gegen den Zeitpunkt derselben, und ihre Ablehnung damit begründet, daß man ein- oder zweiklassige Landschulen in armen Gebirgen, wo die Kinder oft über eine Stunde weit über Berg und Tat zur Schule haben, schlecht gekleidet sind, fein Mittagsessen haben, wo infolge Schneeverwehungen nicht Selten, und wie es eben gerade im heurigen Winter der Fall ist, der Schulbesuch schon über zwei Monate bereits unmöglich ist, während jener Zeit aber, wo der Schulbesuch durch eine gewisse Jahreszeit ein guter sein kann, das bekannte Abteilungssystem herrscht, wo die zum Aufsteigen fähigen Schüler mit den schlechten 2-4 Jahre, ja oft die ganze Schulzeit in einer und derselben Klasse stehen bleiben müssen und die guten Talente vergraben werden, daß man solche Schulen nicht mit jenen im südlichen Flachlande, wo günstigere Wegverhältnisse, besser situierte Verhältnisse, meistens aber auch mehrklassige Schulen sind, geschweige mit jenen von Städten mit Bürgerund Mittelschulen gleichhalten kann, wo erstens die besten Lehrkräfte hinziehen, weil die Gehaltsverhältnisse daselbst bessere sind, die Ausbildung und Versorgung ihrer Kinder eine leichte ist, wo ein besserer Lehrstoff gehandhabt werden kann, die guten Schüler alljährlich in eine höhere Klasse aussteigen und nicht feiten im achten Schuljahre schon zwei Klassen Mittelschulen haben.
Die Landgemeinden müssen daher den Städten ihre guten Schulen mit erhalten und die bürgerliche Nachkommenschaft sowie die Kinder der Beamten studieren und ausbilden lassen und dafür genießen sie eine Zurücksetzung und Geringschätzung in jeder Beziehung - die früheren 6-wöchentlichen Schulferien vom 1. September bis 15. Oktober - manche Gemeinden hatten diese auch geteilt in drei Wochen Sommer- und drei Wochen Winterferien - welche hier im Erzgebirge manchmal noch in die Getreidernte, immer aber in die Grummet- und Kartoffelernte gefallen sind, waren für die wirtschaftlichen Verhältnisse im Erzgebirge, welche berücksichtigt werden müssen, weit besser geeignet als die gegenwärtigen Ferien vom 15. Juli bis 15. September. Da die wirtschaftlichen, klimatischen und materiellen Verhältnisse im ganzen Lande häufig verschiedene sind, die man auszuzählen sich wohl ersparen kann, so muß auch zwischen Schulen im rauhen Landgebirge und dem südlichen Flachlande einerseits und den Städten mit Bürger- und Mittelschulen andererseits eine Ausnahme gemacht werden und zwar in Gebirgsgegenden, wo dies die Verhältnisse erfordern und welche diesbezüglich bei der Schulbehörde darum ansuchen, auch geteilte Ferien und zwar 4 Wochen Sommerferien und 4 Wochen Winterferien zu einer Zeit, wo die Witterungsverhältnisse am schlechtesten sind, müssen solche Verhältnisse wie schon erwähnt, Berücksichtigung finden.
Es sei hier ein Fall erwähnt.
Die Schulgemeinde Stein, 3klassig, im Schulbezirke Graslitz, also noch der südwestlichste Winkel im Bezirke, hatte vom 15. Juli bis 15 September Ferien. Mitte September begann, wie immer, die Kartoffelernte, welche bis Mitte Oktober dauerte, wozu die größeren Schüler infolge Mangels an Arbeiterkräften unumgänglich notwendig sind. Schon in der zweiten Hälfte Dezember war der Schulbesuch wegen der schlechten Witterung ein äußerst schwacher, und 2 1/2 Monate schon in diesem Jahre besuchen die Schute wegen ungangbarer Wegverhältnisse nur 8, höchstens 18% Schüler.
Die Lehrer sind mit dem Unterrichte seit Schulbeginn im vorigen Herbste noch nicht weiter gekommen und seitdem hat die Stadtgemeinde 200 Zentner Kohlen verbraucht, welche 200 K kosten; da aber auch in diesem Monate ein besserer Schulbesuch noch nicht zu erwarten ist, so ist, wenn man noch die Oster- und Pfingstferien dazu rechnet, schon das halbe Schuljahr verloren. Dabei haben aber noch eine Menge Kinder Hände und Füße erfroren.
Diese wahrheitgetreuen Umstände zwingen daher die Gefertigten zu der Anfrage:,, Ist Seine Exzellenz der Herr Statthalter als Vorsitzender des Landesschulrates geneigt, dahin zu wirken, daß solche Verhältnisse im Gebirge Berücksichtigung finden, daß die Hauptserien daselbst zu einer den wirtschaftlichen Verhältnissen angepaßten Zeit bestimmt werden und daß auch jenen Schulgemeinden, welche hiefür einschreiten, diese Ferien geteilt, und zwar vier Wochen Sommerferien und vier Wochen Winterferien, wo dieses notwendig erscheint, bewilligt werden?
Prag am 18. März 1907.
Ig. Sandner und Genossen.
Oberstlandmarschall: Ich werde diese Interpellation an Seine Exzellena den Herrn Statthalter leiten.
Odevzdám tuto interpellaci Jeho Excellenci panu místodržiteli.
Die Herren Abgeordneten Walter, Kryf und Ungermann haben sich wegen Unwohlseins entschuldigt.
Páni poslanci Walter, Kryf a Ungermann omluvili svou nepřítomnost churavostí.
Konstatuji, že slavný sněm jest způsobilým usnášeti se.
Ich konstatiere die Beschlußfähigkeit des hohen Hauses.
Přejdeme k dennímu pořádku.
Wir übergehen zur Tagesordnung.
Na denním pořádku nachází se pokračování v druhém čtení zprávy komise pro úpravu poměru úředníků okresních výborů.
Včerejšího dne jsme nedokončili generální debatu, totiž nebyl nikdo více ke slovu přihlášen ku generální debatě, nebylo však rokování ukončeno. Učiním tedy dotaz, zdali ještě někdo se hlásí ku generální debatě a pakli by tomu tak nebylo, dal bych závěrečné slovo panu zpravodaji.
Der erste Gegenstand der Tagesordnung ist die Fortsetzung in der zweiten Lesung des Berichtes der Kommission für Regelung der Dienstverhältnisse der Bezirksausschußbeamten mit dem Entwurfe eines Gesetzes über die Regelung der Dienstverhältnisse der bei den Bezirksausschussen im Königreiche Böhmen angestellten Beamten.
Wir haben gestern bei der Generaldebatte abgebrochen, ohne daß jedoch die Generaldebatte zum Schlusse gekommen wäre, obschon bei Schluß der Sitzung kein Redner mehr zum Worte gemeldet war.
Ich werde demnach die Frage stellen, ob sich noch jemand in der Generaldebatte zum Worte meldet, und falls dies nicht der Fall sein sollte, würde ich die Debatte schließen und dem Berichterstatter das Wort erteilen.
Es meldet sich der Herr Abg. Posselt zum Worte.
Ich erteile ihm das Wort.
Abgeordneter Posselt: Hoher Landtag! Wie in den gestrigen Ausführungen namentlich von den Abgeordneten unserer Seite dargetan worden ist, handelt es sich hier um eine wichtige Angelegenheit, um eine Angelegenheit, deren Wichtigkeit nach drei Richtungen bereits deklariert ist und auch nicht geleugnet werden kann.
Zunächst spricht der Gesetzentwurf, welcher uns vorgelegt worden ist, nur indirekt aus, daß die Autonomie der Bezirke, das heißt das Selbstbestimmungsrecht der Bezirke in der wichtigsten Sache, in der Personalfrage, durch diese Vorlage vollständig ausgehoben wird.
Dagegen müssen wir, die Vertreter der Bezirke, uns entschieden wenden. (Abgeordneter Dr. Kindermann ruft: Sehr richtig!) Wenn auch selbstverständlich den Bezirken die Wahl der Beamten, die Ernennung der Beamten überlassen ist, so ist doch der Einfluß vonseiten der Zentrale in so gewichtiger Weise vorgesehen worden, daß geradezu den Bezirken draußen die Anstellung von Beamten ohne Zutun des Landesausschusses unmöglich geworden ist, das heißt die Anstellung von Beamten nach eigenem Ermessen der Bezirke.
Ich mache hier vor allem auf den § 42 des Gesetzentwurfes aufmerksam, der lautet:
"Der Landesausschuß übt von amtswegen die Aufsicht darüber aus, daß die Bestimmungen dieses Gesetzes eingehalten werden. Zu diesem Behufe ist derselbe befugt allenfalls aus Kosten des Bezirkes sämtliche nach diesem Gesetze dem Bezirksausschüsse oder der Begirksvertretung obliegenden vorkehrungen zu treffen, insofern diese Vorkehrungen von den letzteren nicht getroffen werden.
Desgleichen ist der Landesausschuß berechtigt, von amtswegen sämliche Beschlüsse der Bezirksvertretung, Bezirksausschusses oder der Disziplinarkommission, die den Bestimmungen dieses Gesetzes widerstreiten, zu beheben. "
Und nun kommt die wichtigste Bestimmung, meine Herren, der dritte Absatz:
"Dem Landesausschusse obliegt es auch, im Rahmen dieses Gesetzes ausführliche für sämtliche Bezirke bindende Durchführungsvorschriften gu erlassen. "
(Rufe: Hört! Hört !)
Es wäre gut, wenn gerade diese Bestimmung aus dem Gesetzentwurfe weggelassen worden wäre, hier liegt die Schärfe der Vorlage. (Abg. Dr. Kindermann ruft: Das muß heraus, wir dulden es nicht anders!)
Wir sind, meine Herren, alle dafür, daß für die Beamten, sowohl für die Konzeptsals auch für die Manipulationsbeamten der Bezirke vorgesorgt werde. (Abg. Dr. Nitsche ruft: Und der Gemeinden!) Nein, die Gemeinden kommen in diesem Gesetze nicht in Betracht.
Ich würde es sehr bedauern, wenn es in Böhmen noch eine größere Anzahl von Bezirken geben sollte, die für ihre Beamten nicht vorgesorgt hat. Wir haben es zumeist schon getan (Rufe: Sehr richtig! So ist es!) Nicht bloß in den Städten, auch in den Gemeinden und Bezirken insbesondere und es kommt häufig vor, daß nach freiem Entschluß der Bezirke und Gemeinden die Bestimmungen etwas entgegenkommender sind als die starken Formen eines Landesgesetzes oder der betreffenden Staatseinrichtung.
Dort, wo feine besonderen Bestimmungen getroffen sind, ist es ausdrücklich vorgesehen, daß die Regelung der Ruhegenüsse, der Versorgung der Waisen und Witwen der Beamten nach den Grundsätzen, die der Staat dafür festgesetzt hat, durchgeführt werden sollen.
Das ist ein Beweis, daß sich keine Bezirksvertretung und keine Gemeinde dem entziehen will, für ihre Beamten zu sorgen, umsomehr, als es ja der große Zug der Zeit ist, für alle Angestellten zu sorgen, sowohl während der Arbeit, als auch für das Alter, als auch nach dem Tode für die Witwen und Waisen.
Es war also nicht nötig, in dieser Beziehung einen Antrag einzubringen oder ein Gesetz zu schaffen.
Die Wünsche der Beamtenschaft werden wir draußen ganz gewiß respektieren, so viel als nur irgend möglich. So weit die wirtschaftlichen Verhältnisse es gestatten, wird den Wünschen der Beamtenschaft in aller Hinsicht gewiß vollkommen entsprochen werden.
Ich anerkenne auch die vollständige Berechtigung dieser Ansprüche, bin aber dagegen, daß das vorliegende Gesetz ohne weiters beschlossen werde mit Übergehung und durch
Entziehung des Selbstbestimmungsrechtes der Bezirke. Die Fürsorge für die Beamten und Diener des Bezirkes, bitte ich, denn doch dem Bezirke selbst zu überlassen.
Es sitzen in den Bezirksvertretungen, in den Bezirksausschüssen Männer von Erfahrung, welche die ganzen wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse und die Bedürfnisse des Bezirkes kennen und die werden ganz gewiß das Bestmöglichste tun für die eigenen Beamten, namentlich wenn sie sich bewähren, und ich darf von unseren Beamten dies fast ohne Unterschied behaupten, daß sie sich bewähren. (Rufe: So ist es!)
Wir erblicken in der Gewährung der Altersversorgung, in der Systemisierung der Bezüge usw. eine Anerkennung für unsere Beamten, die sich bisher ausgezeichnet bewährt und vortrefflich die Geschäfte des Bezirkes geleitet haben, inwieweit sie ihnen obliegen und übertragen sind.
Ein weiterer Punkt, welcher ebenfalls geltend gemacht worden ist, ist die nationale Frage, welche mit diesem Antrag zusammenhängt.
Meine Herren, verdenken Sie es allen jenen, welche auch die nationale Frage bei dieser Gelegenheit hervorheben, nicht, wenn sie dieselbe auch bei der gegenwärtigen Angelegenheit zum Ausdruck bringen und wenn sie auf die Gefahren hinweisen, welche für die deutschen Bezirke bestehen - und mag auch beim Verfasser der Vorlage des Gesetzes die Absicht nicht vorhanden gewesen sein, so ist doch die Möglichkeit vorhanden, daß auf Grund eines so formulierten Gesetzes unangenehme nationale Streitfälle in die deutschen Bezirksvertretungen hineingetragen werden.
Jedenfalls ist es viel klüger dem von Vornherein zu begegnen und es von vornherein unmöglich zu machen, als diese unerquicklichen Zustände in deutsche Bezirke hineintragen zu lassen.
Wir haben draußen eine genügende Anzahl gebildeter, befähigter Leute, welche die Beamtenstellen in den Bezirksvertretungen ausfüllen können und ausfüllen werden, und wir brauchen keinen fremden Zuzug.
Also auch vom nationalen Standpunkt aus müssen wir uns alle gegen die Annahme dieses Gesetzes und auch gegen die Annahme der Vorlage zur Spezialdebatte wenden. Wenn im Einvernehmen mit unserer Seite Grundsätze aufgestellt worden wären, wenigstens die Kardinalgrundsätze - für die Anstellung von Bezirksbeamten überhaupt - und, wenn nicht die Form eines Gesetzes gewählt worden wäre, so hätte sich vielleicht darüber reden lassen. Denn absolut ablehnend gegen jede Lösung dieser Angelegenheit verhält sich bei uns niemand.
Aber Sie haben in der Vorlage ein Gesetz geschaffen, welches namentlich in der Form, wie es vorliegt, für uns ganz unannehmbar ist, unannehmbar in den wichtigen Punkten der förmlichen Aufhebung der Bezirksautonomie und in der nationalen Frage, welche die zwei Hauptbedenken gegen die Vorlage genannt werden müssen. (Abg. Strache ruft: Sie hätten gleich schreiben sollen: Dem Landesausschusse wird das Recht gewährt, tschechische Sekretäre in deutschen Bezirksvertretungen anzustellen!)
Ich bitte, meine Herren, der Eindruck, welchen die Gesetzesvorlage auf uns macht, ist der, daß die Bezirke kommandiert werden sollen, und das, meine Herren, werden sich die deutschen Bezirke ganz gewiß nicht gefallen lassen, soll nicht dadurch unsere autonome Verwaltung bei unserer eigenen Bevölkerung in Mißkredit kommen. Das Sand nimmt ferner hier Rechte, welche wir aber nicht abtreten Werden, und hat übrigens dem gegenüber nicht gleichzeitig auch Pflichten übernommen.
Würden Sie, meine Herren, die Bezirksvertretungen in der Weise, wie es in dieser Gesetzesvorlage geschieht, weiter behandeln. So würde ich förmlich hier den Antrag Stellen: Man hebe doch die Bezirksvertretungen lieber auf. Es soll - und das wünschen wir selbst und Streben es an und haben es zum wesentlichen Teile auch schon getan - daß entschieden Gerechtigkeit geübt werde gegenüber den Beamten der Bezirke, aber vor allem wünschen wir, daß vom Lande aus Gerechtigkeit geübt werde gegenüber den Bezirken.
Diese gesetzliche Stellung der Bezirke ist ausdrücklich im Bezirksvertretungsgesetze angegeben. Es ist das Selbstbestimmungsrecht der Bezirke in dem Bezirksvertretungsgesetze ausdrücklich ausgesprochen, und wir können uns davon nicht ein Jota nehmen lassen. Eine Verschleppung wollen wir unter keiner Bedingung, und wenn ich nun im Namen meiner Landsleute den Antrag stelle, es möge der gegenwärtig vorliegende Gesetzentwurf an dieselbe Kommission zur nochmaligen Beratung und zur neuerlichen Berichterstattung zurückverwiesen werden, so erkläre ich offen, daß damit nicht die geringste Verschleppung beabsichtigt ist.
Ich bitte aber, meine Herren, eine Verschleppung würde darin liegen, wenn Sie heute diesen Gesetzentwurf zum Beschlusse erheben. Denn, nachdem ein ganzer geschlossener Teil des Landtages sich gegen das Gesetz selbst wendet und nicht dafür stimmt, sondern entschieden dagegen auftritt, so kann nach meiner und unser Aller Auffassung ein derartiger Beschluß die Sanktion nicht erlangen.
Ich werde also sehr bitten, diesen meinen Antrag, der ja ein vermittelnder ist, anzunehmen und werde die Herren Abgeordneten sämtlicher Parteien ersuchen, für diesen meinen Antrag zu stimmen.
Er ermöglicht es, daß eine Gesetzesvorlage oder überhaupt eine Vorlage neuerlich vor den Landtag kommt, welche dann vielleicht uns allen annehmbar ist. (Lebhafter Beifall. Bravorufe. )
Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeordnete Possellt hat mir nachstehenden Antrag übergeben:
"Der vorliegende Bericht und Antrag wird an die Kommission zur Regelung der Verhältnisse der Bezirksbeamten zur nochmaligen Beratung und neuerlichen Berichterstattung zurückgewiesen. "
Ich ersuche die Herren, welche diesen Antrag unterstützen, die Hand zu erheben.
Der Antrag ist hinreichend unterstützt.
Es hat sich zum Worte gemeldet und zwar gegen die Anträge der Kommission der Herr Abgeordnete Besemüller.
Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Besemüller: Hoher Landtag! Wenn ich mich auch noch zu Worte gemeldet habe in dieser Angelegenheit, so tue ich es nur als Obmann der Bezirksvertretung Reichenberg, welche ich an dieser Stelle die Ehre zu vertreten habe. Ich werde mich nicht des Langen in die einzelnen Punkte einlassen, es ist bereits besprochen worden, daß durch dieses neue Gesetz, welches hier im Landtage von gegnerischer Seite eingebracht wurde, die Autonomie der Bezirke eine ganz besondere Einschränkung erfahren wird.
Die Wahrung des Selbstbestimmungsrechtes bei Anstellung der Bezirksbeamten muß meiner Anficht nach und hoffentlich auch nach Ansicht vieler Herren, den Bezirken überlassen werden (Rufe: Sehr richtig ! Lebhafter Beifall. ) Meine Herren! Ich muß diesen Appel an die gegnerische Seite richten, nachdem auch in Ihren Reihen eine große Anzahl von Bezirksobmännern, Bezirksvertretungsmitgliedern sich befindet.
Eine solche Einschränkung, wie sie in dem Gesetze gedacht ist, wird nicht durchgeführt werden können und wird von uns jederzeit bekämpft werden.
Es handelt sich hier vor allem, was die Qualifikation der einzelnen Bewerber für eine solche Stellung anbelangt und in dem Gesetzentwurf niedergelegt worden ist, darum, daß eine so hohe Vorbildung von drei Staatsprüfungen u. s. w. verlangt wird.
Das ist meiner Ansicht nach viel zu viel verlangt, weil die Herren unsere Verhältnisse gar nicht kennen und es ist mir selbst von gegnerischer Seite gesagt worden, daß es vorgekommen ist in einem schlesichen Bezirke, glaube ich daß sie einen Bezirksvertretungssekretär angestellt haben, welcher Jurist war und zwar hatten sie dort drei solche Herren durch drei bis vier Jahre hindurch immer einen angestellt und er hat ihnen nicht entsprochen, sie haben ihn wegschicken müsen, ein Beweis, daß Juristen nicht immer für einen solchen Posten geeignet erscheinen. Ich will nämlich - auch dieser Fall könnte eintreten - das Beispiel unserer Bezirksvertretung Reichenberg anführen. Wir haben in Reichenberg zufälligerweise einen bereits lange Jahre im Dienste stehenden Herrn als Sekretär, welcher kein Jurist ist, aber ich muß gestehen, einen sehr tüchtigen Mann.
Wir hoffen, daß er uns noch lange erhalten bleibe.
Wenn dieser Gesetzentwurf Gesetzeskraft erlangt, müssen wir später diese Stelle ausschreiben.
Es würden verschiedene Bewerber mit Rücksicht darauf, daß es Juristen sein müssen, wahrscheinlich auch tschechische Bewerber, auftreten.
Jetzt nehmen wir an, daß unter den deutschen Bewerbern einer wäre, der eine oder zwei Staatsprüfungen hätte, aber sonst gut qualifiziert wäre. Aber der Tscheche hätte drei Staatsprüfungen. Wir würden also den Deutschen akzeptieren und ihn, wiewohl er nur zwei Staatsprüfungen hat, in Vorschlag bringen und aufnehmen.
Was würde nun geschehen? Der Tscheche mit drei Staatsprüfungen würde an den Landesausschuß herantreten und würde sagen: Ja, ich habe mehr Prüfungen, ich bin besser qualifiziert und muß daher akzeptiert werden. Solche Fälle würben gewiß vorkommen. Ich bitte, ich habe nämlich zufälligerweise selbst die Äußerung, die wir auf Grund eines Erlasses des Landesausschusses abgeben mußten, herausgesucht aus den Akten und fand, daß der Bezirksausschuß in Reichenberg im Jahre 1904 bereits in dieser Frage Stellung genommen hat.
Seit fünf Jahren hat nun die Sache geruht, und ich glaube, wenn diese Angelegenheit nicht der neungliedrigen Kommission zugewiesen worden wäre, sondern dorthin, wohin sie gehört, nämlich der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten, ständen wir heute nicht vor dieser Tatsache. Schauen sie sich einmal die 9gliedrige Kommission an. Aus wem besteht die Kommission? Ist da nicht eine Anzahl von Bezirkssekretären darin? Ich glaube, es sind mehrere darin. Ich möchte also ganz kurz die Äußerung des Bezirksausschusses Reichenberg anführen. Derselbe sagt:
"Ganz abgesehen davon, daß es zum mindesten sehr fraglich ist, ob für die Beamten der Bezirksvertretungen die juridischen Kenntnisse notwendiger sind als die technischen Kenntnisse, hält der gefertigte Ausschuß dafür, daß es auch in Hinkunft wie bisher den Bezirksvertretungen überlassen bleiben solle, welche Qualifikation sie von ihren Beamten für das Konzepts- oder Manipulations- oder Straßenabministrationsfach verlangen wollen.
Aus der Tendenz des bezogenen Landesausschußerlasses geht abermals hervor, wie dies schon früher aus dem reaktionären Bestreben des tschechischen Landesausschusses bei anderen Anlässen beobachtet wurde, daß durch die angeregte Reform die Bezirksautonomie wieder eine Einschränkung erfahren und in versteckter Form der Utraquisierung der Verwaltung in rein deutschen Bezirken Eingang verschafft werden soll.
Die deutschen Bezirksvertretungen können keiner Maßregel zustimmen, die auf eine Verkürzung des bisher bestandenen Selbstbestimmungsrechtes der Bezirksvertretungen hinzielt und aus diesen Gründen muß sich der unterzeichnete Bezirksausschuß infolgeSitzungsbeschlusses vom heutigen Tage ganz entschieden dagegen aussprechen, daß den autonomen Verwaltungskörpern das Selbstbestimmungsrecht bei der Anstellung von Beamten oder anderen Bediensteten genommen oder irgendwie eingeschränkt werde. "
Das ist der Bericht unserer Bezirksvertretung in Reichenberg. Meine Herren, ich habe mich auch in Prag erkundigt und zwar bei dem betreffenden Herrn Referenten. Dem sind anläßlich dieses Erlasses, der hinausging an alle Bezirksvertretungen (und wir haben in Böhmen - ich bitte, zu entschuldigen, wenn die Ziffer nicht richtig ist - 215 Vertretungen) folgende Äußerungen zugekommen: Alle sind gehört worden. Und was glauben Sie? 107 haben sich für die Regelung der Beamtengehalte, also nicht einmal die Hälfte, ausgesprochen. Wie wollen Sie die anderen dazu zwingen? Dieses Gesetz ist also ganz unrichtig. Es ist doch nicht die Mehrheit der Bezirksvertretungen, welche den Wunsch äußern, es möge diese Regelung der Bezüge und Dienstverhältnisse stattfinden.
107 dafür, 10 haben sich überhaupt nicht geäußert, etliche 90 haben sich dagegen ausgesprochen. Ich habe mich noch weiter erkundigt und in Erfahrung gebracht, daß in den Bezirksvertretungen bis jetzt ungefähr 45 Juristen sitzen. Bitte, sagen Sie mir, wo sie sitzen? In den deutschen Bezirken sehr wenige, vielleicht 1-2. Ich glaube nicht, daß irgendwo ein Jurist angestellt ist. Wir haben lauter alte praktische Leute, die wir uns selbst herangezogen haben.
Bemerken möchte ich noch, daß, wenn die Bezirksbeamten des Königreiches Böhmen ihre Gehalt- und Dienstbezüge geregelt Wissen wollen, sie sich hätten in erster Linie nicht hieher wenden sollen, sondern an die Vorgesetzte Behörde: Bezirksausschuß, Bezirksvertretung. Und wenn die Herren in der Bezirksvertretung Leute angestellt haben, die die notwendige Eignung besitzen, so habe ich die Überzeugung, daß man bestimmt ihren Wünschen nachgekommen wäre.
Meine Herren, ich werde nun schließen und stimme Vollständig mit den Ausführungen meiner Kollegen Posselt und Funke überein. Ich stimme auch für den Antrag, welchen der Kollege Posselt eingebracht hat, nämlich Rückverweisung an die Kommission. (Lebhafter Beifall. )
Nejvyšší maršálek zemský: Žádá ještě někdo za slovo?
Verlangt noch Jemand das Wort? Ich erkläre die Debatte für geschlossen
Prohlašuji, že generální rokování je skončeno a dávám slovo panu zpravodaji.
Zpravodaj posl. Maštálka: Slavný sněme! Jsem velice povděčen, že včerejší tón, který byl zanesen do debat o tomto předmětu vysoce váženým soudruhem mým p. Drem Funkem, byl podstatně zmírněn a není sdílen dnes jeho pány soudruhy. Budiž mně tudíž dovoleno, aby také na mně bylo přeneseno smýšlení, které se obráží v tomto sněmu, abych také já přespříliš nereagoval na ty výtky, které velice prudkým způsobem zejména v ohledu národnostním byly včera vynášeny.
Pánové z druhé strany činí nám návrhy, abychom odkázali dotyčnou předlohu, kterou projednáváme, téže komisi zpět, ve které tato záležitost dvě léta velice pečlivě byla probírána a budiž konstatováno, že dne 26. února t. r. jednomyslně všemi členy komise, německými členy komise a p. Drem Funkem byla přijata. (Výborně!)
(Dr. Baxa: Dr. Funke byl místopředsedou v té komisi!)
Pan Dr. Funke, jak správně poznamenal p. Dr. Baxa, byl místopředsedou této komise a před dvěma roky, za jeho první intervence bylo započato jednání, když jsem byl zvolen referentem o této předloze zákona a v jeho přítomnosti bylo jednáno a 26. února t. r. dokončeno a to dokončeno, jak pravím a opakuji, přijetím kompromisních návrhů, kteréžto kompromisní návrhy se vztahovaly na následující věci. Se strany naší bylo s velkým důrazem a já o tom v další debatě pronesu své mínění - poukazováno na to, že jest naprosto nutno, aby naše okresy bez rozdílu jejich velikostí, byly nadány a vyzbrojeny řádně kvalifikovanými právnickými silami.
V důsledku tohoto nazírání také přijala komise pro úpravu poměrů okresních úředníků skutečně před dvěma lety zásadu a odstavec paragrafu, ve kterém tato zásada přichází k platnosti a vedle které mají ve všech okresích bez výhrady býti ustanoveni úředníky kvalifikovaní právníci.
Tak ta otázka stála v té době, kdy zemský sněm před dvěma lety skončil svoji působnost Netajím se tím, a nemohu zatajiti sl. sněmu, že proti tomuto usnesení se strany německé, zejména se strany zástupců okresních německých zastupitelstev, byly činěny námitky a zejmena poukazováno na to, že to bude činiti finanční obtíže malým okresům německým, jestli se jím ustanoví podmínka kvalifikovaných právnických sil, které musí mnohem lépe býti honorovány. Na druhé straně však komise stála před skutkem, že nebyl dosud odhlasován § 41., vedle kterého paragrafu má celý zákon býti aplikován taktéž na úřednictvo stávající, a členové komise a sl. sněmu byli zaplavováni peticemi ser strany samosprávného úřednictva, aby tato tvrdost předlohy byla odstraněna a aby zákon vstoupil v platnost přímo i pro úřednictvo stávající.
Úřednictvo samosprávné vytýkalo poradám našim, že minimum zejména při úřednictvu administrativním, pokladničním jakož i manipulačním ustanoveno jest příliš malé. Vytýkalo a to správně, že zemský výbor nepojal do předlohy jiné kategorie úřednictva velmi důležité, které čím dále tím více se ustanovují v našich okresích, totiž okresní cestmistry; také vytýkalo úřednictvo technické, které má nejméně tatáž předběžná studia jako právníci, že bylo opomenuto. Se zřetelem na tyto výtky, které se činí předloze, byl konstruován se strany naší minoritní návrh, aby byly poskytnuty úlevy okresům menším, a tyto úlevy přijdou v první řadě k duhu okresům německým s podmínkou, jestliže na druhé straně předloha zákona a zákon sám se bude vztahovati také na úřednictvo již ustanovené, a když podmínky existenční tohoto úřednictva budou zlepšeny.
V této formě kompromis skutečně byl uzavřen a konstatuji zde po třetí výslovně, že pan dr. Funke pro tento kompromis i s ostatními svými členy hlasoval, ano jiný německý člen komise ohledně jisté otázky vznesené minoritním votum v tomto usnesení zpátky vzal.
Za těchto okolností byla otázka zákona vnesena do sněmu a nyní přichází se se strany pana dra Funkeho a vytýká se nám, že chceme poněmčovati německé území, že tam chceme české úředníky vpašovat, a pod tímto národnostním praetextem zahajuje se boj proti předloze.
Za jiných okolností byl bych poukázal, že tomuto rozhořčení podkládati se mohou docela jiné příčiny. Pomíjím však toho a prozatím toho nečiním; budiž mi dovoleno, abych vstoupil do kritiky toho co pan dr. Funke zde nám byl vyložil.
Pan dr. Funke tvrdil v první řadě, že princip samosprávy touto předlohou jest prolomen a průběhem debaty samotné položil otázku, v čem prý princip samosprávy spočívá? Na tuto jím samým položenou otázku odpověď sám sobě však nedal, jak bychom toho mohli právem žádati a očekávati a sám opomenul ve svých vývodech formulovati právo sebeurčování autonomních sborů.
Pan dr. Funke, a nyní připojil se k němu pan kolega Posselt, dokazovali, že autonomie má býti paladiem nedotknutelným, a že chrániti autonomii jest první naší povinností.
Jsem úplně s ním za jedno; my považujeme autonomii skutečně za nejvyšší náš zákon, a nepřipustíme nějaké zkracování naší autonomie, ale v této předloze nespatřujeme nějaké prolomení autonomie, a pokusím se, budiž mi to slavným sněmem dovoleno, abych, opíraje se o důvody, které zemský výbor ohledně této otázky ve své původní zprávě byl zaujal, pojem autonomie s tohoto místa, jak si ji představujeme, vyložil.
Dle náhledu, moderní vědou státu zastávaného, podstata samosprávy netkví ve větší nebo menší disposiční volnosti samosprávných organismů a volnost skutečně jim propůjčená není odůvodněna snad tím, že organismy tyto opatřují výhradně své záležitosti v tak zvaném oboru své působnosti, což jest pojem čistě doktrinářský ze starých individualistických theorií vyplynulý, nýbrž, že podstata tohoto útvaru správy veřejné leží v účasti občanů ve správě a