Pátek 20. října 1905

důvod, že se sklizeň po vyšetřování mohla zlepšiti. Počínáním tímto jest rolnictvo poškozeno a ohroženo o povolený již odepis daní, jakož i obtěžováno a do výloh připraveno.

Podepsaní dovolují si učiniti dotaz:

Jest Vaší Excellenci toto jednání c. k. okresního hejtmanství na Smíchově známo a hodlá-li podobné jednání zameziti?

Fr. Blahovec a soudruzi.

Nejvyšší maršálek zemský: Pan posl. Dr. Baxa a soudruzi mně podali dotaz k panu místodržiteli.

Die Herren Abg. Dr. Baxa und Genossen haben mir eine Interpellation an Seine Ex. zellenz den Herrn Statthalter überreicht.

Sněmovní sekretář Dr. Haasz (čte): Dotaz posl. Dra Karla Baxy a soudr.na Jeho Excellenci pana místodržícího království Českého v příčině opětných zákazů postavení hřbitovních pozemků s českými nápisy v Hrobech.

Svého času byl podán dotaz, že některá města okr. Duchcovského vydala nařízení, že nejsou dovoleny české nápisy na hřbitově těchto měst.

Jeho Excelence pan místodržitel ujistil tedy, že okresní hejtmanství v Duchcově podobné nařízení dotyčného okresního zastupitelstva sistovalo.

Dovolujeme si však panu Excellenci upozorniti, že c. k. okresní hejtmanství v Duchcově tak posud, pokud se týká Hrobů, neučinilo, naopak že toto nařízení obecního zastupitelstva v Hrobech se přísně provádí. Vyhláška o tom visí na hřbitovních vratech a hrobník má přísně nařízeno, nedopustiti postavení pomníků s českým nápisem.

Jsou také již 4 případy, že pomník s českým nápisem nebylo dovoleno postaviti a to: panu Eduardovi Urcovi, skláři v Nových Verneřicích u Hrobů č. d. 75., panu Mat. Mrázkovi, vlakvedoucímu c. k. stát. drah v Hrobech č. d. 240, p. Adolfu Mašatovi, skláři v Nových Verneřicích u Hrobů č. d. 34a, p. Frant. Purgerovi, skláři v Nových Verneřicích, u Hrobů č. d. 75. Pomníky jsou již u p. Josefa Vodňanského, sochaře a kameníka v Teplici, Eichwaldurstrasse buď zcela neb částečně dohotoveny ale postaveny býti nesmí. Zajímavé jest, že sochař žádati bude zaplacení, ale objednatelé marně se dožadují, aby mohli objednané a dodané pomníky k jich účelům upotřebiti.

Máme za to, že J. Excellence se musí opravdu s největší rozhodností postaviti proti jednání obecní správy v Hrobech, neboť jest to proti všem způsobům v civilisované lidské společnosti obvyklým, když tato obecní správa ve své národnostní záští nepřátelskou ruku vztahuje až na místa určená pro mír a klid všem lidem bez rozdílu stavu a národnosti.

Ubezpečujeme Vaší Excellenci, že jen důrazné zakročení Vaše může míti účinku, poněvadž mírné napomínání u lidí, jichž záští jde až za hrob, zůstalo by jistě bez výsledku.

Žádáme proto, aby Vaše Excelence nařídila c. k. okresnímu hejtmanství, aby se postaralo, by nemravné usnesení obecní správy bylo nejen zrušeno, ale aby se také neprovádělo a aby Vaše Excellence vlastním svým příkazům i v Hrobech zjednala průchodu a učinila hřbitovnímu hyenismu od národního záští nepříčetných lidí konečně přítrž.

Dr. Baxa a soudruzi.

Oberstlandmarschall: Die Herren Abg. Kleinbauer und Gen. haben mir eine Interpellation an Seine Excellenz den Herrn Statthalter überreicht.

Ich ersuche dieselbe zu verlesen.

Landtagsaktuar Dr. Prachenský (liest): Anfrage der Abg. Kleinbauer und Gen. an Seine Exzellenz den Herrn k. k. Statthalter Karl Graf Coudenhove.

Wie aus Zeitungsberichten der letzten Zeit hervorgelt, hat die. öfterreichische Regierung, angeblich um der italienischen Regierung für die verlangte Aufhebung der Weinzoll-. klausel ein Äquivalent zu bieten, die Grenze für die österreichische Schweineeinfuhr geöffnet, wodurch nicht nur die österreichische Schweinezucht durch die italienische Konkurrenz um ein erhebliches geschädigt, sondern auch die Schweineseuchengefahr in die Nahe gerückt wird.

Wenn auch in erster Linie von dieser doppelten Gefahr der Wiener Borstenviehmarkt betroffen wird, so muß diese Maßnahme der österreichischer Regierung doch auch unbedingt aus Böhmen schädigend einwirken.

Die Unterzeichneten gestatten sich deshalb an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter die Anfrage zu richten:

Was gedenkt die Regierung zu tun, um die einheimische Schweinezucht

1.   gegen die italienische Schweineeinfuhr und

2.   gegen die wegen der äußerst mangelhaften Beterinärvorschriften seitens der italienischen Regierung sehr bedrohliche Schweinesenchengefahr tatkräftig zu schützen?

Prag, am 20. Oktober 1905. Abg. Gregor Kletzenbauer und Gen.

Oberstlandmarschall: Die Herren Abg. Dr. Schreiner und Gen. haben mir eine Interpellation an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter überreicht.

Landtagsaktuar Dr. Haasz (liest: ) Interpellation der Abg. Dr. Schreiner, Peschka und Gen. an Seine Excellenz den Herrn Statthalter Grafen Coudenhove.

Der Wettersturz, welcher in den ersten Tagen dieses Monats allenthalben in Böhmen eingetreten ist, hat im ganzen Sande großen Schaben angerichtet, hauptsächlich dadurch, daß er die Bestellung der Wintersaaten verzögerte und die Bergung der restlichen Kartoffel und Rüben, sonne des Grummets und des Dachses stark beeinträchtigte, ja mitunter ganz unmöglich machte.

Unter den Folgen dieses Wettersturzes haben namentlich die ärmsten Gemeinden Böhmens, insbesondere jene in den Randgebirgen des Landes, so im Böhmerwalde, Erz-, Riesen- und Adlergebirge zu leiden, zumal in den höheren Lagen nicht nur die Kartoffel, welche in diesem Jahre eine gute Ernte versprachen und die in diesen Gegenden eines der wichtigsten Nahrungsmittel der ganzen Bevölkerung bilden, sondern auch vielfach noch der durch die Regengüsse des Herbstes in seiner Entwickelung zurückgehaltene Hafer und der Flachs im Schnee begraben wurden.

Hie und da ist wohl der Schnee wieder geschmolzen, in zahlreichen Höhenlagen ist das aber leider nicht der Fall gewesen und ist die Befürchtung vollkommen begründet, daß der Schnee nicht mehr weichen wird und damit die für die Bewohner der Randgebirge Böhmens so überaus wichtige Fechsung der Kartoffell und des Flachses ganz unmöglich gemacht werden wird. Dadurch gehen wir in diesen Gegenden Böhmens einer Notlage entgegen, wie sie nicht ärger gedacht werden kann und der zu begegnen Pflicht aller maßgebenden Faktoren, namentlich der k. k. Regierung ist, soll nicht das erschreckende Gespenst einer Hungersnot im wahrsten Sinne des Wortes, zumindest in einzelnen klimatisch besonders ungünstig gelegenen Orten zur Wahrheit werden.

Die Gefertigten stellen daher die Ansfrage an Seine Exzellenz, den Herrn Statthalter:

1. Ist Euerer Exzellenz die Notlage, in welcher sich zahlreiche Gemeinden der Randgebirge Böhmens infolge des in den ersten Tagen dieses Monates niedergegangenen Wettersturzes und der dadurch bedingten Unmöglichkeit der Fechsung der wichtigsten Nahrungsmittel und mitunter auch des Hafers und des Flachses befinden, bekannt?

2.   Sind Eure Exzellenz bereit, so rasch als möglich, durch die politischen Behörden eingehende Erhebungen über den Umfang dieser Notlage und über die At und Weise, wie derselben zu begegnen, und wie in einzelnen Orten des Böhmerwaldes, Erz-, Riesen- und Adlergebirges drohende Hungersnot abgewendet werden könnte, vornehmen zu lassen.

3.   Sind Euere Exzellenz geneigt, in dieser Richtung eingehende Vorstellungen an das k. k. Ministerium des Innern zu machen, welche darin gipfeln, daß die k. k. Regierung Beim nächsten Zusammentritte des Reichsrates einen zur Behebung der dringendsten Not erforderlichen Kreditin verfassungsmäßigem Wege sich erwirke.

4.   Sind Euere Exzellenz geneigt nach dem Ergebnisse der seitens der k. k Bezirkshauptmannschaften einzusendenden Erhebungen aus den für solche Zwecke der k. k. Statthalterei zur Verfügung stehenden Mitteln wenigstens in dringendsten Fällen Abhilfe zu schaffen?

Prag, am 20. Oktober 1905.

Dr. Schreiner und Genossen.

Oberstlandmarschall: Die Herren Abg. Ludwig Schäffler und Genossen haben mir eine Anfrage an Seine Exzellenz den Herrn Statthälter überleben.

Landtagsaktitar Dr. Prachenský (liest): Anfrage der Landtagsabgeordneten Ludwig Schäffler und Konforten an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter Karl Grafen Couden. hove.

Das Gesetz über den Verkehr mit Lebensmitteln wurde am 14. Jänner 1896 erlassen und trat 6 Monate nach seiner Kundmachung in Kraft.

Der § 2 dieses Gesetzes bestimmt, daß als Aufsichtsorgäne im Sinne dieses Gesetzes, abgeseben von denen Organen der politischen Behörden und den landesfürstlichen Bezirksärzten, jene Organe der autonomen Körperschaften zu fungieren haben, welche hiezu durch die Landesgesetzgebung Bestimmt sind. Auch bleibt es der Landesgesetzgebung überlassen, zu bestimmen, welche autonomen Körperschaften besondere und beeidete Organe für die Handhäbung der Gesundheits- und Lebensmittel zu bestellen haben. Die Bestimmungen machen es selbstverständlich notwendig, daß als Ergänzung zu dem Reichsgesetze entsprechende Landesgesetze erlassen Werben, wenn anders eine zweckentsprechende Handhabung des Lebensmittelgesetzes überhaupt angestrebt werden soll.

Tatsächlich haben auch bereits eine große Anzahl Landesregierungen diesbezügliche Gesetze erlassen u. zw. Steiermark, Mähren, Schlesien, Kärnten, Krain, Dalmatien, Vorarlberg und die Bukowina.

In Böhmen fehlt, trotzdem beinahe 8 Jahre seit Kundmachung des Lebensmittelgesetzes Verstrichen sind, das entsprechende Landesgesetz noch immer. Dieser Mangel wird besonders von denjenigen autonomen Körperschaften, denen an einer geregelten Überwachung des Verkehres mit Lebensmitteln gelegen ist, recht unangenehm empfünden, nachdem eine Bestellung Besonderer beeideter Organe für die Lebensmittelkontrolle hiedurch unmöglich ist. Wie nottwendig jedoch eine gründliche Kontrolle der Lebensmittel ist, soll an folgenden Beispielen gezeigt werden:

In Karlsbad wurden im Jahre 1905 bei der Nachuntersuchung der aus Prag eingeführten Schinken und Bier bereits untersuchten und Fleischware weit über 1000 kg wegen ginnen beanständet. Dies Beispiel allein zeigt zur Genüge, daß die Lebensmittelkontrolle auch in der Landeshauptstadt Bei weitem nicht auf der Höhe steht, auf welcher sie sich im gesundheitlichen Interesse befinden sollte.

Am 11. August l. J. mußte ein Wirtschaftsbesitzer in einem benachbarten Orte einen Ochsen notschlachten. Der Distriktsarzt erklärte bei der Beschau das Fleisch als genußfähig und gab die Erlaubnis zur Ausschrotung Der Fleischbeschauer, welcher seinerzeit den vom Bezirksausschusse Karlsbad abgehaltenen Kurs absolvierte, war jedoch der Ansicht, daß bei dem Tiere hochgradiger Verdacht auf "Milzbrand". vorliege, weshalb der Stadttierarzt von Karlrbad zur Überschau beigezogen wurde. Die Untersuchung ergab, daß das Tier zweifellos an Milzbrand gelitten habe, weshalb die Beseitigung des ganzen Fleisches samt der Haut angeordnet und die k. k. Bezirkhauptmannschaft Behufs Eirtleitung der Desinfektion verstänbigt wurde.

Der Fleischbeschauer hat durch sein verständiges und korrektes Vorgehen eine Massenerkrankung von Menschen in dem Betreffenden Orte, welche Beim Ausschroten dieses Fleisches gewiß erfolgt wäre, vorgebeugt.

Der. Fall zeigt deutlich, wie notwendig es sein dürfte, einen Instruktionskurs auch für die Distriktsärzte in Bezug aus Fleischbeschau abzuhalten.

Der Landesausschuß hat nun, offenbar als schwachen Ersatz für ein Landesgesetz, mit dem Zirkularerlasse vom 1. April 1903, Z. 109. 190 die Bezirksausschüsse sowie die Sanitätsbistrikte und selbständigen Sanitätsgemeinden aufgefordert, die Beaufsichtigung des Verkehres mit. Lebensmitteln so strenge als möglich und bedingungslos zu handhaben und die Gemeinden aufgefordert, diese Aussicht den Distrikts-- und Gemeindeärzten zu übertragen und denselben Gemeindehilfsorgane zur Seite zu stellen.

Bon diesem Erlasse jedoch kann eine Besserung der Verhältnisse in keiner Weise erwartet werden. Erstens weil den Distriktsund Gemeindeärzten die Zeit, welche eine wirksame Lebensmittelkontrolle erfordert, gar nicht zur Verfügung steht und zweitens, weil die Gemeinden nicht wissen, woher sie entsprechend ausgebildete Hilfsorgane Beziehen sollen, nachdem ein Kurs für solche Kräfte in Böhmen überhaupt nicht Besteht und der Besuch des Beinahe 4 Monate dauernden Kurses in Wien unverhältnismäßig viel Auswand an Geld und Zeit erfordert.

Es ist daher dringend notwendig, die Abhaltung derartiger Kurse in Böhmen Selbst und, wenn tunlich, an mehreren Orten gleichzeitig ins Werk zu setzen und das entsprechende Landesgesetz ehetunlichst zu erlassen.

Die Unterzeichneten stellen daher an Se. Excellenz als Vertreter der hohen k. k. Regierung die Anfrage:

1.    Warum wurde so überaus lange mit der Vorlage eines Landesgesetzes zum Reichsgesetze für den Verkehr mit Lebensmittel gezögert?

2.   Ist die Regierung geneigt im gesundheitlichen Interesse der Bevölkerung den Entwurf eines derartigen Gesetzes zur Beschlußfassung dem Landtage ehetunlichst vorzulegen und für die Errichtung einer entsprechenden Anzahl von Kurfen für Lebensmittelkontrollorgane in Böhmen baldigst Sorge zu tragen?

Ludwig Schäffler und Genossen.

Oberstlandmarschall: Ich werbe die verlesenen Interpellationen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter leiten.

Odevzdám dotazy, které byly přečteny, J. E. panu místodržiteli.

Ich mache wiederholt darauf aufmerksam, daß, ich in der nächsten Sitzung die Kurien ersuchen werde, nach der Sitzung die Wahl von je 9 Mitgliedern in die Kommission für die Abänderung der Landesordnung vorzunehmen.

Upozorňuji opětně na to, že požádám v příštím sezení kurie, by po sezení zvolily po 9. členech do komise pro změnu zřízení zemského.

Dnes ještě mají se po sezení vykonati tyto volby:

Městská kurie má ještě voliti jednoho člena do komise pro úpravu poměrů úřadniků okresních za nemocného poslance Schwarze; kurie velkých statků má voliti po jednom členu do komise petiční za svob. pána Geymüllera a do komise živnostenské za pana posl. Grosse.

Heute ersuche ich noch nachfolgende Wahlen vorzunehmen:

Die Städtekurie hat ein Mitglied in die Kommission für die Regelung der Dienstverhältnisse der Bezirksausschußbeamten an Stelle des ertranken Abg. Schwarz zu wählen.

Die Kurie des Großgrundbesitzes hat zu wählen je ein Mitglied der Petitionskommission an Steife des Herrn Freiherrn von Geymüller und die Gewerbekommission an Stelle des Verstorbenen Herrn Abg. Groß.

Komise rozpočtová koná schůzi dnes po sezení sněmu.

Die Budgetkommission hält Sitzung heute nach der Landtagssitzung.

Die Kommission für Bezirks- und Gemeinde-Angelegenheiten hält Sitzung Dienstag um 10 Uhr Vormittag.

Komise pro záležitosti obecní a okresní koná schůzi v úterý, dne 24. října o 10. hodině dopolední.

Komise školská koná schůzi též v úterý o 10. hod. dop.

Die Schulkommisiion hält gleichfalls Sitzung Dienstag um 10 Uhr Vormittag.

Die nächste Sitzung des Landtages findet statt am Dienstag den 24. Oktober um 11 Uhr Vormittag.

Příští sezení se bude odbývati v úterý dne 24. října o 11. hod. dop.

Auf die Tagesordnung setze ich folgende Gegenstände:

Die Einsetzung der Kommission für Versicherungsangelegenheiten und dann die unerledigten Gegenstände der heutigen Tagesordnung.

Na denní pořádek příštího sezení kladu: Zřízení komise pro záležitosti pojišťování a pak nevyřízené předměty dnešního denního pořádku.

Prohlašuji schůzi za skončenou.

Ich erkläre die Sitzung für geschlossen.

Konec schůze o 3. hod. 30 m.

Schluß der Sitzung um 3 Uhr 30 Min.

Verifikátoři: -

Verifikatoren:

Milner.

Miiller.

Dr. Zimmer.

Praha. - Rohlíček & Sievers. - Prag.


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