Úterý 5. ledna 1886

Stenografická zpráva

o

XV. sezení III. zasedání Českého sněmu z roku 1883. dne 5. ledna 1886.

Předseda: Jeho Jasnost pan nejvyšší maršálek zemský Jiří kníže z Lobkowicz.

Přítomni: Náměstek nejvyššího maršálka Dr. Waldert a poslanci v počtu k platnému usnášeni se dostatečném.

Co zástupcové vlády: Jeho Exc. c. k. místodržitel Dr. Alfred svob. pán Kraus a místodržitelstí radové Bedřich Kmoch a Rudolf Stummer.

Stenographischer Bericht

über die

XV. Sitzung der III. Jahressession des böhm. Landtages v. Jahre 1883 am 5. Jan. 1886.

Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Georg Fürst v. Lobkowicz.

Anwesende: der Oberstlandmarschall= Stellvertreter Dr. Waldert und die beschlußfähige Anzahl von Abgeordneten.

Am Regierungstische: Se. Excellenz der k. k. Statthalter Dr. Alfred Freiherr von Kraus und die Statthalterei=Räthe Fried. Kmoch und Rudolf Stummer.

Obsah:

Presidialní sdělení.

První čteni zprávy výb. zemsk. o žádosti pořičních dozorců zemských za přiřknutí nároku na kvinkvenálky a na příspěvek příbytečný, č. t. 80. č. s. 230.

První čtení zprávy výboru zemského o převzetí účetnictví týkajícího se národního školství ve zprávu země, č. t. 87. č. s. 246.

První čtení návrhu posl. prof. dra. Gintla a soudr. aby zavedeny byly přiměřené změny v rozvrhu hodin jednak v nižších třídách škol národních a měšťanských, v době tuhé zimy a jednak ve všech třídách škol národních, měšťanských a středních v horkých měsících letních po případě aby na těchto školách pouze dopoledne se vyučovalo, č. t. 82. č. s. 238.

Druhé čtení zprávy pet. kom. o žádostech okres. zastupit. Chomútovského a Bastianperského č. pet. 165, okr. zastup. Králického č. pet. 395, a okr. zastup. Českodubského č. pet. 688 za změnu pokud se týče za doplnění zákona ze

Inhalt:

Präsidialmittheilungen.

Erste Lesung des Landesausschußberichtes über das Gesuch der Landesstromaufseher um Zuerkennung des Anspruches auf Quinquennalzulagen un auf einen Quartiergeldbeitrage (Dr =Nr. 8 L. =Z. 230),

Erste Lesung des Landesausschußberichtes betreffend die Uebernahme der Rechnungsführung beim Volksschulwesen auf das Land (Dr. =Nr. 87 L. =Z. 246),

Erste Lesung des Antrages des Abg. Dr. Gint= und Genossen, betreffend die Einführung von angemessennen Aenderungen der Stundenpläne an den unteren Klassen der Volks= (Bürger=) Schulen während der strengen Winterzeit einerseits und an den Volks=, Bürger= und Mittelschulen in allen Klassen während der heißen Sommermonate andererseits, eventuell der Einführung des ausschließlichen Vormitagunterrichtes an diesen Schulen (Dr. =Nr. 82 L. =Z. 238).

Zweite Lesung des Berichtes der Petitionskommission über die Petitionen der Bezirksvertretung Komotau= Sebastiansberg, der Bezirksvertretung Grulich, der Bezirksvertretung Böhm: =Aicha um Abänderung, beziehungs-

dne 22. března 1882 č. 26 z. z. v příčině okr. záložen hospodářských, č. t. 84. č. s. 241.

Druhé čtení zprávy komise pro záležitosti pracoven donucovacích o návrzích zemského výb. v příčině reorganisace zemské káznice a zřízení donucovacích pracoven, č. t. 74. č. s. 219.

Druhé čtení natištěné zprávy téže komise o petici hospodářského spolku pro okr. Pardubský, Přeloučský a Holický za zřízení donucovací pracovny v Pardubicích, č. s. 236.

Odpověď k interpelaci poslance Tausche a soudruhů.

Návrh posl. dr. Bráfa a soudruhů v příčině opravy zákona o příslušenství.

Sezení počalo o 11. hod. 10 min.

weife Ergänzung des Gesetzes vom 22. März 1882 betreffend die landwirthschaftl. Vorschußlassen (Dr. =Nr. 84 L. =Z. 219).

Zweite Lesung des Berichtes der Zwangsarheitskommission über die Anträge des Landesausschusses detreffend die Reorganisirung der Landeskorrektionsanstalt und die Errichtung von Zwangsarbeitshäusern (Dr. 74 L. =Z. 219).

Zweite Lesung des angedruckten Berichtes derselben Kommission über die Petition des landwirthtsch. Bereines für die Bezirke Pardubitz, Přelauč u Holitz um Errichtung eines Zwangsarbeitshauses in Pardubitz. L. =Z. 236).

Beantwortung der Interpellation des Abg. Tausch und Genossen.

Antrag des Abg. Dr. Braf und Genossen betreffend die Reform des Heimatsgesetzes.

Beginn der Sitzung 11 Uhr 10 Min.

Oberstlandmarschall (läutet): Ich eröffne die Sitzung.

Zahajuji schůzi.

Ich habe die Ehre dem hohen Hause mitzutheilen, daß Seine k. k. Apostolische Majestät mit Allerhöchster Entschließung vom 25. Dezember 1885 dem vom böhmischen Landtage in seiner 3. Sitzung vom 28. November 1885 beschlossenen Gesetzentwurf, womit die Gemeinde Karolinenthal zur Einhebung einer Miethzinsumlage behufs Deckung der Wasserbeschaffungskosten und behufs Amortisierung einer Anleihe pr. 1, 000. 000 Gulden ermächtigt wird, die Allerhöchste Sanktion zu ertheilen allergnädigst geruht habe.

Jeho cís. kr. a poštolské Veličenstvo nejvyšším rozhodnutím daným dne 25. prosince 1885 ráčilo uděliti nejmilostivěji nejvyššího schválení zákonu, o němž český sněm zemský usnesl se v třetím svém sezení dne 28. listopadu 1885 a kterým zmocňuje se obec Karlínská, aby vybírala přirážku z nájemného k uhražení nákladu na opatření říčné vody a umoření výpůjčky 1, 000. 000 zl.

Ich ersuche dem hohen Hause bekannt zu geben, welche Druckschriften vertheilt worden find.

Žádám, by bylo sl. sněmu sděleno, které spisy byly tiskem rozdány.

Landtagssekretär Höhm: Während der Sitzung gelangt zur Vertheilung der Stenographische Bericht der 14. Sitzung.

Mezi sezením rozdána bude stenografická zpráva o 14. sezeni.

Nejv. maršálek zem.: Žádám, by bylo sl. sněmu sděleno, které zprávy výb. zem.

byly ex praesidio přikázány dotýčným komisím.

Ich ersuche dem hohen Hause mitzutheilen, welche Landesausschußberichte den bezüglichen Commissionen zugewiesen würden.

Sněm. sekretář Höhm (čte): Komisi pro okresní a obecní záležitosti přikázány byly:

Čís. 252. Zpráva z. v. o petici města Rožmitálu za zřízení okresního soudu tamtéž,

čís. 253. Zpráva v. z. o petici města Marianských Lázní za zřízení nového okr. soudu tamtéž.

Komisi pro záležitosti zemědělské:

čís. 254. Zpráva z. v. o žádosti prof. a místního ředitele při zemském vyšším hospod. ústavě v Libverdě F. C. Dörre za upravení služného a přiznání práva k výslužbě.

Der Commission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten wurden zugewiesen:

Nr. 252. Bericht des L. =A. über die Petition der Stadtgemeinde Rožmital um Errichtung eines Bezirks Gerichtes daselbst.

Nr. 253. Bericht des L. =A. über die Petition der Stadtgemeinde Marienbad um Errichtung eines neuen Bez. =Gerichtes daselbst.

Der Landeskulturkommission wurde zugewiesen:

Nr. 254. Bericht des L=A. betreffend das Gesuch des Professors und Lokaldirektors an der höheren landwirthsch. Landeslehranstalt in Tetschen=Liebwerda F C. Dörre um Gehaltsregulirung und Zuerkennung der Pensions= Berechtigung.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche dem hohen Hause den Einlauf an Petitionen mitzutheilen.

Žádám, by sl. sněmu bylo sděleno, které petice došly:

Sněm. akt. p. dr. Tobisch (čte): Petice došlé dne 4. ledna.

Posl. p. Hevera s pet. obec. úřadu v Kuklenách za upravení školného škol obecných a měšťanských.

Posl. p. Zabranský s pet. okr. zast. v téže záležitosti.

Týž posl. s pet. voličů městyse Řevnic v téže zálež.

posl. p. dr. Grégr s pet. obec úřadu v Dražni v téže záležitosti,

týž posl. s pet. obec. zast. Vrbno-Želčína v téže záležitosti,

posl. dr. Vašatý s pet. okr. zast. v Horažďovicích v téže záležitosti,

posl. p. prof. Tilšer s pet. obč. klubu ni v téže zálež.,

týž posl. s pet. polit. spolku podlipanského v Českém Brodě za zrušení školného,

posl. p. Teklý s pet. obec. úř. Bechlíně, Bříze, Chvalině, Jenovsi, Kyškovicích, Lounkách, Lipkovicích, Chodounech, Nížebohách, Libotěnicích, Nučnikách, Nov. Dvorech, Bohatci, Přestavlkách, Předoníně, Netěší, Židovicích, Klenči, Račicích, Černěvsi, Kostomlatech, Černoušku, Ctiněvsi, Straškově, Podluskách, Radešíně, Hostěnicích, Charvaticích, Spomyšli, Kostelci, Ejvani, Černivu, Brozanech, Brníkově, Dobříni, Dolánkách, Doksanech, Mšeném, Martiněvsi, Horních Počaplech, Dušníkách, Radověsicích, Podradci, Poplzích, Roudníčku, Slatině, Sedlci, Rochově, Vrbce, Vetlé, Vraškově, Pohořicích, Velkém Radošíně, Ředhošti, Vrbice-Podol, Žabovřesk, Solanech, Bohušovicich, Hrdlích, Keblicích.

Posl. p. Teklý s pet. obec, úřadu v Upohlavech a více obcí okresu Velvarského taktéž na zmenšení školného.

Posl. p. Václavík s pet. městské rady v Král. Městci za zrušení školného.

Posl. p. dr. Palacký s pet sen. úřadu evang. ret obvodu Poděbradského v Chlebích za příznivé uspořádání evangel. školství.

Posl. p. dr. Čelakovský s pet. presb. evang. církve a. v. v Humpolci za sproštění evangelíků od placení příspěvhů ku školám obecným.

Týž posl. pet. presb. evang. ref. fil. církve ve Valteřicích v téže záležitosti.

Posl. p. Vepřík s pet. presb. evangel. církve a. v. v Kovánci v téže záležitosti.

Posl. p. Dr. Strobach s pet. evangel. církve ref. v Moravči v téže záležitosti.

Posl. dr. Čelakovský s pet. evangel. ku škole v Proseči přiškolených za sproštění od poplatků na školu veřejnou v Proseči a o podporu roční vlastní školy evang. v Proseči.

Posl. pan dr. Grégr. s peticí presb. evangel. ref. školní obce v Borové za upravení evang. školství.

Abg. Dr. Nietsche mit Petition des Bürgermeisteramtes Hohenfurth gegen die Aufhebung des Schulgeldes.

Abg. Dr. Starck mit Petition des Lehrervereines der Gerichts=Bezirke Bischofteinitz, Hostau, Ronsperg um Aufhebung der 4. Lehrergehaltsklasse.

Abg. Dr. Starck mit Petition des Ortsschulrathes Stockau um Versetzung in eine höhere Lehrergehaltsklasse.

Abg. Tattermusch mit Petition des Ortsschulrathes Kleintschernitz um Versetzung in eine höhere Lehrergehaltsklasse.

Poslanec p. Dr. Strobach s pet. místní školní rady v Horní Cerekvi v téže záležitosti.

Posl. p. JUC. Sedlák s peticí místní školní rady v Kydlinech v téže záležitosti.

Posl. p. Dr. Grégr s pet. učitelské jednoty "Budeč Lounská" v příčině obsazování učitelsk. míst na školách dívčích.

Posl. p. Tonner s peticí zast. města Sušice v téže záležitosti.

Abg. Dr. Titlbach mit Petition der israel. Cultusgemeinde in Saaz um Stellung eines Antrages bei dem h. Reichsrathe um Erfassung eines Reichsgesetzes zur Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der Israeliten mit Ausschluß Prag.

Posl. p. Vorel s pet. sluhů zemských úřadů za upravení výslužného pro ně a jich vdovy.

Abg. Dr. Roser mit Petition des landw. und forstwirthschaftlichen Vereines der Landgemeinden des Gerichtsbezirkes Braunau um Errichtung einer landwirthschaftlichen Winterschule in Braunau oder Großdorf.

Posl. p. Dr. Machek s pet. okr. výb. v Chrudimi za zřízeni zimní rolnické školy v Chrudimi.

Týž poslanec s pet. kurat. střední hospodářské školy v Chrudimi v téže záležitosti

Týž poslanec s pet. hospodářského spolku pro okresy Chrudim, Nasavrky a Hlinsko totéž.

Abg. Dr. Starck mit Petition der Bezirksvertretung Bischofteinitz um Errichtung von Landessiechenanstalten.

Posl. p. Zabranský s pet. okr. zastup. v Unhošti totéž.

Posl. p. Schwarz Frant. s pet. okr. zast. v Rokycanech v téže záležitosti.

Oberstlandmarschall: Ich habe die Ehre, dem h. Hause mitzutheilen, daß dem Herrn Abgeordneten Grafen Harrach ein 2tägiger Urlaub, dem Herrn Probst P. Stulc krankheitshalber ein 8tägiger Urlaub bewilligt wurde.

Der Herr Abg. Josef Pražák hat sein Ausbleiben durch Erkrankung entschuldigt

Panu hraběti Harrachovi udělena dvoudenní dovolená, panu proboštovi Štulcovi za příčinou onemocnění osmidenní dovolená.

Pan poslanec Josef Pražák omluvil svou nepřítomnost ochuravěním.

Konstatuji, že slavný sněm jest k uzavírání způsobilý.

Ich konstatire die Beschlußfähigkeit des hohen Hauses.

Pan posl. Weidenhoffer žádá, aby mu pro toto období sněmovní prominuta byla

povinnost zúčastniti se sezení sněmu vzhledem k jeho churavosti.

Der Herr Abg. Weidenhoffer ersucht um Dispensirung von der Verpflichtung zur Theilnahme an den Sitzungen in dieser Session wegen andauernder Krankheit.

Ich werde dieses Urlaubsgesuch zur Abstimmung bringen.

Dám hlasovati o této žádosti p. posl. Weidenhoffra a žádám pány, kteří povolují

p. posl. Weidenhoffrovi žádanou dispensaci, by vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche dem Hrn. Abg. Weidenhoffer die angesuchte Dispens ertheilen, die Hand zu erheben.

(Geschieht).

Der Urtaub ist bewilligt.

Jest přijato.

Přejdeme k dennímu pořádku.

Wir gehen zur Tagesordnung über.

První předmět denního pořádku jest první čtení zprávy výboru zemského a žádosti poříčních dozorců zemských za přiřknutí nároků na kvinkvenálky a na příspěvek příbytečný.

Der erste Gegenstand des Tagesordnung ist die erste Lesung des Landesausschußberichtes über das Gesuch der Landesstromaufseher um Zuerkennung des Anspruches auf Quinquenalzulagen und auf einen Quartiergeldbeitrag. Berichterstatter ist der Landesausschußbei sitzer Herr Dr. Waldert.

L. =A. =B. Dr. Waldert: Hoher Landtag! Der Bericht des Landesausschusses über das Gesuch der Landesstromaufseher um Zuerkennung des Anspruches auf Quinquenal=Zulagen und einen Quartiergeldbeitrag ist schon vor längerer Zeit im Druck vertheilt worden. Die Verlesung desselben könnte daher entfallen, und ich erlaube mir, mich auf den Antrag des Landesausschusses zu beschränken, welcher dahin lautet:

Der hohe Landtag geruhe zu beschließen;

Allen definitiv angestellten Landesstromaufsehern, welche sich nicht im Genuße eines Naturalquartiers befinden, werden Quartiergeldbeiträge mit 20 Percent ihres Aktivitätsgehaltes vom 1. Jänner 1886 ab bewilligt. Diese Quartiergeldbeiträge sind bei Bemessung der Ruhegehalte nicht in Anschlag zu bringen.

In formeller Beziehung wird beantragt, diesen Bericht der Budgetkommission zuzuweisen.

Sněm. sekretář Höhm (čte): V ohledu formálním se navrhuje, aby zpráva tato byla přikázána komisi rozpočtové.

Nejvyšší maršálek zemský: Žádá někdo za slovo?

Verlangt Jemand das Wort ? Der Landesausschuß beantragt seinen Bericht der Budgetkommission zuzuweisen.

Zemský výb. navrhuje, by jeho zpráva byla přikázána komisi rozpočtové.

Žádám pány, kteří s tímto návrhem souhlasí, by vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht).

Jest přijato.

Es ist angenommen.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist die erste Lesung des LandesAusschußberichtes betreffend die Uebernahme der Rechnungsführung beim Volksschulwesen auf das Laub.

Příští předmět denního pořádku jest první Čtení zprávy výboru zemského o převzetí účetnictví týkajícího se národního školství ve zprávu země. Zpravodajem p. přísedící zemského výboru dr. Kvíčala.

Přísedící zems. v. dr. Kvíčala: Vysoký sněme ! Zems. výbor předkládá zprávu o převzetí účetnictví týkajícího se národního školství ve správu zemskou a zároveň osnovu zákona Zemský výbor pokládá záležitost tuto za velmi důležitou v zájmu zemského hospodářství a prosí snažně, aby záležitost tato v tomto zasedání vyřízena byla.

Bohužel nemohl zems. výbor, ačkoliv pracováno s největším urychlením, tuto zprávu dříve předložiti z příčin, které již ve zprávě samé jsou připomenuty.

Důležitý přípis totiž c k zemské školní rady ve kterémž stanovisko, jež zaujala vláda v této otázce, bylo zemsk. výboru sděleno, teprvé 8. listopadu předešlého roku byl zemskému výboru zaslán a velmi důležitá nota podaná, v této otázce od předsedů okresních školních rad, byla teprvé přípisem zems. školní rady ze dne 24. prosince předešlého roku zems. výboru

předložena. - Myslím, že nebude potřeba další důvody, které ve zprávě obšírně vyloženy jsou, přednésti a osnovu zákona přečísti. Dovoluji si jenom podotknouti, že ve příčině formální navrhuje zems. výbor, aby tato záležitost budžetní komisi k předběžné poradě a k podání návrhu přikázána byla.

In formaler Hinsicht beantragt der Landesausschuß, es möge diese Angelegenheit der Budget=Kommission zur Vorberathung und Antragstellung zugewiesen werden.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo?

Der Landesausschuß beantragt, es möge

Sein Bericht der Budgetkommission zur Antragstellung überwiesen Werden.

Zemský výbor navrhuje, aby jeho zpráva byla odkázána výboru rozpočtovému k podání zprávy.

Ich ersuche die Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří s tímto návrhem souhlasí, by vyzdvili ruku. (Stalo se). Jest p ř i j a t o.

Es ist angenommen.

Příští předmět denního pořádku jest první čtení návrhu profesora dr. Gintla a soudr., aby zavedeny byly přiměřené změny v rozvrhu hodin jednak v nižších třídách škol národních (měšťanských) v době tuhé zimy a jednak ve všech třídách škol národních, měšťanských a středních v horkých měsících letních, po případě aby na těchto školách pouze dopoledne se vyučovalo.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist die erste Lesung des Antrages des Abg. Prof. Dr. Gintl und Genossen betreffend die Einführung von angemessenen Aenderungen der Stundenpläne an den unteren Klassen der Volks=(Bürger=) Schulen während der Strengen Winterszeit einerseits, und an den Volksschulen, Bürgerschulen und Mittelschulen in allen Klassen während der heißen Sommermonate anderseits, eventuell die Einführung des ausschließlichen Vormittagsunterrichtes an diesen Schulen. Ich ertheile dem Herrn Antragsteller das Wort zur Begründung Seines Antrages.

Abg Prof. Dr Gintl: Hoher Landtag! Vor der Begründung meines Antrages, welcher dem Wortlaute nach dem hohen Hause im Drucke vorliegt, möchte ich zunächst das Endziel kennzeichnen, nach welchem derselbe gerichtet ist und welches mit demselben erstrebt werden soll. Die Mission der Schule ist unzweifelhaft eine doppelte; einerseits eine bildende, andererseits aber eine erziehende. Insoferne die Erziehung aber den Geist und den Körper zu umfassen hat, wird diese erziehende Aufgabe eine doppelte fein müssen, eine solche, welche einerseits alles aufbietet, die erforderliche Geistesbildung zu schaffen, andererseits aber den Körper vor Schädlichkeiten aller

Art zu bewahren, seine Entwicklung zu fördern, zu begünstigen hat. Die Rücksicht für die körperliche Erziehung wird sonach eine doppelte fein, einerseits eine bewahrende, anderseits eine fördernde. Gemeiniglich reicht in unseren Schulen die Rücksicht für das körperliche Wohl nicht weiter als auf die nothdfirftigsten Vorkehrungen für die Bewahrung der Gesundheit gegen jene Schädlichkeiten, welche natürlich aus dem Zusammensein vieler Kinder in den Schulräumen sich ergeben. Vielleicht, daß noch hie und da ein Uebriges gethan wird in der Einführung einer zweckmäßigen Beleuchtung, in der Einführung einer rationellen Ventilation, in der Einführung zweckentsprechender Sitzbänke und dal. mehr. Darüber hinaus geht aber die Rücksicht der Schule für das körperliche Wohl der Kinder

in der Regel nicht. Die Rücksicht für die körperliche Erziehung, die seitens der Schule geübt werden soll, soll aber, meines Erachtes nach, noch weiter gehen und die Erweiterung dieser Rücksicht ist das wesentlichste Ziel meines Antrages.

Dahin ist zunächst Absatz I. und II. meines Antrages gerichtet.

Zur Begründung des ersten Absatzes meines Antrages habe ich wenig zu sagen.

Für die Zweckmäßigkeit desselben Spricht zunächst am meisten der Umstand, daß es den Kindern in dem zarten Alter vom 6. bis 8. Lebensjahre unmöglich zuträglich sein kann, wenn sie an rauhen Wintertagen frühmorgens um eine Stunde wo der Verkehr auf dem oft schneebewehten Wege noch ruht, hinaus müssen im Sturm und Wetter, um zur Schule zu gelangen und um dort angelangt, vielleicht wegen mangelnden Lichts die Zeit zu vertändeln, bis der anbrechende Tag den Beginn des regelmäßigen Unterrichts ermöglicht.

Wie viel Kinder haben sich auf diesem Wege schon den Keim des Todes geholt, und was noch schlimmer ist, den Keim zu schweren Krankheiten, die ein dauerndes Siechthum zur Folge haben!

Ein Blick in die Zahlenreihen der Mortalitäts= und Morbilitäts=Statistik liefert hiefür einen Sprechenden Beleg und läßt erkennen, wie das Ansteigen der Ziffern für die Kindersterblichkeit und für die Morbilität der Kinder zusammenfällt mit den ersten Jahren des schulpflichtigen Alters; und er läßt weiter erkennen, daß es nicht allein die gerade durch das

Zusammenleben einer größeren Anzahl von Kindern in den Schulen begründete Verbeitung von Infectionskrankheiten ist, welche an dieser Erscheinung Schuld trägt, sondern, daß insbesondere auch die Sogenannten Erkältungskrankheiten einen wesentlichen Theil an diesem Anwachsen der Mortalitäts= und Morbilitäts= Ziffern haben.

Diese Thatsachen sind längst erkannt und gewürdigt; und als eine Frucht dieser Erkenntnis ist es anzusehen, daß an vielen Orten speziell auch Böhmens von den Orts=Schulbehörden, im Grunde der Bestimmungen des § 11 Alinea 5 des Gesetzes vom 24; Februar 1873 betreffend die Schulaufsicht, die Verfügung getroffen worden ist, daß der Unterricht zur Winterszeit erst um 9 Uhr beginne.

Damit ist aber auch gleichzeitig die Durchführbarkeit einer solchen Maßregel bewiesen und das wirksamste Argument gegen jene Einwendungen gewonnen, welche den Unterrichtserfolg dadurch geschmälert zu sehen glauben, daß der Beginn des Unterrichts auf eine Spätere Morgenstunde verlegt wird.

Nicht mehr berechtigt als ein solcher Einwand erscheint auch das Bedenken, daß die Kinderzucht, die Abhärtung der Kinder dadurch geschädigt würde, wenn das Kind durch die Verlegung des Schulbeginnes auf eine Spätere Stunde vielleicht auch die Möglichkeit gewinnt, eine Stunde länger der Nachtruhe zu genießen oder, wenn gar gesagt wird, es widerstreite den Wünschen der Eltern, welche da sie morgens dem Broterwerb nachgehen müssen, es lieber sehen, wenn die Kinder mit ihnen zugleich das Haus verlassen, um zur Schule zu gehen, als wenn, was bei Verlegung des Schulbeginns der Fall wäre, die Kinder allein und unbeaufsichtigt im Hause blieben.

Solche Bedenken find gewiß nicht ernst zu nehmen und zerfließen in Richts, wenn man erwägt, daß sie auch gelten müßten für alle Kinder, welche das schulpflichtige Alter noch nicht erreicht haben und denen die Gelegenheit fehlt einen Kindergarten zu besuchen - und daß sie auch gelten müßten für jene Zeit, wo das Kind nach beendetem Unterrichte zu einer Stunde nach Hause kommt, die nicht zugleich die Stunde der Heimkehr der Eltern Von der Arbeit ist. Es erübrigt also nur die Erörterung der Frage, ob es geboten ist eine Verfügung, welche an vielen Orten bereits getroffen ist und Sich bewährt hat, allgemein werden zu lassen, für Stadt und Land, für Schulen,

deren Frequentanten aus einem enger gezogenen Umkreise sich rekrutiren, ebenso wie für die Schulen eintreten zu lassen, deren Zöglinge weite Wege nach der Schule zurückzulegen haben.

Nun diese Frage dürfte unzweifelhaft zu bejahen sein; denn wenn erkannt wird, daß durch diese Verfügung eine Schädlichkeit behoben werden kann, ohne daß ein gegründetes Bedenken gegen die Zulässigkeit einer solchen Verfügung besteht, dann kann es nicht entscheidend sein, ob diese Schädlichkeit in einem Falle größer oder in einem Falle geringer ist, und was die Gleichsetzung der Schulen von Stadt und Land betrifft, so dürfte bei aller Anerkennung der günsligeren Verkehrs=Verhältnisse der Städte noch die Rücksicht dafür sprechen, daß die Stadtkinder zumeist viel mehr verweichlicht sind als die Kinder des Landes. In jedem Falle erscheint es angemessen, die

Anordnung dieser Maßregel nicht abhängig zu machen von dem Grade der Einsicht des Ortsschulrathes und dem höheren oder geringeren Maße der Kinderfreundlichkeit jener, welche die Stimmführung in solchen Körperschaften beherrschen. Wenn ich hiemit die Berechtigung des ersten Theiles meines Antrages erwiesen zu haben glaube, welche die allgemeine Verfügung der Schulbeginnsverlegung an den unteren Classen der Volksschule für die Zeit vom 15. November bis Ende Februar zum Zwecke hat; so lasse ich es dabei dahingestellt sein, ob die Erweiterung dieser Maßregel nicht auch für das Spätere Kindesalter, also etwa bis zum 10. Lebensjahre sonach für die weiteren Volksschulklassen und zumal auch für die untersten Classen der Mittelschule (wie eine solche Verfügung ja erst jüngst aus der Initiative Sr. Excellenz des Herrn Unterrichtsministers zunächst für Wien erflossen ist) angezeigt wäre, und ob es nicht weiters vortheilhaft wäre, die Dauer dieser Schulbeginnsverlegung über den Feder hinaus, also etwa bis Ende März zu erstrecken.

Mein Antrag beschränkt dich eben nur auf das Minimum dessen, was gewährt werden sollte, und ein Mehr, welches in dieser Richtung gewährt wird, kann gewiß nicht vom Schaden sein.

Gehe ich zu dem zweiten Theile, beziehungsweise zum zweiten Absatze meines Antrages über, so muß ich bekennen, daß mir die Begründung desselben nicht so leicht gemacht ist, wie jene des ersten Theiles.

Zwar ist auch hier erkannt, welche Nachtheile für die Gesundheit und nicht minder für die Ersprießlichkeit des Unterrichtes es hat, wenn die Schulkinder gezwungen sind in der Sonnengluth der ersten Nachmittagstunden den Weg zur Schule zu machen, um, dort ermattet angelangt, dem lähmenden Einfluße einer schwülen heißen Zimmeratmosphäre ausgesetzt, mit dem Schlafe zu kämpfen ! - Beweis dessen die Institution der sogenannten Hitzeferien, womit den Schulleitern die Ermächtigung ertheilt wird in den Sommermonaten nach Maßgabe der Höhe der Temperatur von Fall zu Fall den Nachmittagsunterricht zu suspendiren. Diese Auflassung des Nachmittagsunterrichtes nach Bedarf würde wohl zureichend sein, die schlimmsten Bedenken zu beseitigen, die der Nachmittagsunterricht an heißen Sommertagen gegen sich hat.

Aber wie ist es mit der Handhabung dieser Maßregel bestellt ?

Die Subjektive Empfindung des Schulleiters, die Qualität seiner sonstigen Tageseintheilung und gewiß nicht zum mindesten die Rücksicht darauf, daß der Unterrichtserfolg nicht durch den Ausfall einer allzugroßen Stundenanzahl geschmälert werde, sind für die Entschließung des Schulleiters meistens viel mehr entscheidend, als der Stand des Thermometers, und so kommt es, daß das von der bezüglichen Verordnung fixirte Temperaturmaximum, bei welchem der Nachmittagsunterricht einzustellen wäre, weit überschritten ist, ohne daß die Einstellung desselben wirklich erfolgt.

Ja es sind wohlauch Fälle zu verzeichnen, daß die Kinder in der versengenden Sonnengluth des Nachmittags zur Schule wandern, um dort zu erfahren, daß der Nachmittagsunterricht wegen allzu großer Hitze eingestellt sei.

Mit solchen Maßregeln ist also wenig geholfen.

Abgesehen davon, daß die Ungleichmäßigkeit ihrer Anwendung namentlich in Schulorten, wo eine größere Anzahl von Schulen gehäuft ist, nicht gerade zur Förderung der Schuldisciplin beiträgt.

Mehr noch als solche Momente spricht aber die Erwägung gegen die Zweckmäßigkeit dieser in ihrer Handhabung so sehr von dem Ermessen, um nicht zu sagen von der Laune, der größern oder geringern Kinder=Freundlich-

keit der einzelnen Schulleiter abhängigen Maßregel, daß bei strikter Einhaltung der Verordnung, welche, wie gesagt, eine bestimmte Höhe der Tagestemperatur festsetzt, bei deren Eintritt der Nachmittagsunterricht zu sistiren ist, es leichthin geschehen könnte, daß oft Wochen lang der Nachmittagsunterricht sistirt bleiben würde, ohne daß für die entfallenden Unterrichtsstunden Ersatz gewonnen wäre.

Diese Erwägung führt nothwendig zu der Frage, ob es denn nicht zweckmäßiger wäre, für jene Monate, in welchen in unfern Klimaten in der Regel die Tagestemperatur jene Höhe zu erreichen pflegt, bei welcher der Ausfall des Nachmittagsunterrichtes angemessen erscheint, den Nachmittagsunterricht überhaupt zu sistiren, und durch eine angemessene Aenderung der Stundenvertheilung, des Stundenplanes für den Vormittagsunterricht den Stundenausfall zu ersetzen.

Man wird dagegen einzuwenden wissen, daß eine solche Verallgemeinerung der bloß für bestimmte Fälle angemessenen Maßregel nicht erforderlich Sei und behaupten, daß es, Speziell in unseren Klimaten, Sommer gibt, wo die Tagestemperatur selbst im Monate Juli sich nicht auf eine Höhe erhebt, welche den Ausfall des Nachmittagsunterrichts nothwendig erscheinen läßt. Allein eine Solche Einwendung würbe nur dann Gewicht haben, wenn man zugleich Sagen könnte, daß der Ausfall des Nachmittagsunterrichtes überhaupt einen wesentlichen Nachtheil für die Schuljugend haben könnte, und damit befinde ich mich unmittelbar vor jener Frage, welche den Gegenstand der Anregung bildet, die ich im Anschlusse an Absatz I. und II. meines Antrags zu geben mir erlaubt habe.

Es ist die Frage nach der Zweckmäßigkeit des ausschließlichen Vormittagsunterrichts, also die Frage nach der Aufhebung des Nachmittagsunterrichts überhaupt. Die Meinungen hierüber find sehr different und es gilt die Nachtheile und Vortheile einer solchen Institution sorgfältig gegeneinander abzuwägen, wenn man das Richtige treffen will.

Gewiß ist, daß der Nachmittagsunterricht an sich einen geringeren Werth hat als der Vormittagsunterricht, und der alte Satz: "Plenus venter, non studet libenter" wird von erfahrenen Pädagogen bei Zusammenstellung von Lehrplänen gewiß stets berücksichtigt bleiben.

Andererseits ist erwiesen, daß die Beschränkung des Unterrichts auf Die Vormittagsstunden, wenigstens für die Sommerszeit, speziell auch an Mittelschulen mehrfach ohne Schwierigkeit durchgeführt worden und ohne sichtlichen Nachtheil für den Unterrichtserfolg geblieben ist.

So haben beispielsweise die meisten unteren und mittleren Schulen in Frankreich den ausschließlichen Vormittagsunterricht eingeführt, und in England besteht bekanntlich die Institution, daß der Unterricht an den unteren und mittleren Schulen Morgens 9 Uhr beginnt und bis 2 Uhr geführt Wird.

Wenn man aber gegen die Giftigkeit eines solchen Hinweises vielleicht den Einwand erheden wird, daß die in England und Frankreich übliche Tageseintheilung auch eine solche Eintheilung des Unterrichts erfordert, so kann ich darauf verweisen, daß auch an anderen Orten, beispielsweise in Berlin und anderen Orten Deutschlands und endlich mehrfach auch in Wien der ausschließliche Vormittagsunterricht für die Dauer der heißen Sommermonate zur Durchführung gebracht ist.

Ja wir brauchen nicht einmal so weit zu gehen; es gibt auch in Prag selbst mustergiltige, wenn auch private Schulen, bei welchen der ausschließliche Vormittagsunterricht ohne Nachtheil für den Unterrichtsverfolg zur Durchführung gebracht worden ist und sich bewährt hat. -

Wenn man in Erwägung zieht, wie viel Zeit damit vertrödelt und vergeudet Wird, daß die Schüler beim Bestand des Nachmittagsunterrichtes gezwungen sind, viermal des Tags den Weg vom Hause zur Schule und von der Schule nach Hause zurückzulegen, wobei selbst in Städten mit günstig situirten Schulen leicht eine Zeit von 2 Stunden des Tages verloren geht, so muß man, ganz abgesehen davon, daß mit der größeren Zahl der erforderlichen Gänge zur Schule und von der Schule auch das Maß der Schädlichkeiten und Gefahren wächst, denen die Kinder gerade auf dem Schulgange ausgesetzt sind, schon im Interesse der Ersparnis an Zeit für die Auflassung des Nachmittagsunterrichts eingenommen werden müssen.

Unser Zeitalter, das Zeitalter des beschleunigten Verkehrs, der mit Blitzesschnelle erfolgenden Verbreitung und Vermittlung der Gedanken in alle Welt ist ein ungemein raschlebiges, und der Werth der Zeit ist in unse-

rem Zeitalter weit höher als er es jemals war. Weise Ausnützung der Zeit wird also auch schon für die Jugend Bedürfnis, und sie darf sonach auch von der Schule nicht hintergesetzt werden. Und welcher Unfug, welche Nachtheile für die körperliche Entwickelung des Kindes fließen aus der üblichen Unterrichtseintheilung namentlich an den Volksschulen des Landes.

Kinder, welche entfernt vom Schulorte wohnen, pflegen nach Schluß des Vormittagsunterrichtes gewöhnlich nicht den Heimweg anzutreten, sie bleiben am Schulorte, mit einem Stücke Brot ausgerüstet, über die Mittagszeit zurück, um ohne Aufsicht, vielleicht ohne Obdach nur, was gleich wichtig ist, ohne regelmäßige Ernährung, des Beginnes des Nachmittagsunterrichtes zu harren.

In den Stadtschulen und in den Mittelschulen ist es damit allerdings weit besser bestellt, aber für die Schulen dieser Anstalten kommen vorwiegend andere Momente in Betracht. Für die Mehrzahl der Städtischen Kinder, deren Aeltern die Mittel und den Willen dazu haben, ist der Unterricht mit dem Schulbesuch allein nicht abgeschlossen.

Vielmehr tritt nach der Heimkehr des Kindes aus der Schule erst der Privatunterricht in Seine Rechte. Sprachlektionen, musikalischer Unterricht, Unterricht im Zeichnen und dgl. erheben weiteren Anspruch an die Zeit des Schülers, und diese Zeit kann in der Pause zwischen dem Vormittags= und Nachmittags= unterricht, eine Pause, welche gewöhnlich noch zur Vorbereitung für die Nachmittagsschule benützt zu werden pflegt, nicht, oder doch nur zum Theile gewonnen werden.

So wird es ganz gewöhnlich angetroffen, dass die Jugend in einem Alter, in welchem am meisten der körperlichen Entwicklung Rechnung getragen werden sollte, bis in die Nacht an den Arbeitstisch gefesselt ist, um endlich nach dem Abendimbiss, geistig abgespannt und körperlich ermattet, sich dem Schlafe zu ergeben.

Solche Zustände könnten vermieden werden, wenn die Auflassung des Nachmittagsunterrichtes zur That würde. Die Kinder würden dann mehr Muße für die geistige Erholung, mehr Zeit für das Erlernen von anderen nützlichen Dingen, die in der Schule nicht gelehrt werden können, und was das wichtigste ist, mehr Freihrit für gesunde, den Körper kräftigende und seine Entwicklung fördernde Uebun-

gen, wie Schwimmen, Freiturnen und dgl., endlich für das Ergehen in freier Luft gewinnen.

Und was lässt sich dagegen von Gründen gegen diese Auffassung hören? Welche Nachtheile können aufgeführt werden, die eine solche Gestaltung des Schulunterrichtes im Gefolge zu haben vermöchte.

Da ist vor allem die Einwendung, dass viele Eltern, namentlich jene, welche den arbeitenden Klassen angehören, oder sonst ihren Broderwerb außerhalb des Hauses suchen müßen, Wert darauf legen, dass die Kinder den größten Theil des Tages in der Schule verweilen, da sie ihnen für die Zeit des Aufenthaltes zu Hause nicht die nöthige Aussicht angedeihen lassen können.

Nun, für die Mittelschule gilt ein solches Argument gewiss nicht. Sofern es aber in Bezug auf die Volksschule ins Treffen geführt werden wollte, bleibt doch zu bedenken, dafs die Schule nicht die Aufgabe einer Kinderbewahranstalt hat, und daß dem Bedürfnisse der Eltern Solcher Art durch die Schule an Sich nicht abgeholfen werden kann. Aber, selbst wenn man eine theilweise Berechtigung eines solchen Einwandes zugeben wollte, so wäre nicht zu vergessen, dass es keine Schule geben kann, welche die Aussicht über die Kinder für die ganze Dauer der Arbeitszeit von dem Arbeiterstande ungehörigen Eltern zu übernehmen vermöchte. Mit Solchen Argumenten wird also nicht zu rechnen sein.

Mehr Beachtung verdient es, wenn darauf hingewiesen wird, daß die unmittelbare Aufeinanderfolge einer größeren Anzahl von Unterrichtsstunden eine die Auffassung und den Unterrichtserfolg herabsetzende Erlahmung der Geistesthätigkeit der Kinder in den, der Reihe nach letzten Unterrichtsstunden zur Folge hat, und daß sie darum unzulässig ist. Allein, es ist doch außer Frage, dass eine Folge von 4 Unterrichtsstunden das Maß des Zulässigen nicht überschreitet, und zumal dann, wenn etwa zwischen der dritten und vierten Unterrichtsstunde eine angemessene Ruhepause eintritt. Da überdies durch Verlegung solcher Unterrichtsfächer, welche eine geringere Anspannung der Geistesthätigkeit erheischen, in die der Reihe nach letzten Stunden des Vormittags=Unterrichtes der unvermeidlichen geistigen Abspannung der Kinder Rechnung getragen werden kann, so unterliegt es keiner Schwierigkeit, einen ausschließlichen Vormittagsunterricht ein-

zuführen, welcher 24 Unterrichtsstunden per Woche umfaßt. Für die Volksschule und für das Gymnasium repräsentirt diese Stundenzahl nun aber thatsächlich das Mittel Der Stundenzahlen, welche der bisherige ganztägige Unterricht in den obligaten Lehrfächern an diesen Schulen umfaßt, sonach kann bei einigem guten Willen der Lehrerschaft und der Schulbehörden kein gegründeter Anstand obwalten, die Einführung des ausschließlichen Vormittagunterrichtes wenigstens an diesen Schulen zur Thatsache werden zu lassen.

Zum Mindesten aber kann nichts im Wege stehen, die Auflassung des Nachmittagsunterrichtes wenigstens während der heißen Jahreszeit an diesen Schulen zur Regel werden zu lassen. Anders freilich gestaltet sich das Verhältnis an der Realschule. Die Realschule ist ein Kind des verfehlten Beginnens, mehrere Ziele zugleich zu erreichen, ein Kind des, wie ich glaube, als mislungen zu bezeichnenden Versuches, Schule für vollendete Schulung und Bildung des Geistes und zugleich für die Vermittlung des Wissensbedarfes für den unmittelbaren Eintritt in das praktische Leben zu schaffen.

Daß dieser Versuch nicht geglückt ist, dafür spricht am deutlichsten die Thatsache, daß die Realschule bis zum heutigen Tage Gegenstand unausgesetzter Sanirungsversuche, unausgesetzter Experimente geblieben ist, deren Zweck die Lebensfähigkeit dieser Schule so lange als möglich zu erhalten, und über die leider vergessen wurde zu beachten, daß das Maß des Erreichbaren, das Maß der Anforderungen, welche an die Leistungsfähigkeit des Mittelschülers gestellt werden können, langst überflossen ist, durch das ewige Hinzuthun von Unterrichtsstoff, das bestimmt sein sollte die größten Lücken, welche die Realschulbildung in der geistigen Schulung ihrer Zöglinge hinterläßt, auszufüllen oder doch zu übertünchen.

33, 36, 39, ja noch mehr Stunden der Woche, wie sie der Lehrplan der Realschulen aufweist, das ist allerdings eine Stundenzahl, welche unmöglich durch einen ausschließlichen Vormittagsunterricht bewältigt werden könnte, und dabei sollen wir nun noch daran gehen, durch Einführung des obligaten Unterrichtes der zweiten Landessprache und des Religionsunterrichtes für die oberen Klaffen dieses Maß noch weiter zu erhöhen. - Angesichts dieser Verhältniße muß man sich wohl zunächst fragen: Ist denn eine solche Belastung der wahrhaft bedauerungswürdigen Realschüler, die schon darum nicht beneidenswerth sind, weil

Sie durch die Bestimmung ihrer Eltern zu einer Zeit auf die Bahn der Realschule gebracht, wo Befähigung und Neigung noch unausgesprochen waren, ihrer freien Berufswahl Beraubt und gezwungen sind, ausschließlich dem technischen Berufe zu dienen; ist, frage ich, eine solche Belastung der Realschüler überhaupt berechtigt und ist sie überhaupt nothwendig? Gewiß nicht. Sie ist nicht berechtigt, weil sie eine Anforderung bedeutet, welche zweifellos über das Maß des Zulässigen hinausgeht. Daß dem so ist, das lehrt ein einfaches Rechenexempel. Wenn Sie erwägen, daß für die unerläßliche Vorbereitung für die Schule, für die Fertigstellung der Hausarbeiten, nur die Hälfte der Stundenzahl aufgewendet werden muß, wie sie dem Schulunterricht selbst dient, so ergibt sich, daß die Arbeitszeit eines Real-


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