Středa 9. října 1907

přispívají, kdežto hlavní přispívatel, to jest země, má v kuratoriu pouze jediný hlas, a ten bývá často přehlasován.

Zemský výbor by převzal tyto rolnické školy jen s tou podmínkou, že by přiznal oněm faktorům - mimo zemi a vládu kteří největší částkou přispívají, jeden hlas. Mimo to by měla zemědělská rada také svého zástupce, jako znalce odborného v tomto kuratoriu.

Zemský výbor předkládá tuto zprávu slavnému sněmu, kterou zemědělská komise vzala v poradu a komise zemědělská odporučuje na základě toho, co jsem měl čest zde vylíčiti, aby slavný sněm tyto návrhy zemského výboru přijal.

Návrhy tyto jsou:

Slavný sněme, račiž se usnésti:

1.   Rolnické školy v království Českém, jež jsou opatřeny potřebnými školními a hospodářskými budovami a školním statkem a jejichž finanční poměry jsou urovnány, buďtež převzaty do zemské zprávy.

2.   Zemskému výboru se ukládá, aby čeho v té příčině třeba zařídil, při čemž budiž hleděno k zásadě, že rolnickým školám mají býti zabezpečeny dosavadní příspěvky státu i místních činitelů, jakož i jiné příjmy a že všechen majetek rolnických škol má býti odevzdán v úplné vlastnictví země.

3.    Při rolnických školách, na nichž nejsou dosud poměry upraveny způsobem, pod č. 1. uvedeným, má se před jejich převzetím do zemské správy provésti stavba nových školních neb hospodářských budov a opatření pozemků pro školní hospodářství dle dosud platných zásad za podpory státu a místních činitelů. Tímtéž způsobem budiž uhražen náklad, jehož by po případě vyžadovalo upravení finančních poměrů jednotlivých ústavů.

4. Zemský výbor se zmocňuje, aby ve srozumění s c. k. vládou provedl změnu organisačních stanov pro rolnické školy schválených, pokud by taková změna byla žádoucí následkem převzetí těchto škol do zemské správy.

Do organisačních stanov pro zemské rolnické školy budiž pojato následující ustanovení.

Toto ustanovení jest obsaženo ve zprávě, nalézající se v rukou pánů poslanců a nebude zapotřebí, abych je četl.

Die Landeskulturkommission stellt auf Grund des Berichtes des Landesausschusses über die Übernahme der Ackerbauschulen in die Landesverwaltung die nachstehenden Anträge:

"Der hohe Landtag wolle beschließen:

1.   Diejenigen Ackerbauschulen im Königreiche Böhmen, welche mit den notwendigen Schul- und Wirtschaftsgebäuden und Schulgütern versehen und deren finanzielle Verhältnisse geregelt sind, sind in die Landesverwaltung zu übernehmen.

2.   Dem Landesausschusse wird aufgetragen, zu diesem Behufe das Erforderliche vorzukehren, wobei der Grundsatz zu beobachten ist, daß den Ackerbauschulen die bisherigen Beitrage des Staates und der Lokalfaktoren, sowie andere Einnahmen gesichert werden sollen, und daß der gesamte Besitz der Ackerbauschulen in das freie Eigentum des Landes zu übergeben ist.

3.   Bei jenen Ackerbauschulen, deren Verhältnisse noch nicht in der sub 1 angeführten Weise geregelt sind, ist vor ihrer Übernahme in die Landesverwaltung der Bau neuer Schul- oder Wirtschaftsgebäude und die Beschaffung der Grundstücke für die Schulwirtschaft nach den bisher beobachteten Grundsätzen unter Beitragsleistung des Staates und der Lokalfaktoren durchzuführen.

In derselben Weise ist der Aufwand, welchen die Sanierung der finanziellen Lage einzelner Anstalten erfordern würde, zu bestreiten.

4. Der Landesausschuß wird ermächtigt, insoferne mit Rücksicht auf die Übernahme der Ackerbauschulen in die Landesverwaltung eine Abänderung des für diese Schulen genehmigten Organisationsstatutes als wünschenswert erscheinen sollte, dieselbe im Einvernehmen mit der k. k. Regierung vorzunehmen. "

Es folgen nun im Berichte die ausführlichen Bestimmungen bezüglich der Übernahme und der Organisierung der Ackerbauschulen nach deren Übernahme in die Landesverwaltung, und ich glaube die verehrten Herren nicht mit der Aufzählung der Detailbestimmutigen aufhalten zu dürfen, weil sie in dem gedruckten Berichte, welcher sich in den Händen der verehrten Herren Abgeordneten befindet, enthalten sind.

Oberstlandmarschall: Verlangt jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo ?

Prohlašuji, že jsou tištěné návrhy komise přijaty.

Ich erkläre die gedruckten Kommissionsanträge für angenommen.

Denní pořádek jest vyčerpán.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Die Herren Abgeordneten Sandner und Genossen haben mir eine Interpellation an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter überreicht;

Landtagssekretär Dr. Haasz (lieft): Interpellation an Seine Exzellenz den Herrn k. k. Statthalter Karl Graf Coudenhove wegen der ungesetzlichen und widerrechtlichen Vorgehens seitens der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Graslitz.

Die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Graslitz hat behufs Einschränkung übermäßiger Tanzunterhaltungen in hiezu ungeeigneten Lokalen im Monate Juni und Juli d. J. Vorschriften erlassen und diese in den Amtsblätern den Gemeindeämtern zur Verlautbarung und Darnachhaltung bekannt gegeben.

Den Gemeindeämtern wurde hiemit Strenge zur Pflicht gemacht, diese Vorschriften sogleich zu verlautbaren und an Gastwirte, deren Tanzlokalitäten diesen unerläßlichen hygieninischen Forschriften nicht entsprechen, Tanzbewilligungen überhaupt nicht mehr zu erteilen, und baß diese Vorschriften sofort in Wirksamkeit zu treten haben.

Nachdem die Gemeinde Kirchberg, obwohl 7 zur allgemeinen Musikalimpost fatierte Wirte, jedoch nur einen derselben hat, dessen Tanzlokal diesen Vorschriften nur annähernd entspricht, so wurden Sämtliche Gastwirte gegen Unterschrift mittels beiliegender Kundmachung verständigt.

(Beilage vom 12. Juli 1907. )

Trotzbem aber verlangte der Gastwirt Josef Brandner in Waltersgrün beim Gemeinbeamte für den 20., 21. und 22. Juli 1907

Tanzbewilligung, und als ihm diese verweigert wurde, ja verweigert werden mußte, ging derselbe zur k. k. Bezirkshauptmannschaft, welche ihm die Tanzbewilligung für diese 3 Tage erstens widerrechtlich und zweitens gegen ihren eigenen Erlaß erteilte. Ebenso sandte derselbe die erlegte Musikabgabe per 12 K für den Armenfond und den klassenmäßigen Stempel mit dem Auftrage, das Gemeindeamt habe diesen im Musikregister zu verwenden und sich nebst dem (Man höre und staune) eingehend darüber zu rechtfertigen, warum demselben die Tanzbewilligung verweigert wurde.

Während der zweiten Tanzunterhaltung am 21. Juli gegab sich der Gefertigte als Gemeindevorsteher mit einem Gendarm in das Lokal des Josef Brandner und wollte den Tanz einstellen. Der Gastwirt Brandner aber zeigte die Bewilligung seitens der k. k. Bezirkshauptmannschaft mit der Unterschrift "Morsch", k. k. Statthalterei-Konzipist, vor und der Gefertigte mit dem k. k.. Gendarm wurde von angetrunkenen Gästen und vom Gastwirte nur verhöhnt und verlacht.

Aber noch mehr: Am folgenden Tage richtete der Gefertigte eine telegraphische Beschwerde an die k. k. Statthaltern und bezahlte auch die Rückantwort, und bis heute ist weder eine Antwort, noch die Gebühr zurückgelangt. Es scheint demnach, als ob auch seitens der k. k. Statthalterei die Uebergriffe der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Graslitz geschützt oder wenigstens nicht gebührend zurückgewiesen werden, und diese zwang den Gefertigten zu den Vorstehenden Schritten.

Da solche Ungehörigkeiten bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Graslitz nicht selten vorkommen, wobei ich mehr den dortigen Sekretär Herrn Feigl im Verdachte haben muß, die Bewilligung und Uebertwachung von Tanzunterhaltungen eine rein autonome und gemeindepolizeiliche Angelegenheit ist, so stellen die Gefertigten die Anfrage:

Ist Seine Exzellenz der Herr k. k. Statthalter als politischer Landeschef geneigt, die Gemeinden vor derartigen Eingriffen in ihre autonomen Rechte zu schützen und die k. k. Bezirkshauptmannschaft Graslitz hierüber strenge zu verweisen, zumal im Auftrage der k. k. Bezirkshauptmannschaft gehandelt wurde, die ihre eigenen Erlässe illusorisch macht; soll sich der Gemeindevorsteher etwa dortseits zum Narren und vor seinen Gemeindeinsassen lächerlich machen lassen?

Ist Seine Exzellenz geneigt, der Gemeinde Kirchberg über ihre telegraphische Beschwerde wenigstens nachträglich einen Bescheid zukommen zu lassen und zu veranlassen, daß sie Gebühr per 60 h für die Rückantwort zurückerstattet werde?

Prag, am 9. Oktober 1907.

Sandner und Genossen.

Nejvyšší maršálek zemský: Pan posl. Stanislav Kubr a soudruzi mi podali dotaz k Jeho Excellenci panu místodržiteli.

Sněmovní tajemník Dr. Haasz (čte): Dotaz poslance Stanislava Kubra a H. Srdínka a soudruhů k místodržiteli král. Českého, Karlu Coudenhoveovi.

V sobotu dne 31. srpna tohoto roku podniknut byl na malorolníky, kteří přinesli na trh do Hradce Králové máslo, vejce a jiné výrobky zvířecí, organisovaný útok.

Celá řada smluvených lidí okupovala tržiště a kontrolovala prodej výrobků, určujíc libovolně ceny jich.

Tito smluvení lidé násilím zbraňovali volnému prodeji, neděla-li se dle ceny jimi ustanovené, kupce od prodavačů odháněli, zboží již smluvené z rukou jim rvali a vůči malorolníkům chovali se krajně násilnicky.

Druhý případ takový stal se v úterý dne 1. října tohoto roku v Chrudimi. Tu opětně organisovaná společnost, mezi níž zjištěni byli členové nemocenské pokladny Chrudimské, obsadila všechny příchody na trh, obstoupila prodavače malorolníky, neslýchaným způsobem je nutíc k levnému prodeji výrobků zvířecích.

Kupcům pak vnucovány byly letáky, v nichž určena byla nejvyšší cena másla, a sice 52 h za ¼ kg, jakož i cena jiných produktů. Organisovaní násilníci pak zamezovali takový prodej, který se neděl dle podmínek jimi určených.

Obojí toto násilí, obmezování svobody základními zákony zaručené, vzbudilo na Králové Hradecku a Chrudimsku mezi malorolnictvem veliké znepokojení a rozechvění.

A proto táží se podepsaní:

1.   Jsou Vaší Excellenci případy tyto známy ?

2.  Zda hodlá Vaše Excellence přičiniti se též o to, aby malorolníci, přicházející na trh se svými výrobky hospodářskými, chráněni byli před podobným znásilňováním?

V Praze, dne 9. října.

Stanislav Kubr a soudruzi.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abg. Dr. Kindermann hat mir eine Interpellation an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter übergeben.

Ich bitte dieselbe zu verlesen.

Landtagsaktuar Dr. Šafařovič (liest): Interpellation der Abgeordneten Dr. Franz Kindermann und Genossen an die k. k. Regierung, betreffend die Aufnahme deutscher Bewerber bei den k. k. Staatsbahndirektionen in Prag und Pilsen.

Der Abgeordnete Anýž hat in seiner Rede am 8. Oktober l. J. gegen den Inhalt meiner Interpellation gleichen Sinnes vom 7. Oktober polemisierend behauptet:

"Es geht so weit, daß in diesem Landtage Raden und Interpellationen eingebracht werden, um die nationalen Leidenschaften zu entfachen" - diese Tätigkeit tschechischer Abgeordneter im Reichsrate und Landtage wird gewiß von keinem deutschen Abgeordneten bezweifelt "ja, es geht so weit, daß wissentliche Lügen behauptet werden, so z. B. behauptet in der gestrigen Interpellation der, Abgeordnete Dr. Kindermann die wissentliche Lüge, daß bei der Staatsbahn keine Petenten deutscher Nationalität aufgenommen würden aus Verschulden der tschechischen Ärzte und inzwischen hat sich gegeigt, daß die Ärzte, welche die Petenten in die Dienste der Bahn aufnehmen, durchwegs Deutsche sind, es ist soweit gekommen, daß man wissentliche Lügen behauptet, nur damit die deutsche Bevölkerung etwas zu lesen hat und etwas, womit sie ihre nationale Leidenschaften entflammen kann. "

Dem gegenüber seien hier von den vielen, vielen nicht weiter Verfolgten Fällen nur einige der k. k. Regierung zum eingehendsten Studium und zur ehesten Abstellung der hierbei Befundenen Ungerechtigkeiten gegenüber den Söhnen des deutschen Volkes in Böhmen empfohlen.

I. Johann Wenzel aus Nixdorf wurde mit seiner Bewerbung um Aufnahme in den Staatseisenbahndienst von der hiesigen Direktion abgewiesen wegen nicht entsprechender Sehkraft.

Nach der Abweisung wurde Wendel von zwei anderen Ärzten untersucht, seine Sehkraft gut befunden, diente gleich darauf sein Jahr als gesunder Einjährig-Freiwilliger ab.

II.   Zipelius aus Hainspach bewarb sich, nachdem er sein Jahr abgedient und die Offiziersprüfung bestanden, um Aufnahme bei der Staatsbahndirektion, wurde aber abgewiesen, nachdem er auch bort ärztlich untersucht war.

III.   Wenzel Hackel aus Haibel im Bohmerwald bewarb sich um Ausnahme bei der Direktion in Pilsen, wurde aber nach der Untersuchung wegen Kropf und schlechter Sehkraft abgelehnt.

Der Abgeordnete Herr Gröschel verwendete sich in Wien beim k. k. E. -B. -Ministerium, so daß Hackel auf seine Kosten nach Wien reisen und vom Chefarzt im E. -B. -Ministerium untersucht werden konnte. Hackel wurde bei der Untersuchung als tauglich besungen, dient heute im Staatseisenbahnbienste.

IV.   Der Sohn eines flehten Beamten in Eisenstein suchte nach Absolvierung des Gymnasiums mit Vorzug um Ausnahme in den Staatsbahndienst an, wurde aber abgewiesen. Weil er auf dem einen Auge fast gar nichts, auf dem anderen sehr wenig sehe, worüber natürlich niemand mehr erstaunt war, als der Untersuchte selbst, weil bis dahin von dieser Erkrankung seiner Augen er nichts wußte. Dieser Bewerber ging zur Wiener Staatsbahndirektion, wurde, weil gesundheitlich entsprechend, aufgenommen.

V. Herr Hugo Ezastka, früheres Mitglied des deutschen Stenographenbureans dieses Landtages, wurde wegen "Kurzsichtigkeit", trotzdem er vollkommen militärtauglich ist.

von der k. k. Prager Staaisbahndirektion zurückgewiesen.

Auf Verwendung von Abgeordneten sollte er später aufgenommen werden - was aber Herr Ezastka ablehnte - ein Beweis, daß er gutes Sehvermögen hat.

Wenn man sich über die Aufnahme lauter tschechischer Bewerber beklagt, so bekommt man auch zu hören: "es seien feine deutschen Bewerber". Wäre es ein Wunder, Wenn wirklich feine solchen wären mit Rücksicht auf die stete Abweisung der Deutschen?

Hier entsteht zunächst die Frage: Welche Instruktionen haben seitens des k. k. Eisenbahnministeriums die Untersuchenden Bahnärzte bezüglich der verlangten Tauglichkeit der Bewerber?

Muß denn nicht in Rücksicht auf die verschiedenen Vorgänge bei der Aufnahme in Wien, bei den alpenländischen Direktionen und bei denen in Prag und in Pilsen sich jedem die Frage aufdrängen: Warum besteht ein Unterschied der Instruktionen bei den einzelnen Direktionen? Ferner: Sind die zur Untersuchung bestimmten Organe nur in Prag und Pilsen gescheit und geschult genug, haben nur diese ihre Instruktionen im richtigen Sinne aufgefaßt ?

Es entsteht ferner die Frage: Werden seitens der beiden tschechischen Direktionen etwa die untersuchenden Ärzte als die Prügelknaben der Direktion betrachtet, um sich die Hände in Unschuld waschen zu können? Passierte es doch einem deutschen Abgeordneten, daß ihm seitens der Präger Direktion, als er sich um Aufnahme eines deutschen Bewerbers bemühte, die Versicherung wurde: Ja! Ja! mit größtem Vergnügen!", während ihm bald nachher die Mitteilung wurde: "Es tut mir sehr leid, aber der Petent wurde nicht für tauglich befunden, weshalb seine Aufnahme nicht möglich ist?"

Wir fragen die k. k. Regierung:

Wo ist die Warheit?, Wir wollen Klarheit haben, nachdem wir nicht gesonnen sind, die Ungerechtigkeit gegen die deutschen Aufnahmsbewerber - sei es bei der Staatsbahn, sei es bei der k. k. Postdirektion ober einer anderen c. f. Oberbehörde in Prag - weiter zu dulden.

Die beutschen Abgeordneten sind sich ihrer Pflicht gegenüber ihrem Volke voll bewußt und werden die stete Bevorzugung der Tschechen auf Kosten der deutschen, soviel Steuer zahlenden Bevölkerung nicht ruhig über sich ergehen fassen.

Ist die k. k. Regierung geneigt, endlich einmal Abhilfe zu schaffen?

Prag am 9. Oktober 1907.

Dr. Franz Kindermann und Genossen.

Oberstlandmarschall: Ich werde die verlesenen Interpellationen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter leiten.

Odevzdám přečtené interpellace Jeho Excellenci panu místodržiteli.

Vor Schluß der heutigen Sitzung hat sich Seine Exzellenz der Herr Statthalter das Wort erbeten.

Jeho Excellence pan místodržitel vyžádal sobě slovo před ukončením dnešní schůze.

C. k. místodrzitel hrabě Coudenhove: Slavný sněme! Na základě Nejvyššího zmocnění prohlašuji sněm král. Českého po ukončení dnešní schůze za o d r o č e n ý.

Hoher Landtag! Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung erkläre ich den Landtag des Königreiches Böhmen für v e r t a g t.

Nejvyšší maršálek zemský: Slavný sněme! Následkem sdělení, které právě u-

Činil Jeho Excellence pan místodržitel, jest mi odročiti slavný sněm.

Hoher Landtag! Auf Grund der von Seiner Exzellenz dem Herrn Statthalter eben gemachten Mitteilung habe ich die Pflicht, den Landtag des Königreiches Böhmen zu vertagen.

Žádám Vás, velectění pánové, abychom při svém rozchodu provolali, jak se to vždy v takovém případě děje, Jeho Veličenstvu, Nejmilostivějšímu císaři a králi našemu: Sláva!

Ich ersuche Sie, meine Herren, sowie jederzeit geschieht, unsere Beratungen mit einem Hoch auf Seine Majestät unseren Allergnädigsten Kaiser und König zu beschließen.

Jeho Veličenstvu Nejmilostivějšímu císaři a králi našemu provolávám Sláva! Sláva! Sláva! Hoch ! Hoch ! Hoch!

(Členové sněmu provolávají: Sláva! Sláva! Sláva!

Die Landtagsmitglieder bringen Hochrufe auf Seine Majestät aus. )

Sněm království Českého jest odročen.

Der Landtag des Königreiches Böhmen ist vertagt.

Konec schůze o 1. hodině.

Schluß der Sitzung um 1 Uhr Nachmittag.

Verifikatoři:

- Verifikatoren

Svob. pán Hrubý z Gelenj.

Br. Hackel.

Kryf.


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