Pánové, to jest podivné stanovisko, to znamená tolik: Stát umyje si naproti živnostanstvu ruce, a řekne:
"Já jsem pro Vás učinil již, co bylo možné, já jsem Vám slevu povolil, a já uznávám, že dosavadní obtíže živnostenskéko výdělku jsou velké.
Já to udělal, a když přijde země a uvalí Vám na to přirážky, a nemá žádného slitování, jdete na zemský sněm, a tam žalujte, že to na Vás uvalili. "
To znamená to nynější vyskytující se vyzývání nás, abychom jen pomoc. difíerenciace, přirážek zemských uvalili co možná největší břemena na živnostenské interesenty, to jest, abychom tu slevu, kterou stát ve své jakési generoritě pokládal za nutnou, jim zase vzali.
Pánové, za takový způsob finanční po litiky se my, zástupci interessů městských poděkujeme a ponecháváme dělání takové finanční politiky státu, který nijak neuznal za potřebné, aby co pro daně reální do zákona přišlo, také co se týče daně živnostenské, v zákoně se nacházelo.
Mám teď ještě několik slov, která se týkají těch pěti let. Pánové, já neříkám, že par depnis stojíme na tom, aby se místo 10 let povolilo pět let. Já říkám: Vůči tomu, jak stát se nepotazoval zastupitelstev zemských - nemluvím o všech těch samosprávných sborech - není také možno a třeba vystupovati zděs příliš vybranou šetrností oproti státu a jeho finančně-politickým interesům, zejména potud, že jeho interesy finančně-politické se tím usnesením o nejkratší lhůté nepřátelsky nebo nepříznivě nedotýkají. Ale mně zdá se, že může přijíti za těch pět let doba, - a v tom dovoluji si odpírati tomu, co J. E. p. místodržitel řekl, - kde bude velmi jasno, jak dopadne všecek ten příjem jednotlivých osobních daní, jak jsou roztříděny daně, a jaké budou jejich výnosy. Pak, pánové, bude možno se státem vážnější slovo promluviti o tom, jak by se ty finance zemské mohly v budoucnosti lépe upraviti, snad s jakousi změnou tohoto nynějšího zákona z října 1896.
Já zejména na to ukazuji, že když vláda chce, a bude chtíti nám přispívati k úpravě financí zemských, že bychom se někdy museli domáhati toho, aby ten princip různého obtěžování jednotlivých důchodů sobě pamatovala, a aby nám, až my se budeme domáhati progressivní úpravy přirážek zemských, tuto differenciaci rovněž tak odporučovala, jako nám odporučuje nyní difierenciaci v té formě, aby se na živnostenský důchod uvalila větší přirážka.
O tom snad by bylo mluviti, ale ne abychom vybrali jeden důchod a ten zvláště obtížili.
Pamatujte, pánové, že my jsme politické zastupitelstvo, které musí účtovati také trochu s náladou a prospěchy svého voličstva.
Představte si, jaký by to byl dojem, kdybychom dnes při tom třídění nových daní ještě přišli k takovému důležitějšímu sboru interressentů, jako jest městská kurie, s insinuací, že mají platiti nadále větší přirážku, než kdokoli jiný.
Já o tom nemluvím, ale ten princip differenciace zdá se mi býti správným, když se udělá všeobecně a řekne se, že každý větší důchod jest progressivní větší přirážkou stížen.
Dále pánové, pamatujme na to, že historie finanční ukazuje, že ve velmi blízké blízkosti osobní daně důchodové často nachází se daň z majetku, a že ta daň z majetku se často osvědčovala jako velmi dobrá finanční pomoc zejména pro užší svazky samosprávné.
To jsou však věci, které nechci dle určitého finančního programu uváděti: ale to jsou věci, o kterých se bude moci po 5 letech velmi dobře diskutovati, až pánové, přijde doba, kde se ta osobní daň důchodová vžila a my její výsledky budeme míti na přehledné tabulce před sebou.
Konečně při tom ještě jedné věci se musím dotknouti; - a pan řečník přede mnou, generální zpravodaj rozpočtu, to dobře naznačil - že výsledkem té nové osobní daně důchodové budou veliké převraty v celé skladbě v zastupitelstvech okresních a obecních.
To jest velmi možná věc, že ta dinamika těch jednotlivých živlů, které urrčují obecní zastupitelstvo, se velmi převrátí.
Pánové, já nevím, jestli vláda bude ihned a vždycky ochotna přistoupiti k takové změně platných zákonů zem. o volbách do obecních a okresních zastupitelstev, které by vyhovovaly, řekneme spravedlnosti, anebo řekneme tomu snad jakémusi konservativnímu směru, kterého jest sobě při skladbě těch zastupitelstev, aspoň jak poměry dnes jsou, přáti.
Pánové, to jest také dobré pro ten případ, abychom si ruku na hřídeli ještě podrželi, a tu zase máme tu dobrou závoru, v tom krátkém 5letém období, pro které se chceme zříci osobní daně důchodové.
Pánové, díváte-li se tedy kteréhokoli stanoviště, odporučuje se, abychom dále nešli, než na těch 5 let, "Vigilantibus iura" praví již staré latinské právní přísloví, "Vigilantibus iura scripta sunt" Držme se také toho a nechoďme dále, než finančně politicky správné utvoření daně důchodové vyžaduje a zůstaňme při tom, co navrhuje pan zpravodaj ve zprávě výboru, při 5letém sprostění od přirážek při osobní dani důchodové. (Výborně!)
Nejvyšší maršálek zemský: Žádá někdo za slovo?
Verlangt jemand das Wort?
Prohlašují rokování za skončeno.
Ich erkläre die Debatte für geschlossen und ertheile dem Berichterstatter das Schlusswort.
Berichterstatter Graf Zedtwitz: Hoher Landtag! Die beiden Herren Vorredner hatten die Güte, einz Inen Ausführungen Seiner Excellenz des Herrn Statthalters, welche gegen den Bericht der Budgetcommission gerichtet waren, entgegenzutreten, und dieselben zu entkräften; auch mir obliegt es, einige Bemerkungen in dieser Beziehung zu machen. Ich möchte vor allein constatieren, dass in dem von mir vertretenen Berichte der Budgetcommission in keiner Weise ausgesprochen ist, dass bei der Steuerreform die Regierung das fiskalische Interesse gewahrt hätte. Aber eines ist doch sicher. Die Regierung hat bei der ganzen Steuerreform im Auge gehabt, ihre bisherigen Einnahmen sich vollständig und ungeschmälert zu sichern und auch jenes Zuwachsperzent, welches auf Grund der bisherigen Erfahrungen sich ergibt, für die Zukunft sich zu sichern; erst die Überschusse, welche früher, bei der Einführung neuer Steuerarten von Seiten des Staates immer in Anspruch genommen worden sind, sollen dermalen dazu bestimmt sein, einzelnen bisher anerkannt überlasteten Steuerträgern damit eine Erleichterung zu gewähren und dann, leider muss ich es sagen, in verschwindend geringem Maße auch den Finanzen der Länder beizuspringen.
Letzterer Behauptung kann, wie ich glaube, wohl nicht widersprochen werden, wenn man ins Auge fasst, welche bedeutenden Beträge von den einzelnen Königreichen und Ländern in der Form directer und indirecter Steuern zugeführt werden, und wie sämmtliche Steuerquellen dieser Länder benützt werden, um die Staatseinnahmen zu vermehren und zu kräftigen. Und wenn man dem gegenüber stellt, dass nach dem Staatsvoranschlage für 1898 die Länder der diesseitigen Reichshälfte über 122 Millionen, als Erträgnisse der directen Steuern dem Staate liefern, und nahezu 340 Millionen Gulden an indirecten Steuern aus den einzelnen Königreichen und Ländern der Staatskassa abgeführt werden, so sind dem gegenüber die 3 Millionen Gulden, welche zur Verkeilung an die einzelnen Königreiche und Länder behufs Aufbesserung ihrer Finanzen bestimmt sind, verschwindend wenig, und glaube ich, dass die in dem Bericht der Budgetcommission niedergelegte Anficht, dass in dieser Zuweisung nur eine minimale Besserung der Finanzen enthalten ist, eilte wohlberechtigte ist.
Se. Excellenz der Herr Statthalter in Vertretung der Regierung hat bemerkt, dass es eigentlich nicht richtig sei, dass die Umlagebasis durch die Steuerreform und die in Folge derselben in Vorschreibung kommenden neuen Steuern verschlechtert werde.
Ich bedauere dem direct widersprachen zu müssen und halte die Berechnung der Budgetcommission aufrecht und zwar auch unter Anrufung der Berichterstattung für den Landesvoranschlag,
Die Rechnung ist eine sehr einfache. Es hat 1 Pzt der Umlagen im Jahre 1897 316. 000 fl. ergeben, während im Jahre 1898, nach den von der Finanzlandesdirektion dem Landesausschuße übermittelten Ausweisen und nach dem wahrscheinlichen Ertrage der Steuern 1 Pzt. derselben 291. 000 fl. beträgt, also um 24, 800 fl. weniger.
Es ist weiter daraus zu entnehmen, dass der Abgang, welcher - und hier be-. ziehe ich mich auf die Ziffern des heurigen Berichtes der Budgetcommission über den
Voranschlag - 15, 289. 000 fl. beträgt und mit einer 51 Pzt. Landesumlage gedeckt werden soll, wenn die vorjährige Umlagebasis bestünde, mit circa 48 Pzt. zu tilgen wäre.
Daraus ergibt sich doch ganz deutlich, dass die Umlagebasis gemindert ist. Nun wurde erwähnt, dass zu dieser Umlagebasis für das heurige Jahr, aber auch nur für das heurige Jahr, eine nachträgliche Forderung an der alten Erwerb- und Einkommensteuer von 1, 700. 000 st. zu rechnen ist.
Meine Herren! Dieser Betrag kann aber nicht als Bestandtheil der heurigen Umlagenbasis, sondern nach meiner Ausfassung nur als ein Rest der vorjährigen Umlagenbafis betrachtet werden, und wird dieser Auffassung auch dadurch Rechnung getragen, indem der Bericht des Herrn Referenten der Budgetcommission, und damit der von Seite Sr. Excellenz gegen mich angeführte Autorität, das vorjährige Landesumlagenprozent, nämlich 39 Pzt. auf diesen Restbetrag per 13/4 Millionen Gulden einzubeben beantragt, und damit auch der Auffassung dieses Berichtes ist, damit Rechnung trägt.
Ich muss also wohl den Ausspruch ausrecht halten, dass die Umlagebasis sich durch die Steuerreform verringert hat Sie Betrug im vorigen Jahre cirea 31, 600. 000 fl gegen 29, 189. 000 sl. im heurigen Jahre.
Es wurde von Sr. Excellenz, darauf hingewiesen und beide Herren Vorredner reagierten auch darauf, dass eine schließliche Remedur, um keine zu großen Umlageprozente ausschreiben zu müssen, darin gefunden werden könnte, dass man mit Rücksicht auf die erhöhten Steuernachlässe bei der seit 1. Jänner 1898 eingeführten allgemeinen Erwerbsteuer eine Differenzierung der Umlage für diese eintreten lassen könnte.
Seine Excellenz war so gütig zu bemerken, dass allerdings das Odium, mit einer erhöhten Umlage die von der Regierung in wohlmeinder Absicht gesetzlich bestimmte Erniedrigung der Erwerbsteuer wieder aufzuheben, auf den Landtag fiele.
Das ist ganz richtig, meine Herren, wir haber hier im Landtage des Königreiches Böhmen - und ich glaube, die bisherigen Verhandlungen haben dies zur Genüge ergeben stets das Bestreben gerade das Kleingewerbe, die schwächeren Existenzen, nach jeder Weise zu unterstützen und zu kräftigen Wir haben Einrichtungen beschlossen, oder zumindestens in Angriff genommen und vorbereitet, die hauptsächlich den kleinen und mittleren Gewerbestand heben sollen und nun sollen wir mit der Aufhbung jener wohlwollenden Maßnahmen kommen, welche von Seiten der Regierung durch die Steuerrefom eingeführt wurden und zwar heute schon, wo wir überhaupt über die ganze finanzielle Wirkung der Steuerreform bezw. der eingetretenen Nachlässe uns noch kein Bild machen können
Ich gebe zu, meine Herren, und ich will nicht präjudicieren und bin auch nicht ermächtigt von Seiten der Budgetcommission in dieser Richtung zu präjudicieren, dass es sich vielleicht mit Rücksicht auf die Höhe der Nachlässe in der Erwerbsteuer in Zukunft herausstellen wird, dass eine Differenz zierung der Umlage geboten erscheint. Aber dies heute zu thun, wo wir über den ganzen finanziellen Effekt der neu eingeführten Steuern und die Steuerreform überhaupt noch vollständig im Unklaren sind und die Wirkungen noch nicht bestimmen können, diesbezüglich einen Antrag zu stellen, bezw. die Folgeleistung gegenüber dem Antrage der Regierung hier auszusprechen das hielte ich für gewagt.
Die anderen Vorschläge, welche gemacht wurden, um die Verminderung der Steuerbasis einigermaßen zu paralisieren, hat die Budgetcommission dermalen ebenfalls zurückgewiesen oder, um es richtiger zu bezeichnen, zurückgestellt, ebenfalls mit der gewiß berechtigten Motivierung, es müsse erst das Ergebnis der Steuerreform sichergestellt werden, bevor derartige Maßnahmen in Angriff genommen werden können.
Ich glaube es aussprechen zu können, dass gewisse Vorschläge von Seite des Landesausschüsses einerseits, vielleicht auch hier aus der Mitte des Hauses direkt, gemacht werden müssen, um in dieser Richtung die durch die Steuerreform hervorgebrachten verschiedenen Wirkungen aus einzelne Kategorien von Steuerträgern bei der Umlagebemessung auszugleichen und deren Leistungen dem
Lande gegenüber wieder in ein gerechteres Verhältnis zu bringen.
Aber heute scheint das der Budgetcommission nicht rathsam.
Um es mit einem Worte auszusprechen Es empfiehlt die Budgetcommission dem hohen Landtage in den Resolutionen eine zuwartende Stellung, aber diese zuwartende Stellung wird auch dem hohen Landtag empfohlen bezuglich der definitiven Beschlußfassung, was die Befreiung der Personaleinkommensteuer von der Umlagepflicht anbelangt.
Es kann der Fall eintreten und diese Möglichkeit fass der Antrag der Budgetkommission ins Auge, dass die Ertrage der Personaleinkommensteuer derartige werden, dass jene Zuweisungen, welche durch das Gesetz von Seite der Regierung an die Lander zugesprochen wurden, gegenüber der außerordentlichen Steigerung der Personaleinkommensteuer in feinem Verhaltnisse liehen, und dass die Landesvertretungen, soweit sie freie Hand behalten haben, einsehen werden dass es für sie besser ist, die Personaleinkommensteuer, gegen dem, dass man die bisher durch das neue Gesetz berucksichtigte Realsteuer, aus dem Landesfonde schadlos halt, zu beumlagen, weil diese Umlage Summen ergibt, wodurch das Umlagepereent bedeutend erniedrigt werden und daher allen Steuerträgern Erleichterungen geschaffen werden können.
Aber das sind Fragen, die innerhalb der nächsten Jahre sich erst entscheiden werden und der Landtag des Konigreiches Böhmen kann sich nicht für eine lange Reihe von Jahren die Hande binden.
Ich mochte noch einige wenige Bemerkungen hinzufügen bezüglich jener Erorterungen, Welche der geehrte Hrn Augeordnete Dr. Fořt ausgesprochen hat.
Ohne in Abrede stellen zu wollen, dass die Beumlagung der Personaleinkommensteuer in der Theorie als ganz gerichtsertigt angesehen werden kann, mochte ich den ausgesprochenen Ansichten doch gegenuberstellen, dass wir uns in Steuerfragen zunachst auf den praktischen Boden stellen mussen, und da sage ich es ganz offen, dass ich es heute, vor der vollstandigen Entwickelung dieser Steuerreform, in dem Anfangsstadium derselben für unmöglich hatte, die gesammte Personalernkommensteuer mit variablen Umlagen zu belegen. Es wurde entschieden und darin stimme ich den Ausführungen Seiner Excellenz vollkommen uberein - die ganze Entwicklung und Ausgestaltung der Personaleinkommensteuer in der allerempfindlichsten Weise schadigen. Wenn sie heute mit der unbestimmten und stets wechselnden Last der Umlage belegt wurde und es wurde diese Umlage die Fatirung gewiss zu einer unrichtigen machen, wenn dieses Gespenst der Beumlagung vor dem einzelnen Steuertrager stunde.
Es wurde setzt aber auch eine Ungerechtigkeit in dieser Beumlagung der Personaleinkommensteuer liegen, weil die vorwiegendste, die gtoßte Anzahl der Steuerträger doppelt getroffen wurde, indem sie einerseits durch die Real, Erwerb- und sonstigen Steuern herangezogen wurden zu den Bedurfnissen der autonomen Verwaltungskörper berzutragen, und anderenseits nochmals herangezogen wurden in Form der Beumlagung der Personaleinkommensteuer.
Wenn hingewiesen Wird auf jene Länder, wo die Personaleinkommensteuer schon eine Reihe von Jahren besteht und einen Gegenstand der Beumlagung bildet, so möchte ich darauf auf merksam machen, dass dort die Verhältnisse ganz anders liegen. Theils ist dort die Beumlagung minimaler Natur, theils bestehen dort die Realsteuern eigentlich nur als Idealsteuern, so dass dort die Beumlagung der Personaleinkommensteuer kein Unrecht gegen den einzelnen Steuerträger in sich schlieft.
Ein solches Unrecht ware sie aber heute in Desterreich der der außerordentlichen Hohe der Ertragsteuern und bement der gelinge Erfolg der im Jahre 1849 eingeführten Einkommensteuer, nachdem dieselbe als Umlagenbasts erklart wurde, dass es nicht zu empfehlen ist, hier die principielle Nothwendigkeit der Beumlagung der Personaleinkommensteuer auszusprechen und die der zeitigs Freilassung unter der Jahnc des Protestes gegen eine Zwangslage, hier zum Beschlusse zu erheben.
Ich glaube, es muss lediglich zum Ausdruck gebracht weiden, dass die Personaleinkommensteuer von der Umlage infolange bereit kein muss, als nicht die außerorventliche Notwendigkeit einerseits und die nicht entsprechende Beihilfe des Staates andererseits Gegensatze hervorruft, welche dann möglicherweise zur Ve umlagung der Personaleinkommensteuer fuhren müssen.
In Übereinstimmung mit den Ausfuhrungen des Abgeordneten Dr. Fořt, welche
sich, wie ja dag die Herren erkannt haben werden, auf der über seine Initiative hin von der Budgetcommission angenommene Resolution beziehen, in welcher ausgesprochen wird, dass der Landesausschuss im Einverständnisse mit den Landesausschüssen der übrigen Königreiche und Länder dahinzuwirken habe, dass jenes Zwangsmittel der Entziehung der bei Realsteuerträgern gewährten Nachlässe in dem Falle, als die Personaleinkommensteuer mit der Umlage belegt würde, im gesetzlichen Wege aufgehoben wird, empfehle ich die Annahme derselben.
Ich mochte auch noch folgendes bemerken: Finanziell ist dermalen der Unterschied mit oder ohne Beumlagung der Personaleinkommensteuer ein so bedeutender, dass letztere, nämlich die Freilassung der Personaleinkommensteuer vorausgesetzt, stellte sich heute noch günstiger für die Steuerträger dar, also für die eigentlichen Contribuenten der Umlagen im Lande, als wenn die Beumlagung eintreten würde.
In dem Augenblicke, wo die Beumlagung der Personaleinkommensteuer ausgesprochen würde, fällt der 10pztige Nachlass gegenüber den Grundsteuerträgern und Gebäudebesitzern hinweg, und es wurde die dermalige Zuweisung von 768. 000 fl. von Seiten des Staates an den Landesfond nicht stattfinden.
Wenn weiters darauf zu rechnen ist, dass die Steigerung der Nachlässe von 10 auf 15 pZt., beziehungsweise auf 12 1/2 pZtund bei der allgemeinen Erwerbsteuer bis 25 pZt. eintreten wird, wenn weiters in Zukunft auch die Nachlässe, welche jetzt 768. 000 fl. ausmachen, später auch größer werden sollen, dürfte es sich auch in Zukunft empfehlen, die Freilassung von Personaleinkommensteuer von der Umlage auszusprechen. Aber immer muss vorausgesetzt werden, dass durch eine rechtzeitige Staatshilfe der weiteren Steigerung der Landes- und sonstigen Umlagen vorgebeugt, oder die Bedeckung der Landeserfordernisse durch Schuldenmachen hintangehalten werde.
Deshalb kann die Umlagenbefreiung der Personaleinkommensteuer nur für eine geringere Reihe von Jahre ausgesprochen werden, d. i. bis wir uns ein genaues Bild über das Erträgnis der Personaleinkommensteuer und die Erträge der Steuerreform überhaupt machen können, innerhalb dessen aber der Regierung genügend Zeit geboten ist, um jene Remeduren in den Finanzen der einzelnen Königreiche und Länder anzuwenden, welche nothwendig sind, um dieselben vor weiterem Verfalle und vor den weiteren Schwierigkeiten, die sich in der Finanzlage der einzelnen Königreiche und Länder heute herausstellen, zu bewahren.
Das ist geboten, und darauf muss hingearbeitet werden, und ich glaube, wenn die Regierung sieht, dass der Landtag des Königreiches Böhmen in dieser Beziehung fest auf feinen Forderungen steht, und dieselben auch in Zukunft vertreten wird, wie dies in so anerkennenswerter Weife vom Landesausfchuß bisher geschah, so glaube ich, wird dem Beschlusse, die Befreiung der Personaleinkommensteuer von der Umlagenpflicht vorläufig nur auf 5 Jahre ausgesprochen zu haben, jene Vorsicht geübt, welche jede Finanzverwaltung im Äuge haben muss, selbst wenn die Verhältnisse weniger schwierig sind, als dies heute in Böhmen der Fall ist.
Ich glaube, meine Herren, dass ich es nicht nothwendig habe, den Anträgen der Budgetcommission hier noch weitere Gründe hinzuzufügen, und gestatte mir, als Berichterstatter mit dem zu schließen, dass ich sowohl den von der Budgetkommisson in Antrag gebrachten Gesetzentwurf, als auch die dem hohen Landtage vorgeschlagen Resolutionen zur geneigten Annahme empfehle. (Bravorufe).
Nejvyšší maršálek zemský: Přejdeme k hlasování.
Wir übergehen zur Abstimmung.
Předmětem hlasování jest za jedno zákon, který navrhuje komise, pak dále resoluce.
Mám za to, že jelikož ani k zákonu ani k resolucím nebyly činěny žádné návrhy na zménu, mohu dáti hlasovati o návrhu komise najednou.
Gegenstand der Abstimmung ist sowohl das von der Commission beantragte Gesetz als auch die Resolutionen, welche die Commission dem hohen Haufe beantragt hat.
Nachdem weder zum Gesetz, noch zu den Resolutionen Abänderungsanträge gestellt worden sind, so beabsichtige ich die Abstimmung in der Weise einzuleiten, dass ich üder die gedruckten Anträge der Kommission auf einmal abstimmen lasse.
Činí se proti tomuto způsobu hlasování námitka?
Wird gegen diese Art der Abstimmung eine Einwendung erhoben?
Nebyla činěna žádná námitka.
Es ist keine Einwendung erhoben worden.
Žádam pány, kteří přijímají návrhy komise, by vyzdvihli ruku.
Ich ersuche die Herren, welche die Com= missionsanträge annehmen, die Hand zu erheben.
Návrhy jsou přijaty.
Die Anträge sind angenommen.
Tím jest denní pořádek vyčerpán.
Damit ift die Tagesordnung erschöpft.
Komise pro záležitosti okresní a obecní koná schůzi v pondelí o 10. hodine dopol.
Die Commisston für Bezirks- und Ge= meindeangelegenheiten hält Sitzung Montag den 28. Feber um 10 Uhr vorm.
Příští sezení bude se konati v pondělí dne 28. února o 11 hod. dopol.
Die nächste Sitzung findet statt Montag den 28. Feber um 11 Uhr vorm.
Auf die Tagesordnung setze ich die zweite Lesung des Berichtes der Budgetcommission über den Landesvoranschlag für das Jahr 1898, Druck Nummer CCCXX.
Na denní pořádek kladu druhé čtení zprávy komise rozpočtové o rozpočtu zemském na rok 1898; č. tisku CCCXX.
Prohlašuji schůzi za skončenu.
Ich erkläre die Sitzung für geschloffen.
Schůze skončena o 4. hod. 25 minutách odpol.
Schluß der Sitzung um 4 Uhr 25 Min. Nachm.
Kryf, verifikátor.
Mensdorff, verifikátor.
Praha. - Rohlíček & Sievers. - Prag.