Stenografická zpráva
o
XXV. sezení III. zasedání èeského snìmu z roku 1883. dne 18. ledna 1886.
Pøedseda: Jeho Jasnos pan nejvyšší maršálek zemský Jiøí kníže z Lobkowicz.
Pøítomni: Námìstek nejvyššího maršálka Dr. Waldert a poslanci v poètu k platnému usnášení se dostateèném.
Co zástupcové vlády: Jeho Exc. c. k. místodržitel Dr. Alfred svob. pán Kraus a místodržitelský rada Bedøich Kmoch a rada vrchního soudu zemského Karel Dressler.
Stenographischer Bericht
über die
XXV. Sitzung der III. Jahressession des böhm. Landtages v. Jahre 1883 am 18. Jan. 1886.
Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Georg Fürst V. Lobkowicz.
Anwesende: der OberstlandmarschallStellvertreter Dr. Waldert und die beschlußfähige Anzahl von Abgeordneten.
Am Regierungstische: Se. Excellenz der k. k. Statthalter Dr. Alfred Freiherr Von Kraus und der Statthalterei-Rath Fried. Kmoch und Oberlandesgerichtsrath Karl Dreßler.
Obsah:
Presidialní sdìlení.
Druhé ètení zprávy komise snìmovní o návrzích poslancù šlechtice Plenera a Dr. Trojana a soudr. v pøíèinì rovnoprávnosti národní v království Èeském (tisk CXXXIV. è. s. 358).
Sezeni poèalo o 10. hod. 45 min.
Inhalt:
Präsidialmittheilungen.
Zweite Lesung des Berichtes der Landtags-Commission über die Anträge der Abg. Edlen von plener und Genossen und Dr. Trojan und Genossen in Betreff der nationalen Gleichberechtigung im Königreiche Böhmen (Dr. CXXXIV L. Z. 358).
Beginn der Sitzung 10 Uhr 45 Min.
Nejvyšší maršálek zem.: (zvoní). Zahajuji schùzi.
Ich eröffne die Sitzung,
Jednací protokol 21 ho sezení ze dne 13. ledna t. r. byl po èas pøedepsaný k nahlednutí vyložen.
Das Geschastsprotokoll der XXI. Landtagssitzung vom 13. Jänner ist durch die vorgeschriebene Zeit zur Einsicht aufgelegt gewesen ; ich Stelle die Anfrage, ob Jemand von den
Herren gegen den Wortlaut des protokoltes eine Einweitduna erhebt.
èiním dotaz, zdali nìkdo má námitky proti znìní tohoto protokolu?
Jelikož tomu tak není, prohlašuji tento protokol za schválený.
Ich erkläre dieses Protofoll für agnoseirt.
Jeho cís. kr. ap. Velièenstvo nejvyšším rozhodnutím ze dne 6. ledna t. r. ráèil udìliti Nejvyšší schválení osnovì zákona,
na níž èeský snìm zemský v 4. sezení ze dne 1, prosince 1885 se byl usnesl a kterým udìluje se obci kr. hl. mìsta Prahy povolení, aby prodala zbytek usedlosti è. p. 462-II. obci pražské patøící.
Seine k. k. apost. Majestät hat mit A. h. Entschließung vom 6. Jänner d. J dem Vom böhmischen Landtage in der 4. Sitzung vom 1. December 1885 beschlossenen Gesetzentwurf, mit welchem der Gemeinde der kgl. Hauptstadt Prag die Bewilligung ertheilt wird, den ihr zugehörigen Rest der Realitäten Nr.= C. 462-II. zu verkaufen, die A. h. Genehmigung zu ertheilen geruht.
Das Resultat der am 16. Jänner d. J. von den Curien des Landtags vorgenommenen Wahlen von 6 Mitgliedern in den Verwaltungsausschuß des Museums des Königreiches Böhmen ist folgendes. Jede Curie hatte zwei Mitglieder zu wählen und es erscheinen gewählt :
Von der Curie des Großgrundbesitzes bei Abgabe von 32 Stimmzetteln die Herren Freiherr Johann von Dobrženský und Dr. Emanuel Berger mit je 30 Stimmen.
Von der Curie der Städte und Industrialorte bei Abgabe von 35 Stimmzetteln die Herren Abg. Dr. Joh. Kiemann und Dr. Wilhelm Gintl mit je 35 Stimmen.
Von der Curie der Landgemeinden bei Abgabe von 37 Stimmzetteln die Herren Dr. Thomas Èerný und Prof. Kalousek mit je 37 Stimmen.
Výsledek volby šesti èlenù správního výboru musea království èeského, kterou kurie snìmovní vykonaly dne 16. ledna t. r. jest tento:
V každé kurii voliti bylo po dvou èlenech.
Kurie velkostatkù odevzdala 32 lístkù hlasovacích a byli zvoleni pánové: Svobodný pán Jan Dobøenský a p. Emanuel Berger každý 30. hlasy.
Z kurie mìst a míst prùmyslových odevzdáno bylo 35 lístkù hlasovacích a zvoleni byli Dr. Jan Kiemann a Dr. Vilém Gintl každý 35. hlasy.
Koneènì z kurie obcí venkovských odevzdáno 37 lístkù hlasovacích a byli zvoleni pánové: Dr. Tomáš Èerný a prof. Kalousek, každý 37. hlasy. Žádám, by slavnému snìmu bylo sdìleno, které spisy byly tiskem rozdány.
Ich ersuche um Mittheilung der in Druck vertheilten Schriften.
Snìm. sekr. Höhm: Dne 16. ledna bylo mezi sezením rozdáno:
È. t. CXXXXI. Zpráva komise pro vìci okresní a obecní o petici obcí soudního okresu Blatenského za rozdìlení zastupitelského okresu Jachymovsko-Blatenského a za zøízení vlastního zastupitelstva okresního v Blatnì, pak stenografická zpráva o 22. sezení.
V dnešním sezení byly tiskem rozdány:
È. t. CXXXVIII. Zpráva komise zemìdìlské ku zprávì výboru zemského èís. 41.842, o petici kuratoria zimní školy hospodáøské v Novém Bydžovì a tamního hospod. spolku èís. 204 snìm., aby øediteli školy té Richardu Purghartovi nároky na výslužné - tak jak pøiøknuty mu byly
- za èasu služby jeho na hosp. škole v Hracholuskách, i nyní - zvolenému øeditelem zimní školy Bydžovské - zùstaly zabezpeèeny.
È. 139. Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o žádosti rady král. hlavního mìsta Prahy, aby bylo povoleno této obci, že mùže uèiniti výpùjèku 2,000.000 zl. r. m.
È. 146. Zpráva komise pro záležitosti okresní a obecní o petici místních obcí Malého Zdíkova a Raèova za vylouèení ze soudního okresu Volyòského a pøidìlení k soudnímu okresu Vimperskému.
È. 145. Zpráva komise rozpoètové v pøíèinì upravení služby technicko-administrativní pøi zemském výboru království Èeského.
È. 136. Zpráva rozpoètové komise o pøedloze zemského výboru v pøíèinì zmìny v uspoøádání rozpoètu zemského.
Am 16. Jänner wurden während der Sitzung vertheilt:
Dr.=Nr. CXXXXI. Bericht der Kommission für Bezirks= und Gemeinde=Angelegenheiten über die Petition der Gemeinden des Gerichtsbezirkes Platten um Trennung des Vertretungsbezirkes Joachimsthal=Platten und Bildung einer eigenen Bezirksvertretung in Platten.
Dann der Stenografische Bericht der XXII. Sitzung.
Am heutigen Tage wurde in Druck vertheilt:
Dr.=Nr. CXXXVIII. Bericht der Landeskultur=Commission betreffend den Landesausschuß=Bericht über die Petition des Curatoriums der landwirthschaftlichen Winterschule in Neubidzov und des dortigen landwirthschaftlichen Vereines des Inhaltes, daß dem
Leiter dieser Schule, Richard Purghart, die Pensions-Ansprüche, - so wie sie ihm zur Zeit Seiner Dienstleistung auf der landwirthschaftlichen Schule in Hracholusk zugesprochen wurden, - auch nun, nachdem er zum Leiter der landwirthschaftlichen Winterschule in NeuBydžov gewählt wurde, gefichert bleiben.
Dr.-Nr. CXXXIX. Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten betreffend das Ansuchen des Stadtrathes der königl. Hauptstadt Prag um Bewilligung zur Contrahirung einer Anleihe von 2.000.000 fl.
Dr.-Nr. CXXXXVI. Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über die Petition der Ortsgemeinde Klein-Zdikau und Raèan um Ausscheidung aus dem Gerichtsbezirke Wolin und Zuweisung zum Gerichtsbezirke Winterberg.
Dr.-Nr. CXLV. Bericht der Budgetkommission betreffend die Organisirung des technisch-administrativen Dienstes bei dem LandesAusschuße des Königreiches Böhmen.
Dr.-Nr. CXXXVI. Bericht der Budgetkommission über die Vorlage des Landesausschußes betreffend die Abänderung der Anordnung des Landesvoranschlages.
Oberstlandmarschall: Die eingelaufenen Petitionen werde ich dem Protokolle beifügen lassen.
Seznam došlých petic dám pøivìsiti k dnešnímu protokolu.
Konstatuji, že slavný snìm jest k uzavírání spùsobilý.
Ich constatire die Beschlußfähigkeit des hohen Hauses.
Wir gehen zur Tagesordnung über.
Pøejdeme k dennímu poøádku.
Jediným pøedmìtem denního poøádku jest: Druhé ètení zprávy komise snìmovní o návrzích poslancù šlechtice Plenera a soudruhù a dra. Trojana a soudruhù v pøíèinì rovnoprávnosti národní v království Èeském.
Der einzige Gegenstand der Tagesordnung ist die zweite Lesung des Berichtes der Landtagskommission über die Anträge des Herren Abg. Edler von plener und Genossen und Dr. Trojan und Genossen in Betreff der nationalen Gleichberechtigung im Königreiche Böhmen.
Zpravodajem jest p. Dr. Fáèek. Zpravodaj p. Dr. Fáèek: Slavný snìme ! Zpráva komise spolu s návrhy nachází se
již od soboty v rukou p. poslancù. Nemám co bych k této zprávì pøidal a prosím, aby se poèalo rokovati.
Ich bitte in die Debatte einzugehen.
Oberstlandmarschall: Ich ercheile dem Herrn Berichterstatter der Minorität das Wort.
Abgeordneter Dr. Plener: Ich könnte eigentlich zur Begründung unseres Minoritätsvotums mich sehr kurz fassen, weil ich in der Auseinandersetzung, die ich in dem Landtage am 15. September bei der ersten Lesung unseres Antrages vorzubringen mir erlaubte, ziemlich ausführlich die statistischen, gesetzlichen und materiellen Gründe ausgeführt habe, welche uns zu diesem Antrage geführt haben; auch haben wir diesen Antrag, der unzweifelhaft ein Weitverbreiter Wunsch der ganzen deutschen Bevölkerung in Böhmen ist, hier im Landtage Schon wiederholt u. z. heuer in dieser Formulirung gestellt.
Allem ich bin trotz der ausführlichen Begründung, welche ich damals im December meinem Antrage gegeben habe, heute doch gezwungen, mit einigen Worten auf die Sache noch einmal zurückzukommen, u. zw. nicht so sehr, glaube ich, wegen einer empfindlichen Lücke, die ich damals in meinen Auseinandersetzungen ließ, Sondern wegen einiget Bemerkungen, die im Berichte der Majorität des Ausschusses enthalten Sind.
Um mglichst kurz zu sein, reduzirt sich im augenblicklichen Stadium der Verhandlung die Controverse zwischen uns, der Minderheit und der Mehrheit in Bezug auf unseren ersten, eigentlichen Antrag zunächst auf 2 Dinge: auf die statistische Thatsache des sogenannten geschlossenen deutschen Sprachgebietes und auf die Frage der Gesetzlichkeit und Ungesetzlichkeit der Sprachenverordnung bezw des gesetzlichen Herkommens bei den Gerichten in diesen Landestheilen.
Was nun den ersten Punkt der Statistischen Thatsache des geschlossenen deutschen Sprachgebietes angeht, so habe ich an der Hand der Resultate der Volkszählung und der thatsächlichen Verhältnisse der einzelnen Theile des Landes Versucht, die Gebietstheile zu konstruiren, welche unzweifelbaft eine geschlossene deutsche Bevölkerung enthalten, und welche daher eine Basis für eine Einheilung des Landes nach Nationalitäten abgeben und ich bin noch über die gewöhnlich zunächst in Aussicht genommenen 5 Kreisgerichtssprengel nämlich:
Eger, Leipa, Brüx, Leitmeritz und Reichenberg hinausgegangen und habe auch noch beweisen zu können geglaubt, daß es noch 3 andere geschlossene Theile des Landes gebe, in welchen das Deutsche in so vorwiegender Weise vertreten ist, daß auch hier eine nationale Abgrenzung durchgeführt werden könne.
Ich habe mich bei der Ausscheidung gewisser Bezirke oder gewisser Bezirkstheile zunächst an die Schulbezirkseintheilung gehalten, um auf der Basis einer bereits bestehenden administrativen Eintheilung für die künftige Gerichtseintheilung nach Nationalitäten den richtigen Schlüssel zu finden.
Der Berichterstatter der Mehrheit hat es nun nicht unternommen, die noch meiner Meinung vor allem wirksame Analogie der Schulbezirkseintheilung irgendwie zu bekämpfen und mit allem Nachdruck, mit welchem ich auf diese Analogie in meiner Auseinandersetzung gedrungen habe, mit derselben Consequenz wird die Thatsache, daß heute in Böhmen die nationale Abgreuzung der Schulbezirke bereits besteht, im Berichte der Mehrheit verschwiegen und mit keinem Worte erwähnt. (Rufe: Hört ! links).
Der Herr Berichterstatter der Mehrheit ficht nun zunächst die Thatsache der geschlossenen Sprachgebiete in den erstgenannten 5 Kreisgerichtssprengeln an und behauptet, es sei eigentlich gar nicht richtig, daß da ein wirklich geschlossenes Sprachgebiet bestünde, und zwar aus dem Grunde, weil es eigentlich in diesem Landestheile nur 4 deutsche Gebiete gebe, in welchen gar kein Tscheche wohnt ; in den übrigen befänden sich aber einzelne zerstreute Tschechen, und darum könne der Charakter eines geschlossenen deutschen Sprachgebietes auf diesen Landestheil nicht angewendet werden.
Der Herr berichterstatter argumentirt nämlich so: wenn einfach in einem Bezirke eine noch so verschwindend kleine Anzahl von Tschechen in die deutsche Gesammt=Bevölkerung des betreffenden Landestheiles eingesprengt ist, so hört der Bezirk auf, ein deutscher zu sein, und er erlangt sofort den Charakter eines gemischten.
Nach dieser Theorie des Herrn Berichterstatters gäbe es überhaupt in ganz Oesterreich vielleicht nicht ein einziges wirklich rein deutsches Land; denn derartige Sprachenverhältniße, daß Fremde oder Nichtdeutsche, also Slaven in diesem Falle, in die eingeborene deutsche Bevölkerung eingestreut sind, finden wir in sämmtlichen Provinzen Oesterreichs und ich möchte behaupten, daß es wenige Provinzen,
selbst unter den deutschen Provinzen Oesterreichs gibt, wo eine so überwiegende Verhältniszahl des deutschen Elementes gegenüber dem slavischen besteht, wie es in den meisten dieser deutschen Bezirke, welche den erstgenannten 5 Kreisgerichtssprengeln angehören, der Fall ist. (So ist es ! links).
Ich habe, wie die Herren ja wissen, und zum Theile auch der Herr Berichterstatter der Mehrheit citirt, es versucht, diese 5 Kreisgerichtssprengel in einer ähnlichen Weise dadurch zu modificiren daß ich die rein slavischen Bezirke wie Laun Raudnitz und Libochowitz und zugleich von einzelne èechische Theile den Bezirken Leitmeritz, Lobositz und Postelberg ausgeschieden habe.
Durch diese Construction bin ich zu dem Resultate gekommen, daß es in diesen alsdann 58 Bezirken nur ein Procentverhältniß von 2 1/2 Przt. Èechen geben wird, in einem Gebiete, welches vollkommen abgeschlossen ist und welches heute thatsächlich in seiner deutschen, abgerundeten Configuration besteht; ein Procentverhältniß von 2 1/2 Przt. Èechen, während in Niederösterreich die èechische Bevölkerung 28 Przt. beträgt, (Hört! Hört! links), also ein viel höheres Percent als das èechische Percent in diesem geschlossenen deutschen Sprachgebiet. Ja, es sind einzelne Theile von Niederderösterreich - und ich will nicht jene Bezirke Von Niederösterreich nennen, in welchen es thatsächlich èechische Gemeinden gibt, sondern einige, nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauche rein deutsche Bezirke Niederösterreichs, - wo das Percentverhältniß der èechischen Bevölkerung ein noch Viel Stärkeres ist als das im ganzen Lande Niederösterreich und natürlich ein noch viel Stärkeres als wie in diesem geschlossenen Sprachgebiet Böhmens. In Wien Selbst haben Sie ein Percentvevhältniß der èechischen Bevölkerung von 3.99 also von fast 4 Przt. Èechen, in der Bezirkshauptmannschaft Wiener= Neustadt haben Sie 3.8, in Baden 3.6, in Bruck 3.4, in Groß=Enzersdorf 2.6 Percent èechische Bevölkerung also alles mehr Èechen als in diesem geschlossenen deutschen Sprachgebiet Böhmens, und es ist noch gar Niemandem in der Welt eingefallen, aus der Thatsache der Anwesenheit dieser Èechen in diesen niederösterreichischen Landestheilen die Zweisprachigkeit der Verwaltung für dieses Land zu verlangen. (Sehr richtig ! links). Diese 58 Bezirke sind aber so sehr umgemischt und so rein deutsch, daß darunter 29 sind, welche nicht einmal 1/2 Percent Èechen haben, (Hört ! links.; das ist also weniger als Oberösterreich, welches
0.5 Przt. hat. Ja in 15 sind nicht einmal 0 1 przt. Èechen, so daß erst auf taufend, und in einigen erst aus mehrere Taufend Einwohner ein Èeche kommt (Hört! links). Die Verhältnisse sind übrigens nicht bloß in dem Theile, von dem ich da gerade jetzt gesprochen habe, So rein und ungemischt, sondern es gibt auch andere Bezirke in anderen Theilen, von deuen ich bei meiner Begründungsrede gesprochen habe, wo eine ebenso rein deutsche Bevölkerung einer minimalen èechischen Bevölkerung gegenübersteht, und selbst im Süden Böhmens haben Sie Bezirke, wo die Zahl der Èechen in einzelnen Bezirken nicht mehr als 17,19, oder 20 Personen der Einwohner erreicht. (Hört! links). Sind das nicht ungemischte, sind das nicht Völlig deutsche Bezirke?
Nun freilich sagt der Herr Berichterstatter, nachdem er die Thatsachen und die Zahlen unmöglich aus der Welt schaffen kann, er habe überhaupt kein Vertrauen auf die Ergebnisse der Volkszählung, weil ja bekannt sei, daß manche Gemeinde, um die Zahl der èechischen Einwohner in ihrem Bezirke geringer erscheinen zu lassen, eine Pression ausgeübt habe, damit die Betreffenden mit deutscher Umgangssprache eingestellt und gezählt werden.
Nun ich finde die Behauptung oder vielmehr den Grund des Zweifels etwas Sonderbar in dem Munde eines czechischen Parteimann es oder Parteiführers (Rufe: Sehr gut! links) wenn ich mich an eine Thatsache erinnere, mit welcher Pression gerade in èechischen Bezirken, in Prag und in anderen Städten (Ruf: Neuhaus!) darauf hingearbeitet worden ist, um ein entgegengesetztes Resultat der Volkszählung zu erzielen (Sehr gut! links), und die Pression iii den deutschen Bezirken, die ausgeübt worden ist, ist sicher nicht zu vergleichen (Rufe: Oho! im Centrum) mit der èechischen Pression, die deutsche Bevölkerung möglichst klein erscheinen zu lassen. Allein es ist außerordentlich lehrreich und nützlich und beleuchtet zugleich die Methode, mit welcher der Herr Berichterstatter der Statistik gegenüber arbeitet, wie er versucht, gegenüber den von ihm angefochtenen statistischen Resultaten der Volkszählung auf eigenem Wege, im Wege einer gewissen Induktion und eines Schlusses zu einer viel größeren èechischen Bevölkerung in jenen Gebietstheilen zu kommen als sie nach den Resultaten der Volkszählung entfällt. Er nimmt nämlich die 5 deutschen Kreise, die erstgenannten 5 deutschen Kreisgerichtssprengel in Vergleichung und scheidet nun nicht mehr, s° wie ich es früher gethan habe, die èechischen Be-
zirke, von denen ich früher gesprochen habe, heraus, sondern nimmt sie in ihrer Totalität, wie sie heute nach der Eintheilung der Gerichte überhaupt noch bestellen, und konstruirt folgendermaßen : Er sagt; in diesen 5 Kreisgerichtssprengeln befindet sich eine anwesende Bevölkerung von 1,517.229 Einwohnern, darunter eine Anzahl - ich bitte einen Augenblick um etwas mehr Aufmerksamkeit, weil hier Ziffern zu erfolgen sind, - darunter eine Anzahl von 329244 solcher Verfetten, welche in den Gemeinden der gedachten Kreisgerichtssprengel nicht einheimisch, fondern zu den Gemeinden anderer Bezirke zuständig waren.
Nachdem es nun Thatsache sei, daß die tschechischen Arbeiter und sehr viele andere tschechische Gewerbsleute sich in deutsche Bezirke wenden, so sei es als ziemlich sicher anzunehmen, sagt der H. Berichterstatter der Mehrheit, daß der weitaus größte Theil dieser 329244 auf Angehörige des tschechischen Volksstammes entfallen. (Rufe links: Grundfalsch!)
Nun scheint der geehrte Herr Berichterstatter der Mehrheit bei dieser kühnen Construktion, deren Resultat 329000 Tschechen sein sollen, in einen sehr bedenklichen Irrthum verfallen zu sein. (Hört! links).
Erstens ist es ein Irrthum oder Fehler, die anwesende Bevölkerung als Basis für die Eintheilung nach der Zuständigkeit nach einzelnen Bezirken des Landes oder anderen Länder zu nehmen; weil das Operat der Volkszählung diesen Unterschied erst in Bezug auf die Sogenannte einheimische Bevölkerung, d. h. die Bevölkerung, welche in Österreich in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern zuständig ist, vornimmt.
Aber abgesehen davon, wird dieser Unterschied in der Volkszählung nach der Zuständigkeit, nach der Heimatsberechtigung, nach einzelnen Gerichten und Bezirken nicht vorgenommen, wie es der Herr Berichterstatter glaubt oder glauben machen will, nach der Zuständigkeit zu Bezirken der einzelnen Kreisgerichtssprengeln, sondern nur nach den einzelnen Bezirken.
Das Schema der Volkszählung ist nämlich Folgendes:
Es zerfallen die Heimatsberechtigten erstens in solche Heimatsberechtigte, welche heimatsberechtigt sind in der Gemeinde des Zählortes. In die zweite Kategorie gehören jene, welche heimatsberechtigt sind in einer andern Gemeinde desselben Bezirkes, d. h. in einer andern Gemeinde als der des Zählortes, aber innerhalb desselben Bezirkes;
ferner Solche, welche zuständig sind in einen andern Bezirk desselben Landes und endlich jene, welche heimatsberechtigt sind in anderen Ländern Oesterreichs.
Keineswegs wird aber eine Kategorie solcher angeführt, welche heimatsberechtigt find in Bezirken, welche einem andern Kreisgerichtssprengel angehören.
Der Herr Berichterstatter Stellt die Sache so dar, daß die Zahl aller jener Personen, welche in der Volkszählung als zu anderen Bezirken zuständig angeführt werden, gleich wäre mit jenen, welche zu Bezirken anderer Kreisgerichte gehören.
Er construirt nun so: Diese 5 Kreisgerichte sind vorwiegend deutsch, die anderen Heimatsberechtigten, welche, wie er glaubt, Bezirken finderer Kreisgerichte angehören, kommen offenbar aus dem slavischen Landestheile und sind daher Tschechen. (Heiterkeit links.) Dies ist vollkommen falsch. (Heiterkeit) Wenn die Rubrik der Volkszählung, sagt: zuständig in einen andern Bezirk desselben Landes; so ist dieser Bezirk ebensogut ein unmittelbar benachbarter deutscher Bezirk als ein ent fernter slavischer Bezirk des Landes Böhmen. (Beifall links.)
Der Erzgebirgsbewohner, der von dem Gebirge hinunter nach Karlsbad, oder derjenige, der von Wildsrein nach Eger geht, erscheint in der Rubrik zuständig in einen andern Bezirk, ist aber ebensogut deutch als der in Eger Einheimische und Heimatsberechtigte. (Heiterkeit links). Würde er, wie der Herr Berichterstatter meint, aus einem Bezirke eines anderen Kreisgerichtssprengels kommen, dann wäre vielleicht seine Vermuthung, wenn auch nicht in dem Umfange, wie er sie ausspricht,: einigermaßen plausibel. Davon Sagt aber die Volkszählung nichts, und ich begreife nicht, wie er die Sicherheit haben kann zu behaupten daß dos Personen seien, welche in der "Gemeinde der gedachten Kreisgerichtssprengel" nicht einheimisch sind, während es gar nichts anderes als solche Personen sind, welche in anderen Bezirken des Landes einheimisch sind.
Es sind übrigens die Ziffern nach meiner Berechnung gar nicht einmal richtig, welche er in Bezug auf die in anderen Bezirken zuständigen Personen angeführt hat; ich bringe sogar eine etwas höhere Ziffer heraus, 340870, aber das kann ein Rechenfehler bei der einen oder anderen Seite sein, darauf lege ich kein Gewicht.
Aber worauf wir Gewicht legen müssen.
das ist die Thatsache, daß die Umgangssprache, resp. Nationalität der Bevölkerung bei der Volkszählung erhoben wurde von der gesammten einheimischen, d h. der ganzen Bevölkerung Oesterreichs, der im Reichsrathe Vertretenett Königreiche und Länder. Innerhald dieser Gesammtziffer, welche also olle diese Einwohner, sowohl die heimathberechtigten der Gemeinde des Zählortes, als auch die Heimatsberechtigten der anderen Bezirke, als auch die anderer Länder umfaßt, innerhalb dieser einheimischen Bevölkerung der ganzen Kreisgerichtssprenget - ich Spreche jetzt ohne Ausscheidung, weil der Herr Berichterstatter hier die Ausscheidung nicht vorgenommen hat - sind nicht mehr als 115873 Èechen und keineswegs 329000. (Hört! Hört! links).
Wenn wir aber die Ausscheidung vornehmen, u. das ist ja leicht vorzunehmen, von Laun, Raudnitz, Libochowitz und den èechischen Theilen der anderen gemischten Bezirke, [o kommen Sie zu einer Gesammtzisser von nicht mehr als 34.557 Èechen (Hört! Hört! links) also ungefähr ein Zehntel von der Ziffer, welche der Herr Berichterstatter als wahrscheinlich für die èechische Bevölkerung eintretend behauptet hat, (Heiterkeit, links) und tiefen 34,557 Cze= chen stehen 1.379.456 Deutsche gegenüber. Und angesichts einer solchen Thatsache wagt es der Berichterstatter zu behaupten, es gäbe hier kein geschlossenes Sprachgebiet und das èechische sei vollkommen berechtigt, im Parteiverkehr zu gelten.
Die Czechen, die in diesem Gebiete, welches fast 200 Quadratmeilen umfaßt, wohnen, find weniger als in Wien und Vororten.
Nun glaubt der Herr Berichterstatter ein Neues in der Construction der èechischen Volkszahl in diesen Bezirken oder in diesen Kreisgerichtssprengeln vornehmen zu können. Indem er sich auf die Zahl der èechischen Schulkinder in den èechisechen Privatschumlen bezieht, welche in jenen Landestheilen errichtet Sind, kommt er zu der merkwürdigen statistischen Entdeckung oder Thatsache, daß er sagt, es ist ziemlich richtig anzunehmen, daß es eben so viele Familien als Schulpflichtiger Kinder gibt. (Stürmische Heiterkeit links, Ich glaube, eine solche statistische Entdeckung ist jedenfalls etwas, wofür alle großen Populationistiker dem Herrn Berichterstatter außerordentlich dankbar sein werden. (Heiterkeit links)
Denn es ist nämlich sehr schwierig, durch die Durchschnittsziffem der Statistik zu con-
statieren, wie viel Kinder auf eine Familie kommen. Allein hier ist das Räthsel, die Frage gelöst; es gibt eben so viele Familien, als schulpflichtige Kinder. Heiterkeit links.) Eine einfachere, raschere, Sicherere Lösung einer der Schwierigsten populationischen Fragen ist noch nicht vorgekommen. (Stürmische Heiterkeit links) Die Statistiker aller Länder werden dem Hrn. Berichterstatter für diese Entdeckung außer ordentlich dankbar sein. (Heiterkeit links.)
Es ist nun aber eine Thatsache, daß, wenn auch die Zahl der Kinder in den einzelnen Familien nach Gruppen, Beschäftigungen und socialen Klaffen Schwankt, daß gerade die Klaffe der Bevölkerung, welche in die deutschen Landestheile einwanderte, die èechische Arbeiterbevölkerung, eine sociale Klasse ist, bei welcher auf eine Familie eine relativ hohe Kinderanzahl, oder eine relativ höhere Schulpflichtige Kinderanzahl kommt, als irgendwo in einem andern Landestheile. Denn das sind immer nur Leute in der ersten Hälfte der Lebensjahre und es ist eine Thatsache, daß diese Arbeiterbevölkerung, welche meistens stehen wird in der Altersgrenze zwizchen 20 und 45 Jahren, eine viel größere Fruchtbarkeit an Kindern hat, als andere Sociale Klaffen, daß daher eine viel größere Anzahl schulpflichtiger junger Kinder auf eine einzelne Familie kommt, als der Herr Berichterstatter annimmt.
Uebrigens sind diese Zahlen gar nicht so maßgebend, und wenn der Herr Berichterstatter diese Statistik überhaupt und die Resultate der Volkszählung anzweifelt, wegen einer gewissen von ihm behaupteten Pression in deutschen Gemeinden, um die èechische Minderheit in ihren Bezirken kleiner erscheinen zu lassen, so wissen wir von einer noch größeren Pression zu erzählen, welche zu dem Zwecke aufgeboten wurde, um die Zahl der èechischen Schulkinder größer erscheinen zu lassen, (Sehr richtig! Stürmisches Brovo! links.) welche auch die Pression der ezechischen Gemeinden bei der Volkszählung noch weit übersteigt. Denn hier ist es eine eigentliche actuelle Parteiaction, an einem gegebenen Orte zu einer gegebenen Zeit eine möglichst große Anzahlvon Schulkindern zu constatieren und die politische Fabrikation dieser czechischen Schulkinder geht noch weit über die natürliche Fruchtbarkeit der czechischen Bevölkerung. (Lebhafte Heiterkeit links). Aber in einem Punkte hat der H. Berichterstatter vollständig Recht und dieser Punkt ist der eigentlich entscheidende und es ist gut, daß er es selbst ausspricht, die czechische Bevölkerung lebt nicht vereint in einem Gebiets-
theile, sondern besindet sich zerstreut in vielen Gebietstheilen inmitten der deutschen Bevölkerung und das ist auch die Wahrheit und das ist auch richtig; und ein Beweis, daß die czechische Bevölkerung in diesen Landestheilen nicht vereint lebt, ist die Thatsache daß in sämmtlichen 5 Kreisgerichtssprengeln nach der vorgenommenen Ausscheidung es nicht eine einzige czechische Gemeinde gibt, ein Beweis, daß die ganze czechische Bevölkerung in diesen Landestheilen keine seßhafte, sondern eine labile, eine fluctuiereude Arbeiterbevölkerung ist Hier hat der Herr Berichterstatter unbewußt der Wahrheit Zeugnis gegeben (Heiterkeit, Bravo! links).
Ich will über die weiteren Zahlen jetzt nicht sprechen, denn die Zahlen, die ich in Bezug auf die von mir proponierten, zu eonstruirenden neuen Kreisgerichtssprenget vorgebracht habe, hat der H. Berichterstatter gar nicht angefochten und ich würde die Geduld des hohen Hauses erschöpfen, wenn ich diese Ziffern heute noch einmal anführen würde.
Ich will daher gleich auf den Einwand des H.Berichterstatters übergehen, der behauptet, daß ich in meiner Begründungdrede von irrigen Voraussetzungen ausgegangen bin, wenn ich sagte, daß in jenen Landestheilen der ausschließliche Gebrauch der deutschen Sprache als Sogenannte äußere Dienstsprache d. h. im Parteienverkehre bestanden habe und daß keine gesetzliche Basis für diese Behauptung bestände, nämlich für die Behauptung, daß die äußere Dienstsprache d. h. die Sprache im Parteiver kehre in diesen Landestheilen immer die deutsche gewesen ist.
Als Beweis gegen diese Behauptung führt er 3 Gefetze an; die erneuerte Landesordnung, das Hofdekret von 1803, und das Circular des Appellationsgerichtes von 1848. Nun möchte ich den H. Berichterstatter darauf aufmerksam machen, daß die erneuerte Landesordnung, über deren Giftigkeit ich in dieser politischen Frage eine andere Meinung habe als er und deren Bestand ich durch die Gerichtsordnung für aufgehoben halte, (Bravo! links) daß die erneuerte Landesordnunug nur für das Landrecht, für die Landstände, für die Landtafel und die oberste Hofkauzlei gegolten habe, daß darin nichts über die Sprache der unteren Instanzen enthalten ist und unser Antrag sich ja zunächst auf die Praxis der unteren Instanzen gründet (So ist es ! links).
Wir wollen, daß an den Kreisgerichten, an den Bezirksgerichten in dem deutschen Landestheile ausschließlich die deutsche Sprache
gebraucht werde; dagegen kann man nicht Eitate aus der Landesordnung anführen, welche die zweite Sprache für das Landrecht und die Landtafel vorschreiben.
Dasselbe gilt von dem Hofdekret oder von dem Justizdekret vom Jahre 1803. Das ist nur eine kleine Modifikation der verneuerten Landesordnung in dem Sinne, das nicht mehr bloß nach der Sprachkeuntniß des Geklagten, Sondern auch nach der Sprache des Klägers die Sprache der Verhandlung sich zu richten habe. -
Was nun das Apellationsgerichtszirkular vom Jahre 1848 anbetrifft, so habe ich bei meiner Begründung ausführlich darüber gesprochen und auch, glaube ich, nachgewiesen, daß sich dasselbe, abgesehen von seinem ziemlich unsicheren Ursprunge, nur bezog auf die Verhältnisse in Prag selbst und keineswegs regelu sollte die Sprachenverhältnisse in den einzelnen Bezirksgerichten.
Wenn aber der H. Berichterstatter behauptet, ich hätte kein Gesetz angeführt, welches dafür spricht, daß in jenen deutschen Landestheilen auch ausschließlich deutsch amtiert werden soll, so ist dies eine einfache, thatsächliche Unrichtigkeit. Denn ich habe eine Reihe von Gesetzen angeführt, aus denen der von uns seit jeher behauptete Grundsatz klar hervorgeht, daß die Sprache als Gerichtssprache zu gelten hat, welche die im Lande bei dem Gerichte übliche Sprache ist, und nachdem nun in diesen Landestheilen die bei Gericht übliche Sprache die deutsche ist, so ist die Gerichtssprache im Sinne §.13 der Gerichtsordnung in diesen Landestheilen die deutsche, und zur weiteren Bekräftigung unserer Behauptung, daß hier die Sprache im Sinne der bezirksüblichen Sprache zu verstehen ist, habe ich Ihnen ausdrücklich angeführt Eitate, die wörtlich abgedruckt sind, sowohl in meiner Rede, als in dem Berichte des Abgeordnetenhauses über die Sprachenverordnung: Paragraphe des Verfahrens außer Streitsachen, Paragraphe der Strafprozeßordnung, aus denen unwiderleglich hervorgeht, daß die Sprache des Gerichtssprengels die Sprache des Gerichtes sein soll, und nur jene Sprache als Gerichtssprache gelten soll, welche dort bei Gericht üblich ist, keineswegs eine andere.
Nachdem: nun unzweifelhaft und notorisch die deutsche Sprache ausschließlich die bei Gericht übliche Sprache in diesen Landestheilen ist, so war auch die unbestrittene Praxis der Gerichte seit jeher, in diesen Landestheilen nur mit deutscher Sprache zu amtieren, und darum habe ich auch den Fall von Kaaden an-
geführt, wo ausdrücklich das Judicat des obersten Gerichtshofes erklärt, daß, nachdem es notorisch sei, daß in Kaaden ausschließlich die deutsche Sprache gelte, èechische Eingaben gar nicht angenommen werden.
Uebrigens werde ich diese Seite der Rechtsfrage jetzt nicht weiter ausführen.
Mein verehrter Freund Baron Scharschmidt wird sich dieses Thema vorbehalten und es wird ihm, glaube ich, gelingen, in noch viel gründlicherer und ausführlicherer Weise die Behauptung des H. Berichterstatters zu widerlegen.
Ich kann nicht viel sprechen von der Erklärung, welche die Regierung gegenüber unserem Antrage gegeben hat. Das ist wieder eine jener Antworten und Erklärungen, welche den ausweichenden Charakter aller Erklärungen der gegenwärtigen Regierung wieder recht deutlich zeigen (Bravo ! links) und vollkommen übereinstimmen mit der Haltung des gegenwärtigen Ministeriums, die bei einem verwandten Gegenstande der Sprachenfrage, der Staatssprache im Reichsrathe eingenommen worden ist.
Die Regierung hatte damals nicht den den Muth, sich gegen die Staatssprache zu erklären, sie hatte aber auch nicht den Muth und die Gewissenhaftigkeit, wie es ihr Amt war, sich für die Staatssprache zu erklären und versuchte sich durch ausweichende, zweideutige Erklärungen aus der politischen Verlegenheit zu ziehen.
Und dieselbe Methode wird auch durch die Regierungserklärung über unseren Antrag hier verfolgt.
Die große Thatsache der großen Bewegung, welche heute durch die deutsche Bevölkerung anläßlich der Sprachenverordnung geht, wird absichtlich ignorirt, absichtlich verschwiegen und man Sucht durch kleine Versprechungen, kleine Ausflüchte, kleine vieldeutige Erklärungen momentan Zeit zu gewinnen, um eine andere Richtung wieder einzuschlagen, die vielleicht den parlamentarischen Forderungen der gegenwärtigen Mehrheit des Abgeordnetenhauses entspricht.
Die deutsche Bevölkerung Böhmens weiss übrigens, was sie von solchen Erklärungen zu halten hat und von solchen Versprechungen; daß man bereit sein wird, ihnen Kreisgerichte zu errichten.
Die deutsche Bevölkerung in Böhmen ist heute aufgeklärt genug und politisch geschult genug, um sich durch derartige materielle Zusicherungen, Versprechungen in ihrem nationalen Widerstande gegen das gegenwärtige Regime nicht irre machen zu lassen, (Rufe: Bravo, Bravo! links), und es wäre Täuschung zu
glauben, daß irgend eine Stadt Deutschböhmens um diesen Preis irgend Welchen materiellen Vortheil aus der Hand der gegenwärtigen Regierung entgegennehmen wird. (Lebhaftes Bravo links.)
Zum Schluß glaube ich aber doch gerade als Berichterstatter der Minorität einige Worte über den positiven Theit der Majoritätsanträge sprechen zu müssen (Rufe: Hört! Hört! links.)
Der positive Theil dieser Anträge hat nun eilte solche eigenthümliche Geschichte, und diese Geschichte ist in dem Majoritätsberichte nicht erzählt, und ich glaube, es ist vielleicht gut, dem Hause als Material der Beratung eine kurze Geschichte des Zustaudekonimens dieser Majoritätsbeschlüsse zu erzählen. (Rufe: Hört Hört links)
Das Haus kennt den ursprünglichen Antrag Trojan; derselbe wurde mit meinem Antrage der Commission zugewiesen.
Darauf entspann sich eine ausführliche, eingehende Generaldebatte im Ausschuße.
Als es nun zum Schlusse der Generaldebatte kam, ergriff der Herr Abg. Dr. Fáèek das Wort und stellte einen Antrag, dessen Punct 2 lautet:
"Die Regierung wird aufgefordert dem Landtage in der nächsten Session einen Gesetzentwurf Vorzulegen, in welchem anerkannt und bekräftigt werde, daß die bötmische Sprache sowie die deutsche Sprache in dem ganzen Königreiche Böhmen als Landessprachen gleiche Geltung haben, in welchem hiernach bestimmt werde, daß jederman das Recht zusteht, bei welchen Gerichten immer, seine Eingaben in böhmischer oder deutscher Sprache Vorzubringen, und daß alle Gerichte in allen Instanzen in derselben Sprache zu entscheiden und zu verhandeln haben," -- und bewies mit allem Nachdruck einer ernsten politischen Ueberzeugung die Notwendigkeit der Regelung der Sprachenverhältnisse im Wege der Landesgesetzgebung, anknüpfend an gewisse Aeußerungen des Herrn Dr. Rieger, der immer der Meinung War, daß die ganze Sprachenfrage nur im Lande Selbst durch die Lundesgesetzgebung geregelt werden könne.
Wir erhoben Sofort die lebhafteste Einsprache, wir sagten, es sei unerhört, es sei eine Monstrosität, wie man es unternehmen könne, die innere Amtssprache der Gerichte und der kaiserl, Behörden sowohl im Lande als auch bei den Centralstellen durch die Landesgesetzgebung regeln zu wollen.
Allein all unser Widerspruch in jener Commissionssitzung blieb unbeachtet und die
Mehrheit beschloß diesen ersten Antrag Fáèek, (Rufe: Hört ! Hört ! links), mit der ausdücklichen Competenz der Landesgesetzgebung für die innere Amtssprache der kaiserl. Behörden Sowohl im Lande als auch bei den Centralstellen gegen unsern Widerspruch. (Rufe: Hört ! Hört ! links.)
Damit schlossen die eigentlichen Berathungen der Commission.
Nun kam es zur Schlußsitzung der Commission, in welcher der Bericht des Herrn Berichterstatters vorzulesen war.
Bevor der Herr Berichterstatter zur Verlesung des Berichtes Schritt, Sagte er, er werde eine Abänderung seines Antrages vornehmen, zog wieder ein Papier heraus (Lebhafte Heiterkeit) und stellte nun folgenden Antrag:
."Der Landtag erkennt es als nothwendig, daß unter Anerkennung und Festhaltung des Grundsatzes, daß im ganzen Umfange des Königreiches Böhmen die böhmische und deutsche Sprache als gleichberechtigte Landessprachen zu gelten haben, gesetzlich bestimmt wird, daß jedermann frei sei bei aßen Gerichten u. f. w."
Der zweite Antrag Fáèek stand nun auf dem Standpunkte der Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung, der Notwendigkeit, daß es gesetzlich ausgesprochen werden inüsse, daß die beiden Landessprachen überall gleichberechtigt bei allen Behörden seien und daß in diesert beiden Landessprachen durch alle Instanzen hindurch Verhandelt werden solle.
Er stand daher noch auf dem Standpunkte, daß der gegenwärtige Zustand nicht dieser sei, fondern daß durch Gesetze die von ihm gewünschte Neuerung eingeführt werde. Nun hatten sie aber nicht mehr den Muth, die Landesgesetzgebung dafür vorzuschlagen (Rufe links: Sehr gut!) und ließen es unklar, was man für eine Gesetzgebung darunter verstehen könne. (Rufe: Bravo! links.)
Nun, damit war der Rückzug angetreten,. allein, wie es immer geschieht bei einem Rückzuge, bei dem die Truppe den Muth verliert, so artete diefer Rückzug bald in eine vollständige Deroute aus.
Neue Anträge wurden gestellt, einigen Mitgliedern war es immer noch zu viel, andern zu wenig (Rufe links: Sehr gut !). Bei dieser völligen Hilflosigkeit, in welcher sich die verehrte Majorität der Kommission befand, kam nun endlich durch eine Erleuchtung eine Schlußformulirung zustande. (Heiterkeit, links).
Diese Schlußformulirung ist aber gerade das Gegentheil von allen Behauptungen, wel-
che der geehrte Herr Berichterstatter und die Herren von der Mehrheit bisher vorgebracht (Lebhafte Heiterkeit links). Sie hatten nämlich in ihrer Verlegenheit, sich über die Art und Competenz der Gesetzgebung zu einigen, plötzlich den höchst luminösen Einfall zu sagen: Wir brauchen gar kein Gefetz, denn die gegenwärtigen Gefetze Sagen ja alle Schon das. Von dem wir früher behaupteten, daß es erst durch eine neue Gesetzgebung eingeführt werden soll. (Heiterkeit links).