Pátek 13. ledna 1922

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 120. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v pátek dne 13. ledna 1922.

1. Øeè posl. Hackenberga (viz str. 2070 protokolu):

Wenn ich mich zu dieser Vorlage zu Wort gemeldet habe und mich als Kontraredner eintragen ließ, so nicht aus dem Grunde, weil ich mit dem Berichte des Herrn Berichterstatters nicht einverstanden bin. Ich konstatiere von vornherein, daß wir mit diesem Berichte übereinstimmen und für denselben auch stimmen werden. Aber es geschah aus dem Grunde, weil uns gestern im Budgetausschuß, als wir über den Bericht der Untersuchungs- oder Delegiertenkommission nach Uhøinìves die Eröffnung der Debatte verlangten, von seiten des Vorsitzenden des Budgetausschusses unmöglich gemacht wurde, zu der Angelegenheit zu sprechen. Die Debatte wurde in einer Art vereitelt, die wir uns unmöglich gefallen lassen können. Ich will im Plenum des Hauses feststellen, daß wir eine solche Behandlung durch den Vorsitzenden eines Ausschusses nur einmal über uns ergehen ließen, ein zweitesmal aber nicht mehr gewillt sind, einen solchen Vorgang hinzunehmen. Es waren zur Zeit der Eröffnung der Sitzung in der Präsenzliste 22 Mitglieder desselben eingezeichnet, aber nicht anwesend. Zur Zeit, als über den von uns gestellten Antrag auf Eröffnung der Debatte über den Bericht des Kollegen Remeš, über das Ergebnis der Fahrt nach Uhøinìves abgestimmt wurde, waren tatsächlich 14 Mitglieder im Ausschuß anwesend. Der Antrag des Kollegen Taub auf Eröffnung der Debatte fand die Zustimmung von 10 Mitgliedern desselben und wenn eine Gegenprobe vorgenommen worden wäre und die Mitglieder, welche mit dem Antrage auf Eröffnung der Debatte nicht einverstanden waren, gezählt worden wären, hätte dies ergeben, daß der Antrag auf Eröffnung der Debatte mit 10 gegen 4 Stimmen angenommen worden ist und die Erklärung des Vorsitzenden hätte dahingehend lauten müssen. Es war den Herren aber ein solches Ergebnis der Abstimmung und auch eine Debatte über den Gegenstand unangenehm, und der Herr Vorsitzende hat sich deshalb auf den Standpunkt gestellt, daß der Antrag abgelehnt sei und daß bei einer Abstimmung nicht die Zahl der anwesenden, sondern die Zahl der in die Präsenzliste eingetragenen Mitglieder maßgebend sei. (Výkøiky a odpor.) Gegen einen solchen Vorgang müssen wir in der allerentschiedensten Fo rm im Plenum des Hauses Stellung nehmen. Wir erklären bei dieser Gelegenheit, daß wir niemals mehr gewillt sind, uns etwas derartiges in irgendeinem Ausschusse gefallen zu lassen.

Weil wir nun nicht die Möglichkeit hatten, bei Beratung dieses Gegenstandes im Ausschusse zur Sache Stellung zu nehmen, sehen wir uns veranlaßt, im Plenum des Hauses selbst in der Sache das Wort zu ergreifen. Worum handelt es sich bei dieser Vorlage? Es handelt sich hier, wie uns mitgeteilt wurde, darum, daß für Unterrichtszwecke eine Versuchsanstalt für Spirituserzeugung errichtet werden soll, in welcher nicht nur Kartoffeln als Rohprodukt zur Erzeugung verwendet werden sollen, sondern in welcher auch andere landwirtschaftliche Artikel verwendet werden dürfen. Das wurde uns mitgeteilt, daß ist aber so klar in der Vorlage nicht enthalten. Wenn die Vorlage, die dem Senat unterbreitet und von ihm beschlossen wurde, nichts anderes enthielte, als die klare Bestimmung, daß eine Versuchsanstalt eingerichtet werden solle, in welcher einzig zu Unterrichtszwecken auch andere Produkte als Kartoffeln, zur Spirituserzeugung verwendet werden dürfen, dann hätten wir natürlich die Vorlage von einem anderen Gesichtspunkte beurteilt und behandelt, als es im Ausschuß tatsächlich geschehen ist. Man kann sich darauf einlassen, ob eine solche Versuchsanstalt zu errichten notwendig ist und ob der Staat die Mittel zu diesem Zweck aufwenden soll, ob es sich auszahlt und ob es eine unbedingte Notwendigkeit ist, eine solche Versuchsanstalt zu schaffen. Ich stimme dem Herrn Berichterstatter Kollegen Remeš vollständig zu, dessen Meinung dahin geht, daß man nicht einmal in diesem Falle einem solchen Begehren hätte zusti mmen müssen und zwar deshalb nicht, weil auf den Großgrundbesitzen, die beschlagnahmt wurden, landwirtschaftliche Brennereien vorhanden sind, von denen man einfach eine zu dem beabsichtigten Zwecke hätte einrichten können, wobei ausnahmsweise und für eine bestimmte Zeit, also nicht zur regelmäßigen Erzeugung von Branntwein beziehungsweise Spiritus aus anderen Produkten als Kartoffeln, lediglich für Unterrichtszwecke, bewilligt wird, (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda dr. Hruban.) ohne daß man den Staat durch Errichtung einer eigenen Fabrik oder Anstalt belastet.

Aber wir hätten uns, wie gesagt, mit der Vorlage nach dieser Richtung eingehend beschäftigen können. Da aber die Vorlage vollständig unklar ist und nicht ausspricht, daß es sich lediglich um einen Ausnahmsfall handelt und daher die Möglichkeit zuläßt, daß auch allenfalls in anderen Betrieben Branntwein aus anderen Produkten als aus Kartoffeln erzeugt wird, ist es selbstverständlich, daß wir mit aller Entschiedenheit gegen diese Vorlage Stellung nehmen müssen. Wir sind schon gegen die Verwendung von Kartoffeln zur Erzeugung von Branntwein, insbesondere dann, wenn Mangel an Kartoffeln für den menschlichen Genuß herrscht; und umsomehr müssen wir uns mit aller Entschiedenheit dagegen verwahren, daß noch andere Nahrungsmittel zur Erzeugung von Alkohol und Spiritus verwendet werden. Nun war die Meinung des Budgetausschusses in der Frage ziemlich einmütig, daß es nicht angehe und unmöglich sei, eine solche Vorlage Gesetz werden zu lassen, und über Antrag des Herrn Berichterstatters wurde nun auch der Beschluß gefaßt, den Senatsbeschluß zu verwerfen und dem Abgeordnetenhause die Ablehnung desselben vorzuschlagen. Was hat sich nun aber noch im letzten Moment zugetragen? Ein Vertreter des beteiligten Ackerbauministeriums hat an der Sitzung des Budgetausschusses zu Beginn derselben nicht teilgenommen. Nun hat ohne Not, ohne hiezu aufgefordert zu werden, und ohne daran wenigstens anscheinend interessiert zu sein, ein Vertreter des Finanzministeriums das Wort ergriffen. Daß das Finanzministerium an der ganzen Vorlage nicht interessiert ist, geht daraus hervor, daß es sich ja nicht um eine Steuervorlage handelt, wie es fälschlich den Anschein erwecken könnte. Wir haben ja auf der Tagesordnung auch die Änderung des Gesetzes über die Branntweinsteuer, die das Finanzministerium interessiert. Aber auch bei derjetzt verhandelten Vorlage geht es nicht um ein fiskalisches Interesse, nicht um eine Steuerangelegenheit, und deswegen war nicht das Finanzministerium an der Sache interessiert, sondern das Ackerbauministerium. Der Vertreter des Finanzministeriums Herr Ministerialrat Dr. Hák meldete sich, nun, wie gesagt, ohne aufgefordert zu werden, zum Worte und erklärte, er werde, weil er in der Angelegenheit informiert sei, Bericht darüber erstatten, welches Interesse die Regierung an dem Zustandekommen der Vorlage habe, und führte nun aus, es handle sich nicht nur um das Interesse selbst, eine Unterrichtsanstalt zu schaffen, sondern auch um ein volkswirtschaftliches Interesse, welches gebiete, dieser Vorlage Gesetzeskraft zu geben. Die betreffende Versuchsanstalt bestehe nämlich bereits, es fehle nur einerseits an der nötigen Einrichtung und an der Bewilligung andererseits, aus anderen landwirtschaftlichen Produkten als aus Kartoffeln Spiritus brennen zu dürfen Und weil die Anstalt jetzt unbenützt dastehe, der Benützung übergeben werden solle, sei die Ann ahme des Senatsbeschlusses eine Notwendigkeit. Dies die Darstellung des Regierungsvertreters. Es ist selbstverständlich, daß wir als Antwort auf die Ausführungen des Herrn Vertreters des Finanzministeriums sofort dagegen protestierten, daß eine Anstalt ohne vorherige Genehmigung der gesetzgebenden Körperschaften errichtet wurde, daß wir sofort feststellten, daß wir auf Grund der Äußerungen des Vertreters des Ministeriums erst recht bemüßigt sind, gegen den Senatsbeschluß zu stimmen, weil wir uns jetzt noch weniger als vorher damit einverstanden erklären können. Wir müssen durch diesen Beschluß gegen die Willkürlichkeit der Regierung protestieren, die uns vor vollendete Tatsachen stellt, und so wurde vonseiten meines Kollegen Taub der Antrag gestellt, es möge eine Kommission gewählt werden, die sich nach Uhøinìves, wo diese Anstalt besteht, zu begeben und dort festzustellen hat, wie weit die Einrichtungen gediehen sind, welcher Aufwand noch erforderlich ist, ob die Inbetriebsetzung der Anstalt zu Unterrichtszwecken auch tatsächlich eine Notwendigkeit und ob es nicht möglich sei, daß in dieser Anstalt das Gesetz durchbrochen und mehr erzeugt würde, als für Unterrichtszwecke notwendig ist. Das alles hatte diese Untersuchungskommission festzustellen. Nun sprang auch noch zur Rettung der ganzen Sache der frühere Ackerbauminister Brdlík ein. Er berief - oder vielleicht war es auch umgekehrt, ich weiß das nicht - den Herrn Obmann des Budgetausschusses Kollegen Bradáè zum Telephon und teilte ihm mit, daß ein hervorragendes wirtschaftliches Interesse an der Bewilligung der Vorlage bestehe, denn es handle sich um ein Geschenk, um die Verwertung eines Geschenkes von 5 Millionen Kronen, welches vom Verband der landwirtschaftlichen Genossenschaften zum Zweck der Errichtung dieser Versuchsanstalt gegeben worden sei. Der Herr Vorsitzende des Budgetauschusses übergab den Vorsitz seinem Stellvertreter und machte von dieser aufsehenerregenden Tatsache, daß der Staat ein Geschenk von 5 Millionen Kronen bekommen hat, Mitteilung, dessen Rettung es jetzt gelte; und dazu sei es notwendig, daß der Senatsbeschluß genehmigt werde.

Es trat noch ein dritter rettender Engel ein. Rasch wurde aus dem Ackerbauministerium der Herr Ministerialrat Pokorný berufen, welcher die Aufklärung gab, daß kein Mißbrauch geplant sei, daß es sich nur um eine Unterrichtsanstalt handle und daß diese Anstalt in Uhøinìves bereits fertig sei und nur der Einrichtung und Inbetriebsetzung harre. Mit allen diesen Mitteln wurde der Versuch unternommen, noch im letzten Moment die Mitglieder des Budgetausschusses umzustimmen. Und nun, meine Herren, ereignete sich folgendes: Die Kommission fuhr rasch, nachmittags, nach Uhøinìves. Und obwohl alle Faktoren von dieser Reise und deren Zweck wußten, wurde den Mitgliedern der Kommission keinerlei Mitteilung davon gemacht, welche Erfahrungen sie in Uhøinìves sammeln würden. Die Mitglieder der Kommission in Begleitung - und das ist bezeichnend - des früheren Ministers Brdlík stellen nun in Uhøinìves nicht, wie irrtümlich vorhin behauptet wurde, potemkinsche Dörfer, sondern stellten fest, daß überhaupt nichts da war (Posl. Taub: O ja, der Bauplatz war da, ein Stoppelacker!), ein Stoppelacker, ein Feld, und daß die Anstalt erst erbaut werden soll, stellten fest, daß alles das, was die beiden Herren Vertreter der beiden Ministerien gesagt hatten, unrichtig ist und daß eine solche Anstalt nicht besteht, daß eine Irreführung der Mitglieder des Budgetausschusses vorgenommen wurde, um sie im letzten Moment, wie gesagt, umzustimmen.

Wir müssen schon sagen, daß das ein Vorgang ist, den sich eine gesetzgebende Körperschaft unmöglich gefallen lassen kann. Und wir wissen ja, daß es auch sonst dieser Körperschaft an den notwendigen Aufklärungen fehlt, daß wir auch sonst viel zu wenig eingeweiht werden in die Tatsachen und viel zu wenig Möglichkeit und Gelegenheit haben, von unserem Kontrollrecht als gesetzgebende Körperschaft Gebrauch zu machen. Aber, daß ein Ministerialrat aus dem Finanzministerium, wie Dr. Hák, unaufgefordert, und nur weil er informiert sei, wie er sagte, eine solche Irreführung der gesetzgebenden Körperschaft vornehmen konnte, um dadurch einen Beschluß herbeizuführen, meine Herren, daß ist so unerhört, daß es sich wohl noch in keiner gesetzgebenden Körperschaft zugetragen hat.

Ein solcher Vorgang läßt aber meiner Ansicht nach tiefer blicken. Ich frage: Wer ist interessiert an der Sache? Das ist die berechtigte Frage, die wir in einem solchen Moment aufwerfen müssen. (Sehr richtig!) Ich glaube nicht daran, daß der Ministerialrat Hák nur aus dem Grunde, um der Regierung zu einer Unterrichtsanstalt zu verhelfen, eine solche Irreführung des Ausschusses vorgenommen hat. Ich kann nicht umhin, zu sagen, daß ich die Vermutung hege, daß ganz andere Ursachen ihn oder vielleicht seine Hintermänner zu einer solchen Irreführung des Ausschusses bewogen haben. Ich frage, wer bezahlt es, wer hat das Geld bekommen? Und ich frage, wer hat ein Interesse daran, daß solche Beschlüsse mit allen Kräften, mit allen Mitteln durchgesetzt werden? Das ist der Kern der Sache und ich glaube, es waren nicht nur vielleicht die Spirituskommission oder die landwirtschaftlichen Organisationen, welche an der Durchbrechung des Gesetzes ein Interesse haben und es gerne sehen würden, daß in den landwirtschaftlichen Brennereien auch andere Produkte zur Spirituserzeugung verwendet werden dürfen als Kartoffeln, sondern ich glaube, es waren vielleicht auch Personen interessiert, die von irgendeiner Seite Geld bekommen haben. Wenn es sich die Herren 5 Millionen Kronen kosten lassen, diese dem Herrn Minister Brdlík zur freihändigen Verwendung zur Verfügung stellen, dann liegt schon die Vermutung sehr nahe, daß es sich die Herren noch etwas mehr haben kosten lassen, um die Beeinflussung des Budgetausschusses in letzter Minute herbeizuführen. (Sehr richtig!) Diese Vermutung liegt nahe. Nun sehen wir uns einmal das Geschenk von 5 Millionen Kronen etwas genauer an. Ein Geschenk ist es! Nehmen wir an, es wäre ein Geschenk, so sage ich, es ist eine Korruption bei diesem Geschenk im Spiele. Jeder ehrliche Mensch und jeder der auf Ehrlichkeit - ich meine politische Reinheit - etwas hält, wird die Annahme eines solchen Geschenkes ablehnen und wenn ihm ein solches Geschenk angetragen wird, wird er verlangen, daß es dem Staate und der Regierung, in einer Form gegeben wird, daß die parlamentarische Körperschaft das Verfügungs- und Kontrollerech darüber hat, in einer Form also, die einwandfrei ist. Wir haben von den 5 Millionen in ordnungsgemäßer Form nichts erfahren. Wir haben davon erst erfahren, als es galt, zu retten; und da hieß es, diese 5 Millionen Kronen seien nicht dem Finanzministerium oder irgendeiner anderen Instanz des Staates übergeben worden, sondern seien irgendwo deponiert und das ausschließliche Verfügungsrecht habe der frühere Minister und jetzige Staatsbeamte und hohe Würdenträger Brdlík. Dieser also hat das Recht, über die 5 Millionen Kronen zu verfügen und anzuordnen, was mit ihnen zu geschehen hat. Ich frage Sie, meine Herren, in welchem Staate noch ist ein solcher Vorgang möglich, Sie werden darauf kommen, daß sich parlamentarische Körperschaften einen solchen Vorgang auch nicht so ohne weiteres gefallen lassen, daß irgendein Minister oder ein Beamter des Staates von irgend jemand einen Betrag zur freihändigen Verfügung übernimmt, ohne der gesetzgebenden Körperschaft rechtzeitig und sofort davon Mitteilung zu machen. Das ist ein unerhörter Vorgang, gegen den wir selbstverständlich mit aller Entschiedenheit protestieren müssen. (Souhlas na levici.)

Und nun nocheinmal zu diesen 5 Millionen zurück. Ist es also ein Geschenk, das da gemacht wird? Nein, sage ich. Die Herren haben nur von den auf ganz ungewöhnliche Weise erzielten Gewinn freiwillig etwas abgegeben. . . (Posl. Taub: Ein Prozent ihres Gewinnes.) . . . ja, einen Bruchteil Ihres Gewinnes. Der Herr Berichterstatter hat mitgeteilt, welche Gewinne die Herren einheimsen. Die Spirituspreise sind verschieden, sie betragen 700 Kronen und 1100 Kronen; 1100 Kronen für landwirtschaftliche Brennereien und 700 Kronen, welche den industriellen Brennereien bezahlt werden. Es besteht also eine Spannung von 400 Kronen. Nun steht ja fest, daß die Erzeugungskosten bei den landwirtschaftlichen Brennereien etwas größer sind. Dieser Differenz aber entsprechen sie nicht, und es haben sich schon landwirtschaftliche Brennereien bereitgefunden, Spiritus um 700 Kronen zu erzeugen, wenn Ihnen die Bewilligung dazu erteilt wird, und ihn zu diesem Betrage zu liefern. Und als die Preisfestsetzung erfolgte, hätten sich die landwirtschaftlichen Brennereien mit einem Preise von 900 Kronen zufrieden gegeben. Aber es wurde nicht der Preis von 900 Kronen, sondern von 1100 Kronen festgesetzt, und Sie profitierten nun ungeheuere Summen, sodaß die 5 Millionen Kronen, von denen hier die Rede ist, eigentlich nicht als Geschenk, sondern nur als kleiner Bruchteil des widerrechtlich Erworbenen anzusehen sind. Der Staat hätte, wenn wir eine gesunde Staatswirtschaft hätten, bedeutend mehr als diese 5 Millionen, auf normale Weise, von den Spiritusbrennereien erzielen können, und wenn nicht der Staat, so die ganze Gesellschaft, die ganze Bevölkerung, wenn man den Spiritus um einen niedrigeren Preis gekauft und in den Handel gebracht hätte. Aber wir wissen schon, daß eben solche Vorfälle einen Herd der Korruption aufzeigen und daß es Leute gibt, die an solchen Machenschaften ein Interesse haben. Ein Interesse haben nicht nur die Produzenten, sondern auch Leute, die als Zwischenglieder zwischen Produzenten und Konsumenten ungeheuere Gewinne auf Kosten der Gesamtheit einstreichen. Sie sehen also, daß wir uns, wenn wir über diese Vorlage beraten, nicht damit begnügen können, dem Antrage des Herrn Berichterstatters auf Ablehnung dieses Senatsbeschlusses zuzustimmen, sondern daß es notwendig ist, in öffentlicher Sitzung des Hauses gegen jene Vorfälle und Vorkommnisse zu protestieren, die sich bei der Beratung dieses Gegenstandes gezeigt haben. (Souhlas a potlesk na levici.)

2. Øeè posl. dr. Raddy (viz str. 2078 protokolu):

Meine Damen und Herren! Endlich liegt einmal ein Gesetzentwurf vor, für den wir Deutschen stimmen könnten. Leider wissen wir aber, daß dieser Gesetzesantrag von der "Pìtka", bzw. von der Mehrheit des Hauses abgelehnt werden wird, obwohl er im Senat einstimmig angenommen wurde. Angeblich wird er deshalb abgelehnt werden, weil in diesem Staate gespart werden muß und weil die Vermehrung der Mandate der Landesverwaltungsausschußmitglieder selbstverständlich zu einer Erhöhung der Kosten der Landesverwaltung führen müßte. Es kann ganz gut sein, daß diese Sparmaßnahmen mitbestimmend waren für den jetzigen Standpunkt der "Pìtka", bzw. der Mehrheit des Hauses, aber es scheint mir, daß der wahre Grund darin liegt, daß man einer gesetzlichen Regelung dieser Frage aus dem Wege gehen wollte, u. zw. deshalb, weil man natürlich in diesem Gesetzenwurf auch hätte zum Ausdruck bringen müssen, in welchem Maße die Deutschen an der Landesverwaltung mitbeteiligt sein sollen. Das wir Deutschen selbstverständlich ein großes Interesse daran haben, auch in der Landesverwaltung mitsprechen zu können, liegt klar auf der Hand, da es sich ja hiebei vor allem um lauter Maßnahmen der Landeskultur handelt, der wir natürlich eine besondere Wichtigkeit beimessen müssen. Es ist sehr zu befürchten, wenn jetzt die Besetzung oder vielleicht die Neubesetzung der Landesverwaltungskommission durch die Regierung nicht erfolgt oder nicht so erfolgt, wie wir es wünschen würden, daß die Tätigkeit der Landesverwaltungskommission überhaupt außer Betracht fällt und vielleicht die Vorstufe dazu bildet, die Sektionierung der Landeskulturräte zu beseitigen. Daß wir Deutschen aber an der Aufrechterhaltung dieser Sektionierung ein Interesse haben, ist wohl selbstverständlich.

Der Herr Ministerpräsident hat im Ausschuß allerdings die Erklärung abgegeben, daß die Neubesetzung der Landesverwaltungskommission für Böhmen ehestens, möglicherweise sogar noch im Jänner erfolgen werde und daß die Deutschen bei dieser Neubesetzung berücksichtigt werden sollen. In welchem Umfange sie berücksichtigt werden sollen, hat der Herr Ministerpräsident nicht erwähnt, wohl deshalb, weil er sich durch eine Ziffer nicht binden wollte. Natürlich kann uns eine Erklärung des Ministerpräsidenten nicht genügen, und zwar deshalb nicht, weil wir uns nicht den Gnaden der Regierung ausliefern wollen und weil wir darauf bestehen, daß die Frage gesetzlich geregelt werde und insolange gesetzlich geregelt bleibe, solange die Landesverwaltungskommission eben besteht. Wir wissen ja, daß die Gauverfassung noch lange nicht durchgeführt werden soll, daß man also die Landesverwaltungskommission zweifellos brauchen wird, und es ist nicht einzusehen, warum nicht die Zusammensetzung der Landesverwaltungskommission durch ein Gesetz geregelt werden soll.

In Böhmen steht das Verhältnis der Deutschen zu den Èechen 1 : 2, nach der Volkszählung vom Jahre 1910 ungefähr 36 % : 64 %. Es ist wohl richtig, daß durch die Fälschungen bei der letzten Volkszählung dieses Verhältnis sich etwas zu unseren Ungunsten verschoben haben wird, aber es ist anzunehmen, daß trotz dieser Fälschungen immerhin die Deutschen nahezu ein Drittel der Bevölkerung Böhmens ausmachen werden. Wenn nun, wie verlautet, von den vorhandenen acht Ausschußmandaten die Deutschen zwei bekommen sollen, so entspricht dies nicht dem Bevölkerungsschlüssel und ist daher ungerecht, umsomehr als die Deutschen an den Kosten der Landesverwaltung mit ihrer Steuerleistung zweifellos und sicherlich höher als mit einem Drittel belastet sind. Es wäre also nur recht und billig, wenn die Deutschen entsprechend ihrer Bevölkerungszahl auch die entsprechende Zahl der Mandate zugewiesen bekämen. Durch den Senatsbeschluß, der uns hier vorliegt, kann das allerdings nicht geschehen, zumindest ist hiefür nicht vorgesorgt. Der Beschluß selbst sagt zwar, daß die Zahl der Mandate auf 13, mit dem Vorsitzenden auf 14 Mitglieder vermehrt werden soll, spricht auch von der Beschlußfähigkeit dieser Korporation und so weiter, bringt aber nicht zum Ausdruck, in welcher Weise und in welchem Umfang die Deutschen an dieser Verwaltungskommission beteiligt sein sollen. Wir haben infolgedessen im Ausschusse und auch hier im Hause einen Antrag eingebracht, der diese Frage regelt, und zwar haben wir beantragt, daß am Schlusse des zweiten Absatzes des Artikels I einzufügen sei: "Die Regierung ernennt die Mitglieder des Landesverwaltungsausschusses auf Grund der Vorschläge der politischen Parteien, an die sie gebunden ist. Die einzelnen politischen Parteien sind im Verhältnis jener Stimmen zu berücksichtigen, die auf sie auf Grund der letzten, nach dem Verhältniswahlrecht durchgeführten Wahlen entfallen sind. Die politischen Parteien werden bei der Durchführung dieser Bestimmung durch die in Böhmen gewählten Abgeordneten und Senatoren vertreten." Weiters beantragen wir, daß der 3. Absatz des Artikel I gestrichen werde.

Wir verlangen hier, daß die Regierung an die Vorschläge der Parteien gebunden sein soll, und das mit vollem Recht. Wir wissen aus Erfahrung, daß die Regierung oder die Regierungsstellen sich an Vorschläge der Parteien nicht halten, wenn ihnen diese Vorschläge nicht passen. Wir haben bei der Zusammensetzung der Bezirksschulausschüsse diese Erfahrung gemacht und ich kann Ihnen mitteilen, daß zum Beispiel bei der Zusammensetzung des Bezirksschulausschusses in Nikolsburg kein einziger meiner Parteigenossen, kein Vertreter der deutschen Nationalpartei, ernannt wurde. (Hört! Hört!) Abgesehen davon, daß man meine Person einfach gestrichen hat, hat man auch alle anderen an erster Stelle Genannten einfach nicht ernannt, sondern man hat die letzten Ersatzmänner herangezogen, um nur gefährliche Elemente, die nicht mit allem einverstanden sein könnten, was der Vorsitzende des Bezirksschulausschusses verfügt, zu beseitigen. Wir haben die Erfahrung gewonnen, daß, wenn wir die Regierung und die Regierungstellen an diese Vorschläge nicht binden, von dem Vorschlagsrecht absolut nichts zu erwarten ist und daß wir das daher unbedingt verlangen müssen. Wir haben weiters beantragt, daß das Ergebnis der letzten Wahlen maßgebend sein soll, aus dem Grunde, weil erstens einmal die Ergebnisse der letzten Volkszählung nicht bekannt sind, und zweitens weil wir bereits vom hohen Hause eine Resolution haben beschließen lassen, die einstimmig angenommen wurde und die dahin geht, daß bei der Zusammensetzung sämtlicher Kommissionen, der Gemeinde-, Bezirks- und Landesverwaltungskommissionen das Ergebnis der letzten, nach dem Verhältniswahlrecht durchgeführten Wahlen in Betracht gezogen werden muß. Wir haben dies auch deshalb gemacht, weil dies zweifellos der demokratischeste Ausdruck ist, und infolgedessen müssen wir diesen Antrag stellen.

Wir haben weiters den Antrag gestellt, daß die in Böhmen gewählten Abgeordneten und Senatoren die politischen Parteien zu vertreten haben, weil wir keinerlei gesetzliche Grundlage für den Begriff "Partei" haben. Eine Partei wird bekanntlich dargestellt durch die 100 Stimmen, die auf der Kandidatenliste stehen. Wir mußten also irgendeine Vertretung heraussuchen. Da können wohl, nachdem die letzten nach dem Verhältniswahlrecht durchgeführten Wahlen die Nationalversammlungswahlen waren, als Vertreter der Parteien nur die gewählten Abgeordneten und Senatoren in Betracht kommen.

Wir haben weiters beantragt, daß der dritte Absatz des Art. I. gestrichen werde, der beinhaltet, daß der Vorsitzende und die Mitglieder des Landesverwaltungsausschusses von der Regierung jederzeit ihres Amtes enthoben werden können. Wir glauben wohl verlangen zu können, daß, wenn dieser Landesverwaltungsausschuß einmal aus den Mitgliedern der Parteien auf Grund ihrer Vorschläge zusammengesetzt ist, es der Regierung nicht anheimgestellt sein kann, diese Mitglieder jederzeit wieder ihres Amtes zu entheben. Es würde dies zu einem Chaos führen, ganz abgesehen davon, daß der Regierung Machtmittel an die Hand gegeben würden, die sie nicht verdient.

Es ist weiters seitens des parlamentarischen Verbandes eine Resolution des Abg. Luschka eingebracht worden, die dahingeht, daß die Zusammensetzung nach der Parteistärke auf Grund der letzten Nationalratswahlen erfolgen soll. Wir wissen sehr gut, daß diese unsere Anträge der Ablehnung verfallen werden. Da die "Pìtka" sich vollständig einig darüber ist, diesen Beschluß des Senates zum Falle zu bringen, nützt es uns nichts, wenn wir über den Gegenstand viel sprechen. Es muß aber festgestellt werden, daß wir der Meinung sind, daß es sich hier nicht um Ersparungsmaßnahmen handelt, sondern wieder nur darum, uns Deutsche um die uns zweifellos zukommenden Rechte zu bringen. Die "Pìtka" hat entschieden: sie will also sparen. Wenn sie zu dem Zwecke sparen will, die Deutschen in ihren Rechten zu verkürzen, so glaube ich, wird diese Sparmaßnahme leicht ihren Zweck verfolgen. Wenn Sie weiter bei der Zubilligung unserer Rechte sparen wollen, so glaube ich wohl, wird dies früher oder später zum Schaden Ihres Staates ausfallen und wenn Sie Ihrem Staate tatsächlich Schaden zufügen wollen, dann können Sie ruhig weitersparen. (Souhlas a potlesk na levici.)

3. Øeè posl. Hillebranda (viz str. 2080 protokolu):

Meine Damen und Herren! Es ist nahezu zur ständigen Einrichtung geworden, daß wir bei der Behandlung ernster und wichtiger Dinge mit der Verwahrung dagegen einsetzen müssen, daß man die wichtigen und wichtigsten Dinge so schleuderhaft, so unwürdig behandelt. Auch der Gegenstand, der uns heute beschäftigt, legt Zeugnis ab für den Unernst, der in der legislatorischen Behandlung der Sache, um die es geht, zu Tage tritt, ein Zeugnis für den Unernst, mit dem überhaupt das Problem der Landesverwaltung hier aufgefasst und behandelt worden ist. Als der Revolutionskonvent an die Neuschafafung der Landesverwaltung schritt, da geschah es im letzt en Augenblicke, in unwürdiger Hast knapp vor der Auflösung jenes ersten Parlament es dieser Republik, und jetzt ist es wieder so, daß wenige Tage vor Ablauf der Frist, die dem Abgeordnetenhause gestellt ist, um den Senatsbeschluß seinerseits zu behandeln, die Vorlage in unser Haus kommt und hier der Behandlung unterzogen wird, damals wie jetzt ohne ruhige, ernste, sachliche Beratung. Wenn der Beschluß, mit dem wir uns heute beschäftigen, tatsächlich auch die Zustimmung des Abgeordnetenhauses fände, so wäre damit nicht viel zur Lösung des großen Problems geschehen. Es wäre dies noch kein bedeutungsvoller Schritt auf dem Gebiete der Än derung und Reform unseres Verfassungs- und Verwaltungswesens. Und noch wäre auf dem Gebiete der Reform der Verfassung und Verwaltung außerordentlich viel nötig. Die Verfassung, die wir haben und die sich in vielen Bestimmungen auf dem Papier außerordentlich schön liest, ist ihrem Wesen nach lange nicht das, als was sie ehedem gedacht gewesen sein mag. Sie stellt sich dar als ein Trugbild. Die schönen Worte stehen in grellem Kontrast den Tatsachen gegenüber und es ist so, daß bei der Schaffung jener Verfassung schon darauf Rücksicht genommen worden ist, sie zur Tatsache zu machen, sie fertigzustellen, bevor jene Völker, die die Minoritäten in diesem Staate bilden, die Möglichkeit gehabt hätten, an ihr mitzuwirken, Einfluß auf sie zu üben, sie so zu gestalten, wie es auch ihren Bedürfnissen und Wünschen entspricht. Die Verfassung, die wir haben, drückt schon den Willen der Mehrheit, der Mehrheitsnation zur Unterjochung der anderen Völker aus.


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