Úterý 8. øíjna 1878

wird es geben, um bei Gutsfeilbietungen den Werth und den Umfang des Gutes, Welches zur Feilbietung gelangt, zu bestimmen ?

Der Nachteil und die Gefallen, welche somit dieses Gesetz in seiner jetzigen Fassung bringt, sind evident. Wir nehmen uns in Oesterreich mit Vorliebe und vielleicht mehr als zuträglich ist, die Gesetzgebung der Nachbarstaaten zum Muster, aber wir haben das besondere Unglück, daß wir das Gute, was in den Gesetzgebungen der Nachbarstaaten ist, oft übersehen. Ich verweise nur auf die preußische Grundbuchsordnung. Die preußische Grundbuchsordnung enthält in ihren §§. 4 u. 10 folgende Bestimmungen daß Gegenstand der Eintragung auch die Größe und die Grundsteuer, der Reinertrag oder Nutzwerth des Grundstückes bildet und erklärt weiter (§. 10), daß auf Antrag des Eigentümers der Erwerbungspreis, der Schätzungswerth nach öffentlicher Taxirung und bei Gebäuden die Feuerversicherungssumme mit Angabe des Datums bildet.

Meine Herren ! Das was im preußischen Grundbuchsgesetze steht, ist das, was wir verlangen, ist das, was die Bevölkerung von der heimatlichen Gesetzgebung verlangt, das hätten wir einfach reproduziren können. Wir brauchen auch nicht so weit zu gehen, wir brauchen nur den Blick zu werfen auf das ungarische Grundbuchsgesetz.

Die ungarische Grundbuchsordnung hat dieselben Grundsätze. Es ist unbedingt ein peinliche Sache jüngst gegebene Gesetze zu verändern Aber, meine Herren, wo es einmüthiger Wunsch der Bevölkerung ist, eine Aenderung des Gesetzes herbeizuführen, wo es wie hier geradezu darauf abgesehen ist, eine Verbesserung des Gesetzes herbeizuführen, da, meine Herren, dürfen wir nicht zurückschrecken. Die Gesetze sind für das Volk, die Gesetze Sollen dein Bedürfniß des Volkes entsprechen, ist diesem nicht der Fall, so find es eben schlechte Gesetze.

Es wurden Zweifel erhoben, ob es bei dem Umstände als die neue Anlegung der Grundbücher bereits im Zuge ist, noch durchführbar wäre, das Flächenausmaß und den Werth der Realität einzutragen.

Meine Herren, ich glaube, das ist unbedingt zu bejahen.

In Fragen, welche das Wohl der Bevölkerung betreffen, gibt es nie ein Zuspät.

Verbesserungen müssen. immer möglich sein, wenn sie dem Bedürfniß entsprechen.

Der Antrag, den ich gestellt habe, ist auch leicht durchführbar, denn die Grundbuchsoperate sind so beschaffen, daß die Zutragung des Flächenausmaßes und des Werthes der Realität leicht bewirkt werden kann. Im Schlimmsten Falle wird bei dem verschwindend geringsten Theile der Grundbuchsoperate eine Neu-Ausfertigung erfolgen müssen,

Auch davor dürfen wir nicht zurückschrecken und keine Bedenken tragen, denn es handelt sich hier um ein Werk, welches die Grundlage für die Besitz- und Verkehrsverhältnisse bezüglich der Immobilien für viele Generationen bilden soll.

Es könnte noch eingewendet werden, daß in Folge der Aufnahme des Flächenmaßes in das Grundbuch vielleicht die Aufassung Raum gewänne, daß das Grundbuch eine gewisse Garantie für den Rauminhalt, der darin angegeben ist, gewahren Solle, diese Anschauung ist auch unrichtig, denn das Grundbuch kann nichts mehr gewährleisten, als daß eine Eintragung auf Grund bestimmter Urkunden erfolgt ist.

Ob diese Urkunde nun richtig oder falsch ist, kömmt weiter nicht zu Anschlag. Dem Grundbuchsrichter ist es auch noch möglich, bei Differenzen durch Abweisung der Parteien diese zu Verhalten, Verifizirungen vorzunehmen.

In Böhmen, wo es früher bestand, daß das Flächenmaß und der Werth des Grundstückes Aufnahme fand, ist es nie vorgekommen, daß jemand vom Staate Garantie für den angegebenen Flächeninhalt verlangte. Es wird auch später nicht vorkommen, hierüber können wir beruhigt sein.

Bei Käufen wird in den Kaufverträgen ausdrücklich aufgenommen, daß der Verkäufer für das Ausmaß nicht haftet, und wenn noch Zweifel bestehen sollten, können wir ja in das Gesetz diejenigen Bestimmungen aufnehmen, welche die ungarische Grundbuchsordnung enthalt, so daß niemand den Wahn hegen könne, daß der Staat Garantie zu leisten hatte für das Ausmaß. Die ungarische Grundbuchsordnung enthalt nämlich im § 51 die Bestimmung, daß das Besitzblatt nicht bürgt für die Richtigkeit der äußeren Merkmale, Eigenschaften und Flächenmaß der auf demselben bezeichneten Parzellen.

Meine Herren, ich will nicht länger ermüden, und nachdem ich nachgewiesen zu haben glaube, daß die Aufnahme des Flächenmaßes und des Werthes der Grundstücke in die neu anzulegenden Grundbücher durchführbar ist, nachdem ich nachgewiesen habe, daß es allgemeiner Wunsch der Bevölkerung ist, daß die Aufnahme des Flächenmaßes und des Werthes der Grundstücke im Grundbuche erfolge, erlaube ich mir, meinen Antrag wärmstens zu empfehlen und bitte, denselben anzunehmen. (Bravo !)

In formeller Beziehung erlaube ich mir den Antrag zu stellen, daß mein Antrag jener Commission zugewiesen werde, welche über den Antrag des Abgeordneten für Schönlinde, Nixdorf, Zeidler eingesetzt Werden soll.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu dem formellen Antrage das Wort ?

Žádá nìkdo za slovo?

Ich schreite zur Abstimmung.

Der Antrag des Abgeordneten H. Dr. Zunterer geht dahin, daß sein Antrag jener Commission zur Berathung zugewiesen werde, welche vermöge Landtagsbeschlußes in Grundbuchsangelegenheiten destellt ist.

Nám. nejv. marš.: Poslanec p. Dr. Zunterer, pokud se týèe formálního pojednání navrhuje, aby jeho návrh pøikázán byl komisi, která voliti se má k pøedbìžné poradì o vìcech knìh pozemkových.

Nejv. marš.: Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku!

Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.

(Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Ich habe Folgendes zur Kenntniß der hohen Versammlung zu Bringen:

Die Budgetkommission hält morgen Mittwoch Vormittags um 10 Uhr eine. Sitzung,

Nám. nejv. marš.: Budžetní komise sejde se k sezení zítra ve støedu dne 9. øíjna o 10. hodinì dopoledne.

Oberstlandmarschall: Die Hypothekenbankkommission hält morgen Mittwoch in den Lokalitäten des L, -A, Dep. Nr. 5 eine Sitzung um 10 Uhr Vormittags.

Nám. nejv. marš.: Komise pro záležitosti hypoteèní banky odbývati bude zítra ve støedu dne 9. øíjna v místnostech zemského výboru è. 5. sezení o 10. hodinì dopolední.

Oberstlandmarschall: Die Landeskulturkommission hält Donnerstag den 10. Oktober um 9 Uhr früh eine Sitzung.

Nám. nejv. marš.: Komise pro záležitosti zemìdìlské odbývati bude ve ètvrtek 10. øíjna o 9. hodinì dopoledne sezení.

Oberstlandmarschall: Wir kommen nun zum L. -A. --Bericht über die Eingaben mehrerer Gemeinden um Bewilligung zur Einhebung von Gebühren bei der Aufnahme in den Heimatsverband.

Nám. nejv. marš.: V jednaní pokraèuje se se zprávou zemského výboru o žádosti více obcí za, povolení k vybírání poplatkù za pøijetí do svazku domovského.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist Hr. L. -A. -Beisitzer Dr. Ritter v. Wiener.

Ich ersuche ihn den Bericht vorzutragen.

Dr. Ritter v. Wiener: Es handelt sich, h. Landtag, um die Bewilligung von Heimatsgebühren. Im Ganzen wird der Antrag gestellt,, in formeller Beziehung, daß in die Vollberathung eingegangen werden möge.

(Nach) einer Besprechung mit Sr. Durchlaucht dem Herrn Oberstlandmarschall, fortfahrend: )

Oberstlandmarschall (läutet),

Dr. R. v, Wiener: Der Landesausschuß beehrt sich die instruirten Gesuche mehrerer Gemeinden um die Bewilligung zur Einhebung von Gebühren für die ausdrückliche Aufnahme in den Heimatsverband nebst der Bezüglichen, die Beschlüße des Landesausschußes enthaltenden Uibersichtstabelle 2/2 im Grunde des §. 9 des Gesetzes vom 3. Dezember 1863 dem hohen Landtage zur verfassungsmäßigen Behandlung mit dem Antrage vorzulegen: Der hohe Landtag geruhe folgendes Gesetz zu beschließen. Uiber Antrag des Landtages meines Königreiches Böhmen finde ich nachstehenden Gemeinden die Einhebung einer Gebühr für die ausdrückliche Aufnahme in den Heimatsverband zu Bewilligen: Der Gemeinde Modøic, Wodìrad, Postitz, Chotìtov, Benátek, Wráž, Maschendorf, Pøikrý, Roztok, Rozstáni, Tuøi, Tøtenic, Rudelsdorf, AltKolin, Krchleb, Skvorec, Husinec, Geiersberg, Kaaden, Wosek, Dönis, Swratka, Grünwald, Oberberzdorf, Vodalnovic, Zdárek, Kunersdorf, UnterCerekve, Fischern, Hohenbruck, Tøebešic, Birkigt, Bruch,. Nepøevas, Jenschowitz-Martinitz, Konrads, Brannau, Johannesthal, Ronow, Schönbach und der Gemeinde Libau. Da dieser Bericht noch nicht in Druck gelegt ist, so erlaube ich mir den Antrag zu stellen, diesen Bericht des Landesausschußes der Commission für Bezirks und Gemeindeangelegenheiten zur Vorberathung zu übergeben.

Snìm. sekr. Schmidt:

Pan zpravodaj èiní návrh, aby zpráva zemského výboru s navrženým zákonem byla pøikázána komisi pro obecní a okresní záležitosti k poradì a podání zprávy.

Nejv. marš.: Žádá nìkdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort?

Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku.

Welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.

(Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

L. A. -Bericht über die Eingabe des Stadt rathes Prag, um Erlassung eines Gesetze, durch welches die Prager Stadtgemeinde ermächtigt werbe, das Baustellviereck längs der verlängerten Hybernergasse zu verkaufen.

Nám. n e j v. marš.: Zpráva zemského výboru o žádosti mìstské rady král. hlav. mìsta Prahy za vydání zákona zemského, jímž by obec pražská oprávnìna byla odprodati ètverhran staveništì podál prodloužené ulice Hyberòácké.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist derselbe.

Dr. R v. Wiener: Anläßlich zweier Gesuche der Prager Stadtgemeinde um Bewilligung zur Veräußerung einiger ehemals fortificatorischer, nunmehr der Prager Stadtgemeinde gehörigen Grundstücke hat der hohe Landtag auf Grund des diesfals von der Bezüglichen Landtagscommission erstatteten Berichten in der Sitzung vom 20. April

1877 außer dem seither mit allerh. Entschließung bereits allerh. sanctionirten Gesetzentwurfe, womit die Bewilligung zur Veräußerung einiger minder bedeutenden Bauparzellen bewilligt wurde, noch mehrere Beschlüße gefaßt, welche in den Landtagsprotokollen niedergelegt find. In Ausführung dieser Beschlüsse wurden dieselben zunächst seitens des Landtagspräsidiums Sr. Exc. dem Herrn Statthalter mit dem Ersuchen mitgetheilt, die gefaßte Resolution der hohen k. k. Regierung zur Kenntniß Zu bringen; ferner wurde vom Landesausschuße außer der erfolgten Verständigung des Prager Stadtrates die k. k. Statthalterei ersucht, dieselbe möge zum Zwecke der Abänderung des dortseits genehmigten Regulirungsplanes die nöthigen Einleitungen treffen und mit Rücksicht auf das dem Landesausschuße aufgetragene Einvernehmen mit der k. k. Statthalterei den Landesausschuß von den in dieser Richtung dortseits getroffenen Maßnahmen in Kenntniß setzen, insbesondere demselben auch die Intervention bei der voraussichtlich in dieser Angelegenheit abzuhaltenden Commission ermöglichen. In Folge der diesfalls an den Prager Stadtrath ergangenen Verständigung hat derselbe dem Landesausschuße das Einschreiten vom 27. April 1877 überreicht, in welchem derselbe die Bitte stellte, die allerh. Ermächtigung zur Veräußerung jener Grundflächen zu erwirken, deren Verbau der hohe Landtag nicht beanständigt hat und welche in dem bezüglichen Plane und dem Landtagsbeschluße mit dem Buchstaben C, D, E und F bezeichnet find. In diesem Gesuche War zugleich mit Rücksicht aus den Umstand, daß die diesfällige Veräußerungsbewilligung vom h. Landtage lediglich wegen Abgang der Bestimmung des Kaufpreises abgelehnt worden war, - der Minimalkaufpreis für je eine Quadratklaster mit 50 fl. oder für je einen Quadratmeter mit 13 st. 90 kr. angegeben. Nachdem mit dem Nachtragsberichte des Prager Stadtrathes vom 30. Juni 1877 dem Landesausschuße noch die bezüglichen Beschlußprotokolle des Stadtverordnetencollegiums vorgelegt worden waren, hat der Landesausschuß: in Erwägung daß der hohe Landtag lediglich die Verbauung der sub Iit. A und B bezeichneten Bauflächen beanstandet, die Verbauung der übrigen Bauflächen sub lit. C, D, E, F dagegen als zulässig erkannt hat und die Beschlußfassung eines Gesetzentwurfes zur diesfälligen Beräußerungsbewilligung lediglich aus dem Grunde ablehnte, weil der Kaufpreis nicht angegeben war, weshalb, Sobald diese Bedingung der Festsetzung eines Kaufpreises erfüllt war, die Erwirkung des diesfälligen Landesgesetzes einem Anstände nicht unterliegen dürfte; sowie in Erwägung, daß die Stadtgemeinde Prag jedenfalls in harte finanzielle Bedrängniß geriethe und in der raschen Durchführung der in Ausführung begriffenen bauten gehemmt wäre, wenn die diesfällige Beschlußfassung erst dem hohen Landtage, dessen baldige Einberufung damals nicht in Aufsicht war, vorbehalten bleiben müßte, zumal die Gemeinde bereits in dem Präliminare pro 1877 einen Betrag von 325000 als Erlöß für einen Theil der zu Verankernden ehemaligen fortificatorischen Grunde eingestellt hatte, beschloßen, unter nachträglicher Berichterstattung an den h. Landtag die Gewährung des diesfälligen Ansuchens des Prager Stadtrathes bei der h. k, k. Regierung zu befürworten. Dieser Beschluß des Landesausschußes wurde nun mit allerh. Entschließung vom 3. August 1877 allerh. genehmigt und wurde die Verlautbarung dieser allerh. Entschließung im Landesgesetzblatt veranlasst. In Folge des oben erwähnten, an die k. k. Statthalterei gerichteten Gesuches des Landesausschußes hat Se. Exc. der Herr Statthalter zum Zwecke der gemäß des hohen Landtagsbeschlußes vom 20. April 1877 zu bewirkenden Abänderung des die Stadterweiterung Prags zwischen dem Blinden- und vormaligen Poøièer Thore betreffenden behördlich bestätigten Regulirungs-Planes die Abhaltung einer commissionellen Berathung angeordnet und den Landesausschuß zur Intervenirung bei dieser Berathung eingeladen.

Die diesfällige Commission ist auch am 12. Okt. 1877 zusammengetreten, ohne jedoch ein positives Resultat erzielt zu haben, indem zunächst dem Herrn Bürgermeister der k. Hauptstadt Prag die Erstattung seiner diesbezüglichen Antrage anheimgestellt wurde.

Die Verhandlungen wurden nun eingeleitet und auf Grundlage derselben erlaubt sich der Landesausschuß den Antrag zu stellen: daß der Stadtgemeinde Prag die Ermächtigung ertheilt werde, von den ehemaligen sortifikatorischen, nunmehr der Stadtgemeinde Prag gehörenden Gründen, die auf dein, dein Gesuche des Prager Stadtrathes vom 16. September 1878, Z. 102. 975, beigelegenen Plane mit rother Farbe eingezeichnete und mit dem Buchstaben A versehene Baufläche längs der verlängerten Hybernergasse im Gesammtausmaße von 28. 916 Quadratklaster oder 1, 040. 021 Quadratmeter um den Kaufpreis von mindestens 50 fl. Oest. -Währ. für je eine Quadratklaster oder 13 fl. 90 kr. für einen Quadrat meter unter der Bedingung veräußern zu dürfen, daß a) das zwischen der Jerusalemsgasse und dem Heuwagsplatze befindliche, in demselben Plane mit rother Farbe eingezeichnete und mit dem Buchstaben B versehene Rechteck im Gesammtausmaße von 2500 Quadratklaftern oder 8. 992 Quadratmetern zu Parkzwecken gewidmet bleibt und diese Widmung durch die Modifikation des bestehenden Regulirungsplanes, Sowie durch einen Tabularakt bleibend sichergestellt wird und daß b) der Prager Stadtrate für die strengste Einhaltung der bei

Genehmigung des bezüglichen Regulirungsplanes mit dem Statthalterei-Erlasse vom 14. Oktober 1874, Z. 55. 353, festgestellten ausdrücklichen Bedingung, daß die Prager Stadtgemeinde in Beachtung der nothwendigen, wichtigen öffentlichen Rücksichten Sanitären Belanges bei Parzellirung des. Carrés zwischen der Hybernergasse und dem Neuthore vorzüglich auf die Ermöglichung der Anlage seinerzeit auch auszuführender geräumiger Höfe ober Hausgärten zwischen den dort aufzuführenden Gebäuden Bedacht nehmen wird" - Sorge zu tragen hat.

Es wird nun weiter ein darauf bezügliches Landesgesetz Beantragt.

Ich erlaube mir in formeller Beziehung den Antrag zu stellen, daß diese Petition der Commission zur Vorberathung zugewiesen werde, welche für die Angelegenheiten der Prager Stadtgemeinde eingesetzt ist.

Snìm. sekr. Schmidt: Pan zpravodaj navrhuje, aby zpráva zemského výboru byla pøikázána komisi, která jest ustanovena pro záležitosti obecní mìsta Prahy.

Nejv. marš. zem.: Žáda nìkdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort?

Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.

(Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Antrag des Abgeordneten Herrn Baron Riese-Stallburg und 116 Genossen, wegen Verbotes der Einfuhr von Steppenvieh nach Oesterreich-Ungarn.

Nám. nejv. marš.: Pøicházíme k prvnímu ètení návrhu poslance svob. pána Bedøicha z Riese-Stallburgù a 116 soudruhù, ohlednì zápovìdi dovozu stepního dobytka do zemí rakousko-uherských.

Oberstlandmarschall: Ich ertheile dem H. Baron Werner Riese-Stallburg das Wort.

H. Baron Riese-Stallburg: Hoher Landtag!

Ich hatte die Ehre, im Bunde mit 116 Genossen dem hohen Landtage den Antrag zu stellen, auf das unbedingte Verbot der Einfuhr des Steppenviehes aus Rußland, Rumänien und Serbien. Während in früherer Zeit, wo wir noch keine solchen Verkehrsmittel hatten, die Kinderpest etwas äußerst seltenes war, und selbst schon zur Zeit der Eisenbahnen erst mit den 50er Jahren die Seuche in Böhmen auftauchte, sind in der letzten Zeit und besonders Dank der Schlechten Handhabung der Veterinärsanitäts-Polizei beinahe die Seuchen und die Einschleppung der Seuchen auf der Tagesordnung. Welche Wichtigkeit die Rindviehzucht für den Landwirth hat, meine Herren, glaube ich nicht erst betonen zu müssen. Die Viehzucht, und die Rindviehzucht insbesondere, bilden einen Haupterwerbszweig desselben und der Viehstand ist einer der wesentlichsten Faktoren in dem Eigenthume, in dem Besitze des Landwirthes. Ein Viehfall, besonders beim Rindvieh, ist der schmerzlichste Schlag, der den Landwirth treffen kann,

Meine Herren! Welchen Werth die Rindvieh-zucht in Böhmen hat, mögen sie aus folgenden Ziffern entnehmen: Böhmen besitzt 1, 600. 000 fl. Kindvieh, davon sind 800 und einige 60. 000 Stück Kühe.

Wenn die Herren bedenken, welche Erträge die Milchwirtschaft und auch welche Quantität Fleisch für den Konsum dieses Vieh liefert, so sind das unendlich große Werthe. Wenn wir durch die Gefährdung der Rindviehzucht und die Einschleppung der Seuche diese wichtigen Faktoren für die Wirtschaft und besonders für die Landwirthschaft gefährden, meine Herren, gefährden wir das Nationalvermögen und die Steuerkraft des Landes. (Bravo! Bravo!)

Meine Herren! Die Rindviehzucht und insbesondere die Mästung, sind jetzt die einzige Stütze für die Zuckerfabriken und Brennereien, nur dadurch verwerthen wir die Abfälle; ohne die Mästung wäre das gar nicht möglich.

Wenn der h. Landtag bedenkt, welchen Rückgang der Werth des Viehes durch eine augenblickliche Grenzsperre erfährt, so sind das große Faktoren, welche wohl Berücksichtigt werden müssen.

Vor einigen Jahren wenigstens sind die Preise durch die Sperre, welche Deutschland gleich eintreten ließ, so herabgegangen, daß der Preis der in Böhmen vorhandenen 1, 600. 000 Stück Vieh vielleicht um 20, 000. 000 gefallen ist, also in dem Momente das Nationalvermögen Böhmens um 20 Mill. fl. reducirt wurde.

Wie empfindlich das für den Landwirth ist, der ohnehin in vielen seiner Erwerbsfaktoren beschränkt ist, werben die Herren zu ermessen wissen.

Wie Schlecht die Sanitätspolizei beim Veterinärwesen gehandhabt wird, davon haben wir uns voriges Jahr auf das Schlagendste überzeugt.

Es kam ein Transport von mehreren Tausend Stück nach Brünn.

Die Stücke wurden beauständet und dieselben wurden auch wirklich gekeilt u. zw. unter der Oberaufsicht des Landesveterinärs Czech in Brünn. Und dennoch wurde dieser Transport nach Böhmen expedirt, obgleich so viele Stücke schon gekeilt waren.

Es wurde noch nachträglich nachtelegrafirt, der Train sei zu beanständen; mittlerweile war aber der Transport über Böhmen verbreitet, und so die Seuche an vielen Punkten Böhmens ausgebrochen. (Hört, Hört!)

Wir hatten, meine Herren, im Jahre 1872 einen ähnlichen Fall. Es kam auch ein Transport von Vieh und Bei Brüx, und Komotau war die Seuche ausgebrochen,

Dieß erscheint um so bedenklicher, wenn der hohe Landtag in Erwägung zieht, welche Calamitäten die Rinderpest mit sich bringt. Augenblicklich wirb der Betreffende Ort zernirt, das Vieh wird in der ganzen Gegend coutumazirt, es wird in jedem Stall das Vieh aufgenommen, so daß von einer Stallung in die andere kein Vieh trausportirt werben kann, auch von keinem Ort in den andern und Bei verseuchten Orten ist selbst die Weide verboten. Trotzdem sich also das Vieh nährt, hat man seinen Nutzen davon; man kann mit dem Ochsen nicht hinaus, um die Arbeit zu versehen. Während also die strenge Handhabung der sani= tätspolizei in den Bezirken stattfindet, ist der Viehhandel frei.

Wir hatten voriges Jahr in der Gegend von Teplitz eine strenge Ueberwachung; mittlerweile aber kam ein Transport beßarabischen Viehs, soviel ich weiß 85 Stück, nach Teplitz.

Man sagte, es sei Militär da, das Militär musse verpflegt werden.

Während wir also aus einem Orte zum andern kein Bieh schicken dürfen, kommen von den Grenzen Viehtransporte und die Gefahr der Einschleppung wirb erneuert. Meine Herren, so fange nicht die Grenze gegen das Steppenvieh gesperrt ist, sind wir immer und ewig der Einschleppung gewärtig.

Wir hatten also im Jahre 1872 und 1873 die Seuche. Wir hatten vor 2 Jahren die Seuche auch in Sachsen und Preußen, sie war auch dahin gekommen und deshalb die Grenze abgesperrt. Selbst jene Länder, wie z. B. Bayern, wo untere Grenze ganz feuchenfrei war (wir hatten überhaupt in Oesterreich keine Grenze, die von der Seuche heimgesucht war, waren abgesperrt und uns Böhmen, die wir unser vieh in den Mastställen stellen hatten, ward der Weg nach Frankreich und England verlegt.

Wir Hatten durch viele Mühe uns endlich den Markt nach England und Frankreich eröffnet und Zwar den Markt für Vieh,. welches uns hier gar nicht Bezahlt wird; wenn wir bedenken, daß das Vieh, welches aus den Steppenländern kommt, mageret und abgehungertes Vieh ist, welches erst in Polen und Ungarn aufgefüttert werben soll, und Wenn wir hingegen Bedenken, daß der Werth unserer Ausfuhr um 1, 600. 000 Stück Vieh unsere Einfuhr überragt, so kann ich durchaus den Einwurf nicht gelten lassen, daß Oesterreich-Ungarn den Bedars nicht deckt Dagegen wird man mir die Behauptung gestatten, daß unsere Fleischhacker dies Vieh eben nicht Bezahlen; nicht der Konsument ist es, der es nicht bezahlt, sondern der Zwischenhändler. Einige große Viehhändler sind immer dem entgegen; daß unser Vieh nach Wien

kommt, und das ist eben die Ursache, daß die Einfuhr des Steppenviehs nicht verboten wird. (Sehr richtig ! Sehr wahr! Richtig!)

Meine Herren ! Sie Rückwirkung, die dies auf die Landwirthschaft hat, ist unglaublich und ich kann nur mittheilen, daß nach genauer Berechnung der Schaben, den ich für meine Person hatte, das vorige Jahr mehr als die Grundsteuer ausmachte.

Ich hatte 70 Stück Mastochsen fertig und 20 Mastkühe, ich verkaufte sie 4 Wochen nachdem nachgewiesen war, daß keine Seuche mehr im Lande war, und nachdem die Schweiz die doch gewiß einen großen Theil des Nationalvermögens in Vieh hat, bereits ihre Grenzen geöffnet hatte.

Am 5. März verkaufte ich sie nach Dresden, 3 Tage abzunehmen nach Eröffnung der Grenze. Im Mai hatte ich das Vieh noch, die Grenze war nicht geöffnet, trotzdem die Seuche längst erloschen War und ich war genöthigt, das Vieh, das ich um 42 1/2 fl. per metrischen Centner gekauft habe, durch einen Händler nach Wien zu schicken, der mir den Preis von 38 fl. garantirte, dagegen aber selbst über 100 fl. verlor. Einen zweiten. Transport mußte ich noch viel billiger geben.

Außerdem mußte ich durch 2, auch 3 Monate hochgemästetes Vieh, das nichts mehr aufgenommen hat, noch im Stalle ernähren und zwar mit großen Kosten.

Um zu erwähnen, welche Rückwirkung die Grenzsperre auf anderem Gebiete hat, muß ich hervorheben, baß alle Wägen, welche die Eisenbahn für den Viehtransport hat, unbenützt geblieben sind.

Es war auch die Grenze ebenso für Schafe als Schweine gesperrt. Außerdem, meine Herren, muß ich nicht unerwähnt lassen, baß während die Grenze im Allgemeinen gesperrt war, dennoch der Transport von Schweinen über Oderderg gestattet wurde, während dies über Bodenbach auch später nicht erlaubt wurde.

Meine Herren! aber es sind noch viele andere Artikel, die dabei leiden, nicht nur Felle, Häute, Knochen, sondern auch Wolle, Federn und alle ähnlichen Stoffe. Es geht ja soweit, daß selbst Wild, ja selbst lebendes Wild verboten werden ist. Ich weiß Fälle, wo bedeutende Abschließe von lebenden Hühnern und Fasanen nach Frankreich an der Grenze zurückgewiesen werden sind. Die Herren sehen also, wie tief eingreifend die Gefahr der Einschleppung der Seuche für das Land ist, und ich bitte daher den h. Landtag auf diese Frage, auf die Vorberathung meines Antrages für das unbedingte Verbot des Steppenviehes einzugehen und bitte, daß dieser Antrag dem Comité für Landesculturangelegenheiten zugewiesen werde. (Bravo! Bravo !)

Oberstlandmarschall: Der Herr Antragsteller stellt den formellen Antrag, daß sein Antrag jener Commission zugewiesen werde, welche bereits für Landeskulturangelegenheiten besteht.

Nám. nejv. marš.: Pan navrhovatel navrhuje co do formálního pojednání, aby jeho návrh odkázán byl komisi, která jest ustanovena pro záležitosti zemìdìlské.

Nejv. marš.: Žádá nìkdo za slovo?

Wünscht jemand das Wort? Diejenigen, welche für diesen Antrag sind, wollen die Hand erheben,

Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku.

(Stane se. )

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der L. -A. -B. betreffs Subventionirung der landwirthschaftlichen Lehranstalten aus Reichsmitteln.

Nám. nejv. marš.: Zpráva zemského výboru v pøíèinì poskytování subvence státní tuzemským uèilištím hospodáøským.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist Landesausschußbeisitzer Hr. Theumer. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Dr. Sladkovský:. Prosím za slovo! Dovoluji si navrhnouti, ponìvadž jest ten návrh pøíliš obšírný a již více ménì znám, aby se upustilo od ètení podrobného, a aby se èetl jen návrh koneèný. (Bravo! Výbornì!)

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand dem Antrage des Herrn Dr. Sladkowský widerspricht, welcher dahin geht, daß von der Verlesung des Berichtes Umgang genommen werde, so werde ich so vorgehen.

Ref. Theumer. Ich erkläre mich mit dem Antrage des Hrn. Dr. Sladkowský einverstanden und erlaube mir bloß den Schluß des Antrages Zu verlesen.                                                            

Der hohe Landtag geruhe zu beschießen:

1.   Es werde die Uebernahme des Aufwandes für die Pensionen der Ackerbauschullehrer und deren Angehörigen auf den Landeskulturfond im Prinzipe genehmigt und der Landesausschuß beauftragt die näheren Modalitäten über die Durchführung dieses Prinzipes auszuarbeiten und dem hohen Landtage zur Genehmigung vorzulegen.

2.   Dergleichen hätte der Landesausschuß unter Zugrundelegung der in dem vorstehenden Berichte entwickelten Grundsätze behufs Gewährung des Fortbezuges der Staatssubventionen für die hierländischen landwirthschaftlichen Lehranstalten mit der k. k. Regierung in weitere Verhandlung zu treten.

In formaler Beziehung erlaube ich mir den Antrag zu stellen, diesen Bericht der Landeskulturkommission zu überweisen.

Snìm. sekr. Schmidt: Pan zpravodaj navrhuje, aby zpráva zemského výboru byla pøikázána komisi pro záležitosti zemìdìlství.

Nejv. marš. zem.: Žáda nìkdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort?

Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku.                              

Welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht mit dem Rechenschaftsberichte des statistischen Comités über dessen Tätigkeit im Jahre 1877. Berichterstatter ist derselbe.

Nám. nejv. marš.: Zemský výbor podává zprávu výboru statistického o èinnosti jeho v roce 1877.

Berichterstatter v. Theumer: Hoher Landtag!

In Befolgung des bei Erledigung des Landesbudgets für das Jahr 1875 ertheilen Auftrages, gibt sich der Landesausschuß die Ehre, den im Wege des Landeskulturrathes für das Königreich Böhmen an denselben gelangten Rechenschaftsbericht des statistischen Comités über dessen Tätigkeit im Laufe des Jahres 1877, nebst Ausweis über die Verwendung der vom h. Landtage bewilligten Subvention, dann den Bericht des Directions-Comités der Landesdurchforschung über dessen Thatigkeit und Verwendung der Landessubvention im Jahre 1877 Zur geneigten Kenntnisnahme dem h. Landtage vorzulegen.

Der Bericht lautet:

Rechenschafts-Bericht über die Thatigkeit des statistischen Comité und Bureau während des Jahres 1877.

Das statistische Comité hat während des Jahres 1877 zunächst dafür Sorge getragen, daß die Statistik der Ernte-Ergebnisse für das Vorjahr 1876, Sowie die statistischen Daten über die Produktion aus der Thierzucht für das Jahr 1876 baldigst zusammengestellt und nebst Vorlage an das h. k. k. Ackerbau Ministerium für den Druck vorbereitet werden.

Es konnten demnach dien statistischen Mittheilungen für das Jahr 1876 trotz des bedeutend erweiterten Umfanges derselben bereits Mitte April 1877 den competenten Stellen in beiden Landessprachen gedruckt vorgelegt, an die Fachinteressenten vertheilt und veröffentlicht werden.

In Folge Sitzungsbeschlusses des statistischen Comité wurden zwei eingehende, umfassende Berichte über die Landescultur-Statistik auf dem internationalen statistischen Kongresse in Budapest durch den Comité-Obmann Herrn Hofrath Ritter V. Adda und den Bureau-Vorstand Herrn Prof. Dr. Koristka verfaßt, welche im Amtsblatt des


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