Stenografická zpráva
o
XI. sezení druhého výročního zasedání
sněmu českého z roku 1878, dne
25. června 1880.
Stenographischer Bericht
über die
XI. Sitzung der zweiten Jahres-Session des böhmischen Landtages vom Jahre 1878,
am 25. Juni 1880.
Obsah:
1. Sdělení presidialní.
2. Zprávy výboru zemského a přikazování jich komisím.
3. Přikázání došlých petic komisím.
4. Jednání o denním pořádku. (Do čís. 2., které neukončeno. )
Inhalt:
1. Präsidialmittheilungen.
2. Zuweisung von Landesausschüßberichten an Commissionen.
3. Anlauf von Petitionen und deren Zuweisung an die Commissionen.
4. Verhandlung der Tagesordnung. (Bis zum 2. Punkte, dessen Fortsetzung auf die XII. Sitzung vertagt wurde. )
Denní pořádek:
1. Zpráva zemského výboru o volbě poslance do sněmu pro volební okres měst Trutnova, Broumova a Police.
2. Zpráva komise pro vládní předlohu osnovy zákona, kterým se mění některá ustanovení řádu volení do sněmu.
3. Zpráva zemského výboru s návrhem na změnu § 8 stanov hypoteční banky král. českého.
4. Zpráva zemského výboru o změně statutu hypoteční banky král. Českého v příčině případného vydávání zástavních listů s menší mírou úrokovou.
5. Zpráva zemského výboru v příčině zakoupení domu č. 47-IV. v Chrudimi pro tamější školu rolnickou.
Tages-Ordnung:
1. Landesausschußbericht betreffend die Wahl des Abgeordneten für die Städte Trautenau, Braunau und Politz.
2. Bericht der Commission für die Regierungsvorlage des Gesetzes betreffend die Abänderung mehrerer Bestimmungen der Landtagswahlordnung.
3. Landesausschußbericht mit dem Antrage auf Abänderung des § 8 des Statutes der Hypothekenbank des Königreiches Böhmen.
4. Landesausschußbericht mit dem Antrage auf Abänderung des Statuts der Hypothekenbank des Königreiches Böhmen betreffend die eventuelle Emission von Pfandbriefen mit niedrigerer Verzinsung.
5. Landesausschußbericht betreffend den Ankauf des Gebäudes Nr. 47. -IV. in Chrudim zur Unterbringung der dortigen Ackerbauschule.
Předseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek zemský Karel kníže Auersperg.
Přítomní: Maršálkův náměstek Dr. Karel Leopold ryt. Klaudy a poslancové v počtu k platnému uzavírání dostatečném.
Co zástupcové vlády: Jeho Excell. cís. kr. místodržitel svobodný pán Filip Weber z Ebenhofu a cís. král. místodržitelský rada Bedřich Kmoch.
Začátek sezení v 11 hod. 50 min. dopoledne.
Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Karl Fürst Auersperg.
Anwesend: Der Oberstlandmarschall-Stellvertreter Dr. Karl Leopold Ritter von Klaudy und die beschlußfähige Anzahl von Landtags-Abgeordneten.
Am Regierungstische: Se. Exc. der k. k. Statthalter Filipp Freiherr Weber von Ebenhof und der k. k. Statthaltereirath Friedr. Kmoch.
Beginn der Sitzung: 11 Uhr 50 Min. Vormittags.
Oberstlandmarschall: Die Sitzung ist eröffnet.
Sezení jest zahájeno.
Ich habe dem hohen Hause die Mittheilung zu machen, daß sich die Commission, welche die Petitionen betreffend die Verordnung über den Sprachgebrauch im Amte zu beraten hat, constituirt hat.
Sie wählte zum Obmann Se. Excellenz H. Dr. Herbst, zum Obmannstellvertreter Herrn Dr. Trojan und zum Schriftführer Herrn Dr. Funke.
Nám. nejv. marš.: Komise pro petice v příčině nařízení o užívání jazyků zemských v úřadech ustavila se, i zvolila za předsedu Jeho Exc. pana Dra. Herbsta, za náměstka pana předsedy p. Dra. Trojana a za zapisovatele p. Dra. Funke.
Oberstlandmarschall: Das Sitzungslocale der Commission ist der Zeichensaal der Landesingenieure.
Nám. nejv. marš.: Místnost jest kreslírna zemských inženýrů.
Oberstlandmarschall: Von den Vorlagen des Landesausschußes wurden an die Budgetcommission gewiesen:
Nám. nejv. marš.: Z předloh zemského výboru byly komisi budžetní přikázány tyto:
Sněm. sekr. Schmidt:
Č. 270. Zpráva zemského výboru výboru v příčině přenechání darem, po případě odprodeje plochy 800 čtv. sáhů od pozemku č. p. 38 statku zemského v Košířích obci Košířské.
Č. 275. Zpráva zemského výboru v příčině překročení některých výdajů při hrab. Strakovském nadačním fondu v roku 1878 a 1879.
Č. 277. Zpráva zemského výboru v příčině prodeje požitečných práv zemských statků na pozemcích č. 287 a 288 při Vltavě v Bohnicích.
Der Budgetcommission wurde zugewiesen:
Z. 270. Bericht des Landesausschußes betreffend die untentgeltliche Ueberlassung eventuell Abverkauf eiuer Grundfläche von 800 Qu. -Klf. von der Landesgüterparcelle Nr. 38 in Koschiř an die Gemeinde Koschiř zum Baue einer Schule daselbst.
Z. 275. Bericht des Landesausschußes betreffend einige Ueberschreitungen in den Ausgaben bei dem gräfl. Straka`schen Stiftungsfonde in den Jahren 1878 und 1879.
Z. 277. Bericht des Landesausschußes betreffend den Abverkauf der Nutzungsrechte an den Moldauflußparcellen Nr. 287 und 288 in Bohnic.
Oberstlandmarschall: Im Drucke wurde vertheilt:
Nám. nejv. marš.: Tiskem bylo rozdáno:
Landt. -Sekr. Schmidt:
Z. 252, Bericht der Commission für Bez. und Gemeindeangelegenheiten betreffend die Pet, der Gemeinde Jokes und Wikwitz um Ausscheidung aus dem Bezirke Joachimsthal und Zuweisung zum Bez. Kaaden.
Z. 269, Bericht der Commission für Schulangelegenheiten über den von der hoh. Regierung vorgelegten Gesetzentwurf, womit das Gesetz vom 24. Februar 1873 betreffend die Errichtung und Erhaltung der Volksschulen erläutert wird.
Z. 278. Bericht der Budgetcommission über den Voranschlag des Normalschulfondes für das Jahr 1880,
Z. 279. Bericht derselben Commission über den Voranschlag des Normalschulfondes für das Jahr 1881.
Z. 254. Bericht der Commission für Bezirksund Gemeindeangelegenheiten über die Petition der Stadtgemeinde Oberleitensdorf um Errichtung eines Bezirkes daselbst.
Z. 255. Bericht der Budgetcommission über den Landesvoranschlag für das Jahr 1880.
Z. 253. Regierungsvorlage des Gesetzes betreffend einige Maßregeln zur Hebung der Fischerei in den Binnengewässern.
Tiskem bylo rozdáno:
Č. 252. Zpráva komise pro věci okresní a obecní v příčině žádosti obce Jakubov a Vojkovic za vyloučení z okresu Jachymovského a přikázání k okresu Kadaňskému.
Č. 269. Zpráva komise školní o vládní předloze, kterou se objasňuje zákon daný dne 24. února 1873 v příčině zřizování a vydržování veřejných škol obecných.
Č. 278. Zpráva budžetní komise o rozpočtu fondu normálního školního na rok 1880.
Č. 279. Zpráva téže komise o rozpočtu na rok 1881.
Č. 254. Zpráva komise pro okresní a ob. záležitosti o žádosti městské obce Horního Litvinova za zřízení okresn. soudu tamtéž.
Č. 255. Zpráva budžetní komise o rozpočtu zemském na rok 1880.
Č. 253. Vládní předloha zákona v příčině některých opatření k zvelebení rybářství, ve vnitrozemských řekách.
Oberstlandmarschall: Von den eingelaufenen Petitionen wurden zugewiesen:
Nám. nejv. marš.: Jakých došlo petic a jak s nimi naloženo.
Sněm. akt. Sládek (čte):
Poslanec pan Nedoma petici místní školní rady v Pacově za zvýšení subvence na stavbu školy.
Nejv. marš.: Budžetní komisi.
Landt. -Akt. Sládek (liest):
Abg. Herr Dr. Wiener Petition der israel. Kultusgemeinde in Brandeis a. E. um Schulsubvention.
Oberstlandmarschall: Der Budgetcommission.
Sněm. akt. Sládek (čte): Poslanec pan Seigerschmidt petici okresn. výboru Benateckěho za upravení řeky Labe. Nejv. marš.: Petiční komisi.
Landt. -Akt. Sládek (liest):
Abg. Herr Schlesinger Petition des BezirksAusschußes Tannwald um Verbot des Verkehrs der mit Hunden bespannten Fuhrwerke auf öffentl. Straßen.
Oberstlandmarschall: Der PetitionsCommission.
Sněm. akt. Sládek (čte):
Poslanec pan Pražák petici okresn. výboru v Roudnici za změnu některých ustanovení zákonů školních.
Nejv. marš.: Školské komisi.
Sněm. akt. Sládek (čte):
Poslanec pan hrabě Harrach petici učitelského sboru na ovocnickém a vinařském ústavu v Troji za přiřknutí nároků na pensi.
Nejv. marš.: Komisi pro záležitosti zemědělské.
Sněm. akt. Sládek (čte):
Poslanec pan hrabě Harrach petici obce Sklenořické za povolení podpory na stavbu školy.
Nejv. marš.: Budžetní komisi.
Sněm akt. Sládek (čte):
Poslanec pan Hevera petici profesora Studničky za subvenci na udržování a zvelebování listů průmyslových.
Nejv. marš.: Budžetní komisi.
Sněm. akt. Sládek (čte): Poslanec pan Hevera petici obce Hradiška za upravení řeky Labe.
Nejv. marš.: Petiční komisi.
Sněm. akt. Sládek (čte):
Poslanec pan Dr. Radímský petici místní školní rady v Poděbradech za přeložení tamnější školy do I. třídy služného.
Nejv. marš.: Školské komisi.
Sněm. akt. Sládek (čte):
Poslanec pan Dr. Skopec petici města Brandýse n. L. o zamítnutí vládní předlohy, týkající se vydržování škol měšťanských.
Nejv. marš.: Školské komisi.
Sněm. akt. Sládek (čte):
Poslanec pan Schöne petici obce Pelhřimovské o zamítnutí vládní předlohy o vydržování škol měšťanských.
Nejv. marš.: Školské komisi.
Sněm. akt. Sládek (čte): Poslanec pan Dr. Kučera petici obce Svemyslice za upravení břehů Labských. Nejv. marš.: Petiční komisi,
Sněm. akt. Sládek (čte): Poslanec pan Dr. Žák petici obce Pardubické za totéž.
Nejv. marš.: Téže komisi.
Sněm. akt. Sládek (čte):
Poslanec pan Morávek petici obce Sezemic, Pohřebačka, Kunětic, Hrobic, Lany, Sínojedy, Svítkov, Dražkov, Dříč, Lhotka, Rosice, Raby, Trnová, Hradišt, Vysoká, Opatovice, Lukovná, Bukovina, Němčice a Brozany za totéž.
Nejv. marš.: Téže komisi.
Sněm. akt. Sládek (čte):
Poslanec pan Hevera petici hosp. spolku v Bernardicích o zařízení zemské pojišťovny proti ohni.
Nejv. marš.: Petiční komisi.
Sněm. akt. Sládek (čte):
Poslanec pan Neubauer petici obce Popovice (okr. Benešov) za opatření, aby okresní silnice od Lišna na Popovice aneb z Postupic na Popovice vystavěna byla.
Nejv. marš.: Téže komisi.
Sněm. akt. Sládek (čte):
Poslanec p. Dr. Jul. Grégr petici politick. spolku v Praze za změnu a doplnění školních zákonů ze dne 24. února 1873, 19. února 1870 a minist. nařízení ze dne 13. května 1876.
Nejv. marš.: Školské komisi.
Landt. -Akt. Sládek (liest):
Abg. Herr Ziegler Petition des Bezirksausschußes Hartmanitz um Subvention zur Reconstruction der Bezirksstraßen.
Oberstlandmarschall: Der Budgetcommission.
Sněm. akt. Sládek (čte):
Poslanec pan Dr. Prachenský petici rady hl. města Prahy k přeměně obecních půjček na nové 5perc. dlužné úpisy a za povolení nové vypůjčky do výše 384. 150 zl.
Nejv. marš.: Komisi pro obecní a okresní záležitosti.
Landt. -Akt. Sládek (liest):
Abg. Herr Rasp Petition der Sadtgemeinde Plan um Aufhebung der Ministerialverordnung betreffend den Gebrauch der Landessprachen in Aemtern.
Oberstlandmarschall: Der zu diesem Zwecke bestellten Commission.
Landt. -Akt. Sládek (liest):
Abg. Funke Petition der Stadtgemeinde Lobositz und Dauba um dasselbe.
Oberstlandmarschall: Derselben Commission.
Landt. -Akt. Sládek (liest):
Abg. Herr Ziegler eine gleiche Petition des Bezirksausschußes Hartmanitz.
Oberstlandmarschall: Derselben Commission,
LandI. -Akt. Sládek (liest):
Abg. Herr Aßmann die Petit. des Bezirksausschußes Böhm. -Zwickau um dasselbe.
Oberstlandmarschall: Derselben Commission.
Landt. -Akt. Sládek (liest):
Abg. Herr Gahler eine ähnliche Petition der Gemeinde Reichenberg.
Oberstlandmarschall: Derselben Commission.
Landt. -Akt. Sládek (liest):
Abg. Herr Dr. Aschenbrenner Petition der Gemeinde Alt- u, Nieder-Ehrenberg um dasselbe.
Oberstlandmarschall: Derselben Commission.
Landt. -Akt. Sládek (liest):
Abg. Herr Kögler Petition der Stadtgemeinde Aussig um dasselbe,
Oberstlandmarschall: Derselben Commission,
Die Budgetcommission halt morgen Samstag den 26. Juni um 8 Uhr Früh eine Sitzung ab.
Nám. nejv. marš.: Budžetní komise bude odbývati zítra 26. června o 8. hod. ráno sezení a zvou se páni členové k ní.
Oberstlandmarschall: Wir gehen zur Tagesordnung über.
Der erste Gegenstand ist der Landesausschuße Bericht, betreffend die Wahl des Abgeordneten der Städte Trautenau-Braunau-Politz.
Nám. nejv. marš.: První předmět denního pořádku dnešního je zpráva zemského výboru o volbě poslance do sněmu pro volební okres města Trutnova, Broumov a Police.
Der Berichterstatter ist der L. - A. - Berichterstatter Dr. Schmeykal.
Berichterst. Dr. Schmeykal: Am 19. September 1878 wurde die Wahl eines Abgeordneten für den Städtebezirk Trautenau-Braunau-Politz vollzogen. Es sind von 834 erschienenen Wählern 357 Stimmen für Herrn Stephan Kopper, 352 für Herrn Karl Schöffel, 129 Stimmen für den Herrn Abt Rotter in Braunau abgegeben worden.
Es ergibt die Wahl also, daß von den genannten Gewählten keiner die vorgeschriebene absolute Majorität erlangt hat; in Folge dessen ist zu einem zweiten Wahlakt geschritten worden und dabei ergab sich das ziffermäßige Resultat, daß Herr Stephan Kopper 423, Herr Karl Schöffel 384, Herr Abt Rotter 9 Stimmen erhielt, so daß auf Herrn Stephan Kopper sich allerdings die legale absolute Majorität vereinigte.
Es Sind jedoch gegen seine Wahl Proteste überreicht worden und es stützen sich diese Proteste auf zwei Umstände; einmal darauf, daß behauptet wurde, es seien zur Wahl Personen in solcher Zahl zugelassen worden, welche das Wahlrecht nicht genießen, daß dadurch die Wahl selbst alterirt Wurde; ein zweiter Grund, auf welchen sich die Proteste stutzen, war der, daß von Seite der Gemeindevertretung und von Seite der Gemeindebediensteten in nicht correcter Weise für Herrn Kopper, welcher zugleich Bürgermeister in Trautenau ist, agitirt worden sei.
Ueber diese Protesteingaben sind nun die vorschriftsmäßigen Erhebungen gepflogen worden und diese haben ergeben, daß die angeführten Protestgründe sich nicht rechtfertigen lassen und nicht zu dem Ergebniß einer Annullirung der Wahl führen können, weil insbesondere, was die vorgeworfene Agitation betrifft, durch die Erhebungen diese entschieden dementirt worden ist, und was die Anfechtung einzelner Wahlstimmen betrifft, selbst wenn man in einzelnen Fallen darauf eingeht, doch nicht diese Tragweite dabei gewonnen werden kann, um die Ziffer der absoluten Majorität, welche der Herr Stephan Kopper auf sich vereinigte, unter das Vorgeschriebene Niveau sinken zu lassen.
Auf Grundlage dieses Aktenverhältnisses stellt der Landesausschuß den Antrag, der h. Landtag wolle die Wahl des Abg. Stephan Kopper agnosciren und denselben zum Landtage zulassen.
In formeller Beziehung aber wird beantragt, diesen Bericht der Commission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten zuzuweisen.
Nám. nejv. marš.: Komise navrhuje, aby se věc ta odkázala komisi pro obecní a okresní záležitosti.
Nejv. marš.: Žádá někdo za slovo?
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.
(Stane se).
(Geschieht).
Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Commission für die Regierungsvorlage des Gesetzes, betreffend Abänderung mehrerer Bestimmungen der Landtagswahlordnung.
Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva komise pro vládní předlohu osnovy zákona, kterým se mění některá ustanovení řádu volení do sněmu.
Oberstlandmarschall: Berichterstatter der Majorität ist Dr. Herbst.
Berichterstatter der Minorität Dr. Rieger.
Ehe wir zum Gegenstande überhaupt übergehen, zeige ich dem hohen Hause an, welche Redner sich gemeldet haben.
Für den Kommissionsbericht Graf Mannsfeld, Fürst Schönburg, Karl Ritter v. Limbeck, Freiherr v. Scharschmidt, Herr v. Plener, Dr. Schmeykal.
Gegen den Commissionsbericht der Majorität Hr. Zeithammer, Hr. Dr. Eduard Grégr, Hr. Franz Jeřábek, Hr. Kořan, Hr. Dr. Vašatý und Graf Harrach.
Nám. nejv. marš.: Co řečníci dali se zapsati k tomuto předmětu a to sice pro návrh většiny komise J. Exc. p. hrabě Mannsfeld, kníže pan Schönburg, svob. pan Scharschmidt, pan z Plenerů a pan Dr. Schmeykal.
Proti návrhu pan Zeithammer, pan Dr. Eduard Grégr, pan Dr. František Jeřábek, pan Kořán, pan Dr. Vašatý a J. J. pan hrabě Harrach.
Oberstlandmarschall: Ich ertheile dem Berichterstatter Dr. Herbst das Wort.
Berichterstatter Dr. Herbst: Da sich der Bericht schon längere Zeit gedruckt in den Händen der Mitglieder des hohen Landtages befindet, so werden die geehrten Herrn wohl damit einverstanden sein, wenn ich denselben nicht vorlese, und eben so glaube ich das Einverständniß voraussetzen zu dürfen, wenn ich mich enthalte vorläufig nochmals die Gründe, welche in dem gedruckten Berichte der Commission enthalten sind, darzulegen und mir vielmehr vorbehalte, am Schluße der Debatte auf die Einwendungen zurückzukommen, welche gegen den Bericht und Antrag der Majorität bereits erhoben wurden oder im Laufe der Debatte erhoben werden, und vorläufig mich darauf beschranke, den Antrag der Commission vorzutragen, welcher lautet:
Der h. Landtag wolle beschließen: Ueber den Gesetzentwurf betreffend die Abänderung mehrerer Bestimmungen der Landtagswahlordnung für das Königreich Böhmen wird zur Tagesordnung übergegangen.
Sněm. akt. Sládek: Komise činí návrh: Slavný sněme račiž se usnésti takto:
O návrhu zákona týkajícího se změny některých ustanovení řádu volení do sněmu království Českého přechází se k dennímu pořádku.
Nám. nejv. marš.: Zpravodaj menšiny má slovo.
Posl. Dr. Rieger: Já si zůstavuji taktéž slovo na konec debaty.
Oberstlandmarschall: Se. Excellenz der Statthalter hat das Wort.
Statthalter Freiherr von Weber: Ich erlaube mir zur Besprechung der Gesetzvorlage zu Schreiten, welche die Regierung zum Zwecke der Aenderung mehrerer Bestimmungen der Landtagswahlordnung in diesem h. Hause eingebracht hat. Es enthält zwar der ausführliche Motivenbericht, welcher diesem Gesetzentwürfe beigefügt wurde, eine Darstellung der Gründe sowohl, welche die Regierung bestimmt haben in dieser Angelegenheit die Iniciative zu ergreifen, als auch die meritorische Begründung der einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfes selbst; nichtsdestoweniger aber Scheint es mir nothwendig hier nicht nur auf diese Gründe zurückzukommen Sondern auch dasjenige zu erörtern, was seit der Einbringung der Gesetzesvorlage zu Tage getreten ist, beziehungsweise gegen dieselbe vorgebracht wurde.
Was nun zuvörderst die historische Darstellung der Versuche betrifft, welche im Laufe von 17 Jahren in diesem hohen Hause gemacht wurden, um eine Aenderung der Landtagswahlordnung herbeizuführen, so will ich die Geduld des h. Hauses durch eine Wiederholung derselben nicht in Anspruch nehmen; von Wesenheit aber enscheint es mir, den gewiß wichtigen Umstand hervorzuheben, daß das h. Haus - auch in Seiner gegenwärtigen Zusammensetzung - die Frage der Aenderung der Landtagswahlordnung in Erwägung gezogen und tu der Sitzung vom 18. Oktober 1878 den Beschluß gefaßt hat, es sei der Landesausschuß zu beauftragen "dem Landtage mit thunlichster Beschleunigung neuerliche Vorlagen zu einer umfassenden Revision der Landtagswahlordnung vorzulegen, wobei die bereits früher von dem Landtage in dieser Richtung erlassenen Aufträge zu befolgen und sowohl die vorliegenden Commissionsanträge als auch die im Schooße des Landtages seither angeregten Fragen an der Hand und unter Vorlage eines erschöpfenden statistischen Materials in Erwägung zu ziehen sind. "
In Folge dieses Beschlußes hat die Regierung über Aufforderung des hochlöbl. Landesausschußes ein umfassendes und ansehnliches statistisches Materiale nach allen Richtungen der im hohen Landtage vertretenen Interessengruppen gesammelt und dasselbe nicht nur dem hohen Landesausschuße zur Verfügung gestellt, sondern auch zum Gegenstande ihres eigenen Studiums gemacht.
Die Regierung kam hiebei zu der Ueberzeugung, daß sowie einerseits an dem Prinzipe der Interessenvertretung keine Aenderung vorgenommen werden könne, ohne das Wesen der ganzen parlamentarischen Organisation zu erschüttern, dennoch andererseits innerhalb dieser Interessengruppen ohne Schädigung jenes Prinzipes Aenderungen möglich ja auch wünschenswerth seien.
Insbesondere aber erschien der Regierung der Wahlmodus innerhalb der Interessengruppe des Großgrundbesitzes einer Reform bedürftig, indem sie es für einen Uebelstand ansah, daß in dieser Gruppe durch eine noch so geringe Majorität von Wahlstimmen eine oder die andere der Parteien, welche eben in dieser numerisch so ziemlich gleich vertreten sind, von der Vertretung in dem hohen Landtage ganz und gar ausgeschlossen werden. Und den Hauptgrund dieses Uebelstandes erblickt die Regierung in dem Umstande, daß nach der Bestimmung der gegenwärtigen Wahlordnung die Wählerklasse des nicht fideikommissarischen Großgrundbesitzes eine Anzahl von Abgeordneten zu wählen hat, welche beinahe den vierten Theil der Gesammtanzahl der Abgeordneten des Landtages erreicht. Um nun diesem Uebelstande zu steuern, entschied sich die Regierung für das Mittel, bei Festhaltung der Gesammtanzahl der vom Großgrundbesitze zu wählenden Abgeordneten, innerhalb dieser Gruppe eine größere Anzahl von Wahlkörpern vorzuschlagen, und für diese einzelnen Wahlkörper eine veränderte Anzahl von Abgeordneten zu bestimmen.
Hiedurch eben soll der Beherrschung der einen Partei durch die andere abgeholfen und jeder dieser Parteien die Möglichkeit geboten werden sich durch ihre Anhänger in dem Vertretungskörper vertreten zu sehen.
In Betreff des Steuercensus acceptirte die Regierung die von der Landtagscommission des Jahres 1876 proponirte geringste Steuersumme von 300 fl. Gesammt-Realsteuer, worunter mindestens 250 fl. Grundsteuer inbegriffen Sein müssen, und glaubte diese Summe auch deshalb festhalten zu sollen, weil selbst mit Rücksicht auf die bevorstehende Grundsteuerregulirung eine Veränderung der gegenwärtigen Zahl der Wahlberechtigten höchstens eine minimale sein kann. Den Schwerpunkt der Vorlage aber legte die Regierung in den im §. 1 der Gesetzesvorlage aufgestellten Grundsatz, daß die Interessengruppe der Großgrundbesitzer in 6. Wahlkörpern zu wählen hat, und daß hiernach die Zahl der Abgeordneten auf 6 Wahlkörper zu vertheilen sei.
Was nun den ersten Wahlkörper betrifft, Welchen die Regierung in ihrer Vorlage proponirte, so wurden in demselben sämmtliche Besitzer von fideikommissarischen Gütern und jene Besitzer von Allodgütern aufgenommen, welche eine Steuersumme von mindestens 10, 000 fl. entrichten.
Die Regierung ist nämlich der Ansicht, daß diese zwei Kategorien von Großgrundbesitzern so ziemlich dieselben Interessen vertreten, nämlich die Stabilität des Besitzes einerseits und die Höhe der Steuerleistung andererseits.
Wenn auch diese beiden Momente der Stabilität und der Steuerzahlung nicht bei allen Fideicommißbesitzern und bei allen eine Steuer von wenigstens 10. 000 fl. zahlenden Allodbesitzern ausnahmslos und gleichzeitig zutreffen, so ist dies doch im Großen und Ganzen der Fall, und es zeigt ein Blick auf das dem Motiven-Berichte beiliegende Verzeichniß Iit. B, daß die eine Steuersumme von mindestens 10, 000 fl. zahlenden, und bis zu einer Steuersumme von mehr als 80, 000 fl. aufsteigenden Allodgüter und Allodgüterkomplexe seit Menschengedenken mit wenigen Ausnahme sich im Besitze derselben Familien befinden, somit das Merkmal der Stabilität an sich tragen.
Aus welchen Gründen für den ersten proponirten Wahlkörper die Zahl von 32 für die übrigen 5 Wahlkörper von 38 Abgeordneten in Aussicht genommen wurde, ist in dem Motivenberichte ziffermäßig veranschaulicht.
Es wurde hiebei einerseits die Zahl der Wahlberechtigten, andererseits die Steuersumme in Anschlag gebracht. Wahrend die Zahl der Wahlberechtigten im Fideicommißbesitze und im Besitze der mit mindestens 10. 000 fl. Steuern belegten Allodgüter 100 und die Steuersumme derselben 2, 803. 431 beträgt, erreicht die Steuersumme der übrigen wahlberechtigten Güter nur einen Betrag von 1, 041. 249, die Zahl der wahlberechtigten dagegen 462.
Die Combinirung der Zahl der Wahlberechtigten einerseits und der Steuersumme andererseits ergibt die oben erwähnte Zahl von 32 für den ersten Wahlkörper, von 38 Abgeordneten für die übrigen 5 Wahlkörper.
Diese letzten 5 Wahlkörper wurden einzeln in Wahlbezirke vertheilt, welche sich an die gegenwärtige Eintheilung des Landes nach politischen Bezirken und nach den für die Ueberwachung dieser Bezirke festgesetzten 13 Verwaltungsgebieten anschließen.
Dies der Hauptinhalt des Gesetzentwurfes.
Ich übergehe nun zur Besprechung des Berichtes, welchen die zur Vorberathunng desselben eingesetzte Commission hierüber dem hohen Hause erstattet hat,
Der Bericht hebt im Eingange hervor, daß zwar die Regierung zunächst berufen sei unter den obwaltenden Verhältnissen eine Reform der Landtagswahlordnung durch ihre Initiative anzubahnen, daß jedoch so hochwichtige Reformen in gedeihlicher Weife nur durch das Zusammenwirken von Regierung und Vertretung zu Stande kommen können.
Die Richtigkeit dieser Behauptung erkennt die Regierung vollkommen an und sie hat auch bei der Einbringung der Vorlage nichts Anderes bezielt.
Insoferne aber in dem Berichte die Behauptung aufgestellt wird, daß ein ersprießliches Zusammenwirken auf diesem Gebiete von dem Vertrauen zu der Regierung abhängig sei, so muß darauf entgegnet werden, daß es sich im vorliegenden Falle durchaus um keine Vertrauensfrage.
Sondern nur um eine rein sachliche Frage und zw. insbesondere und im Wesentlichen darum handelt:
1. Ob die Landtagswahlordnung für das Königreich Böhmen reformbedürftig fei und
2. falls diese Frage bejaht wird, in welchem Sinne eine Reform durchzuführen sein werde.
Daß die erste Frage bejaht werden müsse, ist durch die in dem Motivenberichte auseinandergesetzte Darstellung der Geschichte der Reformverhandlungen, die nunmehr Seit beinahe 2 Decennien dauern, außer Zweifel gestellt und es konnte die Regierung bei der Einbringung dieser Vorlage auch nicht voraussetzen, daß sich der hohe Landtag der Anerkennung der Reformbedürftigkeit der Landtagswahl-Ordnung verschließen werde. (Bravo. )
Was nun die zweite Frage betrifft, so hat sich die Regierung darauf beschrankt, die obwaltenden Verhältnisse objectiv darzulegen und auf Grund derselben Anträge an das hohe Haus zu stellen und die Regierung glaubt, daß es nunmehr Sache der hohen Landesvertretung wäre, diese Verhältnisse und Anträge einer Prüfung und Untersuchung zu unterziehen und auf Grund des Resultates derselben die nothwendig erscheinenden Abänderungen zu beschließen.
Die verehrliche Commission hat jedoch ohne die Reformbedürftigkeit der Landtagswahlordnung in Abrede zu stellen, positive Antrage in dieser Beziehung nicht erstattet, sondern sich den Bestimmungen des von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurfes gegenüber lediglich ablehnend verhalten.
Ich übergehe nun zu den Einwendungen, welche eben gegen die Bestimmungen der Regierungsvorlage gemacht wurden.
Es wird der Regierung zunächst der Vorwurf gemacht daß die Motive es als ein wesentliches Gebrechen der dermal geltenden Wahlordnung erklären, daß in der Gruppe der Fideicommißbesitzer 16 und in der Gruppe des nichtsideicommissarischen Großgrundbesitzes 54 Vertreter auf einmal mit absoluter Majorität zu wählen sind, und daß demungeachtet in der Vorlage, welche doch die Abhilfe dieses Gebrechens bezwecke, die Zahl der von der Gruppe der Fideicommißbesitzer mit absoluter Mehrheit und in einem Wahlakte zu wählenden Abgeordneten nicht etwa vermindert, sondern von 16 auf 32 erhöht, also verdoppelt Werden soll.
Diesem Vorwurfe liegt offenbar eine nicht richtige Auffassung der im Motivenberichte enthaltenen Darstellung zu Grunde.
Wie nämlich aus diesem Berichte, insbesondere aus der ersten Alinea Seite 18 hervorgeht, hat die Regierung das Hauptgewicht darauf gelegt und als ein wesentliches Gebrechen der gegenwärtigen Landtagswahlordnung den Umstand bezeichnet, das in der nichtfideicommissarischen Wählerklasse des Großgrundbesitzes 54 Abgeordnete auf einmal gewählt werden und hat zugleich dargethan, daß diese Cumulirung einer so großen Anzahl von Abgeordneten auf eine Wählergruppe den Grundsätzen des Repräsentationssystems nicht entspreche, indem gerade die Besitzer der Allodgüter nicht durchwegs gleichartige Interessen vertreten und auch in Bezug der Steuerleistung sehr verschieden sind.
Diesem Mangel sucht die Regierung durch ihre Vorlage thunlichst abzuhelfen, indem zwar dem ersten Wahlkörper eine größere Anzahl von Abgeordneten als bisher zugewiesen, dagegen eine überwiegende Anzahl von Abgeordneten auf die übrigen 5 Wahlkörper vertheilt wurde. Wenn in dem Motiven-Berichte auch des Umstandes erwähnt wird, daß die Gruppe der Fideicommißbesitzer 16 Abgeordnete zu wählen hat, so geschah dies unter gleichzeitiger Hervorhebung des Uebelstandes, daß in der anderen Gruppe 54 Abgeordnete auf einmal zu Wahlen sind. Hatte es sich lediglich darum gehandelt, daß die Zahl von 16 Abgeordneten von einer Wahlergruppe gewählt wird, so hätte sich die Regierung dadurch allein nicht bestimmt finden können, dem hohen Hause eine auf die Abänderung dieser Bestimmung abzielende Vorlage zu machen.
Es ist daher eine völlige Verkennung der Absichten der Regierung, wenn auf die Zahl 16 das Hauptgewicht gelegt und der Regierung dieserhalb eine Inconsequenz zum Vorwurfe gemacht wird.
Auch verliert durch diese Aufklärung die in dem Kommissionsberichte weiter vorkommende Einwendung in Betreff der unmotivirten Verdoppelung der vom ersten Wahlkörper zu wählenden Vertreter an Sich jede principielle Bedeutung.
Ich übergehe zu einer weiteren Ausführung des Commissionsberichtes. Dieser Bericht geht von der Voraussetzung aus, daß die dermalige Gesammtsteuer des Fideicommisses mit Einrechnung der Steuern vom Allodialbesitze des Fideicommißbesitzes, also der Gesammtsteuerbetrag von 1, 840. 594 fl. 8 1/2 kr. bei einer Anzahl von 56 Wahlberechtigten als Basis für die Beurtheilung des Verhältnisses der von der Regierung für den ersten Wahlkörper beantragten Vermehrung gegenüber der, von dem gegenwärtigen Fideicommißkörper zu wählenden Anzahl von Abgeordneten anzunehmen fei, und bringt der obigen Gesammtsteuersumme gegenüber, bei Berechnung der Anzahl der Vertreter für den neuen ersten Wahlkörper nur die Steuersumme von 962. 836 fl. 24 kr. in Anschlag, welche diesem Wahlkörper durch die Einreihung von 44 höchstbesteuerten Wahlberechtigten aus dem Allod zuwächst. Diese Anschauung und die hierauf gegründete Berechnung halt die Regierung für eine irrthümliche. Wird das Fideicommiß als solches nach seinem