Ètvrtek 14. èervence 1921

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 72. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze ve ètvrtek dne 14. èervence 1921.

1. Øeè posl. Matznera (viz str. 437 protokolu):

Verehrliche Vertreter der vielen Völkerschaften in dieser Èechei! Ich habe mich zum Worte gemeldet zu dem Regierungsentwurfe betreffend die Bekämpfung der Tierseuchen. Ich muß sagen, daß endlich auch in diesem Staate die Bereitwilligkeit zur Bekämpfung der Tierseuchen in der Weise kundgegeben wird, daß zur Bekämpfung der Pest, die unsere Viehbestände oft sehr stark zerrüttet, 10 Millionen verwendet werden sollen, mit deren Hilfe der Krankheit Einhalt geboten werden soll. Wenn man aber die Krankheit aus der Welt schaffen will, dann muß man in erster Linie daran gehen, die Grenze nicht in solcher Weise offen zu lassen, als es jetzt der Fall ist. Hiebei muß ich auf einen Antrag verweisen, den ich vor kurzem einbrachte, worin ausgeführt wird, daß Viehschmuggel aus Rumänien getrieben wird, der tatsächlich im Stande ist, unsere Viehbestände zu Grunde zu richten, auch wenn die besten Gesetze geschaffen werden. Aber ich möchte wünschen, daß eben unsere Viehbestände behütet werden sollen. Ich möchte auch bei diesem Anlasse auf den Wortlaut des Ausschußberichtes hinweisen, worin es heißt, daß in der am 22. April 1921 abgehaltenen Sitzung die ungeheure Gefahr erwogen wurde, die unsere Viehzucht bedroht, unsere Viehzucht, die ein Milliardenvermögen in diesem Staate repräsentiert. Ich und alle anderen wissen, daß die Viehzucht ein Milliardenvermögen darstellt, aber diese Milliarden werden in den breiten Schichten der Bevölkerung ganz bestimmt nicht so gewertet und bewertet. In dem Bericht heißt es weiter: "Auch die Ernährung der Bevölkerung wird dadurch riesig geschädigt." Wenn wir schon von der Ernährung sprechen, muß ich sagen, ja die Bevölkerung leidet unendlich darunter, und man muß da noch weiteres bedenken und andere Punkte beachten. Hauptsächlich denke ich da an die neue Verordnung, welche die Ernährung regelt, die uns in schweres Unglück stürzen wird, die deutsche Bauernschaft, überhaupt die gesamte Bauernschaft, denn wir können es nicht dulden, daß im Verordnungswege die Bewirtschaftung geregelt wird, während das Abgeordnetenhaus und der Senat beisammen sind, aber nicht darüber beschließen dürfen. Das ist eine Gemeinheit und ich bin der Meinung, es ist auch eine Feigheit, daß man sich nicht traut, mit einem Ernährungsplane vor die Vertreter des Volkes zu gehen, um in öffentlicher Sitzung über alle schwerwiegenden Fragen zu beraten. Die Ernährung ist tatsächlich das Wichtigste und Wertvollste, was in einer Wirtschaft vor sich gehen soll.

Natürlich werden wir Deutsche in der Ernährungsfrage besonders schwer getroffen werden. Wir wissen ganz genau, wenn diese Ernährungsw irtschaft noch eine Weile weitergeht, gehen wir tatsächlich dem Ruin entgegen. Wir glaubten vollständig und jederzeit, daß diese Ernährungswirtschaft endlich einmal aus der Welt geschafft werden sollte. Es ist genügend Grund zu der Annahme vorhanden, daß die Ernährung nur deshalb so schlecht steht, weil die Produktion der Landwirtschaft durch die Zwangsbewirtschaftu ng unterbunden worden ist. Die Zwangsbewirtschaftung ist ein Hemmnis und ein großer Schade schon deshalb, weil man insbesondere in den Gebirgsgegenden von der in der Vorkriegszeit geübten Praxis abgegangen ist, daß man das alte Saatgetreide, das heißt Kornsaatgut, liegen läßt, weil es eben der harte Winter so verlangt, wodurch man eine reichlichere und sicherere Ernte erzielt. Davon ist man aber während des Krieges abgegangen, während es doch gerade in dieser Zeit an der Einsicht nicht hätte fehlen dürfen, daß man in Gebirgslagen bis 600, eigentlich 500 m Seehöhe das Saatgut, das man braucht, über das nächste Jahr liegen lassen muß, um sichere Ernten zu erzielen.

Die Ernährungsschwierigkeit hat noch ihre anderen Seiten. Sie belastet den Staat und wir müssen uns dagegen wehren, daß dies noch weiter so belassen wird. So waren z. B. in der Landesgetreideanstalt Troppau im Winter 1920/21 151 Angestellte, davon 12 Deutsche männlichen und 26 Deutsche weiblichen Geschlechtes. Kein einziger Amtsvorstand und Revisionsleiter der Landesgetreideanstalt in Troppau ist ein Deutscher, von den 20 Revisoren sind 17 Èechen und nur 3 Deutsche. Diese einzige Getreideanstalt in dem kleinen Lande Schlesien kostet nicht mehr als 1 Million Kronen.

Ich glaube, dies spricht auch schon dafür, daß diese Zwangwirtschaft aus der Welt geschafft werden soll. Diese neue Verordnung bringt auch noch etwas Interessantes. Auf dem Verordnungswege sollen jetzt nach ha von 3 bis 5 und von 5 bis 10 u. s. w. gewisse Mengen Getreide abgeliefert werden. Wenn wir uns diese ganze Angelegenheit betrachten, so finden wir, daß gerade die Bauernschaft insbesondere bei uns im Gebirge oben riesig geschädigt würde. Wir sehen nach der Berechnung, vom der Boden, der jetzt mit Korn und Weizen bebaut war, wenn das Kontingent nach vom Praxis, wie sie jetzt angewendet werden soll, aufgebracht werden soll, um 135 kg mehr abgeliefert werden muß. Und da sagt man, es sei eine Erleichterung, wenn diese 40.000 Waggons Brotgetreide im Kontingentswege abgenommen werden. Auch nach dieser Berechnung kom mt auf das ha der gesamten Ackerfläche 27 kg Brotgetreide mehr zur Ablieferung, im als Vorjahre Ich muß mich dagegen hauptsächlich deshalb aussprechen, weil wir als Gebirgsbauern, die wir eine größere Ackerfläche aufweisen, und bei denen der Nutzen ein ungleich geringerer ist, als auf gutem Boden z. B. in der Hanna, wo die Herren èechischen Agrarier daheim sind, unendlich schwerer getroffen werden. Es ist sehr leicht erklärlich, daß die Herren, die diese Gesetze nur so zusammen "vìtšinieren", für ihr Gebiet das Beste und Vorteilhafteste heraussuchen, uns deutsche Landbewohner aber immer am meisten besteuern. Das finden wir ja bei jedem Gesetz und ich bin vollkommen überzeugt, daß jedes Gesetz in erster Linie so ausgelegt wird, daß man immer etwas findet, wo der Hebel angesetzt wird, damit gerade die deutschen Landwirte zu Kreuze kriechen müsen und am meisten besteuert werden und abliefern. Auch die Zahlen sprechen dafür, daß wir Deutsche unbedingt geschädigt werden.

Weil ich gerade bei der Ernährungsfrage bin, muß ich auf ein Kuriosum hinweisen, das verdient, heute festgehalten zu werden. Es ist in Schröffelsdorf ein Landwirt Ambros Gabriel. Der Genannte kaufte am 12. März 1920 den Grundbesitz Nr. 64 in Aujezd bei Mähr.-Neustadt, dessen Äcker und Gebäude verpachtet waren. Gleich nach Abschluß des formellen Kaufvertrages wurden das Wirtschaftsgebäude wie auch die Äcker gekündigt. Bemerkt sei hier, daß der Mieter des Wirtschaftsgebäudes nicht auch der Grundpächter war. Die Grundstücke wurden im Herbst 1920 restlos dem Käufer freigegeben, dagegen das Wirtschaftsgebäude, welches ein gewisser Herr Josef Stoppel, ein Èeche, gemietet hat, wurde bis heute nicht freigegeben. Obwohl schon in allen Instanzen eingeschritten und nichts unversucht gelassen wurde, ist der Mann nicht zu bewegen, die Wohnung freizugeben. Trotzdem ihm vom Wohnungsamte Aujezd eine gleichwertige Wohnung schon zur Verfügung gestellt wurde, wies er diese mit der Begründung zurück, sie entspreche ihm nicht. Der Käufer Ambros Gabriel ist zuständig nach Rybník. In dem guten Bewußtsein, daß er nun eine Existenz habe, heiratete er vorigen Sommer. Und siehe da: Das geistreiche Mieterschutzgesetz nimmt ihm nicht nur seine Existenzmöglichkeit dadurch, daß er seine Wirtschaftsgebäude nicht bewohnen darf, sondern droht ihm, falls dieser Umstand, unmögliche Bewirtschaftung seines eigenen Besitzes, nicht bald behoben werden kann, diese gänzlich zu vernichten. Bitte, dieser Grundbesitzer hat 9 km über 3 Gemeinden weit zu fahren, um seine Wirtschaft bearbeiten zu können. Ich bin der festen Meinung, daß dies auch ein Punkt wäre, der zur Ernährungsfrage gehört. (Pøedseda zvoní.)

Ich muß mich beeilen, um noch einige andere Sachen zur Sprache bringen zu können. Bezüglich der Umsatzsteuer möchte ich feststellen, daß da gar keine Gerechtigkeit geübt wird, denn es wird nicht nach der Bonitätsklasse und nach der Höhenlage gerechnet, sondern in Pausch und Bogen wird per ha bemessen, und so finden wir, daß z. B. in einer Gemeinde, in der Gemeinde Karle, die die 8. Bonitätsklasse hat und 660 m hoch über dem Meere liegt, 30 Kronen per ha Umsatzsteuer gezahlt werden soll. Ich bin felsenfest überzeugt, das ist eine Ungerechtigkeit, die aus der Welt geschafft werden muß. Wenn wir uns gegen diese Steuerungerechtigkeiten wenden, dann werden wir obwohl wir z. B. in Freiwaldau Versammlungen abhielten und Proteste einlegten, daß wir nicht imstande sind, diese Steuerlasten zu tragen, ohne zugrunde zu gehen, von der Gendarmerie verfolgt und es werden von rückwärts deutsche Handwerker, Gewerbetreibende und Bauern blutig gestochen, Das dürfen wir unter gar keinen Umständen dulden und dazu gibt uns der Herr Bezirkshauptmann noch die schöne Ehrenbezeichnung, daß wir eine Räuberbande sind. Das sollen wir deutschen Steuerträger, die wir ja noch immer die bravsten Steuerträger sind, uns gefallen lassen. Wir sind ja noch immer diejenigen, die diesen Staat halten, denn wenn wir es so machen würden, wie es seit undenklichen Zeiten auf der anderen, èechischen Seite geschieht, so würde es in diesem Staate viel weniger Steuerertrag geben, als heute.

Wir finden auch, daß z. B. das, was jetzt in Jauernig, in Friedeberg vor sich geht, nicht zu ertragen ist. Die Grenze ist mit Militär gespickt. Die Kavallerie reitet durch unsere Felder so wahnsinnig dahin, daß die Ähren nur so fliegen. Da kümmert sich kein Mensch darum, daß die Ernährung, die doch so oft in diesem Staate stockt, Schaden leidet. Ich glaube, es wäre wichtig, daß sich der Herr Kriegsminister auch dieser Angelegenheit annimmt. Denn wir werden uns energisch wehren müssen. Aber das versteht man ausgezeichnet, uns unsere Fluren und Felder zu ruinieren. Man versteht es aber auch ausgezeichnet, uns in völkischer und nationaler Beziehung alle Rechte zu beschneiden. Ich verweise auf die "Nordmark". Dieser Schutzverein wurde aufgelöst, weil er angeblich Politik betrieben habe. Es gibt gewiß keinen einzigen Verein in der ganzen Republik, der in wirtschaftlicher Beziehung so gut arbeitet, wie unsere "Nordmark". Und das soll keine Verbitterung in unseren deutschen Landkreisen hervorrufen? Das wird sich noch sehr bitter rächen. Ich bin felsenfest überzeugt, daß wir in diesem Staate nichts, aber rein gar nichts zu erhoffen haben, denn alles ist darnach eingerichtet, gerade uns Deutsche niederzuhalten und zu drücken und uns von Grund und Boden wegzubesteuern. Das ist die einzige Parole, die hier ausgegeben wird, und in der Sie sich alle einig sind. Wir sollen uns das alles gefallen lassen. Ich bin felsenfest überzeugt, daß wir lernen werden, daß wir bestrebt sein werden nachzuahmen, was Ihre Herren im alten Österreich immer getan haben. Obwohl das unsere deutschen Bauern bis heute noch nicht recht verstehen, so werden wir es hoffentlich doch noch dazu bringen, mit Ihnen im Steuerzahlen gleichwertig zu werden. Ich hoffe, es wird uns gelingen.

Weil ich zum Punkte Viehseuchengesetz spreche, so will ich auf meinen Resolutionsantrag zurückkommen, den ich Sie bitten möchte anzunehmen.

Der Antrag lautet (ète):

"Die Zehn Millionen Kronen zur Bekämpfung der Tierseuchen müssen in der Form verteilt werden, daß hievon jedem Volksteile der seiner Kopfzahl entsprechen Betrag zur Bekämpfung der in seinem Gebiete auftretenden Vieseuchen zugeteilt wird."

Diesen Antrag brachte ich deshalb ein, weil ich mir sagte, wir müssen in erster Linie Vorsorge treffen, daß auch den gesamten Völkerschaften in dieser Republik nach ihrer Kopfzahl der entsprechende Betrag überwiesen wird, der auf sie zu entfallen hat, um die Bekämpfung der Tierseuchen selbst zur Durchführung bringen zu können. Denn wir fürchten auch hier, genau so geprellt zu werden wie bisher immer. Unsere Steuergelder werden nur zu èechischen Zwecken verwendet und wir haben das Nachsehen. Aber ich hoffe, wir werden, wie ich schon früher angedeutet habe, es zuwege bringen, daß auch wir uns vollständig den Verhältnissen anpassen, wie sie in diesem Staate gegeben sind. (Souhlas a potlesk nìmeckých poslancù.)

2. Øeè posl. Kaisera (viz str. 439 protokolu):

Hohes Haus! Wenn ich zur Vorlage über das Tierseuchengesetz das Wort ergreife, tue ich es nicht vielleicht aus dem Grunde, um denjenigen Herren, die dieses Tierseuchengesetz in die Welt gerufen haben, eine besondere Anerkennung auszusprechen, sondern ich tue es deshalb, weil ich nicht als Politiker, sondern als Landwirt davon überzeugt bin, daß es höchste Zeit ist, daß auch auf diesem Gebiete in der èechoslovakischen Republik endlich einmal etwas Ersprießliches geleistet werde. Es wurde von seiten der Herren Referenten bereits darauf hinge wiesen, daß durch diese Seuchen und insbesondere durch die Maul- und Klauenseuche, die im Vorjahre in unseren Landen so furchtbar gewütet hat, ein Schaden von Milliarden Kronen entstanden ist, der nicht nur die einzelnen Landwirte und die einzelnen Besitzer getroffen, sondern das ganze volkswirtschaftliche Vermögen in Anspruch genommen hat. Vom diesem Standpunkte aus betrachtet, begrüße ich die Vorlage, durch die ein Betrag zur Bekämpfung der Tierseuchen ausgeworfen werden soll.

Ich stehe aber auf dem Standpunkte, daß eine Gesetzesvorlage, auch wenn sie zum Gesetz erhoben wird, nur dann einen wirklich praktischen Wert für die Bevölkerung haben kann, wenn sie auch in der Praxis zur Geltung gelangt und wenn den einzelnen Landwirten, auf die dieses Gesetz Bezug hat, die Möglichkeit geboten ist, die Vorteile des Gesetzes für sich in Anspruch zu nehmen. Nach den Erfahrungen, die wir deutschen Landwirte in dieser Republik bis zum heutigen Tage gemacht haben, kann ich mich nicht der Hoffnung hingeben, daß auch unsere deutsche Landwirtschaft die Wohltaten dieses Gesetzes im gleichen Sinne für sich wird in Anspruch nehmen können, wie es auf der anderen Seite der Fall sein dürfte. Die Erfahrungen haben uns gelehrt, daß die primitivste wirtschaftliche Frage, die primitivste Frage überhaupt, die aufgerollt wird, nie vom volkswirtschaftlichen Standpunkt aus betrachtet, sondern immer und immer wieder vom rein politischen oder vom rein nationalpolitischen Standpunkt aus beurteilt wird. Ich fürchte, daß auch dieses Gesetz dazu ausgenützt werden wird, um die deutsche Landwirtschaft, die deutsche Bauernschaft und ihre Viehzucht nicht in dem Maße zu unterstützen, wie es notwendig wäre und wie es auf der èechischen Seite der Fall sein wird. Ich möchte schon in Vorhinein darauf hinweisen, wenn wir auch hier dieses Schauspiel erleben sollten, daß auch dieses Gesetz zur rein politischen oder nationalpolitischen Zwecken ausgenützt werden würde, wir deutschen Landwirte nicht in der Lage sein würden, dies uns ruhig gefallen zu lassen.

Ich sehe mich veranlaßt, auf einige Punkte hinzuweisen, die uns ganz genau den Beweis liefern, daß unsere Republik nicht auf einem volkswirtschaftlichen, sondern auf einem rein nationalchauvinistischen Standpunkte steht. Es ist dies uns allen bekannt, nicht nur den deutschen, sondern auch den èechischen Landwirten. Ich verweise auf die èechische Landwirtschaft im Tauser und Tachauer Bezirke, wo im Winter des Vorjahres die Maul- und Klauenseuche in einer so furchtbaren Weise gewütet hat, daß einzelne Stallungen entleert worden sind. Und als - und das ist das höchst Interessante an dieser Sache die deutsche und auch die èechische Landwirtschaft sich um Hilfe an die Staatsorgane wandte, mußte der Staat einbekennen, er habe weder die nötigen Tierärzte, noch Medikamente, noch das nötige Verständnis dafür, diese Seuche wirklich bekämpfen zu können. Wenn schon auf der einen Seite die Vertreter des Staates anerkennen mußten, daß es an Tierärzten und Medikamenten und im Weiteren auch an dem nötigen Verständnis und den Kenntnissen fehle, die richtigen Mittel zur Hemmung und Einschränkung der Klauenseuche zu finden, müßte man von rein menschlichen Standpunkt, ich möchte sagen, vom bäuerlichen Vernunftsstandpunkt aus annehmen, daß die Regierung, beziehungsweise ihre Vertreter alle Mittel und Wege gesucht hätten, um diese Seuche entsprechend bekämpfen zu können, daß sie auch alles aufgreifen würden, was dazu beiträgt, die Seuche zu bekämpfen. Was haben aber die hohe Regierung, beziehungsweise ihr Vertreter draußen getan? Als die deutsche Landwirtschaft und weiters auch die èechische Landwirtschaft, - ich betone es ausdrücklich, auch die èechische Landwirtschaft der Grenzgebiete, - nachdem sie in eigenem Lande, bei den eigenen Vertretern weder Hilfe, noch Rat, noch die nötigen Medikamente gefunden hat, als sie sich in ihrer Verzweiflung an das Ausland nach Bayern wandte, was ist da geschehen? Der Tierarzt aus Bayern durfte nicht in die Èechoslovakei herein. Man fürchtete diese deutschen Tierärzte von draußen, man fürchtete, daß sie vielleicht die Ideen, die in Deutschland oder Bayern herrschen, anstatt auf das inklinierte Vieh, auf die Menschheit übertragen könnten.

Einen anderen Standpunkt kann ich nicht annehmen. Man hatte nicht die nötigen Medikamente, man erlaubte uns aber auch nicht, aus dem Auslande Medikamente einzuführen. Und was haben die èechischen und deutschen Bauern zusammen tun müssen, wenn sie den Tierarzt aus Bayern wollten, der Mittel und Wege wußte, wie man der Seuche Einhalt tun könnte? Bei Nacht und Nebel haben sie sich den Tierarzt aus Bayern hereingepascht, hereingeschmuggelt und sogar Ihre staatserhaltenden èechischen Bauern haben sich dieses Mittels bedient, um in die Lage versetzt zu werden, auch ihr Vieh heilen zu können. Wenn unsere hohe Regierung, bezw. ihre untergebenen Organe von diesem Standpunkte aus die Volkswirtschaft beurteilen und betrachten werden, werden uns diese 10 Millionen auch nichts nützen. Da sowieso schon tausende und abertausende von Millionen in dem unersättlichen Säckel dieses Staates verschwunden sind, werden auch diese verschwinden, ohne daß dem Einzelnen damit Vorteile geboten werden.

Gewiß liegt es im Interesse der gesamten Volkswirtschaft, nicht nur im Interesse der einen oder der anderen Nation, daß derartige Seuchen mit den radikalsten Mitteln und so schnell wie möglich bekämpft werden und das hiezu nötige Geld unter allen Umständen aufgebracht wird. Wenn sie aber hiezu beschafft sind, dann ist es auch Pflicht der Regierung, und ihrer Organe, daß sie alles daranwenden, daß diese Mittel zu dem Zwecke verwendet werden, für den sie bestimmt sind. Dann glaube ich auch, daß es schwierig sein wird, mit dem hier ausgeworfenen Betrage das Auslangen zu finden, wenn es wahr sein sollte, was erzählt wird und was man durchblicken läßt, daß im Auslande die Gefahr der Rinderpest, von der hier schon öfters gesprochen worden ist, immer noch besteht und daß wir uns sehr scharfer Mittel werden bedienen müssen, einer starren Absperrung der Grenzen, um ja die Weiterverbreitung der Seuchen hintanhalten zu können. Da aber dieser Punkt ein eminent wirtschaftlicher ist, und nachdem ich diese Vorlage von rein wirtschaftlichem Standpunkte aus betrachte und beurteile, und mich daher für sie ausspreche, obgleich die Vorlage auch noch gewisse Mängel aufweist, möchte ich von diesem Platze aus noch darauf verweisen, daß unsere gesamte Volkswirtschaft weder von der einen noch von der anderen unbedingt abhängt, sondern ein Glied in das andere unbedingt eingreift und Schäden, die auf der einen Seite gemacht werden, auf der anderen Seite nicht gutgemacht werden können. Und da möchte ich darauf verweisen, daß in unserer Landwirtschaft die vorjährige Maul- und Klauenseuche einen derartigen Schaden bei den Landwirten hervorgerufen hat, daß Milliarden nicht hinlangen würden, um die einzelnen Besitzer, die ja diese Schäden getragen haben, auch nur halbwegs zu entschädigen. Die Landwirte selbst sind darauf angewiesen, das Unglück, das sie damals betroffen hat, nicht nur zu tragen, sondern sich auch noch aus dieser Mis@ere, in die sie durch diese Seuche gekommen sind, herauszuarbeiten. Wenn wir aber, meine Hochverehrten, diesen einen Punkt betrachten und sehen, daß auf diesem Gebiete die Landwirtschaft einen derart eminenten Schaden erlitten hat und weiter betrachten, daß gerade der Großteil der deutschen Randgebirge es war, der durch diese Klauenseuche betroffen wurde, so muß man sich nur wundern, daß es jetzt in letzter Minute noch eine Regierung, bezw. eine Nebenregierung geben konnte, die uns deutschen Landwirten als Pflaster auf dieses Unglück noch den Ernährungsplan gegeben hat, welcher geeignet ist, diejenigen Landwirte, die schon durch jene Unglücksfälle getroffen sind, gänzlich zu ruinieren. Ich weiß nicht, meine Verehrten, welche Schulklassen diejenigen Herren besucht haben und welche Noten sie aus Mathematik oder aus dem einfachen Einmaleins bekommen haben, die da ausgerechnet haben, daß unsere Gebirgsbauern von einer Ackerfläche von 10 bis 20 Hektar so und soviel Meterzentner an Brotgetreide abliefern müssen.

Es hätte sich diese hochverehrte "Pìtka", die die Ehre hat, die Regierung des èechoslovakischen Staates vorzustellen, anstatt soviel mit Politik mit diesem Ernährungsplan befassen sollen. Bleistift, Papier und etwas Mutterwitz zur Hand nehmen sollen; und hätte sie gerechnet, so hätte sie zur Überzeugung kommen müssen, daß sie etwas in die Welt gesetzt hat, was ein Skandal für die gesamte Landwirtschaft der Republik ist. Ich kann mich der Überzeugung nicht erwehren, daß diese Herren von der "Pìtka" innerlich selbst davon überzeugt waren, daß sie etwas geschaffen haben, was sie vor der Öffentlichkeit nicht verantworten können, aber das Schamgefühl scheint bei uns schon so tief gesunken zu sein, daß es überhaupt nicht mehr existiert. Ich glaube nicht, daß einer von diesen Herren, sei es ein Vertreter der Land wirtschaft oder der Sozialdemokraten oder der anderen Kreise, es mit seinem Gewissen vereinbaren kann, der Bevölkerung so etwas vorzulegen, von dem weder die Produzenten, noch die Konsumenten befriedigt sein können. Mit Ziffern auf dem Papier herum zuwerfen, ist sehr einfach, aber diese Ziffern in die Praxis umzusetzen, ist sehr schwer und die Zukunft wird lehren, daß wenn der Ernährungsplan, den ich nur aus volkswirtschaftlichen Gründen, wegen der volkswirtschaftlichen Bedeutung, hier miteinbezogen habe, nicht in letzter Minute noch derartigen Abänderungen unterworfen wird, daß auch die deutsche Randbevölkerung damit einverstanden sein kann, man von dem Einzelnen nicht mehr verlangen kann, als er in der Lage ist zu geben; sonst gehen wir etwas entgegen, das ich nicht nennen will, dessen Folgen sie sich aber selbst zuzuschreiben haben. (Potlesk na levici.)

3. Øeè posl. dr. Haase (viz str. 448 protokolu):

Sehr geehrte Damen und Herren! Nach dem Ausschußbericht ist der vorliegende Vertrag nichts anderes als eine Ausführung des sogenannten Friedensvertrages von Versailles. Dieses Dokument, welches sich Friedensvertrag nennt, ist kein Vertrag, es ist ein Diktat, u. zw. ein Diktat des Hasses, ein Diktat der Revanchepolitik, welches getragen ist von dem Gedanken, ein hochkultiviertes Volk niederzudrücken zur vollständigen Versklavung. (Souhlas na levici.)

Diese Tatsache allein würde an und für sich genügen, alle Auswirkungen dieses Dokumentes der Schande der Kultur Mitteleuropas abzulehnen.

Die èechoslovakische Republik hat aber noch ein Plus getan, es hat ihr nicht genügt den Vertrag, dieses Friedensdokument von Versailles anständig zu interpretieren. Nein! Die Interpretation des Art. 84, um den es sich hier handelt, ist in einer derartigen Form vor sich gegangen, daß man sagen muß, daß die Schikanen, welche schon auf Grund des Gesetzes über die Staatsbürgerschaft vom 9. April 1920 überreich und übergroß sind, noch vergrößert werden. Der Art. 84 bestimmt: "Ipso facto erwirbt die èechoslovakische Staatsbürgerschaft bei gleichzeitigen Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft der auf irgend einem Gebiet, welches als Bestandteil der èechoslovakischen Republik anerkannt ist, ansäßige deutsche Staatsangehörige". Nach dem klaren Wortlaut dieser Bestimmung hat die deutsche Delegation verlangt, daß für die Bestimmung der Staatszugehörigkeit zur èechoslovakischen Republik ausschließlich die Ansäßigkeit in einem beliebigen Gebiet der èechoslovakischen Republik bestimmend sein soll. Es heißt ausdrücklich: "In irgendeinem Gebiet der èechoslovakischen Republik, welches als deren Bestandteil anerkannt ist."

Es findet sich nämlich in den Friedensverträgen auch noch eine andere Formulierung, welche lautet: "Die in dem der èechoslovakischen Republik zugefallenen Teilen ansässigen Personen". Wenn diese letztere Formulierung im Art. 84 stünde und auch in dementsprechenden Artikel des Vertrages von St. Germain zwischen der èechoslovakischen Republik und der Entente, dann wäre die Interpretation, welche der Herr Referent dem Artikel gegeben hat, richtig. Die Interpretation, die seitens der èechoslovakischen Unterhändler gegeben und die auch in den Vertrag hineingenommen wurde, brachte eine vollständige Verwirrung mit sich, indem als entscheidendes Moment bald der Wohnsitz, bald die Geburt, bald die Heimatszuständigkeit angesehen wird. Im Art. 7 findet sich gleich eine ganz eigentümliche Konsequenz. Eine Person, welche als Sohn eines deutschen Reichsangehörigen geboren wurde, der in dem Gebiete von Hultschin oder Leobschütz vor dem Inkrafttreten des Gesetzes gewohnt hat, der ist dann èechoslovakischer Staatsbürger, wenn er entweder im Gebiete von Hultschin oder Leobschütz wohnt, falls Leobschütz überhaupt zur èechoslovakischen Republik kommt, oder wenn er außerhalb der èechoslovakischen Republik wohnt mit Ausnahme des deutschen Reiches. Wohnt er in einem anderen Gebiete der èechoslovakischen Republik, dann ist er nicht èechoslovakischer Staatsbürger. Das ist ziemlich unlogisch; aber wenn man die Praxis der Auslegung des Gesetzes über die Staatsbürgerschaft kennt, begreift das sehr gut. Im Ausland stören einen die Staatsbürger nicht, dort vergrößern sie die Macht des Staates, im Inland aber hat man an Staatsbürgern, welche sich nicht ausweisen können mit "èeskoslovenská rasa a jazyk" eventuell unangenehme Konkurrenten; da wird alles mögliche daran gesetzt, um sich mmer die Möglichkeit zu verschaffen, diese Menschen, welche hier wohnen und im Sinne des Staatsvertrages hier ihren Wohnsitz und ihre Ansäßigkeit haben, nach allen Regeln der Kunst zu schikanieren. Bei jeder Konzession, die man verlangt, ist selbstverständlich die Staatsbürgerschaft Voraussetzung, kurz und gut, in allem und jedem sucht man sich diejenigen Personen vom Hals zu halten, welche sich nicht ausweisen können, wie es in der Durchführungsverordnung zum Staatsbürgergesetz so schön heißt, daß sie sich bei der Volkszählung zur èechoslovakischen Nation bekannt haben. Das ist die Freiheit des Bekenntnisses bei der Volkszählung. (Sehr gut!)

Es sei abgesehen davon, daß sich die Gesetzgebung der èechoslovakischen Republik über den Begriff der Rasse nicht ganz klar zu sein scheint - es wechseln die Begriffe, bald ist es die Rasse, da müßte man unwillkürlich an die Theorie von Chamberlain denken, dann müßte man die Schädel der Staatsbürger messen, um die Rassenzugehörigkeit eines jeden herauszubekommen, - bald spricht man wiederum von der Sprache, da erinnert man sich der Theorie des Ludwig Stein, daß die Kulturgemeinschaft entscheidcnd sei, und manchmal kommt es wiederum, daß man Rasse und Sprache als Merkmal verlangt. Ja, bei derselben Frage z. B. bei èechoslovakischen Staatsbürgern, die im Deutschen Reiche wohnen, heißt es im § 4 Punkt 6 des Gesetzes: "Nìmeètí státní obèané èeskoslovenské národnosti" (deutsche Staatsbürger èechoslowakischer Nationalität), im Vertrag aber heißt es: "Deutsche Staatsbürger èechoslovakischer Rasse und Sprache". Ich glaube kaum, daß jemand, der diese Ideologie nicht genau kennt, sich in all diesem Wirrwarr von Begriffen zurecht finden kann.


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