Úterý 18. ledna 1921

Man hat es sehr wohl verstanden, Arbeiter im Kriege zu unproduktiven Zwecken unter ein Kriegsdienstleistungsgesetz zu stellen, nur deshalb, damit viel Geschoße erzeugt werden. Heute versteht man es nicht, gegen eine Schichte der Bevölkerung, von der es abhängt, ob wir das Leben werden durchhalten können oder nicht, auch nur annähernd jene Maßnahmen zu treffen, die notwendig sind, um unsere Lebenshaltung zu sichern. (Souhlas na levici.) Wir wissen, daß wir schließlich daran leiden - und es sollte auch von der Regierung einbekannt worden daß wir kein Geld haben. Es ist notwendig, daß wir die Kreditfähigkeit dieses Staates steigern. In diesem Zusammenhange lassen Sie mich, trotz der Anfeindung, die mir von einer Seite geworden ist, über das Problem der Kriegsanleihe sprechen. Ich habe schon bei der letzten Besprechung gesagt, daß man nicht das Kriegsanleiheproblem so betrachten darf, als ob es sich bei dem Kriegsanleihebesitze wirklich nur um die Vermögenden, um die Besitzenden handeln würde, sondern es handelt sich hier zu einem Großteile auch um arme Teufel, denen geholfen werden muß. Und alle Anträge, die seitens der Regierung unterbreitet werden, auch die gegenwärtigen Anträge, sind nicht geeignet, hier Abhilfe oder Ordnung zu schaffen. Im Interesse des Staates ist es notwendig, daß das Kriegsanleiheproblem gelöst wird. Und wenn Sie dieses Problem noch bis vor ganz kurzer Zeit als politisches Problem aufgefaßt haben, so müssen Sie, wenn Sie zur Besinnung kommen, endlich erfassen, daß es sich um ein volkswirtschaftliches Problem allererster Ordnung handelt, und daß dieses Problem gelöst werden muß. Lassen Sie mich noch einmal mit aller Dringlichkeit sagen, das, worum es sich hier handelt, ist, daß die Menschen, die gedarbt und gespart haben, die ihren letz ten Zehrpfennig in Kriegsanleihe angelegt haben, daß die armen Teufel, die zur Zeichnung der Kriegsanleihe gezwungen wurden, nicht um ihren letzten Zehrpfennig kommen, und daß nicht eine Verarmung der ganzen Bevölkerung platzgreift, die keineswegs im Interesse des Staates gelegen ist, sondern gegen die vitalsten Interessen dieses Staates verstößt.

Und nun zum Voranschlage selbst. Der Voranschlag hat eine Geschichte hinter sich. Wir haben zuerst einen Voranschlag Nummer 1 bekommen, ein grünes Heft, das uns unterbreitet wurde, und in welchem man lediglich im Ministerium für nationale Verteidigung es für notwendig gehalten hat, uns Detailziffern und Detailmaterial zu liefern. Bei allen anderen Posten hat man ernstlich geglaubt, daß wir auf Grund einer Tabelle, die Sie auf Seite 50 ersehen, und in welcher eine summarische Zusammenstellung des ganzen Voranschlages gegeben ist, daß wir auf Grund dieser summarischen Darstellung ganz einfach den Voranschlag beraten sollen. Es ist endlich gelungen, den Herren plausibel zu machen, daß dieser Vorgang nicht möglich ist. Nun ist uns ein zweiter Voranschlag unterbreitet worden, gegen den ich im Allgemeinen Protest einlege, nicht nur vom Standpunkt meiner Partei, sondern ich glaube vom Standpunkte jeder anständigen parlamentarischen Verhandlung aus betrachtet, muß man Protest dagegen erheben, daß man uns zumutet, in einer so kurz bemessenen Frist den Voranschlag wirklich durchzuberaten. Es ist ganz unmöglich, daß man das wirklich tun könnte. Ich werde nachweisen, wie notvendig es in Ihrem Interesse wäre, daß Sie uns Zeit liessen, daß man wirklich den Voranschlag gründlich durchberaten kann. Vorerst einige Feststellungen. Ursprünglich hat der Voranschlag für das Jahr 1920 zehneinhalb Milliarden Kronen betragen und der Nachtragsvoranschlag macht nur das kleine Sümmchen von 4.862,251.000 Kronen aus, also wirklich ein ganz nettes Sümmchen. Es sind 46% des ursprünglichen Voranschlages für 1920. Und man muß selbstverständlich mit aller Entscheidenheit auch dagegen protestieren, daß man uns den Voranschlag erst im Jahre 1921 zur Beratung vorlegt. Ich werde nachweisen, daß in vielen Fällen die Ministerien schon die Möglichkeit gehabt hätten, die Posten in den ordentlichen Voranschlag für 1920 einzusetzen und daß meiner Ansicht nach diese Unterlassung nur aus ganz bestimmten Gründen begangen wurde. Es wäre nicht schön gewesen, wenn man als Plattform für die Wahlen einen Voranschlag gebabt hätte, der für den Militarismus allein schon damals ca. 2 1/4 Milliarden ausgewiesen hätte. Ich glaube, daß das mit ein Beweggrund war, warum man damals der Öffentlichkeit einen so spärlichen Voranschlag vorgesetzt hat. Lassen Sie mich darauf hinweisen, daß insbesondere bei einem Kapitel die Überschreitung eine ganz exorbitante ist. Das Ministerium für nationale Verteidigung hat seinerzeit einen Betrag von 1.212 Millionen abverlangt und er wurde ihm auch bewilligt. Und die Nachtragsforderung, die hier direkt ausgewiesen erscheint, beträgt 1.152,364.180 K; damit ist aber nicht der ganze Betrag erfaßt, der wirklich für den Militarismus angefordert wird, sondern im Kapitel 24 "Übergangswirtschaft" finden wir noch ca. 60 Millionen, die ausschließlich für Zwecke des Militarismus dienen. Und wir finden außerdem bei dem Kapitel "Ministerium für öffentliche Arbeiten" den Posten von 19 1/2 Millionen Kronen, die ausschließlich militärischen Zwecken dienen.

Es ist also die Nachtragsforderung für das Kapitel Militarismus in Wirklichkeit größer als ursprünglich veranschlagt war.

Und nun zur Zusammenstellung des Voranschlages. Der Voranschlag konnte, wie ich schon das letztemal gesagt habe, nicht gemacht werden auf Grund des Rechnungsabschlusses, sondern er wurde gemacht auf Grund des Voranschlages des Jahres 1920 und deshalb ist beim Voranschlag 1921 immer neben dem Betrag, der veranschlagt wird für das Jahr 1921 auch der Effekt des Jahres 1920, das heißt, das was im Voranschlag fehlt. Und nun kommen wir zu einer interessanten Sache. Wir werden im Jahre 1921 - die erfreuliche Tatsache vermittle ich Ihnen, aber glaube es wer will - weniger brauchen bei vielen Kapiteln als wir im Jahre 1920 gebraucht haben. Gestatten Sie mir, Herr Professor Dr. Srdínko, ich höre wohl die Botschaft, allein mir fehlt der Glaube und ich werde Ihnen nachweisen, daß Sie selbst zu der Ansicht kommen werden, daß wir bei diesen Posten nicht nur nichts ersparen, sondern daß wir wieder mit Uberschreitungen werden rechnen müssen. Sie werden schon mir Recht geben. Wir haben bei der Kanzlei des Präsidenten fangen wir gleich an, ich habe mir alles aufgeschrieben, aber ich will das Haus nicht ermüden und mich nicht mit allen diesen Posten beschäftigen, aber ich stelle sie Ihnen, Herr Professor, zur Verfügung. Wir haben bei der Kanzlei des Präsidenten, bei § 2., Militärkanzlei, im Vorjahre nach dem ursprünglichen Voranschlag einen Bedarf gehabt von 167.416 K. Jetzt wurde ein Betrag von 261.809 K eingesetzt. Wenn man nun den Nachtragsvoranschlag des Jahres 1920 zu dem orden tlichen Voranschlag dazu zählt, so kommt man jetzt auf den Betrag von 252.116 Kronen. Es wird also i. J. 1921 die Militärkanzlei des Präsidenten lediglich um 9000 Kronen mehr kosten als im Jahre 1920. Ich bin ein überzeugter Gegner dieser Institution, ich glaube überhaupt, daß sie der Person des Präsidenten Masaryk gar nicht genehm ist. Wir haben auch dem Ausdruck gegeben bei der Behandlung im Budgetausschuß, daß diese Militärkanzlei beim Präsidenten abgeschafft werde.

Wir wissen nicht, ob die Herren dem Rechnung tragen werden, jedenfalls möchte ich feststellen, daß es meine Ansicht sei, daß mit diesem Betrag das Auskommen nicht gefunden werden kann. Ebenso, glaube ich, ist das bei dem zweiten Posten, Verwaltung der Fonde. Ursprünglich war gegenübergestanden dieser Post, die man jetzt eingesetzt hat mit 12,686.561 Kronen, eine Post von 7,698.693 Kronen. Jetzt durch den Nachtragsvoranschlag beträgt die Post 10,315.193 Kronen.

In diesem Kapitel kommt auch eine Post von 500.000 Kronen vor, die als Pauschal für öffentliche Wohltätigkeitszwecke dienen soll. Über diesen Betrag kann der Präsident der Republik frei verfügen. Ich halte dafür, daß auch in einer bürgerlich-demokratischen Republik ein derartiger Vorgang nicht beobachtet werden sollte. Jedem Staatsbürger soll sein Recht werden, ist er bedürftig und notleidend, soll ihm von Staatswegen eine Unterstützung werden, keineswegs soll er aber auf Gnade angewiesen sein. Der Präsident Masaryk braucht zur Hebung seiner Popularität dieser Mittel nicht.

Was das Kapitel Nationalversammlung anlangt, so sei nur hier darauf hingewiesen, daß man mit dem in den Voranschlag für das Jahr 1921 eingesetzten Betrag wohl das Auslangen nicht finden wird. Im Voranschlage für das Jahr 1920 war ein Betrag von 6,522.230 Kronen eingesetzt, die Nachtragsvorderung für das Jahr 1920 beträgt 14,920.222 Kronen, zusammen also 21,442.452 Kronen. Für das Jahr 1921 wurden angefordert 24,616.509 Kronen, also ein Mehr von 3 Millionen Kronen. Nun weiß jeder von uns, daß die Bezüge sämtlicher Angestellten des Hauses einer grundlegenden Regelung werden unterzogen werden müssen. Die Angestellten, also Beamten und Unterbeamten und alle sonstigen Bediensteten müssen eine überaus anstrengende Arbeit verrichten und es steht meiner Ansicht nach die Bezahlung in Keinem wie immer gearteten Verhältnis zur Leistung. Es wird daher an den Herrn Präsidenten des Hauses das Ersuchen gerichtet werden müssen, ehebaldigst Vorschläge nach Regulierung der Bezüge der Angestellten zu unterbreiten.

Ich werde mit Rücksicht auf die Redezeit, die mir zur Verfügung steht einige Kapitel überspringen, und nur das Wichtigsten besprechen. Bei dem Kapitel "Zuweisung an die Länder" war ursprünglich präleminiert ein Betrag von 124 Millionen Kronen, dem dann gegenüber gestanden ist als Voranschlag für 1921 ein Betrag von 180 Millionen Kronen. Jetzt wurden die Beträge aber zusammengezogen, der Bedarf des Voranschlages und des Nachtragsvoranschlages ergibt den Betrag von 167 Millionen. Ich glaube also, daß diese Spannung von 13 Millionen kaum hinreichen wird, um das Auslangen zu finden, ebenso wird es bei den Pensionsund Versorgungsgenüssen sein. Meine Herren, ich mache darauf aufmerksam, daß bei den Pensions- und Versorgungsgenüssen die ursprünglich präliminiert waren mit dem Bedarf von 215 Millionen Kronen gegenwärtig 232 Millionen Kronen betragen. Mit dieser Spannung wird schon deshalb das Auskommen nicht gefunden werden können, weil wir jetzt erst einen Beschluß gefaßt haben, nach welchem die Bezüge der Pensionisten geregelt werden, Ausgaben ca. 210 Millionen Kronen eine äußerst dringende Reform, welche verursachen wird.

Und nun komme ich zum Kapitel Ministerratspräsidium. Insbesondere bei diesem Kapitel sind einige ganz ansehnliche Überschreitungen gemacht worden und auch hier wird wohl nicht behauptet werden können, daß mit dem präliminierten Betrag das Auslangen wird gefunden werden können. Es ist zum Beispiel für die Staatsdruckereien ursprünglich ausgewiesen der Betrag von 2,909.000 Kronen. Es ist dazu eine Nachtragsforderung gekommen von 19,216.000 Kronen zusammen also 22,135.000 Kronen. Gegenwärtig ist eine Post eingestellt von 8,769.000 K. Ich kann nicht annehmen, daß damit das Auslangen gefunden werden kann. Ebenso nicht bei den amtlichen Zeitungen, für die ursprünglich präliminiert war ein Betrag von 1,483.000 K, gegenwärtig 6,707.000 Kronen. Für das Jahr 1921 ist präliminiert ein Betrag von 6,460.000 K.

Wir halten die Ausgaben für die amtlichen Zeitungen, die nur dazu geschaffen wurden, um die öffentliche Meinung im Sinne der Regierung zu beeinflussen, für vollkommen überflüssig. Die Gelder der Allgemeinheit dienen diesen amtlichen Zeitungen dazu, um eine Schmutzkonkurrenz gegenüber den anderen Zeitungen zu betreiben. Im allgemeinen möchte ich zu diesem Punkte sagen, daß dort auch für öffentliche und Wohltätigkeitszwecke nach freiem Ermessen des Ministerpräsidenten der Betrag von 500.000 Kronen eingesetzt ist. Es mutet ganz sonderbar an, daß dieses System, das im alten Österreich zu jener großen Korruption führte, beibehalten wird, daß derartige Fonde auch hier in der Èechoslowakei, in der demokratischen Republik geschaffen wurden. Wir haben dort auf Seite 11 einen Posten Subventionen von 115.000 Kronen. Ich möchte bei diesem Kapitel, nachdem es dazu gehört, neuerlich unseren Anspruch auf eine Vertretung im Bodenamte zu erheben. Est ist ein unmöglicher Zustand daß ein großer Teil der Bevölkerung vollständig ausgeschaltet wird, in der Bodenreform mitzuwirken, das kann doch auch Ihnen nicht genehm sein. Meine Herren, Sie müssen trachten, sobald als möglich diesen Zustand abzuschaffen, um auch den Deutschen die Möglichkeit zu geben, im Bodenamte zu wirken. Und nun komme ich zu dem interessantesten Kapitel zum Ministerium für nationale Verteidigung. Ich möchte aus dieser unerschöpflichen Fundgrube nur einiges anführen: 1, daß in dem Voranschlag einige schwere Fehler unterlaufen sind. Ich werde nachweisen können, daß um 10 Millionen weniger eingestellt wurden, als tatsächlich im Voranschlag für 1920 eingestellt waren. Ich glaube, das sind Fehler, die unmöglich unterlaufen dürfen. Ich habe nur geglaubt, daß das Fehler sind, die bei dem Uebertrag vorgekommen sind. Ich habe mir den Bericht des Herrn Professor Srdínko vom Vorjahre 1920 hergesucht und habe gefundet, daß die Posten des ordentlichen Voranschlages übereinstimmen, aber daß jetzt bei dem Voranschlag für das Jahr 1921 ganz andere Posten ei ngesetzt wurden. Nun zurück zun Kapitel Ministerium für nationale Verteidigung. Insbesonders bei diesem Kapitel sind schwere Überschreitungen der im Voranschlag für das Jahr 1921 festgesetzten Posten zu gewärtigen. Nur auf einige lassen Sie mich hinweisen:

Der tatsächliche Bedarf hat bei der Post "Allgemeine Auslagen" im Jahre 1920 annähernd betragen 2,270.992 K, im Voranschlage für das Jahr 1921 ist eine Post von 1,883.748 K eingesetzt bei Kapitel " Artillerie" 476,503.743 K, im Jahre 1920 gegenüber 388,063.008 K im Jahre 1921 und bei der Post "Sanitätswesen" 128,507.527 Kronen im Jahre 1920 entgegen 90,006.396 Kronen, die angeblich im Jahre 1921 für diesen Zweck aufgewendet werden dürften. Und nun zu den einzelnen Posten:

Ein Mehraufwand von 4,195.202 K wird folgendermaßen begründet:

"Infolge Regelung der Bezüge, dann durch Einreihung des Bedarfes für den wirklichen dermaligen Stand, dessen gegenwärtige Höhe bei Verarbeitung des ordentlichen Voranschlages für 1920 nicht vorausgesehen werden konnte, denn im ursprünglichen Voranschlage wurde mit einem Stande von 210 Gagisten und Angestellten gerechnet, der effektive Stand beträgt gegenwärtig 2.499." Ich glaube sagen zu müssen, daß das in einem anderen Staate nicht vorkommt. Wenn man 210 Menschen zur Grundlage der Berechnung nimmt, so darf man doch un möglich daraus im Laufe eines Jahres 2.499 Personen machen, und dabei muß in Betracht gezogen werden, daß die Nachtragsforderung für das ganze Jahr 1920 aufgestellt wird. Ich meine, das widerspricht vollständig Ihrer ständigen Behauptung, daß Sie es mit der Abrüstung, mit dem Antimilitarismus ernst meinen. Dann haben wir eine zweite Post: Aufwand für die französische Mission 14 Millionen Kronen. Dieser Aufwand ist nach dem Aufwand berechnet, welchen die Mission Ende April aufgewiesen hat. Warum ist man mit der Nachtragsforderung nicht früher gekommen. Jetzt erst nach 9 Monaten kommt man damit und wir erfahren, daß diese Kommission zusammengesetzt ist aus zwei Divisionensgenerälen, 6 Brigadegenerälen, 13 Obersten, 23 Majoren, 40 Hauptleuten, 13 Leutnants, 2 Fähnrichen, 140 Unteroffizieren und Mannschaftspersonen. Wir haben auch eine Druckerei, die einen Aufwand von 2,039.000 Kronen verursacht hat. Für Unterstützungen, Remunerationen, Unterstützungen und Subventionen 155 Millionen Kronen. Diese Post müßte doch seitens des Herrn Referenten aufgeklärt werden. Sie kommt noch einigemal vor, immer Remunerationen und Subventionen, und wird begründet mit dem Hinweis auf außerordentliche Leistungen und Gewährung von Entschädigungen, auf außerordentliche Arbeiten und Präliminirung einiger Subventionen, ohne daß wir erfahren, welche. Telegraf und Telefon: ein Mehraufwand von 507.400 Kronen. Ich glaube schon, daß sich die Militärkanzlei ein wenig einschränken müßte beim Telefonieren und Telegrafieren mit Rücksicht auf die horrenden Kosten, die daraus erwachsen. 40 Schreibmaschinen wurden angeschafft um den Betrag von 921.000 Kronen. Es kostets eine Maschine 23.000 Kronen. Sie werden dann eine zweite Post finden, wo Schreibmaschinen vorkommen. Es wurden noch 80 Maschinen angekauft für das Militär, die kosten angeblich nur 12.000 Kronen. Nun möchte ich meinen Standpunkt im allgemeinen präzisieren. Sie kennen unseren Standpunkt zum Militarismus. Aber ich glaube, wenn wir die Leute schon beim Militär haben, so soll man sie verwenden und wenn man anstatt die Maschinen einzustellen, die Menschen hinsetzen und sie produktive Arbeit leisten lassen würde, würde man schweres Geld ersparen und auf der anderen Seite die Maschinen dem Handel, der Industrie und dem Produktionsgewerbe zur Verfügung stellen, die sie dringend brauchen, und sie würden keineswegs dafür 23.000 Kronen aufwenden, seien Sie davon überzeugt, sondern die Maschinen billiger bekommen. Ein Mehr-Erfordernis von 58,823.463 K entstanden durch den früheren Stand der Wehrmacht, als auch der Zivilangestellten, mit welchem beim Haupt-Voranschlage gerechnet wurde. Auch dieser Stand ist also bei weitem überschritten worden. Ein Betrag von 31,486.940 K wird begründet mit einem Aufwand durch Einreihung von Erfordernissen, die erst im Jahre 1921 entstanden sind oder aber, die bei Aufstellung des Voranschlages nicht bekannt waren, als auch von Auslagen, mit denen mit Rücksicht auf die beabsichtigte Demobilisierung nicht gerechnet wurde, deren Einreihung aber entstanden war, da die Demobilisierung nicht im beabsichtigten Umfange durchgeführt wurde. Jetzt hören wir es. Es hat damals eine Stunde der Erkenntnis gegeben, in der die Regierung die Absicht gehabt hat zu demobilisieren. Sie ist aber nicht nur von dieser Absicht abgekommen, sondern hat die Wehrmacht noch bedeutend vermehrt und hat also ihre gute Absicht nicht nur nicht ausgeführt, sondern ist den umgekehrten Weg gegangeen. Eine Post von 8,686.000 (Personal- und Dienstzulagen) gemäß K 4. 1. Teil. Ich kenne mich offen gesagt in diesen militärischen Dienstbüchern nicht so gut aus, und andere Zulagen für besondere Leistungen, welche durch das Ministerium für Nationalverteidigung in einzelnen Fällen berührt werden, eingesetzt. Ich erinnern Sie, meine Herren, an das alte Österreich, wo die Herren gegen alle derartigen Bestimmungen ganz entschiedened aufgetreten sind.

Auf Sei te 10 des Voranschlages finden wir, daß 4 Pfleglinge an die Militärakademie in Belgrad geschickt werden und daß das einen Kostenaufwand von 6.2.910 Kronen verursacht. Wenn man da von Großmachtdünkel der Republik spricht, hat man wohl recht, umsomehr als die Herrn hören werden, daß auch noch 40 Offiziere nach Paris geschickt wurden zur Ausbildung und daß der Aufwand dafür 2 Millionen verursacht (Hört! Hört!) Charakteristisch, wie Voranschläge gemacht werden, ist Folgendes. Im Motivenberichte wird ausdrücklich gesagt: "Durch die Einreihung der Ausgaben für Beleuchtungszwecke, welche im ursprünglichen Voranschlag bei § 5 (Bauwesen) präliminiert waren und durch Eliminierung dieser ganzen Post ist an die Beleuchtung für das Ministerium für nationale Verteidigung vergessen worden". Es wurde also vergessen, eine Post für Beleuchtung einzustellen, nachdem eine andere Post, bei welcher diese eingetragen war, weggelassen wurde. 13 Millionen 110 Tausend Kronen werden begründet insbesondere durch Einführung von Waffen und Geschützen neuer Konstruktion. Bei Post Automobilwesen figuriert ein Mehr-Erfordernis von 68,700.000 K und die Begründung dafür? "Der ursprüngliche Voranschlag für das Jahr 1920 wurde ausgearbeitet unter der Voraussetzung, daß die Automobile mit Rücksicht auf die Demobilisierung auf 400 restringiert werden. Mit Rücksicht auf die unsicheren Verhältnisse mußte es bei der bisherigen Anzahl von Automobilen verbleiben und die Anzahl beträgt 1475. Aber nun lassen Sie mich eines sagen. Wenn die Regierung seinerzeit bei der Ausarbeitung des Voranschlages wirklich daran gedacht hätte, 1075 Automobile abzugeben, so müßte doch im Voranschlag bei den Einnahmen für das Jahr 1920 für diese 1075 Automobile eine Einnahme ausgewiesen sein. Es müßte unter den Einahmen eine ganz ansehnliche Post figurieren. Wir finden aber nichts davon im Voranschlag für 1920. Die Regierung hat also entweder an eine Restringierung gar nicht gedacht, oder aber sie hat sich einfach eine Reserve schaffen wollen und dann ist es ja ein offenes Geheimnis, daß trotzdem eine ganz ansehnliche Anzahl von Automobilen im Jahre 1920 abverkauft wurde. Warum sagt man uns das nicht jetzt anläßlich des Voranschlages. Da sind Sie doch verpflichtet darüber Aufklärung zu geben. Auf Seite 12 des Voranschlages wird gesagt, daß das Sanitätswesen erhöhte Aufwendungen erfordert hat. Es wirft sich unwillkürlich die Frage auf: Wie ist es um den Gesundheitszustand der Truppen, bestellt? Diese Frage muß gestellt werden, da die Mehrausgabe damit begründet wird, daß der Krankenstand diese Mehrausgabe verursacht hat. Es handelt sich hiebei um einen Betrag von 14,151.000 Kronen. Darüber möchten wir Aufklärung erbitten. Eine Post, die auch ganz interessant ist, 2,400.000 Kronen. Bei Verfassung des Voranschlages, heißt es hier wörtlich, war es nicht bekannt, wann und in welchem Umfang Assentierungen vorgenommen werden. Es wurde also im Voranschlag der Bedarf von 300.000 Kronen angenommen. Man hat also gewußt, Assentierung würden im Jahre 1920 sein, hat nur nicht gewußt, in welchem Umfange sie sein werden. Man hat einen Betrag von 300.000 K eingesetzt, den man jetzt auf 2,400.000 K erhöht. Ich glaube, das ist ein Vorgang, der nicht gutgeheißen werden kann. Und nunmehr will ich nachzuweisen, daß bei einzelnen Posten ein Changement vorgenommen wurde. Durch Beschluß des Ministerrates vom 17. Oktober 1919 wurde die Zuteilung von 40 Offizieren der Èecho slowakischen Armee in verschiedene Spezialschulen in Frankreich zum Zwecke der Ausbildung vorgenommen. Der Aufwand beträgt 2,094.000 K. Es wirft sich da unwillkürlich die Frage auf, warum wurde diese Post nicht im ordentlichen Voranschlage eingereiht, der im Dezember 1920 beraten wurde, sondern erst jetzt? Eine zweite Post, Beteiligung des Militärs an Sokoltage, 150.000 Kronen. Auch diese Ausgabe konnte vorausgesehen werden, da wir alle schon im Jahre 1919 gewußt haben, daß der Sokoltag im Jahre 1920 stattfinden wird.

Eine Post von 29,231.000 K ist begründet durch die Notwendigkeit der Beschaffung der allerdringendsten Ausrüstung für die Fahrküchen, welche für die klaglose Verpflegung der Armee unbedingt erforderlich sind. Auch auf dieses Erfordernis wurden schon im Voranschlag für das Jahr 1919 31,500.000 Kronen eingestellt, welche nicht verwendet werden konnten, weil die erforderliche Ausrüstung der Armeeverwaltung erst im Jahre 1920 zugestellt wurde. Nun frage ich den Herrn Referenten der Militärverwaltung: Im Jahre 1919 war ein Betrag von 31,500.000 schon eingestellt. Ist dieser Betrag von über 31 Millionen in Ersparung gebracht worden? Ich habe im Jahre 1919 keine Ersparnisse gefunden. Der Betrag war nur für diese Zwecke bestimmt, für welche Zwecke aber wurde er benützt, wenn ich fragen darf? Ich halte dafür, daß auch darüber Aufklärung gegeben werden muß.

Eine Post von 4 Millionen wird damit begründet, daß 2400 Pferde notwendig sind. Und so könnte man Post für Post dieses Voranschlages durchgehen und sie einer sachlichen Kritik unterziehen, welche standhalten würde. Meine Zeit ist leider zu kurz bemessen, als daß ich mich eingehend damit beschäftigen könnte.

Lassen Sie mich nun über ein weiteres Kapitel sprechen, über das Schulwesen. Beim Kapitel Schulwesen ist auch eine Überschreitung zu finden, die meiner Ansicht nach zu rechtfertigen ist. Es wäre nur erwünscht, wenn die Beträge, die angefordert wurden, wirklich allen Nationen in gerechter Aufteilung zuteil würden. Aber es sind im Laufe des Jahres so schwere Klagen gegen die Schulverwaltung erhoben worden, daß ich mir eine Wiederholung ersparen kann. Ich möchte nur auf eine Erscheinung der letzten Tage hinweisen. In Alt-Brünn vollzieht sich dasselbe, was sich schon auf so vielen Gebieten der èechoslovakischen Republik abgespielt hat. Es wird nicht jene Methode angewendet, die von uns immer empfohlen wird, daß man für die èechischen Kinder Schulen, die notwendig sind, erbaue, es werden vielmehr den deutchen Kindern die Schulen genommen, die nicht überflüssig, sondern für das deutsche Schulwesen dringend notwendig sind. Und was hat das zur Folge? Eine Steigerung des Hasses zwischen beiden Nationen. Und Sie werden sicher Berichte aus Brünn haben, und wissen, welchen Grad der Empörung und Verbitterung dies in breiten Kreisen der deutschen Bevölkerung hervorgerufen hat. Ich bitte das Unterrichtsministerium, alle Vorkehrungen zu treffen, damit dieser Beschluß, der gefaßt wurde, abgeändert, reassumiert werde, damit den deutschen Kindern ihre Schulen belassen werden.

Wir kommen jetzt zum Kapitel Finanzministerium. Da möchte ich den Herrn Referenten auf etwas aufmerksam machen. Auf Seite 17 des Berichtes des Budgetausschusses heißt es: Im Voranschlag für 1921 ist im Vergleich zum Jahre 1920 ausgewiesen ein Betrag von 557,309.430 K. Wenn Sie nun die einzelnen Pos ten zusammenzählen, so werden Sie finden, daß das nur einen Betrag von 168,309.000 Kronen ausmacht, also cirka 400 Millionen weniger. Ich bin der Sache sofort nachgegangen und will diesen Fehler sofort aufklären. Im Voranschlag für 1920 war beim Finanzministerium eine Post von 400 Millionen für die Teuerungszulagen der Staatsbeamten eingesetzt. Gegenwärtig ist diese Post ausgelassen, aber trotzdem der gesamte Betrag zum Vergleiche eingestellt worden. Und beim Kapitel Postund Telegraphenwesen ist im Voranschlag für 1921 ausgewiesen ein Betrag von 94.137.000 K. In Wirklichkeit macht er aus 96,493.000; und auf derselben Seite sind ausgewiesen anstatt 87,794.000 K ein Betrag von 77,788.000 K, es handelt sich also bei diesen zwei Posten um einen Fehler von 12 Millionen. So werden meiner Ansicht nach Voranschläge nicht ausgearbeitet, es ist aber nur zu leicht erklärlich und begreiflich, wenn man weiß, mit welcher Hast und Eile diese Voranschläge zusammengestellt werden; da können derartige Rechenfehler selbstverständlich vorkommen. Und nunmehr wird uns gesagt, daß die Bedeckung dieser Posten erstens gesucht werden soll durch Kreditoperationen in der Höhe von 1.300,000.000 Kronen und zweitens daß 1.200,000.000 Kronen durch Ersparnisse gedeckt werden sollen. Es wird auf Artikel 6 des Finanzgesetzes von Jahre 1920 hingewiesen. Gestatten Sie, daß ich diesen Artikel 6 verlese: "Sämtliche für das Jahr 1920 bewilligten Kredite können nur bis zum 31./Xll. 1920 verwendet werden. Diese Bestimmung bezieht sich nicht auf jene Beträge, welche zur Bezahlung fester Bezüge, Gehälter. Pensionen u. s. w. oder zur Tilgung solcher Abgaben verwendet werden, welche auf einem Rechtstitel fussen, Staatsschulden etc. Diese Beträge können bis zur Verjährungsfrist angefordert werden."

"Bei Festsetzung dieses Voranschlages ist das Finanzministerium von der Voraussetzung ausgegangen, daß die Verzinsung und Amortisation der Vorkriegsschuld tatsächlich im Jahre 1920 beginnen wird. Das ist jedoch nicht geschehen. Nicht nur, daß die Reparationskommission den auf uns entfallenden Teil der Schuld nicht festgestellt hat, es wurden bisher nicht einmal die formalen Voraussetzungen erfüllt und man kann daher nicht annehmen, daß im Jahre 1920 irgend eine Zahlung der Vorkriegsschuld, weder der Zinsen noch der Amortisationsquote erfolgen könnte. Die Bestimmung des Artikels VI Abs. 2 des Finanzgesetzes für das Jahr 1920 (Zl. 104 Slg. d. G. u. Vdg.) nach welcher die zur Bezahlung der Zinsen der Staatsschuld erforderlichen Beträge auch nach dem Jahre 1920 angewiesen werden können, kann hier nicht Anwendung finden. Wir haben noch nicht die Verpflichtung zur Zinsenzahlung und Amortisation der Vorkriegsschuld. Der Friedens vertrag von St. Germain setzt wohl fest, daß die èechosl. Republik einen Teil der Vorkriegsschuld übernimmt; das ist jedoch bloß eine Verpflichtung gegenüber jenen Staaten, mit denen der Vertrag abgeschlossen wurde, daß wir innerhalb unseres Staates verfassungsmäßige Vorkehrungen treffen werden, um den Verpflichtungen, die wir übernommen haben, auch tatsächlich nachkommen zu können."

In diesem Voranschlag war nun und deshalb kamen diese Bestimmungen des Artikels 6 in das Finanzgesetz hinein - eine Post von 810 Millionen Kronen vorgesehen zur Abtragung der Zinsen für die Staatschuld, sowohl für die österreichische als auch für die ungarische, als auch für die gemeinsame Staatschuld und zur Amortisierung dieses Kapitals. Das Finanzministerium steht auf dem Standpunkte, daß das nicht als Staatsschuld anzusehen ist, sondern nachdem der Friedensvertrag von St. Germain de facto in diesem Teile noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist, konnte auch nicht die Schuld gezahlt werden. Das hätte das Finanzministerium bedenken sollen, bevor es diesen Posten in den Voranschlag für 1920 eingestellt hat. Wenn man aber eine Schuld von 810 Millionen einbekennt, deren Abtragung notwendig ist, auch wenn sie nicht im laufenden Jahre fällig wird ist man mit Rücksicht auf Artikel 6 des Finanzgesetzes verpflichtet diese Beträge bis zur Ablauf der Verjährungfrist zur Verfügung zu halten. Keineswegs ist das Finanzministerium berichtigt mit diesen Beträgen zu disponieren. Wir verstehen also den Standpunkt des Finanzministeriums nicht und ich glaube auch das Finanzministerium selbst vertritt nicht ernstlich diesen Standpunkt. Diese Vermutung wird noch bestärkt durch die Tatsache, daß der Herr Finanzminister zur Begründung seines Standpunktes eine langatmige Begründung geliefert hat, was seinen sonstigen Gewohnheiten widerspricht.

Zum Schluß lassen Sie mich erklären, daß wir selbstverständlich gegen den Voranschlag stimmen werden. (Souhlas a potlesk na levici.)

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