Pondìlí 14. února 1898

o tom odporu nevidíme pranièeho. Tak jest oslabena platnost, jest to opuštìní skuteèné cestý od let 1848 nastoupené, pevnì zachovávané až do pøijetí jazykových naøízení. A, pánové, konec všeho jest, že nemáme žádné nadìje, abychom usmíøili Nìmce a že vláda spíše usmiøuje je a že koneènì - a proto jsem se pøihlásil k slovu, - ježto z Vídnì neèiní se národu èeskému po právu, že musí se sáhnouti koneènì k zachování platných zákonù, nebo tu jest vláda kryta pøed jejich výhrùžkami, ponìvadž zachovávajíc svou úøední pøísahu mohla by jim øíci: "To není žádná strana mravní, která nechce dovoliti, abych svou úøední pøísahu zachovávala. "

K tomuto konci, k této koneèné cestì musí se pøijíti. Tak stojí v naší vlasti vìci a v této polovinì øíše, jestli vùbec se chce národu èeskému udìlati po právu, aby nebyl utlaèován a tím jsem skonèil, dav svému pøesvìdèení výrazu. (Výbornì!)

Oberstlandmarschall: Es gelangt nunmehr in formaler Beziehung der Herr Abg. Opitz zum Worte. Ich erthetle ihm dasselbe.

Abg. P. Opitz: Hoher Landtag! Der vorliegende Antrag des Herrn Abg. Dr. Herold ist so ungewöhnlich, sowohl seinem Inhalte als seiner Form nach, und er ist so rücksichts los gegen die vererbten Rechte des deutschen Volksstammes in Böhmen (Rufe: Ale kde pak! So ist es!), dass man wohl von vornherein kaum etwas anderes erwarten darf, als dass dieser Antrag von den Vertretern des deutschen Volkes in diesem Lande, welcher politischen Parteirichtung sie sonst auch angehören, a limine abgelehnt wird.

Dieser Antrag kennzeichnet sich in jedem einzelnen Absatze als nichts anderes, denn als ein neues Experiment der Eroberung seitens der jungèechischen Partei gegenüber den alten sprachlichen und nationalpolitischen Besitzrechten der Deutschen in Böhmen, als ein Experiment, um der Idee und den Planen des böhmischen Staatsrechtes nach Deutschböhmen hin Bahn zu brechen. (Sehr richtig!)

Hoher Landtag! Wir Deutsche Böhmens in diesem Hause können eigentlich kaum glauben, welcher politischen Partei wir auch angehören, dass dieser Antrag zur Ganze so recht ernst gemeint sei. In seinen überaus weitausgreifenden Forderungen kennzeichneter sich thatsächlich so.

Es ist, glaube ich, in diesem Antrag nur deshalb so viel gefordert worden, damit wenigstens irgend ein Stück von den alten deutschen Besitzrechten bei dieser Gelegenheit wiederum abgebröckelt werde. (Rufe: So ist es! Sehr richtig!)

Wenn dieser Antrag thatsächlich nicht ernst, sondern als Scherz gemeint war, so ist nur zu bedauern, dass er in dieser Woche, und nicht in der nächsten (Fasching!) aus die Tagesordnung gekommen ist. Soll aber dieser Antrag eine wuchtige Uibertrumpfung unseres Kampfes gegen die Badeni'schen Sprachenverordnungen in diesem Landtage sein, dann, hoher Landtag, ist dieser Antrag Herold wohl gerade jetzt sehr deplaciert, nachdem die Landtage von Tirol und Vorarlberg, von Ober- und Niederösterreich, von Steiermark, Karnten und Schlesien sich allerjüngst entschieden im Sinne der Deutschen in diesem Landtage gegen die Badenischen Sprachenverordnungen ausgesprochen, dieselben verurtheilt und die Regelung der Sprachenfrage aus den verfassungsmäßigen Weg, d. h. an den Reichsrath verwiesen haben.

Dieser Antrag Herold ist seinem Inhalte nach thatsächlich eine außerordentliche Uiberbietung der Forderungen und Bestimmungen dir Sprachenverordnung des Ministerpräsidenten Badeni. Er zielt in allen Bestimmungen daraus hinaus, von den alten sprachlichen und nationalpolitischen Rechten der Deutschen in Böhmen noch mehr zu vernichten, als durch die ministeriellen Verordnungen abgebrochen werden sollte. Und dieser Antrag Herold verweist die Legislative dafür überraschenderweise ohne Rücksicht auf die bestehenden Verfassungsbestimmungen, auf den Boden des böhmischen Landtages (Rufe: Hört! Das wäre was!)

Das ist nicht nur kühn, das ist ungesetzlich und verfassungswidrig, weil laut § 11 des geltenden Staatsgrundgesetzes vom 21. Dezember 1867 thatsächlich bestimmt ist, dass zum Wirkungskreise des österreichischen Reichsrathes, löte es sublittera m klar ausgedrückt ist, die zur Durchführung der Staatsgrundgesetze über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger zu erlassenden Gesetze gehören. Darunter befindet sich nun auch der Inhalt des vielgenannten Artikels 19, der über die sprachlichen Grundrechte der Volksstämme in Desterreich sich ausspricht. Und zu diesen Volksstämmen in Desterreich gehört auch der deutsche Volksstamm, wie der èechoslavische Volksstamm in diesem Lande.

Dieser Antrag Herold ist aber besonders beachtenswerth und einer gründlichen Prüfung wert wegen der Form, in welcher er vor uns liegt. Derselbe sührt sich dem Wortlaute nach wie eine Art allerhöchsten Erlasses, wie ein Staatsgrundgesetz für Böhmen ein. Dieser Antrag suffliert der Krone förmlich ein Rescript über die Erlassung grundrechtlicher Staatsakte, und zwar in der offenkundigen Absicht, dass dem deutschen Volksstamme in Böhmen an seinen hergebrachten nationalpolitischen Rechten neuervings ein großes Ausmaß entrissen werde. Dazu sollen, hoher Landtag, die Vertreter des deutschen Volkes in diesem Lande, hier im hohen Hause, ihre Zustimmung geben? (Rufe: Niemals!) An einem solchen Antrage sollen sie mitarbeiten und meritorisch mit verhandeln (Rufe: Niemals!). Sie sollen gleichsam dem eigenen Volksstamme die Schlinge selbst um den Haus legen helfen? (Rufe: Das glauben sie selbst nicht!) Das ist tatsächlich von den deutschen Abgeordneten zu viel verlangt. Deshalb ist, hoher Landtag, dieser Antrag in seinen verschiedenen Absätzen von den deutschen Vertretern aller politischen Parteirichtungen aufgefasst worden wie eine Art Höhn, wie eine Beleidigung gegen die grundsätzliche Stellung, die wir alle, gleichviel welcher Richtung, hier im Landtage in den nationalen Fragen eingenommen haben.

Dieser Antrag Herold kennzeichnet sich auch der Form nach als eine Art petitionprincipii, und deshalb ist er in sich haltlos. Dem Inhalte dieses Antrages gemäß müßte eigentlich ein böhmisches Nationalstaatsrecht schon jetzt bestehen, damit derselbe ein Staatsgrundgesetz für dieses Land beschließen könnte. Thatsächlich besteht aber ein böhmischer Nationalstaat noch nicht, und wird auch wohl nie zustandekommen (Rufe: Niemals !). Deshalb kennzeichnet sich dieser Antrag Herold einfach als Mittel, um aus diesem Wege dem genannten Ziele näher zu kommen, das böhmische Staatsrecht zu aktiviren (Ruf: Herolds Zukunftstrompete).

Insofern ist dieser Antrag eigentlich nichts weiter, als ein circulus vitiosus. Man geht dabei im Kreise herum, wie es vielfach in solchen Dingen in diesem Landtage der Fall ist; für die deutschen Abgeordneten, ist speciell in diesem Antrage, dessen Inhalt noch mehr erklärlich wird durch die gestern publizierte Adresse der Gegenparteien, - für die deutschen Abgeordneten in dieser Fassung des Antrages Herold ihre Vertheidigungsstellung von vornhinein gegeben. Sie stehen als Desterreicher, als kaisertreue Desterreicher auf dem Boden der österreichischen Staatsgrundgesetze (Rnfe: Sehr richtig!), auf dem Böden der bestehenden, vom Kaiser sanctionirten österreichischen Staatsverfassung, nicht aber auf dem Boden eines noch ungewissen nebulosen böhmischen Staatsrechtes.

Die Deutschen in Böhmen sind nicht gewillt, bei ihrer numerischen Stärke als Volksstamm von 21/2 Millionen, bei ihrer cultureller Bedeutung, bei ihrer Steuerkraft für Land und Reich, bei allen ihren Verdiensten um dieses Land Böhmen und um das Kaiserthum Desterreich, sich in einen neu projectirten böhmischen Nationalstaat hineinzwängen zu lassen. Dieselben sind nicht gewillt, sich dadurch isolieren zu lassen von den übrigen Deutschen in diesem Reiche, sich losschneiden zu lassen von der Gemeinbürgschaft mit ihren Stammesgenossen in Desterieich (Rufe: Niemals!). Meine Herren von jungèechischer Seite, ich möchte bei Ihrem hochentwickelten Nationalgefühl Sie sehen, wenn von Ihnen etwas Aehnliches wie von uns Deutschen in Böhmen verlangt würde, dass sie als Volksstamm durch staatsrechtliche Neuerungen auseinandergerissen werden sollten in mehrere Fragmente. Wie würden Sie bei Ihrem nationalen Temperamente daraus antworten? Wohl nicht mit jener Ruhe, wie die Deutschen in Böhmen es bisher gethan haben. (Ruf: Zukunftsmusik).

Wir Deutsche dieses Landes erkennen ein böhmisches Staatsrecht nicht an und wir haben Grund dazu. Beweis dafür ist schon der Umstand, dass von Seite der staatsrechtlichen Parteien in diesem Landtage, und zwar nieder von Seite der Jungèechen, noch von Seite der Großgrundbesitzer, in zuverlässiger Art der Umfang des böhmischen Staatsrechtes bis heute umschrieben ober sein Inhalt entsprechend bewiesen worden wäre.

Im Gegentheile! Selbst Führer der jungèechischen Partei haben sich bald da, bald dort recht despectirlich über diese Rechtssache ausgesprochen. Ich habe neulich an eine recht significante Aeußerung, an ein sogenanntes geflügeltes Wort des Abg. Dr. Eduard Grégr diesbezüglich erinnert. Ich will noch genauer sein. Der jungèechische Führer Dr. Eduard Grégr hat im Jahre 1876 in einem offenen Brief an Dr. Rieger, den Führer der altèechischen Partei, sich folgendermaßen über das böhmische Staatsrecht geäußert:

"Niememd hat dieses Recht verstanden, und wir (Èechen) auch nicht. Selbst Palacký hat vor dem Jahre 1861 nichts davon gewußt. Und was ist das für ein Recht, das man anerkennt oder verwirft, je nachdem es zweckdienlich ist oder nicht. " Das ist doch interessant. Thatsächlich hat auch Dr. Palacký, der Erwecker des èechoböhmischen Volkes, früher davon nicht gewußt. Der Beweis ist einfach. Im Jahre 1848 wollte er unterschieden wissen zwischen einem Èechoböhmen und einem Deutschböhmen; er wünschte also Böhmen getheilt haben. (Ruf: Den werden die Jungèechen dafür zum Verbrecher stempeln!)

Ebenso hat einer Ihrer hervorragendsten Vertreter, der verstorbene Abg. Dr. Eim. Sie gewarnt, das staatsrechtliche Programm für Böhmen durchführen zu wollen, weil dessen Durchführung unmöglich sei, weil für die Durchführung des böhmisch-staatsrechtlichen Programms in Österreich keine reichsräthliche Majorität gefunden werden könne. Und so ist es thatsächlich. Zwischen Autonomie und dem böhmischen Staatsrechte ist ja ein außerordentlicher Unterschied.

Die Alpenländer streben eine Vergrößerung der Autonomie an. Auch wir Deutsche in diesem Landtage sind einer Erweiterung der Landtags-Autonomie namentlich in wirtschaftlichen Angelegenheiten durchaus nicht abgeneigt. Aber einen èechischen Nationalstaat perhorrescieren auch die Vertreter der Alpenländer, weil sie die weitgehenden Consequenzen dessen für sich und für das Staa-tenganze wohl kennen. (Sehr richtig!)

Was die Herren Jungèechen unter einem böhmischen Staatsrechte eigentlich meinen, das ist nichts anderes, als ihr politischer Wunsch, aus dem Kaiserthum Österreich einen èechoslavischen Nationalstaat Böhmen, Mähren und Schlesien herauszuschneiden, in welchem dann 3 1/2 Millionen Deutsche dieser 3 Länder den circa 6 Millionen Èechoslaven unterworfen werden sollen. (So ist es!)

Es wurde aber in Böhmen, wie ich glaube, nicht zum inneren Frieden führen, wenn es je gelingen sollte, dieses Project thatsächlich durchzuführen. Die Herren Jungèechen erklären, dass, was den Magyaren gegenüber den anderen Nationaltäten Transleithaniens, gegenüber den Sachsen, Slovaken und Serben zc. gelungen ist, auch ihnen in Böhmen möglich werden müsse. Sie erwägen aber, glaube ich, viel zu wenig, dass es sich in einem èechoslavischen Nationalstaate Böhmen um eine Gegnerschaft von 2 1/2 Millionen Deutsche, die ein altes zähes (Kulturvolk sind, handelt, das durchaus nicht wehrlos, ist und dass die Èechen dieses Landes nur circa 4 Millionen zählen? Sollte es Ihnen wirklich gelingen, den èechoslavischen Nationalstaat Böhmen mit Berufung auf das sogenannte èechoböhmische Staatsrecht, herzustellen, dann dürfte wohl die starke deutsche Bevölkerung dieses neuen Staatsgebildes für dasselbe immerfort eine innere Gefahr, eine Art Sprengstoff sein. (Ganz gewiß!)

Deshalb würden die Herren von der jungèechischen Seite im Interesse des Friedens beider Völkerstämme dieses Landes, im Interesse der Wohlfahrt des ganzen Landes handeln, wenn sie den Rathschlägen des Dr. Eim folgten und auf die Durchführung des staatsrechtlichen Programms verzichten wollten. Auf solcher Basis könnten die beiden Volksstämme Böhmens, die geschichtlich neben einander placiert sind, auch friedlich nebeneinander im culturrellen Wettkampfe leben. Vielleicht würde sich dann gar bald eine Verständigung über eine Reihe von Differenzpunkten finden, die jetzt unter den jetzigen Zuständen sich nicht ausgleichen lassen.

(Sehr richtig!)

Es hat am 5. d. M. der schlesische Landtag, ganz in Übereinstimmung mit der Haltung der Deutschen in diesem böhmischen Landtage einen Beschluss gesagt, der sich sowohl gegen die Activirung des sogenannten böhmischen Staatsrechtes wie gegen die Sprachenverordnungen des Grasen Badeni richtet.

Dieser Beschluss hat für uns Deutsche in Böhmen große Bedeutung.

Er lautet: "Der Landtag weist zurück die von aufßen erhobenen und in das Land Schlesien hereingetragene!,, den Frieden seiner Bewohner störenden Ansprüche und Bestrebung gen einer bundesstaatlichen Organisirung unseres Vaterlandes und der Errichtung eines èechischen Sonderstaates innerhalb desselben. Der Landtag weist zurück eine weder in der für die Rechtslage allein maßgebenden Verfassung, noch in den thatsächlichen Verhältnissen begründete Angliederung èechische Landestheile, sei es an Böhmen, sei es an Galizien.

Der Landtag hält daher auch die sofortige Zurücknahme der diese Zwecke fördernden, die Zukunft des Staates in Frage stellenden und die Rechte des deutschen Volkes schädigenden Sprachenverordnungen für Böhmen und Mähren vom 5, April 1897 nicht nur für geboten, sondern auch für das einzig richtige Mittel zur Wiederherstellung geordneter parlamentarischer Zustände und einer ersprießlichen Thätigkeit der Reichsvertretung.

Der schlesische Landtag hält die gesetzliche Normirung der deutschen Sprache als Staatsspräche für eine Lebensbedingung des österreichischen Staates (Beifall links!) und eine nohtwendige Voraussetzung zur Beseitigung der den Staat erschütternden Kämpfe! (Sehr richtig! Sehr gut!)

Und für diesen Beschluss ist in befürwortender Art und zwar im Interesse des Einheitsstaates Österreichs und seiner ganzen Machtstellung nach innen und außen, auch Se. Eminenz Cardinal und Fürsterzbischof Kopp, ein Mitglied dieses Landtages (Beifall!) cingetreten, indem er sich, wie folgt, äußerte: (Bravo!)

"To je germanisátor známý !"

,, Ich finde in dem Antrage Rochowanskis nur den Ausdruck des österreichischen Staatsgedankens und den engsten Anschluss an die Reichsversassung, sowie eine Wahrung der bestehenden Verhältnisse im Herzogthume Schlesien. Nach meiner Auffassung vertritt der Antrag nicht einen extremen Centralismus, wie er zum Parteischlagworte geworden ist, sondern die Idee der Reichseinheit, wie solche für ein machtvolles Staatsgebiet unerläßlich ist, ohne welches Österreich aufhören würde, ein Machtfaktor der europäischen Politik zu sein, welche Reichseinheit aber gleichzeitig die einzelnen Länder und Völker Österreichs in ihrer freien Entwicklung nicht hindert. "

Diese Aasassung d. ckt. sich mit dem Standpunkte des österreichischen "Episkopates. "

Hoher Landtag! Man hat von èechischer Seite mehrfach die Nase gerümpft über diese Acußeung Sr. Eminenz des Cardinals und Fürstbischofs Kopp im schlesischen Landtage.

Ob mit Recht, ist eine andere Frage. Man hätte von dieser Seite gern machen glauben mögen, als ob der kirchliche Standpunkt, aus dem auch ich mit voller Ueberzeugung stehe, für dal böhmische Staatsrecht eintreten müsste. Aber, meine Herren, das gerade Umgekehrte ist nach prinzipieller Auffassung kirchlich der Fall. Die Kirche erkennt prinzipiell überall den faktischen staatlichen Rechtszustand an. Und dieser ist für Österreich, meine Herren, der Standpunkt der lebendigen, vom Kaiser sanctionirten Verfassung. Ein eclatanter Beweis, dass der vorbenannte prinzipielle Standpunkt der kirchliche Standpunkt ist - und ich komme darauf hier meinetwegen zurück, meil meine diesbezügliche Stellung im böhmischen Landtage mehrseitig als nicht kirchlich angefochten wurdeein eclatetuter Beweis dafür ist Papst Leo XIII. in seinen neuesten Kundgebungen. Derselbe hat gegenüber dem republikanischen Frankreich den Legitimisten und Monarchisten empfohlen sich auf den Boden der bestehenden, durch Jahrzehnte eingebürgten republikanischen Verfassung ohne Vorbehalt zu stellen. (Posl. Anýž: Ta je oktroyována!) Ähnliches ist seitens Papst Leo XIII. geschehen für die Katholiken Spaniens gegenüber den karlistischen Unruhen daselbst. Das Gleiche geschah für die Katholiken in Irland gegenüber den dortigen radikal-autonomistischen Bestrebungen.

Das böhmische Staatsrecht als solches, meine verehrten Herren, ist - und das bewerke ich gewissen Uebereifrigen gegenüber das böhmische Staatsrecht ist kirchlich weder ein Dogma noch ein Moral-Grundsatz. (Heiterkeit. ) Es ist einfach eine Parteilosung, womit Jungèechen und Großgrundbesitzer gegenüber der bestehenden österreichischen Verfassung Stillung nehmen und die Eroberung Deutschböhmens zu Gunsten der staatsrechtlichen Ideen betreiben.

Oberstlandmarschall: Ich muss den Herrn Redner doch aufinerksam machen, dass er über die Grenzen einer formalen Debatte weit hinausgeht.

(Abg. Stefan Richter Lassen Sie sich nicht beirren, darüber gehen Andere auch hinaus.;

Abg. P. Opitz: Ich bemerke dem hohen Präsidium dieses Hauses gegenüber, dass ich geglaubt habe, mich des gleichen Rechtes bei dieser Debatte bedienen zu dürfen, (Rufe: So ist es!) dessen sich die anderen Herren Redner in weitausgreifender Weise bedient haben. Darum habe ich mich weiter ausgesprochen.

Ich wollte hier noch eingehen auf die einzelnen Absätze der Vorlage Herold. (Rufe links: Eingehen darauf! Eingehen!) Ich weiß nicht, ob ich noch das Recht dazu behalte. (Rufe: Nur eingehen darauf!)

Abg. Aigner: Für alle Fälle müssen Sie Recht behalten!

Abg. Opitz; Nun wohl denn! Nach dem ersten Artikel dieses Antrages Herold soll Böhmen für die Verwaltung und die Gesetzgebung als einheitliches und untheilbares Ganze erklärt weiden.

Es hat bereits der Herr Abgeordnete Dr. Eppinger diese Bestimmung gründlich und vielseitig beleuchtet. Soll etwa diese Einheitlichkeit und Unteilbarkeit Böhmens für immer festgelegt und gleichsam versteinert werden?

Es handelt sich doch in solchen Dingen um geschichtliche Entwicklungen. Die geschiehtliche Entwiklung aber kommt und geht auch für Böhmen. Solche künstige Entwickelungen lassen sich weder hindern noch aufheben durch einen Laudtagsbeschluss.

Übrigens ist einer Ihrer früheren Führer, der Gründer der jungèechischen Partei, der Abgeordnete Dr. Julius Grégr, seinerseits gar nicht so engherzig in Bezug auf die Untheilbarkeit Böhmens gewesen. In den "Narodní Listy" vom 22. September 1888 ist wörtlich Folgendes aus einem Briefe des Dr. Julius Gregr an den bekannten Professor Lamanskij zu lesen: "Wenn es zu einer Neuregelung der Grenzen unseres Vaterlandes (Böhmen) käme, könnten wir (die Èechen) bereitwillig von unserem alten historischen Königreiche Böhmen zu jenen Theilen, welche Deutschland schon längst annectiert hat, auch jene deutschen Bezirke abtreten, welche hinter dem Gebirge liegen und durch ihre Lage in die Ebene des deutschen Reiches fallen. Wir können den größeren Theil des Egergebietes und den größeren Theil des Hainspacher, Schluckenauer, (Hört!) Katharinaberger. Duppauer, Kratzauer, Reichenberger, Priesener, Sebaftiansberger, Rumburger, Görkauer, Warnsdorfer 'und Friedländer Gebietes mit einer deutschen Bevölkerung von etwa 718 868 Köpfen abtreten. " (Sehr gut! (Veselos. ) Das ist doch interessant! Wenn die Bestimmung des Antrages Herold über die "Untheilbarkeit" Böhmens vielleicht eine Antwort sein sollte gegenüber den Friedens-Bestrebungen der deutschböhmischen Bevölkerung auf administrative Zweitheilung, welch letztere man von èechicher Seite verurtheilt und als Landeszerreißung abweist, dann finden wir hier auf führender jungeèchischer Seite eine ganz andere Landestheilung. Man erfährt, dass man aus Nützlichkeitsgründen in diesen Kreisen in gewissen Augenblicken gar nicht einmal zurückgeschreckt ist vor der politischen Landes-Zerreißung, von weitgehenden Ausscheidungen böhmischer Landestheile und ihrer Äbtretung sogar ans Ausland. Das ist Landes-Theilbarkeit in der Form förmlicher Landespreisgebung ans Ausland. Das ist, verehrte Herren, veritable Arbeit pour le roi de Prasse.

Weiter soll nach diesem Antrage Herold der böhmische Landtag nach Artikel 3 auch über die staatlichen Centralämter und nach Artikel 5 sogar über die Sprache der allerhöchsten Entscheidungen verfügen. (Hört!) Damit wird ja eigentlich Böhmen über Österreich, der böhmische Landtag über" die Staatsmacht gestellt. (Abg. Aigner: Über die ganze Welt!)

Eine solche Forderung in diesem Antr ge Herold ist doch eine Änmaßung außerordentlicher Art, die übrigens nur bestätigt, dass wir Deutsche Gründe haben} die ganze Vorlage eigentlich als nicht ernst gemeint ansehen zu können, wie ich schon früher betonte.

Ferner foll nach Artikel 4 und 6 dieses Antrages Herold die èechische Sprache dem gesammten Deutschböhmen trotz Staatsgrundgesetz und bestehender Gerichtsordnung so vollständig aufgedrängt werden, dass in örtlich - "alle im Lande Böhmen ange stellten Staats- und Landesbeamten beider Sprachen mächtig sein müssen. " Und dies soll nach der Vorlage schon vom Tage der Kundmachung dieses Gesetzes an der Fall sein. So? so! Da war Badeni's Sprachenverordnung noch weitaus vernünftiger. Es ist nur Schade, dass der Abg. Dr. Herold diesem seinem famosen Antrage nicht auch so und soviele Nürnberger Trichter beigepackt hat, damit die deutschen Beamten Böhmens von heute auf morgen èechisch sprechen lernen. Wenn diese Bestimmung des Antrages Herold wirklich ernst gemeint ist und wenn sie wirklich durchgeführt werden sollte, dann gliche das einfach einer Austreibung fast aller deutschen Beamten, der Staatsbeamten wie Landesbeamten, aus ihren Stellen in ihrer Heimat, (Abg. Aigner: Das wollen sie ja!) das gliche der jähen Überfluthung Deutschböhmens mit einer vollständig fremd-nationalen Beamtenschaft.

Glauben Sie aber, meine Herren, dass ein altes Cultnrvolk, wie die 2 1/3 Millionen Deutsche Böhmens, einen solchen Zustand auch nur auf kurze Zeit dulden würde? (Ruf: Niemals!) Deshalb glauben wir auch gar nicht, dass die Antragsteller einen solchen Antrag wirklich zur Gänze ernst gemeint haben können. Derselbe ist ihnen wohl nur eine Demonstration sowohl gegenüber unserer entschiedenen Bekämpfung der Badenischen Sprachenverordnungen in diesem Landtage, wie gegenüber dem einstimmigen Votum der deutsch-österreichischen Landtage in Betreff dieser Verordnungen und ihrer Verweisung vor den Reichsrath. Alles übrige in diesem Antrage Herold hat eine ganz ähnliche aggressive Tendenz (Ruf: "Provokace. ") gegenüber unserem Deutschböhmen, seinen alten sprachlichen Rechten und seinem nationalpolitischen Besitzstande, der den jungèechischen Staatsrechtlern ein Dorn im Äuge ist. Für uns deutsche Abgeordnete in diesem Landtage ist demnach die Stellung gegenüber einem solchen Antrage von vornherein gegeben.

Wir lehnen denselben in aller Höflichkeit, aber ganz entschieden, a limine ab. (Ruf: Entschiedenst!) Wir wollen aufrichtig den inneren Frieden im Lande Böhmen; wir suchen ihn aber auf dem Boden der wahren Gleichberechtigung; wir streben ihn an nach dem Grundsatze: Jedem Volksstamme das Seine in seinem Sprachgebiete! (Bravo! Bravo!)

Wir erhoffen diesen Frieden von der Anerkennung des alten Grundsatzes, dass man diesbezüglich auch in Böhmen unterscheiden solle zwischen Mein und Dein. (Bravo! Bravo! Händeklatschen. Ruf: Sehr wacker! "Mein und Dein", das ist die Hauptsache! Das siebente Gebot! Redner wird beglückwünscht. )

Oberstlandmarschall: Es gelangt unmehr zum Worte der Herr Abgeordnete Dr. Funke. (Große Unruhe. )

Der Herr Abgeordnete Dr. Funke hat das Wort.

Abgeordneter Dr. Funke: Hoher Landtag! Badeni redivivus im böhmischen Landtage! (Ruf: Aber noch übertroffen!) Wer hätte das geglaubt? Niemand, am allerwenigsten jener Mann, der nach einer nicht allzulangen, aber für Österreich verhängnisvollen Regierungszeit in einer so schmählichen Weise feinen Platz verlassen musste. Jener Mann hätte nicht gedacht, der aus Halbasien kommend, ohne Kenntnisse und Achtung vor Recht und Gesetz sich sehr bald mit jenen Parteigenossen im Reichsrathe gefunden hat, die sich in stolzer Weife als Vertreter des èechischen Volkes ansehen, die aber dann, wenn es sich um die wahren Rechte des Volkes und der Völker handelt, sofort von diesen Rechten Umgang und Abstand nehmen, dann, wenn sich darum handelt, ein Geschäft zu machen (Ruf: So ist es!), die sofort den Weg der Verordnungen.....(Veselos. )

Ich bitte, meine Herren, das Lachen von Ihnen imponiert mir nicht und uns nicht. (Ruf: Lassen Sie sich einen Umschlag machen!) So ein Lachen trifft auch ein Clown in einem Circus. (Ruf: Der dumme August !)

Nun, meine geehrten Herren, aber Badeni ist eigentlich nicht als Sieger und Triumphator in diesem böhmischen Landtage eingezogen, sondern er ist weit übertroffen worden von jenem Antrage, welchen zwei Vertreter des Volkes, zwei Männer, die einen hervorragenden Klang, eine hervorragende Stellung in ihrer Partei einnehmen, zwei Männer, welche das Wort Volksrecht, Gerechtigkeit und Gleichwertigkeit beider Völkernationen immer hier im Munde führen.

Ja, meine hochverehrten Herren, Sie werden uns doch nicht zumuthen, in diesem Antrage des Herrn Abg. Dr. Herold und Pacák eine Gleichberechtigung zu vermuthen. Sie werden doch nicht glauben, meine Herren, dass Sie uns damit noch als gleichwerthig darstellen! Nachdem, wie Sie uns in diesem Antrag behandelt haben, wären wir ja die Inferioren in diesem Landtage und in diesem Lande und wir würden es auch thatsächlich werden, wir würden aufhören überhaupt Deutsche sein zu können und als Deutsche uns zu fühlen, wenn wir diesen Antrag annehmen würden,

Meine Herren, es hat noch feinen Antrag gegeben, der von einer solchen Ueberhebung (Rufe: Herausforderung !), von einem solchen Grosßentoahn, von einer solchen Herausforderung uns gegenüber gewesen wäre, wie gerade dieser Antrag:

Ja, meine hochverehrten Herren Antragsteller, und Sie, welche diesen Antrag mit unterschrieben haben, muthen Sie uns denn gar fein Nationalgefühl, gar keine politische Einsieht zu ? Muthen Sie uns denn gar nicht einmal einen gesunden Menschenverstand zu, dass Sie an uns dal Ansinnen stellen, dass wir allen Ernstes in die Behandlung eines solchen Antrages eintreten sollen?

Haben Sie, meine Herren, uns noch nicht kennen gelernt ? (Hlasy: Až rnoc!) Sind denn alle Erreignisse der letzten Jahre an Ihnen spurlos vorübergegangen, glauben Sie denn, dass Sie mit uns Ihr Spiel treiben können, und dazu ein so kühnes Spiel?

Meine Herren, liegt nicht ein Aft großer Frivolität in diesem ganzen Antrage, dessen Annahme Sie jetzt von uns fordern, nachdem im April vorigen Jahres die Badenischen Sprachenzwangsverordnungen erschienen sind, nach= dem sich im Reichsrathe und außerhalb des Reichsrathes unter allen freisinnigen Deutschen Oesterreichs eine so große, mächtige Bewegung geltend gemacht hat, nachdem die deutschen Vertreter im Reichsrathe mit allem Nachdrucke darauf bestanden, dass diese Sprachenzwangsverordnungen behoben werden und nachdem sie dann sich so stark und mächtig erwiesen, dass sie den Gang der parlamentarischen Maschine hemmten, da ihren warnenden Worten die Aufhebung nicht gefolgt ist?

Meine Herren, hier handelt es sich um ein großes nationales Recht und das ganze große deutsche Volk in Oesterreich steht hinter uns in diesem großen nationalen Kampfe, in welchen wir eingetreten sind. Hoher als die wirthschaftlichen Güter hat das ganze deutsche Volk in Österreich die nationalen Güter gestellt! (Lebhafter Veifall. Rufe: So ist es!)

Und jetzt, in dieser kritischen Zeit, fast am Schlüße des Landtages, vor dem Zusammentreten des Reichsrathes, legen uns so hervorragende Abgeordnete des èechischen Volkes diesen Entwurf vor, welcher überdies den stolzen Namen "Landesgrundgesetz" führt!

Ja, meine hochgeehrten Herren, nicht Sie haben gesagt: "Von Volk zu Volk soll die Verständigung erfolgen. " Nein, wir waren es, die Ihnen dies am 20. März im Ministerzimmer des Grafen Vadeni gesagt haben.

Damals haben Sie dieses Wort der Verständigung zurückgewiesen, Sie haben sich vollauf begnügt mit den Ordonanzen des Ministeriums Vadeni, das Ihnen jene Rechte eingeräumt hat, die es uns entzogen.

Nun, meine Herren, Sie haben sich einfach erkaufen lassen mit den Ordonanzen. (Rufe: Bravo! Sehr richtig!) Sie haben die Freiheit der Völker einfach fallen gelassen. Sie haben daher kein Recht, sich heute noch Männer und Vertreter eines freien Volkes zu nennen, Sie sind keine freisinnigen Abgeordneten, schon deswegen nicht, weil Sie die Gerechtigkeit nur im Munde führen, während Ihre eigentliche Absicht nur darauf geht und dieser Entwurf eines Landesgrundgesetzes beweist dies - die Herrschast, die Vorherrschaft in diesem Lande an sich zu reißen, (Rufe links: Ganz recht! Rechts: To je urážka!) und dahin geht, unseren ruhigen und unantastbaren Besitz, dessen wir uns durch Jahrhunderte lang erfreuten, nun auf einmal zu zerstören, indem Sie das geschlossene deutsche Sprachgebiet, welches Sie negieren, aber nicht ausheben können, mit allen Mitteln und mit Anwendung aller Künste zersetzen wollen.

Wir waren es, meine Herren, die Ihnen angeboten haben die Verständigung von Volk zu Volk, und heute noch sind wir bereit dazu, meine Herren. Aber ist das eine Verständigung von Volk zu Volk, meine Herren, wenn Sie uns den Entwnrf eines solchen Landesgrundgesetzes vorlegen?

Meine Herren, das ist keine Verständigung von Volk zu Voll, das ist kein Gesetz, meine Herren, welches jemals die Grundlage sein könnte für den Frieden, oder auch nur für die sprachliche Ordnung in diesem Lande, das ist eine Herausforderung, das ist ein Kriegsruf, meine geehrten Herren, (Ruf: So ist es!) den Sie uns gegenüber neuerdings wieder ertönen lassen, und Sie sind es immer wieder, die ohne jede Veranlassung - und zu diesem Gesetzentwurfe


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP