Støeda 16. bøezna 1921

Ich möchte, ehe ich in die nähere Besprechung derselben eingehe, nur ein Wort über die Art sagen, wie in diesem Hause sozialpolitische und soziale Fragen überhaupt erledigt werden. Diese Vorlage kommt zu uns, nicht als eigentliche Willensmeinung der Regierung oder des Hauses, sondern als ein Junktim mit einer anderen Vorlage, ein Vorgang, der die ganze sozialpolitische Gesetzgebung zu Ungunsten der Arbeiterklasse beeinflußt. Ich möchte gegen diese Art, daß sozialpolitische Fragen zum Objekte des politischen Tauschgeschäftes gemacht werden, doch Bedenken erheben und davor warnen. Wir sehen diesen Vorgang nicht nur bei dieser Vorlage, sondern auch bei anderen. Ohne daß es in einem direkten Zusammenhang mit dieser Vorlage steht, möchte ich doch ein Wort darüber verlieren, daß die für die gesamte arbeitende Klasse so wichtige Vorlage über die allgemeine Sozialversicherung aus dem Stadium des Studiums nicht herauskommen zu wollen scheint, ein Zustand, der für die arbeitende Klasse auf die Dauer unerträglich wird, die auf der ganzen Linie von diesem Hause Arbeit verlangt und erwartet.

Der in Beratung stehende Paragraph ist ein altes Streitobjekt seit seiner Gesetzwerdung. Es ist bezeichnend, daß diese Bestimmung, die die österreichische Regierung in der dritten Teilnovelle verordnet hat, auf einen Beschluß des Herrenhauses zurückzuführen ist. Ich führe das an, um zu erklären, daß diese Bestimmung nicht so sehr als bedenklich empfunden wurde, wenn das sonst im allgemeinen als konservativ bekannte österreichische Herrenhaus sie beschlossen hat. Von dem Momente an, als die Verordnung erlassen wurde, hat der heftigste Kampf der Unternehmer auf der ganzen Linie eingesetzt. Alle möglichen Auslegungen hat der § 1154 b erfahren, hunderte von Prozessen, ja tausende von Prozessen mußten geführt werden, um den Arbeitern zu ihrem Rechte zu verhelfen. Der Widerstand der Unternehmer war bei den größten Unternehmungen nicht zu brechen. Aus meiner Erfahrung möchte ich mitteilen, daß eine und dieselbe Unternehmung bei einem und demselben Gerichte innerhalb 4 Monaten sechsundzwanzigmal deswegen verurteilt wurde und sich ein 27. mal, ein 28. und 30. mal immer wieder klagen ließ und die Verurteilung riskierte. Der Oberste Gerichtshof hatte sich mit dieser Frage zweimal zu beschäftigen und sogar einmal eine Plenissimarentscheidung zu diesem Paragraphen in Bezug suf die Bergarbeiter gefällt. Dieser unhaltbare Zustand, daß die Arbeiter um die Durchführung dieses gesetzlichen geringen Rechtes kämpfen mußten, war natürlich auf die Dauer unerträglich.

Ich will nur einige Fakta aus diesem Kampf der Unternehmer schildern. Nicht nur, daß sie sich klagen ließen, daß sie nur über gerichtliches Urteil den Anspruch ausfolgten; das war nur ein Teil des Kampfes. Sie führten den Kampf auf der ganzen Linie und mit allen Methoden. Da der § 1154 b abdingbar ist und keine zwingende Gesetzesbestimmung darstellt, war die weitere Folge dieses Kampfes die, daß sie sich einfach über alle Verträge und Vereinbarungen hinwegsetzten und jedem neueintretenden Arbeiter erst eine Bestätigung vorlegten, worin er sich schriftlich verpflichten mußte, auf die Rechtwohltat dieses Paragraphen zu verzichten, sonst bekomme er keine Arbeit. In vielen Betrieben wurde das nicht nur bei Neuaufgenommenen praktiziert, sondern auch den bereits in Stellung Befindlichen die Bestätigung vorgelegt. Hat sie der Arbeiter verweigert, wurde er kurzerhand entlassen und auf diese Weise um sein Recht gebracht. Ein weiterer Teil dieses Kampfes, und zwar ein nicht unerheblicher, bestand darin, daß während der Militarisierung der Betriebe in den Kriegsleistungsbetrieben eine große Anzahl von Arbeitern direkt einrückend gemacht und an die Front geschickt wurde, weil sie ihren Anspruch auf Grund dieser gesetzlichen Bestimmung geltend machte und gerichtlich durchsetzte. Mit allen zu Gebote stehenden Mitteln und - ich möchte fast sagen - mit den gemeinsten Mitteln des Terrors haben die Unternehmer sich der gesetzlichen Verpflichtung, die aus diesem Paragraphen resultiert, entziehen wollen und teilweise auch entzogen.

Der Gesetzgeber hat sich auf den Standpunkt gestellt, daß der Paragraph abdingbar ist, also auch etwas dem Paragraphen Entgegenstehendes vereinbart werden könne. Das war das Unglück daran. Aber der Wille des Gesetzgebers konnte niemals zur Geltung kommen. Denn um den Paragraphen abzudingen, dazu gehört eine Vereinbarung und zu einer Vereinbarung wieder der freie Wille der davon Betroffenen. Dieser freie Wille war aber weder früher noch jetzt vorhanden. Die Unternehmer nützten, da die Arbeiter wirtschaftlich schwächer sind, ihre Vormachtstellung in den Betrieben aus, und es hat sich bei diesem Paragraphen besonders gezeigt, daß alle solchen Gesetzbestimmungen, die abdingbar und nicht zwingender Natur sind, auf dem Papier bleiben, zum Kampfobjekte werden, und für die Arbeiterklasse praktisch ohne Bedeutung bleiben. Dann kam der Umsturz. Infolge des zunehmenden Einflusses, den die Arbeiter auf der ganzen Linie durch die Stärkung ihrer gewerkschaftlichen Organisation erzielt hatten, war es ihnen möglich, beim größten Teile der Betriebe Verträge abzuschließen. Ich möchte hier ein Wort einschalten. Mit der Tendenz der Regierungsvorlage und der Tendenz, wie sie dem Berichte des Ausschusses hier entspricht, sind wir vollkommen einverstanden, nämlich mit der Tendenz, daß die Unterstützung im Falle der Krankheit nicht, wie es im § 1154 ursprünglich gelautet hat, für die ers ten acht Tage der Krankheit, sondern weiter ausgedehnt wird, u. zw. aus allgemeinen Gründen. Die Notlage des erkrankten Arbeiters ist nicht in der ersten Woche am größten, sondern mit zunehmender Dauer wird sie immer größer. Wir haben diesen Gesichtspunkt anerkannt und wir haben, um allen Argumentationen der Gegenseite von vornherein die Spitze abzubrechen, als erste Organisation am 19. März 1919 einen Vertrag abgeschloßen, der noch heute bindend ist, wo wir im Falle der Krankheit das Entgelt abgestuft haben, und zwar in der ersten Woche nichts, in der zweiten und dritten Woche ein geringes, in der vierten und fünften Woche ein etwas größeres Entgelt und von der fünften bis zur letzten Woche des Krankengeldbezuges für die ganze Dauer desselben weit höhere Beträge.

ln dieser Beziehung ist die Regierungsvorlage und der Ausschußbericht lange nicht entsprechend und verletzt und beschränkt, wenn er nicht, wie ich später mir zu sagen erlauben werde, ergänzt und vervollständigt wird, die heute bestehenden Bestimmungen. Die Regierungsvorlage knüpft daran an und sagt: In der ersten Woche nichts, in der dritten und vierten zehn Prozent des Lohnes, in der fünften und sechsten zwanzig Prozent, in der siebenten und achten dreißig Prozent. Ja, was ist denn mit dem Kranken, der 10, 12, 15 oder 25 Wochen krank ist? Nach unserer Auffassung ist die Notlage und die Bedürftigkeit des Arbeiters um so größer, je länger der Krankheitszustand dauert. Bei uns haben die Unternehmer und die Arbeiter diesem Standpunkte Rechnung getragen. Nicht nur wir, sondern auch viele andere Gewerkschaften haben Vereinbarungen für die ganze Dauer des Krankengeldbezuges getroffen. Würde die Regierungsvorlage unverändert, wie sie heute ist, bleiben, so würde dies de facto so interpretiert und ausgelegt werden können, daß es eine Verschlechterung des heutigen Zustandes bedeuten würde. Das kann und darf keine gesetzgebende Körperschaft wollen und das darf sie nicht tun. Einen sozialen Fortschritt, eine soziale Errungenschaft der Arbeiterklasse zu verschlechtern, kann niemand gutheißen und ich glaube auch, daß dieses Haus nicht die Handhabe dazu bieten sollte, daß eine derartige Verschlechterung eintrete. Wir haben uns daher erlaubt, eine Reihe von Abänderungsanträgen zu stellen. Der eine lautet als Zusatz zum § 1 des bestehenden Gesetzes, wodurch dieser in gewissen Fällen behoben oder gemildert werden soll, wie folgt: "Durch die Bestimmungen des vorhergehenden Absatzes werden für die Arbeitnehmer günstigere Bestimmungen bereits bestehender Kollektivverträge oder Arbeits- und Dienstordnungen nicht berührt." Das heißt also: die Bestimmungen, die wir heute beschließen, gelten nur dort, wo nicht günstigere Bestimmungen bereits im Wege der Vereinbarung abgeschlossen worden sind.

Ich will besonders auf den Beruf, dem ich angehöre, verweisen, Wir haben in allen Gebieten der Republik Verträge über den § 1154, die in der Praxis so ausschauen: Nach dem Regierungsentwurf ist bei einem Lohn von 50 K das Höchstmaß der Entschädigung, die der Arbeiter erhalten kann, ein Betrag von 360 Kronen. Auf Grund unseres Vertrages vom Jahre 1919 ist der höchste Betrag, wenn, wie früher, die Krankengeldbezugsfrist 39 Wochen dauert, 1055 Kronen. Sie sehen den kolossalen Unterschied in der materiellen Leistung und Sie sehen, wem er zugute kommt. Der Unterschied kommt insbesondere jenen Bedürftigen zugute, deren Krankheit die längste Dauer hat.

Es ist aber auch notwendig, - wir kennen die Praktiken und sie werden heute schon wieder angewendet - daß an diesen Gesetzentwurf ein Antrag angefügt werde, der beinhaltet, daß Kündigungen oder Entlassungen, die auf Grund des § 82 der Gewerbeordnung vorgenommen werden, auf den Bezug des Entgeltes für den Arbeiter ohne Einfluß sind, bzw. daß die Bezüge auch weiter zu zahlen sind, auch wenn der Arbeiter gleich entlassen wurde. Der § 82 der Gewerbeordnung besagt bekanntlich, daß jeder Unternehmer den Arbeiter ohne Kündigung entlassen kann, wenn er länger als 4 Wochen krank ist. Wir müssen nun in diesem Gesetze ausdrücklich festlegen, daß die Entlassung gemäß § 82 G.-O. den Weiterbezug des Entgeltes nicht hindert.

Die Hauptsache aber bleibt darin bestehen, daß nach dem gegenwärtigen Gesetze diese Bestimmungen abdingbar sind und nicht zwingende Rechtssätze darstellen. Dadurch ist der gute Wille und der gute Gedanke, der dem ganzen Gesetze innewohnt, für die Arbei terklasse praktisch bedeutungslos geworden, und ich glaube, die Nationalversammlung hätte die Pflicht gegenüber der arbeitenden Klasse und die Möglichkeit, diese Bestimmung, die eine abdingbare ist, in eine zwingende zu verwandeln. Die Möglichkeit hiezu besteht einfach darin, daß man diese Vorlage mit dem § 1164 in Zusammenhang bringt. Es wäre dies eigentlich keine gesetzliche Änderung des § 1164, sondern nur eine Interpretation, nur eine Auslegung des § 1154, derart, daß unter die Paragraphen, die unter dem § 1164 als nicht abdingbar aufgezählt sind, auch der § 1154 aufgenommen würde. Eine große Belastung wird im allgemeinen dadurch nicht hervorgerufen, besonders wenn wir die gegenwärtigen Vertragsverhältnisse in Betracht ziehen. Wir haben in den meisten Branchen im größten Teile der Republik kollektive Lohn- und Arbeitsverträge, die den Anspruch auf Entgelt im Falle der Krankheit regeln. Es kann sich nur um einige wenige Fälle handeln, wo infolge Nichtbestehens solcher Verträge die Unternehmer daraus Vorteil ziehen. Wir werden nun Klarheit schaffen, aber wir werden diesen Paragraphen nicht zum Kampfobjekt machen, und zum Kampfobjekte müßte er werden, wenn die Beschlüsse der Nationalversammlung in dieser Richtung eine Verschlechterung bedeuten würden. Wir würden daher bitten, daß die Nationalversammlung unsere Abänderungsanträge im Zusammenhange mit dem Bericht und den Beschlüssen des Ausschusses zur Kenntnis nehme.

In der Folge muß aber noch auf einige Umstände Rücksicht genommen werden. Neben dem § 1154 existiert in derselben Teilnovelle des Bürgerlichen Gesetzbuches der § 1155. Dieser § 1155 handelt von den Entschädigungen, die der Unternehmer für kurze Dauer, für die Dauer einer Woche zu zahlen hat, wenn das Verschulden nicht auf Seite des Arbeiters, sondern auf Seite des Unternehmers liegt, wenn also der Arbeitnehmer zur Dienstleistung bereit war und die Arbeit aus einem Grund unterblieben ist, wofür die Schuld auf Seiten des Unternehmers liegt, z. B. Betriebseinstellung, Betriebseinschränkung, Elementarereignisse, zufällige Einstellung einer Arbeit, u. s. w. Auch diese Bestimmung ist abdingbar, und auch diese gesetzliche Rechtswohltat, die dem Arbeiter zugedacht ist, wird durch die Abdingbarkeit praktisch unwirksam gemacht. Mit allen Mitteln der List und des Machtdruckes versuchen die kapitalistischen Unternehmer, die Arbeiter dazu zu zwingen und zu verleiten, auf die Rechtswohltat dieses Paragraphen zu verzichten. Das ist für ein sozialpolitisches Gesetz ein unwürdiger Zustand. Wir sehen ein, daß dieser Paragraph im Zusammenhange mit dem § 1154 nicht abgeändert werden kann, und deshalb beantragen wir in Ergänzung zu dieser Vorlage und zwecks Verbesserung dieses Zustandes eine Resolution, worin die Regierung aufgefordert wird, innerhalb 4 Wochen dem Abgeordnetenhause einen Antrag auf Abänderung des § 1164 a. b. G.-B. vorzulegen, demzufolge der § 1155 a. b. G.-B. als zwingende Bestimmung des Gesetzes erklärt wird.

Ich glaube zur Begründung dieser Resolution einige wenige Worte hinzufügen zu müssen. Die gesetzgebende Körperschaft hat grundsätzlich durch den Beschluß des Ausschusses die Notwendigkeit einer Änderung des § 1154 b anerkannt und ihr zugestimmt, allerdings, wie bemerkt, in unzureichendem Maße. Wenn Sie aber das anerkennen, mit umso größerer Berechtigung müssen Sie die zwingende Bestimmung des § 1155 anerkennen. Wenn Sie sich dieser Resolution anschließen und unseren Antrag annehmen, so werden Sie Klarheit schaffen; Sie werden den Arbeitern keine nennenswerte Verbesserung bringen, das erkläre ich rundweg, aber Sie werden ihnen auch keine Verschlechterung bringen, was wohl wesentlich ist. Auf dieser Basis werden die Arbeiter ein Anrecht erworben haben und werden dieses Anrecht geltend machen können, und darauf hat die gesamte Arbeiterklasse einen Anspruch, nachdem sie mit großen Opfern, mit schwerer Mühe, unter Einsetzung der persönlichen Freiheit und unter großen Kosten die heutige Rechtsbasis in hartnäckigem Streit mit den Unternehmern erzielt und das Erstrebte erreicht hat.

Wir würden Sie daher sehr bitten, den Paragraphen der Gesetzesvorlage nur im Zusammenhange mit den von uns beantragten Ergänzungen und mit unserer Resolution anzunehmen. Sonst würde der Gesetzesbeschluß eine Verschlechterung bedeuten und ich glaube, daß dies in diesem Staate und in diesem Zeitpunkt wahrscheinlich niemand verantworten will. Ich hoffe, daß die Wünsche und Forderungen, die ich im Namen der Arbeiterschaft hier vorgebracht habe, von der Nationalversammlung berücksichtigt und angenommen werden. (Potlesk na levici.)

7. Námitka posl. dr. Haase (viz str. 2822 protokolu):

Meine Herren! Es ist hier eine unrichtige Auslegung vom Herrn Professor Šrámek gegeben worden. Es handelt sich tatsächlich um die Abänderung des § 1154 b a. b. G.-B. und diese Abänderung besteht darin, daß durch Einfügung des § 1154 b in den Wortlaut des § 1164 der § 1154 b, der bisher fakultativer Bestimmung war, zu einer obligatorischen wird. Es ist dies tatsächlich eine Abänderung des § 1154 b.

8. Øeè posl. Uhla (viz str. 2827 protokolu):

Hohes Haus! Die Regierung verlangt von der Nationalversammlung einen Kredit von 677 Millionen für Ausgaben, die auf das Jahr 1919 zurückdatieren und die angeblich gemacht werden mußten, weil die Ungarn einen Einfall in die Slovakei unternommen haben. Es ist sehr sonderbar, daß man heute nach zwei Jahren an die Nationalversammlung herantritt und Kredite verlangt, die auf Ereignisse zurückzuführen sind, die schon zwei Jahre zurückliegen. Ein solcher vorgang wäre wohl in einem anderen Staatswesen nicht möglich und man muß schon sagen, in einem Staatswesen, das auf eine ordentliche Finanzgebahrung Gewicht legt, wäre so etwas überhaupt ausgeschlossen. Wir haben seit dieser Zeit zwei Voranschläge, den Voranschlag für 1920 und den für 1921, erledigt, und auch einen Nachtragskredit für das Jahr 1920 augenommen. Die Regierung hat es aber bis jetzt noch nicht für notwendig erachtet, auch diesen Kredit von der Nationalversammlug anzuforden. In dem Voranschlag des Ministeriums für nationale Verteidigung für das Jahr 1921 ist ein Betrag von 1.048 Millionen in Abstrich gebracht worden, wohl um den Anschein zu erwecken, als wenn Ersparnisse gemacht würden, trotzdem man wußte, daß der Staat seit zwei Jahren ansehnliche Beträge schuldete, und um sagen zu können, daß das Gleichgewicht im Staatshaushalte hergestellt ist. Auch vom rein kaufmännischen Standpunkte ist dieser Vorgang auf das Entschiedenste zu verurteilen. Für laufende Ausgaben zur Zahlung von Schulden, die noch nicht fällig waren, hat das Ministerium Beträge angesprochen; für diese Schuld, die längst fällig war und für die wir seit dem Verfallstage Zinsen zahlen müssen, verlangt man erst jetzt die Deckung. Dem Staate entsteht dadurch ein Verlust von 100 Millionen.

Die Stellung der deutschen Sozialdemokratie zum Militarismus ist bekannt. Wir sind grundsätzliche Gegner des Militarismus, wir lehnen ihn grundsätzlich ab. Diese ablehnende Stellung nehmen wir auch gegenüber dem Militarismus dieses Staates ein, nicht allein deshalb, weil er ein spezifisch èechoslovakischer Militarismus ist, sondern deshalb, weil auch der Militarismus dieses Staates in seiner heutigen Form nicht bloß die stärkste Stütze der kapitalistischen Ordnung, sondern auch das wichtigste und stärkste Herrschaftsmittel der Besitzenden, der herrschenden Klasse dieses Staates ist. Es ist interessant, wenn man sich die Wandlung der besitzenden Klassen der èechischen Nation in ihrer Stellung zum Militarismus vergegenwärtigt. Aus fanatisierten, enragierten Antimilitaristen sind diese Kreise, und mit ihnen ein großer Teil der èechischen Nation, plötzlich überzeugte Militaristen geworden. Alle Forderungen des Militarismus finden bei ihnen williges Gehör und bereitwilligste Unterstützung. Aus den Saulusen sind Pauluse geworden. Und unter solchen Verhältnissen ist es nicht zu verwundern, wenn unser Militarismus sehr gut gedeiht und sehr anspruchsvoll wird. Wir haben hier gewiß Herren, die im österreichischen Parlament sehr heftig gegen den Militarismus gewettert haben, aber heute sehen wir, daß sie stets bereit sind, auch die übertriebensten Anforderungen des Militarismus zu erfüllen. Die Wünsche der militärischen Kreise gehen ihnen über alles.

Der Militarismus ist das größte Unglück für die Völker, weil er immer die Kriegsgefahr in sich birgt. Davon macht auch der èechoslovakische Militarismus gewiß keine Ausnahme. Auch dieser entwickelt alle schlimmen Eigenschaften, die dem Militarismus und dem stehenden Heere eigen sind: Brutalität, Überhebung gegenüber der eigenen Bevölkerung sind an der Tagesordnung. Aber auch Soldatenmißhandlungen, die usuelle Soldatenschinderei, die am meisten zu verabscheuen ist, feiert in dieser Republik und beim Militarismus dieser Republik ihre feierliche Auferstehung. (Výkøik: Das alte Österreich war ein Kinderspiel dagegen!) Gewiß, in manchen Fällen ist das, was im alten Österreich und vom preußischen Militarismus verübt wurde, sogar übertroffen worden. Wir haben in der allerletzten Zeit einen Fall gehabt, der an Brutalität und Barbarismus wirklich nichts zu wünschen übrig läßt. Es ist das der Fall des Soldaten Herrmann, der niedergeschossen wurde wie ein toller Hund.

Der angeforderte Kredit von 677 Mil. Kronen wird damit begründet, daß beim Einfall der Ungarn in die Slovakei raschestens Ausrüstung beschafft werden mußte und daß auch bei den Skodawerken um 400 Millionen Bestellungen gemacht wurden. Da müssen wir denn doch fragen: Wer hat denn diese Anschaffungen bewilligt und wer hat sie verlangt? Der Einfall der Ungarn war eine kurze Episode, die heute noch in vollständiges Dunkel gehüllt ist. Es íst bis heute noch nicht möglich gewesen, den Zwischenfall zu überprüfen. Es ist durchaus nicht ausgeschlossen, daß aus dieser Sache mehr gemacht wurde, als eigentlich dah ntersteckt. Es ist sehr gut möglich, daß man diese Sache aufgebauscht hat, um eine Begründung für die Ausgaben für das Militär zu finden. Hier hätte die Heeresverwaltung schon längst die Pflicht gehabt, eine einwandfreie Darstellung zu geben. Dies wäre man auch der Öffentlichkeit schuldig. Es wurden Gegenstände bestellt, die erst lange nach dem Einfall geliefert wurden. Teile dieser Bestellungen sind noch heute, nach fast zwei Jahren, nicht geliefert. Dies ist bezeichnend für die Art, wie dieser Staat regiert und verwaltet wird. Heute begründet man diese Kreditanforderungen damit, daß man die Industrie beschäftigen müsse, um die Arbeitslosigkeit einzudämmen. Gestatten Sie, wenn wir da anderer Meinung sind und wenn wir sagen, daß das eine große Heuchelei ist. Unsere Vertreter haben bereits im Wehrausschusse die Umstellung der Kriegsindustrie auf die Erzeugung nützlicher Bedarfsartikel verlangt. Es wäre dies gewiß möglich und man würde wenigstens produktiver schaffen, was im Interesse der Volkswirtschaft liegen würde.

Die ganze Wirtschaft des Ministeriums für nationale Verteidigung ist in ein undurchdringliches Dunkel gehüllt. Die Kontrolle der Öffentlichkeit mangelt, die Wirtschaft ist vollständig einer öffentlichen Kontrolle entzogen. Milliarden werden bewilligt, ohne daß man weiß, wie die Verwendung und für welche Zwecke sie erfolgt. Hier ist es dringend geboten, Wandel zu schaffen. Ganz ohne werden wohl auch die Gerüchte über den verstärkten Grenzschutz nicht gewesen sein. Wir warnen hier davor, wir glauben, hier ist Vorsicht am Platze. Denn mit dem Grenzschutze fängt es an und mit einem großen Debacle kann es zu Ende gehen. Verschiedene Vorfälle der letzten Zeit geben überhaupt zu schlimmen Befürchtungen Anlaß. Ich verweise nur auf das Gutachten des Subkomites des Rechtsausschusses, das erklärte, daß zu einem internationalen Vertrag, dnrch den sich die èechoslovakische Republik in einem bestimmten Falle zu einer Kriegsaktion verpflichtet, nicht die Zustimmung der Nationalversammlung notwendig ist. Gegen einen solchen Vorgang legen wir schärfste Verwahrung ein. Dieser Beschluß schlägt der Demokratie direkt ins Gesicht. Eine Kriegsoperation bedeutet Krieg, und darüber können nur die verfassungsmäßigen Instanzen, vor allem die Nationalversammlung, entscheiden. Wir protestieren gegen die Geheimdiplomatie. Die Geheindiplomatie hat uns in den Weltkrieg hineingebracht, sie hat wohl hauptsächlich die Schuld zu tragen, daß der Weltkrieg ausgebrochen ist, weil man schon damals die Völker schändlich belogen und betrogen hat. Wir sind gegen die Geheimverträge überhaupt, denn Geheimverträge müßen sich immer gegen irgend jemanden richten. Darin liegt eben die Kriegsgefahr. Unsere Außenpolitik scheint auf diesem Gebiete allerdings besonders viel zuleisten. Der Weltreisende Beneš, pardon, unser Herr Außenminister Beneš, fährt in der ganzen Welt herum, nur bei den Botokuden und bei unseren nächsten Nachbarn hat er sich bis jetzt noch nicht gemeldet. Der Herr Außenminister könnte sich daß größte Verdienst erwerben, wenn es ihm gelänge, freundschaftliche Beziehungen zu unseren Nachbarstaaten anzuknüpfen. Wenn ihm das gelingt, brauchen wir kein stehendes Herr im heutigen Umfange. Wir würden damit auch in unseren Nachbarstaaten die Gefahr einer monarchistischen Restauration leichter bannen. Gerade unser Säbelrasseln und unsere weit über die Größe und Bedeutung dieses Staates herausgewachsene Armee müssen bei unseren Nachbarn zweifellos Mißtrauen über unsere friedlichen Absichten erregen.

Der Bestand eines Staates hängt hauptsächlich von seinen inneren Verhältnissen und davon ab, wie er seine Beziehungen zu den Nachbarstaaten regelt. In erhöhtem Maße trifft es bei einem Nationalitätenstaat zu, wie es die Èechoslovakei ist. Garantieren Sie den Nationalitäten dieses Staates die freie nationale und kulturelle Entwicklung, damit sie sich nicht unterdrückt und unzufrieden fühlen! Auf diese Art schafft man die besten Beziehungen zu den Nachbarstaaten. Die Herrschenden dieses Staates muten aber den Völkern wirklich zuviel zu. Der Militarismus in der Èechoslovakei ist jene Einrichtung, der es bei uns wirklich am besten geht. Alle seine Erfordernisse werden von der Mehrheit bereitwilligst erfüllt. Auf der anderen Seite müssen wir leider die bedauerliche Wahrnehmung machen, daß wirkliche Volksnotwendigkeiten entweder gar nicht oder nur mangelhaft erfüllt werden. Ich erinnere nur an die in keiner Weise entsprechenden Entschändigungen für die Opfer des Krieges, die Kriegsverletzten und die Hinterbliebenen der Gefallenen, ich erinnere weiter an die skandalöse Behandlung der Arbeitslosen, ich erinnere daran, daß die Oktoberrate der außerordentlichen Zuwendungen für die Staatsangestellten heute noch fällig ist. Wir erklären mit Bestimmtheit, daß wir gegen jedes kriegerische Abenteuer sind. Wir sind der Anschauung, daß die ungeklärten und ungelösten Streitfragen durch friedliche Vereinbarungen von Volk zu Volk gelöst werden können. Wenn die Regierungen und die Diplomaten unfähig sind, diese Konflikte zu beseitigen, wenn die Medikamente, die sie aus der diplomatischen Hexenküche herbeiholen, unbrauchbar sind, dann sagen wir: "Tretet ab, überlasset die Lösung dieser Fragen den Völkern selbst, vielleicht treffen es diese besser." Wir lehnen diese Vorlage, die uns heute vorliegt, ab. Der Verherrlichung des Militarismus setzen wir unsere Parole entgegen, die lautet: Krieg dem Kriege! Nieder mit dem Militarismus! (Potlesk na levici.)

9. Øeè posl. dr. E. Feyerfeila (viz str. 2830 protokolu):

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als das große, grausige Männermorden - man kann wohl mit Rücksicht darauf, als die Entente auch nicht davor zurückgescheut ist, Frauen und Kinder durch Hunger umzubringen, sagen, auch der Frauen- und Kindermord, genannt Weltkrieg - zu Ende gegangen ist, da hat man wohl allgemein erwartet, daß in der ganzen Welt durchdringen werde der Gedanke der Menschlichkeit, der Gedanke des Friedens; und in der Tat hat man nach der Beendigung des Weltkrieges Schlagworte gehört, die dieser Gedankenrichtung Rechnung getragen haben, Schlagworte vom Völkerfrieden, Schlagworte vom Selbstbestimmungsrecht der Völker. Die Schlagworte, unter denen dieser Staat gegründet wurde, hatten auch einen ähnlichen schönen Klang. Man hörte von Demokratie, man hörte von Friedensliebe, man hörte von Gleichberechtigung. Aber sowie das von Wilson in die Welt geworfene Schlagwort des Selbstbestimmungsrechtes der Völker sich als eitles Trugbild erwies, so erwiesen sich auch die Schlagworte, unter denen dieser Staat gebildet wurde, als dasselbe eitle Trugbild. Wo bleibt bei diesem Staat die Demokratie, wo bleibt bei diesem Staat die von ihm beteuerte Friedensliebe, wo bleibt bei den herrschenden Parteien, beim herrschenden Volke dieses Staates der von ihm stets betonte Antimilitarismus? Wir haben es erlebt, daß die Revolutionsver sammlung dieses Staates ein Wehrgesetz beschlossen hat, welches nicht etwa auf dem Milizsystem aufgebaut ist, wie man es erwartet hätte vom Antimilitarismus des èechischen Volkes, den dieses im alten Österreich immer so sehr betont hatte, sondern ein Wehrgesetz, welches nach österreichischem Muster und darüber hinaus auf dem Kadersystem gegründet war. Ich habe mir erlaubt, anläßlich der Butgetdebatte beim Kapitel über das Mi nisterium für nationale Verteidigung den Antrag auf sofortige Einführung des Milizsystems zu stellen. Bezeichnender Weise wurde dieser Antrag von den èechischen sozialistischen Parteien abgelehnt und es zeigt vom imperialistischen und militaristischen Geist des èechisch en Volkes, daß auch gelegentlich des Besuches der Skodawerke durch Mitglieder des Wehrausschusses ein Vertrauensmann der Arbeiter der Skodawerke erklärte: solange eine Kanone gegen diesen Staat gerichtet sei, sei es notwendig, daß dieser Staat für diese eine Kanone - hier wollte er höchstwahrscheinlich sagen: mehrere Kanonen - auch eine Kanone zur Abwehr bereithalte.

Ich weiß nicht, wodurch sich diese Republik gefährdet sieht; nach den Ausführungen des Ministers des Äußern leben wir ja mit allen Nachbarstaaten im freundschaftlichsten Einvernehmen, zumindest in korrekten Beziehungen. Gegen unsere Nachbarn dürften wir also die Kanonen, die in der Skodafabrik erzeugt werden sollen, kaum brauchen. Bleibt vielleicht eine andere Gefahr, vielleicht die karlistische Gefahr, gegen die wir Kanonen, gegen die wir Militär brauchen. Nun, die karlistische Gefahr, die uns aus der wirklichen Schweiz droht, ist sehr gering. Es ist nur fraglich, ob wir nicht vielleicht in dieser Republik, in dieser "höheren Schweiz" eine karlistische Gefahr haben, gegen die wir unsere Kanonen brauchen. Ob diese Gefahr besteht und ob die Bedenken diesbezüglich begründet sind, darüber will ich nicht sprechen; jedenfalls wären sie begründeter als die Bedenken gegen die karlistische Gefahr aus der wirklichen Schweiz. Gegen die Nachbarn brauchen wir also keine Kanonen. Gegen die monarchistische Gefahr brauchen wir auch keine Abwehrkanonen. Gegen wen brauchen wir sie dann also? Vielleicht brauchen wir sie gegen die inneren Feinde. Damit Sie, meine sehr verehrten Herren von der èechischen Seite, aller Sorgen gegen äußere Feinde frei und ledig werden können, hat mein Kollege Herr Dr. Schollich und meine Wenigkeit sich erlaubt einen Antrag zu stellen, daß die Regierung alle Vorkehrungen treffe, damit dieser Staat neutral erklärt werde. Damit sind wir alle Verteidigungssorgen losgeworden, dann werden wir keine Kanonen brauchen und keinen Rüstungs- und Nachtragskredit.

In der Skodafabrik werden nur Kanonen gemacht; denn Lokomotiven werden dort sehr wenig gebaut und die wenigen, die dort gebaut werden, fahren schlecht.

Also, wenn Sie Kanonen brauchen und erzeugen wollen, so wollen Sie sie wahrscheinlich zur Abwehr des inneren Feindes erzeugen. Als diese inneren Feinde betrachten Sie uns Deutsche. Wohl nicht infolge unseres Benehmens, wohl aber infolge Ihres schlechtens Gewissens uns gegenüber. Der von mir sonst sehr geehrte Herr Kollege Myslivec hat hier gestern des langen und breiten darüber gesprochen, was für ein Entgegenkommen wir Deutsche in diesem Staate finden. Ich glaube, daß dabei der Herr Kollege Myslivec das Empfinden gehabt hat, daß in diesem Momente an ihm in klassischer Weise das alte lateinische Sprichwort zur Wahrheit wird: "Difficile risum tenere".

Ich glaube, es wird Herrn Myslivec sehr schwer geworden sein, ein Lächeln zu unterdrücken. Über das Entgegenkommen, das wir in diesem Staate und Hause finden, darüber wollen wir heute nicht weiter sprechen. Ich müßte ja sonst das ganze Vorgehen der Èechen in diesem Staate von Beginn dieses Staates an uns gegenüber aufrollen. Der Herr Kollege Myslivec hat auch die Unterdrückung der Deutschen in diesem Staate mit der sogenannten Unterdrückung der Èechen im alten österreichischen Staate verglichen. Ich möchte, bevor ich dazu Stellung nehme, doch einmal sagen, daß es ganz merkwürdig anmuten muß, wenn sich das èechische Herrenvolk in diesem Staate auf den Standpunkt stellt, daß es die angebliche Unterdrückung, die es in Österreich erlitten hat, dadurch rächen muß, daß es die Deutschen in diesem Staate doppelt unterdrückt. Sie waren nach den Worten des Herrn Kollegen Myslivec, meine Herren von der èechischen Seite, in Österreich unterdrückt. Die Unterdrückung hat so ausgesehen, daß Sie in jedem Kabinett Ihre Vertretung durch Ihre Minister gehabt haben, daß Ihre èechischen Minister oft einen weit größeren Einfluß auf die Geschicke des Staates ausgeübt haben als die deutschen Minister. Wenn man von den Ministern absieht, und von den obersten Dienern des Staates zu den untersten Dienern des Staates gehen will, so muß man sagen, daß, wenn man einen Gang durch ein Wiener Ministerium unternommen hat, man fast auf jeder Schwelle über einen èechischen Amtsdiener gestolpert ist. Solche Sachen können einem in Prag nicht passieren, denn Sie haben nur èechische Beamte und èechische Die ner angestellt und auch wenn wir bei unserem Hause hier bleiben, so wird man ganz vergebens nach einem deutschen Parlamentsdiener oder einem deutschen Parlamentsbeamten suchen.

Ich möchte lieber an Stelle der Herren der èechischen Seite keinen Vergleich zwischen der Unterdrückung des èechischen Volkes in Österreich und der Unterdrückung des deutschen Volkes in der Èechoslovakei anstellen. Dabei sei noch einmal betont, daß nicht wir Deutsche für die Zustände im alten Österreich verantwortlich gemacht werden können. Die Politik in Österreich wurde nicht von den Deutschen gemacht, sondern von allen möglichen Faktoren und unter diese Faktoren zählten gewiß auch hervorragende Männer aus Ihnen, die damals mit großem Stolze kaiserliche Auszeichnungen und Orden getragen haben und heute als die festesten Stützen der Republik sich hier aufzuspielen belieben. Ich habe betont, daß wir aus politischen Rücksichten, daß wir als Antimilitaristen, daß wir als friedensliebende Nation (Smích èeských poslancù.) nicht pro stimmen können. Ich bitte, wir haben unsere Friedensliebe zur Genüge bewiesen und es wird an Ihnen liegen, Ihre Friedensliebe zu beweisen. Ich habe erklärt, daß wir uns nicht dazu hergeben können, das Wehrsystem, das auf dem Kadersystem aufgebaut ist, zu billigen, ein industrielles Unternehmen zu unterstützen, welches sich vorwiegend mit der Erzeugung von Kriegsfabrikaten befaßt.

Aber abgesehen von diesen Gründen müssen wir auch sagen, daß wir nicht in der Lage sind, bei den vielen Schulden unseres Staates zuerst diejenigen Gläubiger zu bezahlen, die es gar nicht notwendig haben, in privilegierter Rangordnung befriedigt zu werden. Inhaber der Skodawerke ist heute zum größten Teile infolge des größten Anteils am Aktienbesitz eine französische schwerindustrielle Firma und da müssen wir sagen: wir haben andere Gläubiger des Staates, die uns weit vor dieser französischen schwerindustriellen Firma stehen. Wie steht es denn mit der Bezahlung der anderen Kriegsgläubiger dieses Staates, haben Sie sich auch darum schon umgesehen? Für die Bewilligung eines Nachtragskredites zur Bezahlung der Schulden des Staates an den Skodawerken werden wir aus den angeführten Gründen absolut nicht zu haben sein. Ich möchte Ihnen meine Herren von den Mehrheitsparteien, anraten, daß Sie zuerst bezahlen sollen die Schulden, die Sie haben an den Zinsenrückständen für Staatsrenten, ich möchte anraten, die Kriegsanleihe einzulösen, was eine Ehrenpflicht für Sie wäre. Ich möchte Ihnen anraten, unseren hungernden Staatsbeamten die Oktoberrate der außerordentlichen Aushilfe zu bezahlen. Ich möchte Ihnen anraten, daß Sie sich um die entsetzliche Lage der Kriegsverletzten annehmen und um die Witwen und Waisen nach den Kriegsgefallenen kümmern. Für die Bewilligung solcher Kredite werden wir immer zu haben sein, für die Bewilligung von Kriegs- und Rüstungskrediten werden Sie uns nie bekommen. (Potlesk na levici.)

10. Øeè posl. Knirsche (viz str. 2832 protokolu):

Hohes Haus! Verehrte Damen und Herren! Ich glaube mich keiner allzugroßen Mißachtung dieses hohen Hauses schuldig zu machen, wenn ich mich über die Bestimmungen der Geschäftsordnung hinwegsetze und als Proredner gegen die Vorlage spreche. Unsere grundsätzliche Stellung zur Armee und zu den vorliegenden Krediten hat mein verehrter Herr Vorredner Kollege Dr. Feyerfeil dargelegt. Aber auch wenn diese grundsätzliche Stellung nicht gegeben wäre, könnten wir Deutsche im vorliegenden Falle aus nationalen und sozialen Gründen nicht für die Kredite stimmen. Die strategische Aufgabe der èechoslovakischen Armee ist uns bekannt. Wenn sich die Regierung nun in einem solchen außenpolitisch kritischen Augenblicke bemüßigt fühlt, uns einen Nachtragskredit, der in die hunderte von Millionen geht, aus dem Jahre 1919 vorzulegen, wenn sie sich alle Mühe gibt, diese Vorlage im letzten Augenblick vor Sessionsschluß mit einer unglaublichen Beschleunigung und Eile durchzupeitschen, dann ist wohl im Zusammenhang mit verschiedenen anderen Wahrnehmungen der Verdacht gerechtfertigt, daß es sich im vorliegenden Falle nicht so sehr um die vorgeschützten Zwecke, sondern vielmehr um verschleierte Kriegsrüstungen handelt. Darüber, gegen wen sich die Rüstungen einer unter französischemKommando stehenden Armee richten, kann unter uns kein Zweifel bestehen. Deutschland ist heute wohl militärisch wehrlos und vielleicht wäre Deutschland derzeit nicht einmal in der Lage, sich gegen die Besetzung irgend welcher Gebiete oder Städte durch die èechoslovakische Armee zu wehren, falls ihr das von der Entente aufgetragen werden sollte. Aber seien die Herren eingedenk, daß in diesem Staate 3 1/2 Millionen Deutsche wohnen, die sich mit ihren Brüdern im Reiche geistig und kulturell unlösbar verbunden fühlen und die einer Meinung sind mit diesen über die sittliche Verworfenheit und Feigheit, die sich in den von der Entente bereits durchgeführten und noch geplanten Strafsanktionen gegen Deutschland kund tut.


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