Ètvrtek 12. dubna 1877

Für den Bezirk Kratzan wurden über den befürwortenden Bericht des Bezirksausschußes nachstehenden Gemeinden unter deren eigener Haftung Vorschüsse bewilligt, u. z. ':

der Gemeinde Kratzau.. 3500 fl.

der Gemeinde Wetzwalde. 1500 fl.

der Gemeinde Ullersdorf. 2000 fl,

der Gemeinde Niederwittig 1500 fl. und der Gemeinde Engelsberg 1500 fl. und die von diesen Gemeinden vorgelegten Verwendungsausweise, welche ebenfalls Vorwiegend in der Führung von Strassen= und Wegbauten in eigener Regie, und unter Verwendung einheimischer Kräfte bestanden, genehmigt.

In Betreff der Rückzahlung dieser Vorschußbeträge wurde, insoweit die Beträge den Bezirken unter ihrer Haftung hinauszugeben waren, dadurch Vorsorge getroffen, daß diese Haftungserklärung von der betreffenden Bezirksvertretung beschlossen und die diesbezügliche Urkunde rechtsförmig ausgefertigt und stimmt den Sitzungsprotokollen vorgelegt wurde, während in den Fällen, wo diese Beträge den Gemeinden unmittelbar zugewandt wurden, nämlich im Kratzauer Bezirke, diese Haftungsertlärungen auf Grund ordnungsmäßig gefaßter Gemeindebeschlüsse unter Genehmhaltung der Bezirksvertretung ausgefertigt wurden.

Die Auszahlung der Vorschußbeträge an den Bezirk Friedland und an die Gemeinden des Bezirkes Kratzau, letzteren durch die Bezirksvertretung, sind bereits erfolgt, während die Bezirke Tannwald und Gablonz zwar die Haftungsurkunden vorgelegt haben, um die Flüssigmachung der Beträge aber erst nach Maßgabe des durch den Vorschritt der projektirten Bauten eintretenden Bedürfnisses bittlich geworden sind; der Bezirk Reichenberg dagegen ist mit der Vortage der Haftungsurkunde noch immer im Rückstande.

Der Landesausschuß glaubt durch den dargestellten Vorgang den Intentionen des h. Landtages, welche bei der Fassung des Beschlußes vom 5. April 1876 unterwalteten, und theilweise in den Motiven des Budgetausschußes und theilweise in den Debatten über diesen Gegenstand zum Ausdrucke gelangten, unter Berücksichtigung aller obwaltenden Verhältnisse nach Thunlichkeit entsprochen zu haben, und erlaubt sich den Antrag zu stellen:

"Der hohe Landtag geruhe diesen Bericht über die Verwendung der in der Sitzung vom 5. April 1876 bewilligten Dotation von 50000 fl. zur Linderung des Nothstandes in den politischen Bezirken Friedland, Gablonz und Reichenberg zur genehmigenden Kenntniß zu nehmen. In formeller Bezichung wird der Antrag gestellt, diesen Bericht der Budgetkommission zuzuweisen.

Zemský výbor navrhuje, aby se pøeètená zpráva odkázala budžetní komisi.

Prosím, aby ti, kteøí s návrhem souhlasí, zdvihli ruku.

(Geschieht).

Er ist angenommen.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der L. =A. =Bericht zur Eingabe des Prager Stadtrathes betreffs der Veräußerung mehrer Gemeindegrundantheile am Podstaler Ufer.

Berichterstatter ist Hr. Dr. Aschenbrenner.

Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva zemského výboru o žádosti mìstské rady hl. mìsta Prahy v pøíèinì zdražení nìkterých obecních pozemkù.

Ref. Dr. Aschenbrenner (liest): Laut des Gesuches des Stadtrathes Prag de præs. 21. Jänner 1877, Z. 2255, benöthigt diese Stadtgemeinde behufs Herstellung einer entsprechenden Zufahrt zu der im Bau begriffenen Smichov=Podstaler Brücke die Erwerbung einiger dem Holzhändler Vincenz Bubenièek gehörigen Grundtheile u. z.:

1. Zur Erweiterung der Podstaler Gasse von N. C. 331-II. einen im beiliegenden Situationsplane mit a b c d a bezeichneten Grundtheil per 59. 7 Q. =Klftr.

2. Zur Erweiterung der Aufschwemmgasse vom Holzgarten N. C. 247-II. einen Grundtheil per 49. 9 Q. =Klftr. und einen per 56. 2 Q. =Klftr., zusammen per 106. 1 Q. =Klftr. und

3. zum künftigen Quai in der Richtung zu den Schütthaner Mühlen von derselben Parzelle einen Grundantheil pr. 15. 4 Q. =Klftr., im ganzen daher eine Area Von 181. 2 Q. =Klftr.

Anderseits ist dem Vincenz Bubenièek daran gelegen, zum Zwecke der Aenderung seines Besitzes nachstehende Gemeindegrundtheile zu erwerben:

I. Von dem Ufergrundftücke vor dem Holzgarten N. C. 331-II. einen im betreffenden Situationsplane mit e h i k 1 f c bezeichneten Grundtheil per 265 Q. =Klftr.

II. Von der Seitens des Aerars der Gemeinde unentgeltlich abgetretenen Flußgrundparzelle einen Theil pr. 73. 8 Q. =Klftr.

III.   Einen öden Gemeindegrund im Ausmaße per 32 Q. =Klftr. und

IV.   einen Theil pr. 55. 7 Q. =Klftr. von dem Ufergrundstücke unterhalb des N. C. 247-II., int Ganzen daher 426. 5 Q. =Klftr.

Das Eigenthum der Prager Stadtgemeinde au den unter I. und IV. genannten Ufergrundstücken ist mit der Servitut zu Gunsten der Besitzer der angrenzenden Holzgärten belastet, an diesen Ufern mit Prahmen und Flößen unentgeltlich landen zu dürfen, und auf einem Theil per 31. 7 Q. =Klftr. von dem sub I. genannten Ufergrundstücke macht Vincenz Bubenièek Eigenthumsansprüche.

Derselbe hat sich bereit erklärt für eigenthümliche Uiberlassung der genannten Gemeindegrundarea per 426. 5 Q. =Klftr. seinerseits die vorbezeichnete Grundarea per 181. 2 Q. =Klftr. an die Gemeinde abzutreten, ferner der Gemeinde einen Baarbetrag von 414 fl. 30 kr. zu bezahlen, dann zu den Baukosten der Smichov=Podskaler Brücke einen Betrag von 2000 fl. beizusteuern und endlich von allen seinen Ansprüchen auf den genannten Theil

Oberstlandmarschall:

Žádá nìkdo za

slovo ?

Wünscht Jemand das Wort? Ich bitte Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

von 31. 7 O. -Klftr. von dem sub I. - genannten Ufergrundstücke abzulassen.

Das Stadtverordneten-Collegium hat in der Sitzung am 11. Jänner 1877 unter Anwesenheit Von 67 Mitgliedern und mit absoluter Mehrheit sämmtlicher Stadtverordneten beschlossen, den Veräußerungsvertrag mit Vincenz Bubenièek nach dem vorstehenden Inhalte zu genehmigen.

Da der Werth des zu veräußernden Gemeindeeigenthums 2000 fl. Con. Münze übersteigt, so ist gemäß §. 105 der Prager Gemeindeordnung zur Giltigkeit des Vertrages ein Landesgesetz erforderlich.

Die im §. 105 G. -O. in Rücksicht auf die Veräußerung vom Gemeindeeigenthum vorgeschriebenen formellen Bedingungen find erfüllt, und da auch der beabsichtigte Vertrag seinem Inhalte nach dem Interesse der Gemeinde entsprechend erscheint, so beehrt sich der L. -A. den Antrag zu stellen, der hohe Landtag wolle nachstehendes Gesetz beschließen:

Gesetz

vom..........

Womit die Stadtgemeinde Prag zur Veräußerung mehrerer Gemeindegrundantheile ermächtigt wird. Uiber Antrag des Landtages Meines Königreiches Böhmen finde Ich der Stadtgemeinde Prag die Bewilligung zu ertheilen, nachstehende Gemeindegrundantheile, als:

I.   von dem Ufergrundstücke vor dem Hofzgarten N. C. 331 - II. einen im betreffenden Situationsplane mit e h i k l f e bezeichneten Grundantheit per 265 O. -Klftr.,

II.   von der Seitens des Aerars der Gemeinde unentgeltlich abgetretenen Flußgrundparzelle einen Theil per 73. 8 O. -Klftr. (Plan: f l k m n f),

III. einen öden Gemeindegrund im Ausmaße per 32 O. -Klftr. (Plan: a 1 o p a),

IV. einen Theil per 55. 7 O. -Klftr. von dem Ufergrundstücke unterhalb des N. C. 247 - II. (Plan: f g w h f), im Ganzen daher 426. 5 O. -Klftr. an Vincenz Bubenièek, Holzhändler in Prag, gegen dem zu veräußern, daß derselbe seinerseits von dem Holzgarten N. C. 331 - II. den im betreffenden Situationsplane mit a b c d a bezeichneten Grundtheil per 59. 7 O. -Klftr., dann von dem Holzgarten N. C. 247 - II. die Grundtheile per 49. 9 O. -Klftr. und per 56. 2 O. -Klft. (Plan: q r s t u q und t u v w x y z t), ferner von demselben Besitzstande den Grundtheil per 15. 4 O. -Klftr. (Plan: a b c d e f a), im Ganzen daher eine Grundarea per 181. 2 O. -Klftr. an die genannte Gemeinde in's Eigenthum abtritt, zu dem einen Baarbetrag per 4014 fl. 30 kr. in die Gemeinderenten bezahlt, ferner zu den Baukosten der Smichov-Podskaler Brücke eine Summe von 2000 fl. beisteuert, und endlich von allen Ansprüchen auf den Theil per 31. 7 O. -Klftr. von dem vor dem Holzgarten N. C. 331 - II. gelegenen Ufergrundstücke abläßt.

In formeller Beziehung beantrage ich die Zuweisung dieses Berichtes an die Gemeindekommission.

Snìm. akt. Sládek (ète): Výbor zemský èiní návrh, aby zpráva tato odkázána byla k pøedbìžné poradì komisí pro obecní a okresní záležitosti.

Oberstlandmarschall.

Žádá nìkdo za

slovo ?

Wünscht Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. )

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku. (Stalo se).

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Landesausschußbericht, betreffend die Bewilligung zur Veräußerung einiger städtischen Baugrundparzellen Prags in der Nähe des Stadtparkes.

Berichterstatter ist derselbe.

Nám. nejv. marš.: Zpráva zemského výboru v pøíèinì žádosti mìstské rady Pražské stran prodeje stavebních míst blíže mìstského parku.

Zpravodaj tentýž.

Ref. Dr. Aschenbrenner (liest): Die Stadtgemeinde Prag hat dem Landesausschuße zwei Gesuche um Erwirkung von Landesgesetzen behufs Bewilligung zum Verkaufe von Baustellen auf den ehemals fortifikatorischen, nunmehr der Stadtgemeinde Prag gehörigen Gründen Vorgelegt.

In dem einen Gesuche bittet die Gemeinde um Bewilligung zur Veräußerung einiger zwischen der Verlängerten Bredaner-Gasse und dem Wenzelsplatze gelegenen, unmittelbar an die Häuser Nro. 829, 828 und 812, 813 - II. anstoßenden Baustellen u. z. von der Parzelle Nro 227 und 225 eine Baustelle von 110. 4 O. -Klftr. an den Besitzer des Hauses. Nro. 229 - II und von der Parzelle Nro. 227 und 225 eine Baustelle von 60. 5 O. -Klftr. an den Besitzer des Hauses. Nro. 828 - II. und von der Parzelle Nro. 225 eine Baustelle von 259. 1 O. -Klftr. an den Besitzer des Hauses 812 und 813- II.

In dem zweiten Ges3uche wird die Bewilligung erbeten zum Verkaufe von Baustellen pr. 9200. 1 O. -Klftr. der ehemals fortifikatorischen Gründe zwischen der verlängerten Hybernergasse und dem blinden Thore.

Das erste Gesuch wird damit begründet, daß diese infolge der behördlicherseits genehmigten Regulirung entstandenen, im vorgelegten Situationsplane näher bezeichneten Parzellen ihrer örtlichen Lage und Beschaffenheit wegen nicht als selbstständige Bauplätze behandelt und lediglich von den Besitzern der unmittelbar angrenzenden Häuser verwerthet werden können.

Nachdem die Besitzer dieser Häuser dem Prager Stadtrathe diesfällige Kaufsanbote gemacht haben, hat das Prager Stadtverordneten-Kollegium aus den vorstehenden Gründen und mit Rücksicht auf den günstigen Kaufsanbot von 150 fl. für je eine O. -Klftr. in den Sitzungen vom 12, Oktober

und 29. November 1876 beschlossen, die oben angeführten Bauparzellen au die Besitzer der Häuser Nro 929, 928 und 812, 813-II. um den Preis Von 150 fl. per Q. =Alftr. aus freier Hand zu Verkaufen.

Die vom Prager Stadtrathe für die Begründung des zweiten Gesuches geltend gemachten Gründe sind int Wesentlichen folgende:

Mit dem am 1. Juni 1875 zwischen der Stadtgemeinde Präg und dem k. k. Finanzministerium abgeschlossenen Vertrage bezüglich des Kaufes der ehemaligen fortifikatorischen Gründe zwischen dem ehemaligen Poøièer Thore und dem Staatsbahnhofe, dann zwischen der Verlängerten Hybernerstrasse und dem blinden Thore wurde im Absatze 12. festgesetzt, daß von der diesfälligen Gesammtarea per 49. 2078 Q. =Klftr. zu Baustellen eine Area Von 11. 2506 Q. =Klftr, zu öffentlichen Anlagen eine Area von 193713 Q. =Klftr. und zu öffentlichen Kommunikationszwecken eine Area von 18. 5859 Q. =Klftr. verwendet werden soll.

Die ehemaligen Schanzmaneru zwischen dem Poøièer Thore und dem k. k. Staatsbahnhofe sind bereits vollständig abgetragen und ist an deren Stelle eine öffentliche Anlage bereits hergestellt.

Die Schanzen zwischen der verlängerten Hybernergasse und dem Roßthore sind bereits gänzlich, jene vom Roßthor bis zum blinden Thore zum Theil abgetragen und wird die vollständige Demolirung der Schanzmauern in nächster Zeit vollendet sein. Die diesfälligen Kosten werden aus der, der Gemeinde mit dem Landesgesetze vom 7. Oktober 1874 bewilligten, Anleihe von 5, 000. 000 fl. bestritten, Auf den durch die Abtragung der Schanzen gewonnenen Gründen sollen nun die öffentlichen Anlagen, die Kommunikationen und die nöthigen Canäle hergestellt werden, welche Herstellungen einen bedeutenden Kostenaufwand erfordern.

Das Interesse der Gemeinderenten erheischte daher dringend, daß die gewonnenen Bauplätze möglichst rasch und vortheilhaft verwendet werden und es fei auch im Interesse der Verschönerung und der rascheren Vollendung dieses Stadttheiles geboten, daß gleichzeitig mit der Anlegung des Stadtparkes auch die Bauten auf den diesfälligen Baustellen vorgenommen werden.

Die vom Stadtverordnetenkollegium zum Verkaufe in Aussicht genommenen und auf dem Situationsplane näher bezeichneten Bauplätze find in sechs größere, auf einzelne Baustellen zu Vertheilende Abtheilungen geschieden u. z.

1. Die Fläche A mit einem Ausmaß von 28916 Q. =Klftr.

2.    Die Fläche B mit einem Ausmaß von 2500. Q. =KIftr.

3.    Die Fläche C mit einem Ausmaße von 1069,  O. =Klftr.

4.    Die Fläche D mit einem Ausmaße Von 7754 Q. =Klftr.

5.    Die Fläche E mit einem Ausmaße von 1899 O. =Klftr

6.    Die Fläche F mit dem Ausmaße von 647 Q. =Klftr, im Ganzen daher eine Area Von 92001 Q. =Klftr.

Das Stadtverordnetenkillegium hat nun in der -Sitzung Vom 12. Oktober 1876 diese Eintheilung der auf kleinere Bauparzellen zu vertheilenden Bauflächen genehmigt und beschlossen, dieselben zu Veräußern und hat der Stadtrath der Gemeinde Prag, nachdem in beiden Fällen die zur Veräußerung bestimmten, zum Gemeindevermögender Stadt Prag gehörigen Grundstücke den Wert von 2000 fl. überschreiten, die Erwirkung der diesfälligen Verkaufsbewilligung im Grunde des §. 105 der Prager Gemeindeordnung vom 27. April 1850 im Wege eines Landesgeseges erbeten. Die Beschlüsse des Stadtserordnetenkollegiums bezüglich des Kaufes der im ersten. Gesuche angeführten drei kleineren Baustellen wurden in Gegenwart von 63 Mitgliedern mit absoluter Mehrheit sämtlicher Stabtverordneten gefaßt.

Ebenso ist der Beschluß des Stadtverordnetenkollegiums bezüglich der Veräußerung der Baustelle per 92001 Q. =Klftr. in Anwesenheit von 63 Mitgliedern mit 54 gegen 9 Stimmen, Sonach auch mit absoluter Mehrheit sämmtlicher Stadtverordneten gefaßt, daher in beiden Beziehungen den formellen Bedingungen des §. 105 der Prager Gemeindeordnung entsprochen worden.

Mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der vorliegenden Angelegenheit glaubte der Landesausschuß sich nicht auf die einfache Vorlage dieser Gesuche an den h. Landtag beschranken zu sollen und hat zum Zwecke einer eingebenden Instruirung vorher die k k. Statthalterei um ihre Wohlmeinung ersucht, ob und in wie weit mit Rücksicht auf die bei Uibergabe der ehemals fortifikatorischen Gründe an die Prager Stadtgemeinde den von der k. k. Regierung gestellten Bedingungen, beziehungsweise mit Rücksicht auf die bei dieser Uibergabe getroffenen Vereinbarungen bezüglich der künftigen Verwendung dieser Gründe als Parkanlage, sowie mit Rücksicht auf den Von der k. k. Statthalterei genehmigten Regulirungsplan und endlich mit Rücksicht auf die hiebei Vorausgegangene Begutachtung des k. k. Landessanitätsrathes die von der Gemeinde beabsichtigten Verkäufe als zulässig erscheinen oder ob und in welcher Hinsicht aus sanitären oder sonstigen öffentlichen Rücksichten nicht vielmehr eine Abänderung des vorliegenden Projektes als wünschenswerth sich darstellt.

Die k. k. Statthalterei hat diese Anfrage mit einer Note vom 12. Feber 1877, Z. 4333, dahin beantwortet, daß die in den beiden Gesuchen des Prager Stadtrathes zum Verkaufe beantragten Bauparzellen von 430 Q. =Klftr. und von 92001 Q. =Klftr. faktisch unter denjenigen sich befinden, welche nach dem genehmigten, mit dem Statthalterei=Erlasse vom

14. Oktober 1874 bestätigten Regulirungsplane der Verbanung unterzogen werden dürfen.

Nachdem nun taut des Vertrages vom 1. Juni 1875 eine Area Von 11. 250 6 O. -Klstr. zu Baustellen verwendet werden kann, in welcher Bauarca auch die für das Museum beantragte Flache von 14-47 O. =Klstr. enthalten ist und nachdem in der zum Verkaufe beantragten Baustelle der Gesammtarea von 96301 O. =Klstr überdies auch solche Grundparzellen enthatten find, welche außer der Grenze der fortifikatorischen Gründe auf Prager Gerneindegründen gelegen find, daher die zu verbauende Fläche von 11. 250*6 O. =Klstr. nicht ganz in Anspruch genommen wird, so besteht seitens der k. k. Statthalterei gegen die Von der Prager Stadtgemeinde beabsichtigten Grundabverkäufe kein Anstand. Nach den von der I. k. Statthalterei dem Landesausschuße mitgetheilten Verhandlungsakten hat der k. k. Landessanitätsrath anläßlich des vom Prager Stadtrathe zur Genehmigung vorgelegten Regulirungsplanes außer anderen die Kanalisirung betreffenden Anträgen sich dahin ausgesprochen, daß es vom sanitären Standpunkte nicht bewilligt werden könne, daß ein Theil der östlichen Flucht der Mariengasse und das große Carré zwischen dem Reuthor und dem Staatsbahnhofe verbaut werde, sondern sei der Ansicht, daß diese nach dem Stadterweiterungs - Projekte zu Hochbauten bestimmten Stellen der Vegetation gewidmet Werden sollen.

Die k. k. Statthaltern ist auf diesen Antrag des Sanitätsrathes nicht eingegangen und hat das bezügliche, der Statthalterei vorgelegte Stadterweiterungsprojekt, wie bereits oben erwähnt, mit dem Erlasse vom 14. Oktober 1874, Z. 55385, genehmigt.

Im Nachhange zu den überwähnten Gesuchen hat der Stadtrath der Hauptstadt Prag noch mit Bericht vom 6. April 1877, Z. 56118, ein Pare des erwähnten, zwischen dem k. k. Finanzministerium und der Prager Stadtgemeinde abgeschlossenen Vertrages Vom 1. Juni 1875, dessen Bedingungen mit a, h. Entschließung vom 7. Mai 1875 genehmigt worden waren, vorgelegt, aus welchem Vertrage entnommen werden Wolle, daß sowohl nach Absatz XII dieses Vertrages, als auch nach dem von der k. k.. Statthalterei genehmigten und einen integrirenden Bestandtheil des Vertrages bildenden Regulirungsplane Von der erkauften

Gesammtarea pr......49207*8 O. -KIstr

zu Bauplätzen.... 11250*6

zu Anlagen......19371*3

zu Kommunikationen... 18585*9,, verwendet werden sollen und daß die zum Verkaufe beantragten Bauparcellen mit dieser Bedingung übereinstimmen.

Nach der beim Landesausschuße auf Grund des Vertrages resp. auf Grund des Parcellenprotokolles Vorgenommenen Uebcrprüfung sammtlicher in dem plane des Stadtrathes zu Bauplätzen, Parkanlagen

und Kommunikationszwecken bestimmten Flächen beträgt die zu Verwendende Area

a)  zu Bauplätzen...              11221*6 Klstr

b)  zu Anlagen......20253*8,,

c)  zu Kommunikationszwecken. 17741*3 bei welcher Berechnung allerdings

in der diesfälligen Gesammtsumme

pr...........49215*7.,

sich gegenüber der vom Stadtrathe angegebenen Gesammtarea pr. 49207*8,. eine unbedeutende Differenz Von           79,,

ergibt, Welche, weil das eigentliche Verkaufsobjekt hiebei nicht berührt wird und hiebei auch das nach dein Vertrage zu Bauplätzen zu verwendende Areale nicht überfliegen wird, nicht in Betracht kommen dürfte.                                                     ;

Der Landesausschuß glaubt nun den in dem erst angeführten Gesuche des Prager Stadtrathes angestrebten Verkauf der an die Käufer Nr. E. 829, 828, 812-13 zweites Viertel, anstoßenden Bauparcellen im Gesammtausmaße von 430 O. = Klstr. mit Rücksicht auf die Beschaffenheit und Lage dieser Parcellen als begründet ansehen und das diesbezügliche Gesuch befürworten zu können.

Was dagegen die Veräußerung von Bauplätzen im Ausmaße von 9200 O. -Klstr. anbelangt, ist der Landesausschuß mit Rücklicht auf die notorisch ungünstigen Sanitären Verhältnisse der Stadt Prag, welche nach ämtlichen Veröffentlichungen sich geradezu Von Jahr zu Jahr verschlechtern und das hiedurch bedingte dringende Bedürfniß durch die größtmöglichste Ausnützung der diesfalls zu Gebote Stehenden Grundflächen zu öffentlichen Parkanlagen wenigstens theilweise den sanitären Uebelständen abzuhelfen, nicht in der Lage, die angesuchte Bewilligung zur Veräußerung dieser ganzen Area zu Baustellen befürworten zu können und muß der Landesausschuß die oberwähnten diesfälligen Anschauungen des k. k. Landessanitätsrathes, wornach eben diese Area Vor Allem lediglich zu parkzwecken zu Verwenden wäre, als Vollkommen-berechtigt anerkennen. Nur die Rücksicht auf die finanzielle Lage der Stadtgemeinde Prag und die ihr anläßlich des Ankaufs und der Demolirung der Schanzmauern und durch die Parkherstellungen auferlegten nicht unbedeutenden Kosten tonnte den Landesausschuß bestimmen den Anschauungen des k. k. Landessanitätsrathes nicht Vollständig Rechnung zu tragen und von denselben bezüglich der Parcelle Sit. A. des Planes abzuweichen.

Der Landesausschuß ist mit Rücksicht auf alle diese Umstände des Erachtens, daß die zwischen dem ehemaligen Reuthore und der Jerusalemsgasse vom Stadtverordnetenkollegium zur Verdanung bestimmte, im Plane mit B bezeichnete Fläche im Ausmaße von 2500 O. -Klstr. von der Verwendung als Bauplatz ausgeschieden und zu öffentlichen Anlagen Verwendet werde, wodurch auch die Möglichkeit geboten wäre, die dermal als Fahrweg durch den Park projektirte, in dem Plane mit den Buchstaben

V. W. X. Y. bezeichnete Fläche im Ausmaße von nahezu 2000 O. -Klftr. zu Parkzwecken verwenden zu können, weit tu dem Falle, wenn die oben bezeichnete Fläche B nicht verbaut wird, auch die Nothwendigkeit der Anlage einer Fahrstrasse entfallen würde. In Erwägung dieser Gründe erlaubt sich der Landesausschuß die Vorliegenden Gesuche der Stadtgemeinde Prag dem hohen Landtage mit dem Antrage vorzulegen: Hoher Landtag wolle beschließen:

1. Gesetz vom                 ....

Womit die Stadtgemeinde Prag zur Veräußerung einiger Bauplätze der ehemaligen fortifikatorischen, nunmehr der Stadtgemeinde Prag gehörigen Gründe ermächtigt wird.

lieber Antrag des Landtages Meines Königreiches Böhmen finde Ich der Stadtgemeinde Prag die Bewilligung zu ertheilen:

I. Einige Theile der ehemals fortifikatorischen, nunmehr der Stadtgemeinde Prag gehörigen zwischen der verlängerten Bredauergasse und dem Wenzelsplatze gelegenen Grundstücke und zwar

a)  einen an das Haus Nr. C. 929 - II angrenzenden Theil von 110. 4 O. -Klftr. von der Parcelle Nr. 227 und 225 an den Besitzer des Hauses Nr Cons. 929 - II;

b)  einen an das Haus Nr. Cons. 928 - II angrenzenden Theil von 60. 5 O. -Klftr. Von der Parcelle Nro. 227 und 225 an den Besitzer des Hauses Nr. 928 - II. und

c)  einen an die Häuser Nr. C. 812 - II. und 813 - II. angrenzenden Theil von 259. 1 O. -Klftr. von der parcelle Nr. 225 au den Besitzer der Häuser Nr. C. 812 - II und 813 - II aus freier Hand um den Kaufpreis von 150 fl. (Ein Hundert fünfzig Gulden) für je eine O. -Klafter verkaufen zu dürfen

2. Von den ehemals fortifikatorischen, nunmehr der Stadtgemeinde Prag gehörigen Gründen zwischen der verlängerten Hybernergasse und dem blinden Thore die in dem vom Prager Stadtrathe mit dem Gesuche de dato 27. Oktober 1876 Z. 56118 vorgelegten, auf Grund des Vom Stadtverordnetenkollegium in der Sitzung vom 12. Oktober 1876 genehmigten Theilungsprojektes verfaßten plane bezeichneten Bauflächen und zwar die Fläche A mit dem Ausmaße von 2891. 6 O. -Klftr. " " C,, " " " 1069. 4 " D                                        775. 4

,, " E "......1899. 0 "

F                                     64. 7

im Ganzen daher eine Area von 6700. 1 O. -Klftr. zu Bauplätzen veräußern zu dürfen 3. Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes wird Mein Minister des Innern beauftragt

II.

Dem Gesuche der Stadtgemeinde Prag um Bewilligung zur Veräußerung der in dem vom Prager Stadtrathe mit dem Einschreiten de dato 27. Oktober 1876 Z. 56118 vorgelegten Plane bezeichnete Baufläche B zwischen dem ehemaligen Nenthore und der Jerusalemsgasse mit dem Ausmaße von 2500 O. -Klftr, wird keine Folge gegeben.

In formaler Richtung beantrage ich die Zuweisung auch dieses Berichtes an die GemeindeKommission.

Snìm. akt. Sládek: Èmí se návrh, aby zpráva právì pøednešená s osnovou zákona pøikázána byla k pøedbìžné poradì komisí pro obecní a okresní záležitosti.

Oberstlandmarschall:

Žádá nìkdo za

slovo ?

Wünscht Jemand das Wort?

Fürst Metternich: Ich bitte ums Wort.

Oberstlandmarschall. Fürst Metternich hat das Wort.

Fürst Metternich

Hoher Landtag!

Es erscheint die Angelegenheit, welche gerade vorgetragen wurde, denn doch von sehr weittragender lokaler Bedeutung Wir haben bereits Von Seite des Herrn Referenten gehört, daß auch der Landessanitätsrath diese Angelegenheit mit einem sehr genauen Votum an die Statthalterei geleitet hat, daß jedoch die hohe Statthalterei sich nicht vollkommen mit der Anficht des Landessanitätsrathes vereinigte.

Bereits dieser Vorgang scheint zu beweisen, daß diese für die Sanitätsverhältnisse Prags höchst wichtige Angelegenheit Verschiedene Ansichten zulasse: ich erachte, daß es nicht allein eine Gemeindeangelegenheit ist, sondern daß es insbesonders und spezifisch eine Sanitätsangelegenheit ist. Aus diesem Grunde glaube ich, daß denn noch nicht unser Gemeindeausschuß allein berufen sein kann, in einer derartigen, ich hebe es noch einmal hervor, so wichtigen sanitären Angelegenheit allein ein Votum abzugeben; ich würde mir daher aus diesem Grunde erlauben, den Antrag zu stellen, es sei diese Angelegenheit einer eigens zu wählenden Kommission zu übertragen, welche aus 9 Mitgliedern und zwar

zu 3 aus jeder Kurie bestehen würde.

Snìm. sekr. Schmidt: Kníže Metternich èiní návrh, aby pro tuto záležitost zvolena byla zvláštní komise 9 èlenù volených po 3 kuriemi z celého snìmu.

Oberstlandmarschall. Ich bitte Diejenigen, welche den Antrag unterstützen, die Hand zu erheben.

Kteøí podporují tento návrh, nech pozvednou ruku. (Stalo se. )

Der Antrag ist unterstutzt und steht tu Verhandlung

Hr. Dr. Schmeykal hat das Wort.

Dr. Schmeykat: Ich möchte doch den Antrag befürworten, welcher von Seite des Hrn. Berichterstatters dem hohen Landtage unterbreitet worden ist, nämlich den Antrag, die formale Behandlung dieses Gegenstandes geschehen zu lassen durch die bereits zusammengesetzte Gemeindekommission.

Zugeben will ich, daß es sich vielleicht um eine mehr oder minder wichtige Angelegenheit handelt; in dieser Beziehung will ich zugestehen, daß die Wichtigkeit der Sache für die Prager Stadtgemeinde eine auffallende ist; allein darum glaube ich, Sollte mau doch nicht Von der Kompetenz der bereits niedergesetzten Gemeinbekommission abweichen. Man begründete diese Abweichung von Seite des Hrn. Vorredners namentlich durch den Hinweis darauf, daß es sich um sanitäre Rücksichten, also eigentlich nicht um Gemeinde=, sondern Sanitätsangelegenheiten handelt. Allein ich glaube, die Sanitätsrücksichten sind auch Gemeindeangelegenheiten und wenn schon der Ton darauf gelegt wird, bitte ich nicht zu übersehen, daß auch das Sanitäre Moment bereits durch ein sehr kompetentes Fachorgan, nämlich den Sanitätsrath seine Begutachtung gefunden hat und die diesbezüglichen Akten nun auch an die Gemeindekommission mitgelangen werden, um dieselben bei ihrer Berathung und Beschlußfassung zu benutzen. (Bravo). Ich würde also bitten bei der Gemeindekommission schon zu bleiben, welche aus 12 Mitgliedern besteht, also gewiß in der Lage Sein wird die Interessen der Hauptstadt, die darin verflochten sind, und auch die finanziellen zu berücksichtigen. (Bravo).

Dr. Sladkovský: Ich bitte um´s Wort. Nejv. marš. zemský: Pan Dr. Sladkovský má slovo.

Dr. Sladkovský: Ich glaube in dieser Angelegenheit mich doch für den Antrag Sr. Durchlaucht des Fürsten Metternich aussprechen zu müssen.

Es ist zwar der Grund, den er für feinen Antrag angeführt hat, nicht derjenige, der nach meiner Ansicht der entscheidendste ist; allein gerade in der von ihm auch betonten lokalen Natur der Angelegenheit, um die es sich handelt, ist es eigentlich begründet, daß es beinahe nöthig ist, daß eine eigene Kommission für diese Angelegenheit gewählt wird; denn die Kommission für Bezirks= und Gemeindeangelegenheiten ist nicht mit Rücksicht auf einzelne lokale Angelegenheiten gewählt und zusammengestellt, sondern ist wirklich zusammengestellt aus Persönlichkeiten, welche ganz allgemein die Interessen der Gemeinden und Bezirksinteressen zu wahren haben und mit ihnen vertraut sind, welche aber nicht gerade nothwendigerweise die besonderen Lokal=Interessen unserer Hauptstadt so genan kennen und genau mit denselben vertraut sind, wie es hier in diesem Falle wünschenswerth wäre. Es ist, meine Herren, zwar eine lokale Angelegenheit, aber ich glaube eine lokale Angelegenheit und von solcher Wichtigkeit und von solcher Tragweite, wie vielleicht nicht eine zweite wieder

in diesem hohen Hause zur Verhandlung gelangen wird und in einer solchen Angelegenheit sollte eine spezielle Kommission, das heißt eine Kommission zusammengestellt aus solchen Persönlichkeiten, welche gerade und insbesondere mit dieser Angelegenheit vertraut find, gewählt werden. (Bravo). Aus diesem Grunde glaube ich hier die Wahl dieser Kommission angezeigt und ich schließe mich daher nochmals dem Antrage Sr. Durchlaucht des Fürsten Metternich an. Ich bin wohl auch überzeugt, daß die Herren, welche in der Gemeinde= und Bezirkskommission sind, theilweise auch mit den Interessen Prags so vertraut fein Werden, daß sie über diese Angele genheit ein richtiges. Urtheil fällen werden, aber ich glaube, es verlangt die Würde des hohen Hauses, in dieser Angelegenheit sicher zu gehen, schon wegen der Oeffentlichkeit, und da kann mau in keiner anderen Weise sicher gehen, als wenn man eine eigene Kommission wählt. Ich unterstütze noch einmal den Antrag.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort?

Žádá nìkdo za slovo?

(Niemand). Die Debatte ist geschlossen, der Hr. Berichterstatter hat das Wort.

Ref. Dr. Aschenbrenner: Ich bitte das hohe Haus, es bei dem Antrage bewenden zu lassen, den ich ursprünglich gestellt habe.

Die Kommission für Gemeindeangelegenheiten ist aus 12 Mitgliedern zusammeugesetzt und wird jedenfalls die Vollständige Eignung besitzen, auch diese Angelegenheit, die meiner Ansicht nach mit Unrecht zu einer so hohen Wichtigkeit aufgebauscht wird, zu erledigen. Wir haben bereits mehrere gleiche Angelegenheiten der Prager Stadtgeineinde an den Gemeindeausschuß zugewiesen, und ich sehe daher wirklich nicht ein, warum diese eine Frage aus dem Motive, weil sie für Prag eine besondere Wichtigkeit hat, einer besonderen Kommission zugewiesen werden sollte. Die Erhebungen sind vollständig und umfassend und ich wüßte wirklich nicht, warum eine separate Kommission dafür gewählt werden sollte, und beharre daher bei dem Antrage, den ich gleich Anfangs gestellt habe.

Oberstlandmarschall: Ich schreite nun mehr zur Abstimmung. In der Abstimmung geht der Abänderungsantrag Sr. Durchlaucht des Fürsten Metternich vor. Er lautet: Es sei eine eigene Kommission von 9 Mitgliedern, gewählt durch die Kurien zu je 3 aus dem ganzen Landtage zu wählen.

Snìm. akt. Sládek: Jeho Jasnost knize Metternich navrhuje, aby pro tuto záležitost zvolena byla komise 9èlenná kuriemi po tøech z celého snìmu.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen, sich zu erheben. (Geschieht).

Ich bitte um die Gegenprobe. (Geschieht).

Es ist die Minoritat für den Antrag des Fürsten Metternich. Ich bitte nun über den Antrag

abzustimmen, welcher dahin geht, daß der Gegenstand der Gemeindekommission übertragen werde. Ich bitte diejenigen Herren, welche dafür find, die Hand zu erheben. (Geschieht).

Der Antrag ist angenommen.

Der Obmann der Budgetkommiision Se. Exe. Herr von Plener hat das Wort.

Se. Exe. v. Plener: Bei der kurzen Dauer der gegenwärtigen Landtagssession erscheint es nothwendig, in der Behandlung des Landesbudgets die größtmöglichste Beschleunigung und in dem Verfahren jede gesetzlich zulässige Vereinfachung und Abkürzung zur Anwendung zu bringen. Ich erlaube mir daher als Obmann und im Namen der Budgetkommission folgenden Antrag an das hohe Haus zu stellen, der hohe Landtag wolle beschließen:

Die Budgetkommission wird ermächtigt, die Berichte über einzelne auf Feststellung des Landesbudgets bezughabeude Anträge im Sinuc des §. 47 lit. C. der Geschäftsordnung mit Umgangnahme der Drucklegung zu erstatten.

Snìm. akt. Sládek: Jeho Exc. šlechtic Plener èiní návrh: Sl. snìme raèiž se usnésti: Budžetní komisí dává se moc, aby ve smyslu §. 47 lit. C. j. ø. smìla podávati zprávy o jednotlivých žádáních, jež se týkají ustanovení rozpoètu zemského, aniž by se musely dávati døíve vytisknouti.

Oberstlandmarschall:

Žádá nìkdo za

slovo?

Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteøí s návrhem souhlasí nech pozvednou ruku.

(Stalo se).

Der Antrag ist angenommen.

Die Kommission, welche die Landtagswahlordnung zu berathen hat, hat sich konstituirt und wählte zum Obmannc Sc. Exe. Dr. Herbst, zum Obmannstellvertreter Abt Liebsch, zu Schriftführern Herrn Ehrlich und Dr. Hallwich.

Nám. nejv. mars.: Komise pro øad volení se konstituovala následovnì: Pøedseda J. Exc. Dr. Herbst, námìstek opat Liebsch a zapisovatelé p. Ehrlich a Dr. Hallwick.

Oberstlandmarschall: Dieselbe Kommission hält Samstag den 14. April um 10 Uhr Vormittags eine Sitzung.

Nám. nejv. marš.: Ta samá komise zasedá dne 14. dubna v 10 hod. dopoledne.

Oberstlandmarschall: Die Hypothekenbank hält Samstag den 14. d. M. Vormittags 9 Uhr eine Sitzung in dem Gebäude der Hypothekenbank in der Ferbinandstraße.

Nám. nejv. mars.: Komise pro hypoteèní banku zasedá dne 14. dubna v 9 hod. dopol.

Oberstlandmarschall: Die Kommission für Landeskulturangelegenheiten hält morgen Freitag den 13. April um 10 Uhr Borm. eine Sitzung.

Nám. nejv. marš.: Komise pro zemìvzdìlání zasedá zítra v 10 hodin pøed poledn.

Oberstlandmarschall: Die Butgeikommission, hält heute Abends um 6 Uhr, dann morgen Vormittags um 10 Uhr eine Sitzung.

Nám. nejv. marš.: Budžetní komise zasedá dnešního dne v 6 h. a pak zítra v 10 h.

Oberstlandmarschall: Wir gehen nun weiter in der Tagesordnung. Der nächste Gegenstand ist der L. =A. =B., betreffend die Bestellung eines Hausinspektors in der Gebäranstalt. Berichterst. ist Hr. Dr. Tedesco, ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva zemského výboru o ustanovení domácího dozorce v porodnici zemské.

Dr. Tedesco: Hoher Landtag!

Nachdem das neue Gebäranstaltsgebäude von den Gebärhauskliniken bereits bezogen worden war, hat sich die Nothwendigkeit ergeben, bezüglich der Hauseinrichtung Vorsorge zu treffen, und namentlich die den Dienern, Wärtersleuten u. s. w gegebenen Instruktionen überwachen zu lassen.

Es hatten sich mehrfache Uibelstände ergeben und würde von Seiten der Gebäranstalt der Antrag gestellt, einen eigenen Hausinspektor zu bestellen. Der Landesausschuß glaubte dem Soweit Rechnung tragen zu Sollen, daß er den Ferdinand Groh, welcher seinerzeit Amtsdiener der Irrenanstalt in Kosmanos war, und von dort nach Prag übersetzt wurde, und bezüglich dessen dem Landesausschuße von dem hohen Landtage die Weisung zukam, daß derselbe bei irgend einem sich ergebenden Posten bleibend angestellt würde, diesen provisorisch zum Hausinspektor zu bestellen.

Diese provisorische Bestellung hat sich nun int Laufe der 1 1/2 Jahres auf das glänzendste bewährt und die Zeugnisse der Gebäranstaltsdirektion und Verwaltung bezüglich desselben lauten äußerst günstig.

Der Landesausschuß beantragt nun, daß der Ferdinand Groh definitiv als Hausinspektor angestellt werde und beantragt, daß ihm diejenigen Summen, die er bisher unter verschiedenen Titeln bezogen hat, nun als Jahresgehalt im Betrage Von 800 fl. eingeräumt werden. In formaler Beziehung beantragt nun der Landesausschuß diesen etwas ausführlicheren Bericht, als ich ihn mündlich vorgetragen habe, der Budgetkommission zur Vorberathung zuzuweisen.

Snìm. akt. Sládek: Co se týèe formální stránky, èiní se návrh, aby zpráva právì pøednešená pøikázána byla k poradì budžetní komisi.

Nejv. maršálek: Žádá nìkdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort? Diejemgen, die dem Antrage zustimmen, wollen die Hand aufheben.

Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku.

Der Antrag ist angenommen. Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist der Landesausschußbericht, betreffend die weitere Uiber-

lassung des Helfer'schen Gartens an die böhm. Gartenbaugeseßschaft. Berichterstatter ist derselbe.

Nám nejv. marš.: Zpráva zemského výboru o dalším ponechání bývalé Helferovy zahrady èeské spoleènosti pro zvelebení zahradnictví.

Ref. Dr. Tedesco (liest): Hoher Landtag!

Auf Grund der vom hohen Landtage in der Sitzung vom 16. März 1866 ertheilten Ermächtigung wurde von dein Seitens des Landesfondes des Königreiches Böhmen käuflich erworbenen, zu Nr. E. 437 und 438 - II. am Windberge in Prag gehörigen Gartenareale der untere Gartenantheil pr. 2453 4/6 O. -Klftr. gegen einen (dem Werthe nach gleichen) Antheil pr. 611 5/6 O. -Klftr. des der böhm. Gartenbaugesellschaft in Prag gehörigen Vereinsgartens eingetauscht und dieser Gesellschaft der überrestliche (obere) Theil des Gartens Nr. C. 437 und 438 - II. (ehemaligen Helfer'schen Gartens) sammt dem, dem Landesfonde tauschweise in's Eigenthum zugefallenen Antheile des Vereinsgartens auf 10 Jahre zum unentgeltlichen Nutzgenuße überlassen.

In dem über die Uiberlassung des letztgedachten Gartenareales an die böhmische Gartenbaugesellschaft in unentgeltlichen Nutzgenuß abgeschlossenen Vertrage wurde stipulirt, daß die fragliche Realität der Gesellschaft auf die Dauer von zehn Jahren und nach Ablauf dieser Zeit gegen eine einjährige, beiden Theilen freistehende Kündigung überlassen werde. Das Vertragsverhältniß selbst begann am 15. Mai 1867 und läuft somit die zehnjährige Dauer desselben am 15. Mai 1877, beziehungsweise mit Rücksicht aus die Vereinbarte Bedingung der einjährigen Kündigung eigentlich erst am 15. Mai 1878 zu Ende.

Die böhmische Gartenbaugesellschaft hat nun unterm 26. November v. J. an den Landesausschuß die Bitte gerichtet, derselben den im Eigenthum des Landes verbliebenen oberen Theil des ehemaligen Helfer'schen Gartens und den dem Lande in's Eigenthum zugefallenen Antheil des Vereinsgartens auch nach Ablauf obiger Frist auf weitere 10 Jahre zur unentgeltlichen Nutznießung zu belassen, indem sie darauf hinwies, wie die bisherige unentgeltliche Nutznießung dieses Areals, welche der Großmuth der hohen Landesvertretung zu verdanken ist, vom Anbeginne an die gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft von Jahr zu Jahr im erhohten Maße unterstützt und gefördert habe.


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