Ètvrtek 8. èervence 1920

Und dieses liegt vor allem in den Korrekturen an dem Friedensvertrag, durch welche der ganze Friedensvertrag in seinem Bestand naturgemäß gefährdet wurde. Man hat in dem Brünner Vertrag gewisse Bestimmungen aufgenommen, die zu dem Friedensvertrag und zu den Sonderverträgen in striktem Widerspruch stehen, wogegen wir mit aller Entschiedenheit Verwahrung einlegen, weil sonst die Gefahr besteht, daß auf diesem Wege auch die wenigen günstigen Bestimmungen des Friedensvertrages kurzerhand beseitigt werden könnten. Ganz indiskutabel für uns ist aber der Brünner Vertrag in jenen Punkten, in denen er sich mit der Regelung des Minoritätenschulwesens beschäftigt. (Souhlas.) Er geht von der falschen Annahme aus, daß das Problem des Minoritätenschutzes in der Èechoslovakei und in Österreich das gleiche sei. Wir aber stehen auf dem Standpunkt, daß wir uns absolut nicht als ein Minoritätsvolk behandeln lassen können (Souhlas na levici.), ebensowenig wie die Schweizer Deutschen sich als ein Minoritätsvolk behandeln lassen. (Souhlas na levici.) Wenn man die Deutschen schon in diesen Staat gezwungen hat, so muß man ihnen die Stellung voll gleichberechtigter Bürger geben. (Souhlas na levici.) Wenn auch die Deutschen an Zahl geringer sind, sie werden die Rolle eines Minoritätsvolkes nicht spielen, sie lehnen sie mit aller Entschiedenheit ab. (Souhlas na levici.) Und das Schulwesen werden sie schon gar nicht nach den Bestimmungen des Friedensvertrages regeln lassen, weil die Deutschen in diesem Lande auf dem Standpunkt stehen, daß das Schulwesen ihre ureigenste Sache ist, daß sie auf dem Gebiete des Schulwesens souverän sind und sich da von einem anderen Volke nichts dreinreden lassen. (Sehr richtig!)

Und nun, meine Herren, zu den Einzelheiten des Vertrages und insbesondere zu den Bestimmungen über die Staatsbürgerschaft. Sie lehnen sich an den Friedensvertrag an und erhalten daher naturgemäß alle Härten dieses Friedensvertrages; denn auch die Frage der Staatsbürgerschaft ist nicht der freien Vereinbarung der Völker und Staaten überlassen, sondern ebenso, wie alle anderen Fragen, unter das Diktat der Entente gestellt. An sich sind die Bestimmungen des èechoslovakischen Gesetzes über die Staatsbürgerschaft, jenes Gesetzes, das erst kürzlich von der abtretenden Nationalversammlung beschlossen wurde, ganz unklar. Man muß von guten Eltern sein, um sich da zurechtfinden zu können. Für die Regelung der Staatsbürgerschaft sind entscheidend die Geburt, das Heimatsrecht, der Stammbaum, die Nationalität, die Option. Und zu allen diesen Kompliziertheiten kommen nun die Unklarheiten, die der neue Vertrag bringt. Man wird die Fragen der Staatsbürgerschaft vielleicht für eine Nebensächlichkeit halten.

Wenn man aber bedenkt, daß die Entente es verstanden hat, auch hier den Nachfolgestaaten gewiße materielle Lasten aufzubürden, dann wird man begreifen, daß es sich auch hier nicht um Nebensächlichkeiten handelt. Für uns gibt es nur eine klare Lösung der Staatsbürgerschaftsfrage und das ist die, die sich in folgender kurzen Formel ausdrücken läßt: Staatsbürger ist, wer in dem Staate heimatsberechtigt ist. Eine Option wird nur demjenigen zugestanden, der aus einem anderen Lande stammt, aus einem strittigen Gebiete kommt oder anderer Nationalität ist. Mit dieser Formel ließe sich dieses Problem ganz einfach lösen und allen Kompliziertheiten aus dem Wege gehen.

Und nun zu dem Minoritätenschutz. Der § 17 des Vertrages mag vielleicht zureichend sein für Regelung der Verhältnisse rein lokaler Minoritäten; er mag zur Regelung der Verhältnisse der èechischen Minoritäten in Deutschösterreich zureichend sein, für uns aber ist er vollständig indiskutabel. Zudem beinhaltet er eine Ausweitung der Bestimmungen des Vertrages, durch Unterwerfung der Schule unter das staatliche Aufsichtsgesetz und vor allem unter das Sprachengesetz, was wir mit aller Entschiedenheit ablehnen müssen. Wir müssen daher den Vertrag etschiedenst ablehnen und gleichzeitig auch die Einmengung des Èechoslovakischen Sta ates in unsere Verhältnisse und besonders in die Regelung unserer Kulturangelegenheiten.

In der Frage des Minoritätenschulwesens ist nach allem, was wir im Vertrage sehen, Deutschösterreich der gebende Teil und es ist bezeichnend, daß in dem Augenblicke, da sich der Èechoslovakische Staat für seine Minderheiten in Deutschösterreich èechische Schulen holt, das deutsche Schulwesen in der Èechoslovakei förmlich um seine Existenz ringen muß. (Souhlas na levici.) Bezeichnend, daß zur selben Zeit hunderte deutscher Schulklassen geschlossen, zur selben Zeit zahllose Schulen beseitigt, zur selben Zeit so und so viele Mittelschulen kassiert, so und so viele Reduktionen vorgenommen werden. Es geschieht dies in einer Zeit, in welcher die wirtschaftlichen Verhältnisse die Eltern außer Stande setzen, die Kinder in ihrem Heim zu erzieh en und auf ihre Entwicklung einen Einfluß zu nehmen. Davon werden in erster Linie die Arbeiter betroffen, da sie sich eine andere Bildungsmöglichkeit nicht schaffen können. Hievon bleiben aber auch die bürgerlichen Schichten nicht unberührt, weil auch in diesen Kreisen der Kampf ums Dasein den größten und besten Teil der Kräfte absorbiert und so für die Erziehung der Kinder nur die Brosamen übrig läßt. Der Herr Präsident der Republik hat es wiederholt ausgesprochen und der Schulminister hat es ebenfalls gesagt, daß ihnen das deutsche Schulwesen ebenso am Herzen liege wie das èechische; aber die Tatsachen stehen dazu im schroffsten Widerspruch. Die Methoden, nach denen man die deutschen Schulen vernichtet hat, waren verschiedenster Natur. Es geschah durch militärische Assistenz, via facti. Besonders in Mähren wurden zahllose Schullen kurzerhand aufgehoben, indem Schüler und Lehrer einfach mit Bracchialgewalt davon gejagt wurden. Auch auf administrativem Wege ist es reichlich oft geschehen, bei uns z. B. unter Zuhilfenahme der lex Perek. Und es ist auch auf Grund der Gesetze der Èechoslovakischen Republik geschehen, so insbesondere auf Grund des Schulerrichtungsgesetzes, welches für die Deutschen zu einem Schulvernichtungsgesetze geworden ist. Täglich laufen Nachrichten aus Deutschböhmen über die Auflösung von Schulen ein. Im Aussiger Bezirk sollen schon in nächster Zeit viele Schulen das Zeitliche segnen, im Reichenberger Bezirk sollen soviele Schulen der Auflösung verfallen, im Egerer Bezirk soll das Gleiche unmittelbar bevorstehen. In Brünn wurden auf einen Hieb mittels eines Erlasses 80 deutsche Klassen auf einmal beseitigt. Auch den deutschen Mittelschulen wird das Leben aufgeblasen, so vor einigen Tagen den Mittelschulen in Prossnitz, in Mährisch Weißkirchen, in Neustadt, in Lundenburg. Die Handelsschulen sollen einer Drosselung unterzogen werden.

Man liebt es, unter Zuhilfenahme von Statistiken - jüngst hat der Unterstaatssekretär Drtina eine solche der Öffentlichkeit übergeben - die Sache so darzustellen, als ob das deutsche Schulwesen dem èechischen gegenüber noch immer im Vorteil wäre, und er hat insbesondere errechnet, die Deutschen seien um zwei Prozent, sage und schreibe 2% besser daran. Demgegenüber möchte ich eine Tatsache anführen, die Bände spricht: wir haben in diesem Staate noch immer 603, und wenn wir die Exposituren dazu nehmen, noch um viel mehr einklassige deutsche Schulen. Der Prozentsatz der einklassigen deutschen Schulen beträgt 29.4% gegen 14% der èechischen einklassigen Schulen. (Hlasy: Das ist ein Kulturstaat!) Und noch immer, meine Herren, gibt es Schulen mit 80 bis 90 Schülern, so in Gastorf mit 90, Albrechtsdorf 94, Podersam 92, Tschemin 82; in Budweis gibt es noch Schulklassen mit 80 Schülern. 45 deutsche Klassen genießen in Budweis den Unterricht in 10 Lehrzimmern. Dagegen gibt es, wie ja die Herren auf èechischer Seite wissen, eine ganze Reihe von èechischen Schulen mit 7, 9 und 14 Schülern, so in Zittnai, Kaltenbrunn, Zwoln, Settenz, Patzdorf. Das Schulerhaltungsgesetz hat dem Vorsitzenden des Landesschulrates alle Machtvollkommenheiten in die Hände gegeben. Er kann Volks- und Bürgerschulen auflösen, sie restringieren also wie ein Diktator schalten und walten. Und dieser Vernichtungskampf gegen das deutsche Schulwesen vollzieht sich zur selben Zeit, da das Unterrichtsministerium daran geht, die Bevölkerung mit Volksbildungskursen zu beglücken, (Souhlas na levici.) um das Bildungsniveau auf eine höhere Stufe zu ziehen. Das ist eine potemkinische Schulpolitik. (Hlasy: Das ist Demokratie!) Und noch eines, was wir ganz besonders bitter empfinden, das ist der Raub der Schulautonomie. Wir haben früher die nationale Sektionierung des Schulrates gehabt. Durch das neue Schulverfassungsgesetz soll auch dieser letzte Rest der Schulautonomie der Deutschen beseitigt werden. Ich sage demgegenüber: Die Deutschen haben den Anspruch auf ein ihrer Volkszahl und ihrem Kulturniveau entsprechend gut ausgebautes Schulwesen. Ohne die Erfüllu ng dieser Forderung gibt es keine Möglichkeit für ein ruhiges Zusammenarbeiten. (Sehr richtig! Potlesk nìmeckých poslancù.) Sie begreifen, daß es nach allem, was ich hier gesagt habe, ganz unmöglich ist, daß wir für das Gesetz stimmen. Im übrigen erklären wir aber, daß wir für unseren Teil eine Annäherung zwischen dem deutschösterreichischen und dem èechischen Volke wünschen, daß wir insbesondere wünschen, daß die zaghaft angeknüpften Beziehungen eine rasche Ausgestaltung erfahren. Wir wünschen dies als Sozialdemokraten, die sich von der Entgiftung des nationalen Kampfes erhoffen, daß dann die Energien, die durch den nationalen Kampf gebunden sind, freigemacht werden für soziale Arbeit und für jene Tätigkeit, die den wachsenden Notstand des Volkes lindert. Wir wünschen es aber auch als deutsche Menschen, die wir, das Schicksal Deutschösterreichs und seines Volkes trotz den zwischen uns aufgerichteten Grenzpfählen aus der geistigen, kulturellen und sprachlichen Gemeinschaft heraus mit der größten Teilnahme und Sympathie verfolgen. (Souhlas a potlesk na levici.)

3. Øeè posl. dra Lodgmanna (viz str. 608. protokolu):

Meine Herren! Bei der Abstimmung über den vorigen Antrag war das Ergebnis dieser Abstimmung nach unserer Ansicht zweifelhaft. Wir hätten daher gewünscht, daß das Stimmenverhältnis festgestellt werde, sei es, daß man namentlich abstimmt, sei es, daß die Stimmen gezählt werden. (Hlas: Tak jste to mìli navrhnouti!) Das ist eben das Kindische, daß das verlangt wird. Man kann doch nicht, bevor die Abstimmung durchgeführt ist, wissen, ob die Abstimmung zweifelhaft ist oder nicht. (So ist es!) Wer das behauptet, der treibt einfach den Parlamentarismus zum Unsinn. Was ist die Folge davon? Der Herr Präsident hat verkündet, daß der Antrag angenommen worden ist. Natürlich ist mit der Verkündigung des Präsidenten die Sache erledigt, und mit vollem Recht, denn das ist in jedem Parlament so der Brauch. Aber ich bitte, man soll eben, bevor man etwas verkündet, das Abstimmungsergebnis feststellen. Wenn uns diese Möglichkeit, das zu verlangen, genommen wird, so zwingen Sie uns, daß wir vor jeder Abstimmung die namentliche Abstimmung verlangen. (Souhlas a potlesk nìmeckých poslancù.) Sie treiben damit den Parlamentarismus zum Unsinn. Wir hatten nicht die Absicht, die Abstimmung irgendwie zu stören, aber wir haben das Recht zu wissen, ob eine Mehrheit vorhanden ist und wie groß sie ist. Ich verwahre mich im Namen der hier überstimmten Parteien dagegen, daß man durch eine rasche Abstimmung die Sache so richtet, wie man sie wünscht. Wir werden uns in Zukunft darnach einrichten. (Hluèný potlesk nìmeckých poslancù. Rùzné výkøiky. Hluk.)

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