Úterý 20. prosince 1921

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 115. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v úterý dne 20. prosince 1921 odpol.

1. Øeè posl. Pohla (viz str. 1811 protokolu):

Hohes Haus! Mit der in Verhandlung stehenden Vorlage wird ein für weite Kreise der Bevölkerung di eses Staates überaus ernstes und, wie ich gleich vorweg sagen will, trauriges Problem angngeschnitten. Seit mehreren Jahrzehnten kämpft die Arbeiterschaft den Kampf um die Durchführung der Alters- und Invaliditäts-, der Witwen- und Waisenversicherung. Es würde zu weit führen, meine beschränkte Redezeit reicht dazu nicht aus, den Entwicklungsgang auch nur anzudeuten, den dieser Kampf im alten Österreich genommen hat. Nur kurz will ich darauf verweisen, das ist wohl notwendig - wie sich dieser Staat bisher zu dem Problem gestellt hat. Schon am 10. Juli 1919 hat der damalige Ministerpräsident Tusar es zwar nicht genau ausgesprochen, es aber doch gewissermaßen als eine Pflicht des Staates hingestellt, für die Menschen, die infolge Alters oder Invalidität erwerbsunfähig sind und für erwerbslose Witwen und Waisen zu sorgen. Dieses selbe Versprechen hat derselbe Ministerpräsident am 1. Juni 1920 in seiner Programmrede in etwas bestimmterer Form wiederholt. Die Regierung Èerný hat in ihrer Programmrede vom 26. Oktober 1920 davon schon keine Erwähnung getan, und unser jetziger Ministerpräsident hat in seiner Rede vom 18. Oktober 1921 in so unbestimmten Ausdrücken von diesem wichtigen Problem des Staates gesprochen, daß man sich gerade bei diesem Punkt der Rede lebhaft vorstellen konnte, daß sie auch im alten österreichischen Parlament gehalten werden konnte. Fast mit denselben Worten, mit denselben Ausdrücken der "Besonnenheit, Planmäßigkeit, der durchdachten sachlichen Arbeit nicht abenteuerlich, und dabei nicht vergessen, daß wir ein Exportund Industriestaat sind," hat der Ministerpräsident Beneš bei den sozialen Pflichten des Staates gesprochen, und wenn man die Worte richtig zu deuten versteht, so hat er das gerade in bezug auf die Sozialversicherung gemeint. Planmäßigkeit, Bedachtsamkeit, Rücksichtnahme auf den Export- und Industriestaat! Es wäre diese Bedachtsamkeit und Rücksichtnahme bei anderen Problemen des Staates, bei der Militärverwaltung, bei der Finanzverwaltung, besser am Platze, aber es scheint, daß die Methoden, mit denen man im alten Österreich jahrzehntelang dieVerwirklichung der Alters- und Invaliditätsversicherung hingehalten hat, auch in diesem Staate wieder lan gsam zu gelten beginnen. Die Methode bestand in Österreich darin, daß man immer erklärte: Ja, wo ist die Bedeckung für diese Auslagen, wo ist die Bedeckung für die ungeheueren Kosten der Sozialversicherung? Immer stand der Finanzminister parat mit einer Reihe unangenehmer drückender Steuern als Äquivalent: Wenn ihr das wollt, müßt ihr das bewilligen! Denselben Zuständen nähern wir uns in diesem Staate. Keine Staatsverwaltung und kein Finanzminister fragen nach der Bedekkung, wenn es um Milliardenforderungen des Militärs geht. Da werden ohne Bedeckung, mit Hilfe von Kreditoperationen, ohne lange Erwägung alle Mittel geopfert, die der Militarismus anspricht, im ordentlichen Budget, im Nachtragsbudget, als außerordentliches Erfordernis u. s. w. Für das Erfordernis einer wichtigen sozialen Frage aber wird die Bedeckungsfrage in den Vordergrund gestellt. Wir haben das vor wenigen Tagen bei der Staatsbeamtenvorlage gesehen.

Beide Herren Berichterstatter haben erklärt, und ich freue mich, in dieser Richtung mich Ihnen anschließen zu können, daß es eine Pflicht des Staates ist, für diese Menschen, die durch Alter oder Invalidität erwerbsunfähig geworden sind, zu sorgen. Ich freue mich um so mehr, als beide Berichterstatter der Maj orität angehören und ich glaube, daß Sie alles daran setzen müssen, um dieses Versprechen, diese Pflichterfüllung des Staates in allerkürzester Zeit in die Tat umzusetzen.

Die Forderung nach Schaffung der Sozialversicherung war immer begründet, sie ist nach dem Verlaufe des langen Krieges und auch nach den wirtschaftlichen Zuständen, in denen sich die ärmeren Volksklassen in der Nachkriegszeit noch immer befinden, doppelt notwendig geworden. Noch lange sind die Folgen des Krieges nicht ausgeglichen. Der Geburtenrückgang ist nicht ausgeglichen, kein Bevölkerungszuwachs ist vorhanden. Es ist auf keinem Gebiete der sozialen Verwaltung etwas dafür vorgesehen, um die schweren Mängel des Krieges, die er der allgemeinen Volksgesundheit zugefügt hat, gutzumachen. Wir sind der Ansicht, daß diese zerrütteten Gesundheitsverhältnisse weite Schichten der Bevölkerung den Staat in seinem eigenen Interesse dazu zwingen müssen, dem Problem ernster an den Leib zu gehen und es rascher der Verwirklichung zuzuführen.

Wenn ich nun in diesem Zusammenhange den vorliegenden Antrag mit den Forderungen vergleiche, die wir als Vertreter der sozialdemokratischen Partei an den Staat stellen, wie wir sie auf unserem letzten Parteitag in Tetschen in mehreren Punkten konkret zusammengefaßt haben, so kann ich leider nicht zu dem befriedigenden Ergebnis kommen, zu dem die beiden Berichterstatter gekommen sind, indem sie meinen, daß wir dadurch beweisen, daß wir nicht nur von der Sozialversicherung reden und schreiben, sondern daß wir auch Taten für die Sozialversicherung setzen. Der Antrag, der zur Verhandlung vorliegt, erinnert uns lebhaft an den berühmten 100 - Millionenantrag des Dr. Lueger im österreichischen Parlament. Mit großer Aufmachung wurde dieser Antrag einbegleitet und wir haben mehrere Jahre österreichischen Parlamentes hinter uns, aber die Verwirklichung der Sozialversicherung haben wir trotz des berühmten Millionenantrags nicht erlebt. Und nicht viel anders ist sachlich und materiell der Inhalt dieses Antrages. Was besagt er denn? Er besagt, daß 130 Millionen Kronen aus den Kassenbeständen, dem Erträgnisse der Warenumsatzsteuer und anderen Erträgnissen zur Unterstützung jener Personen verwendet werden sollen, die in die Altersversicherung nicht einbezogen werden. Wo war es denn sonst in der Welt der Fall, daß man eine Sache ganz verkehrt angepackt hat? Sie wissen noch nicht, wie weit die Grenzen der Versicherung gezogen werden, Sie sind noch nicht darüber einig, bis zu welchem Jahre sie gehensoll, unddagehenSie schon her, um vorzusorgen für den unbestimmten und Ihnen völlig unbekannten Kreis von Personen. Wenn Sie einen Antrag eingebracht hätten, in dem sieeinen natürlich höheren - Betraggewidmethätten zu einen Fonde für die Sozialversicherung im allgemeinen zur Deckung der Prämien, die die Staatskassa zu leisten hat, so müßte man das Gefühl haben, es sei Ihnen ernst damit, und wenn Sie nächstes Jahr den Betrag verdoppelt hätten, so wäre längstens in einem Jahr das Gesetz über die Sozialversicherung fertig gewesen. Aber so - gestatten Sie, daß ich es offen ausspreche - mir scheint, dieser Antrag soll ein Beruhigungsmittel nach außen sein, er soll zeigen, daß wir an der Sozialversicherung arbeiten, daß wir dafür 130 Millionen Kronen bereitstellen, damit eine Zeit lang die stürmisch nach Sozialversicherung fordernden Menschen dadu rch beruhigt werden. Und ich möchte aussprechen, das wird nicht gut möglich sein. Die Forderung nach Schaffung der Sozialversicherung ist in großen breiten Schichten der Bevölkerung und besonders in jenen, die es angeht und die es dringend brauchen, so lebendig und so stark, daß Sie mit diesen Argumenten um die Sozialversicherung nicht herumkommen. Sie werden sich darauf gefaßt machen und einrichten müssen, daß im Laufe der kürzesten Zeit, wenigstens im kommenden Jahre, das Problem wird erledigt werden müssen, wenn Sie nicht schwere soziale Stürme heraufbeschwören wollen. Und es wird Ihnen nicht gelingen, jemandem einzureden, der Staat hätte just für diese Zwecke kein Geld. Denn Sie haben Geld, Sie haben Milliarden, wie das Budget, das Sie vor wenigen Tagen beschlossen haben, beweist, für unproduktive Zwecke, Sie haben Millionen zu überflüssigen Repräsentationszwecken im Auslande, wo Sie alle Großstaaten zu übertreffen versuchen. Dann müssen Sie aber auch Geld aufbringen, um die sozialen Gebrechen in Ihrem eigenen Staate zu beheben, zu verhindern und zu vermeiden. Der Herr Berichterstatter hat hier erklärt, daß dieser Antrag die Frage der sozialen Versicherung gewissermaßen aufgerollt hat. Ich würde mich sehr darüber freuen, ihm dabei zustimmen zu können, aber ich kann es nicht. Für uns besteht die Gefahr, daß mit diesem Antrag ein nicht ganz aufrichtiges Spiel mit der Sozialversicherung getrieben wird. Sie hätten, meine Herren, anders vorgehen müssen. Wenn wir insbesondere die Entwicklung der Frage auf anderen Gebieten verfolgen, wenn Sie heute, wie Sie in Fachkreisen zugeben werden, den unbestrittenen Tatbestand sich vor Augen halten, daß die Sozialversicherung einen einheitlichen Charakter haben muß, daß sie lokale Verwaltungsstellen haben muß, daß diese lokalen Verwaltungsstellen im Rahmen der Selbstverwaltung nur die Einheitskrankenkassen sein können und sein müssen, und wenn man dagegen sieht, daß Sie alle Tage diesem Prinzip der Einheitskrankenkassen zuwiderhandeln, indem Sie heute da, morgen dort wieder neue landwirtschaftliche Kassen gründen, so läuft diese Tätigkeit, die Sie in der Verwaltung entwickeln, schnurstracks dem Bestreben nach Schaffung der Alters- und der Invaliditätsversicherung entgegen. Größere Schwierigkeiten bereitetn Sie von Tag zu Tag der Alters- und Invaliditätsversicherung in Bezug auf die Lokalverwaltung. Außerdem vergessen Sie absichtlich an die Autonomie der Institute durch die Selbstverwaltung der Versicherten und machen sie zu Instrumenten Ihres nicht in Ordnung befindlichen staatlichen Verwaltungsapparates. In diesem Falle wäre jede Sozialversicherung ein unlebensfähiges Gebilde. Der eminent wichtigste Grundsatz, wenn sie von sozialem Geiste verwaltet werden soll, ist: in den unteren, den lokalen Stellen, in den mittleren und oberen Stellen muß Selbstverwaltung der Versicherten ein Grundsatz sein, an dem nicht zu rütteln ist.

Damit nun - und ich glaube, hier im Sinne der Berichterstatter zu sprechen - die Möglichkeit vollständig schwindet, daß dieser völlig unzureichende Antrag doch nicht dazu dient, die Massen nur zu beruhigen und gewisse rmaßen etwas zur Dekoration zu beschließen, haben wir uns erlaubt, zwei Abänderungsanträge einzubringen. Wenn es den Herren Berichterstattern mit dem, was sie soeben gesagt haben, ernst ist, bin ich überzeugt, daß sie unseren Anträgen die Zustimmung nicht werden versagen können. Wenn sie nun der Ansicht sind, daß die Altersversicherung nur bis zum 60. Jahr ausgedehnt wird und wenn Sie weiter der darauf basierenden Ansicht sind, daß über 60 Jahre alte Personen vom Staate eine Unterstützung bekommen müssen und daß dazu der Betrag von 130 Millionen gehört, dann müssen Sie auch konkret sagen, daß der Betrag ausschließlich nur zum Zwecke der Unterstützung solcher Personen, die nicht in den Versicherungskreis fallen, bestimmt ist, und nicht nur, wie der Herr Berichterstatter abschwächend und abweichend meint, vorzugsweise, sondern ausschließlich. Zu anderen Zwecken hätte der Betrag keinen Sinn. Dann müssen Sie aber weitergehen und müssen den § 2 abändern, in dem Sinne, daß der Betrag ausschließlich zu diesem Zwecke zur Verfügung zu stellen ist und daß die Unterstützungen mit dem Tage der Kundmachung des Gesetzes über die Alters- und Invaliditätsversicherunrung zu leisten sind, und nicht erst wenn das Gesetz wirksam wird. Ich will das mit einigen Worten begründen. Bleibt es bei der Regierungsvorlage, bzw. bei dem abgeändertem Text, wie ihn der sozialpoliti sche und Budgetausschuß vorlegt, besteht die große Gefahr, daß durch diesen Antrag die Möglichkeit geboten wird, die Altersversicherung hinauszu schieben. Werden Sie jedoch unserem Abänderungsantrag zustimmen, so wird dieser Passus sie dazu zwingen, daß Sie die Alterversicherung im kommenden Jahre in Angriff nehmen, wird Sie dazu nötigen, sie zu beschließen. Die beiden Berich terstatter haben sich zu diesen Grundsätzen zustimmend geäußert, so daß anzunehme en ist, daß dieser Anntrag vollständig ihren Intentionen entspricht. Ich bitte Sie daher, unsere Anträge anzunehmen und versichert zu sein, daß wir, soweit es auf unsere Partei ankommen wird, keinen Moment erlahmen werden, die Arbeiter aufzuklären und aufzurufen zum Kampfe, damit der Staat in sozialer Beziehung durch Schaffung der Alters-, Invaliditäts- und Witwen- und Waisenversicherung in der allernächsten Zeit seine Pflicht gegenüber der Bevölkerung erfülle. (Potlesk na levici.)

2. Øeè posl. Roschera (viz str. 1839 protokolu):

Hohes Haus! Mein Kollege Hausmann hat bereits gestern in seiner Rede zum Arbeitslosengesetz ausgeführt, welch schwere Enttäuschung das Gesetz für unsere Arbeitslosen gebracht hat. Aber nicht nur Enttäuschung hat das Gesetz bei unseren Arbeitslosen ausgelöst, sondern auch berechtigte Erbitterung, als sie sehen mußten, daß ein großer Teil der Arbeitslosen durch das neue Gesetz aus der Unterstützung ausgeschieden wurde. Alle haben gehofft, soweit sie im Genusse der Arbeitslosenunterstützung standen, daß dieses neue Gesetz einesteils der verteuerten Lebenshaltung Rechnung tragen werde, anderenteils auch die Regelung der Unterstützung auf der ganzen Linie mit sich bringen und die Verwirrung, die durch die Verordnungen und Erlässe sowie durch Nachtragsgesetze zum Arbeitslosenfürsorgegesetz eingetreten ist, beseitigen würde. Wir haben leider sehen müssen, daß diese Hoffnungen, die, wie ich schon ausführte, die Arbeiter gehegt haben, nicht erfüllt wurden. Es ist kein Almosen und kein Entgegenkommen, das der Staat den arbeitslosen Staatsbürgern erweist, wenn er ihnen eine Arbeitslosenunterstützung zuerkennt, sondern es ist die moralische Verpflichtung jedes modernen Staatswesens, dafür zu sorgen, daß die arbeitslosen Staatsbürger in der Zeit der Not, wo sie ihres Arbeitsplatzes beraubt sind, auch eine entsprechende Unterstützung zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes erhalten, Es ist gewiß eine schöne Eigenschaft und Tugend eines Staates und einer Regierung, wenn sie bestrebt ist, überall das Sparsystem anzuwenden. Aber das Sparen soll man nur an jenen Stellen üben, wo es angebracht ist und nicht volkswirtschaftlichen Schaden anrichtet. Das Sparen am unrechten Platze kann das Gegenteil von dem erzeugen, was die Regierung mit der Einführung von Sparmaßnahmen will. Gerade bei der Unterstützung der Arbeitslosen ist es ungemein wichtig, daß diese Menschen, die vorübergehend ihren Arbeitsplatz verloren haben, die unverschuldet arbeitsslos geworden sind, unterstützt verden, und zwar so unterstützt, daß sie ihre Arbeitskraft erhalten, daß ihre Arbeitskraft über die Zeit der Arbeitslosigkeit infolge geringer Unterstützung nicht geschwächt wird. Das neue Gesetz, das geschaffen wurde, verfügt, - und in der Durchführungsverordnung dazu ist es festgelegt, - daß jene, die am Tage des Inkrafttretens des Gesetzes bereits ein halbes Jahr die Unterstützung bezogen haben, aus dieser Unterstützung auszuscheiden sind. Man hat nur eine Ausnahme gemacht, indem man bei den Textilarbeitern die Unterstützungsdauer auf 3/4 Jahre verlängert hat. Diese Art der Handhabung des Gesetzes hat dazu geführt, daß in einer großen Zahl von großen Industriebezirken Hunderte und Tausende von Arbeitslosen aus der Unterstützung ausgeschieden wurden, daß Tausenden von Arbeitslosen, die auf eine Verbesserung ihrer kargen Unterstützung gehofft haben, durch dieses neueGesetz statt einer Verbesserung den vollständigen Entzug ihrer Unterstützung zu beklagen haben. Insbesondere hat dies die älteren Arbeiter betroffen, und ganz besonders schwer empfunden wird diese Art der Handhabung des Gesetzes bei den Arbeitern der Textilindustrie, die nicht bloß ein halbes Jahr, sondern 3/4 Jahr und länger arbeitslos waren und denen die Unterstützung vollständig eingestellt wurde. Ich erinnere nur daran, daß es ganz besonders ältere Arbeiter getroffen hat und daß diese alten Arbeiter nicht vollständigarbeitsunfähig sind und derArmenversorgung überwiesen werden können, sondern daß es Arbeiter mit verminderter Arbeitsfähigkeit sind, die eine leichte Arbeit noch verrichten können. Da unsere Industrie im Allgemeinen noch nicht voll beschäftigt ist, so werden bei Neueinstellungen in erster Linie jüngere Arbeitskräfte verwendet und die alten Arbeitskräfte werden bei Seite gestellt und weiterhin arbeitslos gelassen. Dann kommt das Gesetz, die Durchführungsverordnung, in der diesen alten Arbeitern erklärt wird: Für Euch ist die Unterstützung eingestellt, Ihr habt kein Recht mehr, die Unterstützung zu beziehen. Auf der anderen Seite haben wir eine Altersversorgung noch nicht geschaffen, sodaß diese arbeitslosen alten Arbeiter, die eine verminderte Arbeitskraft aufweisen, durch Einstellung der Unterstützung vollständig aller Mittel entblößt und dadurch dem Hunger ausgesetzt sind. Es gibt Hunderte und Tausende Arbeiter, die nicht wissen, wo sie das Allernotwendigste zum Leben hernehmen sollen, und diesen wird auch noch diese karge Unterstützung entzogen.

Wir möchten nur auf einige Fälle verweisen. Ich habe bereits gestern in einem Zwischenrufe während der Rede des Kollegen Hausmann angeführt, daß z. B. die Bezirkshauptmannschaft in Asch allen Heimarbeitern die Arbeitslosenunterstützung gesperrt und sich dabei auf Folgendes berufen hat: Sie erklärte: Da es die Unternehmer unterlassen haben, die arbeitslosen Heimarbeiter in der Krankenversicherung anzumelden, wo sie gesetzlich anzumelden wären, lehnen es auch wir ab, diesen Heimarbeitern die Arbeitslosenunterstützung zu gewähren. Durch dieses Vorgehen der Bezirkshauptmannschaft in Asch ist nun der Fall eingetreten, daß diese Bezirkshauptmannschaft zu der einen Ungesetzlichkeit, die die Unternehmer an den Heimarbeitern verübt haben, eine neue Ungesetzlichkeit, durch den Entzug der Unterstützung, hinz ufügt. In Mähr. Trübau hat man z. B. den Kriegerwitwen, soweit sie auch Arbeiterinnen waren, die Arbeitslosenunterstützung nicht gewährt, weil diese Kriegerwitwen durch den Staat eine Unterstützung erhalten haben. In allen diesen Fällen, wo direkte Übergriffe von Seiten der Bezirkshauptmannschaften erfolgen, muß immer wieder interveniert werden, um den Arbeitslosen das Wenige, das sie zu bekommen haben, zu sichern.

Es wird in einem Berichte, der heute in den Zeitungen steht, angegeben, daß die Zahl der Arbeitslosen im Oktober 13.000 betrug und daß diese Zahl im November auf 12.000 herabgesunken ist. Bereits gestern hat mein Kollege Hausmann darauf verwiesen, daß die amtlichen Ziffern mit der Zahl der wirklich Arbeitslosen nicht übereinstimmen und diese Zahlen, die hier angegeben und der Öffentlichkeit mitgeteilt werden, den wahren Stand unserer Arbeitslosigkeit nicht feststellen, daß vielmehr die Zahl der Arbeitslosen viel größer ist und daß die wirkliche Zahl der Arbeitslosen nur deshalb nicht erfaßt wird, weil sehr viele Arbeitslose aus der Arbeitslosenunterstützung ausgeschieden wurden und nur alle jene gezählt werden, die man in die Arbeitslosenunterstützung aufgenommen hat. Sofort nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, als die Mängel des Gesetzes offenbar wurden, haben wir versucht, in Gemeinschaft mit den èechischen Sozialdemokraten einen Antrag auf Änderung dieser Härten im Gesetze zu stellen. Wir wissen nicht, aus welchen Ursachen die èechischen Sozialdemokraten ihren Antrag verlassen haben, wir wollen das heute auch nicht untersuchen, aber wir hätten gewünscht, daß die èechischen Sozialdemokraten diesen Antrag, den sie mit uns gestellt haben, auch vertreten und aufrecht erhalten hätten, damit er eventuell als Verbesserung zum Gesetz hätte durchgesetzt werden können.

Wir haben zu diesem Gesetz eine Reihe von Abänderungsanträgen gestellt; dieselben beziehen sich zunächst darauf, daß Abs. 1 § 3 eine Änderung dahingehend erfahre, daß die Laufzeit der Unterstützungsdauer vom 19. September an zu gelten habe, daß die Unterstützung nicht rückwirkend gerechnet werde, sondern vom 19. September an und daß auch das Ministerium für soziale Fürsorge von jener Bestimmung Gebrauch macht, daß diese Unterstützungsdauer, wenn sie abgelaufen ist, bis zu einem Jahr verlängert wird. Wir hoffen, daß es uns während dieser Zeit doch gelingen wird, noch einen Teil der Arbeitslosen unterzubringen, um dadurch die Notlage dieser Menschen zu beseitigen. Wir haben des weiteren einen Antrag gestellt, worin es heißt, daß im § 2 der Abs. 8 gestrichen werden soll, damit alle unverschuldet arbeitslosen Arbeiter die Unterstützung erhalten und daß auch die Saisonarbeiter, die unverschuldet arbeitslos sind, in die Arbeitslosenunterstützung einbezogen werden. Wir haben in einem weiteren Antrag verlangt, daß im Zusammenhang mit der Streichung des Abs. 8 im § 2 auch § 19 gestrichen werden soll. Dann fordern wir in einem Antrag, daß im § 5 Abs. 2 jener Satz gestrichen werde, - das ist der kombinierte Antrag, der aus dem sozialpolitischen Ausschuß vorliegt, - wo es heißt: "Wofern sie durch den Kollektivvertrag hiezu verpflichtet sind." Bleibt diese Fassung im Gesetz, so würde der Unternehmer nur dann verpflichtet sein, die Meldung freier Arbeitsstellen bei den fachlichen Arbeitsnachweisen vorzunehmen, wenn das im Kollektivvertrag festgelegt ist. Wir verlangen, daß diese Bestimmung gestrichen werden soll und es zeugt von einem ganz eigenartigen Geist bei der Abfassung des Gesetzes im Ministerium für soziale Fürsorge, daß man die öffentliche Arber itsvermittlung an die erste Stelle gerückt hat und die fachliche Arbeitsvermittlungsstelle vollständig bei der Vermittlung der Arbeit ausgeschieden hat. Das Recht, auf fachliche Arbeitsvermittlung, haben die Gewerksschaften in schwerem opferreichem Ringen sich erkämpfen müssen und wir können nicht zugeben, daß eine so wichtige Bestimmung, die sich die Arbeiterschaft durch jahrelanges Ringen erkämpft hat, in dem Gesetz nicht enthalten sein soll. Dieses Unrecht gegen die fachlichen Vermittlungsstellen soll jetzt gut gemacht werden.

Wenn ich zu diesem Punkte einige Worte gesagt habe, so deshalb, um den Herren im Ministerium für soziale Fürsorge zu sagen, daß die Gewerkschaften bestehen und daß sie bei der Schaffung von Gesetzen zu berücksichtigen und die Rechte, die sich die Gewerkschaften erobert haben, zu respektieren sind. Falls sie unsere Anträge ablehnen sollten, haben wir auch noch einen Resolutionsantrag eingebracht, der besagt, daß das Ministerium für soziale Fürsorge aufgefordert wird, vom § 19 des Gesetzes Gebrauch zu machen in dem Sinne, daß die Bestimmung der Höhe und Dauer der Unterstützung für die Saisonarbeiter in Verordnungswege erfolge.

Das sind unsere Anträge, die wir zu diesem Gesetz gestellt haben. Wir erwarten, daß die Abgeordneten soviel Verständnis für die Notlage der Arbeitslosen haben, daß sie diesen Anträgen zustimmen. Wenn Sie sie ablehnen, dann beweisen Sie nur, daß Ihnen das Verständnis für die Not der Arbeitslosen eben fehlt. (Souhlas a potlesk na levici.)

3. Øeè posl. Uhla (viz str. 1848 protokolu):

Hohes Haus! An der Frage, die gegenwärtig zur Verhandlung steht, sind zehntausende von Invaliden, viele arme Witwen und Waisenkinder hervorragend interessiert. Wir können die Gelegenheit nicht vorübergehen lassen, ohne das Verlangen zu stellen nach einer gründlichen Erhöhung der Renten der Kriegsbeschädigten, nach einer Verbesserung des bi sher geltenden Gesetzes. Es ist allerhöchste Zeit, daß den armen Opfern des Weltkrieges endlich Rechnung getragen werde, daß ihre Existenzverhältnisse eine bescheidene Aufbesserung erfahren. Wir haben aus diesem Grunde eine Reihe von Verbesserungsanträgen gestellt, obwohl wir im vorhinein die Befürchtung haben müssen, daß alle unsere Anträge von den Mehrheitsparteien so wie in allen Fragen auch bei dieser Frage niedergestimmt werden. Die Mehrheitsparteien haben in diesem Hause nur eine Aufgabe, und zwar die, alles, was ihnen von der "Pìtka" vorgelegt wird, gehorsamst zu apportieren. Wir können die Gelegenheit nicht vorübergehen lassen, um gegen das System der Gewalt, wie es sich in diesem Hause aufgerichtet hat, entschiedenst Veewahrung einzulegen. Dieser Herrschaft der "Pìtka", eines Ausschusses, der ehedem geschaffen wurde als Verständigungsmittel innerhalb der Regierungsparteien, dieser Herrschaft, die hier aufgerichtet wurde, beugt sich alles. Es ist kaum zu glauben, daß alle Mitglieder der Mehrheitsparteien mit dieser Einrichtung, die ihresgleichen nirgends findet, einverstanden sind. Wäre es wirklich so, dann müßte man verzweifeln, dann wäre es um die demokratische Gesinnung jener Mitglieder der Mehrheitsparteien, die sich Demokraten nennen, wirklich schlecht bestellt. Wenn auf Seite der Mehrheit auch nur ein Fünkchen Gefühl für Gerechtigkeit vorhanden ist, dann müßten die Mehrheitsparteien danach trachten, diese Herrschaft der "Pìtka" endlich zu beseitigen. Man muß und sollte annehmen, daß in den Reihen der èechischen Mehrheit doch noch ernste Politiker vorhanden sind, die endlich einsehen sollten, wohin diese Herrschaft eines kleinen Ausschusses führt, und es sollte ihre Aufgabe sein, dieses Regierungssystem, das sich hier etabliert hat, zu beseitigen und mit ihm gründlich aufzuräumen. Es ist kein Organ der Verständigung mehr, aus dieser "Pìtka" ist ein wahres Direktorium der Gewalt herausgewachsen, wie es in der Geschichte der Menschheit nicht zu finden ist. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Buøíval.)

Die Kriegsinvaliden und ihre Angehörigen sind bestimmt die bedauernswertesten Opfer des Krieges. Es ist die erste Aufgabe der Gesellschaft und des Staates an eine entsprechende Versorgung derselben zu schreiten. Es ist das erste Gebot einer vernünftigen und sozialen Staatsverwaltung, gerade die Fürsorge für die Kriegsopfer, die Witwen und Waisen entsprechend den wirklichen Lebens- und Existenzverhältnissen zu regeln. Dafür sind nicht allein wirtschaftliche, sondern wohl auch rein menschliche Gründe maßgebend. Es ist eine Selbstverständlichkeit, daß für die Sorge für die Kriegsopfer eben die Gesellschaft, der Staat aufzukommen hat, daß er nicht nur die Verantwortung dafür zu tragen hat, wie diese Leute leben und existieren, es ist auch seine verdammte Pflicht und Schuldigkeit, diesen Leuten eine entsprechende ordentliche Existenz zu schaffen. Die bisherige Versorgung unserer Kriegsopfer war total ungenügend und unzulänglich. Wir haben in dieser Frage bis heute keine Einheitlichkeit. Wir verlangen, daß die Fürsorge für die Kriegsverletzten, für die Invaliden, Witwen und Waisen vollständig einheitlich geregelt werde. Hier müssen die Unterschiede der Charge, die Unterschiede des Ranges fallen. Auf dem Schlachtfelde und im Soldatenrock hat jeder sein Leben, seine Gesundheit, seine Knochen zu Markte getragen und preisgegeben. Das gleiche Opfer wurde von allen gebracht. Die Bedürfnisse der Menschen sind auch gleich und in solchen Fragen dürfen künstliche Gegensätze, die sich in der Gesellschaft herausgebildet haben, keine Berücksichtigung finden. Hier muß gleiches Recht herrschen. Das bisherige Gesetz war ungenügend, es hat zum Beisspiel die Bestimmung, daß alle jene, die ein Einkommen von über 4000 Kronen haben, jeden Bezug, jede Rente verlieren. Einkünfte aus Tabaktrafiken werden von der Rente abgezogen. Diese Bestimmungen geben zu den schreiendsten Ungerechtigkeiten Anlaß. Es kommt vor, daß Witwen mit 3 - 4 Kindern tatsächlich die Rente verloren haben, weil sie ein Einkommen beziehen, das wenige Hundert Kronen im Jahre ausmacht, mit dem sie nichtleben können, mitdem sie sich nur notdürftig durchfretten können. Man gibt diese Leute der härtesten Not preis, man überantwortet sie der Armenversorgung, der öffentlichen Wohltätigkeit. Sonstige Angehörige, Mutter, Vater, Großeltern haben nur dann Anspruch auf die Unterstützung, wenn sie vollständig erwerbsunfähig sind. Auch das ist eine Bestimmung, die aus dem Gesetze entfernt werden und entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen verbessert werden sollte. Heute ist es so, daß in den Kreisen der Arbeiter, der Kleingewerbetreibenden, der Kleinbauern eine teilweise Erwerbsunfähigkeit schon die Unterstützung durch die anderen Familienangehörigen nach sich zieht und direkt bedingt. Es sollte dafür schon längst gesorgt sein, denn ein großer Teil jener Angehörigen würde, wenn eine Altersversorgung bestehen würde, an und für sich von dieser bereits Renten beziehen. Das jetzige Existenzminimum von 4000 Kronen genügt nicht, entspricht nicht den heutigen Lebens- und Teuerungsverhältnissen. Wir beantragen deshalb eine Erhöhung des Existenzminimums auf 16.000 Kronen. Wir glauben, daß diese Summe durchaus nicht zu hoch ist, daß sie immer noch gering ist und vernünftig und human fühlende Menschen müßten unter allen Umständen diesem Antrag zustimmen. Wir verlangen weiters, daß den Kriegsverletzten Prothesen und orthopädische Behelfe durch den Staat gegeben werden und zwar unentgeltlich und daß auch der Staat die Erhaltung dieser Prothesen, die Bezahlung der orthopädischen Behelfe übernimmt.


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