Pátek 9. prosince 1921

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 106. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v pátek dne 9. prosince 1921.

Øeè posl. Böhra (viz str. 1477 protokolu):

Hohes Haus! Die gegenwärtige Gesetzesvorlage, die vom Ausschuß für Handel, Industrie und Gewerbe jetzt dem Hause vorgelegt wurde, hängt mit einer Reihe von Verhandlungen zusammen, die bereits in den letzten Wochen hier abgeführt wurden. Noch in der vorletzten Sitzung haben wir uns mit einem Gegenstand zu befassen gehabt, der eigentlich auch in dasselbe Fach einschlägt, mit welch em wir uns gegenwärtig zu beschäftigen haben. Damals handelte es sich um den Baumwollzwangsverteiler; es wurde dabei schon eine ganze Reihe von Angelegenheiten miterörtert, die sich auf die Verbesserung des Handelsverkehrs und auf den Außenhandel beziehen, und es war dabei auch die Rede gewesen über den Abbau des Außenhandelsministeriums. Die neue Vorlage, die uns heute vorliegt, ist zu begrüßen; wir könnten nur wünschen, daß dieser Abbau so rasch wie möglich erfolge. Bei den Ausschußverhandlungen hatte ich mir erlaubt, bei § 3 an Stelle des Wörtchens "schrittweise", "postupnì", wie es dort heißt, die Beifügung zu beantragen "so rasch wie möglich." Denn, sehr Verehrte, all die Miseren, all die Klagen, all die Schwierigkeiten, welche das Außenhandelsministerium mit sich gebracht hat, wünschen wir so rasch wie möglich zu beseitigen. Das Wort "schrittweise" könnte ja auch "im Schnekkentempo" bedeuten, wir wünschen aber, es möge dieses "schrittweise" in dem Sinne von Eilschritt, Marschtempo, Laufschritt aufgefaßt werden.

Meine sehr Verehrten! Wenn zivilrechtliche Schadenersatzklagen gegenüber all den Schädigungen, welche Industrie und Handel durch das Außenhandelsamt und durch die seitens der verschiedenen Zentralen eingeführten Erschwernisse zu leiden hatten, zulässig wären, da würden sich wohl Ersatzsummen mit 8-, 9-, ja lostelligen Zahlen ergeben. Das Handelsland katexochen, England, kannte nicht einmal im Kriege weder das hemmende Zentralenwesen noch die verschiedenen bürokratischen Einschränkungen und hat die umständlichen Erlaubnisscheine für die Ein-, Aus- und Durchfuhr nicht eingeführt. Gewiß hat die Rücksicht auf die allgemeine Wohlfahrt der individuellen Willkür Schranken zu ziehen. Aber solche begreifliche Schranken sind zahlreich, teils im bürgerlichen Gesetzbuch, in vielen übernommenen Gesetzen, neuen Sondergesetzen und im Verordnungswege aufgerichtet, so z. B. Bestimmungen über Edelmetalle, über Waffen, über Explosivstoffe, über feuergefährliche oder gegen die Hygiene oderden zu wahrenden öffentlichen Anstand und gegen öffentliches Gut verstoßende Handlungen. Die Anwendung dieserVorschriften läßt aber mitunter eher zu wünschen übrig. Ich könnte mich da auf Klagen von verschiedenen Seiten des Hauses berufen, welche noch unlängst, z. B. bei der Besprechung des Verhältnisses zu Polen, lautgeworden sind. (Hluk.)

Pøedseda (zvoní): Prosím o klid.

Posl. Böhr (pokraèuje): Aber die ungehörige Bindung von Handel und Verkehr brachte der Industrie und der ganzen Kaufmannschaft ungeheure Nachteile. In letzter Linie treffen diese auch den Staat. Der Staat ist ja doch nur die Summe der einzelnen Bürger und all die Einkommensquellen des Finanzministeriums kommen ja aus den verschiedensten Gebieten des Handels, des Gewerbes u. s. w. Leidtragend ist nun dabei aber nicht nur das Handelsministerium unter all den Hemmnissen, die das Außenhandelsministerium und das ganze Zentralenunwesen mit sich brachte, es leiden auch andere Ressorts darunter, das Finanzministerium, das Ministerium für soziale Fürsorge, wenn man an die Arbeitslosigkeit denkt, die durch die Beschränkung von Handel, Industrie und Verkehr gesteigert wurde. Das Eisenbahnministerium hat durch all die Zwangsmaßnahmen, die das Außenhandelsamt mit sich brachte, allerdings abertausende Kronen eingenommen durch die Reisen unzähliger Deputationen nach Prag zu den verschiedensten Ämtern. Auch das Postministerium hat vielleicht erkleckliche Summen durch Telegramme, Briefe und Rekommandationsgebühren eingenommen, um diese oder jene Bewilligung endlich einmal zu bekommen. Aber das Eisenbahnministerium hat dabei doch ungeheure Einnahmen verloren duch den Ausfall von Frachten, durch die Schikanen, denen der Außenhandel und auch der Innenhandel unterworfen war. Zu rechnen sind für die Volkswirtschaft die ungeheueren Zeitverluste, weiters für die Industriellen und die Kaufmannschaft die dann mitunter eingetretene völlige Änderung der Zahlungsbedingungen, der Lieferungsmöglichkeiten u. s. w. Wenn wir dem freien Handel das Wort reden, denkt dabei heute niemand etwa an die seinerzeitige kapitalistische Freiwirtschaft, die der Familie und damit dem Staate Todeswunden geschlagen hat. Aber ganze Industrien leiden heute noch unsäglich unter all den Beschränkungen, die das nun zu Grabe zu tragende Außenhandelsamt mit sich brachte, die Textilindustrie, die Glasindustrie, nicht bloß jene in Nordböhmen, sondern allerwärts.

Bei diesem Gegenstande möchte ich ganz kurz nur einiges erwähnen, was bereits bei den Verhandlungen über dieses Gesetz im Ausschuß für Industrie, Handel und Gewerbe vorgebracht wurde. Es ist die Rücksicht auf die valutarischen Verhältnisse. Was da die Industrie und der ganze Binnenverkehr zu leiden haben, ist in der vorigen Woche hier schon ausführlich besprochen worden, ich will heute nur auf einige kleinere Umstände hinweisen. Sie müßsten in den Grenzgegenden von Nordböhmen oder Schlesien leben, wo, Tausende Arbeiter hinüber in das angrenzende sächsische oder preußisch-schlesische Gebiet gehen, um zu erfassen, was der Valuta-, der Marksturz für die Arbeiterfamilien dort, damit aber auch für das Inland, zu bedeuten hatte. Die Angestellten und Arbeiter bekommen ihre Löhne in Mark ausgezahlt, die bei uns daheim den Kaufwert durch die Abwärtsbewegung der Valuta eingebüßt hat. Da brauchen wir nun notwendig die Verordnung, daß es denn doch den Arbeitern gestattet werde, ihre Bedarfsartikel, Lebensmittel und andere notwendigen Sachen, über die Grenze herüberzubringen. Wenn sie drüben so und soviel Mark erhalten und daheim dann den Marklohn durch 2 oder 3 dividieren müssen, kann die Familie nicht auskommen und die Arbeiter müssen es sich versagen, bei einheimischen Geschäftsleuten ihre Einkäufe zu machen. So kommt es, daß in unseren nordböhmischen Grenzgebieten heimische Bäckereien und andere Gewerbsbetriebe geradezu brach gelegt sind, weil der Arbeiter mit dem heimgebrachten Lohne gar nicht die Kaufkraft hat, diese Artikel im Inlande zu erstehen, und dann kamen anderseits inländische und ausländische Beschränkungen mit dem Hinüber- und Herüberbringen notwendiger Waren. Da sollte doch die Regierung ganz entschieden eingreifen. Es wird dem Hause eine Resolution auch von anderer Seite vorliegen, welche die Steuerangelegenheiten der Arbeiter betrifft, die im Auslande arbeiten und für ihr Einkommen draußen, aber auch im Inlande besteuert werden. Ich würde die beiden in dieser Sache vorliegenden Resolutionen gleichfalls dem Hause zur Annahme empfehlen.

Noch eine ganz kleine Angelegenheit aus dem Grenzverkehre. Da ist in früheren Jahrzehnten der Brauch gewesen, daß ausländische Fabrikanten, Fuhrwerksbesitzer oder inländische Bauern ohne jede Behinderung die Fäkalien- und Abfälleabfuhr aus an der Grenze liegenden Fabriken vornehmen konnten, und es konnten so die Wiesen und Äcker überaus fruchtbar bestellt werden. Nun kam in neuerer Zeit die Bestimmung, daß für diese Einfuhr, die ja nur zu begrüßen ist, Aufzahlungen, Zollzahlungen verlangt werden, Bewilligungen u. s. w. erst eingeholt werden müssen. Was man also begrüßen sollte, hat man durch solche bureaukratische finanzielle Vorschriften noch gehemmt. Es ist das tatsächlich eine große Schädigung der Landwirtschaft und des Ertrages von Wiesen und Feldern in den Grenzgegenden gewesen. Ich will nur noch ganz kurz darauf hinweisen, daß im Handelswesen und im Ausfuhrwesen die Einführung der im Ausland unbekannten Ortsbezeichnungen ein ungeheuerer Nachteil ist. Zum Beispiel, wenn auf dem Saazer Hopfen auf den Zollbewilligungen und den Ein- und Ausfuhrscheinen "Žatec" steht, versteht man das in Italien nicht, und die Hopfensendungen kommen vielfach zu uns zurück, weil man "Saazer" Hopfen bestellt hatte und das Wort "Žatec" nicht kannte. So ist es auch mit der Bezeichnung für Haida. Dieser Weltort ist unter dem Namen "Bor" im Ausland unbekannt. Mit solchen kleinlichen Wortänderungen treibt man keine Handelspolitik. Es sollte überhaupt in dem Staate doch darauf Rücksicht genommen werden, was dem allgemeinen Interesse dient, und es ist nun einmal durch diese Ortsbezeichnungen und durch diese bloß einsprachigen Zollscheine und Erlaubnisscheine dem Außenhandel nicht gedient. Man sollte auf dem Standpunkt stehen, daß es sich um einen Nationalitätenstaat handelt, und so jahrzehntelange Übungen nicht außer Kraft setzen. Wenn man von Sachsen oder sonst wo herein kommt, ist die Aufschrift der Zollämter nur èechisch, auch wenn noch meilenweit deutsches Gebiet ist. Das sollte auch geändert werden. Es waren ja auch früher, in der österreichischen Zeit, doppelsprachige Aufschriften an den Grenzzollämtern.

Ich will, soviel darüber noch zu sagen wäre, schließen, weil die Redezeit abgelaufen ist. Ich begrüße diese Gesetzesvorlage, welche doch hoffentlich vielleicht den Einschränkungen nun den Boden entzieht, und ich wünschte nur, daß der möglichst rasche Abbau, wie er im Ausschusse im § 3, wie ich beantragt hatte, angenommen wurde, wenigstens durch die praktische, sinngemäße Handhabung des § 2 durch das Handelsministerium in die Wege geleitet werde. (Potlesk na levici.)

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