Pátek 27. ledna 1922

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 129. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v pátek dne 27. ledna 1922 veèer.

1. Øeè posl. Zierhuta (viz str. 2739 protokolu):

Meine Damen und Herren! Vor allem müssen wir uns gegen die Art der Behandlung dieser Gesetzesvorlage wenden. Wir haben gerade erst vor einem Augenblick den Bericht des landwirtschaftlichen und des verfassungsrechtlichen Ausschusses erhalten und sollen nunmehr über das Gesetz selbst unsere Stimme abgeben. Überhaupt, wie diese Vorlage, die von so weittragender Wichtigkeit und Bedeutung für die Durchführung der Bodenreform ist, der parlamentarischen Behandlung zugeführt wird, das spricht Bände. Es ist überhaupt eine Eigenart in diesem Hause, daß kurz vor Torschluß Vorlagen von sosolcher Wichtigkeit auf den Tisch des Hauses geworfen werden, daß die Ausschüsse diese Vorlagen im Eilzugtempo beraten sollen und die Mitglieder der Ausschüsse nicht einmal in der Lage sind, die einzelnen Bestimmungen dieser Vorlagen mit der nötigen Ruhe einer Prüfung zu unterziehen. Wir müssen gegen eine derartige Behandlung von Gesetzesvorlagen unseren schärfsten Einspruch erheben, gerade bei solchen Gesetzen, die eine gründliche Durchprüfung und eine wohlbedachte Behandlung erfordern. Schon wie diese Vorlage im Landwirtschaftsausschuß behandelt worden ist, ist ein Fingerzeig, daß man in diesem Hause gar nicht die Absicht hat, wichtige Gesetze einer wirklich entsprechenden Behandlung zuzuführen. Obwohl in der ersten Sitzung des Landwirtschaftsausschusses die Vertreter der èechischen Mehrheitsparteien, insbesondere die èechischen Sozialdemokraten, ziemlich scharf gegen die Art dieser gesetzgeberischen Arbeit und auch gegen einzelne Bestimmungen der Vorlage aufgetreten sind, hat sich anscheinend über Nacht bei diesen Herren eine Änderung ihrer Überzeugung eingestellt, wahrscheinlich über höheren Befehl, denn als am nächsten Vormittag um 10 Uhr der Landwirtschaftsausschuß über die Vorlage weiter verhandeln sollte, waren bereits die Herren der Mehrheitsparteien vereinigt und hatten bereits unter sich den Text dieser Vorlage festgelegt. Es ist klar, daß wir unter solchen Umständen gezwungen waren, von einer weiteren Mitarbeit abzusehen; denn wir wußten, daß eine Vorlage, deren Text auf diese Weise durch die Mehrheitsparteien bereits festgelegt war, eine wesentliche Änderung nicht mehr erfährt. Infolgedessen haben wir uns aus dem Ausschusse entfernt, jede weitere Mitarbeit an dieser Vorlage abgelehnt und die volle Verantwortung den Mehrheitsparteien überlassen.

Der Zweck der Vorlage ist, daß die Mängel, die in den bisherigen Bodenreformgesetzen bestehen, insbesondere die Mängel, die einer möglichst raschen Durchführung der Zuteilung von einzelnen Parzellen entgegenstehen, beseitigt werden, und daß insbesondere das Bodenamt, das sich ja in der nächsten Zeit mit der allgemeinen Durchführung der Bodenreform befassen soll, dadurch entlastet wird, daß die Durchführung der Zuteilungen, insbesondere von Baustellen und von zerstreut liegendem Boden nunmehr nach den Einleitungsarbeiten den Bezirksgerichten übertragen werden soll. Ich möchte darauf hinweisen, daß die Bezirksgerichte zweifellos auf dem Gebiete der Bodenreform große Arbeit geleistet haben, als sie mit der Durchführung der Sicherung des Bodens für langjährige kleine Pächter betraut wurden. Wenn auch bei einzelnen Bezirksgerichten diese Ansprüche der Kleinpächter bisher noch nicht vollends durchgeführt sind, wenn auch bisher insbesondere in den meisten Fällen die bücherliche Durchführung dieser gerichtlichen Zuteilungen von langjährigen kleinen Pachtgründen noch aussteht, kann zweifellos im allgemeinen doch gesagt werden, daß die Bezirksgerichte der Aufgabe, die ihnen das Gesetz auferlegt hat, vollständig und klaglos entsprochen haben. Nun möchte ich noch daran erinnern, daß dieses Kleinpächtergesetz in der Fassung der dritten Novelle dem Bodenamte die Möglichkeit geschaffen hat, daß in jenen Fällen, wo das Bodenamt dem Bezirksgerichte anzeigt, daß es den betreffenden Groß grundbesitz gemäß dem Entschädigungsgesetz übernimmt und der Bodenreform zuführt, das Bezirksgericht das weitere Verfahren in Kleinpächterangelegenheiten einzustellen und die Akten dem Bodenamte abzutreten hat.

Mir ist aus eigener Erfahrung bekannt, daß Hunderte von Kleinpächteransuchen, die unmittelbar vor der Entscheidung gestanden haben, wo das ganze Erhebungsund Abschätzungsverfahren zum Teil auch sogar die Anfertigung der Teilungsspläne durch Geometer bereits erfolgt war, schon seit Jahr und Tag bei dem Bodenamt liegen, das noch nichts veranlaßt hat, so daß diese Kleinpächter, die ja nach dem Kleinpächtergesetz einen gerichtlich geltend zu machenden Anspruch auf Zuteilung ihrer Kleinpächtgründe ins Eigentum besitzen, gerade durch diese Ermächtigungsbestimmung auf Grund der dritten Novelle bisher nicht zu ihrem Rechte gelangen konnten.

Ich habe mir erlaubt, in der heutigen Sitzung des landwirtschaftlichen Ausschusses den Resolutionsantrag zu stellen, daß das Bodenamt nur in jenen Fällen, wo tatsächlich das Bodenamt zur Übernahme und zur Zuteilung des übernommenen Bodens schreitet, von dieser Ermächtigung des § 30 b) des Kleinpächtergesetzes in der Fassung der dritten Novelle Gebrauch machen soll. Leiderhaben sich die meisten Mitglieder dieses Ausschusses auf den Standpunkt gestellt, obwohl sie die sachliche Berechtigung dieses Antrages anerkannt haben, daß eine Intervention oder Interpellation vollständig genüge, um das Bodenamt daran zu erinnern, daß es diese Kleinpächteransuchen erledige. Meine Herren! Wir haben in dieser Beziehung unsere Erfahrungen und wissen, daß in dieser Hinsicht beim Bodenamte nichts zu erreichen ist. Ich habe bereits persönlich im Bodenamte in dieser Angelegenheit vorgesprochen und ein beschleunigtes weiteres Verfahren dieser Kleinpachtansuchen verlangt. Bisher ist nicht das geringste geschehen, um diesen vielen Hunderten von Kleinpächtern zu ihrem Rechte zu verhelfen.

Ich habe mir daher erlaubt, diesen Resolutionsantrag dem Hause selbst vorzulegen und möchte bitten, daß dieser berechtigte Resolutionsantrag, der ja, wie gesagt, nur das Unrecht an den vielen Kleinpächtern gutmachen soll, durch das Haus heute angenommen werde.

Wir erkennen die Notwendigkeit an, daß gesetzliche Bestimmungen notwendig sind, um insbesondere die Aktion über die Zuteilung von Baustellen und von zerstreut liegendem landwirtschaftlichen Boden zu beschleunigen. Aber wenn wir uns die Grundlagen für diese Aktion näher betrachten wenn wir insbesondere in Betracht ziehen, daß dieses Verfahren, durch die Fachberater des Bodenamtes, also durch vertraglich Angestellte, u. zw. nur für eine gewisssse Zeit seitens des Bodenamtes Angestellte, vorgenommen wird, und daß diesen eigentlich die Hauptarbeit bei den Aktionen obgelegen hat, wenn wir erwägen, daß diese Fachberater vielfach nicht fachlich vorgebildet waren, daß sie in vielen Fällen nicht den Geist der Bodenreform erfaßt haben, sodaß ihnen in vielfacher Beziehung vorgeworfen werden muß, daß sie nicht im Interesse der Bodenbewerber gehandelt haben, wenn wir also sehen, daß diese mangelhafte Arbeit der Fachberater die Grundlage für das weitere Verfahren, insbesondere für das weitere gerichtliche Verfahren abgeben soll, dann müssen wir sagen, daß durch eine derartig mangelhafte Grundlage zweifellos nicht das Vertrauen der Bevölkerung und insbesondere der Bodenbewerber bei der Durchführung der Bodenreform gewonnen werden kann. Ja, wir glauben sogar, daß auf diese Art auch die Autorität der Gerichte leiden wird. Denn nach dem vorliegenden Gesetzentwurf hat das Gericht lediglich die Durchführung der Zuteilung, d. h. die Kündigung der wirtschaftenden Personen, die Abschätzung der Grundstücke und der allfälligen Bestellung dieser Grundstücke durchzuführen und dann die Verbücherung zu veranlassen, während es eigentlich auf das Verfahren selbst, auf die Zuteilung der zerstreut liegenden Grundstücke oder der Baustellen an die einzelnen Bewerber nicht den geringsten Einfluß hat. Es geht meines Erachtens nicht an, daß man das Gericht in dieser Hinsicht belastet, daß man die Autorität der Gerichte auf diese Art untergräbt. Wir haben bezüglich der im Zuge befindlichen Aktionen über die Baustellenzuteilung und die Zuteilung von zerstreut liegendem Boden unendlich viele Fälle, wo wir eine direkt ungesetzliche und unge rechtfertige Zuteilung seitens der Fachberater oder in den meisten Fällen eine ungerechtfertigte Abweisung der Ansprüche der Bodenbewerber feststellen mußten. Wir haben diese Fälle zur Kenntnis des Bodenamtes gebracht. Aber wir mußten dann feststellen, daß das Bodenamt, bzw. die Distriktsstellen des Bodenamtes mit Rücksicht auf die große Zahl der Ansuchen um Baustellen und zerstreut liegenden Boden nicht in der Lage sein werden, dieses mangelhafte Verfahren wesentlich zu ändern oder zu verbessern, weil eben die Grundlagen dieses Verfahrens verfehlt sind, weil die Fachberater sich nicht an die vom Bodenamt erteilten Weisungen gehalten haben, und so glauben wir auch, daß die weitere Durchführung dieser Angelegenheit seitens der Gerichte nicht den gewünschten Erfolg zeitigen wird.

Bei dieser Gelegenheit ist es auch wohl angezeigt, über das Verhältnis des Bodenamtes zum Parlamente einige Worte zu verlieren. Es ist eigentlich, daß das Bodenamt, obwohl die Aktion über die Baustellen und den zerstreut liegenden Boden bereits im November 1920 eingeleitet worden ist und obwohl dem Bodenamte bekannt sein mußte, daß die bisherige Gesetzgebung mangelhaft ist, daß das Bodenamt erst jetzt kurz vor Torschluß mit einer derartig wichtigen Gesetzvorlage, mit einer Ergänzung des Bodenentschädigungsgesetzes kommt.

Es wurde uns seitens der Regierung und auch in der Neujahrsbotschaft des Herrn Präsidenten der Republik angekündigt, daß die Bodenreformgesetze in der Frühjahrssession des Hauses einer allgemeinen Prüfung unterzogen werden sollen. Wir hätten geglaubt, daß dann im Zuge dieser allgemeinen Überprüfung der Bodenreformgesetze der Zeitpunkt gekommen wäre, um auch diese Frage einer gründlichen parlamentarischen Beha dlung zuzuführen. Es wäre dies zweifellos kein Versäumnis gewesen, nachdem, wie uns ja bekannt ist, das Erhebungsverfahren der Fachberater betreffs der Zuteilung von Baustellen und zerstreut liegendem Boden vielfach noch gar nicht abgeschlossen i, nachdem vielfach die Erhebungen dieser Fachberater noch gar nicht vorliegen und infolgedessen das Bodenamt gar nicht in der Lage ist, diese Aktionen, bzw. die notwendigen Anträge den Bezirksgerichten zu übermitteln. Es wäre also gar nichts versäumt worden, wenn auch diese Vorlage anläßlich der allgemeinen Überprüfung der Bodenreformgesetze in der Frühjahrsion des Hauses der Behandlung zugeführt worden wäre.

Was nun das Verhältnis des Bodenamtes zum Parlament anbelangt, so wissen wir ja, daß eigentlich ein Zusammenhang zwischen Bodenamt und Volksvertrretung derzeit so gut wie gar nicht besteht, ja das Bodenamt ist derzeit vollständig ohne parlamentarische Kontrolle, ohne parlamentarischen Einfluß, es kann machen was es will, und es macht von diesem Rechte den weitgehendsten Gebrauch. Es ist endlich einmal notwendig, daß von seiten des Parlamentes in dieser Hinsicht eine Änderung in der Zusammensetzung des Bodenamtes und in dem Verhältnisse des Bodenamtes zur Volksvertretung herbeigeführt wird. Denn es geht nicht an, daß das Parlament vor vollendete Tatsachen gestellt wird, und wenn das Bodenamt in irgendeine Sackgasse geraten ist und nicht mehr weiter kann, daß dann das Parlament gut genug dazu sein soll, um das Bodenamt aus dieser Sackgasse herauszuziehen und diesem für seine zum großen Teil verfehlten Maßnahmen die erforderliche Deckung zu geben. Es ist notwendig, daß diese Kontrollosigkeit des Bodenamtes endlich einmal aufgehoben wird. Es ist aber auch notwendig, daß das Bodenamt entpolitisiert wird, daß es nicht der Spielball einzelner politischer Parteien ist und daß insbesondere die Bürokratie des Bodenamtes nicht noch verstärkt, sondern abgebaut wird. Wie weit Sie mit dieser Bodenamtbürokratie kommen, geht doch aus der Durchführung der Bodenrefo rm hervor. Denn was hat das Bodenamt nach seinem mehrjährigen Bestande eigentlich ausgeführt? Die Kleinpächterangelegenheiten wurden durch die Gerichte erledigt, die Aktion nach § 63 des Bodenzuteilungsgesetzes betr. die Zuteilung in Zwangspacht haben die politischen Behörden durchgeführt, die Aktionen über die Zuteilung der Baustellen nd von zerstreut liegendem Boden sind eigentlich in der Hauptsache provisorischen Angestellten, Fachberatern übertragen worden. Und nun möchte ich wissen, was eigentlicch dieser Riesenbeamtenapparat auf dem Gebiete der praktischen Bodenreform bisher tatsächlich geleistet hat. Wenn Sie in diesem Sinne wie bisher fortfahren, werden Sie jedenfalls das große Werk der Bodenreform in Mißkredit bringen. Sie werden das Vertrauen der Bevölkerung der Bodenreform erschüttern, und statt daß Sie mit der Bodenreform ein Werk von Dauer für die Wohlfahrt der Bevölkerung schaffen, wird nur Mißmut und Enttäuschung der Bevölkerung das Ergebnis diese Tätigkeit sein. Wir müssen daher, weil die Bodenrefor mgesetzgebung hier in einer Art gehandhabt wird, die mit dem Verantwortlichkeitsgefühl eines Volksvertreters nicht vereinbarlich ist, die Mitwirkung und die Verantwortung für die Gesetze, die Sie in dieser Hast und in dieser schleuderhaften Art beschließen, ablehnen und die Verantwortung dafür Ihnen voll und ganz zuweisen. (Souhlas na levici.)

2. Øeè posl. Køepka (viz str. 2748 protokolu):

Hohes Haus! Im Namen des deutschen Parlamentarischen Verbandes habe ich zu erklären:

Nach dem bedauerlichen Vorkommnisse von heute vormittag und nach der Erklärung des Vorsitzenden der deutschen Nationalpartei hatten wir erwartet, daß das Haus das unzweideutige Verhalten der Partei des Herrn Dr. Baeran zur Kenntnis nehmen und die Austragung der Angelegenheit zunächst der deutschen Nationalpartei überlassen werde. Stattdessen sehen wir, daß die Mehrheitsparteien die Angelegenheit zum Geg enstand eines strafrechtlichen Verfahrens gemacht und die Absicht haben, dieses mit einer Raschheit durchzuführen, welche deutlich auf Motive der Ra chsucht hindeutet. (Sehr richtig!) Über dieses Vorgehen sprechen wir unser Bedauern aus, wollen an dem keinen Anteil haben und lehnen es ab, uns an den weiteren Verhandlungen über den Antrag des Immunitätsausschusses zu beteiligen.

Konec 4. zasedání v volebním období.

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