Pátek 24. èervna 1921

Meine Herren! Ich mache aufmerksam, nicht im Namen des deutschen Volkes, ich spreche nur im Namen der im Parlamentarischen Verband vertretenen Parteien, daß wir Deutsche es endlich einmal satt haben, mit uns so Schindluder treiben zu lassen. Wir können in Zukunft es nicht mehr dulden, daß man mit uns so umgeht. Sie mögen lachen, es nützt nichts. Wer zuletzt lacht, lacht am besten. Es kommt die Zeit, wo auch wir Deutsche wieder jenen Platz einnehmen werden, der uns kraft unserer wirtschaftlichen Stärke, kraft unserer kulturellen Stellung zukommt. Wir neiden Ihnen nicht Ihre Entwicklung. Wir wünschen, daß Sie meinetwegen die ganze Welt erobern, soweit Sie von Slaven bewohnt wird. Mögen Sie die führende Nation unter den Slaven werden. Aber ich warne Sie. Schreiten Sie nicht auf diesem Wege fort, unsere deutsche Heimat mit Gewalt vielleicht èechisieren zu wollen. Sie werden auf den einigen Widerstand der deutschen Bevölkernng stoßen. Ich bin mir klar, der èechischeStaat muß so handeln. Er ist aufgebaut auf Lug und Trug und Gewalt. Wenn einmal in diesem Staate an diesen seinen Grundfesten irgendwie gerüttelt wird, dann hört dieser Staat auf zu bestehen.

Ich stelle dies fest, weil wir jederzeit zu Verhandlungen bereit sind, die aber nicht eingeleitet werden dürfen mit dem französischen Diktatwort: Unterwerfung. Wir Deutsche werden uus in diesem Staate niemals unterwerfen. (Souhlas nìmeckých poslancù.) Wir werden nach wie vor um die Erringung unseres Selbstbestimmungsrechtes kämpfen. (Souhlas nìmeckých poslancù.) Uns ist nicht bange, daß auch uns dieses Naturrecht werden muss. (Souhlas a potlesk nìmeckých poslancù.)

5. Øeè posl. Böhra (viz str. 222 protokolu):

Sehr geehrte Damen und Herren! Nur wenige Minuten bitte ich Ihre Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen zu dürfen angesichts der Wichtigkeit der Sache. Das uns gegenwärtig beschäftigende Gesetz, bezw. eine Novelle zu dem bestehenden Unfallversicherungsgesetz, krankt vor allem an dem Fehler, daß es eben nur ein Finanzgesetz ist. Es erfaßt nicht das ganze Unfallversicherungssystem, aber es ändert - und das ist begrüßenswert in einer derzeit halbwegs entsprechenden Weise die ungenügenden Renten und die ungenügende Entschädigung. Der Umstand ist noch nicht in Berücksichtigung gezogen, daß das System des Unfallversicherungsgesetzes einer Änderung bedarf. Denn statt der Wahlen in die Unfallversicherungsleitung haben wir immer noch die ernannte Verwaltungskommission. Bei einem Gesetze jedoch, das so sehr auf den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Humanität basiert sein muß, sollte es ausgeschlossen sein, daß irgend ein Volksstamm in dieser neuen Republik auch nationale Beschwerden vorzubringen hätte. Aber wir Deutschen müssen dennoch das eine - und ich tue das nur sehr kurz - erwähnen, daß diese Verwaltungskommission fast ganz und gar nur aus èechischen Elementen zusammengesetzt ist und die Deutschen darin fast gar keine Vertretung finden. Doch dies nur nebenbei.

Wenn man die heutige Valuta, die heutige Geldentwertung, den Markt, die Preisverhältnisse, die Hebung des ganzen Existenzminimums in Betracht zieht, sind die Ansätze für die Renten in der Unfallversicherung völlig ungenügend und ein großes Elend schreitet durch die Reihen jener Unglücklichen, die, nachdem ihnen niemand die Gesundheit zurückgeben kann, durch das Gesetz wenigstens vor dem ärgsten Verderben und dem ihrer Familienmitglieder bewahrt werden sollen. Die Unfallversicherung muß selbstverständlich nach den Grundsätzen der Versicherungstechnik thesaurierte Summen hinterlegen, aus deren Zinsen und Zinseszinsen die nötigen Renten bestritten werden können. Ich weiß nicht, ob die Mitteilung richtig ist. Aber es geht die Behauptung, daß die Unfallversicherung über diese notwendige Thesaurierung hinaus noch 60 Millionen erspart habe. Diese Ersparnis möchte ich aus humanitärem und aus dem, Rechtsempfinden heraus als eine ungerechtfertigte Ersparnis bezeichnen - gerade so gut wie wir die Ersparnis von mehreren hundert Millionen als nicht dem gerechten Empfinden entsprechend bezeichnet haben, die sich bei der Invaliditätssumme im Budget durch Abstriche ergab, weil man den Ärmsten die notwendige Erhöhung nicht im vorigen Jahre bereits am 1. Jänner, sondern erst im Mai gewährt hat. Solche Ersparnisse wären Ersparnisse, die dadurch zustande kommen, daß man den Ärmsten der Armen, den bedauernswertesten Gliedern der menschlichen Gesellschaft, das entzieht, worauf sie den alleräußerst dringlichen Anspruch haben.

Eng verwandt mit der verpflichtenden geset zlichen Unfallversicherung ist aber auch die Haftpflicht, sei es die staatliche Haftpflicht, sei es diejen ige, die durch freiwillige Verträge eingegangen wird oder auf manchen Paragraphen unseres bürgerlichen Gesetzbuches beruht. Auch hier ist es eine schreiende Notwendigkeit, daß die so niedrigen Renten erhöht werden. Ich möchte an die Eisenbahnverwaltung und an das Fürsorgeministerium einen Appell richten, in diesem Punkte die Erledigung der Gesuche, die vielleicht sogar auf rechtlicher Basis beruhen, nicht hinauszuschieben und die Bittsteller nicht monatelang, jahrelang hi nzuhalten. Ich erlaube mir bei dieser Gelegenheit einen besonders in die Augen springenden Fall zu erwähnen. Da ist auf der Station Georgswalde-Ebersbach der früheren Böhmischen Nordbahn, der jetzigen Staatsbahn, ein Unfall geschehen. Dem Bedauernswerten mußte das rechte Bein amputiert werden. Er erhielt eine Rente von monatlichen 70 K 17 Hellern und es wurde bestimmt, daß im Jahre 1918 diese Rente um 60 Prozent gesteigert werden wird. Heute haben wir, trotz der vorhin so Zeiger neuernden, besprochenen 24-Stundenzeit, schon das Jahr 1921, und dieser Arme hat bis heute diese ihm zukommende Rente noch nicht ausbezahlt erhalten. (Hört! Hört!) Er darbt, er hungert, wie soll er mit 70 K 17 Hellern monatlich mit Weib und Kind durchkommen. Dieses Rätsel zu lösen ist mir nicht möglich. Trotzdem er sein Gesuch bei der Liquidierungsstelle eingereicht hat, alle Papiere, alle gesetzlich erforderlichen Dokumente an die Liquidationsstelle in Smíchov geschickt hat, trotzdem ist bis heute noch nichts zu seinen Gunsten geschehen. Solche Fälle schreien notwendig um Abhilfe. Solche Gesuche, solche Ansprüche, wo es sich doch nicht nur bloß um Bitten handelt, müßten denn doch zeitgemäßer, ohne verschleppende Verzögerung erfüllt werden. Überhaupt möge bei der Haftpflicht eine zeitgemäße Erhöhung der Unfallsrente eintreten. Denn die Valuta ist so gewaltig gesunken, der Lebensbedarf so gewaltig gestiegen, daß es zeitgemäß wäre, auch ändernd einzugreifen. Dieses Gesetz soll rückwirkend sein, es soll mit 1. Juli 1919 gleichsam als in Kraft getreten betrachtet werden. Ich bitte also, es möge aber, wenn solche Ansprüche gestellt werden, ihre Erledigung nicht auf die lange Bank geschoben werden, insbesondere wenn dringendste Hilfe notwendig ist. (Potlesk na levici.)

6. Øeè posl. Tauba (viz str. 225. protokolu):

Meine Damen und Herren! Mehr als ein Jahrzehnt ist im alten Österreich die Vorlage betreffs der Alters- und Invalidenversicherung der Arbeiter in Verhandlung gestanden. Mehr als ein Jahrzehnt sind alle möglichen und unmöglichen Argumente gegen die Perfektionierung und Gesetzwerdung der Vorlage ins Treffen geführt worden und es ist sicherlich allen Herren, die sich ein wenig mit Sozialpolitik beschäftigen, noch in frischer Erinnerung, welche Methoden angewendet wurden, um jeden sozialpolitischen Fortschritt im alten Österreich unmöglich zu machen. Ich glaube aber mit Fug und Recht sagen zu können, daß die Methoden, die hier angewendet werden, um jeden sozialpolitischen Fortschritt zu verhindern, sich durch gar nichts von jenen Methoden unterscheiden, die im alten Österreich angewendet wurden.

Als der unglückselige Krieg ausgebrochen war, haben die Staatsmänner aller Staaten es für notwendig gefunden, den Völkern die Versicherung mit auf den Weg zu geben, daß die sozialpolitische Einsicht nach dem Kriege einkehren werde und daß sie ihre Pflichten gegenüber der Arbeiterschaft erfüllen werden. Der èechoslovakische Staat hat nun 2 1/2 Jahre nach dem Umsturze Zeit gehabt, zu zeigen, wie fortschrittlich gesinnt seine Männer sind, die, was offen einbekannt werden muß, sich im alten Österreich wirklich für die Gesetzwerdung der Alters- und Invalidenversicherung eingesetzt haben. Die Herren haben aber an ihre Vergangenheit vollkommen vergessen. Sie sind heute der Majorität nach jene, die alle Mittel anwenden, um die Gesetzwerdung derAltersund Invaliditätsversicherung der Arbeiter zu verhindern.

Nunmehr liegt vor uns eine bescheidene Vorlage, die nur in einem bescheidenen Ausmaße den Wünschen und den bereits längst fälligen Forderungen der Arbeiter und Unfallsrentner gerecht wird. Man muß sich nur ein wenig die Geschichte dieses Gesetzentwurfes vor Augen führen, man muß sich vor Augen führen, wie die Grundlage für die Arbeiterunfallversicherung, seitdem das Unfallversicherungsgesetz überhaupt in Kraft getreten íst, erhöht wurde. Da muß man sich Folgendes vergegenwärtigen: Das Unfallversicherungsgesetz datiert aus dem Jahre 1887. Damals hat zur Grundlage für die Bemessung der Unfallsrente ein Versicherungsbetrag von 2400 Kè gedient. Das war im Jahre 1887, also vor 34 Jahrem. Seither meine Herren, ist die Grundlage im Jahre 1917 auf 3600 Kè erhöht worden, seit dem Bestande der èsl. Republik im Jahre 1919 auf 6000 Kè. Man ist nun durch diesen Vorschlag zu einer Erhöhung auf 9600 Kè gekommen. Gestatten Sie mir, Ihnen vor Augen zu führen, daß das, was gegenwärtig die èechoslovakische Regierung beantragt, keineswegs im Einklange steht mit dem, was andere Staaten bereits geleistet haben, lassen Sie mich darauf hinweisen, daß man sich in dem armen Deutschösterreich schon einigemale seither mit einer Abänderung des Unfall- und Invaliditätsversicherungsgesetzes beschäftigt hat, daß dort heute als Grundlage der Versicherung der Betrag von 48.000 Kè dient und daß gegenwärtig der sozialpolitische Ausschuß des deutschösterreichischen Parlamentes sich wieder mit einem Antrag beschäftigt, der auf die Abänderung dieser Vorlage abzielt. Meine Herren! Wenn man also diesen Vergleich anstellt, muß man sagen, daß selbst wenn dem Antrag, der von uns eingebracht wurde, Rechnung getragen wird, nämlich die Grundlage von 9600 Kè, wie es die Regierung vorgesehen hat, auf 12.000 Kè zu erhöhen, damit wirklich nichts Besonderes getan sein wird, Das Unrecht, das an den Unfallsrentnern verübt wird, wird keineswegs beseitigt.

Vielleicht lassen Sie mich das an der Hand einiger nüchterner Ziffern darstellen. (Pøedsednictví se ujal pøedseda Tomášek.)

In der elften Lohnklasse beträgt das Krankengeld 7300 Kè, der anrechenbare Arbeitsverdienst 9600 Kè. Nach dem Entwurfe beträgt die Unfallsrente 6400 Kè und würde nach dem Entwurf, den wir gemacht haben, 7200 Kè betragen. Es besteht also ein Entgang gegenüber dem zur Grundlage der Krankenversicherung dienenden Arbeitsverdienst von 2400 Kè. Wenn Sie aber den tatsächlichen Verdienst des Arbeiters in Betracht ziehen, beträgt der Verlust noch immer 40 % des Arbeitsverdienstes.

Absichtlich habe ich Ihnen die niedrigste Lohnklasse vor Augen geführt. Wenn ich die 15. Lohnklasse zur Grundlage der Berechnung nehme, verliert der Arbeiter 51 %, in manchen Fällen sogar 60 % des Arbeitsverdienstes. Daß eine derartige Regulierung als etwas Weltbewegendes angesehen werden kann, was die Arbeiter zufriedenstellen könnte, ist selbstverständlich nicht der Fall. Und wenn nun noch angesichts dieser Daten, die ich vor Augen geführt habe, man feststellen kann, daß es Parteien des Hauses gibt, die gegen diese bescheidene Verbesserung dieses Gesetzentwurfes Stellung nehmen, so kann man wohl mit Fug und Recht sagen, daß auf dieser Seite des Hauses wirklich reaktionären Maßnahmen das Wort geredetwird.

Nun hat Herr Dr. Blaho hier in der Debatte sehr geringschätzig darüber gesprochen, daß wir Sozialisten der Unifikation der Versicherung das Wort reden und hat gemeint, daß die Unfallversicherung in der Slovakei ganz besonders günstig für die Arbeiterschaft sei. Der Herr Kollege Dr. Blaho verzeiht es mir, wenn ich sage, daß er vermutlich das Unfallversicherungsgesetz in der Slovakei, also das alte ungarische Unfallversicherungsgesetz, nicht gründlich genug studiert hat. Welcher Unterschied besteht in Wirklichkeit zwischen dem Unfallversicherungsgesetz Ungarns und dem der Èechoslovakei? Der Unterschied besteht darin, daß im ungarischen Gesetz alle bei der Landwirtschaft versicherten Arbeiter auch tatsächlich unfallversicherungspflichtig sind, wohingegen hier in der Èechoslovakei nur jene in der Landwirtschaft beschäftigten Arbeiter der Unfallversicherungspflicht unterliegen, welche besonderen Gefahren ausgesetzt sind. Das ist der Unterschied, wenn man aber die materiellen Leistungen des Unfallversicherungsgesetzes in der Èechoslovakei mit den materiellen Leistungen des ungarischen Gesetzes vergleicht, das noch heute in der Slovakei in Kraft ist, so kann dieses Gesetz einen Vergleich mit dem èechoslovakischen Gesetz hinsichtlich der materiellen Leistungen nicht aushalten, und deshalb das Bestreben der sozialistischen Parteien, das Unvallversicherungsgesetz der Èechoslovakei auch auf die Slovakei auszudehnen und andererseits das Bestreben der sozialistischen Parteien, daß das Gute, das in dem alten Unfallversicherungsgesetz enthalten ist, nämlich, daß alle landwirtschaftlichen Arbeiter ausnahmslos der Unfallversicherungspflicht unterliegen, mithereingenommen werde. Wenn nun Dr. Blaho wirklich so ein Menschenfreund ist, wie er sich ausgibt, so hätte er nicht zu jener Konsequenz kommen dürfen, zu der er gekommen ist, sondern er hätte daraus ableiten müssen die einzig richtige und mögliche Konsequenz, daß er gesagt hätte: Meine Herren, ich bin dafür, daß das Gute von dort mitübernommen und das Schlechte ausgeschaltet wird. In dem Sinne hätte Herr Dr. Blaho als Menschenfreund sprechen müssen. Er wird also keinem Menschen einreden können, daß er wirklich aus Arbeiterfreundlichkeit sich dafür eingesetzt hat, daß diese Bestimmung nicht auf die Slovakei Anwendung findet, sondern er hat, wenn er hier dem das Wort gesprochen hat, reine Interessen der Kapitalisten vertreten. Das muß hier festgestellt werden. Dr. Blaho hat sich darüber aufgeregt, daß in der Frage der Unfallversicherung die Machtverhältnisse im sozialpolitischen Ausschuß entschieden hätten. Einmal sind die bürgerlichen Parteien im sozialpolitischen Ausschuß in der Minderheit geblieben. Wenn wir immer Zeter und Mordio schreien wollten, wenn im sozialpolitischen Ausschuß für die Arbeiterschaft wichtige Anträge in der Minorität bleiben, von den Mehrheitsparteien überstimmt werden, dann würde das Haus überhaupt nicht zur Ruhe kommen können. Denn es gibt keine sozialpolitische Vorlage, die nicht auf den heftigsten Widerstand im sozialpolitischen Ausschuß stoßen würde.

Wir haben im Zusammenhang mit diesem Unfallversicherungsgesetz den Antrag gestellt, daß dem Zustande, der gegenwärtig bei den Arbeiterunfallversicherungsanstalten herrscht, unverzüglich ein Ende gesetzt werde. Die alte Revolutionsnationalversa mmlung war sich schon dessen bewußt, daß es unmöglich sei, daß die Verwaltung der Arbeiterunfallversicherungsanstalten in dem gegenwärtigen Zustand bleibe, und sie hat im Jahre 1919 einen Resolutionsantrag beschlossen, in welchem es der Regierung zur Pflicht gemacht wird, die Verwaltung zu ändern, sie zusammensetzen zu lassen auf Grund des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechtes. Es ist selbstverständlich, daß wir die Regierung an ihre Pflicht nach dieser Richtung ermahnen müssen und ebenso die Nationalversammlung. Es ist unmöglich, daß der Zustand, daß ein Drittel der Vertreter von den - Arbeitgebern, ein Drittel von den Arbeitern und ein Drittel von der Regierung in den Vorstand entsendet wird, daß dieser Zustand länger andauert, und es ist selbsverständlich, daß wir trachten müßen, daß diesem unmöglichen Zustande baldmöglichst ein Ende gesetzt wird. Nach dieser Richtung stellen wir unsere Resolution, um deren Annahme ich Sie nicht nur bitte, sondern um deren Durchführung wir endlich ersuchen müssen.

Nun hat es Herr Dr. Hajn für nötig befunden, den Standpunkt seiner Fraktion zum Ärztestreik klarzulegen. Wir wollen auch dieser Frage nicht ausweichen, sondern uns ganz offen über diese Angelegenheit aussprechen. Ich halte dafür, daß die Zusammenarbeit der Ärzte mit den Verwaltungen der Krankenkassen eine unumgängliche und im Interesse der Entwicklung der Sozialversicherung gelegene Notwendigkeit ist. Wir wollen alles dafür tun, um diese Zusammenarbeit möglich zu machen und wir wünschten nur, daß auf Seiten der Kassenärzte im allgemeinen den Bedürfnissen der Sozialversicherung volles Verständnis entgegengebracht werden möchte.

Wir sind die letzten, die es sich verhehlen würden, daß die Sozialversicherung noch im Argen liegt und daß es notwendig sein wird, alle Kräfte anzuspannen, um aus dem Institut der Sozialversicherung, wie wir es gegenwärtig in der Èechoslovakei haben, annähernd das zu machen, was im Deutschen Reiche aus dieser Institutíon geworden ist. Wir wissen, daß wir selbst beim besten Willen unmöglich das aus dieser Institutin machen können ohne Mithilfe und ohne Mitwirkung der Ärzte. Was wir aber beklagen, ist der Umstand, daß leider die Majorität der Ärzte nicht von diesem hohen Gesichtspunkt aus zu den Fragen der Sozialversicherung Stellung nimmt, daß sie für diese Fragen nicht jenes Verständnis hat, das wir gerne, so gerne sehen möchten. Wir wollen die Zusammenarbeit und das freundschaftliche Einvernehmen mit den Ärzten. Wir sind die allerletzten, die den Ärzten das Recht auf den Streik nehmen wollen. Wenn wir auf dem Standpunkt stehen, daß der Streik ein zulässiges Kampfmittel ist, so müßen wir dieses Kampfm ittel selbstverständlich auch den Ärzten zuerkennen. Aber, meine Herren, ich glaube, daß Herr Dr Hajn sich hätte doch vor Augen halten sollen, daß der Ausspruch, den er hier gemacht hat, indem er die streikenden Arzte der streikenden Arbeiterschaft gleichgestellt hat, nicht ganz stimmt. Wenn Arbeiter streiken, dann richtet sich dieser Streik gegen das Privatinteresse eines Unternehmers. Wenn Ärzte streiken, handelt es sich um die Volksgesundheit, und das ist der kleine Unterschied, der zwischen einem Streik der Arbeiter und einem Streik der Ärzte besteht. Die Ärzte sagen: Wir behandeln die Kassenmitglieder. Ich möchte nicht verbitternd zwischen die Streikteile eingreifen, aber ich sage Ihnen: Das Benehmen der Majorität der Ärzte in diesem Streik hat den Beweis erbracht, daß die Ärzte noch nicht auf der Höhe der Entwicklung sind. Und - ich möchte mich keines scharfen Wortes bedienen - sie haben in vielen Fällen jedes menschliche Gefühl beiseite gelassen und wirkliche Mitglieder der Krankenkassen nicht in Behandlung genommen. (Hört! Hört!) Ich glaube also, wenn man vom Streik der Arzte spricht, kann man sich unmöglich von dem Gedanken der Gleichstellung leiten lassen und insbesondere darf man sich nicht leiten lassen von Gefühlen politischer Gehässigkeit gegen eine Partei.

Und das geschieht. Es ist ein Akt politischer Gehässigkeit und man hat sich des Kampfes der Arzte dazu bedient, um wieder einmal den Sozialdemokraten eins zu versetzen. Zu keinem anderen Zwecke nimmt man sich der Ärzte an, denn sagen Sie mir - darüber muß ganz offen gesprochen werden - wenn irgend eine Arbeiterschichte in einem Vertrag, der noch bis zum 31. Dezember 1921 läuft, vertragsbrüchig würde, wenn sie zu einem bestimmten Zeitpunkte sagen würde nicht nur: wir brechen den Vertrag, sondern: wir verlangen eine hundertprozentige Erhöhung unserer Bezüge - ich bin überzeugt, ein Sturm der Entrüstung würde durch die Reihen derer gehen, die sich jetzt so warm der Ärzte annehmen. Und dann darf nicht vergessen werden, wenn man zu dem Streik der Ärzte Stellung nimmt, daß man es keineswegs mit Menschen zu tun hat, - und darin liegt auch der gewaltige Unterschied zwischen den Ärzten und Arbeitern deren ausschließliches Einkommen diese Einnahme aus den Geldern der Krankenkasse wäre, sondern deren Teileinnahme es ist, was von der Krankenkasse bekommen, wohingegen der Arbeiter wirklich einen Kampf um die Existenzmöglichkeit führt. Wir wollen also den Ärzten das Recht auf Streik nicht benehmen. Wir wollten nur feststellen, daß da eine gewisse Divergenz besteht und wenn man Vergleiche anstellen will zwischen den Verwaltungen der Krankenkassen und den einzelnen Arbeitgebern, so will man die Tatsachen nicht kennen oder kennt sie wirklich nicht. Kann man wirklich die Vorstände der Krankenkassa vergleichen mit einem Arbeitgeber? Und wenn nun der Vorstand der Krankenkassa zu der Erkenntnis kommt, daß er auf Grund der Bilanz den Krankenkassaärzten nicht voll entgegen kommen kann, kann man dieses Vorgehen des Vorstandes als jeder sozialen Einsicht entbehrend bezeichnen, kann man einen Vergleich anstellen mit dem Arbeitgeber? Die Vorstände der Krankenkassen verwalten ein ihnen anvertrautes Gut, das der Allgemeinheit, wohingegen der Arbeitgeber zu entscheiden hat über seine eigenen finanziellen Mittel. Es bestehen also ganz gewaltige Unterschiede. Wir sagen es mit aller Offenheit und wir haben es auch unseren Freunden in den èechischen Kassenverbänden gesagt, wir sahen den Kampf, der zwischen den Krankenkassen und den Ärzten ausgebrochen ist,- nicht gern. Wir wünschten nichts sehnlicher als diesen Kampf möglichst bald zu beseitigen. Aber wenn irgend eine Partei nicht das Recht hat, sich darüber aufzuregen, so ist es die Partei, in deren Namen Dr. Hajn gesprochen hat. Es sind Versuche gemacht worden zur Beilegung des Konfliktes. In jedem derartigen Konflikt hat man aber irgend eine politische Aktion gewittert und hat eine Versöhnungdirekt unmöglich gemacht. Es ist ein Vorwurf von dieser Seite am allerwenigsten angebracht.

Ich bitte Sie schließlich die bescheidene Vorlage, die das unglückliche Los der Unfallsrentner teilweise bessern soll, unverändert anzunehmen. (Potlesk na levici.)

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