Stenografické zpráva
o
IX. sezení šestého výroèního zasedání
snìmu Èeského z roku 1872, dne
20. dubna 1877.
Stenographischer Bericht
über die
IX. Sitzung, der sechsten Jahres=Session
des böhmischen Landtages vom Jahre 1872,
am 20. April 1877.
Obsah:
1. Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o žádosti úøedníkù obecních více nìmeckých mìst za, revisi øádu obecního v pøíèinì jmenování a zaopatøování úøedníkù obecních.
2. Zpráva komise k zprávì zemského výboru s výkazem o potøebném nákladu pro národní školy na r. 1878.
3. Zpráva komise pro zemìvzdìlání o žádosti hospodáøských spolkù severních Èech v pøíèinì upravení zákona k zvelebení chovu dobytka.
4. Zpráva komise pro záležitosti zemìvzdìlání o èinnosti statistického komité a komité ku prozkoumání zemì Èeské v roce 1876 a o tom, kterak dotace pro rok 1876 vynaložena byla.
5. Zpráva komise pro obecní a okresní záležitosti v pøíèinì žádaného povolení mìstské obci pražské k odprodeji nìkterých stavebních pozemkù.
6. Zpráva petièní komise o žádosti okresního výboru Unhoštského za zøízení pracoven na náklad zemský.
7. Zpráva petièní komise o žádosti za vydání nového øádu poøíèního na øece Votavì.
8. Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o žádosti mìstské obce Broumova za upravení tamìjších obecních hranic.
9. Zpráva téže komise o petici více obèanù v Horách Kašperských za vyzdvižení kurately.
10. Zpráva téže komise o petici místní obce Týništì za vylouèení z litomìøického a za pøidìlení k ústskému soudnímu okresu.
11. Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o žádosti více obcí za vylouèení z dosavádního svazku a ustanovení co samostatné obce místní.
12. Zpráva téže komise k è. snìm. 1. týkající se vylouèení obce Huttendorfu z okresu jilemnického a pøidìlení k okresu vrchlabskému.
13. Zpráva téže komise o petici mìstského zastupitelstva v Strmilovì za zøízení okresního soudu tamtéž.
14. Zpráva téže komise o petici mìstské obce Slavkova Horního za zøízení okresního soudu tamtéž.
Inhalt:
1. Bericht der Kommission für Bezirks= und Gemeindeangelegenheiten über die Petition der Gemeindebeamten mehrerer deutschen Städte um Revision der Gemeinde= Ordnung bezüglich der Anstellungs= und Versorgungs= verhältnisse der Gemeindebeamten.
2. Kommissionsbericht mit dem Ausweise der Erfordernisse der Volkschulen für das Jahr 1878.
3. Bericht der Kommission für Landeskulturangelegenheiten über die Petition des landwirthschaftlichen Vereins=Verbandes von Nord=Böhmen wegen Erlassung eines Köhrungsgesetzes.
4. Bericht der Kommission für Landeskulturangelegenheiten über die Thätigkeit des statistischen Komités für die Landesdurchforschung Böhmens im Jahre 1876 und über die Verwendung der aus Landesmitteln verliehenen Subventionen.
5. Bericht der Kommission für Bezirks= und Gemeindeangelegenheiten betreffend die von der prager Stadtgemeinde angestrebte Bewilligung zum Verkaufe von Baugründen.
6. Bericht der Petitions=Kommission über die Petition des Bezirksausschusses Unhoscht um Errichtung von Arbeitshäusern auf Landeskosten.
7. Bericht der Petitions=Kommission über ein Gesuch um Erlassung einer neuen Strompolizeiordnung auf dem Flusse Wotawa.
8. Bericht der Kommission für Gemeinde= und Bezirksangelegenheiten über das Gesuch der Stabtgemeinde Braunau um Regulirung der Gemeindegränze.
9. Bericht derselben Kommission über die Petition mehrerer Bürger von Bergreichenstein um Behebung der Kuratel.
10. Bericht derselben Kommission über die Petition der Ortsgemeinde Tünischt um Ausscheidung aus dem leitmeritzer und Zutheilung zum aussiger Gerichtssprengel.
11. Bericht der Kommission für Bezirks= und Gemeindeangelegenheiten über die Gesuche mehrerer Gemeinden um Ausscheidung aus dem bisherigen Verbande und Konstituirung als selbständige Ortsgemeinden.
12. Bericht derselben Kommission zur Landt.. =Z. 1 Betreffs Ausscheidung der Gemeinde Huttendorf aus dem starkenbacher und Zutheilung zum hohenelber Bezirk.
13. Bericht derselben Kommission über das Gesuch der Stadtvertretung von Tremles um Errichtung eines Bezirksgerichtes daselbst.
14. Bericht derselben Kommission über die Petition der Stadtgemeinde Schlaggenwald um Errichtung eines Bezirksgerichtes daselbst.
15. Zpráva téže komise o petici mìstské obce Jistebnice za zøízení okresního soudu tamtéž.
15. Bericht derselben Kommission über die Petition der Stadtgemeinde Itstebnic um Errichtung eines Bezirksgerichtes daselbst.
Pøedseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek zemský Karel kníže Auersperg.
Pøítomní: Maršálkùv námìstek Edvard Claudi a poslancové v poètu k platnému uzavírání dostateèném.
Co zástupce vlády: Jeho Exc. c. k. místodržitel svob. pán Weber a c. k. místodržitelský rada pan Dr. Friedl rytíø z Friedensee.
Sezení poèalo o 6. hodinì 30 minut veèer.
Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Karl Fürst Auersperg.
Gegenwärtige: Der Oberstandmarschall= Stellvertreter Eduard Claudi und die beschlußfähige Anzahl von Landtags Abgeordneten.
Am Regierungstische: Se. Excell. der k. k. Statthalter Freiherr von Weber und der k. k. Statthaltereirath Dr. Friedl Ritter von Friedensee.
Beginn der Sitzung: 6 Uhr 30 Min. Abends.
Oberstlandmarschall (läutet): Die Sizzung ist eröffnet.
Sezení jest zahájeno.
Ich habe dem hohen Landtage folgende Mittheilungen zu machen.
Im Drucke wurde vertheilt:
Nám. nejv. marš.: V tisku bylo rozdáno:
Snìm. sekr. Schmidt (ète): èís. 221. Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti více obcí za vylouèení z dosavádního svazku a vstavení za samostatné obce místní.
Èís. 301. Od roku 1876 zpráva komise o žádosti obce Èernovické za zøízení okresního soudu tamtéž, kteráž v posledním zasedání snìmu vyøízení nedošla.
Nr. 221. Der Kommissionsbericht betreffend das Gesuch mehrerer Gemeinden um Ausscheidung aus dem bisherigen Gemeindeverbande und Konstituirung als selbstständige Gemeinden.
Nr. 301. Vom Jahre 1876 Kommissionsbericht betreffend die Petition der Gemeinden Cernowic um Kreirung eines Bezirksgerichtes daselbst.
Dieser Kommissionsbericht ist in der letzten Session im Drucke nicht zur Vertheilung gelangt.
Oberstlandmarschall: Wir gehen nunmehr zur Tagesordnung über.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Bezirks= und Gemeindeaugelegenheiten über die Petition der Gemeindebeamten mehrerer deutschen Städte um Revision der Gemeindeordnung bezüglich der Anstellungs= und Versorgungsverhältnisse der Gemeindebeamten.
Berichterstatter ist der Landtagsabgeordnete Dr. Hallwich. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva komise pro obecní a okresní záležitosti o žádosti úøedníkù obecních více nìmeckých mìst za revisí øádu obecního v pøíèinì jmenování a zaopotøování úøadníkù obecních.
Zpravodajem jest pan Dr. Hallwich,
Ref. Dr. Hallwich: Ich habe die Ehre, im Namen der Kommission für Bezirks= und Gemeindeangelegenheiten den Bericht zu erstatten über die Petition der Gemeindebeamten mehrerer deutschen Städte in Böhmen, nicht sowohl, wie das Programm der Sitzung besagt, um "Revision der Gemeindeordnung bezüglich der Anstellungs= und Versorgungsverhältnisse der Gemeindebeamten, " Sondern um Revision der Gemeinde ordnung vom 16. April 1864 überhaupt. Aehnliche Petitionen lagen dem hohen Hause bereits zu wiederholtenmalen vor, und eine Reihe von Gesetzen, wie die vom 12. Oktober und 11. November 1868, vom 18. April 1869, vom 27. Juli und 26. November 1874 sind redende Beweise dafür, daß der hohe Landtag die Mangelhaftigkeit des erwähnten Gesetzes erkannt und bemüht gewesen, wenigstens zum Theile, diese Mangelhaftigkeit zu bessern, Aenderungen in derselben vorzunehmen. Alle Aenderungen aber, die bisher vorgenommen wurden, sind eben mehr oder minder wichtige. Details. Wie schon erwähnt, richtet sich die vorliegende Petition auf die totale Revision der Gemeindeordnung in allen ihren Theilen. Je bedeutsamer nun von vornherein die Revision eines Gesetzes, wie der Gemeindeordnung vom 16. April 1864 offenbar erscheint, umso erklärlicher dürfte es auch sein, daß die Kommission für Bezirks= und Gemeindeangelegenheiten, um einen in diesem Sessionsabschnitte schon wiederholt gebrauchten Ausdruck anzuwenden, mit Rücksicht auf die Kürze der Zeit, welche dem hohen Landtage zur Bewältigung der ihm obliegenden Geschäfte dermalen gegönnt ist, Anstand nahm, einerseits für sich selbst an die Revision der bestehenden Gemeindeordnung zu gehen, andererseits in diesem hohen Hause aus das Eingehen in eine solche Revision anzurathen.
Mit Rücksicht also auf die eminente Wichtigkeit des Gegenstandes, um welchen es sich handelt; mit Rücksicht auf die unverkennbare Bedeutsamkeit der Argumente, welche in der vorliegenden Petition niedergelegt worden find, mit Rücksicht endlich auf
den Umstand, daß die Petition Von den Gemeindebeamten einer ganz bedeutenden Anzahl, u. zw. von mehr als 30 Städten in Böhmen eingebracht worden ist, erlaubt sich die Kommission für Bezirks und Gemeindeangelegenheiten den Antrag zu stellen: der hohe Landtag wolle beschließen, die Petition Nr. 38, der Gemeindebeamten mehrerer deutschen Städte in Böhmen um Revision der Gemeindeordnung vom 16. April 1864 wird dem Landesausschusse mit dem Auftrage zugewiesen, dieselbe bei Beginn der nächsten Session dem Landtage neuerlich in Vorlage zu bringen.
Snìm. sekr. Schmidt (ète): Komise èiní návrh: Sl. snìme raèiž uzavøití: Petice èís. 38, úøedníkù obecních více nìmeckých mìst v Èechách o revisí obecního øádu ze dne 16. dubna 1864, odevzdává se zemskému výboru s naøízením, by ji na poèátku zasedání nejblíže pøíštího snìmu opìt pøedložil.
Nejv. marš. zem.: Žádá nìkdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. )
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku. (Stalo se. )
Der Antrag ist angenommen.
Nächster Gegenstand ist der Kommissionsbericht mit dem Auswerse der Erfordernisse der Volksschulen für das Jahr 1878.
Berichterstatter ist Baron Scharschmidt. Ich ersuche ihn den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva komise k zprávì zemského výboru s výkazem o potøebném nákladu pro národní školství na rok 1878.
Ref. Baron Scharschmidt (liest): Nach der Feststellung des Praliminars, des Vorauschlags, durch die Budgetkommission ist eine Mittheilung des Landesschnlrathes über die von den Schulbezirken auf Grund der neuen Klasseneintheilung aufgestellten Summarien ihres Bedarfes pro 1878 eingelangt, wornach sich der vom Lande zu deckende Abgang mit 2, 889. 680 fl., also gegen das Erforderniß für 1877 per 2, 182. 541 fl., höher um 707. 149 fl. herausstellen soll.
In der Erledigung des Landesvorauschlages ist das erhöhte Erforderniß für die neue Klassen eintheilung nach den Berechnungen des Landesausschuses nur mit 348. 000 fl., also gegen den Mehranspruch des Landesschulrathes pr. 707. 149 fl., um 359. 149 fl. geringer veranschlagt.
Wenn daher die vom Landesschulrathe begehrte Ziffer richtig ist, müßte noch für diesen Betrag eine Bedeckung gefunden Werden.
Wiewohl nun die Budgetkommission laut ihres Generalberichtes (S. 7 u. 8. ) schon einen
Betrag von 600. 224 fl. auf die Ueberschüsse der Bezirkskassen und die Kassareste gewiesen hat, so glaubt sie doch auch jetzt trotz der Mehranforderung des Landesschulrathes keine höhere Einstellung resp. keine Erhöhung der Landesumlage beantragen zu Sollen. Denn die große Differenz zwischen den Zifferansätzen des Landesausschusses und jenen des Landesschulrathes (359. 149 fl. ) läßt vermuthen, daß in dieser Summe nicht blos der Mehraufwand für die neue Klasseneintheilung enthalten ist, sondern das abermals, trotz der abmahnenden Resolution des Landtages von 1876 eine Systemisirung vieler neuer Lehrerstellen stattgefunden hat, für welche das Erforderniß in Anspruch genommen wird, ungeachtet sie nicht besetzt werden können.
Diese Vermuthung findet ihre Begründung in der Ziffer, welche den bisherigen jährlichen Ueberschüssen (circa 3 bis 400. 000 fl. ) entspricht.
Es ist daher anzunehmen, daß auch von dem Erfordernisse für 1877 ein ähnlicher, dem Mehranspruche gleichkommender Betrag erübrigt werden wird.
Aber selbst abgesehen davon, ist darauf hinzuweisen, daß nach dem gedruckten Budgetberichte von den wahrscheinlichen Dotationsüberschüssen der Jahre 1876 und 1877 pr. 700. 000 fl. nach Abrechnung des darauf gewiesenen Bedarfes von 600. 224 fl. noch circa 100. 000 fl. erübrigen werden; daß ferner die Ueberschüsse für 1876 mit 250. 000 fl. Sicherlich um 50 bis 100. 000 fl. zu niedrig angenommen waren, ferner daß aus den Jahren 1870 bis inkl. 1873 noch Ueberschüsse von mindestens 200. 000 fl. vorhanden fein muffen, auf welche im Voranschlage pro 1878 noch gar keine Rücksicht genommen ist; daher selbst im äußersten kaum denkbaren Falle, daß das ganze vom Landesschulrathe verlangte Erforderniß benöthigt werden Sollte, ein Mangel au Bedeckungsmitteln nicht zu besorgen ist.
Wohl aber wird die geringere Einstellung pro 1878 geeignet sein, den Resolutionen wegen Realisirung der Ueberschüsse und wegen Restriktion der Ansprüche" auf das wirkliche Erforderniß kräftigen Nachdruck zu verleihen, was im Interesse des Landesfondes und einer geregelten Gebahrung nur lebhaft gewünscht werden kann.
Außerdem beantragt der Landesausschuß, daß aus dem mit dem Landtagsbeschlusse vom 15. Oktober 1874 (XVIII. Sitzung, S. 18) gegründeten Vorschußfonde von 300. 000 fl. für Schulbauzwecke, wovon auf Grund des weitern Landtagsbeschlusses vom 14. Mai 1875 (XXVI. Sitzung, S. 660) bisher nur 150. 000 fl. in Anspruch genommen wurden, im Jahre 1878 weitere 100. 000 fl. entnommen werden dürfen.
Da die Bewilligung des Gesammtbetrages von 300. 000 fl. durch den vorerwähnten Land-
tagsbeschluß vom Jahre 1874 ausgesprochen ist und da gerade für das Jahr 1878 eine Beschrän= hing der Dotation für Schulbausubventionen vor= genommen Werden mußte, glaubt die Budgetkommission diesem Vorschläge nicht entgegentreten zu sollen und stellt, konform mit dem Beschlusse vom 14. Mai 1875 den Antrag:
Der h. Landtag wolle beschließen: der Landes= ausschuß wird ermächtigt, aus dem mit dem Land= tagsbeschlusse vom 15. Oktober 1874 genehmigten Vorschußfonde zu Schulbauzwecken im Betrage von 300 000 st. im Jahre 1878 einen Betrag von 100. 000 fl. zu entnehmen und zu Vorschüssen an Gemeinden, aber unter ihrer Haftung, zu ver= Wenden.
Snìm. sekr. Schmidt: Budžetní komise navrhuje: Sl. snìme raèiž se usnésti: ,, Zemský výbor zmocòuje se, aby z fondu pro zálohy na stavby škol povoleného, pro rok 1878 èást 100. 000 zl. odebral a sumu tuto obrátil na udìlení záloh obcím, avšak jen když za tyto zálohy budou ruèiti.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá nìkdo za slovo? (Nikdo. )
Ich bitte Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu ergeben.
Kteøí jsou pro ten návrh, nech zdvihnou ruku.
(Stalo se. )
Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Landeskulturangelegenheiten über die Petition des landwirtschaftlichen Vereinsver= bandes von Nordböhmen wegen Erlassung eines Köhrungsgesetzes. Berichterstatter ist der H. Abg. Hecke.
Nám. nejv. marš.: Zpráva komise pro zemìvzdìlání o žádosti hosp. spolku severních Èech v pøíèinì upravení zákona k zvelebení chovu dobytka.
Ref. Abg. Hecke (liest): Hoher Landtag!
Der landwirtschaftliche Vereinsverband für das nördl. Böhmen bestehend aus den Vereinen Schluckenau, Haiuspach, Röhrsdorf, Schönlinde und Warnsdorf, legt in seiner Petition vom 8. April 1877 einen Köhrungsgesetzentwurf mit der Bitte vor, der h. Landtag wolle denselben der Berachung und Beschlußsassung unterziehen. Da die Hebung der Rindviehzucht zu dem wichtigsten der Landeskulturangelegenheiten gehört und gesetz= liche Maßregeln für die. Köhrting in dieser Rich= tung fördernd zu wirken im Stande find, so stellt die Kommission, welcher die vorliegende Petition
zur Behandlung überwiesen worden ist, den Antrag:
H. Landtag wolle in Erledigung der Petition des landw. Vereinsverbandes für Nordböhmen den L. =A. beauftragen, bezüglich Erlassung eines Köhrungsgesetzes die entsprechenden Verhandlungen und Beratungen zu pflegen und hierüber dem nächsten Landtage Bericht zu erstatten.
Snìm. akt. Sládek: Slavný snìme raèiž k žádosti hosp. spolkù pro severní Èechy uložiti zemskému výboru, aby v pøíèinì chovu plemenných býkù náležité èinil porady a vyjednávání, a aby podal o tom zprávu.
Oberstlandsmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá nìkdo "za slovo ? (Nikdo).
Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozvednou ruku.
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
(Geschieht. )
Angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommision für Landeskulturangelegenheiten über die Thatigkeit des statistischen Komites und des Komites für Landesdurchforschung Vöhmens im Jahre 1876 und über die Verwendung der aus Landesmitteln verliehenen Subventionen. Bericht= erstatter ist derselbe.
Nám. nejv. marš.: Zpráva komise pro zemìvzdìlání o èinnosti statistického komité a komité ku prozkoumání zemì èeské v roce 1876 a o tom, kterak dotace pro rok 1876 vynaložena byla.
Ref. Abg. Hecke (liest): Hoher Landtag!
Das Komite für land= und forstwirtschaftliche Statistik erhielt für das Jahr 1876 aus Landes= mittein eine Subvention von 6000 fl. - kr.
aus Staatsmitteln......4500,, -,,
hatte daher im Ganzen zur Ver_______________
fügung..........10. 500 fl. - kr.
Verwendet Wurde auf:
Gehalte und Löhne.....4083., 20,,
Honorare......... 430 " - "
Remunerationen und Aushilfen 417 " 50 " Diäten und Reisekosten... 2012 " - " Miethzins und Miethzinsumlage 367 " 50 " Beheizung und Beleuchtung.. 104 " 74 " Reinigung der Bureaulokalitäten 34 " 88 " Schreib = und Zeichenmaterialien
und Requisiten....... 101 " 68 "
Porto= und Tetegrammgebübren 16 "60 " Druckarbeiten und Lithographien 1927 " 88,, Buchbinderarbeit...... 123 " 70 "
Für erkaufte Bibliothekswerke. 192 fl. 32 kr. Für anderweitige Inventargegen-
stände und kleinere Reparaturen 28 " 35 "
Verschiedene Ausgaben.... 15 ,, 30 "
Passivreste......... 698 " 28 "
Zusammen... 10. 553 fl. 93 kr. so daß sich ein ungedeckter passiv-
rest von......... 53 " 93 "
ergibt.
Außer den jährlich wiederkehrenden Ernteaufnahmen wurden für das Jahr 1876 auch Erhebungen über die Ertrage aus der Tierzucht und Ermittelungen über den Obstausfall vorgenommen.
Anläßlich der Marburger Weinproduktenausstellung wurden Erhebungen über den Weinbau Böhmens eingeleitet, die gesammelten Daten verarbeitet und auch kartographisch dargestellt. Ueber Ersuchen der k. k. Militär-Intendenz wurden statistische Ausweise über die Produktions- und Leistungsfähigkeit der politischen Bezirke Böhmens Verfaßte. Das Komité betheiligte sich an dem Besuche des internationalen statistischen Kongresses in Buda-Pest durch seinen Obmann k, k. Hofrath Ritter von Adda und Bureauvorstand Prof. Dr. Karl Koøistka und stellte daselbst seine Publikationen aus. Dagegen war das Konnte nicht im Stande, die bereits für 1876 in Aussicht gestellte Forststatistik zu vollenden, weil einerseits viele Bezirke mit den verlangten Auskünften im Rückstände blieben, anderseits die Verhandlungen des Buda-Pester internationalen Kongresses behufs
Erzielung der für die Zusammenstellungen der forststatistischen Daten wünschenswerten Gleichförmigkeit abgewartet und benützt werden mußten. Ebenso kam das für 1876 in Aussicht gestellte land- und forstwirthschaftliche und statistische Handbuch des Königreichs Böhmen noch nicht zu Stande; das Material zu demselben wurde aber vervollständigt und gesichtet, so daß die Publizirung nunmehr baldigst erfolgen soff.
Für die Landesdurchforschung von Böhmen hat der h. Landtag für das Jahr 1876... 3000 fl. - fr. bewilligt; ferner das böhmische
Museum........ 1000,, -,,
das k. k. Ackerbau-Ministerium. 2000 " -,, außerdem giengen ein: Interessen
von Werthpapieren..... 150,, - "
durch Verkauf v. Druckschriften 550 " - " und stand ein Kassarest von.. 5703 " 98 " zur Verfügung; also eine Einnahme von... 12. 403 fl. 98 kr.
Verwendet wurde dieser Betrag für: a) Durchforschungsarbeiten.. 3770 fl. u. z.: für Arbeiten der topograf. Ab-
theilung..........1000 fl. - kr.
der geologischen Abtheilung.. 1820 " - "
der botanischen Abtheilung.. 350 fl. - kr. der zoologischen ".. 200 " - "
der chemisch-mineralogischen und petrografischen Abtheilung... 400 " - "
b) Kanzleiausgaben..... 150 " - "
c) Ankauf v. Büchern u. Karten 50 " - "
d) Miethe einer Lokalität.. 120 " - "
e) Druck, Honorar und Redaktionsauslagen....... 8313 " 70 "
Zusammen.. 12. 403 fl. 70 kr.
Das Komité für die naturwissenschaftliche Landesdurchforschung publizirte im J. 1876: Boøický Dr. E.: Petrografische Studien an den Melaphirgesteinen Böhmens, 2. Heft; Laube Dr. G.: Geologie des böhm. Erzgebirges, 1. Th.; Èelakovský Dr. L.: Prodromus des Flora Böhmens IV. (Schluß-) Theil.
Rosický F. V.: Die Myriopoden Böhmens (deutsch und böhmisch).
Andere publikationen waren im Druck und sollten sofort nach Schluß des J. 1876 erscheinen.
Die Durchforschungsarbeiten Wurden in den verschiedenen Richtungen fortgesetzt. So wurde die topografisch-hypsometrische Aufnahme für Blatt 16 und 22 der Generalstabskarten revidirt und für die Schichtenzeichnung vorbereitet; Blatt 11 und 12 vollendet; und in dieser Weise 25□ Meilen ganz neu hypsometrisch bearbeitet und in dem bereits früher bearbeiteten Terraine an 70□ Meilen in Schichten gelegt. Für die geologische Karte für Mittelböhmen (Umgebung von Prag), welche welche im J. 1876 bereits vollendet werden sollte, durch die Professoren Krejèí und von Helmhacker, wurden die Erhebungen bis auf wenige Lücken vollendet, welche im Frühjahr 1877 ausgeführt Werden sollen. Prof. Dr. G. Laube setzte die Untersuchungen des Erzgebirges fort. Prof. Dr. Boøický und Assistent Bílek setzten die Vorbereitungsstudien und Untersuchungen über Porphyre fort; ebenso Prof. Friè seine paleontologischen Studien und Dr. Vejdovský in zoologischer Richtung jene über die Aneliden Böhmens; Prof. Èelakovský bereiste zur Durchforschung der Flora Verschiedene Theile Böhmens, insbesondere der Teiche und Torfmoore im südl. Böhmen.
Indem die Kommission für Landeskulturangelegenheiten dem bereits in vorigen Jahren geaußerten Wunsch nach Vollendung der Forststatistik und des Handbuchs der Agrarstatistik erneuert, stellt dieselbe den Antrag:
H. Landtag, wolle die Berichte über die Thätigkeit der Komités für die land- und forstwirtschaftliche Statistik und für die Landesdurchforschung von Böhmen im I. 1876 über die Verwendung der ihnen für dieses Jahr bewilligte Landessubvention von 6000 fl. und 3000 fl. zur Kenntniß nehmen.
Snìm. akt. Sládek: Komise èiní návrh:
Sl. snìme raèiž zprávy za r. 1876 o èinnosti komitétu pro národo-hospodáøskou a lesní statistiku, pak komitétu k prozkoumání zemì èeské, jakož i o tom, jak subvence komitétùm tìmto povolené pr. 6000 zl. a 3000 zl. užito bylo, vzíti na vìdomost.
Nejv. marš. zem.: Žádá nìkdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. )
Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozvednou ruku.
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
(Geschieht).
Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten betreffend die von der Prager Stadtgemeinde angestrebte Bewilligung zum Verkaufe von Baugründen.
Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Dr. Ritter von Wiener. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nam. nejv. marš.: Zprava komise pro obecní a okresní záležitosti v pøíèinì žádaného povoleni mìstské obce pražské k odprodeji nìkterých stavebních pozemkù. Zpravodaj p. dr. ryt. z Wienerù.
Ref. Dr. Wiener: Hoher Landtag!
Die Stadtgemeinde Prag hat dem Landesausschusse 2 Gesuche um Erwirkung von Landesgesetzen behufs Bewilligung zum Verkaufe von Baustellen auf den ehemaligen fortifikatorischen, nunmehr der Stadtgemeinde Prag gehörigen Gründen vorgelegt.
In dem einen Gesuche bittet die Gemeinde um Bewilligung zur Veräußerung einiger zwischen der verlängerten Bredauergasse und dein Wenzelsplatze gelegenen unmittelbar an die Häuser NE. 929, 928 und 812/813-II. anftoßenden Baustellen u. zw. von der Parzelle Nr. 227 und 225 eine Baustelle pr, 110. 4 □0 an den Besitzer des Hauses NC. 929-II.;
von der Parzelle Nr. 227 und 225 eine Baustelle pr. 605 □0 an den Besitzer des Hauses NE. 928-II. und von der Parzelle Nr. 225 eine Baustelle von 2591 □0 an den Besitzer des Hauses NC. 812 und 813-II.
In dem zweiten Gesuche wird Bewilligung erbeten zum Verkaufe von Baustellen pr. 92001 □0 der ehemaligen fortifikatorischen Gründe zwischen der verlängerten Hybernergasse und dem blinden Thore.
Ersteres Gesuch wird damit begründet, daß diese in. Folge der behördlicherseits genehmigten Regulirung entstandenen, in dem vorgelegten Situationsplane näher bezeichneten Parzellen ihrer
örtlichen Lage und Beschaffenheit wegen nicht als selbständige Bauplätze behandelt und lediglich von den Besitzern der unmittelbar angrenzenden Häuser verwerthet werden können. Nachdem nun die Besitzer dieser Häuser dem Prager Stadtrathe diesfällige Kaufsanbote gemacht haben, hat das Prager Stadtverordnetenkollegium aus den vorstehenden Gründen und mit Rücksicht auf den günstigen Kaufsanbot per 150 fl. für je eine Quadrat Klafter in den Sitzungen vom 12. Oktober und vom 29. November 1876 beschlossen, die oben angeführten Bauparzellen an die Besitzer der Häuser NE. 929, 928 und 812/813-11. um den Preis von 150 fl. pr. □ Klafter aus freier Hand zu verkaufen. -
Die vom Prager Stadtrathe für die Begründung des 2. Gesuches geltend gemachten Gründe find im Wesentlichen folgende: Mit dem am 1. Juni 1875 zwischen der Stadtgemeinde Prag und dem k. k. Finanzministerium abgeschlossenen Vertrage bezüglich des Kaufes der ehemaligen fortifikatorischen Gründe zwischen dem ehemaligen Poøíèer Thore und dem Staatsbahuhofe, dann zwischen der verlängerten Hybernergasse und dem blinden Thore wurde im Absätze XII. festgesetzt, daß von der dießfälligen Gesammtarea pr. 492078 □°, zu Baustellen eine Area von 11250*60°, zu öffentlichen Anlagen eine Area von 193713 □° zu öffentlichen Kommunikationszwecken eine Area von 185859 □° verwendet werden solle.
Die ehemaligen Schanzmauern zwiachen dem Poøíèer Thore und dem k. k. Staatsbahnhofe find bereits vollständig abgetragen und ist au deren Stelle eine öffentliche Anlage bereits hergestellt.
Die Schanzen zwiachen der verlängerten Hybernergasse und dem Roßthore sind bereits gänzlich, jene vom Roßthore bis zum blinden Thor'e zum größten Theile abgetragen und wird die vollständige Demolirung der Schanzmauern in nächster Zeit beendet fein.
Die dießfälligen Kosten werden aus der, der Gemeinde Prag mit Landesgesetz vom 7. Oktober 1874 bewilligten Anleihe von fünf Millionen Gulden bestritten.
Auf den durch die Abtragung der Schanzen gewonnenen Gründen sollen nun die öffentlichen Anlagen, die Kommunikationen und die nöthigen Kanäle hergestellt werden, welche Herstellungen einen bedeutenden Kostenaufwand erfordern.
Das Interesse der Gemeinderenten erheische es daher dringend, daß die gewonnenen Bauplätze möglichst rasch und vortheilhaft verwerthet werden, und sei auch im Interesse der Verschönerung und raschen Vollendung dieses Stadttheiles geboten, daß gleichzeitig mit der Anlegung des Stadtparkes die Bauten auf den dießfälligen Baustellen vorgenommen werden.
Die von dem Stadtverordnetenkollegium zum Verkaufe in Aussicht genommenen und auf dem
Situationsplane näher bezeichneten Bauplätze find in 6 größere auf einzelne Baustellen zu vertheilende Abtheilungen geschieden.
Das Stadtverordnetenkollegium hat nun in der Sitzung vom 12. Oktober 1876 diese Eintheilung der auf kleinere Bauparzellen zu vertheilenden Bauflächen genehmigt und beschtossen, dieselben zu veräußern, und hat der Stadtrath der Gemeinde Prag, nachdem in beiden Fällen die zur Veräußerung bestimmten, zum Gemeindevermögen der Stadt Prag gehörigen Grundstücke den Werth von 2000 fl. übersteigen, die Erwirkung der diesfälligen Verkaufsbewilligung im Grunde des §. 105 der Prager Gemeindeordnung vom 27. April 1850 im Wege eines Landesgesetzes erbeten.
Die Beschlüsse des Stadtverordnetenkollegiums bezüglich des Verkaufes der in dem ersten Gesuche angeführten 3 kleineren Baustellen, wurden in Gegenwart von 63 Mitgliedern mit absoluter Mehrheit sämmtlicher Stadtverordneten gefaßt.
Ebenso ist der Beschtuß des Stadtverordnetenkollegiums bezüglich der Veräußerung der Baustellen von 9200. 1□° in Anwesenheit von 63 Mitgliedern mit 54 gegen 9 Stimmen, Sonach auch mit absoluter Mehrheit sämmtlicher Stadtverordneten gefaßt.
Mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der vorliegenden Angelegenheit glaubte der Landesausschuß sich nicht auf die einfache Vorlage dieser Gesuche an den hohen Landtag beschränken zu sollen, und hat zum Zwecke einer eingehenden Instruirung vorher die k. k. Statthalterei um die Wohlmeinung ersucht, ob und in wie weit mit Rücksicht auf die bei Uebergabe der ehemals fortifikatorischen Gründe an die Prager Stadtgemeinde von der k. k. Regierung gestellten Bedingungen beziehungsweise mit Rücksicht auf die bei dieser Uebergabe getroffenen Vereinbarungen bezüglich der künftigen Verwendung dieser Gründe als Parkanlage, sowie mit Rücksicht auf den von der k. k. Statthalterei genehmigten Regulirungsplan, und endlich mit Rücksicht auf die hiebei vorausgegangene Begutachtung des k. k. Landessanitätsrathes, die von der Gemeinde beabsichtigten Verkäufe als zulässig erscheinen, oder ob und in welcher Hinsicht aus sanitären oder sonstigen öffentlichen Rücksichten nicht vielmehr eine Abänderung des vorliegenden Projektes als wünschenswerth sich darstellt.
Die k. k. Statthalterei hat diese Anfrage dahin beantwortet, daß die in den Gesuchen des Prager Stadtrathes zum Verkaufe beantragten Bauparzellen von... 430 □°
und von.....9200. 1 □°
im Ganzen per.. 9630 1 □°
faktisch unter denjenigen sich befinden, welche nach dem genehmigten, mit dem Statthaltereierlasse vom
14. Oktober 1874 bestätigten Regulirungsplane der Verbanung unterzogen werden dürfen.
Nachdem nun laut des Vertrages vom 1. Juni 1875 eine Area von 11250. 6□° zu Baustellen verwendet werden kann, in welcher Bauarea auch die für das Museum beantragte Bauarea pr. 1447□° enthalten ist, und nachdem in der zum Verkaufe für Baustellen beantragten Gefamnitarea Von 9630. 1□° überdieß auch solche Grundparzellen enthalten sind, die außer den Grenzen der fortifikatorischen Gründe auf Prager Gemeindegründen gelegen sind, daher die zu verbauende Fläche von 11250. 6□° nicht ganz in Anspruch genommen wird, so besteht Seitens der k. k. Statthalterei gegen die von der Prager Stadtgemeinde beabsichtigten Grundabverkäufe kein Austand.
Nach den von der k. k. Statthalterei dem Landesausschusse mitgetheilten Verhandlungsakten hat der k. k. Landessanitätsrath anläßlich des vom Prager Stadtrathe zur Genehmigung vorgelegten Regulirungsplanes außer anderen die Kanalisirung betreffenden Anträgen sich dahin ausgesprochen, daß es vom sanitären Standpunkte nicht bewilligt werden könne, daß ein Theil der östlichen Flucht der Mariengasse und das große Karré zwischen dem Neuthore und dem Staatsbahnhofe verbaut werde, sondern sei der Landessanitätsrath der Ansicht, daß diese nach dem Stadterweiterungsprojekte zu Hochbauten bestimmten Stellen der Vegetation gewidmet werden sollen.
Die k. k. Statthalterei ist auf diesen Antrag des k. k. Landessanitätsrathes nicht eingegangen, und hat das bezügliche vom Stadtrathe vorgelegte Stadterweiterungsprojekt, wie bereits oben erwähnt, genehmigt.
Der Landesausschuß glaubt nun den in dem zuerst angeführten Gesuche des Prager Stadtrathes angestrebten Verkauf der an die Häuser Nr. 929, 928, 812-813 anstoßenden Bauparzellen im Gesammtausmaße von 4300□° mit Rücksicht auf die Beschaffenheit und Lage dieser Parzellen als begründet ansehen und das dießbezügliche Gesuch befürworten zu können.
Was dagegen die Veräußerung von Bauplätzen im Ausmaße von 9200□° anbelangt, glaubt der Landesausschuß mit Rücksicht auf die notorisch ungünstigen Sanitären Verhältnisse der Stadt Prag, welche nach ämtlichen Veröffentlichungen sich geradezu von Jahr zu Jahr verschlechtern, und das hiedurch bedingte dringende Bedürfniß, durch die größtmöglichste Ausnutzung der diesfalls zu Gebote stehenden Grundflächen zu öffentlichen Parkanlagen wenigstens theilweise den sanitären Uebelständen abzuhelfen, nicht in der Lage zu sein, die angesuchte Bewilligung zur Veräußerung dieser ganzen Area zu Baustellen befürworten zu können und hat die oberwähnten diesfälligen Anschauungen des k. k.
Landessanitätsrathes, wornach eben diese Area vor allem lediglich zu Parkzwecken zu verwenden wäre, als vollkommen berechtigt anerkannt.
Nur die Rücksicht auf die finanzielle Lage der Stadtgemeinde Prag und die ihr anläßlich des Ankaufs und der Demolirung der Schanzenmauer und durch die Parkherstellungen auferlegten nicht unbedeutenden Kosten konnte den Landesausschuß bestimmen, den Anschauungen des k. k. Landessanitätsrathes nicht vollständig Rechnung zu tragen, und von denselben bezüglich der Parzelle lit. A des Planes abzuweichen. Der Landesausschuß ist mit Rücksicht auf alle diese Umstände des Erachtens, daß die zwischen dem ehemaligen Neuthore und der Jerusalemsgasse vom Stadtverordnetenkollegium zur Verbanung bestimmte, im Plane mit B bezeichnete Fläche im Ausmaße von 2500D von der Verwendung als Bauplatz ausgeschieden und zu öffentlichen Anlagen Verwendet werde, wodurch auch die Möglichkeit geboten wäre, die dermal als Fahrweg durch den Park projektirte, in dem Plane mit den Buchstaben V, W, X, Y bezeichnete Flache im Ausmaße von nahezu 2000D0 zu Parkzwecken Verwenden zu können, weil in dem Falle, wenn die oben bezeichnete Fläche B nicht Verbaut wird, auch die Nothwendigkeit der Anlage einer Fahrstraße entfallen würde.
Bei Beurtheilung der vorliegenden Angelegenheiten mußte sich die Kommission vor Allem die Frage Vorlegen, ob der § 105. G. O. auf jene Fälle Anwendung finde, wo bei der Beschlußfassung der Preis, um Welchen das Gemeindevermögen oder Gemeindegut hintangegeben werden soll, nicht bekannt ist. - Die Kommission glaubt, diese Frage verneinen zu sollen, weil jede Veräußerung die Festsetzung des Preises zur wesentlichen Grundlage hat.
Das Stadtverordnetenkollegium hat zwar den Beschluß gefaßt, Bauparzellen in der Gesammtarea von 9630. 1D0 zu veräußern, allein dasselbe hat zur Durchführung dieses Beschlusses den Stadtrath nicht ermächtigt, sich demnach die weitere Beschlußfassung über die Veräußerung einzelner Bauparzellen für den Fall vorbehalten, sobald sich Rauflustige melden und der anzubietende Kaufpreis als angemessen betrachtet werden wird.
In einem anderen Sinne kann der Beschluß des Stadtverordnetenkollegiums nicht aufgefaßt werden, weil dem Stadtrathe die Bestimmung des Kaufpreises nicht übertragen Werden kann, ohne die Bestimmung des § 105. G. O. illusorisch zu machen. Aber auch der hohe Landtag ist nicht in der Lage, über den Antrag zur Veräußerung des Gemeindevermögens ohne Kenntniß des Kaufpreises zu entscheiden, weil die Höhe des Kaufpreises eines der wesentlichsten Merkmale für die Beurtheilung bildet, ob der Verkauf dem Interesse der Stadtgemeinde entspricht oder dasselbe schädigt.
Das Stadtverordnetenkollegium hat zweifellos
korrekt gehandelt, daß es vor der Veräußerung eins zelner Bauparzellen den Beschluß faßte, welche Bauarea bebaut, und sohin seinerzeit bei Vorhandensein von Kauslustigen veräußert werden soll; allein dieser Beschluß unterliegt nicht der Bestimmung des § 105. G. O. und bedarf zu feiner Giltigkeit keines Landesgesetzes, weil derselbe nur den Entschluß, hei günstiger Gelegenheit zur Veräußerung zu schreiten, nicht aber die Veräußerung selbst zum Gegenstande hat.
Da jedoch die Kommission den Akt auch für den Fall gehörig instruiren wollte, als ihre Anficht nicht als richtig angesehen werden sollte, hat dieselbe nach Zulaß des § 31. der Geschäfts-Ordnung mehrere dem ärztlichen Stande angehörige Mitglieder des hohen Landtages zur Abgabe ihrer Wohlmeinung über die Frage einvernommen, ob die angestrebte Verbanung der fortifitatorischen Gründe vom sanitären Standpunkte einem Anstande unterliege.
Die Sachverständigen, welche der Kommission deßwegen beigezogen wurden, äußerten sich einstimmig dahin, daß die Parzellen A und B nicht verbaut Werden sollen und zwar aus folgenden Gründen:
1. Die Demolirung der Schanzwerke und die Ueberlassung der dadurch gewonnenen Grundstücke der prager Stadtgemeinde wurde unter der Bedingung ertaubt, daß auf diesen Grundstücken Parkanlagen errichtet werden sollen, wodurch den sanitären Verhältnissen der Stadt Prag eine Verbesserung zugeführt würde.
Wenn nun die Parzellen A und B verbaut würden, so würde der beabsichtigte Zweck wohl kaum erreicht werden, da eben die benannten verbauten Parzellen den Park in einer größeren Ausdehnung schmälern würden, und der Vegetation eine der bedeutendsten Flachen entzogen würde.
2. Durch den Verbau der Parzelle A würde eine dichte Häusergruppe entstehen, welche in Folge ihrer Bevölkerung in der unmittelbaren Nähe des Parkes die Quelle schädlicher Influenzien werden könnte, wodurch die Atmosphäre im Parke selbst nachtheilig beeinflußt würde.
3. Es ist bekannt, daß die Gemeinde Žižkow in sanitärer Hinsicht die traurigsten, ja die exschreckendsten Verhältnisse nachweist. Nun liegt die Parzelle A eben am nächsten der Gemeinde Žižkow und es wäre zu befürchten, daß, wenn dieselbe mit Häusern verbaut würde, eben die Bewohner dieser Häuser dem schädlichen Einflusse der Nachbarschaft der Gemeinde Žižkow vor allem ausgesetzt wären, wodurch die in Žižkow entstandenen epidemischen Krankheiten auf ununterbrochenem Wege nach Prag verschleppt werden könnten, während durch Anlegung eines Parkes an dieser Stelle dem Wetterschreiten der epidem. Krankheiten ein Hinderniß in den Weg gelegt würde. -