Pondìlí 18. bøezna 1907

hosplatze, insbesondere der Besitzer des dort errichteten öffentlichen Gasthauses die Aussperrung des Verkehrs gefallen lassen und wer leistet ihnen Schadenersatz?

Die zunächst berührten Faktoren sind über das ganze Vorgehen der Buschtiehrader Bahn und der Staatsbehörden erbittert.

Mit Hinweis aus diese den Tatsachen entsprechenden Zeitungsmitteilungen richten die Gefertigten an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter die Anfrage:

Ist Seine Exzellenz in Kenntnis dieses Falles ?

Ist Seine Exzellenz geneigt, in dieser Sache zu Gunsten der in Betracht kommenden Gemeinden und des Bezirksausschusses eine entsprechende Entscheidung zu fällen ?

Prag am 18. März 1907.

Karl Iro und Genossen.

Oberstlandmarschall: Ich werde diese Interpellation an Seine Excellenz den Herrn Statthalter leiten.

Odevzdám tuto ínterpellaci Jeho Exc. panu místodržiteli.

Die Herren Abgeordneten Pacher und Genossen haben mir eine Anfrage an den Herrn Obmann der Wahlreformkommission überreicht.

Páni poslanci Pacher a soudruzi mnì podali interpellaci k panu pøedsedovi komise pro volební øád.

Landtagssekretär Dr. Haasz (liest): Anfrage des Abg. Pacher und Genossen an den Herrn Obmann der Wahlreformkommission, betreffend die Erledigung des Berichtes über die Einführung der Wahlpflicht.

In der Erwägung, daß der Landtag eines so volkreichen, wirtschaftlich und kulturell so hochstehenden Landes wie Böhmen unbedingt in die Lage kommen muß, rechtzeitig d. i. vor den nächsten allgemeinen Reichsratswahlen sich betreffs der Einführung der Wahlpflicht zu entscheiden und in der weiteren Erwägung, daß die Einführung der Wahlpflicht von der deutschen Bevölkerung des Landes und wohl überhaupt von der überwiegenden Mehrheit der gesamten Bevölkerung gefordert wird, stellen die Unterzeichneten die Anfrage:

Gedenkt der Herr Obmann der Wahlreformkommission mit allem Nachdrucke dafür einzutreten, daß der Bericht der Wahlreformfommission über die Wahlpflicht noch in diesem Tagungsabschnitte auf die Tagesordnung gesetzt und vom Landtage erledigt werde ?

Prag den 18. März 1907.

Pacher und Genossen.

Oberstlandmarschall: Ich werde diese Anfrage an den Herrn Obmann der Wahlreformkommission leiten.

Odevzdám tuto interpellaci p. pøedsedovi komise pro volební reformu.

Der Herr Abg. Trautzl hat sich für die heutige und morgige Sitzung entschuldigt.

Pan posl. Trautzl omluvil se pro dnešní a zítøejší schùzi.

Konstatuji, že slavný snìm jest zpùsobilý usnášeti se.

Ich konstatiere die Beschlußfähigkeit des hohen Hauses.

Der Herr Abg. Freiherr von Aehrenthal hat das Ersuchen gestellt, es möge ihm bewilligt werden, aus der Landeskulturkommission auszutreten.

Pan posl. s. vob. pan Aehrental požádal, by mu bylo dovoleno vystoupiti z komise zemìdìlské.

Ich werde dieses Ersuchen des Herrn Abg. Baron Aehrenthal zur Abstimmung bringen

Dám hlasovati o žádosti svob. pána Aehrentala, by smìl vystoupiti z komise zemìdìlské.

Ich ersuche die Herren, welche diesen Austritt bewilligen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteøí povolují toto vystoupení, by vyzdvihli ruku.

Es ist bewilligt.

Jest povoleno.

Pøejdeme k dennímu poøádku.

Wir übergehen zur Tagesordnung.

Prvním pøedmìtem jest pokraèování v druhém ètení zprávy komise živnostenské o návrhu poslancù Josefa Krejèíka, Václava Nìmce a soudruhù na zmìnu názvu a stanov stávající zemské komise živnostenské a rozšíøení pùsobnosti její.

Erster Gegenstand der Tagesordnung ist die Fortsetzung in der zweiten Lesung des Berichtes der Gemeindekommission über den Antrag der Abgeordneten Josef Krejèík, Wenzel Nìmec und Genossen auf Aenderung der Bezeichnung und der Statuten der bestehenden Landesgewerbekommission und Erweiterung ihres Wirkungskreises.

Jelikož poslednì øeènil pan poslanec Adámek, který byl zapsán pro návrhy, pøijde nyní k øeèi pøíští øeèník, který jest zapsán proti návrhùm.

Nachdem der letzte Redner in der vorigen Sitzung für die Anträge der Kommission gesprochen hat, so gelangt nunmehr zum Worte der nächste Redner, welcher gegen die Anträge der Kommission eingetragen ist, und in dieser Beziehung erlaube ich mir mitzuteilen, daß sich noch zum Worte gemeldet haben: contra: die Herren Abg. Pacher, Glöckner und Strache, pro der Herr Abg. Krejèí.

Dovoluji si sdìliti, že se dali ještì zapsati za øeèníky proti návrhu komise pan posl. Pacher, Glöckner a Strache; p r o návrhy p. posl. Krejèí.

Es gelangt nunmehr zum Worte der Herr Abgeordnete Pacher und ich erteile ihm dasselbe.

Abg. Pacher: Hoher Landtag ! Es ist kein Zweifel, daß eine andere Organisierung der Vertretung des Gewerbestandes als sie in der bisherigen Landesgewerbekommission zu finden war, hier im Lande nötig ist. Wir können mit dieser Landesgewerbekommission schon deshalb nicht zufrieden fein, weil sie in ihrer heutigen Zusammensetzung dem Grundsätze nicht entspricht, den wir bei der ganzen Gewerbereform verfolgen, dem Grundsatze nämlich, dem Gewerbestande eine selbständige Standesvertretung und Mittel und Wege zu schaffen, um auf die Handhabung der Gesetze und Verordnungen Sowohl, als auf die Vorbereitung neuer Gesetze und Verordnungen entsprechenden Einfluß zu üben.

Wir müssen verlangen, daß derartige Körperschaften, die den Gewerbestand vertreten sollen, wenn man schon den Grundsatz aufrechterhalten will, wie er bei den großen Beiräten für die Industrie, für die Landwirtschaft, für die Arbeiterschaft u. s. w. gilt, nämlich, daß sie teils aus ernannten, teils aus gewählten Mitgliedern bestehen, daß, sage ich, derartige Körperschaften eine möglichst wenig bureaukratische Zusammensetzung haben, sondern der modernen Auffassung vom Selbstbestimmungsrechte entsprechen.

Ich und meine engeren Parteigenossen sind daher grundsätzlich damit einverstanden, daß man die Landesgewerbekommission in diesem Sinne umgestalte.

Ich glaube aber nicht, hoher Landtag, daß gegenwärtig der richtige Augenblick da ist, um die Umgestaltung vorzunehmen und daß die Vorschläge des vorliegenden Antrages geeignet sind, den Wünschen in Bezug aus eine solche Umgestaltung zu entsprechen.

Ich sage, meine Herren, es ist jetzt nicht der richtige Zeitpunkt, um über die Errichtung eines Landesgewerberates, bzw. Umgestaltung der Landesgewerbekommission in einen Landesgewerberat schlüssig zu werden, und begründe dies damit, daß wir gegenwärtig vor der Errichtung eines Gewerberates beim Handelsministerium, vor der Schaffung einer Gesamtvertretung des Gewerbestandes bei der Wiener Regierung stehen. Und deren Gestaltung wollen wir doch erst abwarten, bevor wir über den Landesgewerberat Beschluß fassen.

Hoher Landtag! Ich glaube, dieser Landesgewerberat müßte vor allem die eine Funktion erfüllen, daß er den Mittelbau, die Mittelstufe, bilde zwischen den Gewerberaten bei den Bezirkshauptmannschaften, welche die in Bezirksverbände vereinigten Genossenschaften nach dem Gewerbegesetze zu beanspruchen berechtigt sind und zwischen dem Gewerberat, der nach der Zusicherung des gegenwärtigen Handelsministers Dr. Fort im Zusammenhange mit der Gewerbereform in der nächsten Zeit errichtet werden soll.

Meine Herren, wir wissen über die Zusammensetzung dieses Gewerberates heute bereits soviel, daß er nach dem Vorbild des IJndustrierates aus 68 Mitgliedern, zur Hälfte ernannt, bestehen soll, daß seine Kompetenzen ungefähr dasselbe Gebiet für das Gewerbe umfassen sollen, wie der Industrierat diesbezüglich der Industrie, der Landwirtschaftsrat bezüglich der Landwirtschaft umfaßt.

Aber, meine Herren, die Verordnung, in welcher die Kompetenz dieser neuen Körperschaft genau umschrieben, die Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der gewerblichen Verbände und die Verteilung der von der Regierung zu ernennenden Vertreter auf die einzelnen Länder festgestellt wird, ist noch nicht erschienen.

Ich möchte nun wünschen, daß der Landesgewerberat beim Handelsministerium in eine gewisse Übereinstimmung gesetzt, daß Seine Einrichtung parallel mit der jenes in nächster Zeit zu errichtenden Reichsgewerberates gestaltet werde, und das ist nicht möglich, wenn wir heute schon dem Landesausschusse eingehende Forschriften über die Vorschläge machen, die er uns erstatten soll.

Es wird gewiß, meine Herren, auch von dem entschiedendsten Vertreter der Landesautonomie nicht bestritten werden, daß wir unter den heutigen Verhältnissen eine Vertretung des Gewerbestandes beim Handelsministerium brauchen.

Wie nun einmal die Dinge liegen, gehört die Macht und das Recht zur Ausführung der Gewerbegesetze - ich meine nicht allein das Gewerbegesetz an sich, sonbern auch der für den Gewerbestand nicht minder wichtigen Spezialgesetze über den Hausierhandel, über die §§. 59 und 60 der Gewerbeordnung, des leider vom Herrenhause geworfenen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb - dem Handelsministerium, ebenso wie das Recht und die Macht zur Vorlage ähnlicher neuer Gesetze und zur Erlassung diesbezüglicher Verordnungen.

Ich erlaube mir, zu wiederholen, was ich an anderer Stelle schon gesagt, daß wir mit der jungst sanktionierten Gewerbeordnung die Gewerbereform keines Wegs als abgeschlossen betrachten und daß sofort nach dem Zusammentritte des Reichsrates wiederum die Vertreter des Gerverbestandes den Ruf erheben werden, daß die Verwirklichung dessen, was dieses Gewerbegesetz noch nicht gebracht hat, neuerdings von der Gesetzgebung in Angriff genommen werde, und daß jene Hindernisse, welche bisher zum Teil in der Böswilligkeit gegnerischer Kreise, zum Teil in der Schwäche der Regierung oder in ihrer mangelhaften

Erkenntnis der wahren Volksbedürfnisse gelegen waren, beseitigt werden.

Um nun, meine Herren, wirklich dessen sicher zu sein, daß künftighin gesetzliche Vorschriften über das Gewerbewesen im Sinne des Gewerbestandes und unter Mitwirkung derjenigen, für welche das Gesetz zunächst bestimmt ist, geschaffen werde, brauchen wir bringend eine Vertretung des gesamten Gewerbestandes der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder beim Handelsministerium.

Es war wohl die freudigste Botschaft welche Seine Excellenz der Herr Handelsminister, den gewerbefreundlichen Parteien bringen konnte, als er in seiner ersten Rede zu dem Gewerbegesetz erklärte, die Regierung Sei gewillt, die Wünsche des Gewerbestandes zu verwirklichen und eine Vertretung nach Art des Industrierates, des Landwirtschaftsrates, zu schaffen.

Erst mit der Schaffung einer solchen Standesvertretung rückt der Gewerbestand gleichberechtigt in die Reihe der anderen gleichberechtigten Stände ein, und erst dann ist ihm die Beruhigung gegeben, daß künftighin Gesetzentwürfe, die für ihn bestimmt sind, nicht ohne ihn und nicht gegen ihn gemacht werden, wie das leider bei der Gewerbereform der Fall war, wo der Industrierat, Arbeitsbeirat, die Handels- und Gewerbekammern - die aber zum geringsten Teile Gewerbekammern sind - gefragt wurden, die Gewerbetreibenden selbst aber nicht.

So ist ein Werk zustande gekommen, dessen Unvollständigkeit derjenige Ministerpräsident, dem wir die endliche Einbringung der Gewerbevorlage im Abgeordnetenhause verdanken, Freiherr von Gautsch, selbst anerkannt hat, indem er auf die bezüglichen Beschwerden einer Abordnung von Kaufleuten, die ich ihm vorzuführen die Ehre hatte, erwiederte: "Ich wußte, daß das Gesetz unvollkommen ist; aber ich sagte mir, die Hofräte werden sich niemals darüber einigen; ich gebe also das Gesetz so heraus, wie es nun einmal fertig ist, und es wird Sache der Volksvertretung sein, es zu verbessern. "

Aber, meine Herren, es ist eigentlich ganz unnötig, daß die Volksvertretung erst Kämpfe durchmacht, welche bei anderen Gesetzen schon im Schoße der Regierung ausgetragen worden sind, Kämpfe, die diese Vorlage erst zu einer Gewerbevorlage gemacht haben, während es früher mehr ein Gesetz gegen den Gewerbestand, ein Hohn auf eine wirtliche Gewerbegesetzgebung war.

Und, meine Herren, wenn man aner kennt, und das kann von niemandem bestritten werden, daß wir so rasch als möglich das Inslebentreten dieses Gewerberates beim Handelsministerium anstreben müssen, weit dieser Gewerberat womöglich schon vor dem Inkrafttreten der Gewerbeordnung tätig sein Soll, um gewisse Ausführungsverfugungen und Verordnungen der Regierung bereits beeinflussen zu können, so wird man auch zugeben, daß wir unmöglich jetzt, gleichem ins Blaue hinein, einen Landesgewerberat schassen können, dessen ganze Konstruktion sich dann vielleicht einerseits mit den Gewerberat beim Handelsministerium und an dererseits mit den gewerblichen Beiräten bei den Bezirkshauptmannschaften nicht recht in Einklang bringen laßt.

Meine Herren, ich möchte die Aufgaben dieses Landesgewerberates nicht allein darin sehen, daß er einen Bericht des Landesausschusses in gewerblichen Fragen bilden soll

Ich mache vielmehr daraus aufmerksam daß, wenn den Bezirkshauptmannschaften ein gewerblicher Beirat aus Vertretern der Genossenschaftsverbände des betreffenden Bezirkes beigegeben und dem Handelsministerium ein Gewerberat an die Seite gestellt wird, als dessen Obmann der Handelsminister unmittelbar in Fühlung mit den Vertretern des Gewerbestandes tritt und in welchem die Gewerbereferenten des Handelsministeriums gleichsam als die verantwortlichen Minister vor einem gewerblichen Parlamente gegenüberstehen und die Beschwerden, die Forderungen, die Anträge der Gewerbetreibenden entgegenzunehmen haben weiden, ich sage, meine Herren, es muß dann bezüglich der mittleren Instanz, der Statthalterei das Gleiche gelten, und wir müssen auch bei der Statthalterei eine ähnliche gewerbliche Körperschaft besitzen und, meine Herren, von diesem Gesichtspunkte genommen, erlangt, glaube ich, dieser Landesgewerberat eine über die Geltung eines beratenden Körperschaft des Landesausschusses, weit hinaufreichende Bedeutung Denn, meine Herren, bei den leider beschrankten Mitteln, über die wir hier im Lande zu Verfügen haben, weil uns die Ertragnisse unserer Steuerkraft größtenteils von den Reichssteuerkassen weggenommen werden, hat eigentlich dieser Landesgewerberat, die jetzige Landesgewerbekommission, nur eine sehr mäßige Bedeutung.

Ihre heutige Stellung mochte ich vergleichen mit der des schon seit Jahren bestehenden Gewerbeförderungsbeirates in Wien. Wenn man aber diesen Landesgewerberat gleichzeitig mit den Vollmachten eines gewerblichen Beirates für die Statthalterei ausstellen wurde, so würde ihr das eine wesentlich größere Bedeutung geben Das ließe sich ganz gut vereinigen. Vielleicht könnte man zwei Sektionen bilden, eine, welche die Vertretung des Gewerbestandes in allen legislativen, administrativen und organisatorischen Fragen innehat und den Beirat der Statthalterei bildet, und die andere, die zu fungieren hätte als ein Landesgewerbeförderungsbeirat, um die Verteilung der Subventionen, Darlehen u. s w, im Zusammenhange mit den Gewerbeförderungsinstituten zu überwachen.

Meine Herren, wenn man diesem Landesgewerberat auch die Funktion beilegt, als gewerblicher Beirat der Statthalterei zu dienen, dann wird der Gewerbestand mit Ruhe und Selbstgefühl sich sagen können, baß über ihn nicht ohne ihn entschieden werden darf. Denn das wird nicht geleugnet werden können, daß die gewerblichen Körperschaften in vielen Fallen gerade mit der Entscheidung der Statthatterei unzufrieden waren. Es hat mittlerweile eine Wandlung zum besseren begonnen, die wir zum guten Teil der Tätigkeit der Genossenschaftsinstrktoren zuschreiben müssen Was nutzt es, meine Herren, wenn der Standpunkt des Gerwerdestandes durch den gewerblichen Beirat der Bezirkshauptmannschaft, also der ersten gewerbe-politischen Instanz zur Geltung kommt, wenn dann die II. Instanz, die Statthalterei, aus Gründen, welche der Gewerbestand oft nicht zu billigen vermag, diese Entscheidung, die mit dem Gutachten der Genossenschaft und mit dem Vorschlage der Gemeinde übereinstimmt, gänzlich umstößt und eine andere Verfügung trifft, die der Gewerbestand als eine Verletzung seiner Anschauungen und Rechte betrachten muß. Darum ist es eben nötig, daß die Statthalterei ebenfalls eine Vertretung des Gewerbestandes zur Seite bekommt und daß ein organischer Ausbau derjenigen Körperschaften erfolgt, die das Selbstbestimmungsrecht des Gewerbestandes und fein Mitbestimmungsrecht bei allen Fragen der gewerblichen Gesetzgebung und Verwaltung sichern.

Ich bin daher mit dem Vorliegenden Antrage schon aus dem Grunde nicht einverstanden, weil er erstens jetzt zu verfrüht kommt, solange das Statut für den Gewerberat beim Handelsministerium noch nicht herausgegeben ist, zweitens weil er dieser meiner Auffassung, daß der Gewerberat ein gewerblicher Beirat für die Statthaltern sein soll, nicht genügend Rechnung trägt. Denn nach der Vorlage soll der Gewerberat mehr ein erweiterter Gewerbeförderungsbeirat sein, in dessen Kompetenz überdies auch Dinge hineingezogen sind, die absolut nicht hineinpassen.

Meine Herren! Wir haben ja bei dem Gewerbegesetze diesen traurigen Eiertanz mitmachen müssen, daß man darin einerseits Rechte der Industrie in Bezug aus die Genossenschaften festsetzte, zum Beispiel das Recht eines Fabriksinhabers, in eine Genossenschaft einzutreten und an den Vorteilen derselben für seine Angestellten Teil zu nehmen, feststellte, daß man uns aber andererseits, wenn wir eine Abgrenzung zwischen Groß- und Kleinbetrieb vornehmen wollten, sagte: "Ja, der Fabriksbetrieb steht ausdrücklich laut § 1. außerhalb der Kompetenz des Gewerbegesetzes. "

Die Verwirrung, die da herrscht, macht sich zum Nachteile beider Interessentengruppen geltend. Ich bin nicht der Ansicht, daß tatsächlich ein Krieg zwischen der Industrie und dem Kleingewerbe bestehen soll und muß Beide können ruhig nebeneinander bestehen, bis auf die paar Schuh- und Kleiderjuden, die da glauben, daß sie die Erzeugung von Kleidern und Schuhen ze. fabriksmäßig betreiben müssen, für deren Gesellschaft aber sich unsere große, stolze Industrie höflich bedanken wird. Diese ausgenommen greift aber die Industrie nur in den Angelegenheiten, welche im § 37 der Gewerbeordnung leider zu seiner befriedigenden Austragung gebracht worden sind, in das Gebiet des Gewerbes. Da muß es in den nächsten Jahren zu einem Ausgleiche kommen, und ich hoffe, es wird auch dazu kommen. Denn in den Kreisen der Industrie ist man im Begriffe, vollkommen mit der Ansicht zu brechen, daß es im Interesse des Großbetriebes liegt, einen Kampf gegen die Bestrebungen der Kleingewerbetreibenden zu führen. Das war mehr, wie ich glaube, von einzelnen Herren in gewissen Handelskammern ausgeheckt worden und zwar aus parteipolitischen Rücksichten oder aus angeborenem, unüberwindlichem Protzentum, das sich nicht in den Gedanken hineinfinden konnte, daß auch die kleinen Leute ihr Recht haben sollten. Es hat üble Folgen nach sich gezogen, daß die Kompetenzen der Industrie und des Gewerbes nicht genau geschieden sind, daß wir z. B. ein Fabriksgesetz überhaupt nicht besitzen, in dem Sinne nämlich, wie wir ein Gesetz für das Kleingewerbe besitzen.

Die üblen Folgen dieser traurigen Verwirrung haben wir genügsam bei dem Gewerbegesetze erfahren. Und jetzt sollen wir wieder bei der Errichtung eines Landesgewerberates in denselben Ameisenhaufen uns hineinsetzen, indem wir die Bestimmung annehmen sollen, daß dieser Gewerberat die Bedürfnisse und Interessen des Gewerbes, der Industrie, des Handwerkes und des Handels wahrnehmen solle.

Meine Herren, ich bin nicht dafür, daß man das Wort "Industrie" darin beläßt. (Abg. Urban ruft: Sehr richtig!) Geben wir dem Gewerberate lieber eine engere Kompetenz, aber volle Kraft und Macht, diese kleinere Kompetenz auszuüben und seine Rechte auf die Beachtung seiner Bedürfnisse geltend zu machen.

Es genügt, wenn wir sagen, (die Interessen des Gewerbes, des Handwerkes und des Handels. Den Handel möchte ich nämlich nicht ganz ausgeschieden wisien. Den Klein- und Mittelhandel, meine Herren, soll man vom Handwerke nicht trennen und es ist das auch gar nicht nötig. Es ist ja zu erwarten, daß der Kampf zwischen Kleinund Mittelhandel einerseits und dem Handwerke andererseits immer mehr eingedämmt werden wird, wenn durch die Einführung des Befähigungsnachweises im Handelsgewerbe, wie wir ihn jetzt wenigstens für den Kaufmann im engeren Sinne, für den Kolonialund Materialwarenhändler, der Klein- und Mittelhandel dadurch in seiner Wirtschaftlichen Existenz gefestigt sein wird. Wenn es eine geringere Anzahl von Handelsbetrieben, dafür aber nur solche Handelsbetriebe geben wird, die von Männern geleitet werden, welche den Handel erlernt haben, ihn kennen und ihn in erfolgreicher Art auszuüben wissen, dann wird der Handel viel weniger als es jetzt geschieht, auch Erzeugnisse des Handwerkes in seinen Betrieb ziehen, er wird sich auf sein eigentliches, ursprüngliches Gebiet zurückziehen und es wird der Kamps zwischen Handwerk und Handel, wenn wir es auch im § 38 a der Gerwerbeordnung zu einer noch schärferen Abgrenzung zwischen Handel und Erzeugnissen bringen, aufhören.

Wir haben alles getan, damit jede dieser beiden Interessentengruppen ihre eigenen Wege gehen können, indem mir auch ausdrücklich die Bestimmung in das Gewerbegesetz aufgenommen haben, daß wenn obligatorische Bezirksverbände gegründet werden und ich glaube, in Böhmen werden wir solche gründen, weil die höheren Genossenschaftsverbände beider Nationalitäten solche Beschlüsse fassen werden - daß dann die Handelsgenossenschaften nicht verpflichtet sind, diesen beizutreten, sondern dieser Verpflichtung genügen, wenn sie einem Fachverbande ihres eigenen Berufszweiges, also einem Fachverbande von Handelsgenossenschaften und Handelsgremien beitreten.

Auf diese Weise haben wir die Organisation des Handels und des Gewerbes selbstständig nebeneinandergestellt. Aber sie gehören doch auch zusammen, und in einem Landesgewerberat kann man dem Klein- und Mittelhandel eine Vertretung nicht Verweigern. Es wäre nicht gut, diese zwei Gruppen vollständig zu trennen, wenn auch der alte Gegensatz zwischen Handels- und Gewerbekammern anerkannt werden sollte. Aber dieser Gegensatz besteht nicht zwischen Handel und Gewerbe, Sondern zwischen Groß= und Kleinbetrieb. Und wenn es sich darum handeln wird, über die heutige Handels- und Gewerbekammern so recht aus vollem Herzen los zu ziehen - ich selbst tue da gerne mit- so wird man Handwerker und Kaufleute in der Verurteilung dieser Körperschaften einig finden.

Ich trete also dafür ein, daß man das Wort "Industrie" in dem 2. Punkte des Antrages ausläßt, dagegen "Gewerbe, Handwerk und Handel" stehen läßt, und zwar "Gewerbe" deswegen, weil sich da auch der Gastwirtestand einreihen läßt, den wir unter Handwerk nicht einreihen können. Dagegen wäre statt "Handel" ausdrücklich zu sagen: "Mittelund Kleinhandel", damit der Großhandel gleich der Industrie ausdrücklich ausgenommen sei.

Hoher Landtag! Ich glaube, daß wir dem Gewerbestand keinen Schaden tun, wenn wir in Bezug auf die Errichtung des Landesgewerberates noch eine kurze Spanne Zeit zuwarten, da, wie ich glaube, erst der nächste Landtag dazu berufen sein kann, über diese Frage zu entscheiden.

Ich wäre der letzte, meine Herren, der in irgendeinem Punkte mithelfen würde, zu verhindern, daß der Gewerbestand zu dem Rechte einer eigenen Vertretung kommt, in welchem Wirkungskreise immer es Sei.

Aber ich glaube, wir müssen doch erst die Wirkungen, welche die Wahlen in den neuen Gewerberat beim Handelsministerium auf die ganze Organisation der Gewerbetreibenden ausüben werden, wir müssen die ersten Erfahrungen bezüglich der Kompetenz und Wirksamkeit dieses Gewerberates abwarten, ehe wir daran gehen, die Sache auch in Bezug auf das Land auszubauen.

Ich glaube, daß wir dann zu anderen Anträgen kommen werden, als wir sie hier bezüglich der Kompetenz formuliert finden und ich glaube, daß auch der Landesausschuß, wenn er gemäß dem Auftrage, der ihm im Antrage hier erteilt ist, an die Ausarbeitung eines Organisationsentwurfes gehen wird, nichts anderes wird tun können, als zu beschließen, er werde zunächst die Verlautbarung der Verordnung über den Gewerberat beim Handelsministerium abwarten. Denn es ist kein Zweifel, daß viele Funktionen, welche dieser Gewerberat gegenüber dem Handelsministerium ausüben wird, naturgemäß erheischen werden, daß auch eine ähnliche Körperschaft für die einzelnen Länder, also auch für dieses Land hier geschaffen werde.

Es ist aber auch kein Zweifel, meine Herren, daß wir dann - und da komme ich zu einem weiteren Punkte - doch dem Antrage des Minoritätsvotums werden Rechnung tragen müssen, nämlich dem Antrage, diesen Landesgewerberat ebenso, wie dies beim Landeskulturrat der Fall ist zwar mit einer gemeinsamen Spitze, aber in zwei nationalen Sektionen, zu errichten. (Rufe: Sehr richtig! Nicht sehr richtig, sondern selbstverständlich!)

Meine Herren, wir haben bei allen Gelegenheiten erfahren, daß sich wirtschaftliche, sachliche Angelegenheiten am besten dann erledigen lassen, wenn man aus irgendeine Weise die Möglichkeit eines nationalen Streites ausschließt, und dies geschieht erfahrungsgemäß am besten, wenn jede der beiden nationalen Gruppen ihre Angelegenheiten zunächst allein erledigt, wenn aber der tatsächlich und gesetzlich vorhandenen Einheit in der Verwaltung des Landes Rechnung getragen wird durch die Sicherung einer gewissen Gemeinsamkeit, durch eine gemeinsame Spitze.

Das läßt sich auch beim Landesgewerberat ganz gut machen.

Und die Zweiteilung, meine Herren -ich bitte dieses Wort in keinem für Sie unangenehmen oder unannehmbaren Sinne zu fassen - die Zweiteilung oder das Nebeneinandergehen der beiden Nationalitäten ist ja schon tatsächlich durch die Organisation, die sich der Gewerbestand selbst schuf, gegeben. Sie haben sowohl für das Handwerk als auch für die Kaufmannschaft und die Gastwirte Ihre großen Verbände, die aus der Grundlage der Nationalität ausgebaut sind - und es deckt sich diese ja bei uns zu Lande auch mit der Territorialität - und wir haben unsere gleichartigen Verbände. Sie haben einen großen Verband für Ihr ganzes Gebiet, wir haben einzelne Verbände für die einzelnen Handelskammerbezirke, und es wird weder bei Ihnen noch bei uns eine Schwierigkeit bieten, diese schon bestehenden Organisationen zum Unterbau der Sektionen des Gewerberates zu machen.

Ich möchte Sie aber bitten, daß Sie in diesem Punkte keine Schwierigkeiten machen und nicht auf einmal, während Sie beim Landeskulturrat die günstige Wirksamkeit dieser Abgrenzung der Wirkungskreise selbst empfinden und anerkennen, da beim Gewerberat eine Ausnahme machen. Es liegt im Interesse der Sache, baß man so viel wie möglich vermeide, die nationalen Gegensätze aufeinanderprallen zu lassen, sondern vielmehr jede Gruppe allein ihre Geschäfte besorgen läßt. Genug zu tun wird jede der beiden Sektionen haben. Die sachliche Wirksamkeit dieses Beirates wird aber durch die nationale Scheidung nur gefördert werden.

Meine Herren, ich hatte ursprünglich die Absicht, den Antrag zu stellen, daß dieser Bericht an die Gewerbekommission rückverwiesen werde mit dem Auftrage, es möge die Kommission nach dem Inslebentreten des Gewerberates beim Handelsministerium auf Grund des Organisationsstatutes für diesen Gewerberat ihre Anträge umarbeiten.

Aber ich glaube, wir erzielen eben dasselbe, wenn wir diese Beachtung des Organisationsstatutes des Gewerberates beim Handelsministerium dem Landesausschusse aus Herz legen. Ich glaube nicht, baß sich der Landesausschuß der Macht der Tatsachen wird entziehen und diese Aufforderung wird unberücksicht lassen können.

Es wurde geradezu ein hoffnungsreiches Werk Stören heißen, wenn man nicht trachten würde, diesen Landesgewerberat organisch einzufügen zwischen dem Gewerberat beim Handelsministerium und den gewerblichen Beiräten bei den Bezirkshauptmannschaften.

Ich glaube auch, daß der Landesausschuß auch nicht wird umhin können, dem im Minoritätsvotum ausgesprochenen Wunsche nach Einführung von nationalen Sektionen Rechnung zu tragen.

Ich glaube ohnehin, baß uns nicht mehr die Möglichkeit beschieden sein wird, in diesem Landtage vor den Neuwahlen die Sache endgiltig zum Abschluß zu bringen.

Wenn es aber der Fall wäre, meine Herren, und wenn der Landesausschuß uns in der Tat schon in der heurigen Herbsttagung ein Organisationsstatut für den Landesgewerberat vorlegen würde, so müßte ich allerdings sofort erklären, daß wir ein solches Statut nur unter der Voraussetzung der Erledigung im Landtage zulassen könnten, wenn darin auch unsere Forderungen in Bezug auf die nationale Organisation dieser Körperschaft erfüllt wäre und ebenso wenn zweitens die für uns selbstverständliche Voraussetzung erfüllt wäre, daß sich dieser Landesgewerberat organisch anschließt dem Gewerberat beim Handelsministerium, so daß keinerlei Reibungen und Kompetenzkonflikte zwischen diesen Körperschaften zu fürchten wäre.

Vor allem aber möchte ich den Gedanken dem hohen Landesausschusse ans Herz legen, daß man bei der Organisation dieses Landesgewerberates an seine zweifache Aufgabe denken muß, Vertretung des Gewerbestandes zu sein bei der Gewerbebehörde zweiter Instanz, bei der Statthalterei, zweitens aber auch einen Gewerbeförderungsbeirat hier im Lande zu bilden.

Ich empfehle dem hohen Landtage und dem hohen Landesausschusse diese meine Erwägungen, die von dem aufrichtigen Wünsche


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