Ètvrtek 20. ledna 1921

In Teschen, im Gebiete von Ostschlesien, sowie im Bezirke Hultschin wurden ja diese Verordnungen nahezu vollständig bereits durchgeführt. Es ist notwendig, bei dieser Gelegenheit hervorzuheben, daß die Regierung, bzw. die Verordnung nur teilweise den berechtigten Wünschen der Bevölkerung Ostschlesiens Rechnung getragen hat. Es ist Ihnen ja bekannt, daß die Bevölkerung dieses Gebietes besonders arg in Mitleidenschaft gezogen worden ist durch die Tatsache, daß Polen zur Zeit, als es das Gebiet besetzt hatte, eine Umgestaltung der Währung durchgeführt hat. Durch die neuerliche Umgestaltung wurde die Bevölkerung sehr in Mitleidenschaft gezogen und es wäre notwendig gewesen wenn man auch bis zu einem gewissen Grade die Forderungen der Bevölkerung dieses Gebietes erfüllt hat - eine Reihe weiterer drückender Maßnahmen beiseite zu lassen. Während aber im Gebiete von Hultschin und Ostschlesien die Umwandlung der Währung nahezu durchgeführt erscheint, so ist das im Gebiet von Weitra nicht der Fall. Dort herrscht auf dem Gebiete des Währungswesens auch heute noch vollständige Anarchie. Vom 31. Juli 1920 datiert die Verordnung, die wir heute zur Kenntnis nehmen. Aber bis heute ist im Gebiete von Weitra unsere Währung noch nicht durchgeführt. Im Gegenteil, in diesem Gebiete zirkuliert vorwiegend deutschösterreichisches Geld und es wird auch in dieser Währung noch immer der größte Teil des Handels abgewickelt. Der Teil der Bevölkerung, der dadurch am schwersten geschädigt wird, ist natürlich die Arbeiterschaft, die die Löhne in deutschösterreichischem Gelde ausbezahlt bekommt, also infolgeder schlechten deutschösterreichischen Valuta geschädigt ist, andererseits aber wieder bei der notwendigen Umwechslung, die sich in vielen Fällen ergibt, neuerlich geschädigt wird. Wir wissen alle aus der Praxis, daß das Gebiet von Weitra des Eldorado der kleinen und großen Valutaschieber ist. Wir müssen daher mit Nachdruck von der Regierungund dem Finanzministerium fordern, daß alle Einrichtungen getroffen werden, damit rückhaltlos und restlos unsere Währung auch in diesem Gebiete zur Durchführung gelangt.

Ich unterstütze die Resolutionen, die mein Vorredner gestellt hat bezüglich der endlichen Rückgabe der angeblich falsch gestempelten Noten. Die Regierung hat ja auch diesbezüglich ihr gegebenes Versprechen, anfangs dieses Jahres eine entsprechende Verordnung herauszugeben, absolut nicht gehalten.

Aber so wenig man üher die Währungssache zu sagen hat, umsomehr hat man zu sagen über die politischen Verhältnisse, über die Verhältnisse der Verwaltung in den Gebieten von Hultschin und Ostschlesien. Wir sind gezwungen das zu tun, denn diese Gebiete haben bis heute in der Nationalversammlung noch immer keine Vertretung. Es herrschen dort Zustände, die sich zu einem öffentlichen Skandal auswachsen, und man muß wirklich fragen, ob die Regierung gewillt ist, diese Willkür der Bürokratie, insbesondere im Gebiete von Hultschin, noch weiter andauern zu lassen. Da möchten wir in erster Linie ganz dringend davor warnen, nächstens wiederum eine so lächerliche Komödie der Öffentlichkeit zu bieten, wie es die Deputation der Hultschiner Bevölkerung war. Lächerlich deshalb, weil die ganze Welt weiß, daß die Zustände derartige sind, daß die Bevölkerung weit davon entfernt ist, Hingabe für diesen Staat zu fühlen, sondern im Gegenteil: wenn ein Rest davon vorhanden gewesen wäre, die Art der Verwaltung, die Unterdrückungen, die Unterbindung jeder persönlichen und politischen Freiheit in diesem Gebiete hätte das der Bevölkerung gründlich ausgetrieben Insbesondere möchten wir davor warnen, das Ansehen des Präsidenten der Republik, der sich ja in allen Kreisen der Bevölkerung einer Hochachtung erfreut, durch eine derartige Komödie in Mitleidenschaft zu ziehen. Denn die Antwort, die er der Deputation gegeben hat, ist durchaus nicht geeignet, sein Ansehen zu steigern. Jeder, der die Verhältnisse kennt, wird den Widerspruch zwischen seinen Worten und den tatsächlichen Verhältnissen sofort finden und wird sich sagen, entweder hat der Mann keine Ahnung von den Verhältnissen in diesem Gebiete, oder er spricht direkt unwahre Dinge. In der Antwort, die der Präsident der Republik der Deputation gegeben hat, heißt es unter anderem: "Wenn ich vom Staate spreche, so ist für mich der Staat nicht das Höchste und Heiligste, sondern nur ein Mittel zum Zwecke, und dieser Zweck ist die Wahrheit. Seien Sie versichert, alle Völker in diesem Staate müssen an dieser Arbeit mitarbeiten, niemand soll kulturell, wirtschaftlich, national unterdrückt werden."

Nun, wie schaut es mit dieser kulturellen Freiheit im Bezirke Hultschin und Ostschlesien aus?" Im Bezirke Hultschin wurden alle deutschen Schulen unter dem größten Widerspruch der deutschen Bevölkerung gesperrt. Die Regierung hat sich auf den Standpunkt gestellt, daß die Bewohner germanisierte Èechen sind, die dem èechischen Volke wieder zugeführt werden müssen und es gibt für sie nichts anderes als èechische Schulen. In anderen Gebieten hat man diesen Standpunkt nicht eingenommen. In deutschen Orten, wo èechische Schulen sind, da sieht man ruhig zu, wie in Massen deutsche Kinder in èechische Schulen gehen. Wir verlangen, daß das Elternrecht gehandhabt werde, daß die Eltern das Recht haben müssen, zu bestimmen, in welche Schulen die Kinder zu gehen haben, ob in deutsche oder èechische, und solange dieser Grundsatz nicht verwirklicht wird, werden wir nicht nachlassen, Sie mit Ihrer Moral mit doppeltem Boden entschieden zu bekämpfen.

Wir haben ein Gesetz über Minoritätenschulen in diesem Staate. Für Hultschin gibt es dieses Gesetz nicht. Wir haben ein Gesetz, welches vorschreibt, daß bei einer gewissen Anzahl von Kindern einer Nation eine Schule für dieselben in diesem Orte zu errichten ist. Für Hultschin gilt diese Bestimmung nicht. In Petershofen und einer Reihe anderer Orte ist eine weit größere Anzahl von Kindern, als zur Errichtung einer Schule gesetzlich erforderlich ist, vorhanden. Es wurden Eingaben bei den Behörden gemacht, aber die Schulen werden absolut nicht errichtet. Im Gegenteil: wenn die Eltern aus dem Hultschiner Bezirke ihren Kindern deutsche Schulbildung angedeihen lassen wollen und die Kinder nach Ostrau oder Troppau in deutsche Schulen schicken, dann werden die Eltern dafür bestraft und der Bezirksschulrat in Troppau hat den Auftrag bekommen, diese Kinder auszuschulen, obwohl wir ein Gesetz haben, das genau bestimmt, daß Kinder, die im Umkreis von 4 km von einer Schule wohnen, in die betreffende Schule aufgenommen werden müssen, wenn in ihrem Orte keine Schule derselben Nation ist. Diese Gesetzesbestimmung - ich glaube, es ist das Gesetz vom 9. Mai 1919 oder 1920 - wurde ganz einfach durch einen Regierungserlaß für den Bezirk Hultschin aus der Welt geschafft. In Ostschlesien ist die Sache nicht anders. Dort wurden deutsche und polnische Schulen gesperrt. Ein besonders krasses Beispiel ist das, das man sich in der Stadt Friedek geleistet hat. Dort hat man, um die bestehenden zwei 5klassigen Volks- und zwei 4klassigen Bürgerschulen herabdrücken zu können, um die Schul-Organisation zu verschlechtern, künstlich Kinder aus den Schullisten gestrichen. Kinder, die im Waisenhaus von Friedek untergebracht sind, hat man für fremde Kinder erklärt, die nach Friedek nicht in die Schule gehen dürfen, um auf diese Art und Weise die Kinderzahl soweit zu reduzieren, daß eine Verschlechterung des Schulwesens, das heißt die Umwandlung der zwei 5- und 4klassigen Volks- und Bürgerschulen in eine vierklassige Volks- und eine vierklassige Bürgerschule möglich wird.

Und wie sieht es mit den politischen Rechten und Freiheiten in diesem Bezirke aus? Es wurde schon darauf hingewiesen, daß sämtliche Gemeindevertretungen aufgelöst und Verwaltungskommissionen eingesetzt wurden. Die Zusammensetzung dieser Verwaltungskommissionen spricht allen primitivesten Anforderungen des Rechtes Hohn. Man hat Leute genommen, die sich in der Bevölkerung der betreffenden Gemeinde nicht des geringsten Ansehens erfreuen, die niemanden hinter sich haben, willkürlich hat man Regierungskomissäre eingesetzt, die von den gesetzlichen Vorschriften keine Ahnung haben. Um ein Schulbeispiel hiefür zu geben: In Friedek amtiert seit dem Oktober 1918 ein Herr Tesaø; er wütet in der Bevölkerung. Was sich dieser Mensch bisher geleistet hat, spottet jeder Beschreibung, Bände könnte man anfüllen mit seinen Taten und es ist geradezu lächerlich, wenn die Regierung in einer Interpellationsbeantwortung erklärt, es seien noch keine Beschwerden gegen den Herrn laut geworden. Der Herr geht her - um ein Beispiel für seine Wirksamkeit zu geben und konfisziert einen Ausspruch des früheren Unterrichtsministers Habrman, den die deutsche Bevölkerung plakatieren ließ, er konfisziert ganz einfach den Ausspruch und erklärt, das Plakat darf nicht angeklebt werden. Er hebt Beschlüsse der Verwaltungskomission, deren Mehrheit èechisch ist, einfach auf, wenn der Beschluß ihm nicht in den Kram paßt, aber die Regierung ist mit seiner Amtierung vollständig zufrieden, niemals sind ihr Klagen zu Ohren gekommen, obwohl wir wissen, daß bei der Landesregierung in Troppau alle diese Beschwerden mündlich dem Landespräsidenten übermittelt worden sind, welcher freilich die Herren der deutschen Deputation ziemlich unhöflich empfangen, ihnen aber dafür ziemlich eindringlich die Tür gewiesen hat. Mit Nachdruck fordern wir die Durchführung der Gemeindewahlen. Es ist ein Skandal und es entbehrt jeder Begründung, daß in der Stadt Friedek durch 2 1/4 Jahre bereits Tesaø als Regierungskommissär amtiert.

Im Hultschiner Bezirke hat man das deutsche Vereins- und Versammlungsgesetz aufrecht erhalten, alle übrigen Gesetze wurden durch die österreichischen Gesetze ersetzt. Warum eigentlich? Nur aus dem einfachen Grunde, um mit diesem Vereins- und Versammlungsgesetze die Bevölkerung besser chikanieren zu können, die Meinungsfreiheit zu unterbinden. Durch ein halbes Jahr hat der sozialistische Wahlverein "Vorwärts" keine Versammlung abhalten dürfen, weder Mitgliederversammlungen, noch öffentliche Versammlungen, alle waren verboten wegen aufreizender Reden, die die Redner gehalten haben. Und die Regierung, bzw. ihre Organe, der Bezirkshauptmann von Hultschin und der famose Ministerialrat Silér - früher hieß er einfach Schiller, als er noch österreichischer Beamter war haben sich nicht entblödet, von uns Garantien zu verlangen, daß die Redner, die wir in die Versammlung schicken, nicht aufreizend reden. Wir haben natürlich erklärt, daß wir solche Bedingungen nicht annehmen. Jede Versamlung, selbst die kleinste, und wenn 10 Leute in einer sozialdemokratischen Mitgliederversammlung wären, wird von Detektiven überwacht. Wir hatten Versammlungen, wo bis zu 4 Detektivs anwesend waren. Was aber an die Zeit des ärgsten Ausnahmszustandes erinnert, hat sich vor 14 Tagen ereignet. In einer internen Vereinskonferenz der Organisation der Bergarbeiter ist ein Vertreter der Regierung erschienen. Unser Genosse Pohl hat ihm jedoch ziemlich deutlich gezeigt, wo der Zimmermann das Loch gelassen hat. Eine § 2-Versammlung wurde aufgelöst, weil der Einberufer nicht sämtliche anwesende Personen kannte. Sie sehen, wie weit sind wir im Hultschiner Bezirke entfernt vom Ausnahmszustand der Boer Jahre? In einer Versammlung hat ein Arbeiter den in der Versammlung anwesenden Lehrer, der als Referent erschienen war, gefragt, warum er die Kinder in der Schule schlage. Der Arbeiter wurde wegen dieses Unterfangens auf Grund des Prügelpatentes, der kaiserlichen Verordnung - das paßt so recht hinein in diese Republik - vom Jahre 1854, zu einer Woche Arrest verurteilt. Aber das ist noch nicht alles, was in diesem Gebiete möglich ist. Am 11. Jänner um 3/4 4 Uhr früh wurde ein Bergarbeiter verhaftet und durch drei Gendarmen nach Hultschin geführt. Auf dem Wege hat ein Gendarm gesagt, daß gegen seine Person nichts besonderes vorliege. In Hultschin hat man ihn sofort zu acht Tagen Arrest verurteilt, u. z. wegen Vergehens gegen das Wahlgesetz; ohne ihm das Rekursrecht einzuräumen, mußte er die Strafe sofort antreten. Bedenken Sie: Es gibt keine gewählte Vertretung, es sind keine Wahlen ausgeschrieben worden, es fehlt also jede Voraussetzung für die Handhabung des Wahlgesetzes, und trotzdem wird der Arbeiter wegen Ubertretung des Wahlgesetzes zu acht Tagen Arrest verurteilt. Das ist unerhört und Sie werden es verstehen, wenn dieses prächtige Völkchen, dieses aufgeklärte, ruhige Volk drüben in Hultschin von heller Empörung erfüllt ist gegen diese Zustände. Wegen harmloser Außerungen über den Staat, die nichts anderes als gewöhnliche Kritiken sind, werden die Leute von Gendarmen aus den Wohnungen geholt und mit der Verhaftung bedroht. Während man für die Bevölkerung die Meinungsfreiheit unterbindet, herrscht unbeschränkte Kanzelfreiheit. Die Pfaffen können von der Kanzel herab hetzen und politische Umtriebe treiben, soviel ihnen beliebt. Trotz des Kanzelparagraphen findet sich niemand, der einschreitet, weil eben die èechischen Pfaffen die Helfershelfer der Regierung sind. Wir fordern mit allem Nachdruck die Beseitigung dieses ungeschriebenen Ausnahmszustandes, sonst werden wir alle Maßregeln ergreifen, um die weite Öffentlichkeit, die Welt auf diese schändlichen Zustände aufmerksam zu machen. Dieser Eigendünkel der Bureaukraten muß gebrochen werden und auch für dieses Gebiet muß Recht und Gesetz werden. (Potlesk na levici.)

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