Pondìlí 26. záøí 1881

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva zemského výboru o žádosti obce Mìstce s pøipojenou osadou Veselickou za vylouèení ze soudního okresu Novomìsteckého a pøidìlení k soudnímu okresu Èeskoskalickému.

Dr. Schmeykal: Die Gemeinde Mìstetz mit der zugeteilten Ortschaft Weselitz streben die Ausscheidung aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes in Neustadt a. d. Mettau an und die Zuweisung zum Sprengel des Bezirksgerichtes Böhm. Skalitz.

Das Crgebniß der diesfalls eingeleiteten Erhebung liegt jedoch dem Begehren der Gemeinde in keiner Weise günstig, und es wird daher von Seite des Landesausschußes der Antrag gestellt: es möge der hohe Landtag über diese Petition zur Tagesordnung übergehen. In formeller Beziehung wird dieser Bericht der diesbezüglichen Commission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten zuzuweisen sein.

Snìm. akt. Sládek: Èiní se návrh, aby zpráva odevzdala se komisi pro okresní a obecní záležitosti.

Oberstlandmarschall: Die Zuweisung liegt Schon in dem vom hohen Hause gefassten Beschluße.

Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht betreffend das Gesuch der Stadtgemeinde Radnitz um Errichtung eines neuen Gerichts-Bezirkes in Radnitz.

Berichterstatter ist derselbe.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva zemského výboru o žádosti mìstské obce Radnické za zøízení nového soudu okresního se sídlem úøadu v Radnici.

Dr. Schmeykal: Die Stadtgemeinde Nadnitz hat beim h. Landtage das Ausuchen überreicht um Errichtung eines neuen Gerichtsbezirkes mit dem Amtssitze in Radnitz. Mittelst Beschlußes des hohen Landtages vom 18. October 1878 wurde dieser Gegenstand zur Berichterstattung an den h. Landesausschuß überwiesen.

Der h. Landesausschuß hat in Befolgung dieses Auftrages die erforderlichen Erhebungen eingeleitet, deren Ergebniß dahin geht, daß sich ausreichende Gründe für die Gewährung des Ansuchens nicht auffinden lassen.

Der Antrag geht daher auf Uebergang zur Tagesordnung und wird dieser Gegenstand an die Commission für Gemeinde- und Bezirksangelegenheiten zu verweisen sein.

Sekr. Haubneø: Èiní se návrh, aby tato záležitost pøidìlena byla komisi pro obecní a okresní záležitosti.

Ist schon durch den vom h. Haufe gefassten Beschluß erledigt.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Landes-Ausschußbericht über die Geschaftsgebahrung und den Rechnungsabschluß der Hypothekenbank des Königreiches Böhmen f. d. J. 1880.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva zemského výboru o výsledku øízení a o úèetním závìrku hypoteèní banky za rok 1880.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist Dr. Schmeykal.

Dr. Schmeykal: Nach der Bestimmung des Statuts für die Hypothekenbank des Königreiches Böhmen und speziell nach dem § 54 desselben, liegt dem h. Landesausschuße die Pflicht ob, dem hohen Landtage den Rechnungsabschluß der Gebahrung der Hypothekenbank vorzulegen und. den Bericht über dieses Gebahren zu erstatten.

Dieser Verpflichtung kommt nun der Landes. ausschuß mit dem vorliegenden und auch im Druck vertheilten Bericht nach, und es dürfte mir daher erlassen sein, speziell in die Einzelnheiten dieses Berichtes einzugehen.

Indem ich mich darauf beziehe, bemerke ich nur noch, daß der dießfällige Bericht des Landesausschußes mit dem Antrage abschließt, eine neungliedrige Commission behufs Vorberathung dieses Berichtes zu wählen,

Es scheint nun, daß die Anzahl der Mitglieder dieser Commission zu erhöhen sei, und zwar deshalb, weil von Seite des Landesausschußes in Befolgung eines in der letzten Session ihm gewordenen Auftrages ein weiterer Bericht der Statutenänderung der Hypothekenbank wird vorgelegt werden u. zw. aus dem Anlaße der event. Einführung von 4% Pfandbriefen.

Ich erlaube mir daher den Antrag zu stellen, daß der h. Landtag den vorliegenden Bericht über Abschluß der Hypothekenbank einer Commission von 15, durch die Curien zu fünf aus dem h. Landtage gewählten Mitgliedern zur Behandlung zuweisen möge.

Sekr. Haubner: Èiní se návrh: Slavný snìme raèiž odevzdati zprávu tu komisi 15 èlenù kuriemi po 5 z celého snìmu zvolených.

Nejv. marš.: Žádá nìkdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort ? Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, mögen die Hand erheben.

Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozvednou ruku.

(Stane se. )

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht mit Antrag auf Abänderung des § 12 des Gesetzes vom 30. October 1870, Nr. 39,

L. -G. -Bl., betreffend den Schutz einzelner, für die Bodencultur nützlichen Thierarten.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva zemského výboru s návrhem na zmìnu § 12. zákona ze dne 30. øíjna 1880, è. 39 z. z., o ochranì nìkolikera druhù zvíøat zemìvzdìlání užiteèných.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist der Landesausschußbeisitzer Herr Theumer,

L. -A. -B. Theumer: Hoher Landtag !

Die Gemeinden Habstein. Ujest und Maschwitz haben unterm 14. Juni 1881 beim h. Landtage eine Petition eingebracht, in welcher sie eine Aenderitng des Landesgesetzes vom 30. April 1870, Z. 39 L. -G. -BI., in der Richtung anstreben, daß die Dohlen, welche in dem Anhange B des genannten Gesetzes angeführt erscheinen,. in den Anhang C eingereiht werden, was zur Folge hätte, dass diese Vögel in der Zeit vom 15. September bis 31. Januar, d. i. außer der Brutzeit unter den im §. 3 des bezeichneten Gesetzes angegebenen Bedingungen gefangen und getödtet werden dürften, während selbe bisher in den Anhang B eingereiht find, bezüglich welcher Thiergattungen und Arten gemäß §§ 2 und 5 des genannten Gesetzes das Fangen und Tödten derselben, Sowie der Handel mit denselben unbedingt verboten ist.

Diese Petition wurde seitens des h. Landtages der Commission für Landesculturangelegenheiten zur Berathung überwiesen, welche in dem hierüber erstatteten, jedoch nicht mehr zur Vollberathung gelangten Berichte vom 2. Juli 1880, Z. 368 Ldtg., beantragte, daß der Landesausschuß beauftragt werde, die sachlichen Anführungen der Petition zu erheben und nach Maßgabe des Resultates dieser Erhebungen dem h. Landtage darüber Bericht zu erstatten, ob das Gesetz vom 30. April 1870, Z. 39 L. -G. -BI., in der Richtung zu ergänzen sei, daß die politische Landesbehörde die Anwendung des § 3 des genannten Gesetzes auf die Dohle, eventuell auch auf andere, im Anhange B genannten Thierarten auf bestimmte Zeit für Gegenden bewilligen kann, in welchen eine übermaßige Vermehrung jener Thierarten eingetreten ist.

Der Landesausschuß, welchem dieser Commisstonsbericht seitens des h. Landtagspräsidiums in Gemäßheit des § 86 der Geschäftsordnung zur Weiteren Veranlassung überwiesen worden ist,. erachtete es im Interesse der Sache für angezeigt, sich dem ihm in dem oberwahnten Berichte zugedachten Auftrage Sofort zu unterziehen und hat demgemäß über die vorliegende Petition durch den Bezirksausschuß in Böhmisch-Leipa die erforderlichen Erhebungen eingeleitet.

In dem von Letzterem erstatteten Berichte vom 14. November 1880, Z. 396, werden die Angaben der Petenten bezüglich des äußerst zahlreichen Vorkommens des Dohlen in Habstein und Umgebung und rücksichtlich der hiedurch hervorgerufenen Schädlichkeit dieser Vogelgattung für die Landwirthschaft der dortigen Gegend vollinhaltlich bestätigt mit dem Ersuchen, die Einführung einer Ausnahmsregel gegen die schädliche Dohle beim h. Landtage zu erwirken.

Der Landesculturrath, welcher in dieser Angelegenheit gleichfalls um sein Gutachten angegangen wurde, äußert sich in Seiner Zuschrift vom 6. März 1881, Z. 2842, dahin, daß die Dohle, nachdem sie außer Kerbthieren, welche hauptsächlich ihre Nahrung bilden, auch vegetabilische Stoffe wie Pflanzen, Getreidekörner, kleine Wurzelknollen, Blattspitzen u. s. w. gerne zu sich nimmt, dort, wo locale Verhältnisse ihre Vermehrung begünstigen, bei eintretendem Mangel an Kerbthieren, keinen Nutzen mehr stiftet, Sondern direkt Schädlich wird, weshalb auch der Landesculturrath in Solchen Fällen für die Erlassung von Ausnahmsbestimmungen zum Schutze der Landwirthschaft sich erklärt und einer Ergänzung des Vogelfchutzgesetzes in der Richtung das Wort redet, daß die politische Landesbehörde unter bestimmten Voraussetzungen zur Ausdehnung des § 3 des Vogelschutzgesetzes auf Dohlen ermächtigt werde, eine Bestimmung, welche auch der Commission für Landedculturangelegenheiten nach deren obenerwähntem Berichte vorschwebte, nur daß letztere der Ansicht huldigte, daß eine Solche Ausnahmsbestimmung eventuell auch auf andere der im Anhange B angeführten Thierarten ausgedehnt werden könnte.

Wird erwogen, daß der Fall einer außerordentlichen Vermehrung auch bei anderen Thieren des Anhanges B, wie z. B. beim Maulwurfe, Igel, Dachs u. s. w. eintreten kann, wo diese Thiere gleichfalls für die Landeskultur local mehr Schädlich als nützlich Werden können, und rückfichtlich derselben eine Ausnahmsbestimmung im Interesse des. Schutzes der Land- und Forstwirtschaft ebenso nothwendig wird als bei der Dohle, so dürfte es sich allerdings empfehlen, die anfällige Ausnahmsbestimmung nicht auf die Dohle allein zu beschränken, sondern auch auf andere im Anhange B des citirten Gesetzes angeführte Thiere im Falle nachgewiesener Schädlichkeit auszudehnen, wie dies auch seitens der k, k. Regierung in der Statthalterei-Note vom 29. Mai 1881, Z. 27755, in welcher die Zustimmung zu der beabsichtigten Ergänzung des Vogelschutzgesetzes vom 30. April 1870 ausgesprochen wurde, in Anregung gebracht wird.

Da die Schädlichkeit mancher in dem Anhange B genannten Thierarten nur in ihrer allzugroßen Vermehrung in gewissen Gegenden zu suchen ist, so kann eine dieserhalb zu erlassende Ausnahmsbestimmung lediglich darauf gerichtet Sein, diese außergewöhnliche Vermehrung, welche abnorme, im Gesetze nicht vorhergesehene Uebelstände im Gefolge hat, zu beseitigen und die außergewöhnlich vermehrte Thiergattung auf das normale Maß zu reduziren, ohne daß damit eine grundsätzliche Aeuderung des Gesetzes selbst, welches blos das regelmäßige Vorkommen der in seinen Schutz gezogenen Thierarten vor Augen hat, herbeigeführt würde. Dies soll dadurch erreicht werden, daß die politische Landesbehörde, welche nach §. 12 des in Rede stehenden Gesetzes für wissenschaftliche Zwecke bereits Ausnahmen vom Gesetze eintreten lassen kann, ermächtigt wird, im Einvernehmen mit dem Landesausschusse die Ausdehnung des §. 3 des Vogelschutzgesetzes vom 30. April 1870 rücksichtlich der im Anhange B benannten Vögel und anderweitigen Thiere auf eine ihrem Ermessen anheini gegebene bestimmte Zeit über Antrag der Bezirksvertretung für solche Gegenden zu gestatten, in welchen erwiesener Weise eine übermäßige Bermehrung dieser Thiere zum Schaden der Landeskultur eingetreten ist.

Hiezu ist eine Aenderung des §. 12 des Landesgesetzes Vom 30. April 1870 Z. 39 L. -G. -B. erforderlich und wird der hierauf bezügliche Gesetzentwurf unter Anschluß der betreffenden Verhandlungsakten dem hohen Landtage mit dem ergebenen Antrage unterbreitet, denselben der Commission für Landeskultur-Angelegenheiten zur Vorberathung und Berichterstattung zuweisen zu wollen, welche Commission aus 15 zu je 5 von jeder Curie aus dem h. Landtage zu wählenden Mitgliedern zu bestehen hat. Ich glaube von der Verlesung des Gesetzentwurfes selbst Umgang nehmen zu können, nachdem sich der Entwurf bereits seit längerer Zeit zur Verfügung des h. Hauses befindet.

Snìm. sekr. Haubner: Èiní se návrh, by slavný snìm zprávu tuto komisi pro záležitosti zemìvzdìlání pøikázati ráèil. Komise tato má sestávati z 15 èlenù, z nichž každá kurie by zvolila 5 èlenù.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort ?

Žádá nìkdo za slovo?

Diejenigen, welche dafür sind, wollen die Hand erheben.

Kteøí jsou pro to, nech pozdvihnou ruce. (Stane se).

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der L. -A. -Bericht betreffend die Systemisirung einer Lehrkanzel für die naturhistorischen Fächer (Zoologie, Botanik, Mineralogie) an der höheren

landw. Landeslehranstalt in Tabor. Berichterstatter ist derselbe.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva zemsk. výboru v pøíèinì zøízení stolice uèitelské pro odbory pøírodopisné (zoologii, botaniku a mineralogii) pøi vyšším hospodaøském uèilišti zemském v Táboøe.

B. E. Abg. Theumer (liest. ) Hoher Landtag !

Anläßlich der Beschlußfassung über die Systemisirung einer Professur für die naturhistorischen Fächer (Zoologie, Botanik und Mineralogie) an der höheren landwirthschaftlichen Landeslehranstalt Tetfchen-Liebwerd hat der hohe Landtag in seiner 8. Sitzung vom 22. Juni 1880 den Landesausschuß beanftragt, Erhebungen betreffend die Errichtung einer Lehrkanzel für die genannten Fächer auch an der höheren landwirthschaftlichen Landeslehranstalt in Tabor zu pflegen und hierüber dem hohen Landtage Bericht und Anträge zu erstatten.

In Befolgung dieses hohen Auftrages hat der Landesausschuß im Wege des Curatoriums der genannten Lehranstalt die nöthigen Erhebungen veranlaßt und beehrt sich über das Resultat derselben dem hohen Landtage im Nachstehenden zu berichten:

Das Gebiet der Naturwissensehaften war zu Beginn des Bestandes der höheren landwirthschaftlichen Landeslehranstalt in Tabor nach Maßgabe des organischen Statuts mit den Borträgen über Chemie und Physik zu einer Lehrkanzel vereinigt und diese Lehrkanzel war in Folge des großen Umfanges der in derselben vereinigten Gegenstände jeder Zeit mit einem Assistenten als Aushilfskraft versehen.

Dieser Zustand der Dinge entsprach den Bedürfnissen der Anstalt in der ersten Zeit vollkommen.

Als jedoch im Laufe der Zeit nicht nur der Besuch der Anstalt sich vermehrt und hiedurch die Arbeit der Lehrer zugenommen hat, sondern auch die Einsührung des dreijährigen Lehrkurses zur That geworden ist, als es sich ferner als nothwendig herausstellte, daß bei dem landwirthschaftlichen Unterrichte die Zöglinge auf dem Gebiete der Naturwissenschaften gründlichere Kenntniß erlangen und daß insbesondere die Anatomie und Physiologie der Pflanzen und Thiere die Grundlage der Botanik und Zoologie zu bilden haben, da erschien es allerdings beinahe unmöglich, daß nur ein einziger Lehrer alle diese wissenschaftlichen Fächer vertrete und in jedem einzelnen derselben so viel Thatigkeit entwickele, als es der gründliche Unterricht der Studirenden erfordert.

Diese Schwierigkeiten wurden je weiter desto größer, als auf der andern Seite derselbe Lehrer, dem die gedachten Fächer zugewiesen waren, auch auf dem Gebiete der Technologie eine gründliche Lehrtätigkeit entwickeln mußte, da an der Taborer Lehranstalt auch dem landwirthschaftlich-gewerblichen Unterrichte, sowohl in den Borträgen als auch bei den praktischen Uebungen eine größere Stundenanzahl wöchentlich gewidmet ist.

In Folge aller dieser Verhältnisse ergab sich Schon vor mehreren Jahren die Nothwendigkeit, außer dem Lehrer der Chemie und der Naturwissenschaften auch einen Assistenten für den Unterricht in den Naturwissenschaften zu verwenden und außerdem auch noch einige Theile des naturwissenschaftlichen Unterrichtes namentlich die Botanik und Zoologie andern Kräften zuzuweisen.

In diesem Zustande befindet sich gegenwärtig der naturwissenschaftliche Unterricht an der höheren landwirthschaftlichen Landeslehranstalt in Tabor, so zwar, daß der Professor der Chemie und chemischen Technologie nicht auch zugleich das Gebiet der übrigen Naturwissenschaften vertritt, sondern die betreffenden Fächer und zwar die Mineralogie, Botanik und Zoologie durch den Assistenten, den Thierarzt und dem Gärtner der Anstalt versehen werden.

Das Kuratorium der Taborer Lehranstalt äußert sich über diesen Zustand dahin, daß sich derselbe zwar bisher zur vollen Zufriedenheit bewahrt habe, daß jedoch eine solche Theilung des naturwissenschaftlichen Unterrichtes unter drei Personen auch ihre Mängel und Schwierigkeiten habe,

In dieser Beziehung muß insbesondere hervorgehoben werden, daß die Möglichkeit diesen Unterricht in der angegebenen Weise zu versehen, doch nur eine zufällige und für die Zukunft keineswegs gesicherte ist, indem es nur als ein günstiger Zufall bezeichnet werden muß, daß die in der Lehranstalt bereits wirkenden Kräfte die Fähigkeit besitzen, außerhalb ihres eigentlichen Wirkungskreises auch noch die ihnen zugewiesene Aufgabe des naturwissenschaftlichen Unterrichtes zu erfüllen. In Erwägung des Borangeführten und mit Rücksicht darauf, daß der hohe Landtag durch die in der letzten Session beschlossene Systemisirung einer besonderen ordentlichen Professur für die naturhistorischen Fächer an der höheren landwirthschaftlichen Landeslehranstalt in Tetsehen-Liebwerd die hohe Bedeutung dieser Fächer für den höheren landwirtschaftlichen Unterricht anerkannt hat und ferner mit Rücksicht auf die nöthige Gleichstellung der beiden Landeslehranstalten erscheint es allerdings nothwendig, daß der naturwissenschaftliche Unterricht auch an der Taborer Lehranstalt in einer Weise geregelt werde, wodurch derselbe den Zufälligkeiten der jeweiligen Zusammenstellung der in andern Fächern wirkenden Lehrkräfte entzogen würde, mit andern Worten, daß für die naturwissenschaftlichen Fächer eine ordentliche Lehrkraft bestellt werde.

Zu diesen sachlichen Erwägungen tritt noch der Umstand hinzu, daß der Aufwand, der mit der Systemisirung einer ordentlichen Lehrkanzel für die genannten Fächer verbunden sein wird, wenigstens für die ersten Jahre, solange die -Quinquennalzulagen der gegenwärtig angestellten Lehrer keine namhafte Steigerung erfahren, aus den laufenden Einnahmen der Anstalt wird gedeckt werden können, ohne daß diesfalls eine Erhöhung der Subvention in Anspruch genommen werden müßte. ES stellen sich nämlich die gegenwärtigen Bezüge jener Lehrkräfte, welche die genannten Fächer vertreten, folgendermaßen heraus.

1. Der Gehalt des Assistenten 600 fl. nebst Theuerungszulage per 120 fl. und außerordentliche

Zulage 100 fl. zusammen.....

820 fl.

2. Der Gehalt des Thierarztes 660 fl. und Honorar für den Unterricht der Zoolo-

 

gie 120 fl., zusammen.......

780 fl.

3. Der Gehalt des Gärtners 600 fl. nebst einer Thenerungszulage von 120 fl.

 

zusammen..........

720 fl.

im Ganzen daher...

2320 fl.

Dagegen würde der künftige Aufn tragen: 1. Der Gehalt des neuen Professors 1200 fl. nebst Quartiergeld 240 fl. zu-

hand be-

sammen........,...

1440 fl.

2. Der Gehalt des Assistenten für Chemie und Technologie, dem der Unterricht der Mineralogie abgenommen

 

werden würde....... 400 bis

600 fl.

3. Der Gehalt des Thierarztes nach Abzug des Honorars für den Unterricht

 

der Zoologie...........

660 fl.

4. Der Gehalt des Gärtners nebst

 

den bisherigen Nebenbezügen.....

720 fl.

im Ganzen daher... 3320 bis

3420 fl.

somit gegenüber den bisherigen 2320 fl. ein Mehraufwand von 900-1100 fl., welcher Betrag für die ersten Jahre um so leichter aus den laufenden Einahmen der Anstalt gedeckt werden könnte, als daselbst zur Sicherung der in den nächsten Jahren zu zahlenden Quinquennalzulagen eine besondere Reserve gebildet wurde, deren Höhe bis zum Zeitpunkte der Besetzung der neuen Lehrkanzel die Hohe von 3100 fl. erreicht haben wird und daher für eine längere Reihe von Jahren zur Bedeckung der wahrend derselben zuwachsenden Quinquennalzulagen ausreichen dürfte.

In Erwägung aller dieser Umstände erlaubt sich der Landesausschuß den Antrag zu stellen.

Ein hoher Landtag geruhe die Systemisirung einer neuen Lehrkanzel für die naturhistorischen

Fächer (Botanik, Zoologie und Mineralogie) an der höheren landwirthschaftlichen Landeslehranstalt in Tabor mit den für den ordentlichen (definitiv angestellten) Professor festgestellten Bezügen d. i. einem Jahresgehalte von 1200 fl. und QuartierGeld von 240 fl., nebst den Anspruch auf fünf Quinquennalzulagen à 200 fl. zu bewilligen. In formeller Beziehung erlaube ich mir den Antrag zu stellen, diesen Bericht zur ordentlichen Erledigung der Landesculturcommission zuzuweisen.

Snìm. akt. Sládek: Co do formálního pojednání èiní se návrh, aby pøikázala se pøedloha tato komisi pro záležitosti zemìdìlské.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort.

Žádá nìkdo za slovo?

Ich bitte Jene, welche dem Antrage. zustimmen, die Hand zu erheben.

Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku. (Stane se. )

Angenommen.

Ich bitte nunmehr zur Wahl zu schreiten, und zwar nach den Beschlüssen, die der Landtag gefaßt hat, sind zu wählen:

Für die Schulcommission 21, für die BudgetCommission 21, für die Commission betreffend die Regierungsvorlage um das Gutachten über Schadigungen in der Gemeindeverwaltung 21, für die Commission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten 15, für die Commission, welche über die Hypothekenbank zu berathen hat, 15, und für die Commission für Landescultur-Angelegenheiten 15 Mitglieder.

Ich bitte, die Wahlen in jenen Localitäten vorzunehmen, wo sich die betreffende Curie constituirt hat.

Nám. nejv. marš.: Jeho Jasnost nejv. maršálek vybízí pány, aby se pøikroèilo k vykonání voleb do jednotlivých komisí, jak pøi dnešním zasedání bylo uzavøeno, a sice 21 èlenù do komise pro záležitosti školní po 7 z kurií; 21 èlenù do komise pro záležitosti budžetní po 7 z každé kurie; 21 èlenù do komise pro dobrozdání o otázce, jak odstraniti by se daly vady ve správì obecní a okresní, a 15 èlenù z celého snìmu kuriemi, pokud se týká žádostí okresù a obcí, a 15 èlenù do komise pro zemìvzdìlání a taktéž 15 èlenù do komise pro záležitosti hypoteèní banky.

Oberstlandmarschall: Ich werde die Sitzung unterbrechen, bis nach der vorgenommenen Wahl.

Nám. nejv. marš.: Sezení se odroèuje až po vykonání voleb.

(Sezení pøerušeno od 12 hod. 25 min. do 1 h. 25 min. )

(Unterbrechung der Sitzung von 12 Uhr 25 Min. bis 1 Uhr 25 Min. )

Oberstlandmarschall: Ich bitte das Wahlergebniß zur Kenntniß zu nehmen:

Für die Schulcommission, welche aus 21 Mitgliedern zu bestehen hat, wurden abgegeben in der Curie des Großgrundbesitzes 40 Stimmzettel, die absolute Majorität beträgt 21. Die absolute Majorität erhielten die Herren:

Karl Moritz Graf Zedtwitz,

Prof. Dr. Schindler,

P. Maurus Pfannerer,

Moritz Srnka,

v. Unger,

Eduard R. v. Doubek und

Baron Skal mit je 40 Stimmen.

In der Curie der Städte, Industrialorte und Handelskanimern wurden für dieselbe Commission abgegeben 57 Stimmzettel. Die absolute Majorität beträgt 29. Es erhielten je 57 Stimmen die Herren:

Dr. Zintl,

Prof. Czyhlarz,

Prof. Riedl,

R. v. Ehrlich,

Prof. Gintl,

Dr. Schlesinger und

Dr. Rasp.

In der Curie der Landgemeinden, in welcher 48 Stimmen abgegeben wurden und in der sonach die absolute Majorität 25 beträgt, erscheinen gewählt.

Dr. Petak,

Dr. Gabler,

Prof. Mìstecký,

Prof. Kvíèala,

Prof. Tilscher und

Dr. Èelakovský mit je 48 Stimmen,

P. Kubicek mit 46 Stimmen.

Nám. nejv. marš.: Do komise školní zvoleni byli:

V kurii velkostatkáøské

hrabì Karel Moric Zedtwitz,

Dr. Šindler,

P. Pfannerer,

p. Srnka,

p. z Ungrù,

p. ryt. z Doubkù,

baron Skal se 40 hlasy.

Z kurie mìst, prùmyslových míst a obchodních komor pánové:

Dr. Zintl,

Dr. Czyhlarz,

prof. Riedl,

Ehrlich,

Dr. Gintel,

Dr. Schlesinger,

Dr. Rasp s 57 hlasy.

V kurii venkovských obcí pánové:

Dr. Peták,

Dr. Gabler,

Dr. Mìstecký,

prof. Kvíèala,

prof. Tilšer,

Dr. Èelakovský s 48 hlasy,

P. Kubíèek 46 hlasy.

Oberstlandmarschall: Für die BudgetCommission, welche aus 21 Mitgliedern zu bestehen hat, wurden im Großgrundbesitz abgegeben 40 Stimmzettel und es erscheinen gewählt mit je 40 Stimmen die Herren:

Johann R. v. Limbeck,

P. Cajetan Posselt, Karl Max Graf Zedtwitz,

Dr. Barenreither, Baron Franz Ringhoffer,

Graf Ernst Waldstein und

Baron Adolf Riese.

In der Curie der Städte und Industrialorte und Handelskammern wurden 55 Stimmzettel abgegeben und es erscheinen gewählt mit je 55 Stimmen die Herren:

Dr. Banhans,

Wolfrnm,

Ernst Edler v. Plener,

Dr. Bareuther,

Löw,

Sobotka,

Dr. Wiener.

In der Curie der Landgemeinden wurden 50 Stimmzettel abgegeben, je 50 Stimmen erhielten die Heren:

Dr. Nieger,

Dr. Eduard Gregr,

Dr. Jireèek,

Dr. Trojan,

Dr. Mattuš,

Dr. Talíø und

Hevera.

Nám. nejv. marš.: Do budžetní komise byli zvoleni: v kurii velkých statkù, ve které bylo odevzdáno 40 hlasù, se 40 hlasy pánové:

ryt. z Limbeckù,

pøevor Posselt,

hrabì Max Zedtwitz,

Dr. Bärnreither,

svob. pán František z Ringhofrù,

hrabì Arnošt Waldstein, baron Adolf Riese.

V  kurii mìst, prùmyslových míst a obchodních komor, ve které bylo odevzdáno 55 hlasù, jednohlasnì pánové:

Dr. Banhans,

Dr. Wolfram,

svob. pán z Plenerù,

Dr. Bareuther,

Löw,

Dr. Sobotka a dr. Wiener.

V  kurii venkovských obcí, ve které odevzdáno bylo 50 hlasù, též jednohlasnì pánové:

Dr. Rieger,

Dr. Grégr,

Dr. Jireèek,

Dr. Toman,

Dr. Mattuš,

prof. Talíø a Hevera.

Oberstlandmarschall: Für die Commission über die Regierungsvorlage rücksichtlich der Gemeindeautonomie und Verwaltungsreform wurden in der Curie des Großgrundbesitzes 40 Stimmzettel abgegeben, es erscheinen gewählt mit je 40 Stimmen:

Fürst Schönburg,

Freiherr v. Scharschmidt,

Oswald Graf Thun sen.,

Karl Ritter V. Limbeck,

Baron Peche,

Dr. Ruß,

Dr. Mladý.

In der Curie der Städte,. Industrieorie und Handelskammern wurden für dieselbe Commission abgegeben 56 Stimmzettel und es erscheinen gewählt mit je 56 Stimmen die Herren:

Dr. Herbst,

Jahnel,

Dr. Nitsche,

Dr. Stöhr,

Dr. Graf,

Dr. Gömer,

Dr. Noser.

In der Curie der Landgemeinden wurden für dieselbe Commission abgegeben 47 Stimmzettel und es erscheinen gewählt mit je 47 Stimmen:

Herr Dr. Rieger,

Herr Dr. Skarda,

Herr Dr. Matusch,

Herr Èižek,

Herr Adámek,

Herr Dr. Žak,

Herr Vepøik.

Nám. nejv. marš. Do komise pro poradu o vládní pøedloze v pøíèinì obecní autonomie byli zvoleni;


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP