Nationalitäten aufgehört und es tritt das Faustrecht der Ziffer ein (Unruhe).
Und so stand es weiter in diesem Berichte zu lesen, dass weil 97 mehr als 69 ist (Hlas: Jak živo to tak bylo!) - das bestreitet Ihnen gewiß Niemand, - weil 97 mehr als 69 ist - so müssen Sie in den Commissionen eo ipso eine stärkere Vertretung besitzen, wie wir.
Warum haben Sie das erst im Jahre 1896 entdeckt? (Heiterkeit. ) Das war ja schon seit dem Jahre 1861 so; Sie sind mit dieser Entdeckung etwas zu spät gekommen (Lebhafte Heiterkeit. Ruf: Adam Riese hat das entdeckt!)
Meine Herren! Ernst gesprochen, mich hat keiner Ihrer aggressiven Schritte so schmerzlich berührt, als gerade dieser.
Warum? Was konnten Sie sich denn eigentlich mit diesem Anbote, das Sie uns machten, für einen politischen und praktischen Erfolg versprechen? Dass Sie in den einzelnen Commissionen einen Mann mehr haben, das konnte für Sie doch nicht eine praktische und politische Bedeutung haben.
Sie müssen daher eine andere Absicht dabei haben. Sie wollten nichts anderes als Ihre ziffermäßige Ueberlegenheit zum Ausdrucke bringen und uns Deutschen eine schwer verletzende Demüthigung beibringen. (Bravo! So ist es! Abg. Pacák: Ja was ist mit Mähren und Schlesien? Ruf: Wir sind in Böhmen! Spravedlnos!)
Da wir uns im böhmischen Landtage befinden, so haben wir uns weder mit Schlesien, noch mit Mähren, noch mit Bulgarien zu befassen. (Oho! ve støedu. Bravo! links.
Mit diesem Ihren Antrage haben Sie nicht bloß uns deutsche Vertreter, sondern auch unser ganzes Volk tief verletzt. Die letzten Friedenshoffnungen sind damit verschwunden. (Dr. Kramáø- Gott sei Dank, wenn es wahr ist!)
Sie haben mit diesem Antrage dem Landtage die Signatur des Kampfes ausgedrückt. (Bravorufe. ) Anstatt der gehossten Annäherung hat sich die trennende Kluft ungewöhnlich erweitert. Was noch folgte, das konnte uns nicht mehr überraschen, denn es schien ja in Ihrem Vorgehen ein System, ein Plan zu sein.
Die Tonart war einmal gegeben, das Sturmsignal war gehisst. Es konnte uns nicht überraschen, dass Sie unseren Curienantrag verwerfen werden, es konnte nicht überraschen, dass allerhand Anträge überreicht wurden, welche uns nicht annehmbar erscheinen. Ueber die Vorstöße mit dem böhmischen Staatsrechte und mit dem Nationalitätengesetz haben wir uns gar nicht verwundert, denn an dieselben sind wir, so zu sagen, seit 25 Jahren, einem vollen Vierteljahrhundert, geradezu gewöhnt. Aber, dass Sie in demselben Augenblicke, in welchem Sie ein Gesetz einbringen zum Schutze der nationalen Minoritäten, einen heftigen Vernichtungskampf gegen das Schulwesen der größten deutschen Minorität des Landes, der Deutschen in Prag, eröffnen, das, meine Herren, musste bei uns die tiefste Entrüstung hervorrufen! (Bravo!) Dieser Vorfall musste auch dem Kurzsichtigsten die Augen öffnen, wohin wir treiben würden, wenn wir in den sogenannten tschechischen Staate eingezwängt würden. (Bravo!) Wenn wir erst den Schutz der Verfassung, wenn wir den Schutz des Reichsparlamentes verloren hätten, wenn wir aus dem Verbände mit den übrigen Deutschen Oesterreichs losgerissen wären, dann würde uns das Schicksal einer der nationalen Majorität preisgegebenen Minorität schonungslos ereilen. Alle Gegenversicherungen, meine Herren, nützen da nichts. Sie können uns in noch so bunten Farben jene paradiesischen Zustände vorzaubern, in welchen wir uns, Deutsche, in einem böhmischen Staate befinden würden: Meine Herren, die Botschaft hören wir wohl, allein uns fehlt der Glaube. (Bravo! Posl. Jaroš:
Ponìvadž máte špatné svìdomí!)
Nur in Kürze möchte ich auf das Staatsrecht und auf die Adresse zurückkommen und zwar deswegen, weil in der jüngsten Zeit eine sehr schwungvoll geschriebene Brochure erschienen ist von einem sehr geehrten Abgeordneten dieses Landtages, in welcher alle jene alten Irrthümer wieder aufgefrischt wurden, die sich dann in der Begründungsrede des Herrn Abg. Herold wiederholten, aber auch in dem Entwurf der Adresse, welcher der Kommission vorgelegt wurde, Aufnahme fanden.
Ich will mich nicht auf kleine Details einlassen; ich vermuthe, dass ein späterer Redner unserer Seite sich mit dieser Frage im Detaile und ex professo befassen wird.
Nur soviel möchte ich bemerken, und ich beschränke mich auf eine Argumentation, welche nicht subtil wissenschaftlich ist, aber für die weiteren Kreise verständlich erscheinen dürfte.
Sie hatten ein Staatsrecht vom Jahre 1526, das war bis zum Jahre 1620, die Wladislawische Landesordnung, das sogenannte Rendelrecht, welches eine starre aristokratische Herrschaft im Lande etablierte mit einem Scheinkönigthume an der Spitze und mit der totalen Unterdrückung des Bürgerthumes und der Knechtschaft des Bauernstandes.
Schon Ferdinand I. wäre im Stande gewesen nach dem formalen Rechte diese Wladislawische Landesordnung zu beseitigen vermöge des Aufstandes vom J. 1546; er fühlte sich offenbar zu schwach dies zu thun. Aber als bann das Land nicht bloß zu einem Aufstande schritt, sondern zweimal, 1619 und 1741, einen fremden Herrscher ins Land rief, also den alten Pack mit der angestammten Dynastie brach, alsdann trat das Recht der sogenannten Verwirkung ein. (Lebhafter Widerspruch. To není pravda! Ohorufe. )
Ja, meine Herren, das ist ein Recht nach jeder völkerrechtlichen Theorie. Es ist nicht richtig, wenn Dr. Kramáø sagt "das Land Böhmen konnte nach 1620 nicht als erobert betrachtet werden. "
Ja, meine Herren, was war nach der Weißenberger Schlacht das Land Böhmen für ein Land ? Es musste durch eine Hauptschlacht und viele kleinere Kämpfe thatsächlich wieder zurückerobert werden, und der Winterkönig musste aus dem Lande erst verjagt werden, den die Stände Böhmens gewählt haben. (Dr. Vašatý): Deutsche Aristokraten haben ihn eingeführt, Thurn, Mansfeld !) Ich komme nun auch nur ganz allgemein auf die Ferdinandea selbst zu reden.
Kaiser Ferdinand II. war sich wohl dessen bewufst, dass er dem Lande eine Ordnung geben könne, wie er eben wollte und er gab sie in der Ferdinandea - und die Stände machten nicht den geringsten Widerstand. (Oho!)
Seit dem Jahre 1894 hat sich auch die èechische Forschung zu der von der deutschen Wissenschaft längst festgehaltenen Ansicht zugewendet, dass die Ferdinandea mit Recht als aus eigener Machtvollkommenheit vom Könige gegeben werden konnte und dass der Artikel 8 dieser Ferdinandea thatsächlich dem Könige ganz allein nicht bloß die Aenderung der privatrechtlichen Verhältnisse sondern auch die Aenderung des öffentlichen Rechtes zuerkannt hat.
Das ist etwas, was früher die èechischen Gelehrten so Tomek und Kalousek bestrikten haben, seit Gindely jedoch wird es nicht mehr bestritten (Oho!) Collega Dr. Kramáø hat in seiner Brochure diese Anschauung des Pros. Gindely gleichfalls akceptirt.
Also, meine Herren, wenn nun der König allein das Gesetzgebungsrecht besaß, war dann Maria Theresia nicht berechtigt, die böhmische Hofkanzlei einzuziehen ? (Rufe: Nein!) Das war eine Aenderung des öffentlichen Rechtes und gar nichts anderes (Abg. Dr. Kramáø: Dazu hatte sie kein Recht!) Lesen Sie gründlich die Entstehungsgeschichte der Ferdinandea bei Gindely, es ist außerordentlich lehrreich.
Ich kann mich nicht daraus einlassen, aber ich möchte bemerken, dass man die pragmatische Sanction nicht anrufen dürfe, um ein Motiv für das Staatsrecht zu fuchen; als die pragmatische Sanction den Ständen mitgetheilt wurde, erklärten die Stände ganz ausdrücklich: "der Kaiser habe ihnen diese sorgfältigste und gerechteste Disposition aus purem Uebersluße eröffnen lassen " (Hört!)
Da war die Zustimmung der Stände nicht mehr nothwendig (Abg. Breznovský): Die Stände sind immer loyal. Heiterkeit). Ich will nicht weiter staatsrechtliche Excursionen machen, ich möchte nur auf Eines hinweisen.
Es geht nicht an, an einen beliebigen historischen Punkt aus einer vergangenen Zeit anzuknüpfen und von da eine Art von Rechtscontinuität und so weiter zu entwickeln.
Es hat ja eigentlich ganz dasselbe unser geehrter Herr Mitcollega, Abg. Jro, gethan und den haben Sie, als er an einem Zeitpunkte anknüpfte, welcher unserer Zeit viel näher liegt, nämlich an 1866, auf das allergrimmigste verspottet und verlacht. Aber er hat eigentlich gar nichts anderes gethan, als Sie, die Sie angeknüpft haben an das Jahr 1620 und 1762.
Der Vertreter der Stadt Eger hätte eigentlich nach meinem Erachten noch eine schärfere Waffe benützen sollen. Er hätte sollen nicht an das Jahr 1866 anknüpfen, sondern an das Jahr 1804.
Denn, wissen Sie, meine Herren, im Jahre 1804 hat das Königreich Böhmen aufgehört, (Oho! Widerspruch) - Ich bitte, meine Herren, Sie müssen mich doch ausreden lassen, - das Königreich Böhmen hat 1804 ausgehört das erste weltliche Kursürstenthum des deutschen Reichs zu sein. (Bravo! Schallende Heiterkeit).
Aber, einmal angenomen, aber nicht zugegen, es bestände thatsächlich die Continuität eines böhmischen Staatsrechtes, so möchte ich mir doch einige ganz einsthaste Fragen erlauben, um deren gütige Beantwortung ich bitte.
Halten denn die Herren es wirklich im vollen Ernst für möglich, dass sie ein neues Staatswesen aus den drei Kronländern aufbauen können, ohne Zustimmung zweier dieser Kronländer, und nachdem sich das dritte Kronland zu seiner deutschen Hälfte auf das Allerheftigste dagegen wehrt?
Halten Sie es ferner ernsthaft für denkbar, dass durch den Aufbau eines solchen neuen Staatstvesens nicht unsere Monarchie noch zu einer weiteren Atomisirung gelangen würde, und dass ihre Grundlagen dadurch nicht vollständig erschüttert würden ? Halten Sie es ferner für möglich bei der heutigen mitteleuropäischen Staaten-Konfiguration, dass im Herzen des Erdtheiles ein selbständiges Staatswesen entstehe?
Da möchte ich einen Spruch oder eine Stelle aus jenem bekannten Absagebriefe, den Franz Palacký 1848 an das Frankfurter Parlament schrieb, citieren, die da lautet: "Denken Sie sich Oefterreich in eine Menge Republiken und Republikchen aufgelöst, welch ein willkommener Grundbau zur russischen Universalmonarchie!" -Bis zu einem gewissen Grade scheint dieser Ausspruch antiquirt; aber bedenken Sie, dass der Blies geschrieben wurde in einer Zeit, wo das Gespenst des Panslavismus spukte, und wenn heute Palacký diese Stelle ändern sollte, so würde er sich erinnern, dass seit dem Jahre 1870 ein großes, mächtiges deutsches Kaiserreich an den Grenzen dieses Landes entstanden ist. (Jawohl!)
Unser Widerstand gegen die staatsrechtlichen Bestrebungen wird Sie ja nicht überraschen. Wir können nun einmal zwei Standpunkte nicht vereinigen, nämlich die Anerkennung der gegenwärtig zu Recht bestehenden Verfassung und das Zurückgreifen auf eine alte, bereits abgestorbene Verfassung. Wie dies der geehrte Herr Abgeordnete Prinz Friedrich Schwarzenberg vermag, der in der Adress-Commission unseren Austritt als ungerechtfertigt erklärte, das ist mir vollständig unerfindlich.
Es darf aber auch der Antrag der Adresse nicht in eine Parallele gezogen werden mit unserem Kurienantrage. Das sind zwei von einander himmelweit verschiedene Dinge.
Der Adressantrag ist ein grundstürzender, er ist ein Antrag, welcher auf die völlige Umwälzung der Monarchie, der staatlichen Verhältnisse abzielt.
Unser Antrag ist einer, der sich in den bescheidensten Grenzen der Abänderung der Geschäftsordnung bewegt und nur in einem Punkte die Abänderung der Landesordnung tangirt.
Sie begehren eine reichbesetzte Tafel mit den kostbarsten Leckerbissen eines von Ihnen beherrschten selbständigen Staates. (Heiterkeit). Wir verlangen lediglich die Rückgabe des täglichen Brodes, welche für unsere Mitbethätigung im Landtage und für unser politisches und nationales Leben überhaupt die unbedingte Voraussetzung bildet. (So ist es).
Ich kann wohl auch von dieser Stelle mit Befriedigung hervorheben, dass wir für die Billigkeit und Gerechtigkeit unseres Curienantrages einen angesehenen und ganz objektiven Kronzeugen gefunden haben. Es ist dies die gegenwärtige Reichsregierung, von welcher Niemand behaupten wird, dass sie irgend eine Partei und insbesondere unsere Partei unter ihre Fittige und Patronanz genommen hätte.
Freilich haben wir von dieser Erklärung der Regierung lediglich einen kleinen moralischen Erfolg gehabt, und wir bleiben Ihrer Uebermacht nach wie vor preisgegeben. Es werden schon die in den allernächsten Tagen vorzunehmenden Wahlen beweisen, welchen Gebrauch Sie von Ihrer zissermäßigen Überlegenheit machen werden.
So sehen wir deutsche Abgeordnete unter dem denkbar ungünstigsten Eindruck dem Schluß dieses Landtages entgegen.
Die Hoffnung aus Annäherung der beiden Nationalitäten ist nicht in Erfüllung gegangen; die nationale Gegensätze haben sich eher verschärst. Zur Linderung der Nothtage der Bevölkerung und insbesondere der nothleidenden landwirthschastlichen und gewerblichen Bevölkerung ist eigentlich blutwenig geschehen und uns deutschen Vertretern wird die Voraussetzung zu einer ehrenhasten Mitbethätigung an den Landtagsgeschästen versagt.
Kann es da Wunder nehmen, wenn hie und da Stimmen laut werden: "Was haben wir Deutsche noch hier in diesem Landtage zu suchen?" oder wenn man den Vers von Dante citiert:,, Lasst jede Hoffnung fahren, Ihr, die Ihr hier eintretet. "
Aber trotz alledem und alledem darf ein ernster Politiker sich nicht dem Gefühle der Verzweiflung oder der Apathie hingeben. So düster auch der Ausblick ans die Zukunft sein mag, eine Wandlung der Geister und eine Wandlung der Dinge darf man niemals in das Bereich der Unmöglichkeit versetzen, und wenn schon nichts anderes uns zusammentreiben wird, so wird es die täglich wachsende Nothlage der beiden Nationen sein, welche uns zwingt, von diesen unfruchtbaren Streitigkeiten abzulassen und uns hinzugeben der fruchtbringenden Arbeit zur Linderung der Bedrängnis vieler Kreise unseres und Ihres Volkes. (Bravo! Lauter Beifall. )
Aber auch andere Anhaltspunkte gibt es, an welche sich vereinigende Fäden anknüpfen ließen. Der Liberalismus, meine Herren, im guten Sinne des Wortes, ist kein parteimäßiges Programm, sondern er ist eine im Menschengeschlechte tief ruhende Elementargewalt, welche dasselbe zu stetigen fortschrittlichen und freiheitlichen Entwickelungsstufen drängt Dadurch allein ist im Menschengeschlechte das Aussteigen von der niederen zur höheren Cultur erfolgt.
Es mag diese Fortentwicklung Hemmungen erfahren, allein niemals kann doch der fortschreitende Entwicklungsgang der Menschheit, unter dessen Gesetzen ja auch das Königreich Böhmen bekanntlich steht, aufgehalten werden.
Die Menschheitsgeschichte bewegt sich in der Linie einer Spirale, die ja auch Rückwärtsbewegungen kennt, bei welcher aber allemal die Vorwärtsbewegungen die Rückwärtsbewegungen weit überholen.
Unser Volk huldigt nun, wie die meisten Culturvölker, freiheitlichen und fortschrittlichen Anschauungen; auch Ihr Volk huldigt solchen freiheitlichen und fortschrittlichen Anschauungen und ich erlaube mir zum Beweise dessen - wenn ich dies nicht schon wüßte und davon überzeugt wäre - aus der Brochure des Herrn Abg. Dr. Kramáø zu citiren: "Das czechische Volk selbst ist liberal und demokratisch, wie es seine Geschichte und seine soziale Schichtung will. "
Nun bewohnen wir, zwei freisinnige Völker, dieses Land, welchem wir beide mit gleicher Anhänglichkeit zugethan sind, und können doch nicht zusammenkommen, und da möchte ich doch wieder mich dem geehrten Abg. Dr. Kramáø anschließen, wenn er sagt oder schreibt: "Die wahrhaft freiheitlich Gesinnten der beiden Völler haben ein unendlich weites Gebiet zur gemeinsamen Arbeit im Geiste wahrer Freiheit und echten Fortschrittes. "
Das sind, meine Herren, goldene Worte, die ich dreifach unterstreiche; aber Sie stellen für eine solche fruchtbare Arbeit immer und immer wieder als conditio, sine qua non, das Staatsrecht hin, während wir meinen, es gienge nicht an, an alte, abgestorbene Formen anzuknüpfen, sondern man müsse an das frisch pulsierende Leben der Gegenwart anknüpfen.
Sie wollen ja selbst nicht mehr den Inhalt der Ferdinandea galvanisiren. (Nein!)
Ja, meine Herren, warum denn den frischen Wein in alte Schläuche gießen? (Ruf: Er wird ja schlecht!) Eben darum.
Sie nehmen aus der Ferdinandea einen gewiffen Rahmen und ein paar Schlagworte herüber.
Die fortschreitende, wirthschaftliche, politische und nationale Entwickelung beider Völker ringt unablässig nach neuen Formen, und insbesondere gilt dies für unser Königreich, das ja unter ganz eigentümlichen Verhältnissen sich befindet.
Wenn sich nun die beiden Nationalitäten in freiheitlichen und fortschrittlichen Dingen finden könnten, so gibt es noch einen weiteren Kreis der möglichen Annäherung.
Es ist dies das Bestreben nach größerer und tieferer Selbstverwaltung. (Sehr gut!)
Von unserer Seite wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass das Königreich Böhmen als Verwaltungskörper ein viel zu schwerfälliger, viel zu großer (Ruf: Aha! Rozdelit!) fürchten Sie nichts, meine Herren, - Apparat ist, und dass es eine glückliche und gute, zweckmäßige Reform bedeuten würde, wenn sogenannte zweite Instanzen, nämlich Kreisämter und Kreisvertretungen eingeführt würden. Es müßte die politische Reform Hand in Hand mit der Vertiefung der Selbstverwaltung gehen. (Abg. Kramár: Zuerst müßte der Landtag keine Competenz erhalten haben. )
Wir können Resolutionen fassen! Damit ließe sich ganz gut auch unser Bestreben nach nationaler Selbstverwaltung vereinigen. (Ganz wohl. )
Fürchten Sie nicht, wie ich schon vorhin erklärt habe, dass ich aus die nationale Abgrenzung und derlei Dinge heute zurückkommen werde.
Im vorigen Landtage habe ich mich über diesen Gegenstand eingehend ausgesprochen und nehme heute nicht ein Wort von dem damals Gesagten zurück, und erkläre nur ganz allgemein, dass unser Volk heute noch und mehr vielleicht, als je, an den Kerngedanken der Wiener Vereinbarungen festhält, und dass nichts geeigneter ist diese Gedanken zu befruchten, ja auch vielfach zu verschärfen, als das fortwährende Aufrollen staatsrechtlicher Bestrebungen. (Sehr richtig!)
Aber meine Herren, Sie nähern sich ja eigentlich selbst schon - bemusst oder unbewusst - diesen unseren Anschauungen, und in Folge dessen auch den Wiener Vereinbarungen. (Rus: Ei, ei!
Knüpst nicht der Antrag des geehrten Herrn Abg. Celakovský, betressend die Schaffung eines Gesetzes für die Minoritätsschulen, knüpft nicht derselbe an das Meritum - ich sage an das Meritum - des Artikels II der Wiener Vereinbarungen unbedingt an?
Und deckt er sich nicht in, seinem Wesen ? (Abg. Scharf: Mit welchen Änderungen!) Ich habe gefagt in merito. - Und will denn nicht der Antrag Zátka etwas, wozu wir uns im Jahre 1890 gar nicht einmal den Muth hatten zu entschließen: Wir haben uns noch damals besriedigt, die Schulverwaltung bis in die oberste Instanz, den Landesschulrath national zu gliedern, und wir haben nicht gewagt daran zu denken, dass auch eine finanzielle Scheidung des nationalen Mein und Dein vorgenommen werden soll. Wir acceptiren den Antrag Zátka mit dem größten Vergnügen in seinem 1. §, da derselbe ganz und gar unseren Bestrebungen entspricht.
Nicht immer entscheiden die Völker über ihr Schicksal. Und wäre es nicht für Sie von größtem Vortheile, wenn Sie sich zum Schutz der freiheitlichen Errungenschaften, zur Vertiefung der Autonomie mit uns verbinden wollten und dadurch auch Ihre nationale Eigenart und Ihre nationale Cultur für alle Zeiten in ihrer Fortentwicklung sichern würden. Wir, meine Herren, wollen auch eigentlich nichts mehr und nichts anderes. Aber das müssen wir auf das Allerentschiedenste ablehnen, dass man uns sagt: "Euere nationale Eigenart wird schon dadurch gesichert, dass Euer Sprachgebiet bis an die Grenze des großen deutschen Reiches heranreicht. "
Meine Herren, wir sind gute Deutsche, wir sind stolz darauf, Deutsche zu sein, wir freuen uns des Zusammenhanges mit einer so großen Culturnation, die unsere Mutternation ist, aber meine Herren, das behindert uns nicht im geringsten auch gute Österreicher zu sein, (Lebhafter Beifall) was wir immer waren, und was wir auch für alle Zukunft immerdar bleiben werden. (Bravorufe, andauernder Beifall, Redner wird von allen seinen Parteigenossen um ringt und beglückwünscht.
Nejvyšší maršálek zemský: Èas již tak pokroèil, že pøikroèím nyní ke skonèení schùze.
Die Zeit ist soweit vorgeschritten, dass ich zum Schluße der Sitzung schreiten will.
Pan posl. Dr. Moravec a soudruzi mnì odevzdali interpelaci k Jeho Excellenci p. místodržiteli.
Der H. Abg. Dr. Moravec und Genossen haben mir eine Interpellation an Se. Excellenz den H. Statthalter überreicht.
Žádám, by tato interpelace byla pøeètena.
Snìmovní aktuár Tobisch (ète):
Interpelace Dra Moravce a soudruhù k c. k. zástupci vlády.
U bývalého erárního mlýna a nyní toliko u erární vodárny blíže Josefova nalézají se pøes celou šíøku Labe stavidla k nadržování vody pro erární vodárnu.
Tìmito stavidly nadržuje vojenský erár libovolnì vodu na Labi a pøi vyšších vodách, jmenovitì však pøi povodních, vystoupí voda na pozemky a zaplavuje úrody i pøíbytky v nížinách u Jaromìøe se nalézající.
Touto neoprávnìnou manipulací zpùsobují se znaèné škody obèanùm jaromìøským.
Z té pøíèiny k žádosti mìstské rady jaromìøské naøídilo Jeho Velièenstvo, aby erární mlýn u Josefova rokem 1891. zrušen byl a aby se voda stavidly na Labi jen pro erární vodárnu nadržovala.
Avšak vzdor tomu nadržuje se voda na Labi pro tuto vodárnu v libovolné výšce.
Již plných 15 let opírá se mìstská rada jaromìøská proti tomuto neoprávnìnému jednání a dovolává se svého práva zákonným ustanovením ve smyslu § 23. zákona o vodì, totiž aby u stavidel pøedepsaný cejch k nadržování vody u erárních stavidel upevnìn byl.
Avšak ke koneènému rozhodnutí tato dùležitá záležitos nedospìla.
Níže psaní tudíž se táží:
Jest p. místodržiteli známo, že tato záležitost po uplynutí 15 let dosud koneènì vyøízena není, a jaké kroky hodlá uèiniti, aby spor ukonèen byl?
Dr. Moravec a soudruzi.
Nejv. maršálek zemský: Odevzdám tuto interpelaci J. E. p. místodržiteli
Ich werde diese Interpellation an Se. Excellenz den Herrn Statthalter leiten.
Komise rozpoètová koná schùzi zítra o 1/2 10. hodinì dopolední.
Die Budgetkommission hält Sitzung morgen, Dinstag, um 1/2 10. Ahr Vormittags.
Die Landesculturkommission hält Sitzung morgen um 1/2 10 Uhr Vormittags.
Komise pro záležitosti zemìdìlské koná schùzi zítra o 1/2 10. hod. dopolední.
Komise petièní koná schùzi zítra o 10 hod. dopolední.
Die Petitionskommission hält Sitzung morgen um 10 Uhr Vormittag.
Pøíští sezení odbývati se bude zítra, v úterý, 11. února o pùl 11. hodinì dopoledne.
Die nächste Sitzung findet statt morgen, Dinstag, den 11. Februar, um 1/2 11 Uhr Vormittags.
Na denní poøádek kladu pokraèovaní dnešního denního poøádku.
Aus die Tagesordnung der morgigen Sizzung fetze ich die Fortsetzung der heutigen Tagesordnung.
Prohlašuji schùzi za skonèenou.
Ich erkläre die Sitzung für geschlossen.
Schùze skonèena v 9 h. 30 m. veèer.
Schluß der Sitzung um 9 Uhr 30 9 Min. Abends.
Alois P. Kryf, verifikátor.
Prof. Carl Röhling, Verificator.
Alfons hrabì Mensdorff, verifikátor.
Praha - Rohlíèek & Sievers - Prag