ihren Flugschristen ihrem Volke tagtäglich unbeschlagnahmt zurufen können; nachdem gerade das christliche Volk, der christliche Gewerbetreibende dem unlauteren Wettbewerb des Judentums preisgegeben ist, nachdem die Gewissenslosigkeit des Judentums die Existenzen unseres christlichen Gewerbestandes untergräbt, nachdem kein gesetzlicher Schutz hier ist. um die ehrliche Arbeit zu Schützen und den Ausbeutern unseres Volkes, dem Judentum, das Schacherhandwerk zu legen, so stellen die Gefertigten die Anfrage:
Ist Seine Exzellenz geneigt, der Bezirkshauptmannschaft in Saaz anzutragen, daß sie bei Beschlagnahmen nicht allzusehr den Judenschutz hervorkehrt ?
Ist Seine Exzellenz geneigt, bei den Zensurbehörden veranlassen zu wollen, daß auch den Deutschen, den Christen, dieses Staates gestattet sei, für ihr Volk einzutreten, wie es den Èechen und Juden gewährleistet ist?
Prag, am 29. Dezember 1902.
Abg. Kliemann und Genossen.
Oberstlandmarschall: Die Herren Abgeordneten Dr. Hackel und Genossen haben mir eine Interpellation an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter überreicht.
Pp. poslanci Dr. Hackel a soudruzi mnì podali dotaz k Jeho Excellenci panu místodržiteli.
Der Landtagssekretär Höhm (liest): Antrage des Abgeordneten Dr. August Hackel und Genossen an Seine Exzellenz den k. k. Statthalter:
Die an Teplitz angrenzende Gemeinde Settenz wurde zu einer Zeit, da die Settenzer Schulkinderzahl 28 betrug, dem Teplitzer Schulsprengel zugewiesen. Die Zahl der Schulpflichtigen Kinder aus der Gemeinde Settenz ist inzwischen auf 542 angewachsen. Von diesen besuchen 477 die deutsche Schule, 65 die Èechische Schule in Teplitz.
Da die Stadt Teplitz seit jeher ein sehr hohes Schulbudget hat, zu dein die Gemeinde Settenz keineswegs im Verhältnisse zur Zahl ihrer schulpflichtigen Kinder beitrug, war die Stadtgemeinde Teplitz bestrebt, die Ausscheidung der Gemeinde Settenz aus dem Teplitzer Schulsprengel herbeizuführen. Aber noch eine ganze Reihe schwerwiegender Umstände sprachen und sprechen für die verlangte Ausscheidung der Gemeinde Settenz. Deshalb konnte sich auch der k. k. Landesschulrat diesem nur billigen Verlangen der Stadt Teplitz nicht verschließen und hat sohin deutsche Sektion des k. k. Landesschulrates in der Sitzung vom 14. Oktober l. J. die Ausscheidung der Gemeinde Settenz aus dem Teplitzer Schulsprengel im Wege der Umschulung derselben zu der ohnehin näher liegenden Ortschaft Klein-Aujezd beschlossen.
Doch da wurde plötzlich der Stadt Teplitz eine sehr unangenehme Ueberraschung zu Teil. Dieselbe deutsche Sektion des k. k. Landesschulrates, die den Wünschen der Stadtgemeinde Teplitz nachgekommen war, widerrief den vor 3 Wochen eben gefaßten und den Parteien auch intimierten Erlaß aus angeblich formalen Gründen.
Diese zweite Entscheidung wurbe bewußt über den Kopf der Deutschen Vertreter des Landesausschusses im k. k. Landesschulrate gefaßt, ohne daß dieser zweiten Entscheidung eine Beschwerde oder auch nur eine Vorstellung der allein maßgebenden Parteien zu Grunde gelegt werden konnte.
Mit Recht erblickt die Stadtgemeinde in diesem unerhörten und von ihm noch nie praktizierten Borgange des k. k. Sandesschulrates die Betätigung eines offenbar aus den Einfluß ganz unberufener Faktoren zurückzuführenden Uebelwollens gegen die Stadt Teplitz, das ja auch auf vielen anderen Gebieten staatlicher Fürsorge klar zu Tage tritt.
Die Unterzeichneten gestatten sich daher an Euere Exzellenz die Anfrage zu stellen:
"Woraus ist das obgeschilderte, wenn nicht ungesetzliche so mindestens ungewöhnliche, mit dem in der 189. Sitzung des österreichischen Rieichsrates seitens Seiner Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten über die Amtsführung der k. k. Behörden vorgebrachten Ausführungen im krassen Widerspruche stehende Vorgehen des k. k. Landegschulrates zurückzuführen ?
Abg. Dr. August Hackel und Genossen.
Oberstlandmarschall: Die Herren Abgeordneten Wünst und Genossen haben mir eine Interpellation an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter überreicht.
Pp. poslanci Wüst a soudruzi mnì podali dotaz k Jeho Excellenci p. místodržiteli.
Landtagssekretär Höhm (liest): Interpellation der Abgeordneten Wüst und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter wegen nicht genügender Unterstützung des gewesenen Bergarbeiters Josef Maya in Willomitz, Bezirk Kaaden, seitens der ZentralBruderlade für Nordwest-Böhmen in Brüx.
Josef Maya, gewesener Bergarbeiter in Willomitz, verunglückte am 20. September 1900 in der Karlszeche in Willomitz, wo ihm während der Arbeit beim Anhängen eines Förderkübels beinahe der ganze Zeigefinger der rechten Hand abgerissen wurde.
Nachdem man ihm feine andere Arbeit zugewiesen, mußte Maya sein Brob weiter suchen. Im guten Glauben, als vollgerechtigtes Mitglied versichert zu sein, vertröstete er sich von Zeit zu Zeit, daß ihm die Bruderlade einen jährlichen Unterstützungsbetrag zusprechen werde, umsomehr, da ihn bei diesem Unglücksfalle fein Verschulden traf. Doch da täuschte er sich. Maya wandte sich nun an das Schiedsgericht und dieses erklärte in seiner Sitzung vom 17. Juni 1901, daß Maya bei einer Erwerbsverminderung von 10 pSt. im Stande ist, seine früheren Arbeiten zu leisten. Maya ist gelernter Ziegeldecker und betreibt nebenbei im Winter auch die Korbflechterei. Man soll nun urtheilen, ob dieser Mann seine Arbeiten als Ziegeldecker und als Korbflechter jetzt in der Weise ausführen kann, wie es bei ihm früher der Fall war. Nicht um 10 pEt. ist der Betreffende in seinem Erwerbe geschädigt, sondern um 40, ja um 50 pSt., weil er nur die Hälfte seiner Arbeiten leisten kann. Maya hätte aber nicht eine Provision von 40 bis 50 pSt. seines Lohnes beansprucht, sondern wäre gerne mit einem entsprechenden Unterstützungsbetrag zufrieden gewesen.
Nachdem man ihm jede Unterstützung ablehnte und das Schiedsgericht als letzte Instanz für ihn ebenfalls auf die Abweisung erkannt hat, so sieht sich nun dieser arme Teufel jeder Hilfe entblößt.
Die Gefertigten stellen deshalb die Anfrage:
Ist Seine Exzellenz geneigt, über diese Angelegenheit Erhebungen pflegen zu lassen und nach Feststellung dieser angeführten Tatsachen veranlassen zu wollen, daß dem loses Maya in Willomitz seitens der ZentralBundeslade für Nordwestböhmen in Brüx ein entsprechender Unterstützungsbetrag gewährt werde?
Prag am 29. Dezember 1902.
Alois Wüst und Genossen.
Oberstlandmarschall: Die Herren Abg. Pacher und Genossen haben mir einen Antrag überreicht.
Pp. poslanci Pacher a soudruzi mnì podali návrh.
Landtagssekretär Höhm (liest): Antrag des Abgeordneten Pacher und Genossen, betreffend die Gewährung von NotstandsUnterstützungen an die durch die Mißernte geschädigten Landwirte in den Städten und Gerichtsbezirken Preßnitz und Weipert.
Angesichts der drückenden Notlage, in welche die Landwirte der Städte Preßnitz und Weipert und der übrigen Gemeinden der beiden genannten Gerichtsbezirke durch die überaus ungünstigen Witterungsverhältnisse des heurigen Jahres und die dadurch veranlaßte Mißernte geraten sind, und mit Berufung auf die Feststellung des Bezirksausschusses welcher die Schadensziffer auf 4, 500. 000 K berechnet, stellen die Gefertigten den Antrag:
Der hohe Landtag wolle beschließen:
Für die durch die Mißernte des Jahres 1902 geschädigten Landwirte des Erzgebirges, insbesondere der Städte und Gerichtsbezirke Preßnitz und Weipert wird eine entsprechende Subvention aus Landesmitteln bewilligt und in den Landesvoranschlag für 1903 eingestellt.
In formaler Beziehung wird die Zuweisung dieses Antrages ohne erste Lesung an die Budgetkommission beantragt.
Prag, 29. Dezember 1902.
Abg. Pacher und Genossen.
Oberstlandmarschall: Die Herren Abg. Ungermann und Genossen haben mir einen Antrag überreicht.
Pp. posl. Ungermann a soudruzi odevzdali mnì návrh.
Landtagssekretär Höhm (liest): Antrag des Abgeordneten Ungermann und Genossen auf Erteilung einer Staats- und Landesunterstützung an die im Bezirke Dauba durch Hagelschäden betroffenen Landwirte.
Hoher Landtag! Am 31. Juli 1902 wurden die Grundbesitzer der Gemeinden Dobrzin, Gestrzebitz, Liebowis, Wolleschno, Großwosudlitz, Medonost, Fröhlichsdorf und Augest, Bezirk Dauba, von einem äußerst heftigen Hagelwetter betroffen, welches die anzuhoffende Ernte fast gänzlich vernichtete.
Dieses Unglück wird für die Beschädigten um so fühlbarer, als dieselben zumeist ganz arme Kleinhäusler und Feldgärtner sind und gegen Hagel in keiner Weise versichert sind.
Diesen Armen kann nur durch eine Landesunterstützung, namentlich jedoch durch eine ausgiebige Staatsunterstützung geholfen werden.
Aus diesen Gründen stellen die Unterzeichneten den Antrag:
Der hohe Landtag wolle beschließen:
I. Die k. k. Regierung wird aufgefordert, den Landwirten in den geschädigten Gemeinden auf Grund der ämtlich sichergestellten Schäden eine ausgiebige und rasche Hilfe aus Staatsmitteln zu gewähren.
II. Den betreffenden Landwirten ist auch eine entsprechende Unterstützung aus Landesmitteln zu bewilligen.
In formaler Beziehung ist dieser Antrag ohne erste Lesung der Budgetkommission zuzuweisen.
Prag, am 29. Dezember 1902.
Abg. Karl Ungermann und Genossen.
Oberstlandmarschall: Die Herren Abgeordneten Wust und Genossen haben mir eilte Interpellation an den Herrn Statthalter überreicht.
Pp. posl. Wüst a soudr. odevzdali mne dotaz k Jeho Excellenci p. místodržiteli.
Landtagssekretär Höhm (liest): Interpellation der Abgeordneten Wüst und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter, betreffend die Abschaffung der jüdischen Schächterei in Mitte der Stadt Saaz.
Schon seit Jahren befindet sich in der Mitte der Stadt Saaz, im Hofe des Judentempels, eine jüdische Schächterei, die wegen ihrer Tierquälerei, ihrer ungesetzlichen und sanitätswidrigen Zustände allgemeines Aergernis erregt. Gegen diesen Unfug nahmen die Christen der Stadt Saaz in der "Nationalen Zeitung" Stellung und forderten die Bezirkshauptmannschaft in Saaz auf, diesen Uebelständen abzuhelfen. In welcher Weise diese galizianischen Zustände mitten in einer Stadt bestehen, beschreibt am besten ein Artikel in jenem genannten Blatte.
Die "Nationale Zeitung" vom 1. Oktober 1902 Schreibt:
"Eine Schächterei in Mitte der Stadt Saaz". Man sollte dies nicht für möglich halten und doch beruht diese Mitteilung auf Wahrheit. Im Hofe beim Judentempel kann man täglich dieses ungesetzliche Vorgehen beobachten, man kann dort wahrnehmen, wie der jüdische Schächter David Löwi frei seines "Amtes" waltet unbekümmert, ob die vorübergehenden einheimischen und fremden Christen ihren Unwillen durch scharfe Worte über die Tierquälerei, ja Tierschinderei äußern oder nicht.
Der Schächter David Löwi denkt: die luden haben jetzt die Herrschaft über Saatz angetreten. Juda kann machen was es will, kein Christ hat ein Recht hier eine Abhilfe Zu verlangen. Dem ist aber nicht so. Noch gibt es Behörden, die noch nicht vollständig verjudet sind, von denen wir heute allen Ernstes die Abhilfe dieser Ungeheuerlichkeit verlangen, und richten deshalb im eigenen Namen und im Namen unzähliger Christen die öffentliche Beschwerde an die hiesige Bezirkshauptmannschaft diesem allgemeines Ärgernis erregenden gesetzes- und sanitätswidrigen Übelstande abzuhelfen und verweisen auf die diesbezüglich begehenden Gesetze gegen die Tierquälerei vom Jahre 1855, den Schlachthauszwang vom Jahre 1880 und das Sanitätsgesetz vom Jahre 1873. Wie aufregend es für einen Menschen, allerdings für einen Christen und nicht für einen Juden, ist, wenn er diese Schinderei, das Duälen der armen Tiere betrachtet, brauchen wir nicht zu schildern.
Kaum hat der jüdische Schächter seinen "Kunstschnitt" an dem zu schlachtenden Geflügel, sei es eine Gans, eine Ente, ein Huhn zc. vollzogen, so wird das Tier größtenteils aus die Erde geworfen, bogenhoch spritzt das Blut aus der Kehle des gemarterten Tieres, das arme Tier fliegt oftmals sogar noch im Hose herum, ja selbst über die Hofmauer, so daß oft geraume Zeit vergeht, bis dasselbe von seiner Marter erlöst wird. Man betrachte ferner das geschächtete Tier, wenn es vom Schächter bei den Flügeln weggetragen wird, wie dasselbe noch herumschlägt und oftmal noch lange Zeit die Zuckungen andauern. Ist dieses Vorgehen menschlich, ist dies gerecht?
Was nützen die Erlässe gegen die Tierquälerei, wie erst unlängst ein solcher Erlaß erschien und veröffentlicht wurde, wenn sich niemand darum kümmert und unter dem Auge des Gesetzes sich derartige oben geschilderte Zustände mitten in einer Stadt zutragen?
Da kümmert man sich einen Pfifferling um die sanitären Verordnungen, unbekümmert läßt man die Blutlachen im Tempelhofe, ferner in den Gaffen neben dem Tempel ansammeln, man läßt das Blut der Tiere u. a. in einer offenen Senkgrube stehen, ohne Rücksicht, ob Krankheiten in der Stadt entstehen können ober nicht, sind es doch luden, das "auserwählte Volk", dem alles gestattet ist! Nicht genug an dem, es werden in diesem Hofe auch Ziegen und Zickeln ebenso gemartert, so daß schon manchem Vorübergehenden die Gatte stieg und dem luden auch "begreiflich" feinen Standpunkt klar machen wollte. Wir erklären nochmals: Will der Schächter Löwy sein "Koscher machen" noch weiter betreiben, - leider haben wir noch kein Gesetz in Österreich, das das Schächten verbietet - so hat es der Jude im Schlachthaus zu vollziehen, das Tier muß sofort tot gemacht, nicht aber mit durchschnittener Kehle hingeworfen und feinem Leiden weiter preisgegeben werden. Wir erwarten, daß diese Zeilen zur Abhilfe führen, da wir unter keinen Umständen diese sanitären Uibelstände und die Tierquälereien auch weiterhin dulden werden.
Bis heute aber ist keine Abhilfe getroffen worden und die Juden tragen noch wie vor ihre geschächteten Tiere, die schreiend mit dem Kopf und den Flügeln herumschlagen, unbeanständet durch die Gassen der Stadt Saaz.
Die Gefertigten stellen deshalb die Anfrage: Ist Seine Exzellenz geneigt veranlassen zu wollen, baß die jüdische Schächterei in Mitte der Stadt Saaz abgeschafft und diese Tierquälerei, die durch das Schächten der Tiere veranlaßt wird, verboten werde?
Prag, am 29. Dezember 1902.
Wust und Genossen.
Nejvyšší maršálek zemský (zvoní): Pøedse vezmu nyní skládání slibu se strany obou pánù rektorù.
Ich werde nunmehr die Angelobung der beiden Rektoren vornehmen.
Pan snìmovní tajemník pøeète pøísežní formuli a vyvolá pány po sobì.
Žádám, by každý z vyvolaných pánù ráèil pøedstoupiti, mnì podati ruku a vysloviti slovo: "Slibuji".
Der Herr Landtagssekretär wird die Angelobungsformel vorlesen.
Ich ersuche die beiden Herren, welche nach einander werden vorgerufen werden, vorzutreten, mir die Hand zu reichen und die Worte: "Ich gelobe" auszusprechen.
Snìmovní tajemník Höhm (ète): Uèiníte co èlenové snìmu slib na místì pøísahy v ruce Nejvyššího maršálka zemského, že chcete Jeho Velièenství císaø pánu vìrni a Jeho poslušní býti, zákony zachovávati a své povinnosti plniti
Sie werden als Landtagsmitglieder in die Hände Seiner Durchlaucht des Herrn Oberstlandmarschalls an Eidesstatt geloben: Seiner Majestät dem Kaiser Treue und Gehorsam, Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.
Pan rektor magnifikus èeské university Pražské.
Rektor èeské university dr. Jan Horbaczewski: "Slibuji. "
Landtagssekretär Höhm: Herr Rector magnificus der deutschen Prager Universität.
Rektor Magn. der deutschen Universität Prof. Dr. Oskar Lenz: "Ich gelobe. "
Nejvyšší maršálek zemský: Konstatuji, že jest slavný snìm zpùsobilý usnášeti se.
Ich konstatiere die Beschlußfähigkeit des hohen Hauses.
Pan poslanec Schwarz omluvil svoji nepøítomnost vážným ochuravìním.
Der Herr Abgeordnete Schwarz hat seine Abwesenheit wegen ernster Erkrankung entschuldigt.
Der Herr Abgeordnete Graf Buquoy hat sich wegen Erkrankung entschuldigt.
Pan poslanec hrabì Buquoy omluvil se ochuravìním.
Der Herr Abgeordnete Richlý hat ein ärztliches Zeugnis vorgelegt, demgemäß er infolge Erkrankung nicht in der Lage ist, den Landtagssitzungen beizuwohnen.
Pan poslanec Richlý pøedložil vysvìdèeni lékaøské, dle nìhož není mu možno pro onemocnìní súèastniti se nynìjšího zasedání snìmu.
Rovnìž pro churavost omluvili se pp. posl. dr. Damm a Iro.
Ebenso haben sich wegen Erkrankung die Herren Abgeordneten Dr. Damm und Iro entschuldigt.
Ebenso ist wegen Krankheit Herr Dr. Bareuther entschuldigt.
Taktéž omluvil se pro churavost pan posl. dr. Bareuther.
Pan posl. hrabì Paar omluvil se pro dnešní a zítøejší sezení.
Der Herr Abg. Graf Paar hat sich für die heutige und morgige Sitzung entschuldigt.
Pøejdeme k dennímu poøádku.
Wir übergehen zur Tagesordnung.
Na denním poøádku nachází se zpráva výboru zemského, kterou pøedkládá se prohlášení c. k. vlády v záležitosti osnovy zákona, jímž zavádí se zemská dávka ze spotøeby piva.
Auf der Tagesordnung steht der Bericht des Landesausschusses, mit welchem die Erklärung der k. k. Regierung in Angelegenheit des Gesetzentwurfes betreffend die Einführung einer Landesauflage auf den Berbrauch von Bier vorgelegt wird.
Bevor ich dem Herrn Berichterstatter das Wort gebe, mache ich darauf aufmerksam, daß ein Zweifel darüber entstehen könnte, ob dieser Gegenstand sofort in Verhandlung genommen werden kann, nachdem die 24stündige Frist, welche für die Verteilung der Kommissionsberichte vorgeschrieben ist, hier bezüglich eines Landesausschußberichtes nicht eiligehalten werden konnte.
Ich werde daher, um jeden Einspruch zu vermeiden, einen Beschluß des hohen Hauses hervorrufen, welcher dahin gehen möge, daß das hohe Haus dem zustimme, daß sofort in die Verhandlung dieses Gegenstandes eingegangen werde.
Než dám slovo p. zpravodaji, dovoluji si na to poukázati, že by mohla povstati pochybnost o tom, mùže-li býti pøedloha ihned projednána, jelikož nebylo možno zachovati 24hodinovou lhùtu, která jest pøedepsána pro projednání tištìných návrhù komisí.
Aby každé pochybnosti bylo vyvarováno, vyvolám usnesení slavného snìmu v ten smysl, že slav. snìm k tomu svoluje, aby tato záležitost byla ihned projednána.
Žádám pány, kteøí v tomto smyslu odpovídají kladnì, by vyzdvihli ruku.
Ich ersuche die Herren, welche dem zustimmen, die Hand zu erheben.
Slavný snìm k tomu svolil, by pøedloha byla ihned projednána.
Das hohe Haus hat beschlossen, die Angelegenheit Sofort in Verhandlung zu nehmen, und ich erteile dem Herrn Berichterstatter Dr. Urban das Wort.
Berichterstatter L. -A. -B. -St. Dr. Urban: Hohes Haus! Durch die im aufliegenden Berichte enthaltene Zuschrift des Ministeriums wurde dem hohen Hause zur Kenntnis gebracht, daß das im Monate Juli beschlossene Bierauflagegesetz die kaiserliche Genehmigung nicht erhalten hat.
Zugleich erthält diese Zuschrift die Mitteilung, daß das Ministerium nur dann eine kaiserliche Sanktion eines Bierauflagegesetzes befürworten könnte, wenn der Steuersatzvon
2 K auf 1 K 70 h herabgesetzt, und wenn ferner in das Gesetz die Bestimmung aufgenommen wird, wonach im Falle eines Aversum von Seiten des Staates an das Land die Wirksamkeit des Gesetzes erlischt.
Ich habe nun nicht die Absicht, die Beweggründe, welche das Ministerium bestimmt haben, das frühere Gesetz zur Sanktion nicht vorzulegen, in den Kreis meiner Erörterungen zu ziehen und zwar umsomehr. als infolge eines Beschlusses des Landesausschusses dieser sich jeder Stellungnahme zu den neuen Propositionen der Regierung enthält, weshalb auch die Vorlage mit keinem meritorischen, sondern formalen Antrage schließt.
Ich glaube übrigens, daß diese Motive, welche die Haltung der Regierung bestimmt haben, nicht allein auf staatsfinanziellen, sondern auch aus politischem Gebiete zu suchen sind, und daß es meines Erachtens mit der Objektivität, welche namentlich einem Berichterstatter des Landesausschusses auserlegt ist, nicht vereinbart ist, von dieser Stelle meine persönliche Meinung zu äußern.
Ich werde mich daher, meine Herren, in Erläuterung dessen, was bereits im Berichte enthalten ist, aus eine ganz kurze Darlegung des finanziellen Effektes eines Bierauflagegesetzes beschränken, wenn dasselbe im Sinne der Präpositionen der Regierung abgeändert werden soll.
Es wird den Herren bekannt fein, daß in dem Berichte, welchen die Steuerkommission im Monate Juli hier erstattet hat, bei einer Konsumziffer von 7, 200. 000 hl und einem Auflagesatze von 2 K der Bruttoertrag der Steuer mit 14, 400. 000 Kronen veranschlagt wurde.
Von diesem Bruttoertrage wurden in Abzug gebracht zunächst die Verwaltungskosten, der Betrag von 500. 000 K an Regiekosten, so daß der Nettoertrag der Biersteuer mit 13, 900. 000 K präliminiert wurde.
Allerdings wurden dabei nicht veranschlagt jene Entschädigungen, welche an die Finanzverwaltung dafür zu leisten sind, daß gewisse Steuerdienste durch die Steuerbehörden zu besorgen Sein werden und welche ich ungefähr auf 250. 000 Kronen veranschlage.
Nun sind seither in diesen Ziffern gewisse Aenderungen eingetreten, vor allem in der Konsumziffer.
Aus der Braustatistik geht nämlich hervor, daß im vergangenen Jahre die Produktion in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern um ungefähr 480. 000 hl abgenommen hat.
Nun allerdings wird dieser Rückgang der Produktion zunächst auf die ungünstigen Witterungsverhältnisse des heurigen Sommers zurückgeführt, aber ich glaube, daß dieser Erklärungsgrund allein nicht ausreicht, und daß wohl tiefere wirtschaftliche Gründe da sind, die das erklären.
Wenn wir nämlich die Statistik der Bierproduktion verfolgen, so findet man, daß die Produktion sich in aufsteigender Kurve bewegt.
Es ist interessant zu sehen, daß die erste aussteigende Periode bis 1873 reicht, wo auf einmal die Kurve abbricht, und eine Zeit des Niederganges bis 1880 folgt. Seit 1880 hat der Bierkonsum, beziehungsweise die Bierproduktion stetig zugenommen, bis zum vergangenen Jahre. Während noch vor zwei Jahren 1899 bis 1900 die Mehrerzeugung gegen 500. 000 Hektoliter betrug, war in der vorletzten Kampagne 1900 bis 1901 dieses Plus auf 81. 000 Hektoliter gefunken und hat sich im vergangenen Jahre in eine Mindererzeugung von 480. 000 Hl. verwandelt.
Ich habe die Ueberzeugung, daß dies im Zusammenhang steht mit der großen, wirtschaftlichen Depression in unserem Erwerbsleben, wodurch namentlich die Kaufkraft der arbeitenden Bevölkerung sehr vermindert und erheblich geschwächt wurde.
Der Konsum Böhmens dürste ungefähr um 180. 000 Hektoliter abgenommen haben. Ich glaube, es ist daher Gebot der Vorsicht, wenn man für die künstigen Jahre nur mit einer Konsumziffer von 7 Mill. Hektolitern rechnet, demzufolge bei einem Steuersatze von 1 K 70 h der Bruttoertrag 11, 900. 000 K pro Jahr sich ergeben würde. Von diesem Bruttoertrage wären zunächst die Regiekosten abzuziehen. Auch diese Regiekosten dürsten wohl eine wesentliche Reduktion erfahren und zwar aus nachstehenden Gründen.
Bei einer Ueberprüfung der Vollzugsvorschrift hat sich nämlich gezeigt, daß es möglich sein wird, die Kontrolle noch wesentlich zu vereinfachen. Man denkt den ursprünglichen Plan, welcher dahin ging, in den einzelnen Finanzbezirken Exposituren zur Kontrolle dieser Bierauflage zu errichten, fallen zu lassen und an deren Stelle eine Zentralinspektion hier in Prag zu errichten und zwar aus dem Grunde, weil, meine Herren, bekannt ist, daß diese Aussicht sich hauptsächlich auf die Revision der Auflagereqister und der Bücher bezieht, so daß es möglich sein wird, dieses Amt als eine Art Nebenabteilung der Landesbuchhaltung anzugliedern.
Es wird ferner eine Aenderung der Kontrollvorschriften in jeder Richtung eintreffen.
Bei dem Umstande, daß, falls für den Grenzverkehr aus Niederösterreich und Mähren das Abfindungssystem beibehalten würde, große Schwierigkeiten eintreten müßten, wird jetzt daran gedacht, entlang der Grenze eigene Stellungsämter zu errichten, wie es in Tirol bezüglich des Getreideaufschlages der Fall ist, und es ist jedenfalls so viel gewiß, daß hiedurch die Regie vereinfacht wird. Ich glaube daß es möglich sein wird, die Regiekosten wesentlich zu vermindern.
Wenn ich daher von dem Betrage von 11, 900. 000 k diesen Betrag von 500. 000 k in Abzug bringe, so ergibt sich ein Nettoerträgnis pro Jahr gerechnet mit 11, 400. 000 Kronen.
Nun ist es aber begreiflich, daß die Vorbereitung und Einführung dieses Auflage-Gesetzes längere Zeit wird in Anspruch nehmen müssen.
Wie ich schon gesagt habe, wird es vorher notwendig fein, nochmals mit dem Finanzministerium über die Abänderungen der bisherigen Vollzugsvorschriften Verhandlungen zu pflegen und die Zustimmung dieses Ministeriums dazu zu erreichen.
Es wird ferner beabsichtigt, für die Zuendung der Boletten an die Steuerämter sowie für den gesammten Korrespondenzverkehr in Angelegenheit dieser Auflage entweder Portofreiheit oder Portopauschalierung Zu erwirken, und diesbezüglich wird es notwendig sein, in Verhandlungen mit dem Handelsministerium zu treten.
Aber abgesehen davon kommt in dieser Beziehung in Betracht, baß für die Drucklegung der Absatzregister, der Vormerkregister und aller übrigen Behelfe, ferner für die Verteilung der Drucksorten und entsprechende Belehrung der Interessenten vorgesorgt werden muß und das wird unbedingt einen Zeitraum von mehreren Wochen beanspruchen.
Nun möchte ich in dieser Beziehung darauf aufmerksam machen, daß es Sich um einen ganz neuartigen Steuermechanismus
wer den praktischen Steuerdienst kennt, wer weiß, wie anläßlich der Einführung der direkten Steuern bei der Ausfertigung der Fassionen sich außerordentliche Zweifel ergeben haben und wie trotz aller gründlichen Belehrung noch sehr große Irrtümer vorgekommen sind, der wird mit mir übereinstimmen, daß es sich nicht empfiehlt, diese Vorbereitungen allzusehr zu überhasten.
Aber ich behaupte noch mehr. Während z B. ein Fehler, der in die Steuerfassion sich einschleicht, nachträglich die notwendige Korrektur erfahren kann, wird, falls das Ausgabsregister schlecht geführt wird und unrichtig ist, sofort Ordnungsstrafe eintreten und hat gleich ein längeres Untersuchungsverfahren zur Folge.
In dieses Vorbereitungsstadium wird ferner die Organisation der Buchhaltung und des Kassendienstes und Verrechnungsdienstes bei ben Steuerbehörden einbezogen werden müssen, für welche die Regierung einen Zeitraum von 4 bis 6 Wochen in Anspruch nimmt.
Es wird ferner notwendig sein, für die Organisation der Stellungsämter, für die Anstellung der Kontrollsorgane und für die Beschaffung von entsprechenden Amtslokalitäten Vorsorge zu treffen, was ebenfalls einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen durste. Alles das sind Umstände, welche mich zur Annahme geführt haben, daß für das Vorbereitungsstadium ungefähr 3 Monate notwendig sein werden.
Ich glaube, daß eine Ueberhastung und Ueberstürzung eigentlich nur für die Sicherheit des Einganges der neuen Auflage sehr riskant wäre und daß der Schade, der den Landesfinanzen durch den Aufschub des Termines erwächst, wettgemacht wird durch die