Úterý 22. èervence 1902

samosprávné pøirážky z tìch slev platiti. Tomu není tak. Co se sleví reálním poplatníkùm na dani èinžovní a pozemkové, a o co platìjí z této slevy ménì pøirážek, to musí ještì v pøevážnìjší míøe zaplatiti ve vyšších obecních a okresních pøirážkách, ponìvadž deficity v obcích musí ponejvíce zaplatiti jen majitelé realit, tudiž ti samí poplatníci, kdežto, kdyby osobní daò z pøímù od pøirážek osvobozena nebyla, platili by pak na potøeby obce a okresù ti, kteøí dnes nièím na potøeby obce nepøispívají. Stejnì zajímavý je dùvod ve zprávì, proè se pøi této dani na finanèní pomìry okresù a obcí zøetel nebéøe. Obce a okresy prý si již uèinily opatøení, aby nastalé schodky jiným zpùsobem kryly a když již r. 1898, když se poprvé o tomto zákonì jednalo, se k zájmùm obcí a okresù nepøihlíželo, že nemusí se také nyní pøihlížeti k jejich zájmùm.

Vznáším snažný appel na pana referenta, aby mnì oznaèil tento jiný zpùsob, jakým obce a okresy uèinily opatøení, aby jich deficity kryly.

My známe v obci a okresu jen dva zpùsoby: Pøirážky a dluhy. Abychom zvýšovali pøirážky, pak by to nebyla výhoda, na kterou se poukazuje ve zprávì, když se tam praví, že kdyby daò tato nebyla od pøirážek osvobozena, že by stihlo reální poplatníky dvojnásobné zdanìní. Ale když se sáhne ke dluhùm ptám se: Kdo pak bude ty dluhy platiti ? Vždy je pøece nemožno, aby z nynìjších pomìrù obce a okresy z bìžných pøíjmù a prostøedkù mohly dlahy platiti, kdyby prý osvobobození nenastalo - uvádí se ve zprávì - je nebezpeèí, že by se ti, kteøí dnes neplatí pøirážky k osobní dani z pøíjmu, vystìhovali do tìch korunních zemí, kde se takovéto pøirážky platiti nebudou.

Tedy, aby se nevystìhovaly takové osoby, mají za nì platiti na obecní a okresní potøeby všichni ostatní poplatníci! K tomu se však nepøihlíží, že majetek tìchto ostatních poplatníkù se tím tím znehodnocuje, ponìvadž je veøejnými dávkami pøetížen. Není kupce na domy, a rolníci utíkají ze svých usedlostí. To by bylo tak neštìstí, kdyby na pøíklad z uzavíraného území se vystìhovali všickni.

Nìmci a nechali tam jen naše èeské menšiny. (Veselost!).

Jediný dùvod, který pro pøedlohu mluví, jest ten, že dle èlánku 13. zákona ze dne 24. èervna z. r. 1898 è. 48. propadly by ty údìly a slevy ve prospìch stétní pokladny a nám by zbyly jen autonomní deficity, které bychom pak museli ze svých kapes hraditi. To jest jediný dùvod, který skuteènì padá na váhu. My beztak každoroènì odvádíme do Vídnì pøes 260 milionù korun na pøímých daních a pouze tøetina se nám nazpìt vrací. Kdybychom se zøekli údìlù z této danì a poskytnutých slev, pak by tyto plynuly do státní pokladny a platili bychom tím na ostatní zemì na øišské radì zastoupené. Za takového stavu nezbývá než appell na slavný snìm, na vládu a na všechny povolané èinitele, aby se o zmìnu tohoto zákona postarali.

Volá-li se po tom, že naše finance zemské musejí býti upraveny, a bylo-li zde vèera øeèeno, že také státu musí záležeti na tom, aby finance zemské byly v rovnováhu uvedeny, tu tímže právem dovolávají se toho, aby byly sanovány také finance našich obci a okresù, jež pod tíhou veøejných bøemen klesají.

Sanování zemských financí bez sanování financí obecních a okresních pøipadá mi tak, jakoby nìkdo sesutím se hrozící budovu opravoval od prvního poschodí, a nikoliv od základù.

Konèím tím, že žádám sl. snìm, zemský výbor i vládu, aby pøi sanování zemských financí nezapomnìly na sanování financí obecních a okresních. (Hluèný souhlas a potlesk! Øeèníku se s mnoha stran blahopøeje. )

Oberstlandmarschall: Es gelangt nunmehr zum Worte der Herr Abgeordnete Dr. Zdenko Schücker.

Abg. Dr. Zdenko Schücker: Hoher Landtag! Bereits bei der Beratung des Gesetzes im Jahre 1898 wurden von unserer Seite alle Motive einer eingehenden Erwägung unterzogen, welche bei ernster Erwägung und Berucksichtigung dahin führen, daß man die Einkommensteuer tatsächlich freilasse von den Umlagen.

Der sehr verehrte Herr Berichterstatter hat heute in vorzüglicher Weise alle jene Gesichtspunkte hervorgehoben, unter welche diese Gesetzvorlage gezogen werden muß, um mit logischer Notwendigkeit zum Schlnsse zu kommen, daß us stante lege nichts anderes erübrigt, als auch für die restliche Zeit, nämlich bis 1909, die Personaleinkommensteuer von den Umlagen, von den autonomen Auslagen befreit zu halten.

Meine Herren! Es liegt mir aber doch ob, bei diesem Anlasse auf gewisse Umstände hinzuweisen und gewisse Bedenken zu erheben, welche bisher einer Erörterung nicht unterzogen worden sind, die aber sich aus dem Gesetze vom Oktober 1896 von selbst ergeben und deren Erwägung und Hervorhebung bei diesem Anlasse gewiß am Platze ist.

Meine Herren! Im Art. 12 des Gesetzes vom 25. Oktober 1896 heißt es:

Die definitive Festsetzung des Ausmaßes der direkten Ertragssteuer findet, fobald das im Art. 9, Absatz 2 bezeichnete Höchftausmaß der Nachlässe erreicht worden ist, längstens im Jahre 1909 im Gesetzgebungswege statt.

Meine Herren! Wenn wir uns diesen Text des Gesetzes vor Augen halten, so ergibt sich mit Gewißheit, daß die Gesetzgebung heute dießbezüglich im Rückstande geblieben ist.

Meine Herren! Die Nachlässe an der Grundsteuer, an der Gebäudesteuer, Erwerbsteuer und an der Steuer für öffentliche Rechnungslegung hat bereits dermalen das höchste Ausmaß erreicht. Infolge dessen hätte die Regierung die Verpflichtung, auch nach dem Wortlaute des Gesetzes bereits dermalen zur definitiven Festsetzung des Ausmaßes der direkten Ertragssteuer zu schreiten.

ES hat allerdings die Gesetzgebung vorsichtsweise bis 1909 die Frist gestellt; das ist aber die längste Frift, welche nur dann einzutreten und zu gelten hat, wenn tatsächlich im Lause der Begebenheiten und nach Maßgabe des Resultates der Ertragsteuern sich dieses Höchstausmaß bis zu diesem Zeitpunkte nicht herausgestellt hat.

Meine Herren! Seine Excellenz der Herr Finanzminister hat in einer sehr bemerkendwerten Rede im Monate April 1902 im Reichsrate, als er auf die Rückständigreit der diesbezüglichen Gesetzgebung aufmerksam gemacht morden ift, auch zugegeben, daß tatsächlich für die Regierung die Verpflichtung existent geworden ift, an die Feststellung, beziehungsweise Reform der Ertrag- und Realsteuern zu treten, und er hat zugestanden, daß diesbezüglich die Regierung Sich im Berzuge befindet, was er aber damit rechtfertigte, daß er sagen konnte, daß ein Gesetzentwurf diesbezüglich im Schosse der Regierung ausgearbeitet liege, daß aber so wichtige Gesetze gründlich durchgedacht werden müssen, gerade So wie die Reform der Personaleinkommensteuer, welche nahezu 2 Dezennien gebracht hat, ehe sie vollständig reif wurde, und es nicht möglich fei, in einer so furzen Zeit mit einem vollständigen Bilde der Gesetzvorlage vor das Haus zu kommen.

Meine Herren, die Reform der Ertragssteuer ift die dringendste Notwendigkeit, die es bei uns im Staate gibt.

Von allen Seiten sind die Klagen so außerordentlich lebhaft und so berechtigt, daß Sowohl die Grundsteuer, als die Hausklassenund die Hauszinssteuer unerträglich sind.

Beruht ja diese Besteuerung auf einer Gefetzgebung, die einer längst vergangenen Zeit angehört und die in die materielle Erscheinung des modernen Lebens nicht mehr hereinpaßt.

Wenn wir heute noch die Hauszinsstener mit 262/3 % rechnen, so müssen wir fragen, welche Verhältnisse mußten gegeben sein, als man zu so einer derartig hohen Steuer greifen konnte.

Auf einer Seite wissen wir ja, daß diese Gesetzgebung entstand aus der Not des Reiches.

Denn diese Gesetzgebung entstand nach den Freiheitskriegen, wo sämtliche europäische Staaten tiefgebeugt darniederlagen, und speziell die österreichische Finanzwirtschaft auf einem tiefen Niveau angelangt war, so daß der Staat kaum feiner Bersflichtung nachkommen konnte.

Zur damaligen Zeit waren auch die Objekte, welche der Besteuerung unterzogen werden konnten, nicht in der Höhe bewertet wie heute, und infolge bessen ift es auch Selbstverständlich, daß der Betrag von 262/3 Prozent als Steuer nicht so zurückschrecken konnte, wie er es heute tun muß, wo wir vor höhere Werte gestellt sind.

Darüber also, daß tatsächlich die Gesetzgebung auch die Pflicht hat, diesem Überstande abzuhelfen, besteht keine Frage.

Pflicht des Landtages aber ist es, bei diesem Anlasse diesen Umstand hervorzuheben und die Regierung darauf aufmerksam zu machen, daß sie ihre ganze Tätigkeit darauf richten muß, der im Artikel XII. des Gesetzes vom Jahre 1896 ihr auferlegten Verpflichtung, nachdem der Nachlaß an den Ertragssteuern die vorgeschriebene Höhe erreicht hat, auch ihrerseits nachzukommen.

Meine Herren, ich möchte noch auf einen Umstand hinweisen, der auch im Gesetze vollständig begründet ist und aus dem sich auch mit Notwendigkeit ergibt, dass die Zuweisungen, welche das Land mit 6, 000. 000 Kronen erfordert, nach dem heutigen Stande der Dinge nicht mehr gerecht sind, sondern dass diese Überweisungen in einem höheren Maße auf Grund der bereits bestehenden Gesetze zu erfolgen haben.

Meine Herren, diese Überweisungen im Betrage von 6, 000. 000 Kronen sind auf Grund einer Berechnung ermittelt worden, nach welcher selbst in dem Falle als die Personaleinkommensteuer nur das berechnete Minimum von 16, 806. 000 Gulden abwerfen sollte, nach Abrechnung der im Artikel VI. Vorgesehenen Beträge für den Staatsschatz und nach Erhaltung der damals in Aussicht genommenen Steuernachlässe von 4, 333. 000 Gulden an Erwerbsteuer, 3, 738, 000 Gulden an Grundsteuer und 3, 416. 000 Gulden an Gebäudesteuer ein Betrag von 3, 000. 000 Kronen zur Überweisung an den Landesfond erübrigen dürfte.

Da wäre bei einem Erträgnisse der Einkommensteuer, welche über 33, 000. 000 Kronen betragen hat, eine Überweisung mit 3, 000. 000 Gulden im richtigen Verhältnisse stehend zu bezeichnen und auch so zuzuweisen.

Nun aber, meine Herren, trägt die Einkommensteuer dem Staate bereits über 48, 000. 000 Kronen ein, und daraus folgt, daß der Betrag von 6, 000. 000 Kronen heute nicht mehr im Verhältnisse steht zum Ertrage der Steuer, sondern daß die Zuweisungen entsprechend erhöht werden sollten und im höherem Maße den Ländern zugeführt werden müßten.

Meine Herren! Wenn wir die Ergebnisse der Personaleinkommensteuer verfolgen, so finden wir, daß, wenn auch eine kleine, so doch tatsächlich eine wahrnehmbare Aufsteigung erfolgt, und es ist eine ganz eigentümliche Erscheinung, daß gerade die Höchstbegüterten und diejenigen Kreise, welche in der Lage wären, am meisten zur Einkommensteuer beizutragen, verhältnißmaßig am wenigsten zu derselben beisteuern.

Meine Herren! Wir finden, daß in Böhmen im Jahre 1900 194. 935 einkommensteuerpslichtige Personen gewesen sind, von diesen Personen gehören 440 zu jener Klasse, welche ein Einkommen bis 1200 Kronen besitzen, und 136. 813 Personen zu jenen, welche 1200 bis 2400 Kronen Einkommen beziehen.

Ferner 39. 496 Personen, welche 2400 bis 4800 Kronen Einkommen ausweisen, und so stuft sich das weiter ab und zum Schlüsse sind lediglich 85 Personen, welche ein Einkommen von über 16. 000 K ausweisen.

Meine Herren, diese Ziffern führen eine ganz beredte Sprache.

ES ist unmöglich, daß in Böhmen, welches so reich ist, trotz aller Verhältnisse, nicht mehr als 85 Personen anwesend sein sollten, welche ein Einkommen von mehr als 16. 000 Kronen beziehen. Aber wir sehen, meine Herren, daß gerade jene Klasse, die weitaus stärker ist, welche ein Einkommen von 1200 bis 2400 Kronen bezieht, welche wir als die mittlere Bevölkerungsschichte als die in der Mitte liegende Einwohnerschaft ansehen, daß gerade diese Klasse die höchste Zahl erreicht, nämlich 136. 813.

Daraus sehen wir, daß der Mittelstand derjenige ist, der tatsächlich den größten Teil der Einkommensteuer in Böhmen ausbringt, und es ist dies derjenige, der angewiesen ist aus feste Bezüge, auf Dienstbezüge, aus Bezüge aus selbständigen Unternehmungen und selbständigen Beschäftigungen. Die Tabelle, welche mir hier vorliegt, weist aus, daß von den 10, 460. 000 Kronen an Personaleinkommensteuer, welche in Böhmen zur Zahlung gelangen, gerade diejenige Klasse, welche selbständige Unternehmungen, selbständige Beschäftigungen ausweist, tatsächlich den Betrag von 3, 160. 000 Kronen, also beinahe ein Dritteil der Einkommensteuer von Böhmen zahlt, und daß zwei Dritteile von denjenigen Personen aufgebracht werden, welche in festen Dienstbezügen stehen, nämlich mit dem Steuerbetrage von 3, 689. 000 K, während das Kapitalvermögen zur Einkommensteuer lediglich mit 1, 365. 000 Kronen partizipiert.

Aus dieser Zusammenstellung ersehen wir aber auch meines Erachtens, daß die Besorgnis, daß, wenn man die Einkommensteuer von Zuschlägen in Zukunft nicht mehr freilassen wurde, angeblich die Gefahr besteht, daß Biele aus Böhmen auswandern würden, daß, meine Herren, diese Gefahr nicht vorhanden ist.

Denn, meine Herren, das sind Personen, welche fixe Bezüge haben, Personen, welche durch den Genuß ihrer Bezüge, oder durch an Ort und Stelle gebundene Unternehmungen und Beschäftigungen zu dem Aufenthalte in Böhmen genötigt sind und welche diesen Aufenthalt nicht auflassen können.

Infolge dessen teile ich diese Besorgnis nicht, abgesehen davon, daß ich nicht glaube, daß ein Teil unserer Bevölkerung so wenig patriotisch wäre, daß er aus dem Grunde, daß er die Umlage zahlen müßte, seine Heimat verlassen und von hier auswandern sollte.

Meine Herren, es ist gar feine Frage, daß man diesen Gegenstand - die Einkommensteuer - außerordentlich schonend behandeln muß, und es hat der Herr Referent mit vollem Recht betont, daß es eine neue Steuer ist und daß diese schonend behandelt werden muß.

Wir müssen ihr Zeit lassen, daß sie ausreift, und dürfen nicht mit der rauhen Hand der Gesetzgebung eingreifen, um hier nicht nachteilig einzuwirken.

Die autonomen Körperschaften beschweren sich allerdings, daß dadurch, daß man ihnen Teile der Umlagebasis entzieht, ihr Einkommen geschmälert werde.

Diese Klage hat gewiß ihre Berechtigung, allein ich bitte nicht zu vergessen, daß die Einkommensteuer eigentlich nicht an Stelle von anderen Steuern getreten ist, sondern daß sie eine Steuer ist, welche zu bereits bestehenden Steuern hinzugetreten ist, und daß, wenn diese Steuer von Umlagen freihält, man am alten Stande eigentlich nichts geändert hat.

Die Gesetzgebung hat sich bemüht, die alte. Umlagebasis möglichst aufrecht zu erhalten, indem der Nachlaß, welcher den Realsteuern gewährt wird, nicht von der Umlagebasis abgerechnet wird. Sondern die Umlagebasis, trotz dieser Abschreibungen, ungeändert fortbesteht.

Es ist ein Rückgang an der Umlagebasis eingetreten bei der allgemeinen Erwerbsteuer und bei der Einkommensteuer; dagegen ist bei der Erwerbsteuer für Unternehmungen, welche der öffentlichen Rechnungslegung unterliegen, wieder ein Zuwachs erfolgt.

Nun, meine Herren, wenn es auch wahr ist, daß hier die Gemeinden eine kleine Einbuße erleiden, so folgt daraus nur, daß nach anderer Richtung - und da möchte ich wünschen, daß die Regierung bei der Biersteuer nicht hartherzig sich verschließt - die Gemeinden volle Berücksichtigung finden, um den ihnen obliegenden kulturellen und Wirtschaftlichen Aufgaben gerecht werden zu können.

Es folgt daraus, daß man den Gemeinden heute Soviel als möglich von anderer Seite Mittel zufuhren soll, um ihnen zu ermöglichen, weil sie die kleinsten Träger unseres wirtschaftlichen Lebens sind, der ihnen Zufallenden Aufgabe gerecht zu werden, und da, meine Herren, wollen wir damit rechnen, daß im Laufe der Jahre die Einkommensteuer sich tatsächlich vergrößert und daß, wenn sie vollständig ausgestaltet ist, sie in der Lage ist, ein Objekt zu bieten für die Umlagen, und infolge dessen auch ein höheres Erträgnis an Umlagen für die Zukunft abwerfen wird.

Wollen wir der Zukunft nicht vorgreifen. Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß, trotzdem die Einkommensteuer bis jetzt bloß eine kleine Progression aufzuweisen hat, sie im Laufe der Zeit sich entwickeln wird.

Sie hat schon heute gute Früchte getragen, sie hat Nachlässe bei der Erwerbsteuer von 25 Perzent ermöglicht und sie hat zur Folge, daß im Laufe der Zeit die drückendsten Steuern werden herabgesetzt werden können und daß wir auf anderen Seiten Erleichterungen bekommen, da die allgemeine Einkommensteuer hiefür Ersatz bietet.

Allein schon diese Umstände im Allgemeinen bringen es dahin, daß wir bei unseren Beschlüssen, wie wir sie damals im Jahre 1898 gefaßt haben, auch dermal stehen bleiben werden ES fragt sich nur, ob es sich empfehlen würde, wie wir es damals getan haben, als wir diese Umlagenfreiheit befristet haben bis zum Jahre 1902, ob wir diesmal wieder einen solchen Termin setzen.

Aber ich glaube, es wäre diesmal ein Schlag ins Wasser und die Gesetzgebung, wenn sie an Autorität nicht verlieren will, muß derartige Akte meiden.

Wir haben es damals getan, weil wir auf die Regierung eine gewisse Pression ausüben wollten, und wir hatten damals Ursache dazu, es zu tun, weil die Nachlässe noch nicht jene Höhe erreicht hatten, welche der Regierung nach dem Gesetze die Verpflichtung auferlegen, Reformen der Erwerbsteuer durchzuführen.

Heute wäre es ein Mittel aus dem Gesetze selbst, mit welchem wir auf die Regierung einen Druck ausüben könnten, und ich glaube dem Herrn Finanzminister, den ich als einen außerordentlich gewissenhaften Beamten kenne, die Eigenschaft beilegen zu können, daß er bemüht sein wird, diesbezüglich der gesetzlichen Pflicht auch nachzukommen.

Meine Herren! Ich bin nicht dafür, daß man dermalen das Gesetz neuerdings befristet, umso mehr als wir uns in einer schwierigen Position befinden, und, wenn das Land Böhmen eine Ausnahme von allen Kronländern machen will, es außerordentlich schwer sein wird, dies tatsächlich mit Erfolg durchzusetzen, und wir die Berantwortung nicht auf uns nehmen können, ein so großes Reformwerk, an dessen Gelingen die große Reform der Realsteuer hängt, durch unseren Beschluß aufzuheben oder gar illusorisch zu machen.

Stante lege ist an der Sachlage nichts zu ändern. Ich gebe mich keiner Illusion hin.

Wie heute die Verhältnisse auf dem gesetzgebenden Gebiete sind, ist es unmöglich.

Dermalen eine Abänderung des Gesetzes vom Oktober 1896 zu erzielen.

Heute müssen wir uns fragen: Ja, was bietet uns das Gesetz dafür, daß wir die Einkommensteuer von Umlagen freilassen, und da wurde schon vielfach hervorgehoben und ist ausführlich in Berichten begründet worden, daß wir 5, 460. 000 an den Nachlässen und über 2 Millionen an Überweisungen verlieren müßten, also 7 Millionen aufgeben mußten, wenn man heute den Beschluß fassen würde, daß die Einkommensteuer mit Umlagen zu belegen ist.

Aber vergessen wir anderseits nicht: Was hat der hohe Landtag für ein Recht, Umlagen auf direkte Steuern auszuschreiben?

Der Landtag ist in dieser Beziehung ein vollständig abhängiger Körper, der kraft seines eigenen Rechtes nicht in der Lage ist, mehr als 10 Perzent Umlage auf die direkten Steuern zu legen.

Die Regierung, welche das maßgebende Wort zu Sprechen hat, wenn sie einen Beschluß des Landtages Seiner Majestät zur Sanktion vorzulegen hat, hat es in der Hand, jedesmal, wenn sie eine höhere Umlage für ungerecht erachtet, einfach Seiner Majestät den betreffenden Beschluß mit dem Antrage vorzulegen, er möge den Entwurf nicht sanktionieren, weil er gegen die ganze Aktion und Auffassung der Regierung gehe.

Wir würden kraft unseres eigenen Rechtes, nachdem wir bei der ganzen Sachlage auf die Genehmigung der Regierung nicht rechnen können, aus diesen 10 Millionen Kronen, welche die Einkommensteuer beträgt, nicht eine Umlage von 5, 500. 000 Kronen bekommen, sondern es ist zweifellos, daß wir lediglich 1, 100. 000 Kronen bekommen könnten. Meine Herren! Wenn ich mich dann frage, was mache ich mit dieser einen Million und was erspare ich dagegen aus, sieben Millionen, dann kann es keine Frage sein, daß man mit Rücksicht aus eine derartige Berechnung auch in Zukunft die Personaleinkommensteuer frei läßt.

Noch ein Wort, betreffend die Agrarier, die bei uns wiederholt und auch mit vollem Rechte Klage führen. Ich bin weit entfernt davon, der Berechtigung ihrer Klagen entgegenzutreten. Aber, was die Personaleinkommensteuer betrifft, so hat der Finanzminister in einer bemerkenswerter Rede, die er im April d. J. gehalten hat, erklärt, daß gerade, was die Personaleinkommensteuer anbelangt, die Grundbesitzer keinen Grund zu Klagen haben, insoferne, als das Verhältnis, in welchem sie zur Personaleinkommensteuer stehen, ihnen gewiß günstiger ist, als anders - wo. Ich bitte! Wenn Sie über eine hohe Grundsteuer klagen, so geschieht dies mit voller Berechtigung, geradeso wie die Hausbesitzer über die zu hohe Hauszinssteuer klagen. Der Herr Finanzminister hat nachgewiesen, daß bei einer Grundsteuer, gerechnet mit 70 Millionen Kronen, bei einem Steuernachlasse von 15 Perzent, tatsächlich heute den Grundbesitzern ein Nachlaß von 10 Millionen Kronen zukommt, während anderseits die Grundbesitzer tatsächlich zur Einkommensteuer lediglich den vierten Teil, nämlich 4 Millionen Kronen, beisteuern. Sie zahlen also tatsächlich 4 Millionen Kronen und erhalten dagegen 10 Millionen Kronen in Form des Nachlasses.

Es ist allerdings tatsächlich eine bedauerliche Erscheinung, wenn eine Doppelbesteuerung vorkommt, (Rufe: So ist es!) und daß die doppelte Besteuerung hier tatsächlich vielfach vorkommt, ist nicht zu leugnen: darum muß es unsere Ausgabe sein, daß die Steuer, welche am drückendsten ist, nämlich die Grundsteuer, die heute absolut nicht mehr paßt, weil sie keine Ertragsteuer ist, - effektiv, - sondern eine Steuer von dem, was man besitzt, ohne Rücksicht darauf, ob man davon ein Einkommen bezieht, einer gründlichen Reform unterzogen werde.

Von unserer Partei wollen wir alle dazu beitragen, um Ungerechtes zu beseitigen, um jene Wege zu betreten, die eingeschlagen werden müssen, um mit solchen alten Resten aufzuräumen und dem modernen Leben den Einzug auch in unsere Gesetzgebung zu sichern. (Bravo! Lebhafter Beifall und Händeklatschen. )

Oberstlandmarschall: Es gelangt nun zum Worte der nächste gegen den Antrag eingetragene Redner.

Ich erteile dein Herrn Abg. Iro das Wort.

Abgeordneter Iro: Hoher Landtag! Der Artikel XIII. des Gesetzes vom 25. Oktober 1896 R. -G. -Bl. Nr. 220 läßt den Abgeordneten leider keinen großen Spielraum für die Vorbringung von Vorschlägen in Bezug auf die Aenderuug des dermaligen Zustandes, in Bezug auf die Freilassung der Personaleinkommensteuer von den Landes-, Bezirks- und Gemeindeumlagen offen. Wollen wir nicht aus die Realsteuernachlässe und die Zuweisungen aus dem Erträgnisse der Personaleinkommensteuer an das Land verzichten, so sind wir eigentlich gezwungen, es vorläufig bei dem dermaligen Zustande bewenden zu lassen.

In diese Zwangslage werden wir umsomehr hineingedrängt, als der böhmische Landtag der einzige Landtag ist, der im Jahre 1898 einem kurzfristigen Verzichte bis zum Jahre 1903 zustimmte, während alle übrigen Landtage der Monarchie ihre Verzichtleistung bezüglich der Einhebung von Umlagen bei der Personaleinkommensteuer damals bereits für die ganze Dauer der gegenwärtigen Finanzplan-Periode, d. i. bis zum Jahre 1909, ausgesprochen haben.

Würde diese Zwangslage nicht bestehen, wir würden sofort den Antrag stellen, daß derjenige Teil der Personaleinkommensteuerträger, welcher außer dieser Steuer keine andere Staatssteuer leistet, mit einem, in einem besonderen Gesetze festzustellenden Höchstausmaße von Landes-, Bezirks- und Gemeinde-Zuschlägen belegt weiden kann.

Wir glauben, daß gegen eine derartige Besteuerung, bei welcher man übrigens noch inbezug aus die Kapitals- und Arbeitseinkommen perzentuelle Unterschiede machen könnte, und schließlich auch die niedrigsten Einkommensteuerzahler von der Belegung mit Umlagen befreit werden könnten, die reinen Personaleinkommensteuerträger gewiß nichts dagegen eizuwenden hätten, weil sie einsehen müssen, daß es auf die Dauer nicht geht, einerseits die Kosten der Gemeinde-, Bezirks- und Landesverwaltung auf die Schultern der Real- und Erwerbssteuerträger zu überwälzen, welche in Böhmen nebenbei auch 5, 270. 000 Kronen an Personaleinkommensteuer auszubringen haben, während die reinen Personaleinkommensteuerträger, welche an allen Einrichtungen des Landes, der Gemeinden und Bezirke Anteil haben, zu den immer mehr steigenden Kosten dieser Einrichtungen auch nicht einen Kreuzer beitragen.

Wenn durch die neue Steuerreform dem Lande, den Bezirken, den Gemeinden im weitesten Maße die Umlagebasis verkleinert wurde und dadurch diese autonomen Körperschaften zur neuerlichen Erhöhung der Umlagen der Realsteuerträger und Erwerbsteuerträger gezwungen worden sind, so können wir eine Festlegung des heutigen Zustandes für alle Zeiten unter keinen Umständen zulassen.

Wir müssen diesen finanziell bedrängten autonomen Körperschaften neue Einkommenquellen verschaffen, ohne daß hiebei die Real- und Erwerbsteuerträger wiederum mehr belastet werden.

In welcher Weise sich bereits diese Überlastung, äußert, mögen Sie aus dem Inhalte dieses Briefes ersehen, der mir kürzlich aus meinem Reichsratswahlbezirke Zugekommen ist.

Es heißt darin: Geehrter Herr Abgeordneter! "Ich weiß mich an niemanden anderen als Sie zu wenden, um Ihnen unser hartes Joch mitzuteilen.

Wir werden von unserer Gemeinde so gedruckt vor lauter Zahlung, daß wir nicht mehr wissen, was wir ansangen Sollen. Ich habe eine kleine Wirtschaft von 20 Strichgrund, zahle 18 fl. 25 Kreuzer k. k. Steuer ohne Umlagen in der Gemeinde.

Voriges Jahr machte ich eine schlechte Ernte, habe nur zwei Kühe und konnte nur 6 Hektoliter Gerste verkaufen, dafür bekam ich vom Juden 2291 fl. und für 4 Strich Hafer 14 fl., zusammen 3691 fl.

Ich habe aber 1000 fl. Schulden zu Verzinsen, eine Familie von 4 Kindern im Alter von 1 bis 8 Jahren zu erhalten, fein anderer Verdienst ist hier, überhaupt im Winter, gar nicht möglich. Wir Werden daher gezwungen, unsere Gemeinde zu Verlassen und auszuwandern.

Ich mochte daher den Herrn Abg. ersuchen, ob er uns könnte nicht darüber Auskünft geben, ob wir uns in Transvaal in Südafrika eine Existenz erwerben könnten und ob wir mit der deutschen Sprache durchkommen, wie sich die Reise am besten machen läßt und an wen wir uns wenden sollen.

Es würden sich hierorts zirka 20 Familien anschließen. "

Hoher Landtag ! In einer solchen jammervollen Weise äußert sich Uiberbelastung des verschuldeten Realbesitzes mit Steuern und Umlagen.

Unter Solchen Verhältnissen erhält dann noch der Mann einen Expresbrief vom Notar aus Manìtín, er möge ungesäumt 34 K 17 h Schul- und Gemeindeumlagen samt Kosten bezahlen, widrigenfalls die Pfändung und Exekution erfolgt.

Wir glauben auch nicht, und ich Schließe mich da dem Ausspruche meines Herrn Vorredners an, ich glaube nicht, daß die Befürchtung, welche aus den Reden einzelner Mitglieder der Steuerkommission des hohen Hauses und aus der Rede des Herrn Berichterstatters herausgeklungen hat, daß sich, wenn man die Personaleinkommensteuerträger mit Umlagen belasten würde, dieselben der Besteuerung gänzlich entziehen oder auswandern würden, da sie durch fein Grundobjekt an das Land gefesselt sind, zutreffen wird.

Ich habe habe bereits betont, daß diejenigen Personaleinkommensteuerträger, die auch Real- und Erwerbsteuerträger Sind, zur Umlagenzahlung nicht herangezogen werden sollen und auch die niedrigsten Personalsteuerzahler allenfalls verschont bleiben sotten.

Die anderen verbleibenden Herren Personaleinkommensteuerzahler müssen aber denn doch so viel Einsicht und heimatliches Solidaritätsgefühl besitzen, um zu erkennen, daß es nur gerecht ist, den ohnedies fürchterlich mit Abgaben überlasteten mittelständischen Realsteuer- und Erwerbsteuerträgern einen Teil der Umlagenbürde abzunehmen und für die Anteilnahme an den allgemeinen Wohlfahrtgeinrichtungen des Landes, des Bezirkes und der Gemeinde selbst einen Teil zur Kostenleistung zu übernehmen.

Es ist vorgekommen, daß in Gemeinden jene Wähler des ersten Wahlkörpers, die Sogenannten Goldkrägen, welche den ganzen Wahlkörper beherrschen, selbst keine Umlagen bezahlen, aber ihre Stimme in die Wagschale werfen, wenn es sich um die Erhöhung der Umlagen auf die Realsteuern handelt, welche die Herren nicht bezahlen. Dabei werden von dieser Seite zumeist die größten Anforderungen in Bezug auf fortschrittliche Einrichtungen und Verbesserungen in der Gemeinde gestellt, die dann die Realsteuer- u. Erwerbssteuerträger zu bezahlen haben.


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