Úterý 7. října 1884

Die Regierung hat keinen Anstand genom-

men es anzuerkennen, weil es im Prinzipe richtig ist.

Was nun de merito diese zwei Anträge betrifft, so schließt sich natürlich der Antrag der Majorität demjenigen Lagerplane an, welchen der § 1 und 2 normirt. Die §§. 1 und 3 normiren diesen Logerplan nur bezüglich des faktischen Bestandes und bezüglich der in der nächsten Zeit beabsichtigten Regulirung. Es ist deshalb nothwendig gewesen, daß man das genau präzisirt, was unter dieser Regulirung zu verstehen ist, und in welchen Fällen die Giltigkeit des Lagerplanes so wie er besteht meritorisch ist, damit diejenigen Fälle ausgeschlossen werden können, welche nothwendigerweise der Gemeinde freigelassen werden müßen, damit sie vor großen Schaden bewahrt werde.

Das ist im §. 5 und 6 in klarster Weise dargestellt. Das, was für öffentliche Interessen Wichtigkeit hat, ist im §. 5 als maßgebend angesehen. Das, was mit Rücksicht aus die öffentlichen Verhältnisse nicht maßgebend ist ist im §. 6 enthalten.

Es kann sich doch nur darum handeln daß die öffentlichen Interessen einen Antheil daran nehmen, um die Richtung einer Strasse zu bestimmen, um die Lage eines Platzes zu bestimmen - es ist irthümlich früher die Lage einer Straffe zugeschoben worden - um die bestehenden Niveauverhältnisse die sich ohne eine Umwälzung der ganzen Stadt nicht ändern lassen, festzustellen, das sind die Rücksichten die die Oeffentlichkeit an einen solchen plan stellt. Der zweite Absatz enthält die im Laufe der Zeit nothwendig werdenden Abänderungen, wie sie jeden Tag durch Anuchen um Baubewilligung oder um eine Bauliniebestimmung vorkommen. Es ist vorgehalten worden, daß die Strassenbreite, die Richtung bestimmt. Die Richtung einer Straffe hängt ja doch nicht Von der Richtung eines einzelnen Haufes ab, fondern sie summirt sich auch aus den für sich verschiedenen Richtungen der Häuser und gibt die Direktion an, die im ganzen nicht Verlegt werden darf, es ist bestimmt, daß sie nicht plötzlich abgebrochen wird, daß sie nicht um eine ganze Straffenbreite verlegt wird. Aber es muß der Gemeinde freigelassen werden, daß sie derartige Aenderungen, die durch Entwickelung des Verkehrs nothwendig werden genehmigt, wo ein einzelner Hausbesitzer an die Gemeinde herantritt, und sagt ich habe die Absicht zu bauen und befinde mich in einer Gasse die nicht im Regulirungsplane enthalten ist und nicht daran

enthalten fein kann; wenn die Gemeinde nicht die Gefahr laufen will, daß sie diese ganze Straffe von vorne herein ablösen muß, wenn so Jemand kommt ich sage z. B. in der Jesuiten=Gasse, in welcher immer Gaffe, so wird die Gemeinde für diesen speziellen Fall die Baulinie bestimmen, sie wird von ihm, was er zurücktritt, ablösen.

Man hat gesagt es könne eine solche Entscheidung gar nicht vorgenommen werden,ohne dass eine generelle Regulirung gleich von vorne herein in Aussicht genommen werden könnte. Das hat sein wahres und auch sein richtiges.

Es ist gewiss, dass nicht willkürlich einzelne Bauten bestimmt werden können, aber es ist auch nicht zu erwarten, dass die Stadtvertretung von Prag nicht die nöthige Einsicht besitzen sollte und würde, um eine solche plan= und ziellose Bestimmung der Baulinie vorzunehmen.

Gewiss wird sie sich einen Plan nehmen, aber sie ist nicht verpflichtet etwas Anderes zu bestimmen als die Baulinien für ein Haus, und die damit zu tragenden Folgen auf sich zu nehmen.

Sie ist nicht verpflichtet gleichzeitig die ganze Strasse zu reguliren, sie hat vollkommen das Recht zu sagen, wie die Linie in ihrer weiteren Fortsetzung bestimmt wird, was heute noch nicht ist, also sie erst nicht genöthigt die Konsequenzen für die weitere ganze Linie zu tragen.

Meine Herren, das ist ein Umstand, der so wichtig ist, dass ohne eine solche Bestimmung die Regulirung einer bestehenden Gasse gar nicht denkbar und gar nicht möglich ist Wenn Sie das der Gemeinde nicht ermöglichen, daß sie für jeden einzelnen Fall für jedes einzelne Haus die Regulierung vornehmen kann, wenn Sie sie zwingen, dass sie die Regulierung ganzer Gassen und ganzer Stadttheile vornehmen solle, dann wird Prag nie regulirt werden.

Also gerade diejenigen, die sich vorstellen dass das sehr ideal und sehr schön wäre, wenn ein Solcher Generalregulierungsplan bestehen würde, an dem für alle Fälle, nach dem er eimnal festgestellt ist, unweigerlich festgehalten werden müßte, denen meine Herren, sage ich, dass dies ein solches Ideal ist, das praktisch

aar nicht zu erreichen ist, und gerade die Abficht, die Regulierung zu fördern, verhindern könnte.

Um nun auf das Meritum der 2 Anträge zu kommen, so ist vor allem andern die Kompetenz in Frage gestellt worden.

Es ist gesagt worden, man nehme in erster Linie an, dass ein Regulierungsplan oder ein Lagerplan die Genehmigung des Landesausschußes im Einvernehmen mit der Statthalterei haben müße, und mit der anderen Hand gebe man dem Gemeinderath sreie Willkühr, um hei jedem Bau entscheiden zu können.

Meine Herren, das isl nicht so ; die Sache liegt ganz anders. Es ist eben gar keine andere Wahl, als in dem Falle, wenn man sich nicht auf Projecte einlassen will die Grenzlinie und das Geltungsgebiet des Lagerplanes präzis zu normiren; das ist im § 5 geschehen das Einvernehmen der Statthaltern und des Landesausschußes bezieht sich ausschließlich auf die Richtung der Straßen, die Lage der Plätze und das Niveau in feinen wichtigsten Puncten, und der Gemeinde ist die Bestimmung für jeden einzelnen Fall innerhalb dieses Lagerplanes vorbehalten.

Es heißt hier ausdrücklich: "Unbeschadet der Bestimmungen des § 5 ist die Gemeinde berechtigt diese von Fall zu Fall sich nothwendig ergebenden Aenderungen vorzunehmen.

Da sehe ich gar keinen Competenzconflict, da sehe ich durchaus nicht ein, was das für ein Monstrum gesetzgeberischer Form sein soll.

Es versteht sich von selbst, wenn man die 2 Paragraphen so beurtheilt, wie sie hier festgestellt und normirt sind.

Der Antrag der Minorität ist aber ein viel weitgehender und unsicherer.

Der Antrag der Minorität verlangt, daß die Gemeinde und der Bauwerber in jedem einzelnen Baulinienbestimmungsfalle bis an die Statthalterei und den Landesausschuß gehen muß, damit die Statthalterei im Einvernehmen mit dem Landesausschuß jede einzelne Baulinie bestimmt.

Sie werden sagen, das muß ja nicht sein,

jeder kann ja gleich die ganze Strasse bestimmen". Ja meine Herren dann stegen wir wieder auf dem Projecte eines Regulierungsplanes im Großen.

Wenn also in irgend einer Gasse, die noch nicht in den Regulierungsplan aufgenommen ist, ein Bauwerber kommt und will die einzelne Baulinie bestimmt haben, so müsste nach dem Antrage der Minorität die Gemeinde zuerst zusammentreten, müsste die Regulierung dieses ganzen Strassenprojectes, müsste den Plan durch 4 Wochen ansstellen, dann die Genehmigung des Stadtverordnetencollegiums einholen, müsste dann erst die Genehmigung der Statthalterei im Einvernehmen mit dem Landesausschuße erlangen, dann erst wäre diese Regulierung für die ganze Straffe bestimmt und darin erst konnte diese Baulinie gegeben werden.

Meine Herren! Mitlerweile ist dem Manne die Lust zu bauen vergangen, bevor man ihm entsprach, die Gemeinde aber würde dann in Verpflichtung stehen, daß einmal diese Gasse von der Oberbehörde als zur Regulierung bestimmt in derselben Linie giltig angenommen werben muß und müsste eben alle diese Consequenzen tragen die wir durch Normierung der § 1. und 2. der Gemeinde ersparen wollen.

Also der Antrag der Minorität ist nicht in Zusammenhang zu bringen mit den §§ 1. und 2.; wenn Sie den Antrag der Minorität annehmen wollen, dann ist es unmöglich, daß die §§ 1. und 2. stehen bleiben könnten in ihrer beschränkten Form, da müssen Sie entweder aussprechen, daß der Lagerplan Alles zu enthalten habe, was in Bezug auf Regulierungen steht, wie es in dem ursprünglichen Antrage geheißen hat, für Entwicklung der Stadt überhaupt in Ausficht genommen werden kann.

Dann stehen wir eben davor, daß nicht § 1. und 2. Giftigkeit hat, fondern daß er umgangen worden ist und daß von vornher ein Project aufgenommen Werden muß, als Stadterweiterungs= oder Stadtregulierungsplan und nicht ein Lagerplan zur Evidenzhaltung des Bestandes, wie er hier wirklich vorliegt.

Was die Bestimmungen des § 5. anbelangt, so hat der Herr Baron Scharschmidt darauf hingewiesen, daß die weitere Bestimmung, ob eine Grundparzelle in eine Bauparzelle erwendelt wird, ganz unwesentlich ist und

gar keinen Sinn hat und ganz und gar nichts die Gemeinde angeht, wenn es sich darum handelt, ob aus einer Grundparzelle ein Haus gebaut wird und daß diese in eine Bauparzelle verwandelt wird. Die Sache liegt ganz anders. Dadurch daß eine Grundparzelle von der Gemeinde als eine Bauparzelle das heißt daß eine Abtheilung bewilligt wird, übernimmt die Gemeinde Pflichten der Strassen=Kanalherstellung und Beleuchtung und dergleichen. Das ist die Frage, die gewiss eine importante ist, daß der Gemeinde dadurch zugemuthet wird, an allen beliebigen Ecken Kanäle zu bauen, die Herstellung der Pflasterung zu übernehmen und für einzelnstehende Bauten, Straffen, Kanäle und Beleuchtung auf ihre eigenen Kosten zu übernehmen.

Das ist die Entscheidung in allen Bauordnungen, dass den Gemeinden vorbehalten bleibt, Falls sie die Verwandlung von Grundparcellen in Bauparcellen vornehmen lassen wollen, weil davon die weitere Verfügung in Bezug auf Kanalisierung, Pflasterung ,und Regulierung der Straßen, überhaupt abhängt und das ist durchaus keine wesenlose Bestimmung von der größten Wichtigkeit und Tragweite, weil sie zur Konsequenz hat dass die Gemeinde die Kosten zu tragen hat. Ich glaube soviel mir möglich gewesen ist, allen gestellten Fragen Rechnung getragen zu haben und es bleibt mir nicht anderes übrig, als dem hohen Landtage die Anträge der Majorität der Komission zur Annahme zu empfehlen.

(Výborně! Dobře.)

Nejv. maršálek zemský. Přejdeme k hlasování.

Wir übergehen zur Abstimmung.

Vzhledem k stávajícím návrhům tuším, že bude se musiti zavésti hlasování tím spůsobem.

K čl. 5 a 6. bylo podáno minoritní votum, které se v podstatné části různí od návrhu komise. Především tedy dám hlasovati o návrhu menšiny tak jak se nachází vytištěn v rukou pánů. Pakli by tento návrh byl přijat, odpadne hlasování o všech ostatních návrzích a o návrhu většiny. Pakli by návrh menšiny nebyl přijat, tedy se přejde k hlasováni dle návrhu většiny a sice především dám hlasovati o prvním odslavci čl. 5. ho, ve kterém není žádná změna navržena, pak o 2. odstavci čl. 5. ho., ve kterém v českém textu navrhl p. zpravodaj malou opravu,

pak bysme přešli k čl. 6, ku kterému byly učiněny dva návrhy a sice: návrh p. poslance Dr. Herolda na vynechání slov: "šířka tříd," pak návrh posl. p. Dr. Škardy na změnu slov: "sboru obecních starších" ve slova "městskému zástupitelstou."

Dám tedy hlasovati prvně o čl. 6. a sice o prvním odstavci čl. 6. s vyhražením o usnešeni se o obou návrzích, jak p. Dr. Herolda tak p, Dr. Škardy a pakli by čl. 6. byl přijat, tedy pak dám hlasovati o slovech "šířka tříd" a po hlasování o těchto slovech dám hlasovati o návrhu p. Dr. Škardy, by vložena byla slova: "městskému zástupitelstvu" na místě: "sboru obecních starších." Pakli by návrh p. Dr. Škardy nebyl přijat, tedy dám hlasovati o slovech: "sboru obecních starších" tak, jak se nachází v tištěné předloze a konečně dám hlasovati o druhém odstavci čl. 6. a sice v onom znění, v jakém jej navrhl p zpravodaj co do českého textu, kdežto v německém textu nebylo učiněno žádného návrhu na změnu.

Ich werde die Abstimmung in folgender Weife einleiten.

Zuerst wird über das Minoritätsvotum abgestimmt werden, nachdem dasselbe zu §. 5. und 6 gestellt worden ist und ein Ganzes bildet. Sollte das Minoritätsvotum angenommen werden, so entfällt die Abstimmung über sämmtliche andere Anträge. Sollte das Minoritätsvotum abgelehnt werden, so wird zur Abstimmung nach den Anträgen der Majorität und zwar absatzweise geschritten; und zwar werde ich zuert über § 5 in seinen beiden Alineas und zwar über die beiden Alineas, getrennt abstimmen lassen, weil bei dem böhmischen Texte der Herr Berichterstatter eine Korrektur vorgeschlagen hat.

Zu § 6 sind zum ersten Alinea zwei Anträge gestellt worden; nämlich der Antrag des H. Dr. Herold, welcher dahin geht, das Wort "Straßenbreiten" wegzulassen, und der Antrag des H. Dr. Škarda, welcher dahin geht, an Stelle der Worte "des Stadtwerordnetenkollegiums" zu setzen die Worte "der StadtVertretung."

Ich Werde demnach über das Alinea I. des § 6 mit Vorbehalt dieser beiden Abänderungen abstimmen lassen, und dann, falls

Alinea I. des § 6 angenommen worden ist über den Antrag des Herrn Abgd. Dr. Herold und darauf über den Antrag des Herrn Dr. Škarda abstimmen lassen. Sollte der Antrag des H.Dr. Škarda, die Worte "der Stadtvertretung" einzusetzen, nicht angenommen Werden, so würde über die Worte, wie sie in der gedruckten Vorlage stehen, nämlich "des Stadtverordnetenkollegiums " abgestimmt werden, und Schließlich wird über Alinea 2 des § 6 abgestimmt werden, und zwar im deutschen Texte, so wie derselbe vorgedruckt ist und im böhmischen Texte, so wie derselbe vom H. Berichterstatter bei Beginn der Beathung über den vorliegenden Paragraph mit der Korrektur vorgeschlagen worden ist.

Freiherr von S ch a r s ch mi e d. Darf ich mir zur Abstimmung das Wort erbitten.

Oberstlandmarschall: Freiherr von Scharschmied hat das Wort zur Abstimmung.

Freiherr von S ch a r s ch m i e d. Ich möchte nur bitten, dass der Antrag des H. Abgeordneten Herold in der Art zur Abstimmung gebracht werde, dass das erste Alinea des § 6 mit Weglassung der Worte "Straßenbreiten" als Ganzes zur Abstimmung gebracht werde, weil ich und meine Gesinnungsgenossen dann in der Lage wären in zweiter Linie für diesen Antrag zu stimmen, während wir nicht in der Lage wären, für § 6 mit Vorbehalt eines späteren Zusatzes zu stimmen. Ich würde daher bitten, den Antrag des H. Dr. Herold als ein Ganzes zu betrachten und Alinea L im Falle der Ablehnung der Minoritätsanträge mit Weglassung des Wortes "Straßenbreiten" zur Abstimmung zu bringen.

Oberstlandmarschall: Ich glaube nur darauf aufmerksam machen zu müssen, daß vor Allem über das Minoritätsvotum abgestimmt werden wird. Wenn wir dann, vorausgesetzt, daß das Minoritätsvotum nicht angenommen werden sollte, zur Abstimmung über §. 6 kommen, so habe ich dem hohen Hause Vorgeschlagen, die Abstimmung in der Weife einzuleiten, daß über §. 6 abgestimmt werde mit Vorbehalt, d. h. daher zunächst mit Weglassung des Wortes, welches Herr Dr. Herold ausgelassen wissen will, und dann über die Einfügung dieses Wortes. Ich glaube, daß es nicht gut möglich ist, die Abstimmung in anderer Weise einzuleiten.

Freiherr von Scharschmid: Ich bitte,

ich bin auch mit dieser Weise einverstanden, Ich habe mich nur deshalb zum Worte gemeldet, weil Durchlaucht mit Vorbehalt besonderer Abstimmung über die beiden Anträge, sowohl des H. Dr. Herold als auch des H. Dr. Škarda abstimmen lassen wollten.

Ich erwähne nur, daß wenn in der Weise abgestimmt werden sollte, daß nur die Worte "die Strassenbreite" ausgelassen werden sollten, wir dann allerdings in der Lage sind, nach unserer Ansicht abzustimmen.

Oberstlandmarschall: Ich werde über den Antrag des Herrn Abg. Dr. Škarda zum Schluß, aber selbstständig abstimmen lassen und behalte mir daher diesen Punkt in jedem Falle vor.

Ich werde zunächst den Antrag der Minorität zur Abstimmung bringen.

Dám předně hlasovati o návrhu menšiny. Tento návrh se nachází tištěn v rukou pánův, nebude třeba jej přečísti.

Es wird wohl nicht nothwendig sein das Minoritätsvotum zu verlesen.

Ich ersuche die Herren, welche dem Minoritätsvotum über § 5 und 6 zustimmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří souhlasí s článkem 5. a 6. dle návrhu menšiny, aby vyzdvihli ruku.

(Stane se).

Návrh jest odmítnut

Der Antrag ist gesatten.

Bude se hlasovati o článku 5. dle návrku komise.

Es wird nun über den § 5 nach den Anträgen der Kommission abgestimmt Werden und zwar zuerst über das I. Alinea.

Ich ersuche die Herren, welche das I. Alinea des § 5, wie dasselbe im Kommissionsvorschlage vorgedruckt ist annehmen wollen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří souhlasí s Článkem 5. jak jest vytištěn, by byzdvihli ruku.

(Stane se.) Jest přijato.

Ist angenommen.

Dám hlasovati o druhém odstavci článku 5.

Es wird über das II. Alinea des § 5 abgestimmt werden, u. zw. über das Alinea im deutschen Texte, wie dasselbe vorgedruckt ist, im bohmischen Texte mit der Aenderung, welche der H. Berichterstatter vorgeschlagen hat, daß nämlich in der vorletzten Zeile das Wörtchen "je" eingeschaltet werde.

Dám hlasovati o druhém odstavci čl. 5. a sice v německém textu beze změny a v českém textu tak, by v předposlední řádce bylo vloženo před slovem "rozšířiti" slovo "je," jak to navrhl pan zpravodaj.

Žádám pány, kteří s tímto zněním souhlasí by vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche damit einverstanden sind die Hand zu erheben.

(Geschieht.)

Přijato.

Ist angenommen.

Nyní přejdeme ku hlasování o článku 6. s vyhražením slov "šířka tříd" a s vyhražením rozhodnutí stran slov "obecních starších" anebo "městského zastupitelstva" dle návrhu pana Dr. Škardy.

Wir übergehen zu § 6. Ich werde nunmehr über das I. Alinea des § 6 abstimmen lassen u. zw. zunächst mit Auslassung, respect. Vorbehalt der Worte "der Strassenbreite" und mit Vorbehalt der Entscheidung übet den Antrag des H. Dr. Škarda, welcher die Worte "der Stadtvertretung" Statt "StadtverordnetenKollegium" vorschlägt, und ersuche die Herren, welche mit dem § 6 in der eben angedeuteten Weife einverstanden sind, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří s článkem tím souhlasí by vyzdvihli ruku. (Stane se.)

Jest přijato.

Ist angenommen.

Nyní dám hlasovati o slovech "šířka tříd."

Ich werde über die Worte "Strassenbreite" abstimmen lassen und ersuche die Herren,

welche mit diesen Worten, so wie sie im Kommissionsantrage gedruckt vorliegen, einverstanden sind, die Hand zu erhen.

Žádám pány, kteří s těmi slovy souhlasí jak je vytištěno, by vyzdvihli ruku.

Jest přijato.

Ist angenommen.

Nyní dám hlasovati o slovech, která pan Dr. Škarda navrhuje. Pan Dr. Škarda navrhuje, by byla vřaděna slova "městskému zastupitelstvu."

Herr Dr. Škarda beantragt die Worte einzuschalten: "Der Stadtvertretung".

Ich ersuche die Herren, welche dieser Fassung zustimmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří souhlasí s tímto, by vyzdvihli ruku. (Stane se.)

Jest zavrženo.

Ist abgelehnt.

Dám tedy hlasovati o znění, jak komise to navrhuje, aby stála slova "sbor obecních starších."

Ich werde über die Worte "StadtverordnetenCollegium", sowie die Commission dieselben beantragt hat, abstimmen lassen und ersuche die Herren welche denselben zustimmen, die Hand zu erheben.

Žádám pany, kteří s tím souhlasí, by vyzdvihli ruku. (Stane se.)

Ist angenommen.

Jest přijato.

Nyní ještě dám hlasovati 6 posledním odstavci.

Ich werde noch das letzte Alinea des §. 6 zur Abstimmung bringen. Dasselbe lautet: Gegen die Entscheidung der Lrage, wie in einem speeiellen Falle die Baulinie gezogen werden muss, findet der Rechtsweg nicht statt."

Třetí alinea zní dle návrhu pana zpra-

vodaje: Bylo-li rozhodnuto, jak se má vésti čára stavební v některém zvláštním případě, nelze tomu odpírati pořadem práva.

Žádám pány, kteří s tímto odstavcem souhlasí, by vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche mit diesem AbSatze einverstanden sind, die Hand zu erheben. (Geschieht).

Jest přijato.

Ist angenommen.

Podotýkám ještě, že se rozumí samo sebou, že chyby, na které poukázal pan zpravodaj v článku 6., totiž že na místo citovaného článku 7. má platiti čl. 125 a slovo .,upravily" na místo "upravila" a "stoky" na místo "stok" byly schváleny.

Ich erwähne zum Überfluße, dass die Correcturen, welche von Seite des Herrn Berichterstatters im böhmischen Texte erwähnt worden sind und in Bezug auch die Citirung des §. 8, welcher fehlerhaft genannt ist, und statt dessen §. 125 stehen soll, gleichfalls als vom hohen Hause als angenommen zu betrachten sind.

Zpravodaj pan posl. Hlávka (čte):

§. 7.

Aby plány polohy byly v stálé přehlednosti udržovány, má stavební úřad té které obce pečovati o to, by se v nich všechny nové stavby a přístavby, též všeliké stavby zbourané, i jiné změny, hned jak se provedou, přesně naznačily.

O všech změnách, které za tou příčinou v plánu polohy se staly, má úřad stavební koncem každého roku podati zprávu sboru obecních starších, pokud se týče, tomu kterému výboru obecnímu.

§. 7.

Zur Evidenzhaltung dieser Lagerpläne hat die Baubehörde der betreffenden Gemeinde dafür Sorge zu tragen, daß die genaue Eintragung aller Neu= und Zubauten, sowie aller Demolirungen und anderweitiger Veränderungen stets sogleich nach ihrer Durchführung vorgenommen werde.

Über die hiedurch entstandenen Veränderungen in den Lagerplänen hat die Baubehörde mit Ende jeden Jahres an das Stadtverordneten-Kollegium, beziehungsweise an den betreffenden Gemeinde=Ausschuß Bericht zu erstatten.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort zu §. 7 ?

Žádá někdo za slovo k čl. 7. ?

Přejdeme k hlasování.

Žádám pány, kteří souhlasí s čl. 7., by vyzdvihli ruku.

Ersuche die Herren, welche den §. 7 annehmen, die Hand zu erheden.

(Geschieht).

Jest přijat

Ist angenommen.

Nyní přikročím k ukončení sezeni.

Ich werde nun zum Schluße der Sitzung Schreiten.

Komise pro záležitosti káznice odbývá schůzi dnes po sezeni sněmu.

Die Commission für Zwangsarbeitshäuser hält heute nach der Landtagssitzung eine Sitzung ab. ,

Die Budgetcommission hält heute um 6 Uhr Nachmittags Sitzung ab.

Komise rozpočtová má schůzi dnes o 6. hod. odpolední.

Komise pro stavbu musea má schůzi dne 8. října o 9. hod.

Die Commission für den Bau eines Museums hält die Sitzung am 8. October um 9 Uhr Vormittags.

Ich erlaube mir darauf aufmerksam zu machen, dass ursprünglich die 11. Stunde für die Sitzung dieser Commission angeordnet wurde, und dass diese auf 9 Uhr verlegt worden ist.

Dovoluji si na to upozorniti, že komise pro stavbu musea byla původně pozvána na 11. hodinu zítřejšího dne, že ale platí hodina 9.

Komise pro záležitosti zdravotnictví má schůzi dne 8. října v 11. hodin.

Die Sanitätskommission hält Sitzung am 8. Oktober um 11 Uhr Vormittag.

Die Kommission für Errichtung der Strakaischen Akademie am 8. Oktober um 3 Uhr Nachmittag.

Komise pro zřízení Strakovské akademie má schůzi dne 8. října ve 3 hod. odpoledne.

Komise Školská má schůzi dne 9. října o půl 10. hodině.

Die Schulkommission hält Sitzung den 9.

Oktober um 9 1/2 Uhr.

Die Kommission für Bezirks= und Gemeindeangelegenheiten am 9. Oktober um 10 Uhr Vormittag.

Komise pro okresní a obecni záležitosti má schůzi dne 9. října v 10 hodin.

Komise pro vyvazovací záležitosti má schůzi dne 9. října hodinu po sezeni sněmu.

Die Kommission für Grundentlastungsangelegenheiten hält Sitzung am 9. Oktober, 1. Stunde nach der Landtagssitzung.

Příští schůze sněmovní ve čtvrtek dne 9. října.

Die nächste Sitzung findet Donnerstag den 9. Oktober Statt.

Als Tagesordnung bestimme ich folgende Gegenstände:

1.    Erste Lesung der Regierungsvorlage betreffend die Einbeziehung der Ortschaften Klein=Holeschowitz und Klein=Lieben in den Prager Polizeirayon (Druck LXXVI.)

2.    Fortsetzung der zweiten Lesung der Bauordnung für Prag und die Vororte, eventuell stelle ich auf die Tagesordnung

3.    Bericht der Budgetkommission betreffend die Regelung der Gehalte des ärztlichen und Wartepersonals bei den böhmischen Irrenanstalten und wegen Ausbesserung der Bezüge der technischen und Verwaltungsbediensteten

dieser Anstalten und der Gebäranstalt in Prag. (Druck LXXI.)

4.    Bericht der Budgetkommission betreffend die Kompetenz bes Primärarztes der Irrenanstalt in Kosmanos (Druck LXXII.)

5.  Bericht der Schulkommission über die Petition bes I. Kroha Volksschullehrers in Tachau um Einreihung ber von ihm in der definitiven Stellung als Lehrer zurückgelegten Dienstjahre in das zur Erlangung der ersten Dienstalterszulage nöthige Quinquenium (ungedr. Vorlage).

Denní pořádek jest následující:

1.   První čtení vládní předlohy, jenž se týče přivtělení osad Holešovic Malých a Libně Nové k policejnímu obvodu Pražskému (tisk 76).

2.   Pokračování v druhém čtení řádu stavebního pro Prahu a předměstí, po případě dávám na denní pořádek ještě následující zprávy:

3.    Zpráva rozpočtové komise o vyměřeni služného lékařům a opatrovnictvu a stran zlepšení platu technických a správních zřízenců v blázincích českých a v porodnici v Praze (t. 71.)

4.   Zpráva rozpočtové komise za příčinou změnění oboru působnosti primárního lékaře ústavu pro choromyslné v Kosmonosích (t. 72).

4. Zpráva komise školské o peticích J. Krohy, učitele při obecní škole národní v Tachově, aby mu služebná leta, jež ztrávil v definitivním postavení jako učitel počítána byla v dobu pětiletou k účelu dosažení prvního přídavku podle stáří služebného potřebnou.

Prohlašuji schůzi za skončenou.

Ich erkläre die Sitzung für gesch offen.

Konec schůze o 2 hod. 50 min.

Schluß der Sitzung um 2 Uhr 50 Min.

Al. Mündl m. p. Verifikator.

Dr. Jan Herold, verifikátor.

Dr. Starck m. p. Verifikator.


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