Sobota 5. května 1900

taliu opatřila c. k. české universitě Karlo Ferdinandově a c. k. české vysoké škole technické v Praze pro všecky jejich fakulty, odbory a ústavy potřebám doby a účelu vyučovacímu vyhovující místnosti a zařízení. Ve formálném sněmu navrhujeme, aby návrh tento byl přikázán komisi rozpočtové.

V Praze, 5. května 1900.

Dr. Ladislav Dvořák a soudr.

Nejvyšší maršálek zemský: Naložím s tímto návrhem dle jednacího řádu.

Ich werde diesen Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterziehen

Die Herren Abg. Wolf und Genossen haben mir einen Antrag überreicht.

Páni poslanci "Wolf a soudruzi mi odevzdali návrh.

Ich ersuche diesen Antrag zu verlesen

Landtagssekretär Höhm (liest): Antrag des Abgeordneten Wolf und Genossen auf Durchführung der Sonntagsruhe für die Handelsangestellten.

Die Handelsangestellten entbehren trotz des unzweifelhaften und auch allgemein anerkannten grundsätzlichen Anspruches aus einen vollen Ruhetag in der Woche, beziehungsweise auf die volle Sonntagsruhe noch immer der gesetzlichen Regelung dieser Angelegenheit im Gegensatze zu den Arbeitern und Angestellten anderer Berufskreise.

Die Antwort, welche seitens Seiner Excellenz des Herrn Statthalters auf die in diesem Tagungsabschnitte gestellten bezüglichen Anfragen gestellt wurde, stellte die Erfüllung der Wünsche der Handelsangestellten zwar in Aussicht, aber erst nach Vornahme von Erhebungen, deren Dauer ganz unbeschränkt erscheint.

Zur Beschleunigung des Verfahrens und zu dem Zwecke, damit die Handelsangestellten der Sonntagsruhe in dem oben angeführten Umfange ehebaldigst, noch im Laufe dieses Sommers, theilhaftig werden, stellen die Unterfertigten den Antrag:

Der hohe Landtag wolle beschließen:

Die hohe Regierung, beziehungsweise Seine Excellenz der Herr Statthalter wird aufgefordert, zur Erfüllung des Anspruches der Handelsangestellten in Böhmen aus volle Sonntagsruhe unverzüglich die nöthigen Verfügungen zu treffen. Prag, am 5. Mai 1900.

Karl H. Wolf und Genossen.

Oberstlandmarschall: Ich werde diesen Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterziehen.

Naložím s tímto návrhem dle jednacího řádu.

Herr Abg. Wolf hat mir noch zwei Anträge überreicht, und ich bemerke, dass ich dieselben gleichfalls der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterziehen werde.

Pan poslanec Wolf mně ještě odevzdal dva návrhy, stran kterých poznamenávám, že s nimi naložím též dle jednacího řádu.

Ich ersuche diese Anträge zu verlesen

Landtagssecretär Höhm (liest): Antrag des Abg. Karl H. Wolf und Genossen, betreffs eines 5O% Steuernachlasses, sowie der Siftierung der Exekutionen in den Gemeinden Bruch, Neudorf und Herrlich im Bezirke

Teplitz.

Durch den am 19. Jänner d. J. ausgebrochene und durch viele Wochen anhaltenden Kohlenarbeiterausstand, ebenso durch viele Maßnahmen und Verfügungen der politischen Behörde wurden die Gewerbetreibenden in den beiden genannten Orten arg geschädigt.

Die Gefertigten stellen daher den Antrag:

1.     Die Regierung wird aufgefordert, sofort die nöthigen Erhebungen zu pflegen und den geschädigten Gewerbetreibenden einen 50 % Steuernachlass zu gewähren.

2.     Die Regierung wird aufgefordert, sofort alle Exekutionen in den Orten Bruch, Neudorf und Herrlich zu sistieren.

3.     Den Gewerbetreibenden und Hausbesitzern wegen Zahlung der rückständigen Steuern dieselben Zufristungen zu gewähren, wie der Großindustrie.

Prag, am 5. Mai 1900.

K. H. Wolf und Genossen.

Antrag des Abgeordneten K. H. Wolf und Genossen, betreffend die Regelung der Pensionsverhältnisse der Gemeindebeamten.

Die Altersversorgung der Gemeindebeamten und Angestellten entbehrt bisher in Böhmen einer einheitlichen Regelung durch die Landesgesetzgebung.

Während für die Altersversorgung der Bezirksbeamten bereits vorbereitende Schritte erfolgt sind, ist dies bezüglich der Gemeindebeamten nicht der Fall.

Und doch hat diese zahlreiche Gruppe von Amtspersonen, welche wichtige, die Grundlage der ganzen Staatsverwaltung bildende Aufgaben zu erfüllen haben und an Pflichteifer, wie auch an Arbeitsleistung niemandem nachstehen, das gleiche Anrecht auf die Fürsorge der Gesetzgebung.

Da die Schaffung eines Landesgesetzes erfahrungsgemäß eine lange Zeit in Anspruch nimmt, die Sicherstellung der genannten Beamten für den Fall des Alters und des Erlöschens der Arbeitsfähigkeit aber dringlich erscheint, könnte durch unmittelbares Einschreiten des Landesausschusses bei den Gemeinden vielleicht am raschesten eine wenigstens vorläufige Lösung dieser Frage angebahnt werden.

Die Unterzeichneten stellen daher den Antrag:

Der hohe Landtag wolle beschließen: Der hohe Landesausschuss möge an alle Bürgermeister, beziehungsweise Gemeindevorstehungen die Aufforderung richten, die Regelung der Pensionsverhältnisse ihrer Beamten und Angestellten nach § 32 der Gemeindeordnung durchfuhren und über die bezüglichen Maßregeln dem Landesausschusse spätenstens bis zum Jahresschlusse Bericht zu erstatten.

In formaler Beziehung wird beantragt, diesen Antrag an die Bezirks- und Gemeindecommission zu weisen.

Prag, am 5. Mai 1900.

K. H. Wolf und Genossen.

Oberstlandmarschall: Herr Abg. Wolf hat mir eine Aufrage an Seine Excellenz den Herrn Statthalter überreicht.

Pan poslanec Wolf mi odevzdal dotaz k jeho Excellenci panu místodržiteli.

Ich ersuche diese Interpellation zu verlesen.

Landtagssecretär Höhm (liest): Anfrage

des Abg. H. K. Wolf und Genossen an Seine Excellenz den Herrn Staathalter.

In Graupen, Bezirkshauptmannschaft Teplitz, fanden am 30 und 31. October vorigen Jahres die Gemeindevertretungswahlen aus dem III. und II. Wahlkörper statt.

Gegen das Ergebnis der Wahlen aus dem II. Wahlkörper wurde wegen vorgekommener Missbräuche und Gesetzwidrigkeiten bei Ausübung der Wahl auf Grund von Legitimationen am 7. November 1899 der Einspruch bei der Teplitzer k. k. Bezirkshauptmannschaft durch den deutschpolitischen Verein für Graupen, bezw. durch dessen wahlberechtigten Obmann, Herrn Krahl eingebracht.

Gleichzeitig wurde auch gegen das Ergebnis der Wahlen aus dem III. Wahlkörper durch Herrn David Weber Einspruch erhoben.

Diese beiden Einsprüche sind seit dieser Zeit, also durch ein volles halbes Jahr, zwar der Gegenstand von Erhebungen gewesen, aber bisher unerledigt geblieben.

Diese Unentschiedenheit der Lage ist für das Gemeindewesen von Graupen ein schwerer Nachtheil, da alle zielbewusste und energische Arbeit gehemmt ist, solange nicht Klarheit darüber geschaffen ist, wer eigentlich nach Recht und Gesetz mit der Vertretung der Gemeindeinteressen betraut, bezw. dazu verpflichtet erscheint.

Die Gefertigten stellen deshalb an Seine Excellenz den Herrn Statthalter die Anfrage, ob derselbe geneigt ist, die unverzügliche Erledigung dieser beiden, seit einem halben Jahre eingebrachten Einsprüche anzuordnen.

Prag, 5. Mai 1900.

K. H. Wolf und Genossen.

Oberstlandmarschall: Ich werde diese Interpellation an Seine Excellenz den Herrn Statthalter leiten.

Odevzdám tento dotaz Jeho Excellenci panu místodržiteli.

Seine Excellenz der Herr Statthalter hat sich das Wort erbeten.

J. Excell. p. místodržitel si vyžádal slovo.

C. k. místodržitel hrabě Coudenhove: Slavný sněme! Na základě Nejvýššího zmocnění prohlašuji sněm král. Českého po skončení dnešního sezení za odročený.

Hoher Landtag! Aus Grundlage Allerhöchster Ermächtigung erkläre ich den Landtag des Königreiches Böhmen mit Schluss der heutigen Sitzung für vertagt.

Nejvyšší maršálek zemský: Následkem tohoto prohlášení vládního dovoluji si žádati pp. poslance, kteří jsou členy komisí, aby spisy komisní odevzdali sněmovní kanceláři.

Infolge der eben vernommenen Regierungsmittheilung erlaube ich mir an die Mitglieder der Commissionen das Ersuchen zu stellen sie mögen die Schriften, welche sich auf die Commissionsverhandlungen beziehen, der Landtagskanzlei zurückstellen.

Prohlašuji, že jest sněm království českého odročen.

Ich erkläre den Landtag des Königreiches Böhmen für vertagt.

Schůze skončena o 4. hod. 10 min. odpoledne.

Schluss der Sitzung um 4 Uhr 10 Min.

Nachmittag.

Pilz, Verifikator.

Alois Kryf, verifikátor. Herbst, verifikátor.

Praha - Rohlíček & Sievers. - Prag.


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