Unterricht an allgemeinen Volksschulen mit 44 K und für den Unterricht an Bürgerschulen mit 48 K für eine wöchentliche Unterrichtsstunde bemessen. "
Nejvyšší maršálek zemský: Žáda někdo za slovo?
Verlangt jemand das Wort?
Prohlašuji, že jest tištěný návrh komise přijat s naznačenou opravou, na kterou pan zpravodaj poukázal.
Ich erkläre den gedruckten Kommissionsantrag unter Berücksichtigung der Korrekturen betreffend die Jahreszahl, auf welche der Herr Berichterstatter hingewiesen hat, für angenommen.
Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist die zweite Lesung des Berichtes der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über den Antrag der Abg. Glöckner, Besemüller und Genossen betreffend die Verleihung des Oeffentlichleitsrechtes der Abteilung für Lungenkranke des allgemeinen Krankenhauses in Tannwald.
Příštím předmětem denního pořádku jest zpráva komise pro záležitosti okresní a obecní o návrhu poslance Glöcknera, Besemüllera a soudruhů v příčině propůjčení práva veřejnosti oddělení pro nemoce plícní při všeob. nemocnici v Tannwaldu.
Berichterstatter ist der Herr Abg. Glöckner. Ich erteile dem Herrn Berichterstatter das Wort.
Berichterstatter Abg. Glöckner: Hohes Haus! Von der Firma Riedel in TannwaldPolaun wurde zu dem dort bestehenden öffentlichen allgemeinen Krankenhause ein Anbau für Lungenkranke errichtet.
Das Krankenhaus in Tannwald besitzt Zwar das Oeffentlichkeitsrecht; aber für diesen Anbau der Lungenabteilung wurde bisher die Oeffentlichkeit nicht genehmigt. Es wäre nun gewiß ein großes Unrecht, wenn man jenen Teil von der Erteilung der Oeffentlichkeit und daher auch von den Zulagen des Landes ausschließen wollte, welcher zur Aufnahme eines der größten Teile der Krankheitserscheinungen zur Behandlung der Lungenkranken bestimmt ist.
Gerade jetzt, in einer Zeit, in welcher man auf dem Gebiete der Heilung dieser Krankheitsart sich in einem Stadium außerordentlich eifrigem Studiums befindet, wäre es wohl ein Unrecht, wenn man diesen Teil des öffentlichen Krankenhauses nicht in die Landesverwaltung übernehmen wollte.
Meine Herren! Wenn wir im Landesbudget so große Summen für alles Mögliche ausgeben, glaube ich, können wir uns doch aus allzugroßen Sparsamkeitsrücksichten nicht dem verschließen, daß man die Lungenkrankenabteitung solcher Krankenhäuser Von der Zuerkennung der Oeffentlichkeit nicht ausschließen darf, nachdem es durch nichts begründet wäre, daß man jenen Kranken nicht jene Wohltat zukommen lasse. Es würde ja dadurch die Pflege der Lungenkranken ganz wesentlich behindert werden, wenn diese Ausschaltung aufrecht bliebe. ES ist daher außerordentlich notwendig und geboten, daß diesem Steile des erwähnten Krankenhauses die Oeffentlichkeit zuerkannt werde.
Es ist das kein Novum, wir haben derartige Abteilungen, welche die Oeffentlichkeit genießen, z. B. die Lungenkrankenabteilung des öffentlichen Krankenhauses in Beneschau, welche bereits die Oeffentlichkeit genießt. Ich sehe nicht ein, warum jenem des Bezirkes Tannwald die Oeffentlichkeit versagt werden soll. Ich stehe daher auf dem Standpunkte, daß man die Lungenkrankenabteilungen derartiger Krankenhäuser auch in die Oeffentlichkeit übernehmen soll, obwohl ich mich jener Anschauung nicht ganz verschließen kann, daß es einen großen Teil Von Lungenkranken gibt, welche überhaupt nicht heilbar sind und welche längere Zeit in Krankenhäusern bleiben, und dadurch eine dauernde Last für das Land bedeuten werden.
Ich verhehle mir nicht, daß dieses Bedenken eine gewisse Berechtigung hat. Das Bedenken kann man aber nicht schablonenmäßig auf jenen Teil des Krankenstandes ausdehnen, welcher heilbar ist.
Wir haben schon einen großen Teil Von Erfolgen zu Verzeichnen, daß Lungenkranke, welche im richtigen Stadium in die Krankenabteilung für Lungenkranke ausgenommen wurden, geheilt entlassen worden sind.
Es wird dem Landesausschusse überlassen bleiben, jene Bestimmungen zu treffen, damit nicht ganz Unheilbare Unterkunft finden, aber deshalb die Oeffentlichkeit zu verweigern, wäre einfach ein Unrecht und durchaus nicht gerechtfertigt.
Von diesen Erwägungen geleitet. Stehe ich auf dem Standpunkte, daß man denn doch die Lungenkrankenabteilung des öffentlichen Krankenhauses in Tannwald nicht anders behandeln kann, als die Lungenkrankenabteilung in Beneschau.
Es ist nun ein Gebot der Gleichberechtigung, daß man derartige Humanitätsanstalten gleichmäßig behandle und daher empfehle ich den gedruckten Kommissionsbericht zur Annahme (Beifall. )
Sněmovní sekretář Dr. Haasz: Komise navrhuje, aby tištěný návrh byl přijat.
Oberstlandmarschall: Bedangt jemand das Wort?
Žáda někdo za slovo?
Ich erkläre den gedruckten Kommissionsantrag für angenommen.
Prohlašuji, že je tištěný návrh komise přijat.
Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist die zweite Lesung des Berichtes der Kommission für -. Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über den Landesausschußbericht betreffend die Petition der Gemeinde Neustadt a. X. um Errichtung eines Bezirksgerichtes mit dem Amtssitze in Neustadt a. T.
Příštím předmětem denního pořádku jest druhé čtení zprávy komise pro záležitosti okresní a obecní o zprávě výboru zemského v příčině petice obce Neustadt u Obrázku za zřízení okresního soudu se sídlem v Neustadlu u Obrázku.
Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Posselt
Ich erteile dem Herrn Berichterstatter das Wort.
Berichterstatter Abgeord. Posselt: Hoher Landtag! Die Stadtgemeinde Neustadt a. T. hat, als sie noch Neustadtl bei Friedland hieß, schon im Jahre 1887 um die Errichtung eines Bezirksgerichtes eingereicht Im Jahre 1896 wurde dieses Gesuch erneut.
Ich will aus dem schriftlichen Berichte nur einige Daten mitteilen, welche die Berechtigung zu diesem Ansuchen darlegen.
Die Bezirksvertretung Friedland hat anerkannt, daß die Errichtung eines Bezirksgerichtes für Neustadt und die zunächst gelegenen Gemeinden von Nutzen wäre.
Die Bildung des neuen Bezirksgerichtes hat die Bezirksvertretung Friedland davon abhängig gemacht, daß die Gemeinschaftlichkeit der Bezirksvertretung dadurch nicht gestört würde, d. h. daß die Gerichtsbezirke Neustadt und Friedland auch für die Zukunft eine gemeinschaftliche Bezirksvertretung haben sollen.
Damit waren auch die Gesuchssteller einverstanden.
Die Entfernung vom Sitze des bisherigen Bezirksgerichtes nach dem Sitze des neuen Bezirksgerichtes Neustadt beträgt 12 Kilometer.
Es ist jedoch die Gegend gebirgig und der Verkehr im Winter sehr beschwerlich, so daß die Berechtigung zur Errichtung dieses Bezirksgerichtes sich schon daraus ergeben Würde.
Dem neuen Gerichtsbezirke wären die solgenden Gemeinden zuzuteilen:
Neustadt a. T., Bärnsdorf, Lusdorf, Dittersbächel, Hegewald, Liebwerde, Wünschendorf und Heinersdorf.
Letztere Gemeinde hat unter der Bedingung zugestimmt, daß ihr aus dieser Zuteilung keine Auslagen erwachsen.
Was nun insbesondere die Äußerung der anderen beteiligten Faktoren anbelangt, so will ich nur bemerken, daß das Bezirksgericht Friedland die Zweckmäßigkeit der Errichtung dieses Bezirksgerichtes Vollständig anerkannt hat und dieselbe auch damit begründete, daß durch dieselbe eine bedeutende Zahl der Bevölkerung, darunter mehrere Tausend Fabriksarbeiter, die nur aus den Taglohn angewiesen sind, viel Zeit, Geld und Muhe ersparen, wenn das Gericht errichtet wird.
Die betreffenden Gemeinden sind im steten Wachsen begriffen und die Bevölkerungsziffer erhöht sich demgemäß lebenfalls. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft erklärt wohl die Errichtung dieses neuen Gerichtsbezirkes, für welchen das jetzige Gericht auch weiterhin mit ausreichen würde, doch als wünschenswert und erklärt aus diesen Gründen, nichts gegen die Errichtung dieses Bezirksgerichtes einwenden zu wollen.
Das k. k. Kreisgericht Reichenberg erklärt die Errichtung dieses neuen Bezirksgerichtes für zweckmäßig und wünschenswert und insbesondere im Interesse der arbeitenden Bevölkerung gelegen.
Die k. k Statthalterei, welche allerdings bemerkt, daß die Verhältnisse sich seit der ersten Einreichung und Ablehnung nicht wesentlich geändert haben, hat nichtsdestoweniger erklärt, daß gegen die Errichtung des Bezirksgerichtes von ihrem Standpunkte kein Anstand obwaltet.
Das ist gewiß eine indirekte Zustimmung.
Es hat auch die k. k Finanzlandesdirektion sich im gleichen Sinne geäußert.
Der Landesausschuß ist der Ansicht, daß gerade eine solche Frage, welche das Interesse sämtlicher Bewohner dieses Bezirkes betrifft, vom Standpunkte der Zweckmäßigkeit und nicht bloß von jenem der absoluten Notwendigkeit zu behandeln ist und es spricht sich auch der Landesausschuß für Die Errichtung des Bezirksgerichtes und für einen demgemäßen Beschluß des Landtages aus.
Es sei nur noch kurz bemerkt, daß die Bevölkerungsziffer in den Gemeinden, welche den neuen Gerichtssprengel zu bilden haben, 15. 006 Einwohner beträgt und daß seit der Zeit der ersten Einreichung diese Zahl um mehr als 4000 gewachsen ist.
Die Steuersumme, welche zur Zeit der ersten Einreichung entrichtet wurde, beträgt 34. 723 Gulden und ist derzeit auf das Doppelte dieser Summe ausgewachsen.
Insbesondere die Stadt Neustadt erfreut sich einer regen Entwicklung und ist die Einwohnerzahl derzeit auf 6320 Einwohner gestiegen.
Die Mehrzahl der Behörden hat also gegen die Errichtung des neuen Bezirksgerichtes keine Einwendung erhoben, vielmehr die Zweckmäßigkeit derselben betont und die Errichtung in warmen Worten empfohlen.
Auch die Vertretung der Bevölkerung des Bezirkes hat sich ganz dezidiert für die Errichtung ausgesprochen und der Landesauschuß und mit demselben die Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten stellt deshalb den in dem gedruckt vorliegenden Berichte wirklich enthaltenen Antrag, von dessen Verlesung ich wohl absehen kann und ich empfehle deshalb die Annahme des Kommissionsantrages. (Lebhafter Beifall. )
Oberstlandmarschall: Es hat sich zu diesem Gegenstande der Herr Abg. Glöckner das Wort erbeten.
Ich erteile ihm dasselbe.
Abgeordneter Glöckner: Hoher Landtag! In Anbetracht der ausgezeichneten Ausführungen und Begründungen des Herrn Referenten glaube ich mich furz fassen zu können.
Wenn ich das Wort ergreife, so tue ich es als Bürgermeister der Stadt Neustadt a. d. Tafelsichte, um meine Pflicht in der Richtung zu erfüllen und um in kurzen Umrissen darzulegen, wie sich die Verhältnisse in unserer Stadt von früher her entwickelt haben, und ich muß damit beginnen, daß uns die Gerichtsbarkeit, welche wir seit der Gründung unserer Stadt besessen hatten, feit 1848, respektive 1849 entzogen wurde.
Bei der Einführung der neuen Gerichtsordnung wurde unser Bezirk dem Gerichte Friedland zugeteilt. Die Bevolkerungssumme hat sich in dieser Zeit mehr als verdoppelt, Handel, Industrie und Gewerbe haben sich in der Weise entwickelt, daß die Forderung nach einem Bezirksgerichte umso berechtigter "ist als wie seinerzeit schon, als uns die Gerichtsbarkeit entzogen würde, für die Beibehaltung der Gerichtsbarkeit eintreten.
Ein Ort, welcher eine Gerichtsbarkeit gehabt hat, empfindet es umso schmerzlicher, wenn ihm dieselbe entzogen wird. Es sei mir nur erlaubt, darauf hinzuweisen, daß die Rechtspflege, der allgemeine persönliche Schutz, außerordentlich darunter leiden, wenn ein Gericht nicht im Orte ist und wenn sich jeder zur Zeugenschaft nur ungern entschließt, weil ihm keine Zeugengebühren gezahlt werden.
Wenn man bedenkt, wieviel dadurch der Stadt entzogen wird, wenn die zugewiesenen Gemeinden nicht mehr durch den Verkehr mit dieser Stadt zur Befruchtung derselben beitragen, wenn man ferner in Betracht zieht, daß ein derartiges Gemeindewesen geradezu in seiner Entwickelung gehemmt wird, wenn für eine solche Stadt von über 6000 Einwohnern die Grundbücher in Friedland liegen und der ganze Hauptverkehr sich in einer 12 km entfernten Stadt abwickeln muß, so sind das Umstände, welche die Errichtung eines Bezirksgerichtes wohl als begründet erscheinen lassen.
Es ist sehr zu bedauern, daß bei uns die Gemeinden, bei denen die Notwendigkeit zur Errichtung eines Gerichtes und eines Steueramtes vorliegt, sich dieselbe in einer solchen Weise erst erzwingen und erbetteln müssen.
Es wäre eigentlich Sache des Staates ohne Anregung durch die Gemeinden und den Landtag - sie den Gemeinden zu geben. Dort, wo die Notwendigkeit vorliegt, im Interesse der Rechtspflege ein Bezirksgericht zu errichten und die Rechtspflege auf eine gesunde Basis zu stellen, sollte vonseiten der Regierung, ohne erst die Initiative des Landtages abzuwarten, zur Errichtung von Bezirksgerichten geschritten werden.
Leider ist es bei uns nicht nur aus diesem Gebiete, sondern auch auf allen Gebieten der Fall, daß eine diesbezügliche Vernachlässigung der Bevölkerung konstatiert werden muß, so daß wir uns vom Auslande in dieser Beziehung zu unserem Nachteile leider wesentlich abheben.
Ich ertaube mir daher, die Herren zu ersuchen, für den Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten bezüglich der Errichtung eines Bezirksgerichtes in Neustadt a. d. T. zu stimmen, und danke auch dem Herrn Referenten Posselt, welcher das Material in so vorzüglicher Weise zusammengetragen und dem hohen Hause heute vorgetragen hat. (Lebhafter Beifall. )
Oberstlandmarschall: Es hat sich niemand mehr zum Worte gemeldet, und ich erkläre daher die Debatte für geschlossen.
Prohlašuji, že jest rokovaní skončeno.
Wünscht der Herr Berichterstatter das Schlußwort?
(Nach Rücksprache mit Herrn Abgeordneten Posselt):
Der Herr Berichterstatter verzichtet auf das Schlußwort.
Ich schreite daher zur Abstimmung.
Gegenstand der Abstimmung sind die gedruckten Kommissions-Anträge.
Předmětem hlasovaní jsou tištěné návrhy komise.
Ich ersuche die Herren, welche diese Anträge annehmen, die Hand zu erheben.
Žádám pány, kteří návrhy přijímají, by vyzdvihli ruku.
Jsou přijaty.
Sie sind angenommen.
Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist die zweite Lesung des Berichtes der Budgetkommission über den Landesausschußbericht betreffend die Bewilligung einer Nachtragssubvention zum Baue von Wirtschaftsgebäuden für die Ackerbau- und Flachsbauschule in Trautenau.
Příštím předmětem denního pořádku jest druhé čtení zprávy komise rozpočtové o zprávě zemského výboru ve příčině povolení dodatečné subvence na stavbu hospodářských budov rolnickolnářské školy v Trutnově.
Ich erteile das Wort dem Herrn Ab-geordneten Dr. Schreiner.
Berichterstatter Abgeord. Dr. Schreiner: Namens des Budgetausschusses ertaube ich mir dem hohen Landtage Bericht zu erstatten über die, der Flachs- und Ackerbauschule in Trautenau zu gewährende Subvention zum Zwecke der Anschaffung von Bau- und Wirtchaftsgebäuden und Anschaffung von Grundstücken.
Nach vielfachen Unterhandlungen mit den lokalen Faktoren und mit der Regierung ist der Landesausschuß zu dem Antrage gekommen, den auch der Budgetausschuß zu dem seinen gemacht hat und welcher lautet:
"Der hohe Landtag wolle beschließen:
Zur Deckung des noch erübrigenden Aufwandes für den Bau von Wirtschaftsgebäuden der Ackerbau- und Flachsbauschule in Trautenau per 10. 310 K 38 h wird eine außerordentliche Nachtragssubvention per 3400 K aus Landesmitteln bewilligt.
Die k. k. Regierung wird aufgefordert, eine gleiche "Subvention zu diesem Zwecke zu bewilligen. "
Sněmovní sekretář Dr. Haasz: Komise navrhuje:
Slavný sněme, račiž se usnésti:
Na úhradu zbývajícího nákladu na stavbu hospodářských budov rolnicko-lnářské školy v Trutnově v částce 10. 310 K 38 h povoluje se dodatečná podpora mimořádná v částce 3400 K z peněz zemských.
C. k. vláda se vyzývá, by k účelu tomu povolila stejnou podporu.
Oberstlandmarschall: Verlangt jemand das Wort?
Žáda někdo za slovo?
Prohlašuji, že jest tištěný návrh komise přijat.
Ich erkläre den gedrückten Kommissionsantrag für angenommen.
nächster Gegenstand der Tagesordnung ist die zweite Lesung des Berichtes der Budgetcommission über den Landesaus-schußbericht betreffend die Erteilung einer Landessubvention zum Baue der neuen Gebäude für Ackerbau-, Obst- und Wein-batischule in Leitmeritz.
Příštím předmětem denního pořádku jest druhé čtení zprávy komise rozpočtové o zprávě zemského výboru ve příčině udělení zemské subvence na stavbu nových budov pro rolnickou, ovocnářskou a vinařskou školu v Litoměřicích.
Ich erteile dem Herrn Berichterstatter Dr. Schreiner das Wort Berichterstatter Abgeord. Dr. Schreiner: Hoher Landtag! In Bezug auf die Unterstützung, welche der Ackerbau-, Obst- und Weinbauschule in Leitmeritz zur Herstellung von Wirtschaltsgebäuden und Schulgebäuden bewilligt werden soll, hat der Budgetausschuß im Einvernehmen mit dem hohen Landesausschuß dem hohen Landtag einen Bericht erstattet, der sich in den Händen der Verehrten Herren Mitglieder befindet, dessen Inhalt Ihnen also bekannt ist und den ich zur Annahme empfehle.
Sněmovní sekretář Dr. Haasz: Komise navrhuje přijetí vytištěných návrhů.
Oberstlandmarschall: Verlangt jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo?
Ich erkläre den gedrückten Kommissionsantrag für angenommen.
Prohlašuji, že jsou tištěné návrhy komise přijaty.
Nächster Gegenstand der Stagesordnung ist die zweite Lesung des Berichtes der Budgetkommission über den Landesausschußbericht betreffend die Bewilligung einer Landessubvention zum Baue eines Schulgebäudes für die landwirtschaftliche Winterschule in Raaden verbunden mit einem Sommerhaushaltungskurs und zur Anschaffung eines Versuchsseldes.
Příštím předmětem denního pořádku jest druhé čtení zprávy komise rozpočtové o zprávě zemského výboru v příčině povolení zemské subvence na stavbu školní budovy pro zimní hospodářskou školu v Kadani, spojenou s letním hospodyňským kursem a na opatření pokusného pole.
Ich erteile dem Herrn Berichterstattter Dr. Schreiner das Wort.
Berichterstatter Abgeord. Dr. Schreiner: An der landwirtschaftlichen Winterschule in Kaaden soll ein Haushaltungskurg eingerichtet werden und es soll ein Vetrag zur Herstellung des Gebäudes bewilligt werden.
Der Landesausschuß beschlossen, zu diesem Zwecke ein Drittel des Aufwandes zu bewilligen und hievon 10. 000 K in den Landesvoranschlag pro 1906 einzustellen.
Gleichzeitig wurden Anträge gestellt, welche dem hohen Landtage im Berichte Druck Nr. CCCXLI vorliegen und die ich hiemit dem hohen Landtage zur Annahme empfehle.
Sněmovní tajemník dr. Haasz: Komise navrhuje přijetí vytištěného návrhu.
Oberstlandmarschall: Verlangt jemand das Wort?
Žáda někdo za slovo?
Ich erkläre den gedruckten Kommissionsantrag für angenommen.
Prohlašuji, že jest tištěný návrh komise přijat.
Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist die zweite Lesung des Berichtes der Schulkommission über Landesausschußbericht betreffend die Resolution des hohen Landtages über die Petitionen wegen Sicherung der Pension von Lehrern an Privatvolksschulen.
Příštím předmětem denního pořádku jest druhé čtení zprávy komise školské o zprávě zemského výboru v příčině resoluce slavného sněmu, týkající se petic v záležitosti zabezpečení pense učitelům na školách soukromých.
Berichterstatter ist der Herr Abg. Vollgruber.
Ich erteile dem Herrn Berichterstatter das Wort.
Berichterstatter Abg. Vollgruber: Es sind von den Lehrkörpern an den Privatvolksschulen 31 Petitionen eingelaufen um Sicherung der Pensionen.
Über diese Petitionen wurde in der Schulkommission verhandelt und in der Sitzung des hohen Landtages vom 6. Juli 1901 wurde eine Resolution gefaßt, deren Wortlaut in dem Drucke, den die Herren in Händen haben, einhalten ist.
Diese Resolution ist dem hohen Landesausschusse zur Berichterstattung übergeben Worden mit Beschluß vom 7. Juli 1902.
Die Schulkommission und der hohe Landesausschuß, sowie der hohe Landtag hat sich mit diesem Auftrage befaßt und es liegt der Antrag vor, der hohe Landtag geruhe den Bericht der Schulkommission zur Kenntnis zu nehmen und gleichzeitig zu beschließen.
Das sind also die Punkte, die hier empfohlen werden, und die gleichfalls im Drucke enthalten sind, und ich hebe daraus nur hervor, daß eine generelle Erlaubnis nicht einzutreten hat, sonbern daß die Teilnahme an dem Pensionsfonde nur ausnahmsweise erteilt werden soll und zwar nur solchen Lehrern, die an Ersatzschulen, welche die Stelle öffentlicher Schulen vertreten, angestellt sind, und daß die Bewilligung nur von Fall zu Fall im Ein-
vernehmen mit dem k. k. Landesschulrat und dem hohen Landesausschusse zu erteilen ist, weiter, daß die betreffenden Lehrer, welche diese Erlaubnis erhalten, die Beiträge zum Pensionsfond in derselben Weise zu leisten haben, wie dies durch das neue Lehrergehaltsgesetz den Lehrern an den Fabriksschulen bewilligt worden ist, und zwar je nachbem der Betreffende entweder Lehrer erster oder zweiter Klasse ist, endlich daß ein solcher Lehrer, wenn er schon viele Jahre gedient hat, dessen ungeachtet auch die Gebühren für die gange Zeit seiner definitiven Anstellung zu zahlen hat.
Zum Schlusse stellt die Kommission den formellen Antrag:
Die weitere Festsetzung der näheren Detailbestimmungen zur Durchführung dieser Grundsätze wird dem beiderseitigen Einvernehmen des k. k. Landesschulrates mit dem Landesausschusse überlassen.
Sněmovní sekretář Dr. Haasz (čte): Komise navrhuje, by zpráva komise byla vzata na vědomí a aby byl přijat návrh vytištěný.
Oberstlandmarschall: Verlangt jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo?
Ich erkläre die gebruckten Kommissionsanträge für angenommen.
Prohlašuji, že jsou tištěné návrhy komise přijaty.
Der letzte Gegenstand der Tagesordnung ist die zweite Lesung des Berichtes der Schulkommission über den Landesausschußbericht betreffend den Antrag des Abgeordneten Josef Hofmann und Genossen auf Zulassuug des Beitrittes von Lehrern an evangelischen Volksschulen mit Öffentlichkeitsrecht zu der Lehrerpensionsklasse und über mehrere Petitionen in derselben Angelegenheit.
Posledním předmětem denního pořádku jest druhé čtení zprávy komise školské o zprávě zemského výboru ve příčině návrhu poslance Josefa Hofmanna a soudruhů, aby učitelé na evangelických školách obecných s právem veřejnosti mohli přistoupiti k učitelské pensijní pokladně a o více peticích v téže záležitosti.
Ich erteile dem Herrn Berichterstatter Vollgruber das Wort.
Berichterstatter Abgeordneter Dr. Vollgruber: Schon in der vorigen Session des hohen Landtages hat eine große Anzahl von Lehrkörpern und von Presbyterien der evangelischen Gemeinden Gesuche eingebracht, die in ähnlichem Sinne wie die früheren gelautet haben, um Zulassung des Beitrittes von Lehrern evangelischer Schulen mit Öffentlichkeitsrecht zu der Lehrerpensionskassa. In diesem Sinne hat über diese Petitionen am 18. Juli 1901 der Herr Abgeordnete Hofmann einen Antrag eingebracht und die Schulkommission hat hierüber einen Bericht erstattet, der sich gleichfalls in den Händen der Herren Mitglieder des hohen Hauses befindet.
In der vorigen Session ist dieser Bericht nicht vor den hohen Landtag gelangt und wurde neuerdings der Schulkommission zugewiesen.
Die Kommission erlaubt sich nun den Antrag zu stellen, der hohe Landtag wolle beschließen:
Der Landesausschuß wird beauftragt im Einvernehmen mit der k. k. Regierung in dieser Angelegenheit Erhebungen zu pflegen und in der nächstjährigen Session dem Landtage geeignete Vorschläge vorzulegen.
Hiebei stützt sich die Schulkommission auf dieselben Gründe, welche in dem Vorigen Berichte vom 18. Juli 1902 enthalten waren.
Sněmovní sekretář Dr. Haasz (čte): Komise navrhuje: Slavný sněme, račiž se usnésli: Zemskému výboru se ukládá, aby v dorozumění s c. k. vládou konal v této záležitosti šetření a aby v příštím zasedání vhodný návrh předložil.
Oberstlandmarschall: Verlangt jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo ?
Prohlašuji, že jest tištěný návrh komise přijat.
Ich erkläre den gebruckten Kommissionsantrag für angenommen.
Denní pořádek jest vyčerpán
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Der Herr Abgeordnete Peschka hat mir eine Interpellation an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter überreicht, welche ich zur Verlesung bringe.
Pan poslanec Peschka a soudruzi podali mně k Jeho Excellenci panu místodržiteli dotaz, který žádám, aby byl přečten.
Landtagsaktuar Dr. Šafařovič (liest): Interpellation der Abgeord. Franz Peschka, Dr. Schreiner und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter.
Die unermüdliche Agitation der Tschechen im nordöstlichen Böhmen hat sich zu ihrem am meisten begehrten Angriffsobjekte die Stadt Rokitnitz ausgesucht und ist seit langer Zeit bemüht, mit allen erdenklichen Mitteln die Errichtung einer daselbst vollkommen überflüssigen tschechischen Volksschule zu erreichen.
Nachdem die diesfälligen Bemühungen bisher erfolglos waren, hat man es vorläufig mit einer tschechischen Winkelschule versucht, deren Bestand vollkommen ungesetzlich ist und Bezüglich welcher der Landesschulrat - wie es heißt, nach vielen Bemühungen der Stadtgemeinde Rokitnitz - die Sperrung verfügt hat. Trotzdem diese Verfügung vollkommen unanfechtbar ist, treibt diese Winkelschule in Rokitnitz ihr Unwesen weiter und es wird an derselben nach wie vor Unterricht erteilt.
Wenn auch die Deutschen des politischen Bezirkes Senstenberg es seit jeher über sich ergehen lassen müssen, in ihren nationalen Interessen stets zurückgesetzt zu werden, zumal bekanntlich trotz der grotzen Anzahl deutscher Bewohner des politischen Bezirkes Senstenberg auch nicht ein einziger deutscher Beamter bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft daselbst angestellt ist, so können sie doch nicht weiter zugeben, daß ein derartiges, jedem Gesetze Hohn sprechendes Vorgehen seitens dieser k. k. Behörde weiter geduldet werbe. Sie hoffen, daß es der k. k. Statthalterei doch gelingen werde, durch ihre unterstehenden Organe dem Gesetze auch dann Achtung zu verschaffen, wenn es sich um tschechische Unternehmungen handelt.
Die Gefertigten stellen im Hinblick aus die vorstehenden Ausführungen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter die Anfragen:
1. Ist Seiner Exzellenz die Errichtung einer tschechischen Winkelschule in Rokitnitz und die durch den Landesschulrat Verfügte Sperrung dieser Winkelschule bekannt?
2. Ist Seine Exzellenz bereit, der gesetzlichen Verfügung des Landesschulrates dadurch Geltung zu verschaffen, daß er die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Rokitnitz dazu Verhält, daß dieselbe die Winkelschule in Rokitnitz, deren Bestand jeder gesetzlichen Autorität Hohn spricht, sofort schließe und damit die bereits erfolgte Verfügung der Sperrung dieser Schule auch tatsächlich vollziehe?
Prag, am 24 November 1905.
Abg. Peschka und Gen.
Oberstlandmarschall: Ich werde diese Interpellation an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter leiten.
Odevzdám tuto interpellaci Jeho Excellenci panu místodržiteli.
Jeho Excellence pan místodržitel si vyžádal slovo na konci dnešní schůze.
Seine Exzellenz der Herr Statthalter hat mich um das Wort zum Schlüsse der heutigen Sitzung ersucht.
Jeho Excellence místodržitel hrabě Coudenhove: Slavný sněme! Na základě Nejvyššího zmocnění prohlašuji sněm království Českého po ukončení dnešní schůze za odročený.
Hoher Landtag ! Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung erkläre ich den Landtag des Königreiches Böhmen mit Schluß der heutigen Sitzung für vertagt.
Nejvyšší maršálek zemský: Následkem tohoto sdělení žádám pány, kteří jakožto členové komisí anebo jiným způsobem mají sněmovní spisy anebo vypůjčené knihy u sebe, by tyto ráčili vrátiti.
Infolge der von Seiner Excellenz dem Herrn Statthalter gemachten Mitteilung, erlaube ich mir an diejenigen Herren, welche teils als Mitglieder von Kommissionen, teils in anderer Weise sich Schriften oder Bücher hier ausgeliehen oder dieselben noch in Verwahrung haben, dieselben zurückzustellen.
(Zvoní a povstává): Sněm království Českého jest odročen.
Der Landtag des Königreiches Böhmen ist vertagt.
(Schluß der Sitzung um 5 Uhr 30 Min. Konec schůze v 5 hodin 30 minut. )
Verifikatoren:
- Verifikátoři:
Milner.
Muller.
Dr. Zimmer.
Praha. - Rohlíček & Sievers. - Prag.