Sobota 27. února 1897

träge der Commission, welche aus dem Gesetzentwürfe sowie aus dem Antrage bestehen, welcher sich daraus bezieht, dass ein Betrag von 12. 000 fl. in den Landesvoranschlag für das Jahr 1897 eingestellt werde.

Der Herr Berichterstatter hat aus einige Druckfehler aufmerksam gemacht, die sich im deutschen Texte befinden, und dann darauf, dass bei dem Antrage betreffend die Einstellung des Betrages in den Landesvoranschlag die Ziffer II. ausgelassen erscheint.

Ich werde demnach die in dieser Weise corrigierten Anträge zur Abstimmung bringen.

Žádám pány, kteří přijímají návrhy komise, by vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche die Commissionsanträge annehmen, die Hand zu erheben.

Návrhy jsou přijaty.

Die Anträge sind angenommen.

Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist die zweite Lesung des Berichtes der Schul-Kommission über die Anträge des Landesausschusses, betreffend die Regelung der Rechtsverhältnisse und die Altersversorgung der Industriallehrerinnen, sowie die Fachaussicht über den Unterricht in den weiblichen Handarbeiten.

Příštím předmětem denního pořádku jest druhé čtení zprávy komise Školské o návrzích výboru zemského v příčině upravení právních poměrů a zaopatření industriálních učitelek pro stáří, jakož i v příčině odborného dozoru ku vyučování ručním pracím ženským.

Berichterstatter ist der Herr Abg. Legler. Ich ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort.

Berichterstatter Abg. Legier: Hoher Landtag! In Angelegenheit der Besoldung der Industriallehrerinnen und der Altersversorgung derselben liegt ein ausführlicher Bericht des Landesausschusses nebst zahlreichen Petitionen vor. Der eben genannte Bericht des Landesausschusses ist für die Klarstellung des Sachverhaltes von großer Wichtigkeit, weshalb derselbe vollinhaltlich in den gedruckten Schulkommissionsbericht ausgenommen worden ist; da dieser Bericht in den Händen jedes Herrn Abgeordneten sich befindet und seit Wochen aufliegt, war Gelegenheit geboten, sich mit demselben vollständig vertraut zu machen, weshalb ich von

der Wiederholung desselben im hohen Hause Abstand nehmen kann.

Der Landesansschuss stellte zum Schlusse seines Berichtes drei Anträge. Der erste Antrag bezieht sich auf die Erhöhung der Remunerationen der Industriallehrerinnen, der zweite Antrag bezieht sich auf die Vornahme der erforderlichen weiteren Erhebungen bezüglich des Projektes einer Altersversorgung und der dritte Antrag bezieht sich auf eine Antwort, welche auf eine in der Sitzung des Landtages vom 12. Feber 1894 beschlossene Resolution gegeben werden soll.

Die Schulkommission hat nun diese Anträge in Berathung gezogen und bemerkt zu denselben Folgendes:

Zum Antrag 1.: Die Gründe für die bessere Besoldung der Industriallehrerinnen liegen auf der Hand. Der Lehrgegenstand der Industriallehrerinnen ist ein obligater; die Ertheilung dieses Unterrichtes ist eine meist recht mühsame Arbeit; dazu kommt der Umstand, dass sehr viele Industriallehrerinnen auf dem Lande mehrere Schulen zu versehen und oft weite, zur Winterszeit nicht selten beschwerliche Wege zurückzulegen zu haben. Eine Aufbesserung in der Besoldung ist daher nur ein Act der Gerechtigkeit und Billigkeit. Im Hinblicke auf die leider nicht günstige finanzielle Lage des Landes wird über den Antrag des Landesausschußes nicht hinausgegangen werden können. Die Summe von 70. 000 fl. als Mehrerfordernis infolge der Annahme des in Rede stehendes Antrages ergibt sich hauptsächlich aus dem Umstande, dass Böhmen bereits 3387 Industriallehrerinnen zahlt; es entfallen bei der geplanten Aufbesserung durchschnittlich nur etwas über 20 fl. aus eine dieser Lehrpersonen - gewiss eine nur ganz bescheidene Aufbesserung!

Zum Antrag 2.: Die Stellung der Industriallehrerinen ist rechtlich noch gänzlich ungeregelt; sie können bestellt und wieder entlassen Werden, letzteres ohne Angabe von Gründen. Es wird daher nothwendig sein, ein Statut, ein Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Industriallehrerinnen auszuarbeiten und vorzulegen, namentlich im Hinblicke auf die erwünschte Altersversorgung.

Der Landesausschuß spricht in seinem 2. Antrage nur von einem Anschlüsse an den Kaiser Franz Josef - Landesversicherungsfond während es doch der Erwägung wert erschiene,ob sich nicht wenigstens ein Theil der Industriallehreninen betreffs der Altersversorgung an den Lehrerpensionsfond anschließen ließe.

An eine Altersversorgung aller Industriallehrerinnen wird wohl überhaupt nicht zu denken sein; man konnte höchstens erwägen, ob denn nicht den Nichtberufsindustriallehrerinnen vielleicht nach einer angemessenen längeren Dienstzeit eine Abfertigung zugesprochen werden sollte. Mit allem Ernst wird aber daran zu gehen sein, die Berussindustriallehrerinnen vor Noth und Entbehrung im Falle ihrer Erwerbs-, bezw. -Dienstuntauglichkeit möglichst zu schützen. Vielleicht ließen sich, unter den Berufsindustriallehrerinnen 2 Kategorien schaffen: solche mit einer größeren Stundenzahl, z. B. 20 und darüber in der Woche, und solche unter dieser Stundenzahl. Ersterer Kategorie könnte eine ständige Anstellung mit Pensionsberechtigung etwa nach den im sog. Katechetengesetze aufgestellten Grundsätzen - im Anschlüsse an den allgemeinen Lehrerpensionsfond zugestanden Werden.

Die letztere Kategorie könnte ihre Altersversorgung unter Beihilfe der Landesmittel im Wege des Kaisers Franz Josef-Landesversicherungsfonds finden. In beiden Fällen müßte allerdings auch an eine bescheidene Beitragsleistung seitens der betreffenden Industriallehrerinnen gedacht Werden. Da jedoch Erbebungen nach dieser Richtung gänzlich fehlen, so kann erst nach Einleitung derselben und Vorlage des Ergebnisses eine weitere Verhandlung über die Altersversorgung der Industriallehrerinnen platzgreifen.

Zum Antrag 3 sind erläuternde Bemerkunden nicht nothwendig.

Die Schulkommission stellt daher folgende Anträge:

Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die Remunerationen aller Industriallehrerinnen ohne Unterscheidung in Berufsindustriallehrerinnen und solche, die den Industrialunterricht bloß als Nebenbeschäftigung betreiben. Werden vom 1. Jänner 1897 angefangen erhöht, und zw. für Industriallehrerinnen an allgem. Volksschulen V. Gehaltsclasse von 18 aus 20 fl., an den allgem. Volksschulen der übrigen 4 Gehaltselassen von 20 auf 22 fl, und an Bürgerschulen (ohne Unterschied der Gehaltsclasse) von 20 auf 24 fl., und es ist der hienach erforderliche Mehraufwand von rund 70. 000 fl. in den Landesvoranschlag für 1897 einzustellen.

2.   Dem Landesausschusse wird die Vornahme der erforderlichen weiteren Erhebungen bezüglich einer Altersversorgung der Berufsindustriallehrerinnen mit dem Bedeuten aufgetragen, dass er auf Grund dieser Erhebungen in der nächsten Jahressession bestimmte Anträge stelle, beziehungsweise einen Gesetzentwurf über die Rechtsverhältnisse der Industriallehrerinnen vorlege.

3.    Die Mittheilung des k. k Landesschulrathes in Betreff der sachlichen Asusicht über den Industrialunterricht Wird zur Kenntnis genommen.

Hiemit erscheinen auch die einschlägigen Petitionen all erledigt.

Sněm. sekretář Höhm (čte): Komise Školská činí tudíž tyto návrhy:

Slavný sněme, račiž se usnésti takto:

1.   Remunerace všech učitelek industriálních - nerozlišujíc je v industriální učitelky z povolání a v takové, jež vyučování industriální konají toliko jako zaměstnání vedlejší - zvyšují se počínaje dnem 1. ledna 1897 a to pro industriální učitelky na obecných školách národních V. třídy služného z 18 na 20 zl., na obecných školách národních ostatních 4 tříd služného ze 20 na 22 zl, a na školách měšťanských (nehledě, v jakou třídu služného jest vřaděna) ze 20 na 24 zl. a vzcházející tím větší náklad okrouhle 70. 000 zl. budiž položen do zemského rozpočtu na r. 1897.

2.   Výboru zemskému ukládá se, aby vykonal potřebná další šetření ve příčině opatření pro stáří industriálních učitelek z povolání, při čemž se mu zároveň připomíná, aby na základě šetření těch ve příštím zasedání výročním určité návrhy podal, pokud se týče, předložil osnovu zákona o úpravě právních poměrů industriálních učitelek.

3.   Sdělení c. k. zemské školní rady ve příčině odborného dozoru ku vyučování industriálnímu béře se na vědomí.

Tím vyřízeny jsou petice této záležitosti se týkající.

Oberstlandmarschall: Zum Worte hat sich zu diesem Gegenstande der Herr Abg. Posselt gemeldet.

Ich ertheile ihm das Wort.

Abgeordneter Posselt. Hoher Landtag! Der § 73. der Schul- und Unterrichtsordnung sagt:

Zu den notwendigsten Unterriechtsgegenständen für Mädchen in allgemeinen Volksschulen gehören auch die weiblichen Handarbeiten.

Nach §§ 3. und 17 des Reichsvolksschulgesetzes ist der Unterricht in weiblichen Handarbeiten unter den obligaten Lehrgegenständen aufgezählt. Der Erlass des hohen k. k. Unterrichtsministeriums vom 20. August 1870 sagt, dass in Hinsicht dieses Unterrichtes jene Bestimmungen, welche für die allgemeinen Volksschulen bezüglich des Schulbesuches, der Entlassung und Schulzucht gelten, auch für diese Unterrichtskategorie ihre. Antwendung zu finden haben.

Wir haben es hier mit einem festen Gliede des Pflichtunterrichtes zu thun, und doch wie seltsam ist die Stellung, wie ärmlich ist die Bezahlung, und wie gar nicht geordnet ist die Versorgung der Industriallehrerinnen! Schon anlässlich der Ereirung des Gesetzes vom 13. Mai 1894 hat sich die Schulcommission mit der Regelung der Verhältnisse der Industriallehrerinnen beschäftigt und die Abhilfe dieser Verhältnisse in dringend nöthige Aussicht genommen. Es hat auch das Bestreben darauf weder seitens der berufenen Vertreter und Körperschaften noch Behörden nachgelassen und die immer und immer vertrösteten Industriallehrerinnen haben auch sehr begreiflicherweise in ihren Bestrebungen und Wünschen bisher nicht geruht.

Ist es nicht zu verkennen, dass die weiblichen Lehrkräfte gegen die männlichen überhaupt zu kurz kommen, so muß das Los der Industriallehrerinnen die Antheilnahme aller berufenen Kreise ganz besonders für sich in Anspruch nehmen. Thatsächlich können viele Industriallehrerinnen, ich möchte sagen, in den Landgemeinden, wohl die weisten, von ihren Bezügen gar nicht leben, sie müssen daher entweder mehrere Schulen übernehmen, sich somit physisch onstrengen oder gar ruiniren, wie in den Gebirgsbezirken, oder sie müssen ihre Ersparnisse noch zusetzen und sich so wirthschaftlich ruiniren und schädigen. Keinesfalls ist die Stellung der Industriallehrerinnen eine würdige. Sie werden auch deshalb in sehr vielen Gemeinden geringgeschätzt und in vielen Gemeinden sogar missachtet. Der Grund dazu ist der, dass sie seitens der Behörden, nach dem Gesetze also.

in eine durchaus ungerechte und geringe Stellung gedrängt worden sind. Ziehen wir einmal Vergleiche zwischen der Bezahlung des obligaten Industrialunterrichtes und der nicht obligaten Nebenfächer, sowie des Aushilfsunterrichtes überhaupt.

Der Unterricht in weiblichen Handarbeiten wird also, wenn das Gesetz vom h. Landtage angenommen wird, bereits vom 1. Feber 1897 für eine 1O monatliche Dienstleistung, daher für einen 10 monatlichen Unterricht mit 20, 22 und 24 fl. für jede ertheilte Wochenstunde bezahlt werden.

An den gewerblichen Fortbildungsschulen werden für einen Aushilfsunterricht binnen 8 Monaten, oder für eine Unterrichtszeit binneu 8 Monaten mindestens 32 fl. bezahlt für jede Wochenstunde. Wird dieser Unterricht für 10 Monate ertheilt, so werden sich daraus 40 fl. für den Unterricht, welchen die Industriallehrerin zu leisten hat, ergeben.

An anderen Fortbildungsschulen werden für 8 bis 9 monatliche Unterrichtskurse für eine Wochenstunde 40 bis 50 sl. bezahlt. Dabei sind diese Bezahlungen ein Nebenverdienst solcher Personen, welche bereits feste Gehalte beziehen. für den nicht obligaten Unterricht in Nebenfächern werden von Seite der Landes-, beziehungsweise Staatsbehörden Bezüge von 300 fl. und wesentlich noch mehr bewilligt.

Alle diese Bezahlungen sind eigentlich durchaus nicht ungebührlich hoch, sie sind überhaupt nicht hoch; denn wollen wir einen guten Unterricht und einen guten Unterrichtserfolg haben, so müssen um ihn auch entsprechend bezahlen. Man muss daher diesen Hauptgrundsatz bei den armen Industriallehrerinnen in Anwendung bringen und an diesen Hauptgrundsatz denken. Man kann nicht allzuhoch gehen, denn von der Schaffung von nur 2 Klassen von 22 und 25 fl. müsste man absehen, weil die Differenz zwischen 70. 000 fl. und 120. 000 fl. mehr Erfordernis pro Jahr zu groß wäre. Aber man muss gleich sagen, dass die weitere Aufbesserung der Bezüge der Industriallehrerinnen nicht in die Ferne gerückt werden darf, und wenn bei circa 3100 beruflichen und nicht beruflichen Industriallehrerinnen-aber ich behaupte, es sind deren etwa über 4000 - die Aufbesserung pro Jahr durchschnittlich 20 fl. betragen wird, so wird wohl die Anwartschaft auf eine weitere Aufbesserung für mehr als 1800 Berufsindustriallehrerinnen in sichere Aussicht zu nehmen und auch gerechtfertigt sein. Wir müssen und wir werden aber unsere Pflicht durch die jetzige Ausbesserung gegenüber den Industriallehrerinnen nicht als erfüllt ansehen. Wir müssen und werden unsere ganzen Bemühungen einsetzen, dass ehebaldigst die Frage der Altersversorgung wenigstens der Berufsindustriallehrerinnen vollzogen werde, wobei auch allerthunlichst auf eine Leistung eines Fondsbeitrages seitens der Industriallehrerinnen verzichtet werden sollte.

Wenn man auch nicht im Allgemeinen für die Frauenemancipation zu schwärmen braucht, so muss man doch zur Emancipation junger strebsamer Damen beitragen, und anlässlich derselben helfen und zwar zu einer Emancipation von dem traurigen Lose, das unsere anspruchsvolle Zeit leider so vielen dieser Töchter des Volkes im Allgemeinen aufladet.

Aber auch die Schulfreundlichkeit muss sich in dieser Hilfsakzion zeigen und bethätigen.

Wir geben daber mit Vergnügen und aus vollster Ueberzeugung unsere vollste Zustimmung zu dem vom Herrn Referenten vorgetragenen und vertretenen Antrag der Schulkommission in der führen Voraussicht, daß die Frage der weiteren Ausbesserung und insbesondere die Frage der Altersveesorgung der Industrial-Lehrerinnen spätestens schon im nächsten Jahre in Vorschlag und zum Beschlusse gebracht werden wird.

Wir stellen deswegen auch heute schon an den Landesausschuss und an den hohen Landesschulrath die Bitte, dieser Frage sich mit ganz besonderer Würdigung anzunehmen, dieser Angelegenheit die wohlwollendste Aufmerksamkeit zu schenken und sie ehebaldigst durchzuführen. (Bravo! Beifall. )

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

Žádá ještě někdo za slovo? Dávám slovo panu posl. prof. dra Čelakovskému.

Posl. prof. dr. Čelakovský: Sl. sněme! Já se úplně připojuji ku slovům, která velevážený pan starosta Jablonecký zde právě byl přednesl a kterými netoliko vyslovil souhlas s návrhy, které školská komise slavnému sněmu zde předkládá, nýbrž kterými také přání pronesl, aby v budoucím zasedání slavného sněmu mohl se osud industriálních učitelek zlepšiti.

Jemu hlavně tane na mysli, aby remunerace, která se nyní povoluje a která, pokud se jednotlivých osob týká, nebude velká, v roce budoucím mohla se zvýšiti.

Já zase dovolil bych si upozorniti na otázku, která jest neméně důležitá a týká se zaopatření pro stáří industriálních učitelek.

Osud těchto učitelských osob jest v každém ohledu smutný a jest požadavek, aby opatřeni se stalo v tomto smyslu, velice oprávněným.

Školská komise, jak ze zprávy její jest patrno, navrhuje, aby v budoucím zasedání výbor zemský v tomto ohledu učinil nějakou předlohu a podal zpráva; avšak mně se zdá, že věc je tak důležitá a zase na jedné straně že jest možná tuto otázku záhy v pravé světlo přivésti, že by snad nebylo potřebí, aby uplynul celý rok, v kterém by jen pouhá zpráva se podala, aby teprve v roce budoucím mohl se slavný sněm otázkou touto resp. komise školská zabývati, nýbrž že by ještě během rokování letošního, poněvadž slav. sněm ráčí se ještě sejíti v letních měsících, bylo možno, aby zemský výbor v tom ohledu podal zprávu, a já následkem toho uchopuji se této příležitosti, abych na jedné straně vyslovil sice souhlas s návrhy, které školská komise v tom ohledu učinila, na druhé straně ale abych vyslovil politování, že návrhy ty nemohou býti příznivější vzhledem k nynějšímu finančnímu stavu země, dále pak bych zároveň připojil přání - poněvadž si nedovolím návrh v tomto ohledu učiniti aby během ještě letošního zasedání veleslavný zemský výbor ráčil věnovati této záležitosti pozornosť a aby během ještě letošního zasedání návrh resp. zpráva v této věci, pokud se týče pensionováni učitelek industriálních, byla slav. sněmu podána.

Nejvyšší maršálek zemský: Žádá ještě někdo za slovo?

Verlangt noch Jemand das Wort? Die Debatte ist geschlossen.

Prohlašuji rokování za skončené.

Der Herr Berichterstatter hat das Schlusswort.

Berichterstatter Abg. Legler:

Da keiner der Herren Abgeordneten gegen den Antrag gesprochen hat, so verzichte ich au das Schlusswort.

Oberstlandmarschall: Der Herr Berichterstatter verzichtet aus das Schluswort.

Přejdeme k hlasování. Předmětem hlasování jsou tištěné návrhy komise.

Wir gehen zur Abstimmung über.

Gegenstand der Abstimmung sind die gedruckten Anträge der Commission.

Ich ersuche die Herren, welche die Commissionsanträge annehmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří přijímají návrhy komise, by vyzdvihli ruku.

Návrhy jsou přijaty.

Die Anträge find angenommen.

Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist die zweite Lesung des Berichtes des Legitimationsausschußes über die Note des k. k. Bezirksgerichtes in Friedland betreffend die Einwilligung zur gerichtlichen Verfolgung des H. Landtagsabg. I. A. Aigner.

Příštím předmětem denního pořádku jest druhé čtení zprávy legitimačního výboru o připíšu c. k. okresního soudu ve Frýdlandě, týkajícím se svolení k soudnímu stihání pana zemského poslance j. A. Agnera.

Zpravodajem jest p. posl. hrabě Czernin.

Ich ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort.

Berichterstatter Abg. Dr. Graf Czernin: Hoher Landtag! Jm Namen des Legitimationsausschußes habe ich die Ehre im vorstehenden Falle über die Note des k. k. Bezirksgerichtes in Friedland zu referieren. Am 1. Jänner dieses Jahres überreichte Herr Landtagsabgeordneter Adolf Glöckner beim Bezirksgerichte in Friedland die Privatanzeige gegen den H. Landtagsabgeordneten J. A. Aigner wegen Uebertretung der Ehrenbeleidigung und behufs Einleitung des gesetzlichen Auslieferungsversahrens.

In der überreichten Privatanzeige wird der Vorgang, wie folgt, geschildert:

Am 14. Dezember 1896 erstattete Herr Landtagsabg. Adolf Glöckner in Friedland

im dortigen Schützenhause gelegentlich einet Ausschußfitzung des Genossenschastsverbandes einen Bericht betreffend die Beibehaltung zweier Züge der S. 91. d. Verbinbungsbahn. Nach Erstattung dieses Berichtes rief der Herr Abg. J. A. Aigner ohne den geringsten Anlass dem H. Abg. Abolf Glöckner zwei schwere Beletbigungen zu. Trotz dieser schweren Beleidigung ließ sich der H. Abg. Abols Glöckner zu seiner Erwiderung hinreißen. Der Herr Abg. Aigner begnügte sich mit dieser Aeußerung nicht, fondern rief, sich aus dem Zimmer entsernend. von der Thür aus nochmals dieselben zwei Beleidigungen dem Herren Abg. Abols Glöckner zu.

Als Zeugen dieses Vorsattes werben die Herren Franz Hartmann, Gastwirth in Neustabtl, Joses Heintschel, Gastwirth in Neustabtl und Franz Rieger, Obmann bes Genossenschaftsverbanbes und Kaufmann in Friedland, angeführt.

Das k. k. Bezirksgericht in Friedland stellte mittels Note vom 4. Jänner J. an das Präsibium des Lanbtages des Königreiches Böhmen das Ersuchen, das Auslieferungsverfahren gegen den H. Abg. J. A. Aigner im Sinne des Gesetzes vom 3. Oct. 1861 Z. 98 R. -G. -Bl. einzuleiten und von dem Resultate die gesättige Mittheilung ju machen.

Nachdem aus der Privatauzeige des H. Abg. Adolf Glöckner hervorgeht, dass der inkriminirte Thatbeftand mit der politischen Thätigkeit des H. Abgeordneten in keiner Weise zusammenhangt, und kein Anlass vorliegt, dem gesetzlich gewährleisteten Rechte, für die eventuell verletzte Ehre im Wege des gerichtlichen Verfahrens Genugthuung zu begehren, entgegenzutreten, stellt der Legitimationsausschuss den Antrag: Der hohe Landtag wolle der Auslieferung des H. Abg. J. des vom H. Abg. Adolf Glöckner gegen Ersteren eingeleiteten Strafverfahrens seine Zustimmung ertheilen.

Jelikož ze skutečného oznámení p. posl. Adolfa Glöeknera na jevo jde, že inkrimovaný skutek nijak s politickou činností p. posl. Aignera nesouvisí a žádného důvodu nestává, aby se zákonem zaručenému právu, žádati za zadostučinění pro případ urážky na cti, překážka kladla, podává legitimační výbor návrh:

Slavný sněme, račiž to vydání p. poslance Aignera k cíli provedení trestního řízení panem poslancem A. Glöcknerem u c. k. okresního soudu ve FrýdIandě pro urážku na cti zavedeného své svolení dáti.

Oberstlandmarschall: Es hat sich der H. Abg. Aigner zum Worte gemeldet. Ich ertheile ihm das Wort.

Abg. Aigner. Hoher Landtag! Wenn ich mir erlaubt habe, um das Wort zu bitten, so geschah es lediglich aus dem ©runde, um die sehr geehrten Mitglieder des hohen Landtages zu bitten, für meine Auslieferung einzutreten und dafür zu stimmen. Ich habe dieselbe Bitte bereits an die verehrten Mitglieder des Legitimationsausschusses gestellt und danke diesen Herren herzlich für die Bereitwilligkeit, mit welcher sie meinem Wunsche nachgekommen sind. Ich werde in meiner Eigenschaft als Landesabgeordneter niemals dazu zu haben und zu bewegen sein, unter dem Deckmantel der Immunität einem allfälligen etwaigen Spruche des Richters entgehen zu wollen. Ich kann der Austragung dieser Angelegenheit, wie sie sich zwischen mir und H. Glöckner abgewickelt hat, mit der größten Ruhe entgegensehen und deshalb stelle ich nochmals die Bitte an die sehr geehrten Herren, für meine Auslieferung wie ein Mann zu stimmen. (Beifall.)

Nejvyšší maršálek zemský: Žádá někdo za slovo?

Berlangt Jemand das Wort?

Der H. Berichterstatter hat auf das Wort verzichtet.

Ich erkläre die Debatte für geschlossen.

Prohlašuji rokování za skončené. Dám hlasovati o návrhu komise.

Ich ersuche die Herren, welche den Kommissionsantrag annehmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří s návrhem komise souhlasí, by pozdvihli ruku.

Návrh jest přijat.

Der Antrag ist angenommen.

Denní pořádek jest vyčerpán.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Der Herr Abgeordnete Dr. Schlesinger und Genossen haben mir eine Interpellation an den Herrn Obmann der Commission für den Antrag des H. Dr. Schlesinger und Genossen, betreffend Errichtung der nationalen Landtags-Curien, überreicht.

Pan posl. dr. Schlesinger a soudruzi mně odevzdali dotaz na p. předsedu komise pro návrh dra Schlesingra a soudruhů v příčině zřízení národních kurií.

Ich ersuche die Interpellation zu verlesen.

Landtagssekretär Höhm (liegt): Anfrage des Dr. Schlesinger und Genossen an den Herrn Obmann der Commission für den Antrag Dr. Schlesinger und Genossen, betreffend die Errichtung nationaler Landtagscurien.

In der XI. Landtagssitzung vom 15. Feber l. J. habe ich den von uns eingebrachten Antrag auf Errichtung nationaler Landtagscurien begründet und der hohe Landtag hat den Beschluß gefasst, die zur Berathung desselben Gegenstandes im vorigen Jahre eingesetzte Commission zu reaktivieren und derselben den neuerdings eingebrachten Curienantrag zur Behandlung zuzuweisen.

Da bisher eine Sitzung der Commission nicht einberufen worden ist, beehre ich mich auf Grund des § 73 der Geschäftsordnung an den Herrn Obmann der Commission die Anfrage zu stellen, warum dies bisher nicht geschehen ist, und wann er die Commission zu einer Sitzung einzuberufen gedenkt.

Prag, am 27. Feber 1897.

Dr. Schlesinger und Genossen.

Der Obmann der Commission H. Abg. Lippert hat mich um das Wort gebeten. Ich ertheile ihm dasselbe.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Lippert: Geehrte Herren! Nachdem der Antrag auf Reaktivirung der Commission, um die es sich handelt, angenommen worden ist, wurde ich durch meine Pflichten veranlasst, die PräsidialGeschäfte des Hauses zu übernehmen und durch die Cumulirung mit meinen übrigen Pflichten als Landesausschussbeisitzer war es mir eine zeitlang nicht möglich an die Arbeiten einer Commission für eine so wichtige Angelegenheit heranzutreten.

Ich habe daher während dieser Zeit die Commission nicht zusammenberufen und werde


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