Pondìlí 28. èervence 1902

keit der Erzeugnisse betrug 1000 Stück Tücher alljährlich. Diese einzelnen Arbeiten dienten für Militärlieferungen, ferner zur Ausfuhr nach dem südlichen Deutschland.

Sitte Waren wurden von der Zunft einer gründlichen Prüfung unterzogen und dieses war allein im Stande den Ruf des früheren Gewerbestandes so hoch halten zu lassen, als ich wie ich es heute, durch das Judentum im Allgemeinen herbeigeführt, leider beklagen muß.

Wenn wir unter anderem das frühere Gewerbe in Duppau betrachten, so finden wir dort 14 Zeugleinenweber mit 13 Gehilfen, 11 Rohgerber und 40 Schuhmachermeister.

Diese ehrlichen biederen Leute wurden vom Großkapital zugrunde gerichtet und heute finden wir dort vereinzelte Kleingewerbetreibende, welche auf die schönen Zeiten ihrer Vergangenheit zurückdenken können.

Wenn wir nun, meine Herren, vor allem anderen verlangen, daß für den Gewerbestand gegen den unlauteren Wettbewerb endlich einmal jene Gesetze geschaffen werden, so tun wir dies berechtigt im Interesse unseres Gewerbes, im Interesse des ehrlichen Handels. Blicken wir in die einzelnen Exportländer, so finden wir daß gerade unsere Konsulate sich beschweren müssen über die Unsolidität, ferner über das schlechte Liefern der Ware, welche die einzelnen Länder von Österreich beziehen.

Zur Diskreditierung der österreichischen Industrie im Auslande diene folgende Tatsache.

Es ist, und zwar führe ich nur ein einziges Beispiel an, der Bericht des österreichischen Konsuls in Rustschuk. Er schreibt: Eine österreichische Firma lieferte einer hiesigen Firma eine größere Partie Rum in Gebinden. Der Besteller konstatierte nach Bezug der Ware, daß die Fässer weniger enthalten, als die Faktura angab. Aus eine diesbezügliche Reklamation seinerzeit antwortete die exportierende Firma, daß sie den Rum ab Triest auf die Gefahr des Empfängers geliefert und dieselbe für ein Manco, welches während einer so langen Reise meistens eintritt nicht verantwortlich gemacht werden könne. Der Empfänger ließ nun amtlich konstatieren, daß die Fässer nicht nur nicht voll, sondern kleiner waren, als in der Faktura angegeben war.

So wurde ein Faß geleert und erwiesen, daß dessen Inhalt bloß 92 1 betrage, als dann zur Messung des Gebindes geschritten wurde, ergaben sich blos 94 l.

Eine heimatliche Firma erhielt eine Bestellung auf Limonade- und Sodawasserflaschen nach den bei einem hiesigen Kommissionär aufliegenden Mustern dieser Firma.

Die Sendung kam an und wurde vom Besteller beanständet, und zwar mit vollem Recht. Es wurde amtlich konstatiert, daß kein einziges Stück dem vorgewiesenen Muster entspräche, namentlich die Sodawasserflaschen, deren Verschluß an der gelieferten Ware aus einem ganz ordinären Metall hergestellt war, während die Musterflasche tadellos ausgestattet und mit einem Nickelverschluß versehen war.

Wenn auch das Konsulat in seinem Berichte verschweigt, daß die Lieferanten luden waren, so ist es ja bekannt, baß das Judentum nicht nur allein hier, sondern auch im Auslande den Ruf unseres ehrlichen Gewerbe- und Handelsstandes zugrunde richtet

Dasselbe, meine Herren, finden wir auch bei den Transportlieferungen von Handschuhen, bei der Lieferung von Wirkwaren, Stoffen u. s. w. Wenn wir uns in einzelnen Fällen über den Rückgang unseres Exportes beschweren, so haben wir das, meine Herren, einzig und allein jenen unsoliden Geschäftsleuten zuzuschreiben, die, wie bekannt, es mit der Ehrlichkeit und Solidität nicht genau nehmen.

Es sind dies - wie ich bereits vorhin gesagt habe - die jüdischen Geschäftsleute, die in dieser Weise bekannt sind; denn einzig und allein ist es das Judentum gewesen und ist es auch heute noch, welches unseren ehrlichen Handel und den Gewerbestand unterdrückt.

Meine Herren, wir haben unter anderem die Einführung von Alters-, Invaliditäts-, Witwen- und Waisen-Versicherungen verlangt, jene sozialen Reformen, deren Durchführung so dringend zu wünschen ist. Wie alles andere, wurde auch dieses Verlangen von unserer Regierung abgewiesen, welche die Erklärung abgab, daß hiezu kein Kapital vorhanden sei.

Meine Herren Wenn unsere Gewerbetreibenden, wenn unser Bauernstand, der Sich Jahre lang in den Dienst des Staates stellt, indem er die Schweren Steuern ausbringt, indem er seinen Sohn als Blutsteuer opfert, endlich einmal eine Berücksichtigung verlangt, dann, meine Herren, ist es Pflicht des Staates, daß er für jene Leute im Alter sorgt, nicht daß sie gezwungen Sind, der Gemeinde zur Last zu fallen oder von Haus zu Haus betteln zu gehen oder als Lohn seitens des Staates mit einer Drehorgel vorlieb nehmen zu müssen.

Ich bin überzeugt, daß man maßgebenden Ortes alle soziale Reformen deshalb nicht unterstützt, weil man keinen ehrlichen Willen zur Hebung der sozialen Reformen für das arbeitende Volk besitzt und die Stellungnahme gegen das Großkapital und gegen das Judentum deshalb nicht bekundet, weil man den Einfluß der Juden und ihrer mächtigen Presse fürchtet. (Rufe: So ist es!)

Meine Herren! Nicht die Juden, nicht das Großkapital bilden den Staat als solchen, sondern nur ein zufriedenes Volk. Man fahre nur fort, alle Mahnungen, die von volksfreundlichen Abgeordneten aufgestellt werden, unberücksichtigt zu lassen; ich bin überzeugt daß die Stunde der Vergeltung kommen wird.

Meine Herren! Ich frage Sie, wohin ist das goldene Sprichwort: Handwerk hat einen goldenen Boden, gekommen. Der Handwerker wurde und wird heute noch durch das Großkapital und durch die Unehrlichkeit des Judenstums zu Grunde gerichtet.

Betrachten wir die geschäftliche Tätigkeit des luden als solche selbst, so finden wir, daß er mit marktschreierischer Tätigkeit sein Geschäft betreibt, daß er ohne genügende Grundlage zum Geschäfte in pekuniärer Beziehung fein Geschäft anfängt, und meine Herren, der Erfolg ergibt sich binnen Kurzem, da der Betreffende in kurzer Zeit Konkurs ansagt. Nicht genug daran, daß der Betreffende allein Konkurs ansagt, ereignet es sich im Lause der Jahre, daß seine Frau, seine Eltern, und wenn es gilt, auch seine Schwieger- und Großeltern sich zu weiteren Betrügereien benützen lassen.

Aber, meine Herren, die Gefahr, die durch solches leichtfertiges Konkurswesen entsteht, gilt auch für unsere ehrlichen Kaufleute, weil sie durch Konkursausverkäufe schwer geschädigt werden. Diese armen Leute leiden insofern darunter, weil nach diefen einzelnen Konkursausverkäufen eine Geschästsstockung eintritt, der betreffende ehrliche Gewerbetreibende kann seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen und, meine Herren, die jederzeit von den ehrlichen Gewerbetreibenden an den Tag gelegte Pflichterfüllung leidet Schiffbruch durch das unsolide Vorgehen des Judentums.

Napoleon I. war derjenige, welcher den Ausspruch getan hat: Man solle den Juden den Handel verbieten, weil sie ihn zu Betrug und Wucher mißbrauchen.

Meine Herren! Ich frage Sie, wer war es denn, der durch seine Ausverkäufe Von fertigen Kleidungsstücken die Werkstätte des Schneiders verödete ?

Wer war es, der durch seine Schuhwarenlager den ehrsamen Schuster ruinierte?

Wer war es, der durch einen Schwindelhaften Konkurs die armen Handwerker betrog und Schwindelgelder benutzte, um sie um ihren Verdienst zu bringen?

All das Unheil über den Gewerbestand hat der Manchesterliberalismus gebracht, er hat durch Seine Parole über das "freie Spiel der Kräfte" es so weit gebracht, daß der Kleingewerbetreibende, der ehrliche und biedere Meister zum Sitzgesellen des Großkapitals herabgesetzt wurde.

Fürst Bismarck war derjenige, der den goldenen Ausspruch getan hat: "Der 5taat hat gar fein Interesse daran, daß große Maßengeschäfte entstehen, die ihm Schließlich doch nur dasselbe an Einkommensteuer bezahlen, was Sie an Steuerkraft taufend kleinen Existenzen entziehen; umgekehrt sollte dem Staate, politisch gedacht, doch mehr an der wirtschaftlichen Zufriedenheit dieser zahlreichen kleinen Leute als an dem Aufblühen einer einzigen Großexistenz gelegen sein.

Es liegt also nichts im Wege, durch eine Umsatzsteuer den Groß-Egoisten des Erwerbes die Lust an einer wirtschaftlich sinnlosen Massenproduktion auszutreiben; wird die Größe des Umsatzes mit einer packenden

Steuer Belegt, so hat niemand mehr ein Interesse daran, Waren in Massen zu erzeugen und durch diese Massenerzeugung die landesübliche Preislage auf ein unwürdiges Niveau herabzudrücken.

Es ist ein Grundfehler in der liberalen Wirtschaftsanschauung, daß sie glaubte, das Volksglück werde bewirkt durch eine äußerste Verbilligung aller Produkte; ich halte diesen Standpunkt nicht nur für national-ökonomisch unrichtig, sondern auch für frivol und landeswidrig. Jeder Deutsche, der Seinen Bedarf an gefertigter Ware in den billigen Massenunternehmungen deckt, versündigt Sich nicht nur an Ihrer Existenz, sondern auch am ganzen Vaterlande, indem er Unternehmer unterstützt, die infolge ihrer landeswidrigen Schleuderpreise natürlich auch gezwungen Sind, ihren Arbeitern Löhne zu zahlen, von denen man feinen deutschen Magen Satt, aber Selbst aus friedfertig angelegten Naturen gedankenlose Sozialdemokraten macht. "

Diese Worte, meine Herren, Sprach Fürst Bismarck an die Handwerker-Abordnung in Friedrichsruhe im Jahre 1895.

Wie treffend diese Worte Bismarcks sind, meine Herren, das zeigt Sich in unserer Gegenwart. Wenn Bismarck unter anderem erwähnte, daß die Besteuerung dieser einzelnen großen Unternehmungen in der Weise erfolgen soll, daß sie den Ersatz für die zugrunde gerichteten Existenzen aufbringen Solle, so hat Bismarck Recht.

Wir Sehen aber, daß die großen Industrien, wir Sehen, daß diejenigen Fabriken, welche Massenartikel erzeugen, nicht in der Weise mit der Steuer herangezogen werden, als dies mit den Kleingewerbetreibenden der Fall ist. Dort, verehrte Herren, haben wir in den einzelnen Massenfabriken die traurige Tatsache zu verzeichnen, daß Tausende und Abertausende Meister heute zu Sitzgesellen herabsinken, Tausende von Familien an den Bettelstab gebracht werden; diese Sozialpolitik unserer Regierung, meine Herren, kann nicht gut geheißen merden.

Wir sehen aber nicht, daß dieser Fabrikant für die als Sitzgesellen untergebrachten Meister, für die zugrunde gerichteten Existenzen mehr Steuer zahlt, als der Staat bekommen wurde, wenn die hunderte von Meistern noch in der Lage wären, ihrem Beruf wie früher obliegen zu können. Doch will dieses Recht keine Regierung in Oesterreich.

Es gilt, seitens der Volksvertreter, die es mit dem Volke ehrlich meinen, entschieden aufzutreten und die Regierung zu zwingen, jene Sozialreformen zu schaffen, die die ehr-. liche Arbeit notwendig hat.

Unsere Aufgabe ist es, die ehrliche Arbeit zu schützen und Vor allem Schutz der Schwachen und Heranziehung der Steuerkraft der Starken zu Verlangen.

Hoher Landtag! Wenn wir in den einzelnen Volksvertretungskörpern oft und oft die Stimme erhoben haben, wenn mir uns dagegen beschweren, daß dem Bauernstand und den Gewerbetreibenden nichts zugute kommt, so glaube man nicht, daß vielleicht auch in Zukunft sich das Volk damit zufrieden geben wird.

Es dürfte vielleicht auch Ihnen dieser oft zitierte Fehdebrief in den Ohren gellen:

"Wir betteln nicht länger An's Schwert die Hand Weh' über die Blinden, die Tauben, Des Volkes Schlachtruf gellt durch's Land,

Wir lassen uns nicht mehr berauben. " (Heilruf. )

Wenn mir den Inhalt des Fehdebriefes insbefondere der Regierung zurufen, so ist dies berechtigt. Wir motten nicht haben, das unser Volk immer mehr an den Bettelstab gebracht wird, mir Verlangen, daß die kleine Arbeit geschützt wird und daß diejenigen Kräfte für die Leistungen des Staates mehr herangezogen merden, welche bis jetzt geschont morden sind.

Wenn mir, meine Herren, unter Anderem die einzelnen Aufgaben unserer Partei betrachten, so finden mir vor allem anderen die Inschutznahme des Gernerbestandes gegenüber der ungerechten Besteuerung.

Wir hatten, verehrte Herren, in der heurigen Session Gelegenheit, Von einem Berichterstatter, von Herrn Dr. Hermann, zu hören, daß er unter Anderem erklärte:

"Es ist eine feststehende Thatsache, daß die Veranlagung der Personaleinkommensteuer in den Städten ein ziemlich gutes Resultat ergeben hat, dagegen am Lande sehr hinter den berechtigten Erwartungen und Voraussetzungen zurückgeblieben ist, indem viele Censiten, die an sich Steuerpflichtig waren, vorläufig unbesteuert geblieben sind. "

Meine Herren ! Ich wurde den Herrn Dr. Hermann ersuchen, daß er sich auf das Land hinausbegibt, um mit den einzelnen Landwirten und Gewerbetreibenden Rücksprache zu pflegen. Die Steuerträger werden ihm die Antwort ertheilen, wie sie mit der gegenwärtigen Besteuerung zufrieden sind und wie sie Seitens der Steuerbehörden geschont werden.

Unzählige Beschwerden hat bereits die Finanz-Landesdirektion bekommen und gestern, verehrte Herren, wurden mir wieder in dieser Angelegenheit mehrere Beschwerden zugeschickt, damit aber auch diese Angelegenheit dem hohen Hause bekannt werde, so gestatte ich mir, die einzelnen Fälle mitzutheilen.

Der Steuerträger Florian Hahn, Realitätenbesitzer in Reischdorf berichtet:

"Mit Zahlungsauftrag Nr. 274 vom 31. Mai 1902 wurde dem ergebenst Gefertigten nach Einschätzungsregister Nr. 292 an Personaleinkommensteuer für das Jahr 1902 ein Betrag von 10 Kronen 80 Heller Vorgeschrieben.

Laut dieses Zahlungsauftrages soll ich ein jährliches Einkommen Von 1498 Kronen besitzen. Berücksichtigt man jedoch die Erwerbsverhältnisse in unserer armseligen Erzgebirgsgegend, so stellt sich klar, daß die Erträgnisse unserer Landwirtschaft in gar keiner Beziehung zu den Unterhaltungskosten einer Oekonomie stehen!

Ich besitze die Realität Nr. 136 in Reischdorf, diese liefert gar kein Erträgnis, da alljährlich ein solches von 30 Sack Hafer im Werte von 180 Kronen, ferner 30 Sack Kartoffeln im Werte von 60 Kronen, sowie an Heu ca. 120 Kronen. Ferner besitze ich ein Gastgewerbe, das mir ein Reineinkommen von 40 Kronen liefert, jedoch muß ich bemerken, daß ich in meinem Einbekenntnis an die k. k. Steuerbehörde zu Kaaden ein Kapital von 4000 Kronen mit für 150 Kronen entfallenden Zinsen angab, welches doch berücksichtigt werden muß, da ich für dieses Kapital am 16. Juli l. J. die Brandstätte Nr. 138 in Reischdorf kaufte, dieselbe jetzt gänzlich wüst liegt, ich daher für dieses einbekannte Kapital gar kein Erträgnis habe. Endlich erhalte ich an Mietzins 40 Kronen.

Hier müssen wieder die k. k. Steuern, Baureparaturen, Regiekosten, Assekuranz, Beleuchtung, sonstige Auslagen für die Instandhaltung des Gebäudes in Abrechnung gebracht werden.

Außer dem bemerke ich, daß ich eine aus 8 Köpfen bestehende Familie zu ernähren habe, ich ein wirkliches Reineinkommen, ja gar nicht erziele und ich als ein bereits 56 Jahre alter Mann jährlich zusetzen und Schulden machen muß.

Die jährlichen Auslagen zur Bestellung

der Feldarbeit betragen.....200 K

Samen, Kartoffeln .....80,,

die k. k. Steuern.......120 "

ferner die Unterhaltungskosten für meine Familie, so ergibt sich, daß ich alljährlich von meinem Besitze zusetzen muß und durfte noch seinerzeit der Fall eintreten, daß ich mit meiner ganzen Familie der bittersten Not mich freigeben mußte.

Es ist daher die Borschreibung der Personaleinkommensteuer mir gegenüber eine nicht gerechtfertigte und ich stelle daher an Euer Hochwohlgeboren, Herrn Landtagsabg. Anton E. Wüst, die ergebenste Bitte, diese meine Beschwerde bei der löbl. k. k. Steuerbehörde II Instanz Vorzulegen und für mich zu intervenieren.

Reischdorf, am 19. Juli 1902.

Florian Hahn.

Der zweite Fall betrifft Franz Iser, Hausbesitzer in Reischdorf.

Derselbe schreibt:

"Mit dem Zahlungsauftrage Nro. 277 vom 31. Mai 1902, wurde dem ergebenst Gefertigten nach Einschätzungsregister Nro. 295 an Personaleinkommensteuer für das Jahr 1902 ein Betrag von 12 Kronen, von der löblichen k. k. Steuerbehörde zu Kaaden Vorgeschrieben.

Laut dieses Zahlungsauftrages soll ich ein Einkommen von 1570 Kronen besitzen.

Ich besitze das Haus Nro. 24 in Reischdorf mit einem Grundbesitz Von 4 Joch 810 Quadratklafter, welcher laut des Grundbesitz-

bogens ein Reinerträgnis von 26 Kronen 20 Heller liefern soll. "

Jedoch ist von diesem Besitzstände vorläusig gar kein Erträgnis zu erzielen, da der Vorbesitzer dieses Besitzstandes seit dem Jahre 1874 gar nichts zur Hebung der Erträgnisfähigkeit getan, diesen" ganzen Besitzstand selbst derartig vernachlässigt hat, daß im Laufe mehrerer Jahre auch kein Reinerträgnis erzielt werden wird.

Ich habe wohl im Hause Nro. 24 in Reischdorf eine Wohnung Vermietet, jedoch ist diese Mietpartei Schon vor längerer Zeit nach Zurücklassung von Schuldigem Mietzins nach Deutschland übersiedelt, ich selbst habe die Übersiedlung mit 1. Juni d. J. der löblichen k. k. Steuerbehörde zu Kaaden angezeigt.

Es wird mir, wie bereits bemerkt, von Seite der Mietspartei gar kein Zins bezahlt, ich dem Vorbesitzer zur lebenslänglichen unentgeltlichen Benutzung ein Zimmer mit Kammer und Zugehör überlassen muß, ober im Falle der Auszügler sein Wohnungsrecht nicht ausübt, habe ich demselben einen jährlichen Mietzins von 50 Kronen zu zahlen; gegenwärtig bewohnt, da der Ausgedinger tatsächlich das Wohnungsrecht nicht ausübte, eine Partei in Aftermiete desselben vom 1. Juli d. J., welches ich auch der k. k. Steuerbehörde anzeigte.

Ich bewohne im Hause Nr. 24 nur eine Stube, deren Mietzins auf kaum 15-20 K berechnet werden kann. Die Grundstücke des Besitztandes No. 24 von meinem Vorbesitzer sind so stark vernachlässigt worden, baß ich selbst auf mehrere Jahre hinaus nicht in der Lage bin mir einen Viehstand zu halten, ober auf ein Ertragnis der Grundstücke zu hoffen.

Ich habe auch einen Versuch mit Steinbrechen auf meinem Grunde gemacht, habe in diesem Jahre Steine zirka 175 cm. brechen lassen, nach Abzug des Arbeitslohnes der Arbeiter dürfte mir kaum ein Erträgnis von 84 K zu Gute kommen.

Aus meinen ganzen Grundstücken habe ich zur Ernte im ganzen 3 Hektoliter oder 3 Zentner Hafer ausgefäet, wie ich jetzt schon beurteilen kann, daß ich kaum den ausgesäeten Samen zum Ernten wieder erwarten kann; die Heuernte dürfte mir kaum nach hoher Schätzung 40 Kronen einbringen,

und dann bin ich leider fertig mit den Erträgnißen meiner Grundstücke.

Wetters bin ich als Spitzenhändler bezeichnet, ich habe schon Jahre lang keinen Spitzenhandel ausgeübt, außer einen Gewerbeschein auf Kartonagenerzeugung, welches Gewerbe bei uns hier gänzlich darmederliegt. Ich betreibe dieses Gewerbe schon zwei Jahre nicht mehr, obwohl ich einen Versuch gemacht, Wurbe mir altes abgepumpt, von niemandem ist Zahlung zu bekommen, und bin auch um die paar Gulden Betriebs-Kapitals gekommen, daher ich mich genötigt sehe, diesen Erwerbsteuerschein mit Schluß dieses Jahres niederzulegen.

Wohl hat meine Gattin, Anna Iser, einen Spitzenhandel nach Deutschland ausgeübt, da sie nur selbst auf die eigenen Erzeugnisse ihrer Handarbeiten und einiger Vertvandten angewiesen; sie hat im heurigen Jahre in Folge eines schon jahrelang währenden Herzleidens bloß 3 Wochen berreisen können, und in diesem kurzen Zeitraum ihr karges Geschäft ausüben können, wo dieselbe gar nichts verdiente, vielmehr noch Schulden machte. Habe keine Auslagen, Steuer etc. nicht in Abzug gebracht.

Daher, Euer Hochwohlgeboren, stelle ich die ergebene Bitte, über diese meine Einschätzung zur Personaleinkommensteuer meiner Beschwerbe bei der k. k. Steuerbehörde 2. Instanz zu intervenieren.

Reischdorf, am 13. Juli 1902.

Franz Iser. "

Also, meine Herren,    Sie sehen in diesen beiden Fällen, in welcher  Weise unsere Steuerträger auf dem Lande  seitens der Steuerbehörde bedrückt merden.

Wenn man, meine Herren, mit der Einführung der Personaleinkommensteuer die Absicht hatte, eine gerechte Besteuerung einzuführen, so hätte man vor allem anderen bei dem Großen, bei dem Kapitalisten, und nicht beim Kleinen, dem Bauern und Gewerbetreibenden anfangen sollen, um zu erproben, in welcher Weise sich die Steuer einführen wird.

Bezeichnend ist dies aber auch für unsere Steuerbehörden gegenüber unseren Erwerbssteuer-Zahlungspflichtigen. In dieser Angelegenheit habe ich schon mehreremal bei der

Finanzlandesdirektion interveniert, habe auch in diesem hohen Hause eine Anfrage an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter eingebracht, dahin gehend, daß das Steuerinspektorat Kaaden aufgefordert wird, strenge nach dem Gesetze gegenüber den Steuerträgern Vorzugehen.

Ich muß Ihnen nun, meine Herren, auch aus diesen einzelnen, mir zugeschickten Zuschriften einzelne Mitteilungen unterbreiten damit das hohe Haus Kenntnis erhält, wie unzufrieden - und zwar mit allem Recht - unser Volk mit unseren Steuerbehörden ist.

Aus dem Erzgebirge wurden mir auch mehrere Zahlungsausträge zugeschickt.

Es stand in einer oben angeführten Beschwerdeschrift aus dem Erzgebirge folgendes:

"Aus diesem Zahlungsbogen ersehen Sie, mit welchen Mitteln der Herr Oberinspektor gegen uns arme Erzgebirgsbewohner vorgeht, Sie kennen gewiß das Erzgebirge, und durfte Ihnen bekannt sein, daß die Posamenten, sowie die ganze Industrie von Jahr zu Jahr zurückgeht, die Sammterzeugung hat schon 3 Jahre ganz aufgehörr, und so sind seit 5 Jahren mehr als 50 Familien nun ausgewandert (Ruf: Hört! Hört!), und jene, welche doch die Heimat nicht verlassen wollen, müßen in anderen Orten oder im nahen Sachsenland ihre Arbeit suchen Ruf: Traurig!, und so ein dürftiges Dasein fristen.

Wir fragen Sie, wie kann denn da ein Geschäftsmann bestehen?

Wir bitten Sie, uns in dieser Angelegenheit zu Hilfe zu kommen.

Wir fragen nun: Kann ein Geschäftsmann unter diesen geschilderten Verhältnissen bestehen?

Es wird ein Steuerträger, ohne ein Einbekenntnis eingebracht zu haben, ohne daß er 400 fl. besitzt, veranlagt, und zwar das erste Jahr in der Steuerstufe 7 K 20 h"

Aus diesem Schreiben ist wieder zu ersehen, wie man den kleinen Steuerträger seitens der Steuerbehörde zu entlasten sucht und wie man Gerechtigkeit an ihm übt.

Wenn man nun, geehrte Herren, unter anderem sich in Zweifel befinden sollte, wie unser Landwirt gegenüber der Landwirtschaft in unserem Nebenreiche, in Sachsen, besteuert ist, so haben wir vor uns drei Beispiele, welche dies klar und deutlich zeigen.

Erster Fall:

Josef Klinger in Neugrafenwalde in Nr. 43 hat in Sohland (Königr. Sachsen) folgenden Besitz:

Acker 55 a 70, 2 m mit 10, 27 Steuereinheiten, Acker 91 a 55 m mit 17, 14 Steuereinheiten, Acker 55 a 30 m mit 8, 16 Steuereinheiten, Zusammen 2 ha 2 a 50, 2 m mit 35, 57 Steuereinheiten.

Hiefür hat er im Jahre 1899 folgende Abgaben bezahlt:

Grundsteuer 1, 43 Mark, Einkommensteuer 1 M., Schulanlage 1, 05 M., Kommunalanlage 1, 05 M., Armenanlage 1, 05 M. Kirchenanlage -70 M., Zusam. 6, 28 Mark, gleich 7, 50 Mark oder auf 1 ha 3 Kronen 70 Heller.

Derselbe Landwirt hat in Neugrafenwalde Böhmen folgenden Besitz:

Baureale 2 a 23 m2, Acker 1 und 4 kl 1 ha 73 a 15 m. Wiesen 2-4 kl 75 a 80 m, Zusammen 2 ha 51 a 18 m2, mit einem Katastralreinertrag von 82 Kronen 20 Heller.

Hiefür hat derselbe im Jahre 1899 folgende Abgaben gezahlt:

Grundsteuer von 82, 2 Kronen 22, 7% = 18, 66 Kronen, Landesumlagen 53%, Bezirksumlagen 15%, Bezirksschulumlagen 10%, Gemeindeumlagen 20%. Gemeindeschulumlagen 30%, Gemeindestraßenumlagen 5%, Gemeindesanitätsumlagen 4%, in Summe 137% = 25, 56, Zusammen 44, 22 Kronen, ab Nachlaß per 1899 von 18 66 Kronen 121/2 2, 33 Kronen, daher tatsächlich Steuerleistung 41, 89 Kronen, oder auf 1 ha 16, 67 Kronen.

Vergleichen wir diese Daten, so ergibt sich als Steuer in Böhmen für 1 Hektar 16 Kronen 67 Heller, in Sachsen 3 Kronen 70 Heller, Sonach ist die Steuer in Böhmen 41/2mal größer als in Sachsen.

Für das Jahr 1900 ist für den sächsischen Grundbesitz die Steuervorschreibung

dieselbe wie für 1899 geblieben; für den böhmischen Besitz ist eine Erhöhung der Landesumlagen um 2 Proz- eingetreten, so daß die Steuervorschreibung demgemäß 44-60 Kronen beträgt; die tatsächliche Steuerleistung beträgt aber nach Abrechnung der Grundsteuerermäßigung von 15 Proz. (um 21/2 Proz. mehr) 41-80 Kronen, also nur um 9 Heller weniger, als im Jahre 1899.

Die andern beiden Fälle zeigen ähnliche Beispiele, und wenn ich nun zu den einzelnen Ausführungen des Herrn Berichterstatters Dr. Hermann, mir eine Bemerkung gestatte, so lautet dieselbe dahin, daß wir wiederum bewiesen haben, in welch unqualifizierbarer Weise unsere Landwirtschaft besteuert ist.

Gestatten Sie, daß ich auch die anderen beiden Falle anführe.

Zweiter Fall.

Johann Klinger, Landwirt in Neugrafenwalde Nr. 25 besitzt in Sohland (Sachsen) folgenden Besitz:

Acker 67-5 a mit 15 32 Steuereinheiten Wiesen 48-7 " " 8-45 Wald 54-8. " 6-86 "

Zusam. 1 ha 71 a mit 30-60 Steuereinheiten.

Hiefür hat er im Jahre 1899 5-68 M Steuern und Abgaben bezahlt oder pro 1 ha 3-32 Mark gleich 3-98 Kronen.

Der Besitz im Neugrafenwalde (Böhmen) beträgt:

Baureale 2 a 88 m

Acker 1 und 2 Kl 1-40, 42 in

Wiesen 2,, 79 " 65 a

Zusammen 2 ha 22 a 95 m mit einem Katastralreinertrage von 83-34 K

Die Steuerleistung pro 1899 betrug:

an direkter Grundsteuer 18 K 92 h

an Umlagen (137%) 25,, 92 "

Zusammen 44 K 84 h

ab 12% Nachlaß 2 " 36 "

daher reine Leistung 42 " 48 "

oder pro 1 ha 19 " 06 K d. ist 48/10 mal soviel als in Sachsen.

Dritter Fall:

Franz Hille, Landwirt in Neugrafenwald Nr. 38 besitzt in Sohland:

Acker 1 ha 43 a 31 m mit 37-- Steuereinheiten, Wiesen 47 a 21 m mit 7-43 Steuer einheften. Zusammen 1 ha 90 a 42 m mit 44. 43 Steuereinheiten.

Die Steuern und Abgabensummen im Jahre 1899 betrugen 0-96 Mark oder pro 1 ha 3-65 Mark gleich 4-38 Kronen.

Außerdem besitzt Franz Hille einen Waldkomplex von 2-76 ha mit 26-63 Steuereinheiten, wofür er im Jahre 1899 3 52 M bezahlt bat.

Der Besitz in Neugrasenwald setzt sich zusammen aus:

Baureale 1 ha 55 a Acker 2-4 Kl 1,, 18, 12 m Wiesen 3 " 1 " 48 " 35 m Wiesen 1 "            1 " 98 m

Zusammen 2 ha 30 a mit einem Katastralreinertrag von 66 K 96 h.

An Grundsteuern wurden pro 1899 15 K 20 h bezahlt an Zuschlägen (137%) 20 " 82 "

Zusammen 36 K 02 h ab 121/2% Nachlaß 1 " 90 " Reine Steuerleistung 34 K 12 h, oder pro 1 ha 14-82 K, das ist fast 34/l0mal soviel als in Sachsen. Der Wald mit 2 ha 76 a, wofür nur 3-52 M an Steuern bezahlt wurden, blieb außeracht; würde dieser mit einbezogen, so wäre dieser Fall im Verhältnisse der ungünstigste.

Diese Fälle zeigen, daß die Steuer in Oesterreich 41/2 % höher sei und daß die Grundsteuer mit den Abgaben mehr als die Hälfte des Reinertrages ausmacht, Aushebung der Grundsteuer, progressive Einkornrnensteuer.

Aus diesen Beispielen ersehen Sie, daß man bei uns weder der Landwirtschaft noch dem Gewerbe etwas zugute kommen läßt und Daß man Diese kleinen Steuerzahler bedrückt, wie es nur möglich ist.

Wir finden ferner, meine Herren, bei den Gewerbetreibenden, daß die Steuerbehörden in einer Weise vorgehen, die tatsächlich den Anleitungen zur Verfassung der Erwerbsteuer widerspricht.


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