Čtvrtek 24. července 1902

Ich ersuche die Herren, welche diese Positionen annehmen, die Hand zu erheben.

Jsou přijaty.

Sie sind angenommen.

Ježto při příští debatě jest více řečníků zapsáno, přikročím k ukončeni schůze.

Zur nächsten Debatte ist eine größere Reihe von Rednern eingetragen und ich werde daher zum Schluß der Sitzung schreiten.

Páni posl. Staněk a soudr. mně podali návrh.

Die Herren Abgeordneten Stanek und Genossen haben mir einen Antrag überreicht.

Žádám, by tento návrh byl přečten.

Sněmovní sekretář Höhm (čte): Návrh posl. F. Staňka a soudruhů o upraveni § 176. zákona ze dne 25. října 1896 o přímých daních osobních.

Slavný sněme, račiž se usnésti:

C. k. vláda se vyzývá, by postarala se o změnu § 176. ř. zákona ze dne 25. října 1896 v následujícím znění:

Osobní daň z příjmů bude vyměřována a předpisována z pravidla tam, kde poplatná osoba má své řádné bydliště.

Je-li v příčině této několik odhadních okresů, tedy budiž daň vyměřena a předepsána v tom okresu odhadním, v němž poplatník zapravuje největší daň přímou.

Příslušníci zemí na říšské radě zastoupených, kteří v nich nebydlí, budou zdaněni v odhadním okresu své obce domovské; poplatníci, do těchto zemí nepříslušní, budou zdaněni ve stejné případnosti v tom okresu odhadním, kde jest pramen jejich poplatných příjmů, nebo mají-li jich několik, kde jest pramen největšího jejich příjmu.

Obnos předepsaný na osobní dani z příjmů, jež ta osoba dani této podrobená má v různých okresech odhadních, rozdělí se dle percentuálně vypočítatelného klíče na země, okresy a obce té které země, z níž příjem dani podrobený původ svůj má.

Tyto obnosy musí býti vždy správně do výnosu osobní daně z příjmu té které země, okresu, obce vpočitány.

Návrh budiž přikázán bez prvního čtení komisi berní.

Fr. Staněk a soudr.

Nejvyšší maršálek zemský: Naložím s tímto návrhem dle jednacího řádu.

Ich werde diesen Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterziehen.

Die Herren Abgeordneten Glöckner, Besemüller und Genossen haben mir einen Antrag überreicht.

Ich ersuche, diesen Antrag zu verlesen.

Páni poslanci Glöckner, Besemüller a soudr. mně podali návrh.

Landtagssecretär Höhm (lieft): Antrag der Abgeordneten Glöckner, Besemüller und Genossen, betreffend die Abänderung oder Aushebung des Hauszins- und Hausklassensteuergesetzeg.

In seinem Staate der Welt sind der Reinertrag eines Hauses so gering und die Gebäudeabgaben so hoch, wie in Österreich es ist daher klar, daß durch diese unmäßige Besteuerung die Wohnungspreise in dem gleich hohen Perzentsatze künstlich Verteuert werden und dass hierunter die ganze wohnungsbedürftige Bevölkerung, zumeist aber die Arbeiter, kleine Gewerbeleute und Beamten zu leiden haben, welche sich infolge dessen auf Kosten ihrer und ihrer Familienangehörigen Gesundheit aufs Außerste einschränken müssen.

Das Gesetz, bezüglich der Steuerbefreiung von billigen und gesunden Arbeiterwohnungen bietet keine entsprechende Abhilfe für diese Übelstände. Das noch Vom Jahre 1820 stammende, über 80 Jahre alte Hauszinssteuerpatent entspricht längst nicht mehr den modernen Begriffen einer Realsteuer und schädigt den Staat um Hunderte von Millionen an Nationalvermögen, da eine Anlegung des Kapitals im Hausbesitze vermöge der hohen Steuer immer mehr zurückgeht.

Das Einkommensteuergesetz vom Jahre 1896 hat den Hausbesitzern, insbesondere den verschuldeten, durch den sogenannten Nachlaß von 12 1/2 % von der Hauszinsteuer gar keine Erleichterungen gebracht, denn Seither muß der Hausbesitzer auch noch vom Hauszins die Personaleinkommensteuer bezahlen, und überwälzt jetzt der Hypothekargläubiger die 2% der Rentensteuer auf seinen Schuldner, so baß die Gesamtsteuerlasten des Hausbesitzers seit dem Jahre 1896 nicht nur feine Verminderung, sondern sogar eine Vermehrung erfahren haben. Die Umlagen des Landes, des Bezirkes und der Gemeinde betragen bis 40% des steuerpflichtigen Zinses, die hiefür von den Ländern, Bezirken und Gemeinden geschaffenen Wohlfahrtseinrichtungen als Straßen, Schulen, Kanalisierungen, Wasserleitungen, Sanitätseinrichtungen, öffentliche Sicherheit, Armenpflege und dergleichen, werden aber nicht ausschließlich von den Hausbesitzern allein, sondern Von der ganzen Bevölkerung einer Gemeinde benützt, und ist es daher nach allgemeinen Rechtsbegriffen ganz unerklärlich, warum diese Lasten einseitig und zumeist von den Hausbesitzern getragen werden sotten, während ganze Steuerklassen der wohlhabenderen Bevölkerung von jeder Beileistung gesetzlich befreit sind.

Es ist allgemein bekannt, daß durch die immer mehr zunehmende Umlagenwirtschaft, ganz besonders die fortwährende Steigerung derselben die Hauszinssteuer geradezu unerträglich geworden ist, daher der Hausbesitz entwertet, die Bautätigkeit lahmgelegt und die damit im Zusammenhange stehenden Gewerbe auf das empfindlichste geschädigt werden.

Aus diesen Umständen geht klar hervor, daß keine andere Steuer in Österreich so reformbedürftig ist, wie die obengenannte.

Diese Zustände sind geradezu unhaltbar, und die Abänderung unseres Gebäudesteuergesetzes eine zwingende Notwendigkeit.

Die Zwangsversteigerung der Häuser haben im Jahre 1901 in erschreckender Weise zugenommen und haben insbesondere ergeben, daß die exekutiv verkauften Häuser fast immer bedeutend unter dem Schätzungswerte verkauft wurden, und daß die Käufer meistens nur verbücherte Gläubiger waren, welche nur gezwungen, um ihre Forderungen nicht zu verlieren, als Käufer auftraten.

Nach den Ausweisen vom Jahre 1901 ist Sichergestellt, daß eine größere Anzahl von Feilbietungen resultatlos blieb, die Exekution eingestellt werden mußte, da keine Käufer erschienen.

Im Jahre 1901 haben in Böhmen allein 3353 exekutive Feilbietungen im Gesamtschätzwerte von 54, 492. 858 Kronen stattgefunden. Aus diesen Gründen ergibt Sich die dringende Notwendigkeit einer raschen Abänderung des Hauszins- und Hausklassensteuergesetzes.

Die Gefertigten stellen daher den Antrag:

Der hohe Landtag wolle beschließen:

Die k. k. Regierung wird aufgefordert, bei Wiederzusammentritt des Reichsrates dem Abgeordnetenhause einen Gesetzentwurf zur verfassungsmäßigen Behandlung vorzulegen und zur Durchführung zu bringen, wonach die Hauszinssteuer vom 1. Juni 1903 an aufgehoben wird und anstatt derselben eine 5perztige Gebäudeertragssteuer eingeführt wird.

In formaler Beziehung wird beantragt, auf Grund des § 40 der Geschäftsordnung diesen Antrag der Steuerkommission zuzuweisen.

Prag, am 24. Juli 1902.

Abgeordneter Glöckner,

Besemüller und Genossen.

Oberstlandmarschall: Ich werde diesen Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterziehen.

Ich muß jedoch anläßlich des jetzt verlesenen Antrages neuerdings an die Herren Antragsteller die dringende Bitte stellen, ihren Anträgen keine längere Begründung beischließen, weil die Begründung für die erste Lesung vorbehalten ist.

Wenn ein Antragsteller wünscht, daß Sein Antrag ohne erste Lesung an die Kommission kommt, so muß er sich damit bescheiden, daß die Begründung durch den Antrag selbst zur Kenntnis gebracht wird.

Die Herren Abgeordneten Prade und Genossen haben mir eine Anfrage an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter überreicht.

Páni posl. Prade a soudr. mně podali dotaz k Jeho Exc. panu místodržiteli.

Landtagssekretär Höhm (liest):

Anfrage der Abg. Prade und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter:

Wie verlautet, hat die k. k. Regierung die Absicht für die Lokalbahnen Plan-Tachau-Bischofteinitz - Ronsperg - Haid Taus - Tachau eine staatliche Betriebsleitung mit dem Sitze in Taus zu errichten.

Hierbei geht die k. k. Regierung von der irrigen Annahme aus, daß hier für sie eine vertragsmäßige Verpflichtung vorliege und daß die Vertreter der deutschen Bezirke, die diese Bahnen durchziehen, der Errichtung einer staatlichen Betriebsleitung in Taus Zugestimmt hätten.

In Wahrheit haben die Vertreter der Stadt und des Bezirkes Taus bei einer Interessentenversammlung lediglich verlangt, daß der Betrieb der Strecke Taus-Tachau von Taus aus geleitet werde. Diesem Verlangen wurde von den Vertretern der deutschen Gemeinden deshalb nicht entgegengetreten, weil sich derselbe nur auf den Betrieb dieser kleinen Strecke bezog, von der Errichtung einer staatlichen Betriebsleitung für alle die genannten Lokalbahnen, die meist deutsches Gebiet durchziehen, in der čechischen Stadt Taus war bei diesen Verhandlungen keine Rede.

Wir erheben eine gewiß gerechfertigte Forderung an die k. k. Regierung, daß eine staatliche Betriebsleitung für die genannten Lokalbahnen, die zu 25 Proz. deutsches Gebiet durchziehen, in einer deutscher Stadt (Plan) errichtet werde, und daß im deutsehen Sprachgebiete nur deutsche Beamten angestellt werden, die auch einer deutschen Staarsbahn direkt zu unterstellen wären.

Die Gefertigten stellen daher an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter die Anfrage:

1.   Beabsichtigt die k. k. Regierung für die genannten deutschen Lokalbahnen eine staatliche Betriebsleitung in der čechischen Stadt Taus zu errichten und wie vermag die k. k. Regierung diesen Vorgang zu rechtfertigen?

2.   Gedenkt die Regierung diese Errichtung einer Betriebsleitung für deutsche Bahnen in einer čechischen Stadt zu unterlassen, und gedenkt dieselbe nicht vielmehr

diese Betriebsleitung in der deutschen Stadt Plan zu errichten, und hat die k. k. Regierung Vorsorge getroffen, daß der Betrieb dieser Bahnen, soweit sie deutsches Gebiet durchziehen nur von deutschen Beamten geführt und geleitet werde?

Prag, am 24. Juli 1902.

Abg. Probe und Genossen.

Oberstlandmarschall: Ich werde diese Interpellation an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter leiten.

Odevzdám tento dotaz J. E. p. místodržiteli.

Die Budgetkommission hält Sitzung morgen 10 Uhr vormittags.

Rozpočtová komise koná schůzi zítra o 10. hod. dopoledne.

Komise živnostenská má schůzi zítra o 10 hod. dopoledne.

Die Gewerbekommission hält Sitzung morgen 10 Uhr vormittags.

Die Landeskulturkommission hält Sitzung morgen 9 Uhr vormittags.

Komise pro záležitosti zemědělské koná schůzi zítra o 9. hodině dopoledne.

Komise pro záležitosti okresní a obecní koná schůzi zítra o 9. hod. dopol.

Die Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten hält Sitzung morgen 9 Uhr Vormittags.

Příští sezení se bude odbývati zítra, dne 25. července, o 11. hod. dopoledne.

Die nächste Sitzung findet statt morgen Freitag, den 25. Juli, 11 Uhr Vormittags.

Na denní pořádek kladu pokračování ve druhém čtení zprávy komise rozpočtové o rozpočtu zemském a pak druhé čtení dvou zpráv, totiž komise pro práce veřejné o zprávě zemského výboru s osnovou zákona o regulacích řek č. t. CLXXXIV a zprávu komise rozpočtové o témže předmětu č. t. CCLIII.

Auf die Tagesordnung der morgigen Sitzung setze ich die Fortsetzung der Verhandlung über den Landesvoranschlag und dann die zweite Lesung zweier Berichte, nämlich der Kommission für öffentliche Arbeiten über den Landesausschußbericht mit dem Entwurfe,

betreffend die im Sinne des ersten Absatzes des § 5 des Gesetzes vom 11. Juni 1901 R. -G. -Bl. Nr. 66 im Königreiche Böhmen auszuführenden Flußregulierungen, Druck Nr. CLXXXIV. und die zweite Lesung des denselben Gegenstand betreffenden Berichtes der Budgetkommission Druck Nr. CCLIII., welche beiden Berichte als ein Gegenstand auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Prohlašuji schůzi za skončenu.

Ich erkläre die Sitzung für geschlossen.

Schůze skončena v 6 hod. odpoledne.

Schluß der Sitzung um 6 Uhr Nachmittag.

Verifikátoři:

Verificatoren:

Milner.

Josef Hofmanu. Štolc.

Praha. - Rohlíček & Sievers. - Prag.


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