Pondělí 26. března 1900

Der Antrag ist angenommen Návrh jest přijat.

Berichterstatter Laudesausschussbeisitzer Adalbert Graf Schonborn (liest): Hoher Landtag! Zu der am 28. Dezember 1899 vorgenommenen Wahl des Landtagsabgeordneten für den Wahlbezirk der Städte und Industrialorte Rumburg sind vom 1073 Wählern 739 erschienen

Von den abgegebenen Stimmen hat erhalten:

Herr Dr. Josef Malh 262, Dr. Ad.

Kenner 246 und Jos. Hannich 132 Stimmen.

An dem am 15. Jänner 1900 vorgenommenen Wahlgange haben 765 Wähler theilgenommen und erhielt dann Dr. Josef

Maly 352, Dr. Ad. Kellner 272 und Jos. Hannich 139 Stimmen.

Bei der am 17. Jänner vorgenommenen engeren Wahl, an welcher 739 Wähler theilgenommen haben, erhielt dann Dr. Josef

Maly 381 und Dr. Ab. Kellner 351 Stimmen

Nebstdem wurden 2 leere und 5 ungiltige Stimmzettel abgegeben.

Die absolute Majorität beträgt einschließlich der leeren Stimmzettel 371, ohne dieselben 370 Stimmen.

Die absolute Majorität in beiden Fällen erhielt Herr Dr. Josef Maly, welcher daher als Abgeordneter gewählt wurde

Da gegen den Wahlvorgang kein Anstand vorliegt, so erlaubt sich der Landesausschuss die Wahlakten mit dem Antrage zu unterbreiten:

Hoher Landtag wolle die Wahl des Herrn Dr. Josef Malý als Abgeordneten der Stadt Rumburg als giltig anerkennen und denselben zum Landtage des Königreiches Böhmen zulassen.

Slavný sněme, račiž volbu JUDra. Josefa Malého za poslance města Rumburku za platnou uznati a zvoleného ke sněmu království českého připustiti.

Oberstlandmarschall: Verlangt jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo? Es wird beantragt, die Wahl des Herrn JUDr. Malý für giltig zu erkennen.

Navrhuje se, by volba p. Dra. Malého byla uznána za platnou.

Ich ersuche die Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří s návrhem souhlasí, by vyzdvihli ruku.

Der Antrag ist angenommen.

Návrh je přijat.

Berichterstatter Landesausschussbeisitzer Ab. Graf Schonborn: Hoher Landtag! Zu der am 28. December 1899 vorgenommenen Wahl des Landtagsabgeordneten für den Wahlbezirk der Städte und Industrialorte Hohenebe, Langenau und Arnau sind von 1345 Wählern 431 erschienen

Von den abgegebenen Stimmen hat erhalten:

Herr Franz Stein, Schriftleiter in Eger, 420 Stimmen; die übrigen Stimmen waren zersplittert.

Nebstdem wurden 5 leere Stimmzettel abgegeben.

Die absolute Majorität beträgt einschließlich der leeren Stimmzettel 216, ohne dieselben 214 Stimmen. Die absolute Majorität in beiden Fällen erhielt Herr Franz Stein, Schriftleiter in Eger, welcher daher als Abgeordneter erwählt erscheint.

Da gegen den Wahlvorgang kein Anstand vorliegt, so erlaubt sich der Landesausschuss die Wahlakten mit dem Antrage zu unterbreiten:

Hoher Landtag wolle die Wahl des Herrn Franz Stein als Abgeordneten der Städte Hohenelbe, Langenan und Arnau als giltig ankennen und denselben zum Landtage des Königreiches Böhmen zulassen.

Slavný sněme, račiž volbu p. Františka Steina za poslance měst Vrchlabí, Lanov a Hostinné za platnou uznati a zvoleného ke sněmu království Českého připustiti.

Oberstlandmarschall: Verlangt jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo?

Es wird beantragt, die Wahl des Herrn Franz Stein für giltig zu erkennen.

Navrhuje se, by volba p. Františka Steina byla uznána za platnou.

Ich ersuche die Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří souhlasí s návrhem, by pozdvihli ruku.

Der Antrag ist angenommen.

Návrh jest přijat.

Landesausschußbesitzer Gras Schönborn (liest): Hoher Landtag! Zu der am 28. December 1899, vorgenommenen Wahl dreier Landtagsabgeordneten für den Wahlbezirk der Städte und Industrialorte Reichenberg mit Christianstadt sind von 2972 Wählern 1098 erschienen.

Von den abgegebenen Stimmen eihielten: Herr Dr. Karl Schücker 1035.

H. Friedrich Legler 1009, H. Heinrich Prade 1003, H. Wilhelm Kiesweiter 54, H. Josef Hannich 53, H. Karl Schiller 49.

Die übrigen Stimmen waren zersplittert

Die absolute Majorität beträgt 549

Stimmen

Die absolute Majorität erhielten die Herren Dr. Carl Schücker, Rechtsanwalt Friedrich Legler, Volksichullehrer, u Heinrich Prade, Reichsrathsabgeordneter, welche daher als Abgeordnete gewählt erscheinen.

Da gegen den Wahlvorgang kein Anstand vorliegt, so erlaubt sich der Landesausschuß die Wahlasten mit dein Antrage zu unterbreiten.

Hoher Landtag wolle die Wahl der Herren Dr. Carl Schücker, Friedrich Legler und Heinrich Prade als Abgeordnete der Städte Reichenberg mit Christianstadt als giltig ancikennen und dieselben zum Landtage des Königreiches Böhmen zulassen

Slavný sněme, račiž volbu p. dra. Schuckera, Bedřicha Leglera a Jindřicha Pradeho za poslance měst Liberce a Christianstadtu za platnou uznati a zvolené ke sněmu království Českého připustiti

Oberstlandmarschall: Es wird beantragt die Wahl der Herren Dr. Karl Schücker, Friedrich Legier und Heinrich Prade für giltig zu erkennnen und dieselben zum Landtage zuzulassen.

Navrhuje, se by uznaná byla za platnou volba p. dra. Karla Schuckera, Bedřicha Leglera a Jindřicha Pradeho a aby byli připuštěni ke sněmu.

Ich ersuche die Herren, welche dem Antrage zustimmen, ihre Hand zu erheben

Žádám pány, kterí s tímto návrhem souhlasí, by pozdvihli ruku.

Der Antrag ist angenommen.

Návrh jest přijat.

Landesauss hußbesitzer Ad. Gras Schönborn (liest: Hoher Landtag! Zu der am 21 December 1899 vorgenommenen Wahl des Landtagsabgeordneten für den Wahlbezirk der Landgemeinden der Gerichtsbezirfe Leitmeritz, Lobositz und Auscha sind von den 207 ordnungsmäßig gewählten Wahlmännern 192 erschienen und es haben hiervon für den Herin Franz Kutscher, Gemeindevorsteher in Lichtowitz, 117 Wahlmänner, für den Herrn

Dr. Josef Ritter von Grimm, k. k. Statthaltereirath, 74 Wahlmänner und für den Herrn Victor Conrath, Gutsbesitzer in Lukawetz, 1 Wahlmann gestimmt, so dass Herr Franz Kutscher Gemeindevorsteher in Lichtowitz, mit absoluter Majorität gewählt erscheint.

Da gegen den Wahlvorgang kein Anstand vorliegt, so hat der Landesausschuss die Ehre die Wahlakten mit dem Antrage zu unterbreiten:

Hoher Landtag wolle die Wahl des Herrn Franz Kutscher, Gemeindevorstehers in Lichtowitz, als Abgeordneten für die Landgemeinden der Gerichtsbezirke Leitmeritz, Lobositz und Auscha als giltig anerkennen und denselben zum Landtage zulassen.

Slavný sněme, račiž volbu pana Františka Kutschera, obecního starosty v Litěchovicích za poslance venkovských obcí okresů soudních Litoměřického, Lovosického a Oušteckého za platnou uznati a zvoleného k sněmu českému připustiti

Nejvyšší maršálek zemský: Žáda někdo za slovo?

Verlangt jemand das Wort?

Navrhuje se, aby volba p. Františka Kutschera byla uznána za platnou.

Es wird beantragt, die Wahl des Herrn Franz Kutscher für giltig zu erkennen.

Žádám pány, kterí s návrhem souhlasí, by vyzvedli ruku

Ich ersuche die Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Návrh jest přijat.

Der Antrag ist angenommen

L. -A. -Beisitzer Graf Schönborn (liest): Hoher Landtag! Zu der am 21. Dezember 1899 vorgenommenen Wahl des Landtagsabgeordneten für den Wahlbezirk der Landgemeinden der Gerichtsbezirke Dauba und Wegstädtl sind von den 88 ordnungsmäßig gewählten Wahlmännern 84 erschienen und es haben hievon 52 für Den Herrn Wenzel Nerad, Gemeindevorsteher in Střischowitz, 23 für den Herrn Karl Ungermann, Landwirt in Křeschov, 8 für den Herrn Anton Nittel, Oekonom in Sebitsch, gestimmt, ein Stimmzettel war leer.

Es erscheint somit Herr Wenzel Nerad, Gemeindevorsteher in Střischowitz, mit absoluter Majorität gewählt.

Da gegen den Wahlvorgang kein Anstand vorliegt, so hat der Landesausschuss die Ehre die Wahlakten mit dem Antrage zu unterbreiten:

Hoher Landtag wolle die Wahl des Herrn Wenzel Nerad, Gemeindevorsteher in Střischowitz als Abgeordneten für die Landgemeinden der Gerichtsbezirke Dauba und Wegstädtl als giltig anerkennen und denselben zum Landtage zulassen.

Slavný sněme, račiž volbu p. Václava Nerada, obecního starosty ve Stříšovicích, za poslance venkovských obcí okresů soudních Dube a Štětí za platnou uznati a zvoleného k sněmu připustiti.

Oberstlandmarschall. Verlangt jemand das Port?

Žáda někdo za slovo?

Es wird beantragt, die Wahl des Herrn Wenzel Nerad für giltig zu erkennen.

Navrhuje se, by volba p. Václava Nerada byla uznána za platnou.

Ich ersuche die Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zn erheben.

Žádám pány, kteří s návrhem souhlasí, by vyzvedli ruku.

Der Antrag ist angenommen.

Návrh jest přijat.

L. -A. -Beisitzer Ad Graf Schonborn: Hoher

Landtag! Zu der am 21. December 1899

vorgenommenen Wahl des Landtagsabgeordneten für den Wahlbezirk der Landgemeinden der Gerichtsbezirke Landskron, Grulich und

Rokitnitz sind von den 161 ordnungsmäßig gewählten Wahlmännern 115 erschienen und es haben hievon 114 für den Herrn Franz Peschka, Grundbesitzer in Abtsdorf, und 1 für den Herrn Josef Grund, Stadtrath in Grulich gestimmt, so dass Heu Franz Peschka, Grundbesitzer in Abtsdorf, mit absoluter Majorität gewählt erscheint.

Da gegen den Wahlvorgang kein Anstand vorliegt, so hat der Landesausschuss die Ehre, die Wahllkten mit dem Antrage zu unterbreiten:

Hoher Landtag wolle die Wahl des Herrn Franz Peschka, Grundbesitzers in Abtsdorf, als Abgeordneten für die Landgemeinden der Gerichtsbezirke Landsfron, Grulich und Rokitnitz als giltig anerkennen und denselben zum Landtage zulassen.

Slavný sněme, račiž volbu p. Františka Peschky, statkáře v Opatové, za poslance venkovských obcí okresů soudních Landškrounského, Králického a Rokytnického za platnou uznati a zvoleného ke sněmu českému připustiti.

Oberstlandmarschall: Verlangt jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo?

Der Landesausschuss beantragt. die Wohl des Herrn Franz Peschka zu genehmigen

Navrhuje se, aby volba p. Frant. Peschky byla uznána za platnou.

Ich ersuche die Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben

Žádám pány, kteří s návrhem souhlasí, by vyzvedli ruku.

Der Antrag ist angenommen. Návrh jest přijat.

Berichterstatter L. -A-Beis. Graf Schonborn (liest):

Hoher Landtag! Zu der am 21. Dez. 1899 vorgenommenen Wahl des Landtags abgeordneten für den Wahlbezirk der Landgemeinden der Gerichtsbezirke Kaaden, Pressnitz, Duppau sind von den 137 ordnungsmäßig gewählten Wahlmännern 133 erschienen und es haber hievon 101 für den Hin. Anton Steiner, Landwirth in Dörnsdorf, 11 für den Herrn Karl M. Hergl, Sekretär in Prag, 9 für den Herrn Ferdinand Stamm, Bergwerksbesitzer in Fünfhunden, 6 für den Herrn Dr. Alois Arthur Seydl, Professor in Liebwerd, und 1 für den Herrn Anton Schrötter, Landwirth in Dörnsdorf, gestimmt, 1 Stimmzettel war leer

Es erscheint demnach H. Anton Steiner, Landwirth in Dörnsdorf mit absoluter Majorität gewählt.

Da gegen den Wahlvorgang kein Anstand vorliegt, so hat der Landesausschuss die Ehre die Wahlakten mit dem Antrage zu unterbreiten:

Hoher Landtag wolle die Wahl des H. Anton Steiner, Landwirthes in Dörnsdorf, als Abgeordneten für die Landgemeinden der Gerichtsbezirke Kaaden-Preßnitz-Duppan als giltig anerkennen und denselben zum Landtage zulassen.

Slavný sněme, račiž volbu pana Ant. Steinera, rolníka v Dornsdorfu, za poslance venkovských obcí okresů soudních Kadaňského, Přísečnického a Doupovského za platnou uznati a zvoleného k sněmu českému připustiti.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo ?

Es wild beantragt, die Wahl des H. Anton Steiner für giltig zu erkennen.

Navrhuje se, aby volba p. Antonína Steinera uznána byla za platnou

Ich ersuche die Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben

Žádám pány, kteří s návrhem souhlasí, by vyzvedli ruku.

Der Antrag ist angenommen.

Návrh jest přijat.

Berichterstatter L.-A. -Beif: Graf Schonborn (liest):

Hoher Landtag! Zu der am 21. Dez 1899 vorgenommenen Wahl des Landtagsabgeordneten für den Wahlbezirk der Landgemeinden der Gerichtsbezirke Eger, Wildstein und Asch sind von den 115 ordmingsmäßig gewählten Wahlmännern 103 erschienen und es haben hievon 97 für den Herrn Josef Walter, Landwirth in Thurn, 2 für den Herrn Dr. Adolf Baymann, Professor in Prag, gestimmt, 4 Stimmzettel waren leer.

Es erscheint demnach Herr Josef Walter Landwirth, in Thurn mit absoluter Majorität gewählt

Da gegen den Wahlvorgang kein Anstand vorliegt, so hat der Landesausschuss die Ehre, die Wahlakten mit dem Antrage zu unterbreiten:

Hoher Landtag wolle die Wahl des H. Josef Walter, Landwirthes in Thurn, als Abgeordneten für die Landgemeinden der Gerichtsbezirke Eger, Wildstein und Asch als giltig anerkennen und denselben zum Landtage zulassen

Slavný sněme, račiž volbu p. Josefa Waltora, rolníka v Thurnu, za poslance venkovských obcí okresů soudních Chebského, "Wildsteinského a Ašského za platnou uznati a zvoleného k sněmu českému připustiti

Oberstlandmarschall: verlangt jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo?

Es wird beantragt, die Wahl des H. Josef Walter für giltig zu erkennen.

Navrhuje se, aby volba pana Josefa Waltera uznána byla za platnou.

Ich ersuche die Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří s návrhem souhlasí, by vyzvedli ruku.

Der Antrag ist angenommen

Návrh jest přijat.

Berichterstatter L. -A. -Beis. Ad. Graf Schönborn (liest):

Hoher Landtag! Zu der am 21. Dez. 1899 vorgenommenen Wahl des Lantagsabgeordneten für den Wahlbezirk der Landgemeinden der GerichtsbezirkeTeplitz, Dux und Bilin sind von den 221 ordnungsmäßig gewählten Wahlmännern 205 erschienen und es haben hievon für den Herrn Karl Hermann Wolf, Reichsrathsabgeordneten in Wien, l91 und für den Herrn Josef Klinger, Oberlehier in Haag 11 Wahlmänner gestimmt, 3 Stimmzettel waren leer

Es erscheint somit Herr Karl Hermann Wolf, Reichsrathsabgeordneter in Wien, mit absoluter Majorität gewählt.

Da gegen den Wahlvorgang kein Anstand vorliegt, so hat der Landesausschuss die Ehre, die Wahlakten mit dem Antrage zu unterbreiten:

Der hohe Landtag wolle die Wahl des Herrn Karl Hermann Wolf, Reichsrathsab-

geordneten in Wien, als Abgeordneten für die Landgemeinden der Gerichtsbezirke Teplitz, Dux und Bilin als giltig anerkennen und denselben zum Landtage des Königreiches Böhmen zulassen.

Slavný sněme, račiž volbu p. Karla Heřmana Wolfa, říšského poslance ve Vídni, za poslance venkovských obcí okresů soudních Teplického, Duchcovského a Bilinského za platnou uznati a zvoleného ke sněmu království Českého připustiti.

Oberstlandmarschall: Verlangt jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo?

Es wird beantragt, die Wahl des H. Karl Heimann Wolf für giltig zu eikennen.

Navrhuje se, by volba pana Karla Heřmana Wolfa byla uznána za platnou.

Ich ersuche die Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří s návrhem tímto souhlasí, by vyzdvihli ruku.

Der Antrag ist angenommen. Návrh jest přijat.

Přísedící zemského výb. hr. Vojtěch Schonborn (čte):

Slavný sněme! K volbě poslance do sněmu pro volící okres měst a míst průmyslových Slaný, Louny, Rakovník a Velvary konané dne 6. února 1900 dostavilo se z 2503 voličů 1368.

Z odevzdaných hlasů obdržel pan JUDr. Ladislav Dvořák 832 hlasy, Karel Stan. Sokol 290 hlasů, Václav Jar Klofáč 179 hlasů.

Nadpoloviční většina hlasů činí 685.

Tuto nadpoloviční většinu hlasů obdržel pan JUDr. Ladislav Dvořák, který tudíž byl za poslance zvolen.

Jelikož proti volbě této není závady, předkládá zemský výbor volební spisy navrhuje:

Slavný sněme, račiž volbu p. JUDra Lad. Dvořáka za poslance měst Slaný, Louny, Rakovník a Velvary za platnou uznati a zvoleného k sněmu království Českého připustiti!

Höher Landtag wolle die Wahl des H. JUDr. Ladislaus Dvořák als Abgeordneten der Städte Schlan, Laun. Raudnitz und Welwarn als giltig erkennen und denselben zum Landtage des Königreiches Böhmen zulassen.

Nejv. rnaršálek zemský: Žádá někdo za slovo?

Verlangt jemand das Wort ?

Navrhuje se, aby volba p. dra Ladislava Dvořáka byla uznána za platnou

Es wird beantragt, die Wahl des H. Dr. Dvořák für giltig anzuerkennen.

Žádám pány, kteří s timto návrhem souhlasí, by vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche dein Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Návrh jest přijat.

Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter L. -A. -Beisitzer Graf Adalbert Schönborn (liest) Hoher Landtag! Bei der am 3. März 1900 Vormittags vorgenommenen Wahl des Landtagsabgeordneten für den Wahlbezirk der Landgemeinden der Gerichtsbezirke Reichenberg, Gablonz, Tannwald sind von den 226 Wählern 223 erschienen.

Von den abgegebenen Stimmen haben erhalten: Herr Franz Besenmüller, Kaufmann in Ratschendorf, 102 Stimmen, Herr Erhard Arnold, Bürgerschullehrer in Reichenberg 80 Stimmen und Herr Mathias Krainz, Redakteur in Reichenberg, 41 Stimmen. Die absolute Majorität beträgt 112 Stimmen.

Diese absolute Majorität erhielr keiner der Vorgenannten, es wurde sonach eine zweite Wahl auf denselben Tag Nachmittags anberaumt, zu welcher von 226 Wählern 218 erschienen sind.

Von den abgegebenen Stimmen hat erhalten:

Herr Franz Besenmüller, Kaufmann in Ratschendorf 138 Stimmen und Herr Erhard Arnold, Bürgerschullehrer in Reichenberg 80 Stimmen. Die absolute Majorität beträgt 110 Stimmen.

Diese absolute Majorität erhielt Herr Franz Besenmüller, welcher daher als Abgeordneter gewählt erscheint.

Da gegen den Wahlvorgang kein Anstand vorliegt, so erlaubt sich der Landesausschuss die Wahlakten mit dem Antrage zu unterbreiten:

Hoher Landtag wolle die Wahl des Herrn Franz Besenmüller als abgeordneten der Landgemeinden der Gerichtsbezirke Reichenberg-Gablonz-Tannwald als giltig anerkennen und denselben zum Landtage des Königreiches Böhmen zulassen.

Slavný sněme, račiž volbu p. Frant. Besenmüllera za poslance venkovských obcí soudních okresů Liberce, Jablonce a Tannwaldu za platnou uznati a zvoleného ke sněmu království českého připustiti

Oberstlandmarschall: Verlangt jemand das Wort ?

Žádá někdo za slovo?

Es wird beantragt, die Wahl des Herrn Franz Besenmüller für giltig zu erkennen und denselben zum Landtage zuzulassen.

Navrhuje se, aby volba p. Františka Besenmüllera byla uznána za platnou a aby byl připuštěn ke sněmu.

Ich ersuche die Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří s návrhem souhlasí, by vyzdvihli ruku.

Der Antrag ist angenommen

Návrh jest přijat.

Příštím předmětem denního pořádku jest volba verifikačního výboru.

Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist die Wahl des Verificationsausschusses.

Diese Wahl wird von den Curien ausgeführt und ich werde daher am Schlüsse des Sitzung die Curien ersuchen, die betreffenden Wahlen in der Weise vorzunehmen, dass jede Curie 3 Mitglieder in den Verificationsausschuss wählt.

Volba verifikačního výboru děje se kuriemi a požádám na konci sezení kurie, aby každá volila po třech členech do verifikačního výboru.

Tím jest denní pořádek vyčerpán. Damit ist die Tagesordnung erschöpft.

Ich werde zur Angelobung der Abgeordneten schreiten.

Přikročíme k skládání slibu.

Bevor ich zur Angelobung der neu gewählten Abgeordneten schreite, erlaube ich mir dem hohen Hanse mitzutheilen, dass mir die Herren Abg. Iro und Walter Rechtsverwahrungen übergeben haben mit dem Ersuchen dieselben vor der Abnahme der Angelobung dem hohen Hause zur Kenntnis zu bringen. Ich habe keinen Grund, diesem Wunsche nicht zu willfahren und ersuche die Rechtsverwahrung des Herrn Abg. Iro zu verlesen

Landtagssecretär Höhm (liest): Rechtsverwahrung. Indem ich diese nach § 9. L. -O. vorgeschriebene Angelobung leiste, verwahic ich mich aus das Nachdrücklichste dagegen, dass meinem Eintritte als Abgeordneter der Stadt Eger in den böhmischen Landtag die Bedeutung beigelegt werde, dass ich dadurch die staatsrechtliche Zugehörigkeit von Eger zu Böhmen anerkenne. Es erfolgt vielmehr meine Betheiligung an den Verhandlungen des Landtages unter der ausdrücklichen Wahrung der staatsrechtlichen Sonderstellung von Eger gegenüber Böhmen, die sich aus folgenden geschichtlich beglaubigten Thatsachen ergibt

Die Stadt Eger und die dazu gehörige Landschaft wurde im Jahre 1315 als unmittelbares Gebiet des deutschen Reiches vom Kaiser Ludwig dem Baiern an den König Johann von Böhmen für eine Summe von 10 000 Mark Silber verpfändet, wovon die Stände und die Bürgerfchaft von Eger mittels offenen Briefes am 24. August 1315 vorständigt wurden.

Diese Verpfändung wurde aber erst nach der Schlacht bei Mühldorf (18. September 1322) wirksam.

Bei der am 23. October 1322 erfolgten Übernahme in den Pfandbesitz gelobte jedoch König Johann den Egerer Bürgern, alle ihre von den römischen Kaisern und Königen gewährten Rechte zu wahren und versprach, dass die Bürger von Eger mit keinem Kämmerer von Böhmen zu schaffen haben sollen.

In dem durch die Übernahme von Egersammt Bezirk in den Pfandbesitz des Königs von Böhmen begründeten Rechtszustande ist keine Änderung durch irgend einen Staatsvertrag oder Rechtsact eingetreten. Den von Seite der böhmischen Stände wiederholt unternommenen Versuchen, Eger in die böhmischen Landtagsbeschlüsse einzubeziehen.

traten die Stände und die Bürgerschaft von Eger mit Erfolg entgegen und hielten bei den Huldigungen, die sie den Trägern der böhmischen Krone leisteten, stets daran fest, dass Eger und dessen Gebiet nur eine Pfandschaft von Böhmen sei.

Diese Sonderstellung und die damit verbundenen Rechte und Privilegien wurden auch von den Nachfolgern des Königs Johann bis Karl IV. anerkannt.

Nach Vernichtung der ursprünglichen Verpfändungsurkunden durch einen Brand wurde von den geistlichen Kurfürsten eine neue Urkunde über die erfolgte Verpfändung Egers sammt seinem Gebiete an die Krone Böhmens ausgestellt, worauf Karl der IV. die Privilegien der Stadt Eger bestätigte sowie die Unterstellung von Asch, Selb und Redwitz unter das Egerer Gericht.

Ebenso bestätigte König Wenzel im Jahre 1376 die Egerer Freiheiten und Rechte, Kaiser Siegmund am 26. Juni 1417 und König Georg Poděbrad 1448.

Dass andererseits Eger durch die erfolgte Verpfändung nicht aufgehört hatte, rechsunmittelbares Gebiet zu bleiben, ergibt sich ans vorlieg enden zahlreichen kaiserlichen Rescripten und Reichsmatrikeln, in denen Cger als Reichsstadt bezeichnet wird.

Dem Könige Wladislav dem Jagellonen leisteten die Egerer den Huldigungseid als "Pfandschaft der Krone Böhmens vom heiligen römischen Reiche nach laut derselben Vorweisung und Vorschreibung, was sie dem heiligen römischen Reiche zu thun verpflichtet sind, getreu und unterthänig zu sein. "

In gleicher Weise huldigten die Stände Egers als Pfandschaft der Krone Böhmen am 10 März 1577 dem Kaiser Maximilian II., am 15. Februar 1612 dem Kaiser Mathias und am 23. Mai 1623 Ferdinand II. als Königen von Böhmen.

Mit Rescript des letztgenannten Kaisers vom 17 Juli 1625 erhielten die Egerer die Bestätigung ihrer Privilegien in der Weise, dass die Urkunden Maximilians I. (4. Mai 1495), Karls IV. (14. August 1530), Maximilians 11 (18 Nov. 1566), Rudolfs II. (1577) und Mathias (20. März 1613) erneuert wurden.

Auch dein Kaiser Ferdinand III. wurde die Huldigung nicht als Erbe- sondern als Pfandherrn geleistet, und auch dieser bestätigte ihre Privilegien ohne den von den böhmischen Standen beantragten Beisatz, "soweit diese nicht der vernewerten Landesordnung des Königreichs Böhmen zuwider sind, gegen den sich die Vertreter der Stände und der Landschaft Eger auf das Nachdrücklichste vorwahrt haben

Als Pfandschaft Böhmens leisteten ferner die Stände von Eger am 1. Juni 1659 dem Kaiser Leopold 1, am 29. October 1701 dem Kaiser Josef I. und am 17. Juli 1714, Karl VI. den Huldigungseid.

Auf dem am 23. Juli 1721 in Eger infolge kaiserlichen Befehles von den 3 Ständen des Egerlandes abgehaltenen Landtage wurde laut der im geheimen Archive zu Euer in einer Ausfertigung aufbewahrten sogenannten Accessionsurkunde der pragmatischen Sanction beigetreten und hiebei die pfandiechtliche Stellung sowie die besonderen Privilegien und Reihte von Eger ausdrücklich vorbehalten.

Die pragmatische Sanction ist ein für die österreichisch-nngarische Monarchie noch heute giltiges Staatsgrund- und Hausgesetz, ein Staatsvertrag, welcher vom damangen Träger der Staatsgewalt mit den einzelnen selbständigen Theilen der Monarchie abgeschlossen wurde, durch den also Stadt und Gebiet Eger als ein selbständiges Rechtssubject anerkannt wurden, der für beide Theile, nämlich sowohl für den Rechtsnachfolger Kaiser Karl VI. als auch für Egerund dessen Vertreter bindend ist und von dem somit kein Theil einseitig abgehen kann.

Im Sinne dieser staatsrechtlichen Sonderstellung von Eger und dessen Gebiet sind auch die böhmischen Ständeversammlungen von dieser Stadt und diesem Gebiete niemals beschickt worden.

Der čechische Geschichtsforscher und Landeshistoriograph Franz Palacký sagt in einer Zuschrift, die er am 15. October 1847 an den Magistrat der Stadt Eger richtete, wörtlich: "Dem Gefertigten ist ein besonderer Incorporationsact der Stadt Eger und des Bezirkes von Eger zum Lande Böhmen nicht bekannt und er hegt begründeten Zweifel, dass ein solcher jemals stattgefunden habe.

Durch einen Staatsvertrag ist es gewiss nicht geschehen u. s. w. denn, dass die Stadt Eger den böhmischen Landtag vor der er neuerten Landesordnung vom Jahre 1627 nicht zu beschicken pflegte, ist gewiss.

Ihre jetzige Landtagsfähigkeit liegt aber implicite in dem Umstände, dass Eger gleich anderen königlichen Städten in Böhmen als Pfandschaft zur Huldigung und Krönung eines neuen Königs Deputierte zu senden aufgefordert wurde.

Auf Grund aller dieser, Thatsachen und des durch sie begründeten Rechtszustandes, der durch spätere rechtsgiltige Vereinbarungen mit dem Egerer Land, ja nicht einmal durch einseitige Acte der Staatsgewalt deregiert wurde, nachdem somit eine förmliche Einverleibung des Egerer Landes in Böhmen zweifellos niemals stattgefunden hatte, erkläre ich hiermit als Vertreter der Stadt Eger nochmals an den Landtagsverhandlungen nur unter vollfter Wahrung und Aufrechthaltung aller Standesrechte und Privilegien Egers und unter ausdrücklicher Verwahrung gegen jedes Präjudiz, das aus dieser meiner Betheiligung an den Landtagsverhandlungen gezogen werden könnte, teilzunehmen.

Prag am 26. März 1900.

Karl Iro, Landtagsabgeordneter der Stadt

Eger.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche nunmehr die Verwahrung, welche mir der Herr Abgeordnete Walter überreicht hat, zu verlesen.

Landtagssecretär Höhm (liest): Se. Durchlaucht dem Fürsten Georg Lobkowicz als Oberstlandmarschall von Böhmen!

Als der von den Landgemeinden der Bezirke Eger, Wildstein und Asch gewählte Landtagsabgeordnete, beehre ich mich hiedurch Eurer Durchlaucht, als dem Oberstlandmarschall von Böhmen mitzutheilen, dass ich vollständig aus dem Rechtsstandpunkte der Sonderstellung des Egerlandes stehe, nur unter ausdrücklicher Betonung dieses Rechtsstandpunktes in den böhmischen Landtag eintrete und mit Hinweis darauf die Angelobung leiste.

Ich ersuche Euer Durchlaucht, diese meine Erklärung dem böhmischen Landtage zur Kenntnis zu bringen.

Prag am 26 März 1900.

J. Walter

Oberstlandmarschall: Ich werde nunmehr zur Angelobung schreiten.

Přikročím nyní ku skládání slibu. (Zvoní).

Pan sněmovní tajemník přečte přísežní formuli a žádám pány, jichž jména budou vyvolána, by ráčili předstoupiti, mně po dali ruku a vyslovili slovo "Slibuji. "

Der Herr Landtagssekretär wird die Angelobungsformel vorlesen. Ich ersuche jene H. H., deren Namenwerden aufgerufen werden, einzeln vorzutreten, mir die Hand zu reichen und das Wort "Ich gelobe auszubrechen.

Landtagssecretär Höhm (liest): Sie werden als Landtagsabgeordn in die Hände Seiner Durchlaucht des Herrn Oberstlandmarschalls an Erdesstatt geloben Seiner Majestät dem Kaiser Treue und Gehorsam, Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten

Učiníte co poslancové slib na místě přísahy v ruce nejvyš. maršálka zemského, že chcete J. V. císaři pánu věrní, Jeho poslušní býti, zákony zachovavati a své povinnosti plniti.

Herr Aigner!

Abg. Aigner: Ich gelobe.

Landtagssecretär Höhm: Herr Dr. Bareuther! (Fehlt).

Landtagssecretär Höhm Herr Bendl! Abg. Bendl: Ich gelobe.

Landtagssecretär Höhm Herr Besenmüller!

Abg. Besenmüller: Ich gelobe.

Snemovni sekretář Höhm: Pan Dr. Dvořák Ladislav.

Posl. Dr. Lad. Dvořák: Slibuji! Landtagssecretär Höhm: Herr Gebler! Abg. Gebler: Ich gelobe.

Snemovni sekretár Höhm: Pan Hořica! (Schází. )

Landtagssecretär Höhm: Herr Iro!

Abg. Iro: Ich gelobe.


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