Ètvrtek 12. ledna 1922

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 119. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze ve ètvrtek dne 12. ledna 1922.

1. Øeè posl. Dietla (viz str. 2025 protokolu):

Meine Damen und Herren! Wir haben vor uns drei Vorlagen, durch welche drei Arten der Genossenschaften gefördert werden sollen. Uns entsprechen dieVorlagen in keinem Falle, weil wir sie nicht für weitgehend genug halten, um tatsächlich das zu erreichen, was mit ihnen angestrebt wird. Wir haben in der Republik etwas über 12.000 Genossenschaften. Davon greifen Sie heraus die Produktivgenossenschaften, die landwirtschaftlichen Genossenschaften und die gewerbegenossenschaftlichen Verbände, sichern ihnen einen Kredit von je 50 Millionen Kronen und glauben, damit eine besondere Hilfe geschaffen zu haben. Ich muß es vor allem anderen bemängeln, daß die ganze Aktion nicht einheitlich durchgeführt wird, daß sie dadurch vertragen wird, daß man jede von diesen einzelnen Arten der Genossenschaften separat zu fördern sucht, weiters dadurch, daß man auch eine ganze Reihe von Ministerien heranzieht, die bei der Durchführung dieser Gesetze mitwirken sollen. In allen Staaten ohne Ausnahme, selbst in den rückständigen, wird das Genossenschaftswesen gefördert. Es ist selbstverständlich, daß wir auf diesem Wege mitschreiten müssen, aber ich meine, die Hilfe, die Unterstützung, die wir den Genossenschaften geben sollen, kann nicht in einer Verzettelung bestehen, sondern müßte eine gemeinsame Aktion sein. So müßte vor allem anderen angestrebt werden, auch die Genossenschaften in ihren Arten zusammenzufassen und eine Aufsichts- oder Durchführungsbehörde zu schaffen, die einheitlich wäre und die bei der ganzen Förderung des Genossenschaftswesens von einem einheitlichen Standpunkte getragen ist. Das fehlt in diesen Vorlagen vollständig.

Es wäre dazu auch noch etwas anderes notwendig, so, daß man vor allem unser Genossenschaftsgesetz unserer Zeit anpasse. Das Genossenschaftsgesetz stammt aus dem Jahre 1873, ist rückständig, ist nicht mehr den Verhältnissen entsprechend, braucht unbedingt eine Erweiterung und Ergänzung nach verschiedenen Richtungen. Das Revisionsgesetz müßte den Verbänden auch einen entsprechenden Einfluß gewähren. Das Revisionsgesetz stammt aus dem Jahre 1903, es war damals ein schüchterner Versuch, eine Instanz einzuschieben mit der Aufgabe, über die Ordnung in den Genossenschaften zu wachen. Dieses Gesetz hat sich bewährt. Es ist hauptsächlich den Verbänden zu danken, daß die Genossenschaften diese Entwicklung genommen haben, und es wäre an der Zeit, daß man nunmehr die Erfahrungen, die man im Laufe der Jahre gesammelt hat, zusammenfaßt und auch das Revisionsgesetz reformiert. Das wären die Vorbedingungen, die notwendig sind, damit man auf diesem Gebiet überhaupt etwas schaffen kann.

Wir sind aber auch deshalb unzufrieden, weil man gerade die wichtigsten Gruppen der Genossenschaften, die Konsumgenossenschaften, als Stiefkinder behandelt und sie vollständig ausschaltet. Ich meine, die Konsumgenossenschaften haben sich ebenfalls ein gewaltiges Verdienst erworben, sie haben auch in der Kriegszeit bei der Versorgung der Bevölkerung derart mitgewirkt, daß auch der Staat ein Interesse daran gehabt hat. Ich glaube daher, daß auch sie gefördert werden sollen. Sehen wir uns die Arten der Genossenschaften an, die gefördert werden und wie sie gefördert werden. Vor allem die Produktivgenossenschaften. Bitte - wir sind einverstanden damit, aber natürlich wäre es uns lieber, wenn das Gesetz deutlicher spräche, wenn es nicht so in lakonischer Kürze redete, wenn man vielmehr tatsächlich ersähe, nach welchen Grundsätzen diese Unterstützungen, Kredite oder Garantien gewährt werden sollen. Das wäre uns viel lieber, weil wir die Befürchtung hegen, wenn alle die vielen Ministerien in die Sache hineinsprechen, die mit der Durchführung betraut sind, daß dadurch lediglich die Genossenschaften am meisten gefördert werden, die einen tüchtigen Vertreter, d. h. die einen Protektor haben, der mit genügendem Einfluß bei den einzelnen Stellen interveniert. Uns wäre es daher viel lieber, eine einheitliche Stelle zu haben, wo nach gerechten, feststehenden Grundsätzen gehandelt wird, wo diese Unterstützungen nur in jenen Fällen gewährt werden, wo die tatsächliche Notwendigkeit vorhanden und auch Aussicht ist, daß man durch die kreditierten Gelder auch tatsächlich den weiteren Ausbau der betreffenden Genossenschaft fördert. Ich meine, in der Durchführungsverordnung müßte vor allem den Verbänden ein bedeutender Einfluß gewährt werden, Einfluß in Form der Zustimmung bei Gewährung der Subventionen. Es sind nicht alle Genossenschaften so verwaltet, in ihrem Aufbau organisiert, daß man sie ohne weiteres fördern kann. Es sind auch hier manchmal Unterschiede zu machen, allein diese Unterschiede kann nur der Genossenschaftsverband feststellen, denn nur der ist in der Lage, die innere Verwaltung dieser einzelnen Genossenschaften genau zu kennen, nur er kann tatsächlich feststellen, ob eine Genossenschaft den allgemeinen Grundsätzen entspricht und auch für die Allgemeinheit arbeitet. Denn es ist auch von entscheidender Bedeutung, daß der Nutzen aus dieser Aktion nicht einzelnen Personen zu gute kommt, sondern der allgemeinen Volkswirtschaft zugeführt wird. Das muß der wichtigste Grundsatz für uns sein und darum ist es sicherlich notwendig, bei der Gewährung von solchen Krediten Faktoren zu Rate zu ziehen, die kraft ihrer Tätigkeit im Stande sind, genau abzuschätzen, wer förderungsbedürftig und förderungswürdig ist.

In dem Gesetz sind auch die landwirtschaftlichen Genossenschaften angeführt. Bitte, wir haben nichts dagegen, daß die landwirtschaftlichen Genossenschaften gefördert werden. Aber wir müssen doch bei diesem Punkte kleine Bedenken aussprechen, und zwar deshalb, weil die Förderung der landwirtschaftlichen Genossenschaften ohnehin außerordentlich ist. Wir haben im Staatsbudget Posten, die Subventionen an daslandwirtschaftlicheGenossenschaftswesen darstellen; aber das sind noch die geringeren Beträge. Wenn wir die Landesbudgets untersuchen, dann finden wir erst, welche gewaltige Förderung die landwirtschaftlichen Genossenschaften erfahren, welche ungeheueren Summen an Subventionen ihnen zufließen, und es wäre nur natürlich, daß wir auch eine Kontrolle darüber hätten, wie die Gelder verwendet werden, ob sie zweckmäßige Verwendung finden. Gewiß, der Ausbau der landwirtschaftlichen Genossenschaften hat Fortschritte gemacht, das ist unbestreitbar, aber ob die Fortschritte auch tatsächlich allen denjenigen zu gute kommen, die an diesen landwirtschaftlichen Genossenschaften beteiligt sind, insbesondere, ob sie dazu dienen, die kleinen Landwirte, die ja in allererster Linie förderungsbedürftig sind und nur durch die Zus ammenfassung in der Genossenschaft in die Lage versetzt werden, besser zu produzieren und ihren Grund zu fruktifizieren, ob die den großen Nutzen von dieser Förderung haben, ist die Frage. Zum großem Teile sind sie von diesen Vorteilen ausgeschlossen, (Souhlas na levici.) und das halten wir für den Nachteil an der ganzen Sache; deswegen wünschen wir auch, daß da nach gerechten Grundsätzen vorgegangen werde, daß diese Grundsätze schon in dem Gesetze selbst festgestellt und nicht erst der Durchführungsverordnung überlassen werden. Dies ist leider einer derjenigen Punkte, die immer und immer wieder unsere Kritik herausfordern, daß die Gesetze, die in der Nationalversammlung gemacht werden, inhaltlich so kurz sind, daß die ganze Materie eigentlich der Durchführungsverordnung überlassen bleibt, daß nicht die Paragraphe, die beschlossen werden, das Gesetz selbst sind, sondern daß das Wesen des Gesetzes dem bürokratischen Verordnungswege überlassen wird. Wir glauben auch, ohne daß wir den Beamten hier in mindesten nahetreten wollen, daß auf diese Art bürokratisiert wird, weil den Beamten der Einblick in die Verhältnisse fehlt, weil sie nicht die Möglichkeit gehabt haben, sich von all den Notwendigkeiten zu überzeugen, und sie manchmal, ohne irgendetwas Arges dabei zu denken, Dinge in die Durchführungsverordnung aufnehmen, die wie wir im vorliegenden Falle fürchten, nicht im Interesse der Förderung des Genossenschaftswesens liegen.

Wir haben auch noch unter den Förderungsbedürftigen die gewerblichen Verbände. Auch da sind schon im Budget Summen zur Gewerbeförderung ausgeworfen worden, ebenso im Landesbudget, Subventionen, gegeben werden, ohne daß sie rückgezahlt werden müssen. Ich hätte auch gerne gewußt, was man eigentlich in diesen Verbänden besonders fördern will, welches die Aufgaben dieser Verbände sind und wie diese Verbände gerade durch diese Kredite gefördert werden sollen. Meiner Ansicht nach haben die Verbände ihre Aufgabe nicht erfüllt, sie sind Zünftler-Interessenten geworden, es macht sich in ihnen das Zünftlertum breit. Ich glaube nicht, daß das im Interesse der Gewerbetreibenden gelegen ist. Auch die Gewerbetreibenden müßten einsehen, daß die Zeit, in der wir leben, andere Verhältnisse gebracht hat, und wenn sie ihre Verbände in fortschrittlichem Sinne ausbauten, wären die Gelder, die hier angewendet werden, vorzüglich angewendet. Dann würden wir ohneweiters dafür stimmen können und würden ein Fortschreiten auf diesem Wege begrüssen. Nachdem das aber nicht der Fall ist, in den Verbänden im Gegenteil geradezu Rückständigkeit herrscht, ist es uns auch schwer, für diesen Antrag zu stimmen. Wir müssen schon fordern, daß bei der Durchführung des Gesetzes auf diese unsere Einwände besonders Rücksicht genommen wird.

Wir werden für die Vorlage stimmen. Wir waren aber gezwungen, die Einwände vorzubringen, die wir vorgebracht haben. Wir haben uns erlaubt, einen Resolutionsantrag vorzulegen, dahingehend, daß auch die Konsumgenossenschaften in derseben Weise Kredit und Garantien erhalten, wie sie hier in der Vorlage vorgesehen sind. Wir halten dafür, daß es nur die logische Folge dieser Gesetzesvorlagen ist, das Unrecht, das durch Übergehung der Kons umgenossenschaften begangen worden ist, möglichst gutzumachen, und wir hoffen, daß unsere Resolution nicht nur angenommen wird, sondern, daß sie insbesondere auch bei der Regierung soviel Verständnis findet, dem darin enthaltenen Wunsche entsprechen wird, damit das Haus bald in die Lage komme, sich mit der Erweiterung des Gesetzes auf die Konsumgenossenschaften zu beschäftigen, weil sonst die Zeit kommen könnte, daß die tatsächliche wirtschaftliche Notlage, in die die Konsumgenossenschaften durch die Zeitverhältnisse geraten sind und weiter gedrängt werden, die Regierung zu einer größeren Aktion zwingt, die sie sich aber ersparen kann, wenn sie zur richtigen Zeit und in der richtigen Art versucht, dieser Notlage vorzubeugen. (Souhlas a potlesk na levici.)

2. Øeè posl. Kostky (viz str. 2033 protokolu):

Hohes Haus! Ich begrüße diese Vorlage deshalb, weil darin der Gewerbetreibende einmal nicht als Steuerobjekt vorkommt, sondern als jemand, der auch die Fürsorge des Staates braucht. Man hat ja vonseiten des Finanzministeriums, bei dem man sich schon lange um einen derartigen Kredit für gewerbliche Genossenschaften bemüht hat, sowohl von deutscher Seite, als auch von èechischer Seite - die Verbände sind ja gemeinsam vorgegangen - darauf hingewiesen, daß es nicht möglich sei, jetzt Kredite flüssig zu machen. Da möchte ich doch darauf verweisen, daß sich in der Finanzverwaltung gewiß auch eine Reihe von Ersparnissen und Gewinnen ergibt. Ich verweise da auf die Erwerbung von Goldrenten in der letzten Zeit, ich verweise auf die nicht rechtzeitige Bezahlung der Zinsen aus den staatlichen Anleihen, welche natürlich in Summa auch solche Beträge ausmachen können, daß derartig geringfügige Ansprüche, wie sie ja tatsächlich in dieser Vorlage hier enthalten sind, mit Leichtigkeit erfüllt werden können.

Es wird sehr notwendig sein, daß hier vor allem der praktische Weg eingeschlagen wird. Die Entwicklung der gewerblichen Kreditgenossenschaften vor dem Kriege im nordböhmischen Gebiete war keine schlechte. Das Ministerium für öffentliche Arbeiten in Wien hat in seiner besonderen Kreditförderungstelle diesen Aufgaben seine Aufmerksamkeit zugewendet. Es wurden tüchtige Instruktoren entsendet, die schon bei Begründung dieser gewerblichen Kreditgenossenschaften ihr Augenmerk darauf lenkten, daß streng kaufmännisch vorgegangen wurde. Es wurde weiter die Gebahrung dieser gewerblichen Kreditgenossenschaften einer fortgesetzten Beaufsichtigung unterzogen, und ich halte es für notwendig, daß wir diese Grundsätze, die sich gut bewährt haben, auch jetzt wieder zur Anwendung bringen. Natürlich haben diese gewerblichen Kreditgenossenschaften - ich spreche hier hauptsächlich von solchen heute einen viel schwierigeren Stand, weil ja das Kreditbedürfnis sich zum Teil auf ganz andere Summen bezieht, als vor dem Kriege, und weil zweitens auch ihre Tätigkeit nach einer anderen Richtung dadurch entlastet wird, daß nämlich beim Kleingewerbe heute in vieler Beziehung eigentlich der Kassaverkehr an Stelle des früheren Kreditverkehrs getreten ist, das Bargeld für die Ware also viel schneller in die Hand des Kaufmanns, des Gewerbetreibenden zurückgelangt; freilich darf nicht verkannt werden, daß beim Gewerbetreibenden, der seine Arbeit zu verkaufen, der Arbeiten zu leisten hat, noch die Übelstände wie vor dem Kriege bestehen und insbesondere jetzt, da der Mittelstand in seiner Zahlungsfähigkeit immer weiter herabgedrückt wird, und darum Kredit noch weiter in Anspruch nehmen muß. Es wird Kredit beim Gewerbetreibenden in Anspruch genommen, der von dem Privatmann eigentlich an anderer Stelle in Anspruch genommen werden sollte. Es wird das besondere Augenmerk - das können wir hier nur den Regierungsorganen empfehlen, - auf einen billigen Kredit hinzulenken sein, eine Sache, die heute gewiß nicht leicht durchzuführen ist. Darum muß sich die Selbsthilfeorganisation - und das tut sie ja in der Regel - die Verbilligung dadurch verschaffen, daß sie ihre eigenen Einrichtungen in möglichst kaufmännisch sparsamer Weise durchführt und auch weiterhin einrichtet. Ich glaube aber auch, daß es notwendig ist, einer andern Aufgabe, deren Vernachlässigung für die Entwicklung der gewerblichen Kreditgenossenschaften in früherer Zeit so häufig verderblich werden konnte, das besondere Augenmerk zuzuwenden, nämlich der kaufmännischen Ausbildung des Gewerbetreibenden selbst. Es hat überall auf die gewerblichen Kreditgenossenschaften und ihre Geldgebarung . . . . (Nepokoj.)

Pøedseda (zvoní): Prosím o klid.

Posl. Kostka (pokraèuje): . . . besonders gut gewirkt, wenn der eigentliche Kreditwerber selbst nicht nur gewerblich sehr tüchtig war, sondern von den Organen der gewerblichen Kreditgenossenschaft entsprechend in die kaufmännische Gebahrung eingeführt worden ist. Ich habe mir deshalb erlaubt, mit meinen Kollegen gerade zu diesem Punkt eine Aufforderung an die Regierung zu richten, sie möge der kaufmännischen Ausbildung des Gewerbestandes eine erhöhte Aufmerksamkeit zuwenden. Man hat seinerzeit die Einführung von Buchhaltungskursen als das Mittel betrachtet, um hier einen Schritt weiter zu kommen, das genügt aber meiner Überzeugung nach nicht. Es muß der Fachmann sich auch dauernd um die einzelnen Personen kümmern, muß sie in ihren kaufmännischen Einrichtungen unterstützen, und dazu werden die Bargelder und Subventionen, die von Seite der Regierung gewährt werden, gewiß gut verwendbar sein, denn gerade nach dieser Richtung hin erspart man durch die Subvention an Verlusten bei den gewerblichen Kredi tgenossenschaften, wenn man auf die entsprechende Buchführung des einzelnen Kreditwerbers achtet. Es hat einer der Herren Vorredner bereits darauf hingewiesen, daß wir Gesetzesänderungen notwendig haben, um das gewerbliche Kreditwesen und überhaupt die Tätigkeit der gewerblichen Organisationen in moderne Bahnen zu lenken. Wir haben diese Veränderungen und Verbesserungen nicht allein notwendig bei dem 1873-er Gesetz, also dem Gesetz über die Erwerbsund Wirtschaftsgenossenschaften, sondern noch vielmehr bei dem Gesetz über die gewerblichen Genossenschaften, also bei der Gewerbeordnung selbst. Denn immer, wenn die Gewerbetreibenden auf Grund der Gewerbeordnung selbst zu praktischen Aufgaben übergehen wollten, so war das Gesetz selbst ein Riegel, es hat ihnen selbst diejeni gen Vereinigungen verboten, die sie z. B. zum Schutz gegen die illoyale Konkurrenz durchführen wollten. Es haben gerade auch die rein gewerblichen Genossenschaften, die sich diesen Aufgaben zuwandten, indem sie z. B. gemeinsame Aufgaben wie Rohmaterialeinkauf für ihre Mitglieder besorgten, womit ja eine gewisse Kreditgewährung, ein Bargeldbedarf immer im Zusammenhang ist, in vielen Orten sehr gutes geleistet und ich könnte da eine große Reihe von Beispielen aufzählen, wo man durch derartige praktische Gesetzesreformen den Gewerbegenossenschaften sehr dienlich sein kann. Es wird natürlich notwendig sein, daß der Zusammenhang zwischen den Verbänden, welche hier die Staatsgarantie bekommen, und den eigentlichen gewerblichen Genossenschaften hergestellt werden kann. Das ist heute eigentlich nicht möglich, denn die gewerbliche Genossenschaft kann bei einer solchen Genossenschaft nach dem strengen Wortlaut des Gesetzes heute einen Kredit nicht aufnehmen.

Meine Herren! Ich finde noch eine weitere Lücke in dem, was wir bisher hier verhandelt haben. Wir sprechen hier von einem Kredit, den wir dem Gewerbe durch Garantieleistung der Regierung und des Finanzministeriums geben wollen. Aber wir wenden uns zu wenig der wirklichen technischen Gewerbeförderung zu. Gerade diese technische Gewerbeförderung erfordert im einzelnen Falle auch eine ganz bedeutende Kreditgewährung. Ich glaube, es braucht die geehrte Frau Berichterstatterin da nicht die Beispiele von England, Frankreich oder von Italien herbeizuholen, Sie können in der Geschichte unserer eigenen Heimat, die sie vielleicht nach der Richtung noch etwas besser durchstudieren möchten, in den deutschen Gebieten finden, daß hier im deutschen Nordböhmen die größten gewerblichen Produktivgenossenschaften, wie sie ähnlich weder in England, noch in Frankreich bestanden haben, als wirkliche Arbeitergenossenschaften begründet worden sind.

Ich erinnere an die vor ungefähr 15 oder 20 Jahren begründete Genossenschaft der Heimarbeiter in der Perlenbranche von Gablonz, und ich kann Ihnen anführen, daß wir gerade im Gablonzer Industriegebiete durch die Genossenschaft der Glasdrucker, der Glasringerzeuger und, wenn Sie an Hoøitz denken wollen, also auch im èechischen Gebiet, der Glasperlenbläser, welche die besonderen mit Fischschuppen irisierten Perlen erzeugen, daß wir da schon durch 20 Jahre und noch länger ganz bedeutende, Beispiele von Heimarbeitergenossenschaften, zum Teile aber auch Genossenschaften von Gewerbetreibenden haben, die teileweise bis zum heutigen Tage auch noch sehr gut prosperieren. Diese Genossenschaften haben Kredit gebraucht und man mußte ihnen denselben anfangs ohne jede bürokratische Fessel geben. Man mußte den einzelnen Fall genau studieren und diese Hilfe für den Gewerbestand und Arbeiterstand - hier ist ja die Grenze immer flüssig gewesen - in praktischer Weise gewähren. Sie ist z. B. bei einer dieser Genossenschaften seinerzeit, vor 20 Jahren, nicht durch Bargeldsubvention gewährt worden, sondern dadurch, daß man die Steuer für das Petroleum, das diese Leute bei der Arbeitsverrichtung brauchten, nachließ. Das war eine Subvention, sie hat aber gerade dazu beigetragen, daß derartige Unternehmungen durch eine bestimmte Anzahl von Jahren 2000 Arbeitern ein in der damaligen Zeit ganz bedeutendes Mehr an Lohn gewähren konnten. Ich möchte da nur noch die eigentlichen gewerblichen Arbeitsgenossenschaften, wie es die Tischlervereinigungen hie und da sind, die ja auch prosperieren, besonders wenn sie unter guter Leitung stehen, ferner verschiedene Maschinengenossenschaften, wie wir sie auch in Nordböhmen haben, die dem einzelnen Gewerbetreibenden vielfach die Maschine verschaffen, die er sich heute ja überhaupt nicht mehr erwerben kann, weil er kaum mehr den Kredit dafür aufbringt, erwähnen. Wir brauchen also auch diese technische Gewerbeförderung, die technische Mitwirkung. Ich muß es aber hier kritisieren, daß in der Begründung dieser ganzen Vorlage darauf hingewiesen wird, das Großkapital werde durch Nachlassen der Kohlensteuer und durch Frachtenbegünstigungen subventioniert, also müsse man auch der anderen Seite solche Begünstigungen gewähren. Ich möchte einmal sehen, wo eigentlich der Nachlaß der Kohlensteuer ist, und ich bitte da den geehrten Budgetausschuß oder wer dafür verantwortlich ist, doch auf die Begründung derartiger Vorlagen solche Sorgfalt zu verwenden, daß wir uns damit nicht einmal lächerlich machen. Zum Schluß sage ich nochmals: Wir dürfen natürlich bei all diesen Unternehmungen das Kind nicht hinsetzen und es sich dann selbst überlassen. Gerade darin zeigt sich ja eigentlich die Fürsorge der Regierung, daß sie nicht immer nur mit Subventionen eingreift, sondern daß sie rein kaufmännisch vorgeht, dann aber auch auf die weitere Entwicklung eines derartigen Unternehmens ihr stetes Augenmerk richtet; dadurch wird sie mehr leisten und auch den staatlichen Finanzen mehr dienen, als wenn sie die Unternehmen unbeobachtet weiterlaufen läßt. Selbstverständlich müssen wir als Vertreter der deutschen Gewerbetreibenden, der deutschen Arbeiter, darauf Wert legen, daß diese Vorlage bei der Durchführung auch rein paritätisch angewendet wird. Es muß hier der deutscheKreditverband verhältnismäßig dieselbe ziffernmäßige Berücksichtigung finden, wie sie der èechische Verband finden wird, und darauf werden wir auch bei der Durchführung der ganzen Vorlage immer zu achten haben. Wir können also diese Vorlage unter zwei Bedingungen unterstützen: Erstens, daß auch dem deutschen gewerblichen Kreditverband die entsprechende Be rücksichtigung zuteil wird, und zweitens, daß keine bureaukratische Verwaltung des Ganzen eintritt, sondern daß diese ganze Vorlage praktisch durchgeführt wird. So können wir sie befürworten. (Souhlas a potlesk na levici.)

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