Pátek 27. ledna 1922

Leider ist dieser Antrag abgelehnt worden, obwohl nur 1 1/2 Millionen Kronen pro Jahr für vielleicht 10 bis 12 Jahre angefordert wurden. Nun werden Sie selbst gezwungen sein, seitens der Mehrheit, seitens der Regierung, diesen Dingen ihr Augenmerk zuzuwenden. Ich erinnere daran, daß die Umschlagplätze besonders im deutschen Gebiete äußerst wichtig sind. Aussig als Umschlagplatz für Kohle, Schönpriesen als Umschlagplatz für Zucker, Rosawitz ebenfalls für Kohle und, wie schon gesagt, Laube als Umschlagplatz für Stückgüter. Notwendig ist die Errichtung eines Schutzhafens besonders für die Eiszeit. Wer weiß, wie gefährlich der Eisgang für Schiffe ist, wird die Redeutung eines Schutzhafens in der Nähe der sächsischen Grenze direkt anerkennen müssen. Aber wir haben gesehen, daß nicht diese wichtigen Häfen bisher ausgebaut und gefördert wurden, sondern die weit minderwertigen, keine Bedeutung besitzenden Häfen weiter oben. In Melnik, Holeschowitz hat man sich Mühe gegeben, Anlagen zu schaffen und Krane usw. aufzustellen, wo doch jederman weiß, wie belanglos der Verkehr mit Prag und auf der Moldau überhaupt ist. Sie werden eine ganz andere Politik in Bezug auf die Schiffahrtsinteressen einschlagen müssen. Da möchte ich hinweisen, daß der im Gesetze vorgesehene Schnelldampferverkehr zwischen Prag und Hamburg ja sehr schön gedacht ist, in der Praxis aber wahrscheinlich sich sehr wenig rentieren wird. Aber immerhin, Sie haben die Verpflichtung übernommen, die Sie werden durchführen müssen. Ich möchte darauf hinweisen, daß wir bereits angeregt haben, daß Sie der Regulierung der Elbe das Augenmerk zuwenden. Die Sache ist bei der Elbe nicht so, wie bei der Donau, daß sie infolge des Gletscherwassers regelmäßigen Zufluß hat und im Sommer womöglich noch steigt, wir haben hier bei der Elbe kein solches Reservoir, auch nicht für die Moldau, und da kommt es häufig vor, daß die Schiffe wochenlang liegen, die Regie geht aber weiter und dadurch steigt das Defizit. Es wäre daher die Anlage von Stauwehren im Oberlauf der Eger, der Moldau, Elbe, Sazava und anderer Flüsse unbedingt notwendig, allerdings Dinge, die momentan nicht errichtet werden können, aber wir lenken das Augenmerk der Regierung und überhaupt der Mehrheitsparteien auf diese rein sachlichen Dinge. Im großen und ganzen könnte ich also sagen: Bei Prüfung der Vorlage müssen wir erklären, daß sie nicht den Interessen der Allgemeinheit entspricht. Würden wir wirklich einen gemeinwirtschaftlichen Betrieb haben, wie es von unserem Standpunkt gewünscht wird, so würden wir ohne weiters für die Vorlage sein. Aber wir sehen im Gegenteil, daß die Interessen des Staates einer Handvoll Banken ausgeliefert werden, die Geschäfte machen wollen. Man spricht immer über das Kapital, wir wissen, daß es ohne Profit und ohne Gewinn nicht arbeitet und daß auch das sogenannte èechische patriotische Kapital von dieser Regel absolut nicht ausgenommen ist. Das Kapital geht auf Beute aus, und Sie, die Mehrheit und die Regierung, geben Gelegenheit, Beute für das Kapital zu suchen. Ich weiß, alle Anträge sind zwecklos und ganz überflüssig, weil Sie sie ja doch alle niederstimmen werden. Ich weiß, daß alles fix und fertig ist. Wir konnten sehen, wie schnell alles im Verkehrsausschuß überhudelt worden ist, wo keine Gelegenheit zur Kritik war. Auch im Budgetausschuß hat man sich übereilt und auch hier im Hause ist keine Stimmung zu ernster Beratung unter dem Eindruck der Vorgänge von Mittag vorhanden. Da vergeht einem alle Lust zu sachlicher Mitarbeit. Unter diesen Umständen kann ich nicht mehr tun, als Sie warnen vor einer solchen verkehrten Wirtschaft, wie Sie sie hier mit diesem Gesetze beginnen. Es wird sich rächen, daß die Interessen des States und der Allgemeinheit so vernachlässigt werden, daß man alles in die Hand einer kleinen Anzahl von Banken spielt, die dadurch die Macht haben, die entscheidend sind, und natürlich ihre Macht zu ihren Gunsten ausnützen werden. Aus allen diesen Gründen müssen wir selbstverständlich gegen das Gesetz stimmen. (Potlesk na levici.)

5. Øeè posl. Schuberta (viz str. 2701 protokolu):

Hohes Haus! Der vorstehende Antrag, der das Gesetz über die Baubewegung betrifft, soll diese Baubewegung besonders und anhaltend fördern. Der neue Wortlaut ist ein ziemlich getreuer Abklatsch des alten Textes mit all seinen Schädigungen und all seinen Schwächen. Die Änderungen, die vorgenommen wurden, sind meist formaler Natur. Das Gesetz beinhaltet in vielen seiner Abschnitte nach wie vor einen drückenden Zwang für alle jene, deren Grund und Boden zu Bauten enteignet werden soll. Das Wort "Enteignung" ist ein ständiger Kehrreim Ihrer Gesetzgebung, nur läuft es in den meisten Fällen auf eine nackte rücksichtslose Schädigung hinaus. Verhüllte oder unverhüllte Konfiskationen an allen Ecken und Enden bis in das kleinste Dorf. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß Sie diesem Ihren Beginnen in diesem Gesetze ein wirtschaftliches Mäntelchen umzuhängen suchen. Dieses Gesetz über die Baubewegung bedeutet aber für uns insbesondere eine ernste nationale Gefahr. Die Vorzeichen hiefür sind schon da und ich will einige der bezeichnendsten aus meinem Wahlgau anführen. Auf dem Boden des Dorfes Roth-Aujezd wird in den allerletzten Wochen Feldgrund, und zwar Privatgrund zur Errichtung einer èechischen Bürgerschule im Wege des Baugesetzes angesprochen und wird bereits mit der Grundenteignung beim Nichtverkauf gedroht. Diese èechische Bürgerschule soll nicht etwa den èechischen Kindern des Dorfes Roth-Aujezd zum Besuche dienen, denn dort gibt es keine, diese Schule soll den Kindern zweier benachbarter èechischer Gemeinden zum Besuche dienen. Trotzdem die benachbarte èechische Gemeinde dagegen protestierte und trotzdem die Kinder dieser zwei èechischen Orte bei der Enteignung einen großen Gehweg bei ungünstiger Witterung zurückzulegen haben! Die Gründe, welche für diese Enteignung sprechen, die Gründe, warum man diesen Standpunkt einnimmt, sind klar. Wir haben nirgends hier in Prag Hilfe gefunden. Überall finden wir verschlossene Türen und die Enteignung wird angewendet werden.

Im Orte Kolleschen bei Staab drangsalierte man einen ganz kleinen Wirtschaftsbesitzer, damit er seinen besten Hofgrund zu Bauplätzen hergeben soll, trotzdem dadurch der Wert seiner kleinen Wirtschaft nicht nur geschmälert wird, sondern auch der Betrieb derartig erschwert und direkt unrentabel wird, daß von einer rentablen Familienhufe hinfürder nicht gesprochen werden kann. Und dies geschieht, trotzdem in diesem Falle Gemeindegrund zum Bauen zwar in Massen vorhanden wäre, aber das Gesetz wird gar nicht beobachtet, das Gesetz steht in diesem Falle nur auf dem Papier. Es sind natürlich auch in diesem Falle nationale Rücksichtslosigkeiten die Ursachen dieser angedrohten Enteignung, anderseits wieder erliegen im Bodenamt eine Menge von Gesuchen um Baugrundbewilligung, die bisher unerledigt sind. Die Stadtgegemeinde Leskau hat vom dortigen Großgrundbesitz ein altes verfallenes Meierhofgebäude, das für den Wirtschaftsbetrieb nicht mehr taugt, angekauft und will es umbauen, damit eine Menge Wohnungen daraus gemacht werden. Die Leskauer, sie werden aber alt und grau werden, bis das Bodenamt die Bewilligung zu diesem Anbau gibt und sie werden aber auch alt und grau werden, bis sie einen zerstreuten Grund, den sie zu Bauzwecken schon mehrfach angesprochen haben, zugesprochen erhalten; das heißt man die Bauförderung auf Grund dieses Gesetzes auf deutscher Seite. (Posl. dr. Spina: Sie sollen schmieren!) Jawohl, sie sollen schmieren. Allerdings das zu bewerkstelligen, haben wir nicht das Gewissen und nicht die Kunst. Dafür schafft man dieses Gesetz, das auch in die Besitzverhältnisse vieler Privaten eingreift. Man wird sich nach bewährtem Muster nicht daran halten, in welcher Reihenfolge nach diesem Gesetz Grund und Boden enteignet werden soll. Kolleschen ist ein Musterbeispiel, das ich schon angeführt habe. Es wird hier augenscheinlich mit zweierlei Maß gemessen, mit einer langen und einer kurzen böhmischen Elle und die kurze böhmische Elle ist in diesem Falle immer für uns. An der Sprachgrenze wird die Sache ausarten und ich kann Ihnen als konkreten Fall die Gemeinde Blisowa nennen, wo bereits systematisch vorgearbeitet wird und wo die Zuteilung von Bauboden an ihre Konnationalen sofort erfolgt, während wir überall zuwarten müssen. Der Zweck dieser Zuteilung in dieser Gemeinde ist der, daß der nationale Charakter derselben in verhältnismäßig kurzer Zeit umgestülpt werden soll, überhaupt die gesamte Handhabung der Bausache ist nie frei von Parteinahme. Das sehen wir an dem Beispiel in Bischofteinitz, wo eine utraquistische Baugenossenschaft gebildet wurde. Dieser Fall ist ganz besonders interessant und ich empfehle ihn Ihnen ganz besonders zum Studium. Alles ging anfänglich seinen normalen Weg und man dachte tatsächlich zu einem vernünftigen und befriedigenden Ergebnis zu kommen. Grund und Boden war reichlich vorhanden, der Grund und Boden wurde auf vernünftigem Kaufwege erworben, und nicht so hinten herum, aber man hatte leider nicht mit dem Diktat der Pilsner chauvinistischen Kreise gerechnet. Denen war eine utraquistische Baugenossenschaft ein großer Dorn im Auge. Den Deutschen wurde damals bedeutet, ihren eigenen baugenossenschaftlichen Weg zu gehen, und sie wurden auf einfache und auf eine feine Art herausgeworfen. Es geschieht ihnen zum Teil, meine Herren, ganz recht. Warum waren sie so einfältig und so vertrauensselig, den guten Worten auch so großen Glauben zu schenken? Sie rufen hier in diesem Hause oft nach einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Wo sich jedoch, wie im diesem Fall Bischofteinitz bei der utraquistischen Baugenossenschaft Anklänge und Ansätze zu einer solchen wirtschaftlichen Zusammenarbeit finden, dort zerstören Sie sie selbst. An wirtschaftliche Zusammenarbeit mit uns wird jedenfalls nur beim Steuerzahlen, nur bei der Mobilisierung gedacht, bei anderen Belangen nicht. Wo der Goldstrom rinnt, wo wirtschaftliche Werte, wirtschaftliche Vorteile in Frage kommen, dort werden wir regelmäßig immer zur Seite gestellt. Was hilft uns das beste Baugesetz, wenn es in seiner Anwendung uns überall Wunden schlägt? Die Vorteile, die es uns scheinbar auf der einen Seite bringt, werden durch ebenso viele Nachteile aufgehoben.

Den politischen Behörden erster Instanz ist im Enteignungsverfahren nach dem § 4 ein großes Recht in die Hand gegeben. Ob überall mit Objektivität von diesen Unterbehörden vorgegangen wird, möchten wir bezweifeln. Die geschilderten Beispiele aus dem Bezirke Mies lehren uns eigentlich das Gegenteil. Den Besitzern des zu Bauzwecken enteigneten Grundstückes gebührt als Entschädigung nach den Worten des Gesetzes der gemeine Wert desselben. Meine Herren, das Wort "der gemeine Wert" wird oft für die Grundbesitzer einen großen Verlust bedeuten. Es wird wirklich ein "gemeiner" Wert werden, und es ist an sich schon ein großer Eingriff in das Privateigentum. Wir können das oft an Beispielen sehen, wie tatsächlich dieser gemeine Wert festgestellt wird. Ein Grundstück, das einer durch Generationen hindurch besessen hat, das einer mit seinem Herzen liebgewonnen hat, wird ihm um einen lächerlichen Pappenstiel weggenommen. Wie die èechischen bürgerlichen Parteien dazu ihre Zustimmung geben konnten, bei ihrer bürgerlichen Orientierung, ist uns einfach unerklärlich. Dem ursprünglichen Eigentümer ist zu einer eventuellen Rückübernahme bloß eine 14tätige Frist, eine kurze Galgenfrist, zugesprochen. Und nun das allerschönste von der Geschichte, das bezeichnendste: Wird der Bau, für den die Enteignung erfolgte, nicht rechtzeitig ausgeführt, kann das Enteignungserkenntnis aufgehoben werden und es bleibt dem Enteigneten die Gelten machtung des Schadenersatzes im Rechtswege vorbehalten. Wir danken schön für diese Gnade; zuerst nimmt man dem Wirtschaftsbesitzer gegen seinen Willen das Grundstück weg und dann, wenn man es aus irgend welchen Gründen nicht brauchen kann, muß der Besitzer den ihm gebührenden Schadenersatz in einem langen und vielleicht kostspieligen Prozeßwege erkämpfen. Eine schönere Bescherung für den alten Besitzer gibt es wohl nicht, und das nennen Sie auch eine bürgerliche Orientierung! Mir fehlt dafür der parlamentarische Ausdruck.

Die ewige Bevormundung der produzierenden Stände durch die Preisgerichte, die auch in diesem Gesetz zum Ausdruck kommt, sollte doch endlich einmal jetzt aufhören. Für die Dauer eines Jahres Preise festzusetzen, ist in vielen Fällen ganz unmöglich. Von dem Prager Preisgericht aus, sollen in allen Branchen Einheitspreise festgestellt werden. Das wird eine große Verwirrung ergeben, denn die Verhältnisse sind in den einzelnen Gebieten, in den einzelnen Teilen des Landes so verschiedenartig, daß sich nicht alles über einen Leisten schlagen läßt und daß die alle Vierteljahre im Gesetz vorgesehene Überprüfung der Preise die Unsicherheit und Verwirrung noch merklich vermehren wird.

Die Losbauanleihe der Republik, die ja auch im Gesetze behandelt wird, kann überdies erst dann auf einen entsprechenden Erfolg bauen und rechnen, wenn die Kriegsanleihe ehestens voll anerkannt wird, und insbesondere wenn die Lombardschuldner gerettet werden. Über diese Frage ist schon massenhaft gesprochen worden und auch von Ihrer Seite hat man schon viel schöne, wunderschöne Worte gehört, aber wir können diesbezüglich nicht eine einzige Tat verzeichnen. Wir fordern ferner bezüglich des Baugesetzes die Heranziehung deutscher Fachmänner, wenn es dazu kommt, finanzielle Zuwendungen an die Erbauer von Kleinwohnungen und an Baugenossenschaften zu vergeben. Wir wollen auch einen Einblick u. zw. einen vollen Einblick in die finanziellen Gebahrungen haben, und nicht in dieser Beziehung überall Schädigungen entgegengehen; wir wollen eine Revision durch unsere Leute auf der ganzen Linie. Das kann der guten Sache nicht schaden, damit man nicht wie beim Bodenamt über uns einfach zur Tagesordnung hinweggeht. Unsere Beschwerden bezüglich Vorenthaltung von Subventionen sind äußerst zahlreich und begründet und ein Teil dieser Beschwerden kam bereits zur Vorlage. Wir wünschen - und darauf lege ich auch das Hauptgewicht - daß auch von unserem bäuerlichen Geld- und Genossenschaftsinstituten eigene Gesellschaften zum Zwecke der Gewährung von durch den Staat verbürgten Darlehen gebildet werden, daß ihnen keine Prügel in den Weg geworfen werden, wenn diese Geld- und Genossenschaftsinstitute solche Gesellschaften bilden, und wir wünschen, daß es bei Bildung dieser Gesellschaften nicht so geht, wie bei dem Gesetzentwurf, der vor kurzer Zeit hier angenommen wurde, bei der Bildung der Donau- und Elbedampfschiffahrtsgesellschaft, wo nur eine kleine Zahl privilegierter und protegierter Banken wieder ein Monopol erhascht hat.

Die Errichtung eigener Abteilungen für die Baubewegung bei den politischen Landesverwaltungen, ferner die Errichtung von Preisgerichten, von denen wir bis jetzt sehr wenig gehört haben, alle diese Errichtungen werden wieder einen neuen kostspieligen Beamtenapparat erfordern und an diesen Umstand scheint Ihre Ersparungskommission, die jetzt doch ziemlich fleißig war, überhaupt gar nicht gedacht zu haben. Unsere Leute draußen, die wir vertreten, bauen ohnehin unter sehr erschwerten und herben Bedingungen. In den deutschen Randgebieten des Staates fehlt es an großen Lehm- und Kalklagern, die Verkehrsverhältnisse sind äußerst trist, es ist sehr schwer und nur mit vielen Unkosten möglich, das Baumaterial aus weiter Ferne heranzuschaffen. Hier sollte eine viel kräftigere und viel raschere Unterstützung der Bauten eintreten, während die reichen Innengebiete des Landes günstigere Verhältnisse nach jeder Richtung diesbezüglich aufweisen. Wir werden und wir erleben schon das Gegenteil. Die armen Randgebiete haben in allen diesen Belangen das Nachsehen. Wen die Natur schlug, den schlägt der Staat auch im Baugesetz zum zweitenmale.

Demnach, meine Herren, alles in allem: Sie haben uns die Sicherungen, die wir seinerzeit gewünscht und gefordert haben und die auch im Interesse der Bauförderung gelegen wären, heute nicht gegeben. Auch der Senat hat gekargt und was er dazu gab, darüber haben Ihre Leute den Stab gebrochen. Das war ohnedies sehr spärlicher Art. Aus diesen Gründen und aus diesen Erwägungen heraus und auch aus nationalen Gründen, zum Teil auch aus wirtschaftlichen Gründen, können wir uns für das Gesetz absolut nicht erwärmen und müssen es daher ablehnen. (Potlesk na levici.)

6. Øeè posl. Kostky (viz str. 2705 protokolu):

Hohes Haus! Es ist in der Öffentlichkeit mit Recht oder mit Unrecht über die Vorkriegsschulden und Vorkriegsforderungen schon viel gesprochen und geschrieben worden. Auf den ersten Blick scheint ja durch die Forderungen aus der Vorkriegszeit der Gläubiger im Inland im Vorteil zu sein, weil er den Valutagewinn für sich in Anspruch nehmen könnte, der Schuldner im Nachteil, weil er selbstverständlich die alten Schulden in der Höhe der umgerechneten Forderung zu bezahlen hat. Es ist nun sehr merkwürdig, daß wir hier zu allererst feststellen müssen, daß gewisse Versprechungen, die von Seite höherer Regierungsstellen über die Behandlung dieser Fragen in diesem Hause gegeben worden sind, nicht eingehalten wurden. Es hat ein Funktionär der Regierung erklärt, daß diese Fragen in der Frühjahrsession hier zur Verhandlung kommen werden, und nun ist vorgestern merkwürdiger Weise dieser geradezu unglaubliche Gesetzantrag auf den Tisch des Hauses gelegt worden. Ich muß offen gestehen, und es haben mir Sachverständige aus der Industrie dies heute und gestern - soweit es mir eben möglich war, in diesen zwei Tagen mit dem ein oder dem anderen zu sprechen - bestätigt, daß es ein unglaublicher Beutezug - nennen wir das etwas euphemistisch auf die Taschen der Gläubiger war, der uns hier zu allererst präsentiert worden ist. Es scheint, daß hier gewisse Mächte wirksam waren, die wir heute nicht vollständig beurteilen können. Wir werden aber versuchen, im Verlaufe der weiteren Behandlung dieser Angelegenheit, auch diesen Dingen auf den Grund zu kommen.

Ich möchte mich hier mit dem ersten Entwurf etwas näher beschäftigen. Der erste Entwurf enthält eine Konskription, aber weiter auch einen Eingriff der Regierung - es sollte der Regierung ein solcher Eingriff als möglich gestattet werden - und zwar durch eine Verordnung. Also ganz unglaubiche Dinge. Es ist meiner Ansicht nach wohl möglich, wenn man heute darauf ausgeht, sich einen englischen Kredit zu verschaffen, daß die englischen Bankstellen, die englische Industrie und vielleicht auch die englische Regierung, wenn sie von der Vorlage eines derartigen Gesetzentwurfes in diesem Hause in der ersten Fassung - ich betone, in der ersten Fassung - erfahren, stützig werden, daß das alle Kreditverhandlungen in England stören, aber in keiner Weise fördern kann, denn es handelt sich ja hier zweifellos um privatrechtliche Angelegenheiten, in die nach dem ersten Entwurf ein ganz unglaublicher Eingriff von Seite - nehmen wir an, des Gesetzesantragstellers - gemacht werden sollte.

Es spricht der Herr Berichterstatter von stilistischen Änderungen. Ich möchte zur Ehre der "Pìtka" - und Ehre, wem Ehre gebührt - an dieser Stelle feststellen, daß es sich um viel mehr als um stilistische Änderungen handelt, denn die "Pìtka" hat den materiellrechtlichen Teil aus diesem Gesetzentwurf hinausgeworfen, und das war eine verdienstliche Tat. Es ist natürlich für uns nicht festzustellen, welche von den Herren diesen Einfluß genommen haben, es ist aber unsere Pflicht, hier zu konstatieren, daß hier ein Eingriff in die Privatrechte von Seite der Regierung versucht war, dieser jedoch durch die Parteien hier gehindert wurde. Also eine gute Tat, die vielleicht ausnahmsweise einmal in diesem Parlament geleistet worden ist.

Was ist nun das Widersinnige an diesem ersten Entwurf? Ich betone, wir müssen uns hier einigermaßen mit dem ersten Entwurf beschäftigen. Es steht merkwürdigerweise darin, daß der Krieg am 16. Juli 1920 begonnen haben soll, und das scheint doch auch einzelnen Herren von der èechischen Seite etwas sehr merkwürdig vorgekommen zu sein. Es ist das offenbar ganz deutlich aus diesem einen zu ersehen, nachdem man im Titel des Gesetzes das Wort "Vorkriegsschulden und -ansprüche" vergessen und später den Termin des 16. Juli 1920 hineingenommen hat, daß hier Kriegsschäden, Vorkriegsschulden und auch Nachkriegsansprüche und -schulden bunt durcheinandergemi scht werden sollen, mit zuguterletzt irgend wer, das ist heute der Unbekannte, mit dem wir hier zu rechnen haben - mit dem wir leider hier in sehr vielen Fällen zu rechnen haben - seinen Vorteil finde. Nun, die Regelung der Erfüllung in die Hände der Regierung zu geben, diesen Widersinn hat der Herr Berichterstatter mit den bescheidenen Worten "Stilistische Änderungen" bezeichnet. Ich bezeichne es heute als den ärgsten Widersinn, wenn man die Regelung derartiger Privatverhältnisse in die Hände der Regierung geben will. Es wäre dies ein Mißbrauch des Vertrauens. Denn es sind seinerzeit der Legation in England z. B. die Vollmachten ja unter dem Titel erteilt worden, daß die Legation auftrete, um das Inkasso für die Forderungen zu besorgen, und es wäre nun vom Rechtsstandpunkt geradezu eine durchaus unmögliche Sache, wenn da jetzt eine dritte Stelle - ob das nun der Unbekannte ist oder ein Clearinghaus, das da gebildet werden soll. Vorteile daraus ziehen könnte. Es muß von unserem Standpunkte aus jede Zwangsregelung in materiell-rechtlicher Hinsicht bezüglich der Vorkriegsforderungen und Vorkriegsschulden zurückgewiesen werden, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil wir hier nichts anderes zu tun haben, als die Privatgläubiger und Privatschuldner selbst miteinander verhandeln zu lassen. Warum hat man nicht darauf zurückgegriffen, daß diese Unterhandlungen bereits in der letzten Zeit zu einem Ergebnis geführt haben? Es haben die Schuldner, die zweifellos der schlechter gestellte Teil sind, zugegeben, daß sie sich mit den Gläubigern ins Einvernehmen setzen werden, daß sie die Kompensation, wie sie ursprünglich verlangt wurde, juristisch nicht aufrechterhalten können, und es haben andererseits die Gläubiger zugegeben, daß sie in einem Garantiefond, den die Regierung zu bilden hätte und der für die Bezahlung als Grundlage gelten kann, daß sie in diesem Garantiefond auch entsprechende Leistungen gewähren. Wenn man hiezu noch eine Rückgarantie an den betreffenden Schuldner vom Staat in Aussicht nimmt, durch eine Hypothek oder Bankengarantie, die hinzukommt, oder eine sonstige privatrechtliche Sicherstellung, hätte gewiß die Regierung und der Staat dabei nicht das Geringste riskiert. Es ist praktisch und juristisch ein Unding, denn man hat ganz und gar beim ersten Entwurf daran vergessen, daß ja auch der Gläubiger heute eine ganze Reihe von großen Verlusten Tag für Tag bei seinen Auslandsgeschäften erleidet. Es ist ja bekannt, daß unser Exporteur, wenn er beispielsweise gegen ausländische Währung verkauft hat, heute durch das Steigen unsererValuta unermeßliche Verluste erleidet. Aber selbst wenn, wie mirgesagtwird, in unserenKronen verkauft wurde, z. B. in die Schweiz, ist man in keiner Weise heute dagegen gesichert, daß man Verluste hat, weil die Schweizer, als der stärkere Teil, die Bezahlung nicht vornehmen nach dem heutigen Datum, sondern nach dem seinerzeitigen Fakturendatum, das ihm natürlich einen günstigeren Kurs bietet, als der heutige Tag. Sie sehen also, daß sowohl die Glasindustrie, die in Frage kommt, wie die Textilindustrie und alle anderen, beim Export heute fortgesetzt Verluste erleiden. Es ist ein Unding, juristisch und praktisch unhaltbar, daß man durch eine Verordnung der Regierung die Regelung dieser materiell-rechtlichen erhältnisse irgendwie in die Bahnen lenken will.

Ich könnte hier auch weiter noch darauf zurückgreifen, daß natürlich viele Rechtsansprüche nicht geregelt sind, daß die Exporteure seinerzeit zu Anfang des Krieges, als die Schiffe Waren hinausgeführt haben, die in Verlust geraten sind, auch dadurch eine Reihe von ungedeckten Verlusten erlitten haben und daß wir überhaupt vom nächsten Jahr in keiner Weise wissen, wo sich Verluste und wo Gewinne einstellen werden. Denn wir gehen zweifellos durch die Steigerung unserer Valuta, der auf der anderen Seite natürlich in gleicher Weise die Produktionskosten nach abwärts nicht folgen können, einerbedeutenden Industriekrise entgegen. Beweis dafür ist, daß die ganze Textilindustrie darüber jammert, sie bekomme tagtäglich von überallher Stornierungen und könne dagegen nichts tun; sie muß diese Stornierungen zur Kenntnis nehmen, ihr Warenlager wird von Tag zu Tag entwertet. Wer ist also der Interessent an dem ersten Entwurf gewesen? Ich hätte es sehr begrüßt, wenn sich der verehrte Herr Referent mit dieser Frage hier etwas intensiver befaßt hätte, denn es wird auf eine Rückversicherungsbank hingewiesen, die im Hintergrund schweben soll, es wird auf eine Angloèeská banka, die sich bilden soll, hingewiesen, die den Clearingverkehr in die Hand nehmen soll. Und eine sehr einfache Rechnung ergibt, warum man den Verdienst für diese Unternehmungen möglichst groß machen wollte. Es hat z. B.

allein die Gablonzer Industrie im Jahre 1919 bis zur Hälfte 1920 zumindest um 1 Milliarde èechoslovakischer Kronen exportiert. Wenn man also den Clearing auf die Regelung dieser Verhältnisse ausdehnen und Gewinn daraus ziehen will, obwohl der Exporteur Steuern gezahlt und die Valuta abgeliefert hat, so könnte sich, wenn nur ein Prozent genommen wird, ein rechnungsmäßiger Gewinn von 10 Millionen Kronen ergeben. Wenn man bedenkt, daß die englischen Forderungen allein heute mit ungefähr 2 Milliarden èechoslovakischer Kronen gerechnet werden, so haben Sie wiederum 20 Millionen Kronen, die sich ganz anstandslos als Verdienst für ein derartiges Institut ergeben. Es ist wohl verständlich, daß sich da Interessenten finden. Man weist in den Zeitungen mit Fingern auf sie hin, leider melden sie sich hier an dieser Stelle nicht zur Abwehr der Angriffe. Man weist auf diese Interessenten hin und sagt: Hier steht derjenige, der diese Gewinne mühelos einstecken wollte aus den Taschen derjenigen, welche sich redlich um die Geschäfte nach dem Kriege bemüht haben.

Nun ich glaube, wenn in dem ersten Entwurf der 28. Oktober 1918, der Tag der Entstehung der Republik, nicht genannt war, dann taten Sie besser daran, denn man bringt lieber solche Dinge mit dem Geburtstag der Republik nicht in Verbindung. Das Ausland draußen würde sich einen sehr merkwürdigen Begriff von dem zu feiernden Geburtstagskind machen müssen.

Ich möchte zum Schusse noch zu diesen theoretischen Ausführungen etwas verraten. Die "Pìtka" oder vielmehr der Budgetausschuß und die maßgebenden Majoritätsparteien sind diesem Angriffe, der beabsichtigt war, in den Arm gefallen und haben ihn nicht zugegeben. Das ist gut so. Aber auch wenn sie dieUnvorsichtigkeit begangen hätten, diesen Gesetzentwurf durchzupeitschen, wie von sehr maßgebender Seite dieses Staates beabsichtigt war, wie wir ja wiederholt in letzter Zeit gehört haben, es hätte nichts genützt; denn glauben Sie mir, ich kenne unsere Exporteure besser. Ich weiß, daß unsere Exporteure bei einem solchen Angriff auf ihre Taschen lieber das betreffende Geschäft den Engländern geschenkt hätten und durch einen Brief auf die Begleichung dieser Forderung verzichtet hätten - auch durch ein Telegramm, wenn sie es bis zum 31. Jänner hätten telegraphisch machen müssen ehe sie dabei irgend jemandem einen Beutezug gestattet hätten. Wir müssen also in der schärfsten Weise Widerspruch gegen eine derartige Behandlung einer Frage erheben, die für das gesamte finanzielle und wirtschaftliche Wesen des Staates so wichtig ist. Betrachten Sie den Exporthandel nicht als so inferior, wie es von den maßgebenden Stellen hier geschieht. Auch dieser Wirtschaftsteil ist nicht so inferior, daß er so etwas nicht übersehen und nicht mit entsprechenden Gegenmaßregeln beantworten könnte.

Zum Tatsächlichen möchte ich an der Meinung festhalten, daß der Krieg im August 1914 begonnen hat und ich möchte deshalb dieses Datum - wir haben einen Sonderantrag eingebracht - in das Gesetz aufgenommen wissen. Wenn der Herr Berichterstatter bei 1918 verbleibt, habe ich schließlich nichts dagegen einzuwenden, denn es wird ganz gut sein, wenn man auch darüber Klarheit gewinnt, wer sich bis zum Jahre 1918 in der Schweiz ein Vermögen deponiert hat. Die Bucheinsicht möchte ich abgelehnt wissen, denn man kann sie in dieser Fo rm nicht einführen; man müßte dazu eine Kommission bestellen, die natürlich von den Interessenten selbst zu wählen wäre, und dieser das Recht geben, in die Bücher Einsicht zu nehmen, wenn es notwendig ist. Grundsätzlich muß sie aber abgelehnt werden. Der Verfall der Forderung, wie er in der Vorlage bestimmt ist, muß von unserem Standpunkt vollständig abgelehnt werden, denn es geht nicht an, von einem Verfall der Forderung überhaupt zu sprechen, wenn der betreffende eine Frist versäumt hat. Ich glaube, man läßt das Vermögen heute selbst einem Raubmörder, wenn er aufgehängt wird, und deshalb allein kann doch keine Vermögenskonfiskation statuiertwerden, wenn jemand die Frist versäumt hat. Es bleibt also die Konskription übrig. Nun, konskribieren Sie! Sie haben schon so viel konskribiert, es wird auch aus dieser Konskription zuguterletzt nichts herauskommen, diese Versicherung kann ich Ihnen heute schon geben. Gegen die Konskribierung ist nichts einzuwenden. Der Erfolg wird nicht groß sein. Geben Sie aber dem wirtschaftlichen Leben, dem Exporteur recht bald die notwendige Freiheit, und ich glaube, dergute und tüchtige Geschäftssinn unserer Exporteure wird am besten selbst, ohne Hilfe der Regierung, für die weitere Entwicklung der Wirtschaft sorgen. (Potlesk na levici.)

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