Úterý 22. července 1902

Ostatně poukazuji k tomu, že komise vytkla mé zprávě, aby zemský výbor přičinil se v mezích své právomoci o patřičné uklizení všelikých podobných neshod tím, že přesně vymezí obor působnosti zemských inspektorů.

Pokud se týče návrhu p. kolegy Kubra, aby byl vypuštěn z § 4. osnovy zákona odstavec, týkající se zřizování samostatných ústavů pro sprostředkování práce v těch okresích, kde toho bude prokázána potřeba, musím se co nejrozhodněji vysloviti proti tomuto návrhu p. kolegy Kubra, jelikož by přijetím jeho návrhu byla celá organisace porušena, a prosím sl. sněmovnu, aby návrh p. poslance Kubra neschválila.

Proti ostatním resolucím, navrhovaným p. poslancem Kubrem nemám ze zásady ničeho namítati, ačkoliv jest jim ve zprávě komise téměř úplně zadost učiněno.

S resolucí p. prof. Jaksche jsem úplně srozuměn a nenamítám ničeho, aby první věta v resoluci č. 3. byla změněna v tom smyslu, jak pan posl. Jaksch navrhuje. (Výborně!)

Nejvyšší maršálek zemský: Přejdeme k hlasování.

Wir übergehen zur Abstimmung.

Předmětem hlasování jsou návrhy komise, které jsou tištěny a které pozůstávají z více části.

Pod číslem IV. jest osnova zákona, část 1., 2. 3., 5., 6. a 7. týká se nařízení, která se mají dáti zemskému výboru. K těmto návrhům podal, co se týká odstavce 3., pan posl. prof. dr. Jaksch návrh, by změněn byl 1. odstavec tohoto Článku v tom smyslu:

"Zemskému výboru se ukládá, aby vhodným způsobem učinil náležité opatřeni, aby stravovny stálému lékařskému dozoru podrobeny byly. "

Dále požádal pan posl. Kubr, aby při § 4. osnovy zákona bylo odděleně hlasováno o 1. a 2. větě.

Pak jest návrh p. posl. Kubra, resoluce, která pozůstává z více částí.

O první části se vyslovil p. zpravodaj proti ní a žádá, aby o ní bylo zvlášť hlasováno. Následkem toho zamýšlím zavésti hlasování tímto způsobem:

Dám hlasovati napřed o článku 1. a 2. návrhu komise. Pak přijde k hlasováni článek 3., při kterém dám hlasovati nejdříve o první větě dle návrhu p. posl. prof. dra Jaksche.

Bude-li tento návrh přijat, tedy by odpadlo hlasování o dotyčné větě dle návrhu komise, a pak dám hlasovati o druhé větě dle návrhu komise.

Pak dojde k hlasování o zákonu. Zamýšlím dáli hlasovati o prvních částech zákona až včetně k článku 3. Při článku 3. dám hlasovati odděleně o 1. a

2.   větě dle přání p. posl. Kubra.

Pak dám hlasovati o ostatních §§ osnovy zákona a konečně o čl. 5., 6. a 7. návrhu komise.

Pak přijde k hlasováni resoluční návrh posl. Kubra, při čemž dám hlasovati odděleně o odstavci 1. a pak o odst. 2, 3. a 4. Rozumí se samo sebou, že kdyby odst. 1. nebyl přijat, dostaly by následující odstavce změněná čísla, kdežto, kdyby byl přijat podržely by odstavce ony čísla dle návrhu.

Konečně dám hlasovati o posledním článku návrhu komise, který se týká petic.

Gegenstand der Abstimmung sind die gedruckten Kommissionsanträge, welche in den Absätzen I, II, III Aufträge an den Landesausschuß enthalten, dann im Absatz IV den Gesetzentwurf und in den Absätzen V, VI, VII wieder Aufträge an den Landesausschuß.

Es hat der Herr Abgeordnete Dr. Jaksch zum Art. III. einen Abänderungsantrag gestellt, nach welchem der 1. Satz dieses Artikels eine andere Fassung haben soll.

Beim § 4 des Gesetzentwurfes hat der Herr Abgeordnete Kubr getrennte Abstimmung gewünscht, betreffend den 1. und 2. Absatz.

Ferner hat der Herr Abgeordnete Kubr einen Resolutionsantrag eingebracht, welcher aus 4 Alineas besteht, wobei der Herr Berichterstatter sich gegen das 1. Alinea ausgesprochen hat und ersucht, daß über dieselben getrennt abgestimmt werde, und sich dann mit den weiteren einverstanden erklärt hat.

Ich beabsichtige demnach die Abstimmung in solgender Weise einzuleiten:

Es wird zuerst über die Absätze I. und II. des Kommissionsantrages abgestimmt, dann gelangt zur Abstimmung die Feststellung des Textes des Art. III. hiebei wird zuerst über den Antrag Jaksch abgestimmt. Sollte der Antrag angenommen werden, so entfällt die Abstimmung über die Kommissionsfassung dieses Satzes. Sollte derfelbe nicht angenommen werden, so wird über die betreffende Fassung nach dem Kommifsionsantrage abgestimmt werden, darauf kommt zur Abstimmung der 2. Teil des Art. III.

Hierauf wird über den Gesetzentwurf abgestimmt werden und zwar zunächst über den Eingang und die Paragraphe 1, 2 und 3.

Beim § 4 wird dem Wunsche des Hrn. Abgeordneten Kubr gemäß eine getrennte Abstimmung zwischen dem 1. und 2. Alinea stattfinden.

Dann wird über die übrigen Teile des Gesetzentwurfes abgestimmt werden, hieraus über Art. V., VI., VII. Des Kommissionsentwurfes.

Dann gelangt der Resolutionsantrag Kubr zur Abstimmung, wobei ich über den Absatz 1 getrennt, dann über 2, 3, 4 zusammen abstimmen lassen werde.

Schließlich gelangt zur Abstimmung der Absatz des Kommissionsantrages, betrefsend die Petitionen.

Wird gegen diese Art der Abstimmung eine Einwendung erhoben?

Činí se mámitka proti tomuto způsobu hlasování ?

Nebyla činěna žádná námitka a dám hlasovati, jak jsem byl prohlásil.

Prosím, by pánové ráčili zaujati svá místa.

Ich ersuche die Herren, ihre Plätze einzunehmen.

(Zvoní).

Dám hlasovati o odst. 1. a 2. dle návrhu komise.

Ich werde die Artikel I. und II. des Kommissionsantrages zur Abstimmung bringen.

Žádám pány, kteří přijímají tyto věty, by vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche die Artikel annehmen, die Hand zu erheben.

Sie sind angenommen.

Jsou přijaty.

Nunmehr kommt zur Abstimmung der Antrag des Herrn Abg. Pros. Dr. Jaksch: Der Landesausschuß wird beauftragt in geeigneter Weife dafür Sorge zu tragen, daß die Naturalverpflegstationen einer Ständigen ärztlichen Aufsicht unterzogen werden.

Nyní přijde k hlasováni návrh pana posl. prof. dra Jaksche, který zní:

Zemskému výboru se ukládá, aby vhodným způsobem učinil náležitá opatření, aby stravovny stálému lékařskému dozoru podrobeny byly.

Žádám pány, kteří přijímaji tuto větu, by vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche diesen Absatz annehmen, die Hand zu erheben.

Jest přijat.

Er ist angenommen.

Nyní přijde k hlasování druhá věta čl. 3.

Nunmehr kommt zur Abstimmung der 2. Absatz des Artikels 3.

Žádám pány, kteří větu tuto přijímají, by vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche diesen Absatz annehmen, die Hand zu erheben.

Věta jest přijata.

Der Artikel ist a n g e n o m m e n.

Nunmehr kommt zur Abstimmung der Eingang und § 1, 2, 3 des Gesetzentwurfes.

Nyní přijde k hlasování úvod a čl. 1., 2. a 3. osnovy zákona.

Žádám pány, kteří tyto části přijímají, by vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche diese Teile annehmen, die Hand zu erheben.

Jsou přijaty.

Sie sind angenommen.

Nyní dám hlasovati o čl. 4., avšak toliko o 1. odst.

Nunmehr kommt zur Abstimmung der § 4. aber nur das 1. Alinea.

Ich ersuche die Herren, welche diesen Absatz annehmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří tuto větu přijímají, by vyzdvihli ruku.

Jest přijata.

Es ist angenommen.

Nyní dám hlasovati o 2. odstavci čl. 4.

Nunmehr werde ich das 2. Alinea des § 4 zur Abstimmung bringen.

Žádám pány, kteří tuto větu, přijímají by vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche diesen Antrag annehmen, die Hand zu erheben.

Račte povstati.

Ich bitte aufzustehen.

Ich ersuche um die Gegenprobe.

Žádám o opačnou zkoušku.

Návrh jest přijat.

Der Antrag ist angenommen.

Nyní dám hlasovati o čl. 5., 6., 7., 8., 9., 10., 11., 12. a 13. osnovy zákona.

Ich bringe nunmehr die Absätze 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12 und 13 des Gesetzentwurfes zur Abstimmung.

Žádám pány, kteří tyto věty přijímají, by vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche diese Absätze annehmen, die Hand zu erheben.

Jsou přijaty.

Sie sind angenommen.

Nunmehr bringe ich zur Abstimmung die Absätze V., VI., u. VII. nach der gedruckten Vorlage.

Přijde k hlasování odst. V., VI. a VII., dle tištěného návrhu.

Žádám pány, kteří ji přijímají, by vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche sie annehmen, die Hand zu erheben.

Jsou přijaty.

Sie sind angenommen.

Nyní přijde k hlasování návrh pana posl. Kubra.

Zemskému výboru se ukládá...

Nunmehr bringe ich zur Abstimmung aus dem Antrage Kubr den Eingang "Dem Landesausschune wird aufgetragen".

Žádám pány, kteří tuto větu přijímají, by vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche diesen Absatz annehmen, die Hand zu erheben.

Návrh jest přijat.

Der Antrag ist angenommen.

Prvá část zní:

1. Právo dohlédací bylo upraveno tak, že okresní výbory, které stravovny vydržují, měly též ve věci vedení a rozhodování právo přiznané zemskému výboru, jen právo co odvolací instance bylo ponecháno a tím činnost zemských inspektorů stravoven byla omezena.

Dem Landesausschusse wird aufgetragen, das Aufsichtsrecht in der Weise zu regeln, daß den Bezirksausschüssen, welche die Naturalverpflegsstationen erhalten auch in der Sache selbst die Führung und das Entscheidungsrecht zuerkannt bekommen, dem Landesausschusse dagegen nur das Recht als Berufungsinstanz belassen und hiedurch der Wirkungskreis der Naturalverpflegsstationen eingeschränkt werde.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche die Herren, welche diesen Absatz annehmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří přijímají tuto větu, by vyzvedli ruku.

Jest zamítnuta.

Der Antrag ist abgelehnt (Oho!)

Prosím, máte-li pochybnost, račte povstati.

Já budu počítati.

(Po spočítání hlasů. )

Ano, přiznávám se, že návrh jest přijat.

Myslil jsem dříve, že jest zamítnut, poněvadž někteří páni nehlasovali.

Der Antrag ist angenommen.

Nyní dám hlasovati o čl. 2., 3 a 4. návrhu pana poslance Kubra.

Nunmehr werde ich die Absätze 2, 3 und 4 des Antrages Kubr zur Abstimmung bringen, welche lauten:

"2 in Erwägung zu ziehen, wie die arbeitsscheuen Individuen zur Arbeit verhalten werden könnten;

3.   die wegen Ungehorsam und Auflehnung bestraften Besucher der Naturalverpflegsstationen von der weiteren Berechtigung zur Benützung dieser Stationen auszuschließen;

4.   Uibertretungen der Hausordnung in den Naturalverpflegsstationen gehörig zu strafen. "

Tyto odstavce zní:

"2. aby uvažoval, jak by mohly býti práce se štítící osoby k práci donuceny;

3.   aby pro neposlušnost a vzpouru trestaní návštěvníci stravoven z dalšího oprávnění užívání stravoven byli vyloučeni;

4.   aby přestupky proti domácímu řádu ve stravovnách náležitě byly trestány. "

Žádám pány, kteří přijímají tyto věty, by vyzvedli ruka.

Ich ersuche die Herren, welche diese Absätze annehmen, die Hand zu erheben.

Tyto věty jsou přijaty.

Die Sätze Sind angenommen.

Nyní dám ještě hlasovati o vyřízení petic, při čemž pan zpravodaj mne upozornil, že byla podána ještě jedna petice, týkající se této záležitosti.

Ich bringe nunmehr die Erledigung der Petition zur Abstimmung und bemerke, daß der Herr Berichterstatter mir mitgeteilt hat, daß es sich noch um eine andere Petition, betreffend denselben Gegenstand handelt.

Žádám pány, kteří prohlašují, že petice jsou vyřízeny, by vyzvedli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche die Petitionen für erledigt erklären, die Hand zu erheben.

Jsou přijaty.

Sie sind angenommen.

Posledním předmětem denního pořádku jest druhé čtení zprávy komise pro stavební řád o zprávě zemského výboru, týkající se žádosti městské rady v Liberci, aby podán byl návrh zákona na změnu § 75. odst. 4. stavebního řádu ze dne 8. ledna 1889 č. 5. z. z. o povolení ku stavbě bytů podkrovních.

Letzter Gegenstand der Tagesordnung ist die zweite Lesung des Berichtes der Kommission für die Bauordnung über den Landesausschußbericht, betreffend das Ansuchen des Stadtrates Reichenberg um Einbringung eines Gesetzentwurfes zur Abänderung des § 75 Abs. 4 der Bauordnung vom 8. Jänner 1889 Nr. 5 L. G. -Bl., 'betreffend die Gestattung des Einbaues von Dachwohnungen.

Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Dr. Hackel.

Berichterstatter Abg. Dr. Hackel: Hoher Landtag! Obwohl der vorliegende Gesetzentwurf für unsere Städte, zumal so, weil dieselben Industriestädte sind nicht ohne Bedeutung ist, so glaube ich doch davon absehen zu sollen, mich in eine langatmige Begründung dieses Entwurfes einzulassen.

Hiezu bestimmt mich in erster Linie die Entstehungsgeschichte des Entwurfes, ferner aber auch der Umstand, daß der Wortlaut dieses Gesetzentwurfes durch einstimmigen Beschluß der Kommission für die Abänderung der Bauordnung festgestellt worden ist.

Die Gründe aber, welche die Kommission bestimmt haben, den vorliegenden Gesetzentwurf dem hohen Landtage zur Annahme zu empfehlen, sind in Kurze gesagt, folgende:

Es handelt sich um eine Abänderung der Bauordnung vom Jahre 1889, und zwar nach der Richtung hin, daß von nun ab der Einbau von Dachräumen gestattet werden soll. Es ist gewiß ein dringendes Bedürfnis in größeren Städten, zumal in Industriestädten, daß man der weniger bemittelten Bevölkerung Gelegenheit bietet, naher an ihrer Arbeitsstatte ihre Behausungen aufzuschlagen.

An der Kostenfrage wird wohl dieses Bestreben bis nun meistenteils Scheitern. Sobald aber einmal die Bewilligung zum Einbau der Dächer gegeben wird, dann dürften wohl solche Wohnungen den weniger bemittelten Bevölkerungslassen leicht erreichbar sein.

Gegen die Erbauung von Dachwohnungen werden nur nach zweierlei Richtungen hin Bedenken vorgebracht, erstens in Sanitärer Beziehung, und zweitens in feuerpolizeilicher Beziehung.

Aber in Sanitärer Beziehung lassen sich diese Bedenken sehr leicht beseitigen durch Aufnahme von Bestimmungen, welche sowohl einen genügenden Luftraum für die Bewohner solcher Wohnungen schaffen, als auch durch den Hinweis daraus, daß ja diese Wohnungen gerade die lichtesten Wohnungen in einem Hause sind.

In feuerpolizeilicher Beziehung lassen sich gleichfalls diese Bedenken sehr leicht zerstreuen, indem ja in dem vorliegenden Gesetzentwürfe diesbezügliche Bestimmungen aufgenommen erscheinen, welche bei dem Ausbruche einer Feuergefahr das Leben der Bewohner dieser Dachwohnungen Sicherzustellen in hinreichendem Maße geeignet sind.

Aber noch weitere Erwägungen haben die Kommission bestimmt, die Abänderung der Bauordnung in der vorhin angedeuteten Richtung hin zu beantragen.

Es wird gewiß überall dort, wo Solche Dachwohnungen gestattet werden, den architektonischen Verzierungen der Häuser ein weiter Spielraum gegeben werden. Es darf auch nicht das Beispiel übersehen werden, welches in vielen Kulturstaaten uns dies bezüglich gegeben wird, und ich verweise diesbezüglich lediglich auf die unmittelbaren Nachbarländer Böhmens, insbesondere aus Sachsen, Baiern, Nieder Österreich, OberÖsterreich, wo überall nunmehr auch in den Zusammenhängenden Städten solche Dachwohnungen gestattet werden.

Im Auftrage und im Namen der Kommission für die Abänderung der Bauordnung gestatte ich mir deshalb dem hohen Landtage den vorliegenden Gesetzentwurf zum Antrage zu empfehlen Oberstlandmarschall: Es hat sich zu diesem Gegenstande der Herr Abgeordnete Peters gemeldet.

Ich erteile ihm das Wort. Abgeordneter Peters: Hoher Landtag!

Es handelt sich hier zwar wörtlich bloß um die Anderung der Bauordnung für eine einzelne Stadt. Es wäre somit eigentlich unnötig, wenn wir an die hohe Entwicklung der Stadt Reichenberg, an ihr vorzügliches Bauamt und an ihre vorzügliche baufeuerpolizeilichen Einrichtungen denken, weitere Vorsichtsmaßregeln zum Antrage zu bringen.

Aber wenn eine so wichtige wesentliche Änderung unserer bisherigen Bauordnung einmal für eine so große Stadt, eine Stadt mit engem Hausgebiete, bewilligt wird, dann muß man sie in der weiteren Aktion der Bauordnungsänderung, - und dazu ist ja eigens die Kommission eingesetzt - naturgemäß auch einer anderen Stadt gewähren.

Infolge dessen sehe ich mich genötigt, die Sache etwas eingehender zu betrachten.

Ich erkläre gleich im Vorhinein, daß ich unbedingt für die ausgesprochene Absicht bin, dahingehend, in den Dachbodenräumen gesunde, billige Wohnungen einbauen zu lassen.

Aber um das in Gesetzesform zu bringen, ist es notwendig daß wir auch dem technischen Fortschritte einige Rechnung tragen.

Dieser Gesetzentwurf ist gar kein neuer. Er ist nichts anderes, als ein abgeschriebener Schlechter Paragraph aus den früheren Bauordnungen. Es ist ein Paragraph, der aus den erleichterten Bestimmungen hinübergenommen worden ist. Unterdessen aber haben wir derartige Fortschritte im Bauwesen gemacht, daß wir unbedingt denselben mit einigen Worten Rechnung zu tragen haben. Ich halte diese Änderung für noch viel wichtiger, als den weiteren ebenfalls sehr heiklen Punkt der Bauordnung, nämlich das Verhältnis der Brunnen zu den Senkgruben. Durch die Senkgruben können, wie Sie ja alle wissen, leicht Epidemien erzeugt werden. Aber schließlich muß nicht jeder; Wasser trinken, und die moderne Technik sorgt überall für gesunde Wasserleitungen. Aber gegen die Feuergefahr schützt uns keine Elektrizität, denn gerade die kleinen Leute, die in diesen Dachbodenwohnungen wohnen sollen, müssen täglich kochen und mit Petroleum brennen. In diesen Wohnungen ist die Feuergefahr daher eine ganz außerordentlich große. Es kommt dabei auch wohl in Betracht, daß eben in diesen Wohnungen die Brennstoffe sehr dicht an einander gelagert Sind, baß Möbel, Kleiber sehr dicht dort aufgestapelt sind, und daß sich auch oft, wenn die Eltern auf Arbeit gehen, die Kinder ohne Wartung dort herumtreiben.

Es ist daher unsere Pflicht, diese Gesetzänderung mit der größten Gewissenhaftigkeit zu behandeln, und besonders müssen wir daran denken, daß ja bort das Bauwesen zum großen Teile in den Händen der Spekulation sich befindet. Die Spekulation macht sich jede der massenhaften Lücken der Bauordnung sofort zum Nutzen, um sich dadurch zu bereichern, und kümmert sich nicht darum, in welche Hände die Häuser kommen und was aus ihnen kommen wird. Es ist unbedingt notwendig, daß wir dieses Gesetz durch einige verschärfende Zusätze derartig stilisieren, daß wir getrost unser Gewissen beruhigen und sagen können, wir haben nicht leichtfertig künftigen Feuersbrünsten Vorschub geleistet.

Ich werde keine allgemeinen Worte machen und zunächst meinen Antrag Verlesen in der Form, in welcher ich diesen § 75 des abzuändernden Gesetzes lautend haben möchte: Im Antrage der Kommission für die Abänderung der Bauordnung, Druck Nr. 216 hat der § 75 Absatz 4 nach meinem Antrage zu lauten, wie folgt:

"Dachwohnungen und einzelne heizbare Räume im Dachgeschosse können nur in Häusern, welche außer dem Erdgeschosse nicht mehr als zwei Stockwerke haben, errichtet werden. Die lichte Höhe derselben muß, an der Innenkante der Umfassungsmauern gemessen, mindestens 1. 5 m und im wagrecht überdeckten Teile mindestens 3 in betragen. Die Flächensumme der schrägen Deckenteile darf die Hälfte der Zimmerfläche nicht überschreiten. Alle derartigen Wohnräume müssen im Innern mit einem widerstandsfähigen feuerfesten Mörtelverputz versehen sein, und unter einem etwa herzustellenden Bretterfußboden muß sich das im § 73 Vorgeschriebene Pflaster befinden. Für die Zwischenwände ist die Anwendung von Holz unstatthaft, dieselben müssen aus Ziegeln, Gypsdielen oder anderem vollkommen unbrennbaren Materiale hergestellt Sein. Im Abstande von 50 cm von der Ofenbank darf nur feuersicheres Material für die Fußböden Verwendet werden. Insoferne der entstehende Oberboden noch Begehbarkeit besitzt ung zugänglich ist, muß auch dieser eine feuersichere Pflasterung erhalten.

Zwischen der zu solchen wohnbaren Dachbodenräumen führenden feuersicheren Stiege und den Türen desselben muß sich beim Vorhandensein mehrerer Wohnungen ein ebenfalls vollkommen feuersicherer Gang oder Borplatz befinden. "

Ich werde mir nun erlauben, die einzelnen Unterschiede zwischen dieser Rassung und dem Kommissionsantrage zu derörtern, und Sie werden mir gestatten, aß ich dabei ziffermäßig - es handelt sich um neun Punkte - die Sache erledige.

Das erste ist eine ziemlich unwesentliche Aenderung.

Es spricht nämlich die alte Fassung von der kleinsten Höhe des Zimmers von 1, 5 Metern und von der durchschnittlichen Höhe.

Jeder Konstrukteur, jeder Techniker, der in die Lage kommt, ein solches Dachzimmer zeichnen zu müssen, muß also erst ein Rechenexempel auflösen.

Es ist gar nicht nötig, daß das Gesetz diese umständliche Form vorschreibt.

Wir können verlangen, daß das Gesetz dieses Exempel voraus ausrechnet. Wenn 1, 5 die kleinste Höhe ist, 2, 25 das Mittel, so ist selbstverständlich 3 Meter das Ausmaß der Zimmerhöhe in dem wagrechten überdeckten Teile.

Also ich habe diese kleine unwesentliche Änderung auch in Rücksicht gezogen.

Das zweite Bedenken ist Schon wesentlicher.

Der alte Text spricht von einem Schrägen Teile der Decke.

Es ist dem Gesetzgeber dabei gar nicht eingefallen, daß es heutzutage, wo besonders der Billenbau - auch die Reichenberger Herren denken an diesen dabei - außerordentlich schön verschnittene, kunstvoll herausgeschnittene Dachflächen sucht, Fälle geben kann, wo von prismatischen Körpern allein der Luftraum des Zimmers gebildet ist, nicht nur eine Kante, sondern auch die zweite und dritte Kante weggeschnitten werden kann.

Es ist ganz selbstverständlich ein großer Mangel, wenn das Gesetz das als unmöglich darstellt, in dem es nur von einer solchen Fläche spricht.


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