Ètvrtek 20. ledna 1921

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 44. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze ve ètvrtek dne 20. ledna 1921 dopoledne.

1. Øeè posl. Simma (viz str. 1784. protokolu):

Hohes Haus! Zu den vorliegenden Gesetzesantrag möchten wir, nachdem die Ausschußfassung an und für sich eine teilweise Verbesserung der Regierungsvorlage enthält, nur noch folgendes beantragen resp. darauf aufmerksam machen: Die Regierungs- und Ausschußvorlage beschränkten die erhöhten Abschreibungen auf den Austausch und Ankauf von Maschinen zur Verbesserung des Betriebes, nicht aber zu dessen Erweiterung. Aber gerade vom Standpunkt des gesellschaftlichen Momentes, vom Standpunkt des Sozialismus, den ja viele Parteien dieses Hauses teilen, möchten wir auf die Notwendigkeit verweisen, den gemeinwirtschaftlichen Unternehmen der Gemeinden, Bezirke, Länder, Gaue oder deren Verbänden eine Besserstellung einzuräumen. Diesen Selbstverwaltungskörperschaften muß die Ausgestaltung ihrer gemeinwirtschaftlichen Unternehmungen erleichtert werden. Ihre Unternehmungen dienen doch der Gesamtheit der Bewohnerschaft der betreffenden Gemeinden, Bezirke, Länder und auf das ist Rücksicht zu nehmen, des weitern auch auf die bedrängte volkswirtschaftliche Situation dieser Körperschaften. Aus diesem Grunde empfehle ich die Abänderung, daß zum § 2, Punkt 4, 2. Abs. dieses Gesetzes nach dem Wort "podniku " einzufügen wäre: "es sei denn, daß es sich um einen Betrieb oder ein Unternehmen einer Gemeinde, eines Bezirkes oder eines Landes, bzw. Gaues handelte," so daß dieser ganze Absatz lauten würde: "Vorteile unter No 2, 3, gelten nicht bei Ausgaben und Einlagen, welche bestimmt sind zur Verbesserung eines Unternehmens, und jetzt kommt die Änderung es sei denn, daß es sich um einen Betrieb oder um ein Unternehmen einer Gemeinde, eines Bezirkes, oder eines Landes bezw. eines Gaues handelt.

Außerdem empfehlen wir Ihrer Aufmerksamkeit noch folgenden Umstand: Die Fälle mehren sich, daß die von Industrien errichteten Gebäude sofort nach der Errichtung von - Regierungswegen beschlagnahmt werden. Dadurch wird natürlich die Neigung zu Neubauten ungemein eingeschränkt. Da nun das vorliegende Gesetz in seiner Tendenz die Neigung zu Neubauten zu fördern beabsichtigt, empfehle ich den Resolutionsantrag meines Parteigenossen Patzel, der lautet: "Die Regierung wird verpflichtet, die von wem immer auf Grund dieses Gesetzes errichteten Neubauten innerhalb der Frist von 10 Jahren nicht zu beschlagnahmen. (Souhlas a potlesk na levici.)

2. Øeè posl. Kostky (viz str. 1785. protokolu):

Hohes Haus! Ich muß vor allem mein Bedauern hier öffentlich aussprechen, daß dieser Gesetzentwrf, welcher für Industrie. Handel und Gewerbe von einer ungeheueren Bedeutung ist, nicht entsprechender Weise durch Einvernahme von Sachverständigen vorbereitet wurde. Es ist mir als Sekretär der Handels- und Gewerbekammer in Reichenberg bekannt, daß dort, wo auch die Vertreter der Èechen in dieser Korporation sind, erst vor 4 Tagen über diesen Gesetzentwurf sachliche Beratun gen durchgeführt werden konnten. Ich habe erst gestern die Anträge dieser Kor poration in meine Hände bekommen, die Regierung und der geehrte Ausschuß konnten sich also über so wichtige sach verständige Urteile überhaupt keine Meinung bilden. Die Herren haben es sich selbst zuzuschreiben, wenn aus diesen Gründen heute von mir zu diesem Gesetzentwurf 15 Resolutionsanträge dem Hause vorgelegt werden müssen, über die wir natürlich im Einzelnen diskutieren sollten, denn sie sind von ungeheuerer Bedeutung für Handel, lndustrie und Gewerbe, aber wir können das in der kurz bemessenen Zeit natürlich nicht zuwege bringen, wir können uns nicht ein Urteil bilden darüber, was zu diesem wichtigsten Punkte die Interessenten selbst verlangen. Ich weiß nicht, über welche Informationen der Herr Berichterstatter verfügt, ich weiß nicht, über welche Informationen der geehrte Budgetausschuß verfügt hat, aber es wäre wohl am Platz gewesen, daß man bei einer so ungeheuer wichtigen Frage wie: Steuerbegünstigung und Förderung von Neubauten für Wohnungs- und Industriezwecke eine Enquete der Beteiligten einberufe und sie selber einmal sachverständig darüber abhöre, was sie zu den einzelnen Punkten des Gesetzes zu sagen haben. Das ist natürlich jetzt nicht möglich und wir sollen jetzt einfach die Hände aufheben oder sitzen bleiben und die Verantwortung dafür tragen, daß wir den wichtigsten Zeitpunkt verpaßt haben, wo wir die Wohnungsbauten tatsächlich um ein entsprechendes hätten fördern können. Denn es sind bedeutende Lücken in diesem Gesetze und die geehrten Anwesenden von der Gegenseite werden es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn diese Lücken heute bestehen bleiben und die Wohnungsbauten für die Zukunft nicht gefördert werden. Da meine Zeit schon wieder beschränkt ist, kann ich nicht einmal im Entferntesten das Gutachten, das hier vor mir liegt, wiedergeben, ich möchte nur auf einzelne wichtige Punkte hinweisen, die mir von besonderer Bedeutung scheinen.

Der Gesetzentwurf setzt als Anfangsjahr für die Steuerbegünstigungen das Jahr 1920 fest. Ich halte es nicht für entsprechend, daß man den Zeitraum so eng begrenzt, denn man mußRücksicht nehmen, daß eigentlich sehr viel Industriezweige sich im Jahre 1920 bereits in absteigender Konjunktur befanden und daß wir in den Jahren 1918 und 1919 eigentlich die Zeit sehen, wo in vielen Industriezweigen Rücklagen gemacht werden konnten, sodaß wir also den Zeitraum für diese Rücklagen unbedingt weiter ausdehnen und auch die Jahre 1918 und 1919, welche ein Recht zur Steuerbegünstigung geben, mit einbeziehen sollten.

Es ist weiter darauf Rücksicht zu nehmen, daß in diesem Gesetze die ungeheuere Belastung bezüglich der Kriegssteuer vollständig außer Acht gelassen ist. Gerade bei der Kriegssteuer ist in dem Gesetzentwurfe ein Passus, wonach es heißt, bei der Kriegssteuer sind nach § 18 des Kriegssteuergesetzes zwar Abschreibungen und Rücklagen in einem Ausmasse zulässig, das über den Umfang, der bei den anderen direkten Steuern üblichen Abzugsposten erheblich hinaus geht. Doch unterliegen auch diese Abschreibungen gewissen Beschränkungen, insbesondere nach der Richtung, daß der Nachweis der eingetretenen Verluste bis längstens ein Jahr nach Friedensschluß erbracht werden muß. Diese Beschränkung wäre bei den Kriegssteuern aufzuheben. Denn wir müssen hier unbedingt darauf Rücksicht nehmen, daß dieser Nachweiß in einem Jahre nach Friedensschluß in jedem einzelnen Falle nicht erbracht werden kann, und es sollten solche Abschreibungen auch nachträglich vorgenommen und der darauf entfallende Teil der Steuer müßte gegebenenfalls rückersetzt werden.

Nun ist in dem Gesetzentwurfe weiters die Bestimmung enthalten, daß sich die Begünstigung nur auf jene Unternehmungen bezieht, welche der besonderen Erwerbsteuer unterliegen. Jene Unternehmungen also, welche der allgemeinen Erwerbsteuer unterliegen, sind von vorneherein dieser Begünstigung nicht teilhaftig. Ich möchte hier zugeben, daß es gewiß sehr schwierig ist, derartige Begünstigungen auch für das Kleingewerbe und für das Mittelgewerbe durchzuführen. Andererseits glaube ich aber, daß wir auch bei diesen Gruppen bei gutem Willen den Weg gefunden hätten, um sie ebenfalls der Begünstigung dieses Gesetzes teilhaft werden zu lassen. Nicht berücksichtigt erscheint - und dies muß auch durch einen Resolutionsantrag unsererseits festgestellt werden - daß dieselben Abzüge auch für die Bemessung der Vermögensabgabe unbedingt notwendig sind.

Der Gesetzentwurf behandelt die Steuerbegünstigung für Wohnbauten, und es wird gesagt, daß bei einer Umwandlung des Zweckes, wenn nämlich das Gebäude, das anfangs für Wohnbauten bestimmt war, später einem anderen Zwecke zugeführt wird, diese Begünstigung nicht mitübertragen wird. Nun möchte ich darauf aufmerksam machen, daß wir gerade bei dem mittleren und kleinen Gewerbe Bauten haben, wo es sich von vorneherein nicht um große Fabriksbauten handelt, sondern wo der Betreffende mit einem Bau anfängt, aber noch nicht einmal weiß, welchem Zwecke er ihn wird im einzeln en zuführen können. Nun findet sich ein Gewerbetreibender, der einen Teil oder vielleicht das ganze Gebäude - nehmen Sie das Kleingewerbe in unserem ganzen nordböhmischen Industriebezirk in Gablonz, Nixdorf, im Teplitzer Gebiet, im Erzgebirge usw. - einem anderen Zwecke zuführt. Wenn wir also dort die Bautätigkeit fördern wollen, dürfen wir nicht sagen, daß in jedem Fall der Bau für einen ganz bestimmten Zweck bestimmt sein muß. Es kann ja auch nachträglich eine Umwandlung für Betriebszwecke stattfinden, und in diesem Falle darf die Begünstigung nicht verloren gehen. Ich glaube, es sind sogar auch noch Strafen angedroht, wenn jemand die Umwandlung nicht rechtzeitig bekannt gibt.

Es wurde bereits vom Vorredner hervorgehoben, daß in Zukunft nicht nur Einzelpersonen, sondern auch die Gemeinden, auch alle diejenigen Gruppen und Körperschaften, welche durch unsere Wohnungsfürsorge als Bauherren und Bauträger erst ausgebildet werden sollen, der Begünstigung unbedingt teilhaft werden müssen. Wenn ich recht unterrichtet bin, ist wohl schon ein Resolutionsantrag im Budgetausschusse selbst gestellt worden; er beabsichtigt wohl, diese ganzen Angelegenheiten in der Wohnungsfürsorgegesetzgebung zu regeln, damit kann man ja zufrieden sein.

Wenn man eine Wohnungsfürsorge im Großen beginnt, wird es die Haupt aufgabe der Gemeinden sein, daß sie sich auch dieser Aufgabe mitannehmen.

Als eine kleine Nebenbemerkung, die aber gerade beweist, daß die sachliche Überprüfung durch die Interessenten sehr notwendig gewesen wäre, sage ich, ein Mittel, um die Bautätigkeit anzuregen, wäre, die Zinsen von Hypothekardarlehen, die für die Errichtung von Wohnungsbauten gewährt werden, von der Rentensteuer frei zu machen. Darüber müssen sich aber die Fachleute erst im Genauen aussprechen und so bleibt nichts übrig als zu sagen: dieser Gesetzentwurf ist so unfertig, daß wir morgen an die Beratung des Gesetzes von neuem herangehen müssen. All diese Punkte, die ich schon erwähnt habe - es ist schon gewiß eine ganz erkleckliche Zahl - sind fachmännisch noch nicht genügend bearbeitet worden. Ich weiß wirklich nicht, ob der Herr Berichterstatter bis zum heutigen Tage im Besitz des ausführlichen Gutachtens ist, das die Handels- und Gewerbekammer in Reichenberg in dieser Sache erstattet hat. Es ist das ein Gutachten, welches von Deutschen und Èechen gemeinsam ausgearbeitet wurde, wir haben es aber noch nicht als Grundlage der Beratung. Wir sehen, daß auch in dieser Frage die Überhastung, die hier leider schon wieder platzgreift, nicht gut ist.

Nun ist zweitens in dem Gesetzentwurfe auch ein Endtermin bestimmt. Der Endtermin für die Durchführung der Bauten wird mit 1922 festgesetzt. Es ist natürlich zu erklären, warum man einen derartigen Endtermin festsetzt, weil man nämlich so rasch als möglich die Bautätigkeit fördern will. Nur scheint es mir, daß dieser Endtermin zu kurz bemessen ist. Es kommt mir das so vor wie in dem Wohnungsbeschlagnahmegesetz, in dem die Bemerkung enthalten ist, daß wir vielleicht bis Ende April d. J. schon ein merkliches Anwachsen der Bautätigkeit werden bemerken können. Nun habe ich in den letzten Tagen mich bemüht und versucht zu erforschen, wie es heute möglich ist, ein Hypothekardarlehen zu bekommen. Ich habe die Antwort bekommen, daß es überhaupt nicht möglich ist, ein Hypothekardarlehen zu bekommen. Denn man kann unmöglich heute, wo es nicht sicher steht, wie weit ein solches gegeben werden kann, wo Bauaufwendungen, die früher 100.000 Kronen gekostet haben, schon auf 1,400.000 gestiegen sind, wo man für einen Wohnraum als allgemeinen durchschnittlichen Bauaufwand 33.000 K rechnet, in kurzer Zeit zu sicheren Resultaten kommen. Deshalb ist auch von unserer Seite gerade in diesem Punkte eine Änderung und Erweiterung vorgeschlagen worden. Ich glaube, daß man diesen Punkt des Gesetzentwurfes wird dadurch verbessern können, daß man die Termine einfach durch ein neues Gesetz verlängert und die diewsbezüglichen Begünstigungen, die heute für diese Bauten festgelegt werden, durch diese Steuerbegünstigung, die für diese Bauten festgesetzt werden, daß man sie in Zukunft auch erweitert.

Was nun den Perzentsatz anbelangr, so ist wohl eine Remedur und eine gewisse Änderung im Budgetausschuß, über die ich mir heute eine kurze Übersicht geschaffen habe, gegeben worden. Er scheint aber allerdings den Wünschen der beteiligten Kreise nicht entsprechend zu sein. Denn es genügt hier wohl nicht, daß man von 50 auf 70% erhöht. Ich glaube, die beteiligten Kreise wünschen hier eine höhere Steuerbegünstigung, die doch wohl mindestens 85% betragen müßte. In solchen Fällen müßte man erst sprechen, bevor an eine Wirksamkeit und an ein wirkliches Eindringen in das praktische Leben aller dieser Bestimmungen wirklich zu rechnen wäre. Es ist dann eine Reihe - meine Zeit ist leider schon beinahe abgelaufen - von Bestimmungen und Anträgen noch vorzubringen, welche sich auf die Wiederherstellungen beziehen und da möchte ich nur eines betonen, das man vergessen hat: man hat in dem Entwurf, soweit ich ihn jetzt kenne, nicht darauf Rücksicht genommen, daß auch die bestehenden Wohnbauten erhalten werden müßten und daß auch für derartige Grundlagen, welche nicht für Neubauten notwendig sind, sondern für einfache Wiederherstellungen eine entsprechende Begünstigung eintreten müßte. Aber wie kann man darüber urteilen, wenn man das Material und die Begutachtung einzelner Teile von den Sachverständigen erst 24 Stunden in der Hand hat und kaum erst eine Übersetzung sich schaffen kann, wie das bei uns deutschen Mitgliedern für den Bericht des Budgetaus schusses notwendig ist. Da natürlich ist es nicht möglich, hier wirklich endgültige Anträge zu stellen, sondern man muß sich zu guter Letzt darauf beschränken, hier Resolutionsanträge zu stellen, die wir Ihnen auch vorlegen und es natürlich der Ein sicht der Majorität überlassen, wenigstens durch Annahme der Resolutionsanträge auszudrücken, daß sie heute schon den Gesetzentwurf, wie er hier vorliegt, als sehr abänderungsbedürftig ansehen. Wir haben dann in dem Kapitel über die Maschinen, soweit sie sich auf die Be triebsfähigkeit beziehen und bei denen Nachlässe gewährt werden sollen, einige Bestimmungen vorzuschlagen, die noch aufzunehmen wären und die sich auf die Fabriksbauten beziehen. Die Rücklegung größerer steuerfreier Beträge zu Fabriks bauten hat die Regierung angeblich des halb nicht in Aussicht genommen, weil ein dahingehendes Verlangen bisher nicht gestellt worden ist und heute nicht be stehe. Es ist demgegenüber wohl zu er wägen, daß eine immerhin beträchtliche Anzahl von Einzelfällen vorliegt, wo ein dringendes Bedürfnis nach Erneuerung und Erweiterung der bestehenden Betriebs bauten tatsächlich vorliegt. Wir nehmen z. B. an: Bauführungen, die im Dienste einer rationellen Wärmewirtschaft stehen. Denn es kann ja doch selbstverständlich heut vorkommen, daß derartige Bauten im allgemeinen Interesse sind und auch von Einzelnen durchgeführt werden. Oder es kann sich um Neubauten, um die Erwei terung bei Kesselanlagen, um die Aus nützung der Kohle entsprechend zu för dern, um die Elektrifizierung u. s. w. handeln. Es müßten also hier die gleichen Begünstigungen verlangt werden, wie für die Einstellung neuer Maschinen, denn es liegt gewiß in einer rationellen Wirtschaft, daß man heute alles dasjenige begünstige, was im Interesse des guten Verbrauches der Kohle, also einer rationellen Kohlen wirtschaft gelegen ist. Und hier, glaube ich, ist ein wichtiger Punkt, der in das Gesetz noch durch eine entsprechende Be stimmung aufgenommen werden müßte. (Výkøik: Das ist ja drin!) Bitte mir das vielleicht dann genau zu zeigen, ich habe es nicht gefunden.

Dabei möchte ich auf die Resolutions anträge hinweisen, die wir hier gestellt haben, und wir ersuchen die Mehrheit, diese Resolutionsanträge in der späteren Zeit genauer zu würdigen und durch eine eventuelle Abänderung des Gesetzes in späterer Zeit zu berücksichtigen. (Potlesk na levici.)

3. Øeè posl. Patzela (viz str. 1789. protokolu):

Hohes Haus! Auch Sie, meine Herren von der èechischen Seite, müssen begreifen, wenn wir auch Angelegenheiten wirtschaftlicher Natur immer und immer wieder benützen müssen, um gegen die Handhabung der politischen Verwaltung im Staate Verwehrung einzulegen. Der Gesetzentwurf beschäftigt sich mit der Anwendung gewisser wirtschaflicher Gesetze auf dem Gebiete von Hultschin, Feldsberg, Waitra Teschen, der Slovakei, Karpato-Rußlands-u. s. w. Der Gesetzentwurf stellt die Rechtskontinuität und die Rechtseinheit in finanzieller Beziehung in diesen Gebieten her, wobei wir feststellen müssen, daß diesa Gebiete in politischer Beziehung noch viel schlechter behandelt werden, als die anderen Gebiete der èsl. Republik. Wir können diese Gelegenheit nicht vorübergehen lassen, ohne gegen die Fortdauer der Gewaltherrschaft, namentlich im Hultschiner Gebiete, Protest einzulegen, Ausnahmszustand Auflösung der Gemeindevertretungen, politische Verfolgungen jeder Art charakterisieren die Verhältnisse im Hultschiner Gebiete. Der Verfassungsausschuß hat die Wahlordnung für Teschen und das Hultschiner Gebiet beendet und wir erwarten, daß wenn der betreffende Gezetzentwurf vom Hause angenommen wird, die Regierung unverzüglich daran schreitet, die Neuwahlen in dieseu Gebieten auszuschreiben. Wir müssen aber auch verlangen, daß die Regierung Vorsorge trifft, in diesen Gebieten auch die Gemeindewahlen endlich auszuschreiben.

Man hat im Gebiete von Hultschin und Teschen die Gemeindevertretungen aufgelöst und an deren Stelle Verwaltungskommissionen eingesetzt, deren tatsächliche Zusammensetzung der Bevölkerung nicht im mindesten entspricht. Man hat auf die zahlenmäßige Vertretung der Nationalitäten keine Rücksicht genommen und um über die Verhältnisse, die dort herrschen, hinwegzutäuschen, führt man der Öffentlichkeit Potemkinsche Dörfer auf, die ihresgleichen suchen. Darüber, wie das deutsche Schulwesen in Hultschin gedrosselt wird, ist von dieser Stelle aus schon genugsam gesprochen worden. Es wurde uns allerdings in Antworten der Regierung erklärt, die èechoslovakische Unterrichtsverwaltung habe das Recht, ihrerseits alles beizutragen, um diese an geblich germanisierten Slaven ihrem slavischen Mutterstamme zuzuführen. Wir haben nichts gegen irgendwelche Betäti gung ihrer slavischen Gefühle, aber wenn man Angehörige des Staates, die slavischer Abstammung sind und auch in ihrer sla vischen Umgangssprache sprechen, sich aber zum deutschen Kulturkreis bekennen, wenn man denen mit Gewalt die èecho slovakische Nationalität und èechoslovakische Unterrichtssprache aufzwingen will, so geht das wohl über alle Begriffe, die man sonst in einer demokratischen, mo dernen Republik finden will, hinaus. Es wurde uns erklärt, daß die Unterrichtsverwaltung das Recht hat, diesen Kindern Unterricht in der èechoslovakischer Muttersprache zu geben, die nicht ihre Muttersprache ist. Diese Unterrichtsverwaltung führt infolgedessen zu Verhältnissen, die mit jedem Geiste des Unterrichtes in vollständigem Widerspruch stehen. Sie führt zu Verhältnissen, daß Dutzende und Hunderte von Kindern gezwungen werden, am Unterricht in einer Sprache teilzunehmen, die sie absolut nicht verstehen, sie führt zu Gewaltverhältnissen, die, wenn man sie zur Kenntnis der breitesten Öffentlichkeit bringt, geradezu einen ungeheuerlichen Eindruck machen müssen und die, glaube ich, auch bei einem starken Teile der èechischen Nation nicht gebilligt werden können. Einen charakteristischen Fall, der mir in den letzten Tagen mitgeteilt wurde, will ich herausgreifen.

In Petersheim, wo auch eine deutsche Schule besteht, wurde eine èechische Bürgerschule errichtet und es werden dort, sagen wir meinetwegen slawisch abstammende Kinder gezwungen, diese èechische Bürgerschule zu besuchen. Da sitzen nun die Kinder beim Unterricht, lauschen mit mehr oder weniger Andacht den Worten des èechischen Lehrers und verstehen kein Wort. Ich kann nicht verstehen, daß ein èechischer Lehrer es nicht unter seiner Würde hält, eine so würde lose Stellung einzunehmen, zu Kindern zu sprechen, die ihn nicht verstehen, daß er lehren will dort, wo die Lehren kein Ohr finden können, weil das Verständnis der Sprache dafür fehlt. Wenn die Kinder nun dann, wenn sie gep rüft werden, auf die Fragen keine Antwort geben, so wer den die Eltern vorgeladen, und es kam vor, daß zum Beispiel in einem mir be kannt gegebenen Fall der Schulleiter Karl Kislinek dem Vater eines solchen Kindes ein Schreiben schickte, unfrankiert natürlich, weils amtlich war, worin es heißt. "Die Direktion der Bürgerschule macht hiemit bekannt, daß Ihr Kind Margarete nicht antworten will. Darum wurde sie im ersten Quartal des Jahres mit "Ungenügend" qualifiziert. Falls diese Schülerin weitere Antworten verweigern wird, wird die Direktion gezwungen sein, gegen die Ellern die Strafanzeige an die Bezirkshauptmannschaft Hultschin zu machen." Tatsächlich enthielt der Quartalausweis für dieses Kind in Fleiß und Fortgang die Note 5. Ich frage die Herren, ob sich die èechische Unterrichtsverwaltung wieder auf diesem Wege betätigen will? Dann wünsche ich dem Ministerium für Schulwesen undVolkskultur viel Glück auf den Weg. Nationale Eroberungen werden Sie auf diese Weise nicht machen auch dann nicht, wenn Sie Ihren Präsidenten, den Sie angeblich so sehr achten, zu täuschen suchen durch Schwindelgeschichten, wie die jüngste Huldigungsfahrt aus Hultschin nach Prag. Mit Potemkinschen Dörfern hat Potemkin die Zarin Katharina getäuscht, aber nicht zum Vorteil seiner Kaiserin, und mit Potemkinschen Dörfern werden Sie vielleicht eine Zeitlang wie mit dem schwindelhaften Memoire III die Öffentlichkeit täuschen können, aber für die Ewigkeit werden Sie diese Dinge nicht verhüllen.

Und nun gestatten Sie mir einige wenige Sätze zum materiellen Inhalt der Vorlage und gestatten Sie die Vorbringung eines Wunsches, der damit in wenn auch indirektem Zusammenhang steht. Das Gesetz betrifft die Ausdehnung der Geltung der èechoslovakischen Staatsnoten unter anderem auf die uns berührenden Gebiete von Hultschin, Teschen, die Slowakei u. s. w. Ich bitte, es ist anzuerkennen, wenn der Finanzminister Gewicht darauf legt, festzustellen, daß durch Anerkennung des Kurses der èechischen Noten in diesen Gebieten die Zahl der èechischen Staatsnoten nicht vermehrt wird. Er will vor der Öffentlichkeit zur Stütze der Valuta seines Staates den etwaigen Anschein vermeiden, als sei er über die Zahl der ihm durch das seinerzeitige Notenermächtigungsgesetz erlaubten Noten hinausgegangen. Wir anerkennen das, möchten aber doch einen kleinen Wunsch damit verbinden und zwar folgenden: Diese Gebiete wurden von der Abstempelung der Banknoten nicht herührt und in diesen Gebieten sind daher, was wir verstehen und aus dem Motivenbericht entnehmen, auch die Konsequenzen der Zurückhaltung der Banknoten nicht eingetreten. Die Bevölkerung dieser Gebiete befindet sich also in vielem Belange in starkem Vorteil gegenüber der Bevölkerung der anderen Gebiete, die nicht nur von der Notenabstempelung, sondern auch vor allem von der Zurückhaltung der Banknoten betroffen wurden, Nun ist im Voranschlage des Jahres 1921 die Zahl, das heißt die Höhe der Banknoten, die eingetauscht werden sollen, mit ungefähr 500 Millionen Kronen angegeben; das ist der Restbetrag der einprozentigen Bankanleihe. Der Staat muß endlich einmal auch an die Zurückzahlung dieser Beträge denken. Nun wird uns gesagt, die Finanzverwaltung erklärt es uns, daß die Nichtzurückzahlung der zurückgehaltenen Beträge den Rücksichten auf die Vermögenabgabe entspricht, das heißt, der Finanzminister will in der Zurückhaltung dieser Beträge eine Deckung haben für einen Teil der Vermögensabgabe und will, wie uns versichert wird, die zurückgehaltenen Beträge dann sukzessive zurückzahlen, sobald ein erklecklicher Teil der Vermögensabgabe in die Staatskassen gefloßen ist. Nun liegen die Dinge aber so, daß nicht nur Millionäre und Großkapitalisten von der Zurückhaltung der Noten bbetroffeen wurden sn ondernauch sehr viel kleine Leute. Wir haben in unseren Industriegebieten Hunderte und Hunderte von kleinen Leuten, die ihre Sparpfennige zur Abstempelung bringen mußten, die nicht unter die Vermögensabgabe fallen und denen heute noch Beträge von 2000-3000 Kronen zurückbehalten werden. Wir haben ferner kleine Konsumgenossenschaften, Konsumvereine, denen ebenso Beträge von zwei bis drei Tausend Kronen zurückbehalten werden. Nun wissen wir alle, daß ein Betrag von 2000 K im April 1919 etwas anderes war als der Betrag von 2000 K im Jahre 1921. Diese Leute müßen sich, um ihrem Er werbe nachzugehen, um ein bischen Handel treiben zu können, ihr Geld zu teueren Zinsen ausleihen, der Staat gibt ihnen aber nur ein Prozent. Wir meinen, es kann kein vergeblicher Appell sein, wenn wir die Staatsverwaltung veranlassen, daß sie wenigstens diesen kleinen Leuten und kleinen Konsumentenorganisationen jetzt endlich diese lang zurückbehaltenen Rest beträge hinausgibt. Die Mittel hiezu hat der Finanzminister in sicherlich reichlichem Maße und wir bitten, unserem Vorschlag zuzustimmen, den ich in Form von Resolutionsanträgen unterbreite. Es hat die Finanzverwaltung im Budgetauss chusse, wie ich mich erinnere, bereits diesbezüglich Aufklärung gegeben und auch mündlich ist diese Aufklärung erteilt worden. Es würde aber zur Beruhigung gerade dieser Bevölkerungskreise sicherlich beitragen, wenn von offizieller Stelle hier die Regierung einmal Aufklärung geben würde.

Und dann noch eine andere Frage. Im Zuge der Notenabstempelung sind bekanntermassen auch Noten mit falschen Stempeln verbreitet worden und es wurden zahlreiche Beträge von falsch gestempelten Bank noten beschlagnahmt. Die Verbreiter und Erzeuger von falschen Noten wollen wir nicht schützen, aber es sind dabei Hunderte von kleinen Leuten zum Handkuss gekommen, die von der Provenienz der falschen Noten keine Ahnung hatten und denen sicherlich auch die rigoroseste Finanzaufsicht eine böse Absicht nicht zubilligen kann. Und es sind heute noch Beträge von Hunderten und Tausenden von Kronen beschlagnahmt bei Konsum vereinen u. dgl., wo dieser Verlust eine große Rolle spielt. Deshalb möchten wir, daß die Finanzverwaltung endlich einmal diesen Leuten, bei denen frauduloses Ver schulden und Betrugsabsicht ausgeschlos sen ist, entgegenkomme und die ihnen beschlagnahmten Beträge ersetze. Deshalb erlaube ich mir dem hohen Hause folgende Resolutionsanträge zu unterbreiten. Der erste fordert die Regierung auf, die Rückzahlung der bei der Notenabstempelung zurückbehaltenen Gelder der kleinen Einleger und von Selbsthilfe-Organisationen mit tunlichster Raschheit durch zuführen. Wir wissen, daß wir das nicht auf den Tag terminieren können, aber wir meinen, daß der Beschluß des hohen Hauses für die Finanzverwaltung ein Ansporn sein wird, die Arbeiten, die in dieser Beziehung im Zuge sind, etwas rascher durchzuführen.

Und der andere Antrag will, daß die Regierung Ersatz für die beschlagnahmten falschgestempelten Banknoten in kürzester Frist in jenen Fällen durchführt, in denen die durch die Beschlagnahme betroffenen Personen offensichtlich eine wissentliche Verbreitung falschgestempelterNoten nicht beabsichtigt haben. Ich glaube, die Frage ist frei von jedem politischen und nationalen Beigeschmack und es können für diese Resolutionsanträge alle Parteien stimmen; wir werden dann erreichen, daß die Regierung und die Finanzverwaltung sich bemüssigt fühlen, in dieser Frage ein rascheres Tempo einzuschlagen zum Schutze weiterer Kreise der kleinen Leute. (Potlesk na levici.)

4. Øeè posl. Jokla (viz str. 1791. protokolu):

Hohes Haus! Die gegenwärtig in Verhandlung stehende Gesetzesvorlage ist im Wesentlichen nichts anderes, als eine Zusammenfassung der Verordnungen und Beschlüsse des Ständigen Ausschusses. Wenn man also schon die Absicht hätte, meritorisch in die Angelegenheit einzugehen, so wäre es nutzlos, weil diese Verordnungen bereits vollständig durchgeführt sind, so daß uns gezwungenermaßen weiter nichts übrüg bleibt, als die Gesetzvorlage, bezw. den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.


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