Pátek 29. záøí 1882

Stenografická zpráva

o

III. sezení ètvrtého výroèního zasedání

snìmu èeského z roku 1878, dne 29. záøí 1882.

Stenographischer Bericht

über die

III. Sitzung der vierten Jahres-Session

des böhmischen Landtages vom Jahre 1878, am 29. September 1882.

Pøedseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek zemský Karel kníže Auersperg.

Co zástupcové vlády: Jeho Excellence pan místodržitel svobodný pán Kraus, námìstek c. k. místodržitele Friedl rytíø z Friedensee a c. k. místodržitelský rada Bedøich Kmoch.

Pøítomní: Námìstek nejvyššího maršálka Karel L. rytíø Klaudy a poslanci v poètu dostateèném.

Sezení poèalo v 11 hodin 45 minut dopoledne.

Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Karl Fürst Auersperg.

Am Regierungstische: Se. Excel. der k. k. Statthalter Freiherr von Kraus, k. k. Statthalterei-Vicepräsident Friedl Ritter von Friedensee und k. k. Statthaltereirath Friedrich Kmoch.

Anwesend: Der Oerstlandrnarschall--Stellverireter Karl L. Ritter von Klaudy und die Beschlußfähige Anzahl von Abgeordneten.

Beginn der Sitzung: 11 Uhr 45 Min. Vormittags.

Denní poøádek:

I. Zpráva zemského výboru s rozpoètem normálního fondu školního na r. 1883.

II.   Zpráva zemského výboru s dvìma osnovami øádu stavebního a sice pro hlavní mìsto Prahu, pak pro království èeské, vyjímajíc hlavní mìsto Prahu.

III.   Zpráva zemského výboru s osnovou zákona o upravení zdravotní služby v obcích.

IV.   Zpráva zemského výboru o petici obce Dubence za vylouèení z posavadního svazku s okresem Královédvorským a pøipojení k okresu Jaromìøskému.

V. Zpráva zemského výboru o petici mìstské obce Mšena za zøízení nového okresu soudního se sídlem úøadu tamtéž. VI. Zpráva zemského výboru o petici obce Luštìnické za vylouèení ze soudního okresu Benáteckého a pøipojení k soudnímu okresu Mlado-Boleslavskému.

VII. Volba petièního výboru.

VIII. Volba komise za pøíèinou revise øádu domovského.

Tages-Ordnung:

I. Landesausschußbericht mit dem Praliminare des Normalschulfondes für das Jahr 1883. II. Landesausschußbericht mit zwei Gesetzentwürfen einer neuen Bauordnung und zwar für die Landeshauptstadt Prag und für das Königreich Böhmen rnit Ausschluß der Hauptstadt Prag.

III.   Landesausschußbericht mit dem Gesetzentwurfe über die Regelung des Sanitäts-Dienstes in den Gemeinden.

IV.   Landesausschußbericht über die Petition der Gemeinde Dubenetz um Ausscheidung derselben aus dem bisherigen Bezirksverbande Königinhof und Zuweisung zum Bezirke Jaromìø.

V. Landesausschußbericht über die Petition der Stadtgemeinde Mšeno um Errichtung eines neuen Gerichtsbezirkes daselbst.

VI. Landesausschußbericht über die Petition der Gemeinde Lustìnic um Ausscheidung aus dem Gerichtsbezirke Benatek und Zuweisung zum Gerichtsbezirke Jungbunzlau.

VII. Wahl eines Petitions-Ausschußes.

VIII. Wahl der Commission für Revision des Heimatsgesetzes.

Nejv. marš. zems. (zvoní): Sezení jest zahájeno.

Die Sitzung ist eröffnet. Ich habe dem hohen Haufe folgende Prästdial-Mittheilungen zu machen:

Die in der letzten Sitzung gewählten Commissionen haben sich in folgender Weise constituirt:

Die Commiission für die Regierungsvorlage Betreffend die Aenderung des § 3 der Landesordnung wählte zum Obmann Herrn Fürsten von

(Schönburg, zum Obmannstellvertreter Herrn Dr. Kuèera, zum Schriftführer Herrn Dr. Gintel.

Die Commission für das Budget wählte zum Obmann Seine Exc. Herrn Dr. Banhaus, zum Obmannstellvertreter Herrn Dr. Rieger, zu Schriftführern die Herren Dr. Bareuther, Hevera und Wellner.

Die Commission für hie Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten wählte zum Obmann Seine Exc. Herrn Dr. Herbst, zum Obmannstellvertreter Hrn. Pollach, zu Schriftführern die Herren Dr. Funke und Èížek.

In der Kommission für die Angelegenheiten der Hypothekenbank wurden gewählt zum Obmann Herr Dr. Görner, zum Obmannstellvertreter Dr. (Grünwald, zum Schriftführer Dr. Habermann.

Nám. nejv. marš.: Komise v posledním sezení zvolené ustavily se takto:

Komise pro vládní pøedlohu v pøíèinì zmìny èlánku 3. zøízení zemského zvolila za pøedsedu J. J. knížete Schönburga, za námìstka p. Dr. Kuèeru, za zapisovatele p. prof. Dr. Gintla.

Budgetní komise zvolila za pøedsedu J. Exc. p. Dr. Banhanse, za námìstka p. Dr. Riegra, za zapisovatele pp. Bareuthera, Heveru a Wellnera.

Komise pro záležitosti okresní a obecní zvolila za pøedsedu J. Exc p. Dr. Herbsta, za námìstka p. Pollacha, za zapisovatele p. Dr. Funke a p. Èížka.

Komise pro záležitosti hypoteèní banky zvolila za pøedsedu p. Dr. Görnera, za námìstka p. Dr. Grünwalda, za zapisovatele p. Dr. Habermanna.

Oberstlandmarschall: Den Herren Landtagsabgeordneten Fürsten von Metternich, Adolf Fürsten von Auersperg und Freiherrn von Ährenthal ist in dringenden Geschäfts- und Familienangelegenheiten ein achttägiger Urlaub, dem Herrn Dr. Rieger ein 6tägiger Urlaub ertheilt worden.

Nám. nejv. marš.: P. poslancùm J. J. knížeti Metternichovi, knížeti Adolfu Auerspergovi a svobod. pánu z Ährenthalù byla 8denní, p. Dr. Riegrovi 6denní dovolená za pøíèinou záležitostí domácích udìlena.

Obersttandmarschall: Die Herren Landtagsabgeordneten Freiherr von Mayrau und Franz Unger sind durch Krankheit verhindert an den Landtagsverhandlungen theilzunehmen.

Nám. nejv. marš.: Poslanci, svobod. pan z Mayrau a Frant. Unger nemohou pro churavos zúèastniti se rokování snìmovního.

Oberstlandmarschall: Im Drucke wurde vertheilt:

Nám. nejv. marš.: V tisku bylo rozdáno:

Snìm. sekr. Schmidt: Zpráva zemského výboru s úèetní závìrkou hypoteèní banky království èeského za rok 1881, zpráva zemského výboru týkající se organisace technické služby zemìdìlské v Èechách, zpráva zemského výboru o stavu národního školství v Èechách za rok 1882.

Im Drucke wurde vertheilt der Landesausschußbericht mit Rechnungsabschluß der Hypothekenbank des Königreiches Böhmen für das Jahr 1881, der Landesausschußbericht betreffend die Organistrung des culturtechnischen Dienstes in Böhmen, der Landesausschußbericht über den Zustand des Volksschutwesens in Böhmen für das Jahr 1882.

Nejv. marš. zems.: Pøikroèím k pøijetí slibu novì nastoupilých poslancù.

Ich schreite zur Abnahme der Eidesablegung der neu eingetretenen Landtagsabgeordneten.

Lndt. -Sekr. Schmidt: Herr Prof. Schindler und Herr Georg Wellner.

Uèiníte co poslanci slib na místì pøísahy v ruce nejvyššího maršálka zemského, že chcete Jeho Velièenství císaøi pánu vìrni a Jeho poslušni býti, zákony zachovávati a své povinnosti plniti.

Sie werden als Laudtagsabgeordnete in die Hände Seiner Durchlaucht des Herrn Oberstlandmaschalls an Eidesstatt geloben, Seiner Majestät dem Kaiser Treue und Gehorsam, Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten,

(Snìmovní poslanci prof. Schindler a Jiøí Wellner skládají slib v ruce nejv. marš. zems. )

(Landt. -Abg. Prof. Schindler und G. Wellner legen die Angelobung in die Hände des Oberstlandmarschalls ab. )

Obersttandmarschall (läutet): Die Budgetcommission hält heute Freitag Nachmittag um vier Uhr Sitzung.

Nám. nejv. marš.: Budgetní komise bude odbývati dnes v pátek ve 4 hodiny odpoledne sezení.

Obersttandmarschatl: Wir gehen zur Tagesordnung über.

Nám. nejv. marš.: Pøejde se k dennímu poøádku.

Oberstlandmarschalt: Der erste Gegenstand ist der Landesausschußbericht mit dem Prälinünare des Normalschulfoudes für das Jahr 1883,

Berichterstatter Hr. Dr. Votkelt.

Nám. nejv. marš.: První pøedmìt denního poøádku jest zpráva zemského výboru s rozpoètem normálního fondu školního na rok 1883,

Berichterst. Dr. Volkelt (liest):

Hoher Landtag!

Der Landesausschuß hat die Ehre in Folgendem das im Einvernehmen mit dem k, k. Landes-

schutrathe verfaßte Präliminare des Normalschulfondes und der mit demselben zugleich verwalteten Stiftungen für das Jahr 1883 mit nachstehendem Berichte dem h. Landtage zur verfassungsmässigen Erledigung vorzulegen:

A. Stiftungs-Vermögen.

Bei einem Staude von

176. 802 fl. 67 8/10 kr.

ergibt dieses Vermögen, welches aus in Silder- und Bankvaluta verzinslichen Staatsund Privatobligationen besteht, einen Interessen-Ertrag, welcher zugleich auch die Be-

 

deckung bildet, von....

7. 961 fl. 28 1/2 kr.

gegen den im Jahre 1882 präliminirten Betrag per 7. 694 fl. 10 kr. und wird sich hinsichtlich dieses höheren Ertrages gegen das Vorjahr auf die dießbezüglichen Bemerkungen berufen. Das Erforderniß dieses Vermögens

 

wird mit........

6. 360 fl. - kr.

(gegen 6361 fl. im Jahre 1882) veranschlagt, so

 

ein Ueberschuß von....

1. 601 fl. 28 1/2 kr.

in Aussicht steht.

 

In der Ausscheidung von in die Verwaltung des Normalschulfondes nicht gehörigen Stiftungen und Uebergabe derselben an die hiezu berechtigten Organe wurde fortgefahren und speziell wurde die Janki´sche, Kolli'sche und Èeslitzer Stiftung Bereits ausgeschieden; wahrend die Mayer'sche, Hock'sche, Eschler'sche und Èech'sche Stiftung im Zuge der Uebergabe sich befinden.

B. Freies Bermögen.

In der Rubrik I des Erfordernisses "Besoldungen der Lehrer" wird der nach Maßgabe der wirklich angestellten Lehrpersonen factisch sich ergebende Betrag pr. 16. 755 fl. 47 kr. (gegen 16. 725 fl. im Jahre 1882) präliminirt, woraus das zugesagte Bestreben des k. k. Landesschulrathes nicht zu Verkennen ist, diese Rubrik auf den nothwendigsten Bedarf zu Beschränken und diesellbe thuntichst zu stabilisiren.

Hinsichtlich dieser Rubrif erlaubt sich der Landesausschuß auf den abgesonderten Bericht üßer die Petition des Directoriums des Privat-Erziehungsund Heil-Institutes für arme Blinde Kinder und Augenkranke am Hradschin in Prag um die Weitere Bewilligung des bisherigen Beitrages per 105 fl. zur Erhaltung der Industriallehrerin daselbst sich an berufen, und Würde sich daher das Erforderniß dieser Rubrik im Falle der hohen Willfahrung der Petition auf den Betrag pr. 16. 860 fl. 47 kr. stellen.

Die Ritbrik II "Dotationen der Lehrkörper" wird gleich dem Vorjahre mit 11. 296 fl. 57 1/2 fr. präliminirt, wobei bemerkt wird, daß die zur leichteren Erhaltung der israelitischen und evangelischen Privatschulen gewährten und eingestellten Subventionen nur noch das Jahr 1883 betreffen, und daß gemäß der h. Resolution nur dann ein dießezügliches Ansuchen vom Landesausschusse zur Wiederbewilligung wird Beantragt werden, wenn sich dieses Ansuchen auf einen speziellen Rechtstitel, wie beispielsweise das oben angeführte Ansuchen des Directoriums des Blindeninstitutes am Hradschin stützen wird.

In der Rubrik III,, Stipendien für Lehramtszögliuge" wird im Einvernehmen mit dem k. k. Landesschulrathe eine wettere Reduction der Zahl der Stipendien um 25 Plätze Beantragt, da von Jahr zu Jahr die Zahl der geprüften Unterlehrer Beiderlei Geschlechtes steigt und es deshalb keiner so ergiebtgen Aufmunterung zum Zwecke des Besuches der Lehrerbildungsanstalten Bedarf,

Hiernach wird für 125 Plätze á 100 fl. der Betrag pr. 12. 500 fl. präliminirt.

Die übrigen Rubriken des Erfordernisses IV, V, VI, VII, VIII und IX geben, da sie nach dem factischen Erfolge des Jahres 1881 in den vorjährigen Positionen präliminirt werden, zu keiner Bemerkuug Anlaß.

 

Hiernach stellt sich das Gesammt-Erforderniß

des

freien Vermögens mit.....

44. 639 fl.

dar.

Die Bedeckung weist folgende Positionen aus:

I.

Activ-Interessen.......

30. 953 fl.

n.

Schulgelder.........

282 fl.

III.

Beiträge..........

106 fl.

IV.

Gewinn aus dem Schulbücherver-

 
 

schleiße...........

- ff.

V.

Verlassenschaftsbeiträge....

50 fl.

VI.

Rechnungs- und andere Erfätze.

- fl.

VII.

Verschiedene Einnahmen....

398 st.

 

in Summa..

31. 789 fl.

Im Entgegenhält mit dem Erfordernisse ergtbt sich ein Abgang per.....12. 850 fl. gegen 11. 910 fl. im Jahre 1882, dessen Bedeckung wie Bisher aus dem Landesfonde, allerdings aber mit der Verwahrung, daß dieser Fond hiezu irgendwie verpflichtet wäre, zu erfolgen hätte.

Hinsichtlich des Standes der Angelegenheit Betreffend die Eigentumsverhältnisse der Normalschulfondsrealitäten ist der Landesausschuß noch nicht in der Sage, dem hohen Landtage einen weiteren Bericht zu erstatten, da bezüglich der Realitäten in der Altstadt Prag's und in Pardubitz die Neuanlegung der Grundbücher in diesen beiden Katastralgemeinden noch nicht vorgenommen wurde und hinsichtlich der für den Normalschulfoud bereits neu vorgeschriebenen Realitäten auf der Kreinseite Prag's die Verhandlungen zwischen dem k. k. Lattdesschulrathe und dem Landesausschusse in Ansehung des von dem Ersteren geltend gemachten Anspruches auf jene Gebäude, in welchen die Lehrer- und Lehrerinnen-Bildungsanstalt, sowie die Mädchenschule untergebracht sind, noch im Zuge sind, über deren Resultat zu berichten und geeignete Anträge zu stellen der Landesausschuß seiner Zeit nicht unterlassen wird.

In formali stellt der Landesausschuß den Antrag:

Der hohe Landtag wolle diesen Voranschlag der Budgetcommission zur Berathung und Antragstellung zuweisen.

Zemský výbor èiní návrh:

Slavný snìme, raèiž rozpoèet tento pøikázati budžetní komisi, aby jej vzala v poradu a pøíslušné návrhy uèinila.

Oberstlandmarschatl: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá nìkdo za slovo ? (Nikdo se nehlásí).

Ich bitte diejenigen Herren, die dem Antrage justimmen, die Hand zu erheben.

Prosím, aby ti pánové, kteøí s návrhem tím souhlasí, pozdvihli ruku. (Stane se).

(Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Landesansschußbericht mit zwei Gesetz-Entwürfen einer neuen Bauordnung, und zwar für die Landeshauptstadt Prag und für das Königreich Böhmen mit Ausschluß der Hauptstadt Prag.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva zemského výboru s dvìma osnovami øádu stavebního, a sice pro hlavní mìsto Prahu, pak pro království èeské, vyjímajíc hlavní mìsto Prahu.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist Herr Landesausschußbeisitzer Dr. Waldert,

Landesausschußbeisitzer Dr. Waldert (liest):

Hoher Landtag !

Anläßlich der Verhandlung über die Petitionen der Stadtgemeinde Prag um Abänderung des § 13 der Bauordnung, des Vereines der zur Ausübung berechtigten Hochbautechniker um Ertassung einer neuen Bauordnung, dann des Centratvereines der Maurermeister um alleinige Abänderung des § 13 und Aufrechterhattung der in Kraft Bestehenden Bauvorschriften hat die vom h. Landtage mit der Vorberathung betraute Commission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten in ihrem Berichte vom 13. Okt. 1881, Nr. 269 Ltg., der Ansicht Ausdruck gegeben, daß "die Revision der Bestehenden Bauordnung oder vielmehr die Erfassung einer neuen Bauordnung einem Bedürfnisse entspreche und daß eine rasche geschäftsmäßige Behandlung dieser Angelegenheit Noth thut. "

Zur Begründung wurde zunächst darauf hingewiesen, daß die Bedeutenden Fortschritte des Baugewerbes und der Baukunst sich mit der Bestehenden Bestimmung der Bauordnung oft Schwer in Einklang Bringen lassen, daß schon durch diesen Fortschritt der Baugewerbe behufs Beseitigung der unzureichenden Bestimmungen der Bauordnung deren Revision geboten erscheine und daß deshalb die Vertretungen der meisten im Reichsrathe vertretenen Sander den Bauordnungen eine Besondere Aufmerksamkeit zugewendet und dieselben theils durch mehrere Nachträge ergänzt, theils vollständig umgearbeitet haben. Betreffend die Mängel der Bauordnung wurde weiters betont, daß deren Geltung Sowohl für die Hauptstadt Prag, als für größere Städte und das flache Land nicht zweckmäßig, vielmehr erwünscht sei, wie es vor Erlassung der jetzigen Bauordnung vom J. 1864 der Fall war, eine Bauordnung für die Stadt Prag und die größeren Städte Böhmens, dann eine besondere Bauordnung für das flache Land zu erlassen,

Die Verhältnisse und Bedürfnisse feien in Städten und am Lande zu verschieden, als daß denselben durch Erleichterungen, wie dies jetzt im IV. Abschnitte der Bauordnung vom J. 1864 der Fall ist, genüge geleistet Werden kann.

Insbesondere seien derlei Erleichterungen dringend nothwendig bei Bauten für Fabrikswecke, da dieselßen in der gegenwärtigen Bauordnung fast zur Gänze fehlen, und ebenso ungenügend seien die Bestimmungen des III. Abschnittes, durch welche Bei Anlage neuer Stadttheite Gebrechen eintreten, die viele Nachtheile im Gefolge haben.

Ein besonders dringendes Bedürfniß sei es auch den Instanzenzug zu regeln, da der gegenwärtige Vorgang bei gleichzeitiger Kompetenz der autonomen Organe und der politischen Behörden nicht nur mit großen Kosten, sondern auch mit Zeitverlust verbunden ist,

Der h. Landtag hat sich dieser Ansicht der Commission angeschlossen und hat sohin über deren Antrag in seiner Sitzung vom 21. Oktober 1881 folgende Resolution beschlossen:

I.

Der Landesausschuß wird Beauftragt, in der nächsten Session des Landtages über das Ergebniß der mit der k. k. Regierung wegen Revision der bestehenden Bauordnung für Böhmen im Zuge befindlichen Verhandlungen zu berichten, jedenfalls aber mit besonderer Berücksichtigung auf die Verschiedenheit der Verhältnisse in der Hauptstadt Prag, in den größeren Städten und am flachen Lande den Entwurf einer neuen Bauordnung dem hohen Landtage vorzulegen.

II.

Dem Landesausschuße wird anläßlich der Bevorstehenden Revision der Bauordnung:

a)  die Petition der Hochbautechniker Böhmens um Bedachtnahme auf die von den Vertretern sammtlicher technischen Vereine als einheitliche Arbeit in technischer Richtung unter Intervention von Vertretern der k. k. Statthalterei, des Landesausschußes und der Stadtgemeinde Prag vorberatheuen, dem Landesausschuße bereits vorliegenden zwei Bauordnungs-Entwürfe für die Hauptstadt Prag und die größeren Städte, dann für das flache Land Böhmens zur thunlichen Berücksichtigung;

b)  die Petition des Centralvereines der Mauermeister Böhmens, Mährens und Schlesiens um Abänderung des § 13 B. O. (in dem Sinne, daß zu den Bau-Commissionen entweder ein Baumetstex oder ein Maurermeister oder ein Zimmermeister zugezogen werde) zur Sorgfältigen Erwägung übergeben.

Da in dem Berichte der Commission insbesondere auf die den geänderten Verhältnissen und dem Fortschritte der Baugemerbe bereits Rechnung tragenden Bauordnungen anderer Kronländer hin-gewiesen wurde, erschien es, um den Intentionen des hohen Landtages thunlichst gerecht zu werden, vor Allem notwendig. sich mit den Bauordnungen der übrigen im Reichsrathe vertretenen Länder vertraut zu machen,

Der Landesausschuß hat namentlich die Bauordnungen der Städte: Wien, Ezernowitz, Lemberg, Klagenfurt, Linz, Salzburg, Gras, Innsbruck und Triest; ferner jene für das flache Land und zwar: für Istrien, Kärnthen, Mähren, Erzherzogthum Oesterreich ob und unter der Enns, Schlesien, Tirol und Borarlberg; endlich die im vorigen Jahre dem niederösterreichischen Landtage vom Landesausschusse vorgelegten und einer Expertise unter Zuziehung von Vertretern der Regierung, des Landessanitätsrathes und verschiedener Corporationen ausgearbeiteten Entwürfe einer neuen Bauordnung für die Haupt- und Residenzstadt Wien, dann für das Land Niederösterreich mit Ausschluß der Stadt Wien einem eingehenden Studium unterzogen, mit den dem Landesausschusse zur thunlichen Berücksichtigung zugewiesenen Bauordnungsentwürfen und der gegenwärtig in Kraft Bestehenden Bauordnung verglichen, aus allen das, was am zweckmäßigsten und für die hierländigen Verhältnisse am passendsten erschien, herausgesucht und auf dieser Grundlage zwei Entwürfe einer Bauordnung für die Landeshauptstadt Prag, dann einer Bauordnung für das Königreich Böhmen mit Ausschluß der Hauptstadt Prag ausgearbeitet,

Anlangend die Anordnung des Stoffes, so ist derselbe in beiden Bauordnungsentwürfen fast gleich, nur erschien es zweckmäßig, die Erleichterungen für kleinere Gemeinden, namentlich für solche, deren Häuser in zerstreuter Lage sich befinden, oder welche wegen der entfernten Lage von den Hauptverkehrsadern oder wegen sonstigen in den wirtschaftlichen Verhältnissen begründeten wichtigen Momenten, auf Ausnahmsbestimmungen, wie Bezüglich der Bestimmung der Baulinie und des Niveau, Erfordernisse zum Bauansuchen, dann Bezüglich der Mauerstärke, Stiegen, Höhe der Gebäude, deren Eindeckung u. dgl. Anspruch machen können, Behufs leichterer Uebersicht zusammenzufassen und in einem eigenen Abschnitte zu behandeln.

Wesentliche Aenderungen gegen die derzeit in Kraft Bestehende Bauordnung erschienen nach den Bisherigen Erfahrungen insbesondere auf dem Gebiete der Lanitätspflege, der Sicherheits-, Bauund Feuerpolizei nothwendig.

Namentlich aber wurde der Besserung der Sanitätsverhättnisse die thuulichste Aufmerksamkeit zugewendet und in dieser Beziehung u. A. die Bestimmung aufgenommen, daß Bei der Entwerfung des Hauptlagerplanes und Abtheilung von Grundstücken auf Baustellen hauptsächlich auf die Schaffung freier Plätze Bedacht zu nehmen und dieselben mit dem Bauverßote zu Belegen sind; ferner daß zu den commissionellen Verhandlungen wegen Entwerfung des Hauptlagerplanes, Abtheilung von Grundstücken auf Bauplätze und zu allen Bau-Commissionen in der Landeshauptstadt Prag stets, auf dem Lande aber Wenigstens in Solchen Fällen, wo dies ohne erhebliche Schwierigkeiten und Kosten thunlich ist, auch ein Arzt beizuziehen sei.

Da die Erfahrung gelehrt hat, daß eine große Anzahl von Uebelständeu in der Handhabung der Bauordnung auf den Mangel eines Hauptlagerplanes zurückzuführen ist und daß selbst die Hauptstadt Prag nicht im Besitze eines vollständig richtigen Hauptlagerplanes sich besinnet, wurde in Beiden Bauordnungseutwürfen die Verfassung eines Hauptlagerplanes imperativ angeordnet und Bestimmt, daß jede Gemeinde längstens ein Jahr nach Kundmachung des Gesetzes im Besitze eines vollständigen und richtigen Lagerplaues zu sein hat.

Für die Hauptstadt Prag wurde außerdem die Bestimmung aufgenommen, daß dieser Hauptlagerplan vorerst vom Stadtrathe im Einvernehmen mit dem Stadtfysicate und dem städtischen Gesundheitsrathe zu prüfen, sodann durch 4 Wochen zur allgemeinen Einsicht auszustellen und vom Stadtverordneten - Collegium endgiltig festzusetzen ist, wobei auch die eventuellen Verbindungen mit den Vororten entsprechend zu berücksichtigen sind.

Für die Breite der Hauptstrassen wurde entsprechend der Resolution des Münchner hygienischen Kongresses 1875 dreißig Meter, für die in der Richtung der Hauptstrassen liegenden Nebenstrassen 20 M. und für die kürzeren Seiten- oder Querstrassen 15 M. als Minimum verlangt und für die Städte und Märkte normirt, daß daselbst die Brette der Hauptstrassen nicht unter 15 und jene der Nebenstrassen nicht unter 12 M. betrage, wogegen in Dorfschaften oder in Besonderen Fällen am Lande ausnahmsweise bei Hauptstrassen auf 12 und bei Nebenstrassen auf 8 Meter herabgegangen wurde.

Der Vorgang bei der Abteilung eines Grundstückes auf Bauplätze wurde genau vorgezeichnet und zur Wahrung des sanitären Interesses normirt, daß die Baustellen in einer Solchen Gestalt und Größe ausgernittelt werden sollen, damit die auf denselben aufzuführenden Gebäude genügend Sicht und Luft erhalten.

Um die Eröffnung neuer oder Erbreiterung Bestehender enger Strassen zu ermöglichen, wurde ähnlich, wie in der Bauordnung für die Landeshauptstadt Czernowitz bereits vorgesehen ist, in die Bauordnungsentwürfe die Bestimmung aufgenommen, daß, woferne sich im Interesse des unbehinberten Verkehres oder der Feuersicherheit die Eröffnung einer neuen Gasse oder Strasse im Gemeindebereiche als dringend notwendig herausstellt, die Realitätenbesitzer, durch deren Grund diese Straffe oder Gasse geführt werden soll, verpflichtet sind, die hiezu erforderlichen Parzellen sammt den etwa darauf bestehenden Gebäuden der Gemeinde gegen volle Schadloshaltung abzutreten, und daß in gleicher Weife die zu einer eventuellen Erweiterung oder Regulirung erforderlichen Parzellen gegen volle Schadloshaltung an die Gemeinde abzutreten haben, wenn es sich im letzteren Falle hießet nicht um Beseitigung von Gebäuden handelt.

Die Maximalhöhe der Wohnhäuser in Prag wurde mit 25 M. Bestimmt, so daß 5 Geschosse, d. h. 4 Stockwerke und ein Erdgeschoß zugelassen werden und dabei eine Unterabtheilung des Letzteren unter der Bedingung gestattet, daß jede der hierdurch entstehenden unteren und oberen Abtheilungen eine lichte Höhe von mindestens 3 M. haben muß. Als Minimum der lichten Höhe sämntlicher Wohn- und Arbeitsräume wurde bei gewölbtent Decken daß Maß von 33 M., bei geraden Decken mindestens 3 M. bestimmt und weiters normirt, daß alle derlei Räume licht und in ausgiebiger Weise ventilirbar und die Fußböden aller ebenerdigen Lokalitäten mindestens 30 Cm. über das Straßenniveau, im Inundationsgebiete in Prag mindestens 30 Cm. über den höchsten Wasserstand des Jahres 1845 und am Lande mindestens 30 Cm. über den bekannten höchsten Wasserstand erhoben sein müssen.

Bezüglich der Wohnhättser am Lande wurde Bestimmt, daß dieselben in der Regel außer dem Erdgesehoße nicht mehr als 3 Stockwerke enthalten, wobei auch ein allfälliges Halbgeschoß als Stockwerk zu rechnen ist. Souterrainwohnungen wurden nur Bei Gebäuden in aufseigendem Terrain und unter der Bedingung, daß dieselben mit ihrer halben Prostlhöhe über das Strassen- oder Hofniveau herausragen oder von einer Seite in ihrer lichten Höhe ganz frei liegen, gestattet. Keller zu Wohnungen zu benützen wurde ausnahmslos untersagt.

Mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Höfe für den Zutritt von Licht und Luft wurde, ohne die Größe der Hofräume auf eine feste Ziffer zu binden, bestimmt, daß die Haushöfe so geräumig angeordnet werden sollen, um den anstoßenden Räumen mit Rücksich auf die Höhe der Gebäude ausreichendes Licht und genügenden Luftzutritt zu gewähren.

Dagegen schien es nothwendig, dort, wo Lichthöfe unentbehrlich sind, das Flächenmaß derselbe ausnahmslos zu bestimmen und festzusetzen, daß diefelben mindestens 12 °M. Grundfläche erhalten müssen.

Anlagend die Wahl der Konstruktion und Baumaterialien wurde dem Bauführer vollständig freie Wahl überlassen und die Bauführung durch gesetzliche Bestimmungen überhaupt nur insoweit Beeinflußt, als dies durch sanitäre, Feuer-, Polizeioder sonstige öffentliche Rücksichten unbedingt geboten erschien.

Die Anbringung von Wohnungen im Dachßodenraume wurde in Anbetracht der vielen Unglücksfälle, welche derlei Dachwohnungen im Gefolge hatten, in Prag unbedingt verboten und am Lande nur Bei denjenigen Gemeinden, denen Erleichterungen von den Bestehenden Bauvorschriften zugestanden werden, unter solchen Bedingungen gestattet, welche Gewähr dafür Bieten, daß die Sicherheit des Lebens nicht gefährdet werde.

Die Bestimmungen über Feuerungsaulagen wurden der leichteren Uibersicht wegen zusammengefaßt und in Beiden Entwürfen am Schluße des Abschnittes, welcher die Vorschriften für die Banführung Behandelt, eingereiht.

Außer den Bereits erwähnten Bauerleichterungen für Villen und Familienhäuser, dann für kleine, von den Hautptverkehrsadern entfernte, zerstreut liegende Ortschaften oder Ortstheile erschien es nothwendig, auch bezüglich der Industriebauten unter entsprechenden Vorsichten für die Sicherheit der Person und des Cigenthums solche Abweichungen von den allgemeinen Bauvorschristen zuzulassen, ohne welche der ordentliche Geschäftsbetries gehindert oder doch empfindlich erschwert würde,

Die diesbezüglichen Bestimmungen wurden den Bauorduungsentwürfen für Wien und Nieder-


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP