lichen Unternehmungen und Anstalten - und als solche können die elektrischen Straßenbahnen mit Rücksicht auf ihren Zweck und das dein Konzessionär durch die Konzessionsurkunde erteilte Monopol nicht angesehen werden - ihrem sprachlichen Bedürfnisse Rechnung getragen werde.
Daß in Prag aber das Bedürfnis nach doppelsprachigem Betriebe selbst in rein privatrechtlichen Unternehmungen erforderlich ist, gibt dieselbe Stadtgemeinde Prag dadurch zu ernennen, daß sie in allen ihren Unternehmungen, in denen sie eine Konkurrent zu fürchten hat (städtische Sparkassa, städtische Brandschaden-Versicherungsanstalt, städtische Gasanstalt), nicht nur doppelsprachig amtiert, sondern über Wunsch der Parteien sogar einprachige, deutsche Drucksorten verwendet und sogar einsprachig, deutsch, mit den Parteien christlich verkehrt.
Nach dem Gesetze, nach den der Gemeinde Prag erteilten Konzessionsurkunden und nach dem praktischen Bedürfnisse ist die Stadtgemeinde Prag sohin verpflichtet, den Betrieb der elektrischen Straßenbahnen im Berühre mit dem Publikum in allem Belangen zweisprachig zu führen.
Wie sieht jedoch unter stillschweigender Duldung der Regierung der Betrieb aus den Präger elektrischen Straßenbahnen aus?
Sämtliche Wagenaufschriften, Routenangaben, Fahrkarten, Tarife u. s. w. werden nur in tschechischer Sprache angelegt und in Verkehr gebracht; die Warnungstafeln, Kreuzungsanzeigen und die sonstigen, der öffentlichen Sicherheit dienenden Kundmachungen bloß in tschechischer Sprache, also nur zum Schütze der tschechischen Bevölkerung angebracht und den Bahnorganen nicht bloß der Ausruf der Stationen lediglich in tschechischer Sprache vorgeschrieben, sondern denselben der Gebrauch der deutschen Sprache im Verkehre mit dem fahrenden Publikum wenn nicht direkt verboten, so doch mißbilligt.
Als Folge davon sind auch deutsche Passagiere wiederholt schweren Insulten selbst des Betriebspersonals ausgesetzt und gibt insbesondere das Benehmen der seitens der Bahnverwaltung als Revisoren angestellten Unterbeamten Anlaß zu schweren, begründeten Klagen.
Allen diesen, dem Gesetze, den bestehenden Vorschriften und den praktischen Bedürfnissen geradezu Hohn sprechenden Zuständen sieht die Regierung ruhig zu, die seit Jahren unausgesetzt erhobenen Beschwerden bleiben unbeantwortet, und es gewinnt immer mehr den Anschein, wie wenn die k. k. Regierung zwar den nötigen Mut findet, der deutschen Bevölkerung gegenüber nicht nur dem Gesetze, sondern mitunter auch ihrem mit dem Gesetze nicht immer im Einklang stehenden Willen (Sprachenverordnung u. s. w. ) energisch Geltung zu verschaffen, daß ihr jedoch dieser Mut vollständig mangelt, wenn es sich darum handelt, die Beachtung des Gesetzes einem im Verhältnisse zum Staatsganzen und zur Bedeutung des deutschen Volkes gewiß unbedeutenden Faktor, wie der Prager Gemeindevertretung gegenüber, zu erzwingen.
Brunn wurde gezwungen, auf seinen elektrischen Straßenbahnen bei Verwendung der Betriebseinstellung von allem Anfange an den zweisprachigen Betrieb aufzunehmen, in Prag liegt das Kollaudierungsprotokoll seit fast 10 Jahren unerledigt im k. k. Eisenbahnministerium, weit sich die Staatsgewalt scheut, die Prager Stadtgemeinde zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu zwingen.
Dies sind Zustände, die mit einer geordneten Staatsverwaltung unveretnbarlich sind, die Staatsgewalt kann und darf nicht vor einer Gemeindevertretung und selbst wenn es Prag wäre, zurückweichen, wenn es sich um die Anwendung des Gesetzes handelt, und eine verschiedene Anwendung des Gesetzes, je nachdem es sich um Deutsche oder Tschechen handelt, zu dulden, ist der deutsche Volksstamm in Böhmen nicht länger gewillt.
Die Gefertigten erlauben sich deshalb die Anfrage an Seine Exzellenz den Herrn k. k. Statthalter in Böhmen.
Sind Seine Exzellenz, die auf den städtischen Straßenbahnen in sprachlicher Beziehung bestehenden, dem Gesetze, den übernommenen Verpflichtungen, und dem praktischen Bedürfnisse zuwiderlaufenden Zustände bekannt und wenn dies nicht der Fall sein sollte, ist Seine Exzellenz bereit, diese ungesetzlichen Zustände zu erheben, die Regierung, beziehungsweise das k. k. Eisenbahnministerium zu veranlassen, daß das bestehende Recht auch in der Gemeinde Prag kraft der Anordnungsgewalt des Staates zur unverweilten Durchführung der Zweisprachigkeit int Betriebe der elektrischen Straßenbahnen in Prag verhalten werde?
Ist Seine Exzellenz bereit, der Regierung und insbesondere dem k. k. Eisenbahnministerium bekannt zu geben, daß die deutsche Bevölkerung Böhmens in der Nichterledigung des 10 Jahre alten Kollaudierungprotokolles über die elektrischen Straßenbahnen in Prag ein die Autorität des Staates direkt herabsetzendes sprachliches Zurückweichen der Staatsgewalt erblickt und nicht länger dulden wird, daß überhaupt und insbesondere in der Geschäftsführung des k. k. Eisenbahnministeriums mit einem zweifachen Maße gemessen werde.
Prag, am 16. Oktober 1905.
Dr. Malý, Dr. Eppinger und Gen.
Oberstlandmarschall: Die Herren Abg. Heinzl und Genossen haben mir eine Anfrage an Seine Exzellenz j den Herrn Statthalter überreicht.
Landtagsaktuar Dr. Šafařovič (liest): Anfrage der Abgeordneten Josef Heinzl und Genossen an Seine Excellenz den Herrn Statthalter betreffend die Verweigerung der Ausfolgung eines Reisepasses ins Deutsche Reich auf Grund eines einsprachigen Arbeitsbuches.
Der Fabriksarbeiter Hugo Steidl aus Poschetzau wurde bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Falkenau um Ausstellung eines Reisepasses ins Deutsche Reich auf Grund eines einsprachigen Arbeitsbuches vorstellig.
Der Amtsleiter Krautschick der Bezirkshauptmannschaft Falkenau Verweigerte jedoch die Ausstellung dieses Reisepasses mit der Begründung, daß er nur auf Grund eines doppelsprachigen Arbeitsbuches einen Reisepaß ausstellen könne.
Der Gesuchssteiler erhielt auch tatsächlich erst dann den Reisepaß ausgefolgt, als er ein doppelsprachiges Arbeitsbuch vorlegte.
Die Gefertigten erblicken in dieser Amtshandlung des Amtsleiters Krautschick eine unerhörte Herausforderung der fast ausschließlich deutschcn Bevölkerung des politischen Bezirkes Falkenau, die nie und nimmer zu dulden willens ist, daß in rein deutschem Sprachgebiete bei der Amtierung der politischen Bezirksorgane die Zweisprachigkeit zur Anwendung gebracht wird.
Die deutsche Bevölkerung forderte nachdrücklichst, daß in diesem rein deutschen Bezirke ausschließlich deutsch amtiert werde, und nur ausschließlich deutsche Amtsdrucksorten zur Verwendung kommen.
Deswegen sehen sich die Gefertigten veranlaßt, an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter die Anfrage zu richten:
Ist Seine Exzellenz geneigt, dem Amtsleiter Krautschick, Bezirkshauptmannschaft Falkenau, wegen der verweigerten Ausfolgung eines Reisepasses ins deutsche Räch auf Grund eines einsprachigen Arbeitsvuches zur Rechenschaft zu ziehen und Vorsorge zu treffen, baß sich derartige Fälle in Zukunft nicht wiederholen.
Prag, am 24. Oktober 1905.
Josef Heinzl und Genossen.
Oberstlandmarschall: Ich werbe die bisher verlesenen Interpellationen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter leiten.
Odevzdám dosud přečtené dotazy Jeho Excellenci panu místodržiteli.
Die Herren Abgeorbneten Markert und Genossen haben eine Interpellation an den Oberstlandmarschall als Vorsitzenden des Landesausschusses gerichtet.
Ich bitte dieselbe zu verlesen.
Landtagssekretär Dr. Haasz (liest): Anfrage der Abg. Markert und Genossen an Seine Durchlaucht den Herrn Oberstlandmarschall betreffend die Ergänzung des Landesausschußberichtes über den Landeswaisenfond (Druck CC).
Der Bericht des Landesausschusses über den nach dem Gesetze vom 29. Oktober 1902, , Z. 78 L. -G. -Bl. gegründeten Landeswaisenfond (Druck CG) enthält nur die Ziffern der Gesamteinnahmen des Landeswaisenfondes in den Jahren 1903 und 1904. Der Bericht würde an Interesse und Gründlichkeit noch bedeutend gewinnen, wenn aus demselben ersichtlich ware, wie die Einnahmsquellen sich zusammensetzen, das heißt, welche Beträge von den einzelnen Waisenkassen in den Jahren 1903 und 1904 an den Landeswaisenfond abgeliefert wurden.
Eine derartige Zusammenstellung der Beträge, welche von den einzelnen kumulativen -Waisenkassen abgeliefert wurden, würde es auch ermöglichen, auf die eventuelle Steigerung der Einnahmen desselben, einen allfälligen Einfluß auszuüben.
Die Gefertigten stellen in Würdigung dieser Gründe an Seine Durchlaucht den Herrn Oberstlandmarschall die Anfrage.
Ist derselbe geneigt, die Ergänzung des vorgelegten Berichtes im angeführten Sinne, also einer detaillierten Aufstellung über die eingelangten Beträge zu veranlassen?
Prag, am 24. Oktober 1905.
Josef Markert und Genossen.
Oberstlandmarschall: Ich werde mich bezüglich der Beantwortung dieser Interpellation mit dem Landesausschusse ins Einvernehmen setzen.
Dorozumím se v příčině tohoto dotazu se zemským výborem.
Upozorňuji kurie, že jest jim voliti po dnešním sezení do komise pro změnu zřízení zemského po 9 členech.
Ich mache die Kurien daraus ausmerksam, daß sie heute nach Schluß der Sitzung in die Kommission für die Abänderung der Landesordnung je 9 Mitglieder zu wählen haben.
Außerdem bemerke ich, daß in Folge der Einsetzung der Kommission für Versicherungsangelegenheiten die Kurie der Landgemeinden ein Mitglied in dieselbe für den verstorbenen Herrn Abgeordneten Janda zu wählen haben wird. Ich werde dieselbe in der nächsten Sitzung auffordern, diese Wahl vorzunehmen
Upozorňuji dále na to, že následkem zřízení komise pro záležitosti pojišťování bude náležeti kurii venkovských obcí, aby zvolila do ní jednoho člena za zemřelého p. posl. Jandu. Požádám tuto kurii v příštím sezení, aby po sezení tuto volbu vykonala.
Komise pro upravení poměrů úředníků okresních výborů koná schůzi dnes po sezení sněmu.
Die Kommission für die Regelung der Dienstverhältnisse der Bezirksausschußbeamten hält Sitzung heute nach der Landtagssitzung.
Die Budgetkommission hält Sitzung morgen Mittwoch um 1/2 11 Uhr.
Komise rozpočtová koná schůzi zítra ve středu o půl 11. hod. dopolední.
Komise pro záležitosti pojišťování koná schůzi v pátek o 9. hod. dop.
Die Kommission für Versicherungsaugelegenheiten hält Sitzung Freitag um 9 Uhr Vormittag.
Die Kommission für Angelegenheiten der Landesbank hält Setzung Freitag, den 27. Oktober um 1/2 10 Uhr Vormittag.
Komise pro záležitosti zemské banky koná schůzi v pátek 27. října o půl 10. hod. dopolední.
Komise pro záležitosti okresní a obecní koná schůzi v pátek o 10. hod. dop.
Die Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten hält Sitzung Freitag um 10 Uhr Vormittag.
Příští schůze bude se odbývati v pálek dne 27. října o 11. hod. dop.
Die nächste Sitzung findet Freitag den 27. Oktober um 11 Uhr Vormittag statt.
Na denní pořádek kladu následující předměty:
Pivní člení vládní předlohy s osnovami zákonů, týkajících se změny zemského zřízení a vydání nového řádu volení do sněmu zemského království Českého (č. sn. 612, 613, tisk CCXXXIV, CCXXXV).
Podotýkám při tom, že se při tisku stal omyl, že tyto předlohy, které byly sděleny jedním přípisem ministerstva a tvoří vlastně jeden celek, dostaly různá čísla tisková.
Já však obě tyto předlohy jako jeden předmět kladu na denní pořádek.
Pak přijde nevyřízený předmět dnešního pořádku, totiž:
První čtení návrhu posl. Dra. Karla Baxy a soudruhů na všeobecné rovné přímé právo hlasovací pro volby na sněm království Českého. (Čís. sn. 249, tisk XXXVII)
Aus die Tagesordnung der nächsten Sitzung setze ich folgende Gegenstände:
Bor allem die erste Lesung der Regierungsvorlage mit den Gesetzentwürfen, betreffend die Abänderung der Landesordnung und betreffend die Erlassung einer neuen Landtagswahlordnung für das Königreich Böhmen, Drucknummern CCXXXIV. und CCXXXV.
Ich bemerke hiebei, daß es durch ein Versehen geschehen ist, daß die beiden Vorlagen, welche von Seiten der Regierung mit einer Zuschrift an mich gelangt sind, zwei verschiedene Drucknummern bekommen haben, obwohl dieselben nur einen Gegenstand bilden. Ich setze daher beide Drucknummern als einen Gegenstand auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung.
Ferner kommt noch auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der heute unerle digte Gegenstand, nämlich:
die erste Lesung des Antrages der Herren Abgeordneten Dr. Karl Baxa, a und Genossen, betreffend die Einführung des allgemeinen gleichen direkten Wahlrechtes für die Wahlen in den Landtag des Königreiches Böhmen.
Prohlašuji schůzi za skončenou.
Ich erkläre die Sitzung für geschlossen.
Schluß der Sitzung um 4 Uhr 15 Minuten.
Schůze ukončena ve 4 hod. 15 minut. )
Verifilatoren: -
Verifikátoři:
Svob. pán Hrubý z Gelenj.
Dr. Hackel.
Kryt.
Praha. - Rohlíček & Sievers. - Prag.