Pátek 25. èervna 1880

deren Landern unseres Reiches und in anderen Staaten zugetragen.

Ich verweise namentlich auf das neueste Beispiel in England, Also die Erscheinungen, welche im Großgrundbesitze hervortreten, find eben gar nichts anderes, als das Abbild der großen Wandlungen, welche überhaupt in der öffentlichen Meinung vor sich gegangen, allerdings ein Abbild in einem verkleinerten Maßstabe, welcher aber bei der geringen Zahl der Wahl ausreichend war, um die besprochenen Wirkungen hervorzubringen.

Wenn nun eine so natürliche, eine durch so viele von Thatsachen und an anderen Orten begründete Erklärung vorliegt, dann Scheint es mir, daß unserem Wahlkörper ein Schweres Unrecht zugefügt worden ist, wenn zur Erklärung der erwähnten Schwankungen stets der Charakter und die Gesinnung der Mitglieder dieses Wahlkörpers verdächtigt und verunglimpft worden ist.

Die publicistische Polemik ist nicht unsere Sache, und daher kommt es auch, daß, Soweit ich mich erinnere, kaum jemals in irgend einem öffentlichen Blatte diesen Beschuldigungen entgegengetreten worden ist und darum habe ich es für meine Pflicht gehalten, heute bei diesem Anlasse, der so innig mit der besprochenen Frage zusammenhängt das Wort zu ergreifen, um ein für allemal gegen derartige, vollkommen unberechtigte Angriffe auf das Entschiedenste zu Protestiren.

(Bravo. )

Das Minoritätsvotum schließt, wie nicht anders zu erwarten war, mit dem Vorwurfe der Unversöhnlichkeit auf unserer Seite, durch welche jede Möglichkeit einer Verständigung ausgeschlossen wird.

Es wird darauf hingewiesen, daß stets von Seite der Gegner die Bereitwilligkeit zu erkennen gegeben wurde, in Verhandlungen zu treten über Einrichtungen, wodurch die Majorisirung einer Nationalität des Landes durch die andere verhindert würde, wobei man offenbar an ein Nationalitätengesetz gedacht hat, und esa wird gesagt, es sei stets von unserer Seite die dargebotene Bruderhand zurückgewiesen worden.

Nun, was die Einrichtungen betrifft, welche geeignet sein sollen, die Majorisirung einer Nationalität durch die andere zu verhindern, so kommt es mir vor, daß eine solche Einrichtung bei uns schon lange besteht und gerade in der Landesordnung, ja in allen Landesordnungen vom J. 1861 zu finden ist.

Es ist ja eben das Gruppensystem, welches durch die Verfassung eingeführt worden ist nicht bloß im Großgrundbesitze allein, - mit Rücksicht auf die schon damals besorgten Zwistigkeiten zwischen den vielen Nationalitäten und in der Hoffnung, daß insbesondere der Großgrundbesitz als ein mehr politisches, denn nationales Element eine versöhnende Wirkung üben werde.

Und, wie ich glaube, hat er auch in der That eine solche Mission erfüllt. Warum wird seine Existenz jetzt angegriffen?

Sie wird angegriffen, weil die gegenwärtige Vertretung des Großgrundbesitzes sich weigert, sich nationalen Tendenzen dienstbar zu machen und ganz allein den österreichischen Standpunkt aufrecht erhalten wissen will. Denn, meine Herren, es ist schon vielfach gesagt worden: Wir sind keine nationale Partei und ich bitte zur Begründung dessen sich nur daran zu erinnern, daß die Namen derselben historischen Familien auf unserer und der entgegengesetzten Seite vertreten sind, daß auf unserer Seite slavische (Ruf im Centrum: aber deutscher Zunge 1) und auf der anderen deutsche Namen vorkommen; die Trennung also, welche uns scheidet, hat sich keineswegs nach nationalen, sondern lediglich nach politischen Momenten vollzogen, bei welchen es natürlich eine Transaction nicht geben kann.

Wenn uns nun der Vorwurf der Unversöhnlichkeit gemacht wird, so glaube ich zur Widerlegung desselben namentlich auf das Wahlcompromiß eben im Großgrundbesitze im vorigen Jahre hinweisen zu müssen (Rufe: Hört!) und da über die Gründe dieses Wahlcompromisses, soviel mir bekannt, sehr wenig in die Oeffentlichkeit gedrungen ist und dasselbe stets nur zum Gegenstand von Konjecturen gemacht worden ist, dürfte es wohl nicht überflüssig sein, auch diesem Gegenstande einige Worte zu widmen.

Ich muß gestehen, daß auch ich nicht im Stande bin, über die Geschichte dieses Kompromisses, über die dabei mitspielenden Einflüße und die Ursachen Aufklärung zu geben; denn ich war nicht Mitglied des Wahlkomités und ich bin auch nicht in die Vorgänge eingeweiht worden, welche angeblich diesem Compromisse vorangegangen sein sollen. Ich weiß gar nicht, welche thatsächliche Begründung die Gerüchte haben, welche damals in Umlauf gesetzt worden sind. Ich kann daher nur meine persönliche Anschauung von dieser politischen Action auseinandersetzen, Allein ich habe dieses Compromiß nicht bloß durch Abgabe meiner Wahlstimme ratifizirt, sondern ich habe mich damals auch, nachdem die Kandidatenliste aufgestellt war, ausdrücklich mit derselben einverstanden erklärt.

Ich habe es gethan vor Allem in der Voraussetzung und festen Ueberzeugung, daß Wenn ich auch nicht eingeweiht war in die Vorgänge, einer Connivenz nach der einen oder einer Leidenschaftlichkeit nach der anderen Seite bei den maßgebenden Persönlichkeiten, bei dem Charakter derselben gar keine Rede sein konnte und daß diese Persönlichkeiten nur durch ihre Auffassung der damaligen politischen Lage bestimmt worden sein konnten.

Ich habe auch meine Zustimmung gegeben; ich habe sie gegeben; ungeachtet es mir sowie allen anderen außerordentlich wehe gethan hat, daß durch dieses Kompromiß die Reichsrathsmandate von mehreren sehr ehrenwerthen, sehr geschätzten und hochgeachteten Mitgliedern geopfert werden mußten.

Opfer, welche allerdings bei einer derartigen Transaction unvermeidlich sind.

Aber ich gebe hier die Versicherung, daß wenn ich Gelegenheit gehabt hätte, dieses Opfer mit meinem Mandate zu bringen, daß ich bei allem Interesse, mit welchem ich an den öffentlichen Angelegenheiten theilnehme, mit Freuden dieses Opfer gebracht hätte; denn so sehr ich Werth darauf lege, selbst an der parlamentarischen Behandlung der öffentlichen Angelegenheiten theilzunehmen, so ist es für mich von viel höherem Werthe, daß die geehrten Parteigenossen nicht bloß der Fahne treu bleiben - das versteht sich unter allen Umständen von selbst - aber daß sie dieser Fahne auch freudig und froh folgen, und wenn ich dazu etwas hätte beitragen können, so hätte mir dieß zu hoher Befriedigung gereicht.

Ich hatte dazu leider keine Gelegenheit und darum unterblieb dieß Opfer; ich hätte es mit Vergnügen gebracht, und alle, die mich kennen, werden der Aufrichtigkeit meiner Versicherung gewiß glauben.

Was nun die politische Seite der Frage betrifft, so ist vielfach dieses Wahlcompromiß als ein Akt der Rancune, als ein Gegenzug gegen die vielfachen Angriffe aufgefaßt worden, welche damals allerdings und zwar hauptsächlich von Genossen der eigenen Partei, mit welchen wir jetzt schon seit langer Zeit treu Hand in Hand gehen, gegen die privilegirte Vertretung des Großgrundbesitzes erhoben worden sind.

Nun, ich bin niemals auf dem Standpunkt der Rancune gestanden und ich bin überzeugt, daß er für die eigentlichen Urheber des Compromisses, für die Mitglieder des Wahlcomités trotz der Hindeutung auf die Solidarität des Großgrundbesitzes, welche im Wahlaufrufe enthalten war, keine ausschlaggebende Rolle gespielt hat.

Entscheidend für mich war eben die damalige politische Lage. Denn für Jaden, der diese politische Lage betrachtete, mußte doch klar sein, daß beim Zusammentritte des neugewählten Hauses eine veränderte Gruppirung der Parteien eintreten müsse. Eine solche war schon dadurch wesentlich bedingt, daß bei uns Allen die Ueberzeugung feststand und noch heute feststeht, daß unsere geehrten Gegner, welche wir auch hier im Landtage als Collegen verehren, ganz gewiß auch ohne das gegenwärtige Ministerium in den Reichsrath eingetreten wären (Oho!), und ich habe es als unsere Pflicht erachtet, und es schien mir auch für den Großgrundbesitz geboten, denjenigen Mitgliedern des Großgrundbesitzes, welche früher aus unserer Mitte mit Hilfe unserer Stimmen dem Reichsrathe und Landtage angehört hatten, bei diesem Anlasse erneuerte Gelegenheit zu bieten, sich öffentlich zu zeigen, öffentlich ihre Wirksamkeit zu bethätigen.

In welcher Art und Weise die Bethätigung dieser Wirksamkeit stattgefunden hat, das ist heute nicht zu untersuchen.

Allein nach meiner Ueberzeugung, nach meiner persönlichen Auffassung, der ich ja auch meine Stimme abzugeben hatte und soweit ich viele meiner engsten Gesinnungsgenossen kenne, auch nach ihrer Anschauung, war hiebei von einer persönlichen Connivenz gegenüber der Regierung keine Rede.

Allerdings aber war dieses Kompromiß geeignet, die Bestrebungen nach Versöhnung, nach Ausgleich der streitenden Parteien, welche damals auf die Fahne der Regierung geschrieben wurden, zu fördern, und insofern konnte hierin allerdings ein sachliches Entgegenkommen gegenüber der Staatsregierung gefunden werden.

Und was war nun die Antwort auf dieses Entgegenkommen, welches die Regierung gefunden hat von Seite einer Majorität, welche bei der letzten Wahl unter 550 Wählern über eine Majorität von 70 Stimmen bei nur 30 oder 40 Wahlenthaltungen geboten hat? Was war die Antwort darauf, daß die Majorität von dieser Ueberzahl keinen Gebrauch gemacht hat? - die Antwort haben wir in der gegenwärtigen Wahlreform erhalten (Bravo !), in der Wahlreform, durch welche die gegenwärtige Majorität vernichtet, zertrümmert werden soll!

Meine Herren ! Es ist ein sehr gangbares Sprichwort: Jedes Volk hat die Regierung, die es verdient; das gilt auch von jeder politischen Partei, und wenn wir nun diese Antwort hinnehmen, diese Wahlordnung acceptiren würden, dann würden wir die gegenwärtige Regierung wirklich verdienen.

(Lebhafter Beifall. )

Allerdings, meine Herren, bei Gelegenheit des Wahlcompromisses, welches eben besprochen wurde, konnten wir nicht voraussetzen, daß die zehn Stimmen, um welche es sich hier handelte, genau nach den Grundsätzen des cumulativen Votums, über die Majorität im Reichsrathe entscheiden werden.

Es ist bekannt und ziffermäßig auszurechnen, daß auf dieses Resultat andere Faktoren einen viel entscheidenderen Einfluß hatten. Allerdings wenn wir das vorausgesehen hätten.

dann hätte vor dieser Rücksicht jede andere zurücktreten müssen. Denn in der Grenze zwischen Majorität und Minorität liegt eben auch die Grenze für die Möglichkeit eines Kompromisses, denn es ist ein wahres Wort, daß eine politische Partei keinen Selbstmord begehen, sich nicht in die Minorität versetzen darf.

Der citirte Satz ist aber nur der Sache, nicht dem Ausdrucke nach richtig. Denn bei einer politischen Partei handelt es sich nicht um die Personen aus denen sie besteht; dasjenige, was getödtet wird bei einer Verzichtleistung auf die Geltendmachung der Macht, welche die Partei besitzt, das sind die Prinzipien Welche die Partei vertritt, und welche Sie nur darum vertritt, weil sie in deren Geltung das Heil des Ganzen erblickt.

Darum ist es unsere Pflicht, im böhmischen Landtage die Stellung, die wir gegenwärtig einnehmen, soweit es an uns liegt, auch in der Folge zu behaupten.

Ich erlaube mir das noch zum Schluße näher zu begründen.

Allerdings haben seit den Staatsgrundgesetzen vom Jahre 1867 die Landtage nicht mehr die gleiche Bedeutung wie früher; wenigstens insofern, als ste nicht in der Lage sitnd, durch Verweigerung der Wahlen in den Reichsrath die legislative Thätigkeit des Reiches lahmzulegen.

Allein die Landtage haben noch immer eine große Bedeutung und zwar gilt dies insbesondere vom böhmischen Landtag als dem Vertreter des allergrößten Landes, Seine Bedeutung liegt nicht blos darin, daß in ihm hochpolitische Fragen, wie eben heute, behandelt werden, in der Erfahrung, daß aus den Landtagen, speziell aus der böhmischen Laudtagsstube sehr häusig weittragende, über die Grenzen des Königreiches hinausreichende politische Actionen hervorgehen; das ist es nicht allein; die große Bedeutung liegt in einem formellen Grunde, in unseren Verfassungsverhältnissen, in dem Verhältnisse der Reichsgesetzgebung zur Landesgesetzgebung.

Die Reichs und die Landesgesetzgebung stehen einander eigentlich ganz unvermittelt gegenüber; Wenn von Seite der einen dieser Legislativen ein Eingriff in die Sphäre der anderen geschieht, so ist durch die gegenwärtig bestehende Verfassung kein Mittel geboten, um den Konflikt zu beseitigen, welcher dadurch entsteht. Die Vermeidung dieses Confliktes, die Erhaltung des Einklanges ist in die Hand der Regierung gelegt, von der es abhängt, ob die Gesetze von einem oder dem anderen Körper zur Allerh. Sanction vorgelegt werden oder nicht. Es liegt darin eine bedeutende Gefahr für den regelmäßigen Gang des staatlichen Organismus und es gibt gegen Uebergriffe keine andere Remedur, als die, welche durch die Verantwortlichkeit der Minister geboten wird, eine. Verantwortlichkeit, welche nur mit einer Zweidrittelmajoritat in den Häusern des Reichsrathes geltend gemacht werden kann und welche darum kaum geeignet ist den jeweiligen Ministern großen Schrecken einzuflößen.

Daher kommt es nun, daß auf die Majorität im böhmischen Landtage, über welche der Großgrundbesitz entscheidet, von jeher von allen Regierungen der allergrößte Wert gelegt wurde.

In dem Wahlkörper des Großgrundbesitzes soll man die Schlüsselposition für die Beherrschung der ganzen politische Lage sehen.

In der That Waren es die Wahlresultate des böhmischen Großgrundbesitzes, welche sehr hausig auf die politische Gestaltung des ganzen Reiches einen sehr entscheidenden Einfluß geübt haben, Darum ist es begreiflich, daß die Regierung gegenwärtig sich wenig um die Wahlkörper des Grundbesitzes in den anderen Landern kümmert und daß sie auch die anderen Partien der böhmischen Wahlordnung unberührt ließ, sondern daß sie hier in der Kurie des Großgrundbesitzes allein den Hebel angesetzt hat, um ihre Tendenzen zu realisiren.

Es entspricht dies ganz der von der gegenwartigen Regierung beobachteten Methode, die Verfassung formal intakt zu lassen, aber durch einzelne Maßregeln von Fall zu Fall bei jeder Gelegenheit die Grundlagen der Verfassung zu erschüttern und aus den Angeln zu heben. (Lebhafter Beifall).

Und, meine Herren, wenn wir uns erinnern, daß in Salzburg vor Kurzem ein Landeshauptmannstellvertreter deßhalb nicht ernannt worden ist, damit der Landeshauptmann, der unserer Partei angehört, nicht in die Lage komme, sein Stimmrecht auszuüben, wenn ich Sie, meine Herren, erinnere, daß den öffentlichen Blättern zufolge ein 5 Jahre alter Beschluß des tyroler Landtags aus dem Staube der Archive hervorgeholt und der allerhöchsten Sanction unterbreitet worden - ohne Zweifel nicht gegen den Buchstaben des Gesetzes, aber gegen alle constitutionellen Grundsätze (Richtig!) - dann können wir ermessen, wessen wir uns von dieser Regierung oder vielmehr von den coalirten Parteien zu versehen haben, deren Werkzeug das angeblich über den Parteien stehende Koalitionsministerium geworden, oder wahrscheinlich schon ah ovo gewesen ist.

Wir stehen auf dem exponirtesten Posten der Bollwerke, welche unsere Verfassung umgeben, wir vertreten keine Partikularinteressen, keine nationalen Interessen, aber wir halten uns für verpflichtet, hier von diesen Banken aus die Verfassung, den historischen österreichischen Staatsgedanken und das Reich zu verteidigen und das Reich kann sich darauf verlassen: Wir werden unsere Pflicht erfüllen, (Lebhafter Beifall).

(Aplaus. Bravo!)

Oberstlandmarschall: Ich werde nunmehr die Verhandlung und Sitzung schließen, Die nächste Sitzung findet morgen um 11 Uhr statt, Auf der Tagesordnung ist die Fortsetzung der heutigen Verhandlung über den Bericht der Commission betreffend die Regierungsvorlage des Gesetzentwurfes, betreffend die Abänderung mehrerer Bestimmungen der Landtagswahlordnung. Dann stehen auf der Tagesordnung:

II.    Wahlberichte.

III.    Bericht der Budgetcommission mit dem Voranschlage des Normalschul-Fondes für das Jahr 1880.

IV.    Bericht derselben Commission über den Voranschlag des Normalschul - Fondes für das Jahr 1881.

V. Die Wahl eines Direktors der Hypo thekenbank aus der Kurie der Landgemeinden.

Nam. nejv. marš.: Sezení bude zítra opìt v 11 hodin.

Pokraèování v dnešním rokování. Mimo to pøijdou ještì tyto pøedmìty:

2.    Zpráva o volbách.

3.    Zpráva budžetní komise o rozpoètu fondu normálního na rok 1880.

4.    Totéž na rok 1881.

5.    Pak pøijde volba øeditele pro hypoteèní banku podle èlánku 50. stanov kurie venkovských obcí.

Oberstlandmarschall Die Sitzung ist geschlossen.

Sezení jest uzavøeno.

Konec sezení ve 4 hod. 15 m.

Schluß der Sitzung um 4 Uhr 15 Min.

Adolf Pollak, Verificator.

Dr. Schneider, Verificator.

Dr. Melchers, Verificator.


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