Und wenn heute, meine Damen und Herren (Výkøiky.) ein Resolutionsantrag vorliegt, den das Haus - ich zweifle nicht daran - annehmen wird, daß die Gauverwaltungen baldigst gewählt werden sollen, daß alle Vorbereitungen zu diesen Wahlen getroffen werden sollen, wohlan, wir wollen diesen Beschluß fassen. Aber das Entscheidende ist doch, daß dieses Gesetz trotzdem undurchführbar ist (So ist es!), undurchführbar vor allem durch die Form der Grenzen der Kreise. Es ist auch der Wirkungskreis nicht festgesetzt, man kennt den Inhalt der Verwaltung, den die Kreise ausüben sollen, heute noch nicht, die Frage der Steuerhoheit, die große Differenz zwischen Staat, Gemeinde und Gau, ist ungelöst. Und bekanntlich gehen ja die Herren von der Budgetmehrheit sogar der Frage der direkten Staatssteuern aus dem Wege, geschweige denn, daß sie im Stande wären, die politische Potenz besäßen, die kritischere Frage des Aufbaues der politischen Verwaltung zu lösen, die darin besteht, die Kompetenz und Steuerhoheit zwischen Staat, Gau sowie Gemeinde abzugrenzen.
Die politische Verwaltung ist ganz unfertig, und es sind gar keine Dispositionen und Aussichten dafür vorhanden, daß wir sehr bald zum Ausbau der politischen Verwaltung kommen werden, so daß auch der Auftrag, die Vorarbeiten zu treffen für die Wahlen in die Gauverwaltung, eine, wie ich glaube, leere Demonstration bedeutet. Solange wir aber die Gauverwaltung nicht haben, - und ich vertrete den Standpunkt meiner Partei, daß an eine Gesetzwerdung dieser Gauverfassung überhaupt nicht gedacht werden kann, daß vor allem die Rechte des Župans, der große staatlich-bürokratische Einschlag, die Mischung der Selbstverwaltung mit dem bürokratischen Obrigkeitssystem, ein Ding der Unmöglichkeit ist. Wir werden also, wenn es überhaupt zur Gauverfassung kommen sollte, auch noch in diesem Hause, uns sehr ausführlich mit diesen Körperschaften der Lokalverwaltung zu beschäftigen haben. Aber bis dorthin müssen die Verhältnisse inbezug auf die autonomen Landesverwaltungen gründlich geregelt werden. Ich verweise darauf, daß es in dem Gesetz vom 14. April 1920 heißt: "Die Regierung ist verpflichtet, dem Národní shromáždìní regelmäßige Berichte über die gesamte Tätigkeit der Landesverwaltungsausschüsse und Kommissionen, insbesondere über die Landesvoranschläge und Rechnungsabschlüsse zu erstatten." Ich frage die Damen und Herren, ob Ihnen bereits bekannt ist, ob und welche Berichte erstattet wurden. Die Landesverwaltungsausschüsse kümmern sich um diese Bestimmungen des Gesetzes sehr wenig und auch der Gesetzgeber hat sich die Sache sehr leicht gemacht und weder Fristen bestimmt, noch genaue Angaben darüber gemacht, in welcher Form die Berichterstattung zu erfolgen hat. Diese ganz allgemeine, nebulose Bestimmung ist nur die Deckung für den nackten einfachen Absolutismus, der in der Landesverwaltung vorhanden ist. Die Landesverwaltung untersteht keiner gewählten Körperschaft. Sie ist nur ein Organ der Regierung und die Regierung könnte erst vom Parlament zur Verantwortung gezogen werden.
Nun möchte ich mir erlauben in aller Kürze darauf hinzuweisen, um welche Agenda, um welchen ungeheueren Kreis von Aufgaben es sich bei der politischen Landesverwaltung in Böhmen handelt. Ich verweise darauf, daß das Budget für 1920 Einnahmen der Landesverwaltung von rund 281 Millionen Kronen, vornehmlich aus Steuergeldern ausweist. Das Ausgabenbudget beträgt rund 305 Millionen Kronen. Die politische Landesverwaltung ist die oberste autonome Instanz, die Spitze unserer Demokratie in der Selbstverwaltung. Wir haben den Unterbau der demokratischen Gemeinden, Sie wissen ja, wie die Demokratie in der Praxis aussieht. Wir haben Gemeindevertretungen gewählt, aber die Gemeinden können nicht verwalten, weil sie keine Mittel einheben können, weil sich der Staat nicht entscheiden kann, welche Mittel den Gemeinden zu überlassen sind; überdies werden die Gemeinden in ihrer Autonomie, in dem Versuch, sich selbst zu verwalten, von der Regierung unausgesetzt bedrängt und chikaniert. Ich müßte ein großes Sündenregister aufrollen, wollte ich erzählen, in welcher Weise unsere Gemeinden an der Ausübung der Autonomie gehindert werden. Wir haben in Böhmen politische autonome Bezirke, die der Landesverwaltung untergeordnet sind, und die Landesverwaltung, die höchste Instanz, beruht überhaupt nicht auf dem demokratischen Wahlrecht, sie hat keine Verbindung mit der Bevölkerung, sondern ist ein rein bürokratischer, ernannter Herrschaftsapparat. Es sind einige Herren, vielleicht Vertrauensmänner politischer Parteien, die von der Regierung ernannt und enthoben werden können, Organe, von oben eingesetzt, von oben absetzbar, die einer Vertretung der Gesamtbevölkerung überhaupt nicht direkt verantwortlich sind.
So sieht die Demokratie in ihrer Spitze aus. Und diesem Apparat ist die Verwaltung von solchen Riesenbeträgen, wie ich sie eben genannt habe, überantwortet. Ich verweise darauf, daß fast alle Gebiete der sozialen Fürsorge, auf denen der Staat nicht als Polizei, nicht als Richter auftritt, sondern wo er Wohlfahrt üben und soziale Vorsorge treffen soll, der Landesverwaltung überlassen sind. Die Schäden dieser Landesverwaltung sind nicht von heute und gestern. Es sind zum großen Teile die Sünden der alten Landtage, die auf dem Privilegienwahlrecht aufgebaut waren. Aber auch seit dem Umsturze und seit dem Wirken der neuen Landesverwaltungsausschüsse ist kaum eine Besserung in der Behandlung der großen Fragen der sozialen Fürsorge wahrzunehmen. Ich verweise auf den offenbaren Skandal unserer Krankenhäuser. Ich verweise auf die finanzielle und administrative Beschaffenheit unserer Siechenhäuser. Ich verweise darauf, daß nichts geschieht auf dem Gebiete der Waisenpflege und Krüppelfürsorge. Wir haben noch immer überfüllte Irrenanstalten. Es ist keine Vorsorge für Geisteskranke getroffen. Unsere Irrenpflege spottet jeder Beschreibung. Wir haben keine Blindeninstitute, keine Taubstummenheime, kurz diese Gebiete der sozialen Wohlfahrt, in denen die Landesverwaltung vor allem wirken müßte, sind verkümmert, auf allen diesen Gebieten wird nur eine mangelhafte Tätigkeit entfaltet. Ich mache dafür natürlich nicht die zehn Mitglieder des Landesverwaltungsausschusses verantwortlich, ich möchte nur dem hohen Hause darstellen, daß jene Schichten der Bevölkerung, die an dieser Verwaltung keinen Anteil haben, absolut mundtot gemacht sind, ohne jede Verbindung mit dieser Verwaltung dastehen, daß wir sehr wohl wissen, welch große Aufgaben zu erfüllen sind und was es bedeutet, daß die Erfüllung dieser Aufgaben einer Parteienoligarchie ausgeliefert ist. Ich verweise darauf, daß unser Sanitätsdienst im Argen liegt, und daß der Landesverwaltungsausschuß gar nichts zur Bekämpfung des größten Unglückes, das unsere Bevölkerung betroffen hat, der Volksseuchen, unternommen hat, daß nichts geschieht zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten, und daß das, was zur Bekämpfung der Tuberkulose unternommen wird, Dilettantismus in allen Formen ist. Für soziale Fürsorge gab der Landesausschuß in Böhmen rund 72 Millionen Kronen im Jahre 1920 aus. Ich verweise darauf, daß für das ganze Gebiet des Unterrichtswesens, der gewerblichen Fortbildungsschulen, der Kunst und Wissenschaft im Budget für 1920 nur rund 98 Millionen Kronen vorgesehen sind. Dem Landesausschuß unterstehen auch das Gebiet der öffentlichen Bauten, das Landeseisenbahnwesen, die Straßenbauten, die Armenpflege, die Landeskultur, Meliorationen, Flußregulierungen u. s. w., kurz und gut, Sie brauchen sich nur einen Augenblick vergegenwärtigen, um welch riesige Agenda es sich da handelt, welche Wirkungskreise durch die Landesverwaltung umfaßt werden, um zu begreifen und zu verstehen, daß für uns die Frage der Erhöhung der Bezüge für die Herren, die diese Verwaltung ausüben, nicht bloß die Frage einer Diätenerhöhung ist, sondern daß wir bei dieser Gelegenheit aussprechen müssen, daß es einfach unerträglich ist für die deutsche Bevölkerung und insbesondere für die deutschen Arbeiter, daß sie völlig ausgeschieden sind und abseits stehen von der Verwaltung des Landes Böhmen. (Souhlas na levici.)
Dem Landesverwaltungsausschuß
für Böhmen unterstehen insgesamt rund 3126 Beamte und Angestellte.
Sie sehen, daß den bürokratischen Apparaten, die sich auf die
verschiedensten Abteilungen und Ämter verteilen, auch in diesem
personellen Zusammenhange große Wichtigkeit zukommt. Ein solcher
riesenhafter Verwaltungsapparat, meine Damen und Herren, ist dem
Regierungsabsolutismus überantwortet. Wir müssen aus allen diesen
Gründen gegen das Gesetz stimmen. Da wir sehr wohl wissen, daß
unter den derzeitigen politischen Verhältnissen, trotz aller Bemühu
ngen der Mehrheit, die sonst die Staatsnotwendigkeiten erledigt,
diese wahrscheinlich nicht fähig sein wird, die Gauverfassung
ins Leben zu rufen, erheben wir unsere Forderung, die in unserer
Resolution ausgedrückt ist, ebenso wie in jener, die der Verfassungsausschuß
vorlegt, daß, bis das neue Gesetz über die Gauverfassung durchgeführt
wird, der allergrößte Skandal verschwindet, der darin besteht,
daß ein großer Teil der Bevölkerung von der Landesverwaltung überhaupt
ausgeschlossen wird. Die nationale Frage im Landesausschuß Böhmens
hat man einfach auf die Art gelöst, daß man die Deutschen vollständig
negierte. Als ob es überhaupt keine deutsche Bevölkerung in Böhmen,
keine deutschen Parteien gebe, besorgen die Verwaltung des Landes
nur Vertreter der èechischen Parteien, und auf diese Art ist man
man chen Schwierigkeiten und Unannehmlichkeiten, die etwa durch
die Kritik der Landesverwaltung erwachsen wären, aus dem Wege
gegangen. Unsere Partei fordert, daß ungesäumt, aber diesmal nicht
wieder in leeren und vagen Versprechungen, sondern wir nehmen
an, endlich durch den ernsten Willen des ganzen Parlamentes und
aller èechischen Parteien der heutige Skandal der Zusammensetzung
des Landesverwaltungsausschusses von Böhmen und der nicht minder
große Skandal der Zusammensetzung des Landes verwaltungsausschusses
von Mähren in allernächster Zeit beseitigt und die Landesverwaltungsausschüsse
so zusammengesetzt werden, wie es einzig möglich ist, und zwar
nach dem Stärkeverhältnis der Parteien bei den letzten Parlamentswahlen.
Dabei handelt es sich uns durchaus nicht darum, daß wir uns darnach
sehnen, in dieser Form an der politischen Verwaltung teilzunehmen,
sondern wir erheben die nicht minder dringliche Forderung, daß
mit diesen Landesverwaltungsausschüssen überhaupt aufgeräumt werde,
daß diese Art der politischen Verwaltung, dieser nackte Regierungsabsolutismus,
ein Ende finde und in diesem Staate die Demokratie auf die Art
gefeiert wird, daß sie auf dem Boden der Selbstverwaltung im Lande
zur Durchführung gelange, so daß durch auf Grund des allgemeinen,
gleichen Wahlrechtes gewählte Körperschaften das Volk, das die
Lasten aufbringt, sich selber verwalte und regiere. (Potlesk
na levici.)
Meine Damen und Herren! Es ist die große Aufgabe des modernen, sozialen, demokratischen Staates, daß er sich in erster Linie der armen Unterdrückten annimmt und ihnen halbwegs gute Lebensbedingungen schafft. Zu diesen Unterdrückten und den ärmsten der Armen gehören ohne Zweifel die schwachsinnigen und schwachbefähigten Kinder. Um sie hat man sich aber eigentlich bisher gar nicht gekümmert, und es ist unglaublich, wenn man es sich überlegt, daß wir bis ins zwanzigste Jahrhundert gekommen sind, ohne daß für diese Armen irgend welche Vorsorge getroffen wurde. Wie war es bisher? Sie wissen, daß diese schwachsinnigen und schwachbefähigten Kinder in die Schulklassen eingepfercht wurden, zusammen mit den anderen, die ihnen an Auffassungsgabe bedeutend voraus waren. Bei dem heutigen Schulbetrieb, wo 80 Kinder in einer Klasse zusammengepfercht werden, wo es gar nicht möglich ist, daß die Lehrkraft diese 80 im Zaume halten kann - es ist dies ganz unmöglich bei der Maximalzahl, die hier vorgeschrieben ist - konnte sich die Lehrkraft naturgemäß nicht um jene kümmern, welche schwer von Auffassung sind und dem Lehrziel nicht nachkommen konnten. Der Lehrer ließ sie einfach vollständig außer Acht, kümmerte sich nicht um sie, und so kam es, daß diese Kinder eigentlich niemals das Lehrziel erreichten. Sie waren aber auch ein Ballast für die anderen, für die Befähigten, weil auch deren Lerneifer durch sie wesentlich herabgedrückt wurde, weil immerhin der Lehrer den Unbefähigten einige Aufmerksa mkeit zuwenden mußte. Mit dem vierzehnten Jahre absolvierten derartige Kinder die Schule, ohne jegliche Fähigkeiten und Kenntnisse und hatten eigentlich nichts für den Lebenskampf mitbekommen. Sie hatten vor allem keine planmäßige Anleitung zur Arbeit mitbekommen, um halbwegs für ihren Beruf in der Welt draußen im Leben vorgebildet zu sein. Die weitere Folge war und ist, daß diese Kinder vollständig arbeitsunfähig und arbeitsunlustig in den Lebenskampf hineingestellt wurden. Der Entwicklungsgang derartiger Kinder war außerordentlich trostlos. Sie wurden schließlich an die Besserungsanstalten, Arbeitshäuser und selbst auch an die Zuchthäuser abgegeben, sie fielen damit dem Staate zur Last, der Millionen für diese Anstalten aufwenden mußte, während es auf der anderen Seite viel besser und vernünftiger gewesen wäre, diese Millionen für die Erziehung der Kinder zu verwenden und sie so für die Besserungsanstalten zu ersparen.
Wir sind demnach aus sozialen und moralischen Gründen verpfichtet, uns unter allen Umständen dieser schwachsinnigen und schwachbefähigten Ki nder anzunehmen, und das ist heute nur möglich durch die Errichtung derartiger Hilfsschulen. Diese sind eine unbedingte Notwendigkeit, zumal wenn man noch berücksichtigt, daß die Wirkungen des Krieges sich naturgemäß auch bei den Kindern zeigen werden, und daß wir in den nächsten Jahren mit einem größeren Prozentsatze von derartigen Kindern zu rechnen haben werden. Wenn wir überblicken, was in den einzelnen Staaten diesbezüglich bisher geleistet worden ist, so müssen wir fesstellen, daß das vielgelästerte Deutschland bisher auch in dieser Hinsicht mustergültig gearbeitet hat. Seit vierzig Jahren hat man diesem Zweck eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet, umd Deutschland besitzt heute über 3600 derartiger Hilfsschulklassen mit ungefähr 50.000 Kindern. Auch in der Schweiz hat man sich dieser Armen angenommen, und in solchen Hilfsschulen sind ungefähr 75% aller derartiger schwachbefähigter Kinder untergebracht. Auch in Belgien, England und den Vereinigten Staaten, und in neuester Zeit auch in Frankreich wurde diesem Zweige des Schulwesens größere Aufmerksamkeit zugewendet. Wie war es dem gegenüber bei uns? Wir haben derartiger Hilfsschulklassen außerordentlich wenige gehabt, z. B. in Böhmen bei den Deutschen in Eger und Komotau. Die meisten dieser Klassen wurden überhaupt nicht vom Lande, sondern von den Städten erhalten, ihre Erhaltung war also lediglich auf private Fürsorge angewiesen. Es ist naturgemäß, daß die Städte derartigen Hilfsschulen nicht die nötige Aufmerksamkeit widmen konnten, weil die Kosten für die Erhaltung derartiger Schulen zu hoch sind. Stellen Sie sich vor, was für Unsummen heute der Aufwand für die Lehrpersonen, Lehrmittel u. dgl. verschlingt. Wir müssen aber auf der anderen Seite auch berücksichtigen, daß gerade die Gemeinden unter den allgemeinen Lasten schwer seufzen und naturgemäß kulturellen Bestrebungen nicht immer jene Aufmerksamkeit zuwenden können, die notwendig wäre. In Mähren, Schlesien und Böhmen, z. B. in Reichenberg hat allerdings das Land die Kosten getragen, aber zu einer weitgehenden Förderung des Hilfsschulwesens ist es in keiner Weise gekommen. Und doch wäre es gerade auch hier notwendig, daß wir uns dieser Kinder annehmen, da ihre Zahl außerordentlich groß ist. Der Verband deutscher Hilfsschulen in der èechoslovakischen Republik hat eine private Zählung vorgenommen und in den deutschen Gebieten Böhmens allein 160 Orte gefunden, wo eine entsprechende Schülerzahl für eine mehrstufige Hilfsschule vorhanden ist, das heißt also mehr als 10 solcher schwachsinniger Kinder, außerdem noch an 1000 schwachbefähigte Kinder in Orten mit weniger als 10 Kindern. Ich bin überzeugt, daß auch im èechischen Teile unserer Republik die Anzahl der schwachbefähigten Kinder keineswegs geringer ist. Daraus ergibt sich die unbedingte Notwendigkeit, daß wir so rasch wie möglich an die Errichtung derartiger Hilfsschulen schreiten.
Wir haben von Seiten des deutschen Schulausschusses einen diesbezüglichen Antrag bereits eingebracht, allerdings ist er noch nicht im Druck im Hause erschienen, weil es immer etwas lange dauert, bevor die staatliche Druckerei unseres Parlamentes funktioniert.
Wir sind zum Beispiel heute gerade erst beim Dezember, bei der Budgetdebatte angelangt, u. zw. bei den Reden zum Schulministerium, obwohl wir bereits den März haben. Es war im alten Österreich die Gepflogenheit, daß die Berichte des Parlamentes den Abgeordneten 3, spätestens 4 Tage nach der betreffenden Sitzung bereits zugestellt worden sind. Wir sind in der raschen Auflegung dieser Drucksachen weit zurück und es wäre zu wünschen, daß diesbezüglich ein schnelleres Tempo eingeschlagen würde.
In diesem Hilfsschulgesetz haben wir uns den Ansichten des Herrn Referenten ziemlich vollinhaltlich angeschlossen. Wir verlangen gleichfalls, daß der Aufwand für diese Hilfsschulen von den Faktoren getragen werde, welche heute die öffentlichen Volks- und Bürgerschulen erhalten, beziehungsweise daß der Staat in ausgiebiger Weise dazu herangezogen werde. Wir schließen uns weiters der Ansicht des Herrn Referenten an, daß für eine derartige Hilfsschule höchstens 10 und etwas mehr Kinder herangezogen werden, daß also die Schüleranzahl es ermöglicht, daß die Lehrkräfte sich intesiv mit diesen schwachbefähigten Kindern beschäftigen können. Wir werden aber auch ins Auge fassen müßen, daß Schulen nicht bloß dort zu errichten sind, wo die Anzahl von 10 solcher Kinder gegeben ist, sondern daß man auch die Kinder aus Orten, wo nicht 10 derartiger Kinder sind, gewissermaßen in Kreishilfsschulen zusammen unterrichtet. Naturgemäß muß man in einer derartigen Stadt oder einem solchen Ort unter allen Umständen ein Internat und ein Tagesheim zur Unterbringung dieser Kinder schaffen. Wir müßen naturgemäß weiters für eine besondere Ausbildung der Lehrkräfte dieser Schulen sorgen, weil dieser Unterricht schließlich nicht jedermanns Sache ist, weil die Volkschullehrer in diesem Belange nicht entsprechend vorgebildet sind und weil hiezu besondere Fähigkeiten vorhanden sein müßen, die sich der gewöhnliche Lehrer für diesen Zweck unter gar keinen Umständen an der Hochschule aneignen kann. Aus alledem wollen Sie ersehen, daß die Frage der Hilfsschulen außerordentlich wichtig ist; wir werden anläßlich der Debatte über diese Gesetze noch Gelegenheit haben, uns ausführlich darüber auszusprechen. Ich würde nur wünschen, daß die Regierung diese Vorlage so schnell als möglich einer Beschlußfassung zuführt und daß das Finanzministerium, welches für das Militärwesen immer eine freigebige Hand hat, in dem neuen Voranschlag den kulturellen Bestrebungen eine etwas freigebigere Unterstützung gewährt und die hiefür notwendigen Beträge unter allen Umständen zur Verfügung stellt. Ich würde bei dieser Gelegenheit vom Hause aus wohl vorschlagen, daß diese Angelegenheit in erster Linie lediglich eine Angelegenheit des Unterrichtsministeriums bildet, damit nicht ein Fall eintritt, wie jetzt bei den Kindergärtnerinnen, wo ein Kompetenzstreit zwischen dem Ministerium für öffentliche Fürsorge und dem Unterrichtsministerium sich entwickelte, der sich monatelang hinzieht, und inzwischen, bevor der Streit ausgetragen ist, können die Kindergärtnerinnen mit den minimalen Löhnen, die sie bekommen, verhungern. Ich möchte also bitten, daß ein derartiger Kompetenzstreit sich nicht auch auf das vorliegende Faktum beziehe und daß eine beschleunigte Behandlung dieses Gesetzes durchgeführt werde.
Wir haben weiters einen Resolutionsantrag
eingebracht, dahingehend, daß dem Verbande deutscher Hilfsschulen
in Reichenberg, der bereits besteht und bisher vorbildlich gearbeitet
hat und der einen Kurs zur Heranbildung von Lehrkräften, die während
des Krieges wenig vorgebildet wurden, abhalten will, die Subvention,
um die er angesucht hat, im Betrage von 10.000 K zugebillligt
werde. Ich hoffe, daß die Herrn auf èechischer Seite diesem Resolutionsantrag
zustimmen werden, weil es sich schließlich und endlich nicht um
eine nationale Angelegenheit, sondern um eine allgemein soziale
und kulturelle Frage handelt, und ich glauhe, daß in einem solchen
Moment nationale Gesichtspunkte nicht hineingetragen werden dürfen.
Ich empfehle Ihnen also die Annahme dieses Resolutionsantrages.
(Potlesk na levici).
Hohes Haus! Wer selber im Schuldienst steht oder durch seine Kinder quasi wieder zu schulpflichtigen Eltern geworden ist, oder wer in Schulbehörden Sitz und Stimme hat und die Schule an und für sich auch dementsprechend wertet, der wird wohl manchmal nicht zu den richtigen Schlüßen über die erhofften Erfolge der Schule kommen. Man hört hie und da Äußerungen, daß die Schule ents prechend den aufgewendeten Mitteln wohl mehr leisten könnte. Wenn man nun auf die Ursachen der Mißerfolge, die bisweilen im Endziel zu finden sind, eingeht, findet man, daß ganz allein die Schuld in den überfüllten Klassen zu suchen ist, und daß man auch nicht darauf Rücksicht nimmt, wie das Schülermaterial in seiner Zusammensetzung ausschaut. Dem Lehrer ist es heutzutage bei den überfüllten Klassen - und diese sind auf das System zurückzuführen, welches hier gegen die deutschen Schulen eingeführt wurde - gar nicht möglich, trotz seines aufgewendeten Fleißes und pädagogischen Geschickes, jene Erfolge zu erzielen, die er selber von Herzen wünscht. Ein Individualisieren ist heute in der Schule vollständig ausgeschloßen, und wir haben heute infolge der Auflassung von Klassen Gemeinden, die sich außerordentliche Auslagen machten, moderne Schulen schufen und sie mit neuzeitlichen pädagogischen Hilfsmitteln ausgestattet haben, in denen aber durch Wegnahme ei ner Klasse 80, 90 und noch mehr Kinder in einem Schulraum zusammengepfercht werden. In einer gewiß modernen Stadt wie Eger, sind durch das Vorgehen des Herrn Metelka, Ihres von èechischer Seite so hoch gepriesenen Präsidenten des Landesschulrates, ganz unglaubliche Zustände geschaffen worden. Man hat dort in einer Klasse 200 Kinder zusammengepfercht. (Hört, hört!) Trotz wiederholter Vorstellungen des Bezirksschulrates ist es noch nicht möglich gewesen, diese überfüllten Klassen zu teilen. Ich selbst hatte das Vergnügen, in einer solchen Klasse 120 Kinder zu unterrich ten. Statt daß man die Klasse geteilt hätte, mußten die Kinder auf dem Podium, auf dem Fensterbrett schreiben, (Hört, hört!) und niemandem ist es eingefallen, diese Klasse zu teilen, wobei Schulräume vorhanden sind, und wobei der Ortsschulrat sich bereit erklärt hat, für den Schulaufwand aufzukommen, um die Wiedererrichtung der Klasse zu ermöglichen. Nun, Sie werden sehen, wohin Sie mit diesem System kommen. Metelka ist nur Ihr vorgeschobener Mann, das System heißt schließlich ganz anders.
Wie soll es denn dem Lehrer trotz allen Fleißes möglich sein, daß er auch auf jene Kinder, die von Natur aus und das trifft gewöhnlich im Großen und Ganzen bei den ärmeren Schichten zu - vielleicht nicht so veranlagt und geistig etwas zurückgeblieben sind, Rücksicht nimmt? Die Folge davon ist, daß sie in der Schule für die übrigen Kinder bloß einen Ballast bilden und vom Lehrer nicht entsprechend berücksichtigt werden können, wenn er das Lehrziel erreichen und insbesondere dem Inspektionsbefund entsprechen willund daß er infolgedessen diese Kinder ganz einfach zurücklassen muß. Was geschieht mit ihnen? Die Burschen und Mädchen wachsen heran, bringen es vielleicht bis in die zweite Klasse, sitzen als große Burschen unter den kleinen Kindern dort und haben nicht einmal das Lehrziel für die 2. Klasse erreicht.
Es ist eine ganz naturgemäße Erscheinung, die hier auftritt, daß man in der Schule einen Unterschied machen muß zwischen befähigten und minderbefähigten Kindern und daß die minderbefähigten Kinder abgesondert von eigens dazu vorgebildeten Lehrern zu unterrichten sind. Darauf ist man schon vor vielen, vielen Jahren in dem immer gelästerten Deutschland gekommen, und es hat bereits Kollege Dr. Schollich darauf hingewiesen, daß es länger als 14 Jahre her ist, daß sich dort wie auch in der Schweiz solche Schulen aufs beste bewährt haben. Diese Musterschulen für zurückgebliebene und schwachsinnige Kinder, die man draußen errichtet hat, konnten infolge des Einflusses von gewissen Seiten auf die Schule bei uns in Österreich wenig Eingang finden. Man hat für die Schule überhaupt kein besonderes Verständnis gehabt, und insbesondere nicht für solche moderne Schuleinrichtungen, und man hat auch kein Geld übrig gehabt, um auch geistig wenig beanlagte Kinder doch so weit zu bringen, daß sie der Gemeinschaft in irgend einer Weise nützen können und ihr nicht zur Last fallen. Wenn das betreffende schwachsinnige Kind zurückbleibt, ist es auch selbstverständlich, daß es auch in keinem Berufe Aufnahme finden kann, ja daß es unter Umständen auch zu den gewöhnlichen Arbeiten in der Landwirtschaft nicht zu brauchen ist, und so bildet sich ein Jodl heraus, der zum Gespött des Dorfes herumgeht und von der Gemeinde erhalten werden muß. Vielleicht geschieht es auch in vielen Fällen, daß er durch seine Handlungen mit dem Gesetze in Widerspruch gerät; dann wird er noch für längere Zeit eingesperrt, er kommt ins Zuchthaus oder ins Arbeitshaus, weil er als arbeitsscheu hingestellt wird.
Wäre das notwendig gewesen, wenn man solche Hilfsschulen errichtet hätte und durch eine ganz für diese Kinder bestimmte Erziehungsmethode sie nach und nach herangezogen hätte, um sie zu brauchbaren Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft zu machen? Das ist bei uns im alten Österreich nicht geschehen und auch in der neuen Republik, die nach allen Richtungen hin mustergültig sein will, ist es erst recht nicht geschehen. Wir haben so wenig Hilfsklassen für schwachsinnige Kinder, daß es eigentlich zu verwundern ist, daß bei der großen kulturellen Aufmacherei, die als modern ausgegeben wird, man davon spricht, wir hätten Hilfsklassen für schwachsinnige Kinder. Welche Arbeit hat es nur gekostet, um z. B. den zwei Klassen der Hilfsschule in Eger eine dritte, die nur als Provisorium gedacht ist, anzugliedern! Immer diese Wege von Pontius zu Pilatus, die man heute des öfteren macht; denn der eine Referent schiebt die Ursache auf den andern, dann bleibt die Angelegenheit wieder in der Schublade eines Herrn liegen, bis sie endlich den Weg hinauf findet, um nach einem Jahre in Erwägung gezogen werden zu können. Es ist deshalb nicht nur eine Forderung nach den Bedürfnissen unseres Volkes, sondern überhaupt eine Forderung im modernen Sinne, daß Sie selbst da zugreifen und im Sinne des Antragstellers einen Entwurf in das Haus bringen, damit endlich an die allgemeine Errichtung von solchen Hilfsschulen geschritten werden könnte.
Es liegen, glaube ich, gegen 200 Ansuchen bei den Schulbehörden, und von diesen wurden in letzterer Zeit nach wiederholten persönlichen Interventionen drei berücksichtigt. Man muß geradezu großmächtige Verbeugungen machen, um nur ein kleines Provisorium herauszubringen. Sie haben im Voranschlag für den Staatshaushalt Ihrer Republik allerdings nur geringe Beträge für das Schulwesen eingesetzt; aber immerhin ist ein Fond vorhanden, aus dem Sie jene 10.000 Kronen' die der Verband deutscher Hilfsschulen in Reichenberg verlangt, bewilligen könnten.
Auch unsere Partei ersucht das
Haus, für den Resolutionsantrag zu stimmen, um endlich einmal
das zu schaffen, was im Dienste des Volkes notwendig ist. Deshalb
wird auch meine Partei sowohl für den Resolutionsantrag, als auch
für den Antrag des Referenten stimmen. (Souhlas na levici.)
Hohes Haus! Die gegenwärtig in Beratung stehende Vorlage interessiert naturgemäß die Arbeiterschaft in hohem Maße. Die Vorlage entspricht den tatsächlichen Verhältnissen der arbeitenden Klasse nicht, sie entspricht den gegenwärtigen Verhältnissen nicht, sie entspricht aber auch nicht dem Stande, wie er durch vielfache Verträge vereinbart wurde. Sie bedeutet in dieser Beziehung, wenn sie unverändert angenommen werden sollte, eine Verschlechterung des heutigen Zustandes.