Úterý 30. září 1884

In formeller Beziehung wird die Verweisung dieses Berichtes an die Bugetkommission vorgeschlagen.

Sn. sekr. Sládek:

Ve formálním ohledu navrhuje zem. výbor, aby zpráva tato byla přikázána předběžnému rokování a podáni zprávy komisi rozpočtové.

Oberstlandmarschall. Verlangt lernend das Wort?

Žádá někdo za slovo ?

Nachdem Niemand das Wort verlangt, so Schreiten wir zur Abftimmung.

Přejdeme k hlasování.

Der Landesausschuß beantragt, seinen Bericht der Budgetkommission zuzuweisen.

Zemský výbor navrhuje, by jeho zpráva byla odkázána výboru budžetnímu.

Ich ersuche die Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben

Žádám pány, kteří souhlasí, by vyzdvihli ruku.

(Stane se.)

Angenommen.

Jest přijato.

Příští předmět denního pořádku jest první čtení zprávy výboru zemského ohledně zmenšení počtu lékařských zřízenců a opatrovnictva v blázinci dobřan ském.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist die erste Lesung des Landesausschußberichtes betreffend die Reducirung des ärztlichen und Wartperfonals der Dobřaner Irrenanstalt.

Berichterstatter ist Hr. Dr. Volkelt.

Berichterstatter Dr. Volkelt: Hoher Landtag!

In Besolgung der vom hohen Landtage in der Sitzung vom 9. Aug. 1883 gefaßten Resolution des Inhalts: Der Landesausschuß wird aufgefordert zu untersuchen, ob die Zahl des ärztlichen Personals in der Irrenanstalt zu Dobřan mit Rücksicht auf den Krankenstand und im Vergleiche mit der Zahl des ärztlichen Personals in den Anstalten von Prag und Kosmanos nicht zu groß sei und ob sich die-

selben nicht vermindern ließen, beehrt Sich der Landesausschuß nachfolgenden Bericht zu erstatten:

Vor allem bat der Landesausschuß geglaubt, diese Frage nach zwei Richtungen hin behandeln zu sollen und zwar einmal nach der Richtung, ob der Stand der Ärzte sich mit Rücksicht auf den vollen Belag und im Vergleiche mit anderen Anstalten nicht als zu groß erweise, während nach der zweiten Richtung hin eine Prüfung dahin Stattgefunden hat, ob gegenwärtige Zahl der Ärzte mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Krankenstand der Anstalt ausreichend sei

Betreffend die erste Richtung ist die Irrenanstalt von Dobrzan eine Sogenannte offene, das ist, nach dem Sogenannten Kolonien- und Pavillonsystem angelegte. Ein Vollkommen zutreffender Vergleich kann Schon deswegen zwischen der Dobrzaner Anstalt und den übrigen geschlossenen Anstalten gar nicht gemacht werden, da durch die bauliche Anlage und auch in Folge des ganzen Systems der freien Behandlung die offenen Anstalten ein viel größeres Personal sowohl an Ärzten als an Wärtern erfordert. Die Anstatt Dobrzan selbft ist aber eine der größten Anstalten dieser Art, da die Grundfläche, welche dazu verwendet worden ist, nahezu 42 Hektar beträgt ferner ist die Irrenanstalt von Dobrzan in erster Reihe zur Heilanstalt bestimmt, und daraus ergibt sich, dass die normalen Verhältnisse einer Heilanstalt Vorausgesetzt die Zahl der Fälle, in denen eine Heilung oder ausgiebige Besserung erfolgt, und somit die Zahl der Entlassungen größer Sein muß und deswegen auch häufiger Aufnahmen stattfinden müssen, der Wechsel sohin ein häufigerer und die Jahressumme der im Ganzen Behandelten den vollen Belag vorausgesetzt, eine weitaus größere sein muß, als bei solchen Anstalten, welchen vorwiegend die Pflege unheilbarer Kranken überwiesen wird, wie das in Kosmanos, Klosterneuburg und zeitweilig auch in Prag der Fall ist. Werden diese beiden Gesichtspunkte im Auge behalten, so ergibt sich für das Jahr 1881, dass die Zahl von sieben Aerzten für den vollen Belag der Irrenanstalt Dobřan mit 600 Betten keineswegs zu hoch gegriffen ist.

Es beziffert sich nämlich die Anzahl der Aerzte.

1. in den geschlossenen Anstalten: Wien (Heil und Pflegeanstalt) mit 700 Betten auf 10, ein Arzt auf 70 Kranke

Abbs (vorwieg. Pflegeanstalt) mit 435 Betten auf 3, ein Arzt auf 145 Kranke.

Klosterneuburg (nur Plegeanstalt) mit 317 Betten auf 2, ein Arzt auf 158 Kranke.

Graz (Heil= und Pflegeanstalt) mit 436 Betten auf 5, ein Arzt auf 87 Kranke.

Hall (Heil= und Pflegeanstalt) mit 250 auf 3, ein Arzt auf 83 Kranke.

Niedernhart (Heil= und Pflegeanstalt) mit 390 Betten auf 4, ein Arzt auf 97 Kranke.

Prag (Heil= und Pflegeanstalt) mit 1369 Betten auf 9, ein Arzt auf 150 Kranke.

Kosmanos (Pflegeanstalt) mit 404 Betten auf 2, ein Arzt auf 202 Kranke.

2. in den offenen Anstalten: Dobřan (Heil= und Pflegeanstalt) mit 600 Betten auf 7, ein Arzt auf 85 Kranke.

Klagenfurt (Heil= und Pflegeanstalt) mit 180 Betten auf 2, ein Arzt auf 90 Kranke.

Werden, da diese beiden letzteren offenen Anstalten die einzigen in Oesterreich sind, welche mit Dobřan verglichen werden können, außerdem noch die ausländischen hinzugezogen, so stellt sich für Dobřan das Verhältniß noch viel günstiger. Ja selbst, wie aus der eben gegebenen Zusammenstellung ersichtlich in den geschlossenen Anstalten Graz und Hall (von Wien ganz abgesehen) ist die Zahl der Aerzte relativ nicht geringer, als in der offenen Anstalt Dobřan.

In zweiter Richtung ist zu bemerken, daß die Irrenanstalt Dobřan derzeit mit vier Aerzten fungirt und der Belag der letzten Zeit mit 554 Kranken zu beziffern ist.

ES kommt demnach ein Arzt auf 138 Kranke, und das Verhältnis ist demnach derzeit ein noch bedeutend ungünstigeres, zumal wenn berücksichtigt wird, daß bei nicht vollem Belog die großen Entfernungen und die vermehrte Aufficht den ärzlichen Dienst noch wesentlich erschweren.

Der Landesausschuß muß daher seine Ansicht dahin aussprechen, dass eine Reduzierung

des ärztlichen Personales weder bei dem derzeit unvollständigen Belage, noch bei dem seinerzeitigen vollen Belage ohne erhebliche Schädigung des Heilzweckes erfolgen könnte.

Es wurde ferner in der Rede, mit welcher die Resolution begründet wurde, darauf hingewiesen, ob nicht eine mögliche Reduktion des Wartpersonales eintreten könnte.

Werden nun in dieser Hinsicht die Verhältnisse anderer Anstalten in Vergleich gezogen, so kommt in Wien bei 700 Betten ein Wärter auf 4 1/2 Kranken, in Abbs bei 435 Betten 1 Wärter auf 6 7/10 Kranken, in Klosterneuburg bei 317 Betten ein Wärter auf 6 8/10 Kranken, in Kosmanos bei 404 Betten 1 Wärter auf 10 3/0 Kranken, und in Dobřan 1 Wärter auf 6 3/10 Kranken, wobei wieder der Charakter von Dobřan einestheils als offene, andererseits als Heilanstalt zu Gunsten einer größeren Anzahl von Wartpersonen spricht.

Der Landesausschuss muß sohin auch beim Wartpersonale eine Reduktion als völlig unthunlich bezeichnen.

Da der Landesausschuß sonach dargethan zu haben glaubt, dass weder bei dem vollen Belage noch bei der derzeitigen, den vollen Belage übrigens nahen Belegziffer die Zahl der Ärzte und der Wärter in Dobřan sich als zu groß erweise, fügt derselbe hinzu, dass die Vermehrung der Arzte von dem jetzigen Stande nämlich vier, bis zur systemisirten Anzahl, nämlich sieben, nur sukzessive nach Maßgabe des Bedarfes unter steter Rücksichtnahme auf die Landesfinanzen erfolgen wird, und erlaubt sich sohin den Antrag zu stellen:

Der hohe Landtag wolle gegenwärtigen Bericht zur Kenntnis nehmen und hierdurch den in der Resolution vom 9. August 1883 (XXI. Sitzung des hohen Landtages 1. Session 1883) enthaltenen hohen Auftrag für befolgt erachten.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an die Budgetkommission beantragt.

Zemský výbor navrhuje:

Slavný sněme, račiž zprávu tuto vzíti na vědomí uznati, a že tím výbor zem. vyhověl rozkazu danému. Co se týče for-

málního, navrhuje, by tato zpráva byla odkázána budžetní komisi.

Nejv. maršálek zem. Žádá někdo za slovo?

Verlangt Jemand das Wort?

Der Landesausschuß stellt den Antrag, Seinen Bericht an die Budgetkommission zu verweisen

Zemský výbor činí návrh, by jeho zpráva odkázána byla budžetní komisi.

Ich ersuche die Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří s tím souhlasí, by vyzdvihli ruku.

(Stane se).

(Geschieht.)

Jest přijato.

Es ist angenommen.

Damit ist die Tagesordnung erschöpst.

Tím jest denní pořádek vyčerpán.

Es wurde mir von Seite des H. Abg. Bareuther und einer nach der Geschäftsordnung hinlänglichen Zahl von Genossen ein Antrag überreicht, welchen ich vorläufig zur Verlesung bringe, indem ich zugleich bereits im Voraus sage, dass ich denselben in Uebersetzung und Drucklegung und der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zuführen werde.

Ldt.-Sekr. Sládek (liest): Antrag des Abg. Dr. Bareuther und Genossen.

Die Unterfertigten beantragen: 1. Der hohe Landtag wolle nachstehendes Gesetz beschließen:

Gesetz vom . . . betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 24. Feber 1873. L.-S.-Bl. vom 18 April 1873, Nro. 17.

Mit Zustimmung des Landtages des Königreichs Böhmen finde ich anzuordnen wie folgt:

Artikel I. Die Paragraphen 40, 42, 43, 44, 45 des Gesetzes vom 24. Feber 1873 betreffend die Schulaufsicht werden in ihrer ge-

genwärtigen Fassung aufgehoben und haben in Hinkunft folgendermaßen zu lauten:

§. 40. Bei dem k. k. Landesschulrathe besteht eine deutsche und böhmische Abtheilung. Vorsitzender ist der k. k. Statthalter oder der von ihm bestimmte Stellvertreter. Jede Abtheilung besteht:

1.  aus 2 vom Landesausschuße gewählten Mitgliedern.

Wählbar sind alle jene, welche fähig find in den Landtag gewählt zu Werden.

2.  Aus einem Referenten für die administrativen und ökonomischen Angelegenheiten.

3.  Aus 4 Landesschulinspektoren.

4.  Aus 2 katholischen und 1 evangelischen Geistlichen und einem Bekenner des israelitischen Glaubens

5.  Aus 3 Mitgliedern des Lehrerstandes. Die sub Zahl 1, 4 und 5 bezeichneten Mitglieder der deutschen Abtheilung müssen deutscher Nationalität, die der böhmischen Abtheilung böhmischer Nationalität fein.

§. 41

Die im §. 40 unter Zahl 2, 3, 4 und 5 erwähnten Mitglieder werden vom Kaiser auf Antrag des Ministers für Cultus und Unterricht, der sich soweit die Ernennung der geistlichen Mitglieder in Frage kommt mit den betreff kirchlichen Oberbehörden und in Bezug auf die Ernennung der administrativen Referenten mit dem Ministerium des Innern ins Einvernehmen. Zu setzen hat, ernannt. Die Funktionsdauer der im §. 40 Zahl 1, 4 und 5 erwähnten Mitglieder des Landesschulrathes beträgt 6 Jahre, die Dienststellung und die Bezüge der administrativen Referenten und der Landesschulinspektoren werden im Verordnungswege sestgesetzt.

Die Mitglieder des Lehrerstandes erhalten eine Funktionszulage aus Staatsmitteln.

§. 42.

Der Landesschulrath hat in den Angelegenheiten der ihm unterstehenden Schulen jenen Wirkungskreis, welcher bis zur Wirk-

fantfett des Gesetzes vom 8. Feber 1869 der politischen Landesstelle und unbeschadet der den kirchlichen Oberbehorden im Gesetze vom 25. Mai 1868 R.G.B.N. 48 vorbehaltenen Rechte den Kirchenoberbehörden und Schuloberaufsehern zustand. Außerdem kommt dem Landesschulrathe zu 1. die Überwachung der Bezirks- und Ortsschulräthe, die Aufsicht und Leitung der Lehrerbildungsanstalten und der zu denselben gehörigen Übungsschulen.

2.  Die Bestätigung der Direktoren und Lehrer an aus Gemeindemitteln erhaltenen Mittelschulen unter Wahrung der den Gemeinden, Korporationen und Privatpersonen zustehenden besonderen Rechte.

3.    Die Begutachtung von Lehrplänen, Lehrmitteln und Lehrbüchern für Mittelschulen und Fachschulen.

4. Die Erstattung von Jahresberichten über den Zustand des Schulwesens im Lande an das Ministerium für Kultus und Unterricht.

Angelegenheiten, welche deutsche Lehrerbildungsanstalten und Mittelschulen Sowie die den Wirkungskreisen der deutschen Bezirksschulräthe zugewiesenen Schul= und Erziehungsanstalten betreffen, werden in der deutschen Abtheilung behandelt. Die Angelegenheiten, welche böhmische Lehrerbildungsastalten und Mittelschulen, sowie die dem Wirkungskreise der böhmischen Bezirksschulräthe zugewiesenen Schul- und Erziehungsanstalten betreffen, werden in der böhmischen Abtheilung behandelt.

Verfügungen, betreffend die Angelegenheiten deutscher Volksschulen, Kindergärten und Privatschulen, welche in böhmischen Schulbezirten sich befinden, find nur im Einverständnisse mit der deutschen Abtheilung zu treffen.

Verfügungen, betreffend die Angelegenheiten böhmischer Volksschulen, Kindergärten und Privatanstalten, welche in deutschen Schulbezirken sich befinden, sind nur im Einverständnisse mit der böhmischen Abcheilung zu treffen. Kann ein Einverständniß nicht erzielt werden, so ist die Entscheidung des Ministers für Kultus und Unterricht einzuholen. Zur Berathung von Schulangelegenheiten, welche das ganze Land betreffen, kann der Vorsitzende beide Ablheilungen des Landesschulrathes zu einer Sitzung Vereinigen. Die Abstimmung erfolgt jedoch abtheilungs weise. Kommt eine Ubereinstimmung nicht zu Stande, so muß die

Entscheidung des Ministers für Kultus und Unterricht eingeholt werden.

§ 43. Die Sitzungen des Landesschulrathes sind entweder ordentliche oder außerordentliche. Jede Abtheilung des Landesschulrathes hält mindestens einmal des Monats eine Sitzung ab. Der Vorsitzende kann nach Bedarf und muß auf Antrag zweier Mitglieder eine außerordentliche Versammlung einberufen, welche binnen 8 Tagen stattzufinden hat.

Angelegenheiten, rücksichtlich deren eine Entscheidung zu treffen oder ein Gutachten oder ein Antrag an das Ministerium für Kultus und Unterricht zu erstatten ist, werden von den Abtheilungen kollegialisch behandelt.

Alle übrigen Angelegenheiten werden unter der eigenen Verantwortung des Vorsitzenden erledigt, welcher in jeder Sitzung, die in der Zwischenzeit getroffenen Verfügungen den Abtheilungen mitzutheilen hat.

Jede Abtheilung kann sich für einzelne Angelegenheiten durch Fachmänner Verstärken, Welche der Sitzung mit berathender Stimme beiwohnen.

§. 44.

Zur Beschlußfähigkeit des Landesschulrathes, beziehungsweise der Abtheilungen desselben wird die Anwesenheit Der Mehrheit der Mitglieder erfordert. Die Beschlüsse Werden durch absolute Stimmenmehrheit gefaßt, bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende, welcher auch berechtigt ist, die Ausführung von Beschlüssen, die nach feiner Anficht gegen die bestehenden Gesetze verstoßen, einzustellen und binnen 3 Tagen die Entscheidung des Ministeriums für Kultus und Unterricht einzuholen,

An der Berathung und Abstimmung über Angelegenheiten, welche das persönliche Interesse eines Mitgliedes betreffen, hat dasselbe nicht Theil zu nehmen. Beschwerden gegen Entscheidungen des Landesschulrathes gehen an das Ministerium für Kultus und Unterricht, sie sind beim Landesschulrathe binnen 14 Tagen nach Eröffnung der angefochtenen Entscheidung einzubringen und haben aufschiebende Wirkung.

§.45. In dringlichen Fällen (§. 16) kann der

Vorsitzende auch rücksichtlich derjenigen Angelegenheiten, welche kollegialisch zu behandeln sind (§ 43.) unmittelbare Verfügungen treffen, muß jedoch in der nächsten Sitzung die Genehmigung des Landesschulrathes, beziehungsweise der Abtheilung einholen.

Art. II. Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes ist das Ministerium für Kultus und Unterricht beauftragt.

2. In formeller Beziehung wird beantragt, diesen Antrag an die Schulkommission zu weisen. Abg. Dr. Bareuther und Genossen.

Oberstlandmarschall: Wie ich mir schon zu bemerken erlaubt habe, werde ich diesen Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterziehen.

Jak jsem si dovolil právě poznamenati, naložím s tímto návrhem dle jednacího řádu.

Volba komise pro návrh pana posl. Tauscheho, o které se slavný sněm dnes usnesl, ustanovuji, by se odbývala po přištím sezení.

Ich erlaube mir zu verfügen, daß die Wahl in den Ausschuß für den Antrag des Hrn. Abg. Tausche, welche heute von Seiten des hohen Hanses beschlossen worden ist, nach der nächsten Landtagssitzung stattfinde.

Die Budgetkommission hält eine Sitzung am 30., das ist also heute um 6 Uhr Nachmittag.

Komise rozpočtová bude odbývati sezení dnešního dne v 6 hodin.

Komise pro vyvazovací záležitosti má sezení dne 1. října v 10 hodin.

Die Grundentlastungskommission hält eine Sitzung am 1. Oktober um 10 Uhr.

Komise pro vysazování stromořadí taktéž dnem 1. října v 10 hodin.

Die Kommission für Alleenbäume hält ebenfalls eine Sitzung am 1. Oktober um 10 Uhr.

Die Kommission für Bezirks= und Gemeindeangelegenheiten hält eine Sitzung am 2. Oktober um 10 Uhr Vormittag.

Komise pro okresní a obecní záležitosti má schůzi dne 2. října v 10 hodin.

Komise pro záležitosti hypoteční banky má schůzi dne 2. října v 9 hodin dopoledne v místnostech hypoteční banky.

Die Kommission für Angelegenheiten der Hypothekenbank hält eine Sitzung am 2. Okt. um 9 Uhr Vormittags im Hypothekenbankgebäude.

Die Kommission für die gräfl. Straka'sche Stiftung hält eine Sitzung am 2. Oktober nach der Landtagssitzung.

Komise pro nadaci hraběte Straky má schůzi dne 2. října po sezení sněmu.

Školská komise má sezení dne 3. října o půl 10. hod.

Die Schulkommission hält eine Sitzung am 3. Oktober um 1/2 10 Uhr.

Příští sezení se bude odbývati ve čtvrtek dne 2. října o 11. hod.

Die nächste Sitzung findet Statt am Donnerstag, den 2. Okt. um 11 Uhr Vormittag.

Denní pořádek je následující:

První čtení zprávy výboru zemského v příčině změny řádu volení do sněmu zemského království českého (tisk. č. 56.)

První čtení návrhu poslance dra. Herbsta a soudruhů na změnu článků 13. a 15. řádu volení do sněmu zemského království českého.

3. Zpráva komisse pro záležitosti káznice o usnešení se enketní komise o zprávě zemského výboru v příčině reorganisace zemské káznice a zřízení donucovacích pracoven (č. tisk. 59.)

4.  Zpráva komise pro záležitosti káznice o petici obce Kozojedské na opatření v příčině vydržování cikánské rodiny Janečků (č. tisk. 58.)

5.  Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o žádosti osady Dvorce za vyloučení z osady Steindorfu a ustavení jako samostatná obec (netištěná zpráva.)

6.  Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o petici č. 92, pet. hostinských v Nepomuku za odepření žádosti tamnější obce o povolení k vybírání pivního krejcaru v Nepomuku.

7.  Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o stížnosti firmy J. Kluge ze Seifů Heřmanových na usnesení okresního zastupitelsva, kterým zamítnuta byla žádost této firmy za vyloučení území 2 jiter 193□° z obce Arnultické a za přidělení k obci Seifům Heřmanovým.

8.  Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o petici Konrad Erben z Vrchlabí za doplnění článku 8. ob. zříz. a čl. 4. volebního řádu pro obce ohledně volebního práva čestných občanů a čestných členů.

9.  Zpráva komise petiční o petici Jana Polláka z Chotějovic v příčině náhrady pohledávek za škody válkou vzešlé.

10.   Zpráva komise petiční o petici obcí okresu Hostinského za zrušení prozatímního předpisu o berní exekuci a konečně

11.  Zpráva komise petiční o petici okresního výboru v Opočně za změnu rozhodnutí výboru zemského v příčině paušálu mýtního vyměřeného konsorciu Werther, Fiedler, Gimbe (net. č. sn. 190.)

Die Tagesordnung für die nächste Sitzung ist die folgende:

1. Erste Lesung des Landesausschußberichtes betreffend die Abänderung der LandtagswahlOrdnung. (Druck Z. 56.)

2.    Erste Lesung des Antrages des Dr. Herbst und Genossen auf Abänderung der §§. 13, 15 der Landtagswahlordnung für das Königreich Böhmen.

3.  Bericht der Kommission für Angelegenheiten der Landeskorrektionsanstalt über die Beschlüsse der Enquetekommission über den Bericht des Landesausschusses, betreffend die Reorganisirung der Landeskorrektionsanstalt und die Errichtung von Zwangsarbeitshäusern.

4. Bericht der Kommission für Angelegenheiten der Landeskorrektionsanstalt über die Petition der Gemeinde Kozojed um Verfügung bezüglich der Zigeunerfamilie Janeček.

5. Bericht der Kommission für Bezirks= und Gemeindeangelegenheiten über das Gesuch der Gemeinde Höfen um Trennung von der Gemeinde Steindorf und Konstituirung als selbstständige Gemeinde.

6. Bericht der Kommission für Bezirksund Gemeindeangelegenheiten über die Petition Z. 92 der Schänker in Nepomuk um Abweisung des Gesuches der dortigen Stadtgemeinde um Bewilligung zur Einhebung einer Bierumlage in der Gemeinde Nepomuk.

7. Bericht der Kommission für Bezirks= und Gemeindeangelegenheiten über den Rekurs der Firma J. Kluge in Hermannseifen gegen die Abweisung ihres Ansuchens um Ausscheidung der Area von 2 Joch 193 Qu.=Kl. aus der Gemeinde Arnsdorf und Zutheilung derselben zur Gemeinde Hermannseifen.

8. Bericht der Kommission für Bezirks= und Gemeindeangelegenheiten über Petition des Konrad Erben in Hohenelbe um Ergänzung des §. 8 der Gemeindeordnung und des §. 4 der Gemeindewahlordnung und bezüglich des Wahlrechtes der Ehrenbürger und Ehrenmitglieder.

9.    Bericht der Petitionskommission über die Petition des Johann Pollak in Chotějovic in Angelegenheit eines Kriegsschadenersatzes.

10.  Bericht der Petitionskommission über die Petition der Gemeinden des Bezirkes Arnau um Aushebung der provisorischen Steuerexekutionsvorschrift.

11. Bericht der Petitionskommission über die Petition des Bezirksausschusses Opočno um Abänderung der Entscheidung des Landesausschusses betreffs des dem Konsortium Werther, Fiedler und Gimbe bemessenen Mauthpauschales.

Prohlašuji schůzi za skončenou.

Ich erkläre die Sitzung für geschlossen.

Schluß der Sitzung um 1 Uhr 45 Min.

Konec schůze o 1 hod. 45 min.

Karel hrabě Nostic, verifikátor.

Dr. Starck m. p. Verifikator.

Dr. Zeis m. p. verifikátor.


Související odkazy



Přihlásit/registrovat se do ISP