Pondìlí 10. dubna 1876

Stenographischer Bericht

über die

XXIV. Sitzung der fünften Jahres-Session

des böhmischen Landtages vom Jahre 1872,

am 10. April 1876.

Stenografická zpráva

o

XXIV. sezení pátého výroèního zasedání

snìmu Èeského z roku 1872, dne

10. dubna 1876.

Inhalt:

Präsidialmittheilungen:

1.    Agnoszirung der Geschäftsprotokolle der zwanzigsten und einundzwanzigsten Sitzung.                      

2.    Einlauf und Zuweisungen den Kommissionen.

3.    Entschuldigungsanzeigen wegen Nichterscheinen bei den Sitzungen.

Tagesordnung:

1.    Bericht der Schulkommission über die Petitionen und den Landesausschußbericht betreffend die Bestreitung der Sachlichen Bedürfnisse der Bürgerschulen.

2.    Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten betreffend die Gemeindeumlagen in Pilsen, Saaz und Franzensbad.

3.    Bericht der Kommission betreffend die Errichtung einer böhmischen Universität.

4.    Bericht der Kommission für den Landesausschußbericht mit Gesetzentwurf wegen Nichtübertragung der Grundentlastungskapitalien in die neuen Grundbücher.

5.    Bericht der Kommission für Gemeindeangelegenheiten über die Petition der Gemeinde Unter-Slivno, Bezirk Jungbunzlau, um Bewilligung zur Einhebung von Heimathstaxen.

6.    Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über die Petition der Stadt Leitomischler Bürger um Behebung des Gemeindebeschlusses wegen Ausscheidung der Vorstadtgemeinden: Lam und Zahrad aus dem Berbaude der politischen Gemeinde Leitomischl.

7.    Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten betreffend die petition der Stadtgemeinde

Dobruška um Verlegung des f. k. Bezirksgerichtes Von Opoèno nach Dobruška.

8.    Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über die Petition des Bezirksausschusses Polièka um Trennung der Gemeinden Swojanow, AltSwojanow und Pøedmìstí und deren Konstituirung zu, selbstständigen Ortsgemeinden.

9.    Bericht ber Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten betreffend Aenderungen des Gesetzes für Bezirlsvertretungen.

10. Bericht der Kommission über den Landesausschußbericht wegen Abänderung des §. 7 der Straßenpolizeiordnung.

Obsah:

Sdìlení presidialní:

1.    Jednací protokoly dvacátého a jedenadvacátého sezení schváleny.

2.    Došlé spisy a petice pøikázány komisím. 3. Oznámeno ochuravìní 2 poslancù.

Denní poøádek:

1.    Zpráva komise pro záležitosti školské o žádostech a zprávì zemského výboru stran uhražení vìcných potøeb na školách mìšanských.

2.    Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti k èíslu 248 stran obecní pøirážky v Plzni, Žatci a Františkových Lázních.

3.    Zpráva komise v pøíèinì zøízení èeské university.

4.    Zpráva komise k pøedchozí poradì o pøedloze výboru zemského týkající se toho, že se kapitály vyvazovací nemají pøenášeti v nové knihy pozemkové.

5.    Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o petici è. 158 obce Dolního Slivna okresu Mladoboleslavského za povolení k vybírání poplatku za udìlení práva domovského.

6.    Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o žádosti è. 92 obèanù mìsta Litomyšlského za zrušení usnešení zastupitelstva obecního v pøíèinì vylouèení pøedmìstí: Lány a Zahrad ze svazku politické obce Litomyšlské.

7.    Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o žádosti mìstske obce Dobrušky, by okresní soud z Opoèna do Dobrušky pøeložen byl.

8: Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o žádosti okresního výboru Polièského è. 145 za rozlouèení obcí Svojanovy, Svojanovy Staré a Pøedmìstí.

9. Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti v pøíèinì zmìny zákona o okresních zastupitelstvech.

10. Zpráva komise o zprávì výboru zemského v pøíèinì zmìny §. 7. øádu policie silnièné.

Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Karl Fürst Auersperg.

Gegenwärtige: Der Oberstlandmarschallstellvertreter Eduard Claudi und die beschlußfähige Anzahl von Landtag-Abgeordneten.

Pøedseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek zemský Karel kníže Auersperg.

Pøítomní: Maršálkùv námìstek Edvard Claudi a poslancové v poètu k platnému uzavírání dostateèném.

Am Regierungstische: Se. Excell der k. k. Statthalter Freiherr von Weber und der k. k. Statthaltereirath Herr Dr. Friedl Ritter von Friedensee, Dr. Virgil v. Grohmann und v. Rottky.

Beginn der Sitzung: 12 Uhr Mittags.

Co zástupce vlády: Jeho Exc. c. k. místodržitel svob. pán Weber a c. k. místodržitelský rada pan Dr. Friedl rytíø z Friedensee, dr. Virgil z Grohmannù a ryt. Rottký.

Sezení poèalo o 12. hod. poled.

Oberstlandmarschall (läutet): Die Sitzung, ist eröffnet.

Nám. nejv. marš.: Sezení jest zahájeno.

Oberstlandmarschall: Ich habe dem h. Landtage folgende Mittheilungen zu machen. Die Geschäftsprotokolle der 20. und 21. Sitzung vom 5. und 6. April sind durch die vorgeschriebene Zeit zur Einsicht aufgelegt gewesen.

Nám. nejv. marš.: Jednací protokoly XX. a XXI. sezení ze dne 5. a 6. dubna byly patøièný èas k nahlédnutí vyloženy.

Oberstlandmarschall: Wird zu deren Inhalte etwas erinnert ?

Nam. nejv. marš.: Táži se, jest-li nìkdo nìco má proti nim k namítání?

Oberstlandmarschall: Da dies nicht der Fall ist, so sind sie agnoscirt.

Nám. nejv. marš.: Ponìvadž žádných námitek se neèinilo, jsou schváleny.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abg. Abt Liebsch entschuldigt sein Ausbleiben auf die Dauer von 4 Tagen durch Berufsangelegenheiten.

Nám. nejv. marš.: Poslanec pan opat Liebsch oznámil, že pro zaneprazdnìní v povolání svém pøi sezeních pøítomen býti nemùže.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abg. Freiherr v. Ringhofer hat sich krank gemeldet.

Nám. nejv. marš: Poslanec svob. pán Ringhofer oznámil, že jest nemocen a sezení pøítomen býti nemùže.                    

Oberstlandmarschall: In Druck wurde vertheilt.

Nám. nejv. marš.: V tisku bylo rozdáno.

Landtagss. Schmidt (liest): Bericht der Kommission betreffs Errichtung einer gräflich Strakaschen Akademie. Bericht der Kommission für Bezirks und Gemeindeangelegenheiten über das Gesuch der Gemeinde Lomnitz um Bewilligung zur Einhebung einer Miethzinsumlage.

Bericht der Kommission für die Landtagswahlordnung über den Landesausschußbericht, Z. 280, betreffend die Abanderung des §. 7 ad 43 und 51 der Landtagswahlordnung.

Bericht der Minorität der Kommission für Errichtung einer Universität mit böhmischer Unterrichtssprache, dann der böhmische Text des Kommissionsberichtes, betreffend die Bestreitung der Sachlichen Bedürfnisse an Bürgerschulen.

V tisku bylo rozdáno: Zpráva komise pro zaøízení akademie hrabìte Straky; zpráva ko-

komise pro obecní a okresní záležitosti, o žádosti' obce Lomnice za povolení pøirážky z nájemného; zpráva komise pro øád volení do snìmu o zprávì zem. výboru v pøíèinì zmìny §. 7. øádu volení do snìmu; zpráva menšiny komise pro zaøízení university s pøednáškami v èeské øeèi; èeský pøeklad zprávy komise pro uhražení vìcných potøeb na školách mìšanských.

Oberstlandmarschall: Einlauf von Petitionen und deren Zuweisung.

Landtagss. Schmidt (liest): Der Herr Abg. Aßmann überreicht die Per. der Gemeinde Hultschken um Schulbausubvention und Bauvorschuß,

Oberstlandmarschall: Der Budget-Kommission.

Landtagss. Schmidt (liest): Der Herr Abg. Leo Theumer überreicht die Pet.. der Stadtgemeinde Lauterbach um Errichtung eines Bezirksgerichtes in Schlaggenwald.

Oberstlandmarschall: Der Gemeindekommission.

Landtagss. Schmidt (liest): Der Herr Abg. Dr. Haßmann überreicht die Pet. der Gemeinde Gestob um Loszahlung von der Beitragsleistung zum Zettlitz Rohnunger Straßenbaue.

Oberstlandmarschall: Der Petitionskommission.

Sn. sekr. Schmidt: Poslanec dr. Nittinger podal pet. obyvatelù z Dolního Mokropse za zøízení èeské university.

Nejv. marš. zems.: Komisi pro èeskou universitu.

Sn. sekr. Schmidt: Poslanec p. dr. Trojan podal petici obce Volešná - Ivín za povolení subvence na stavbu silnice z Komárova k okresní silnice Svato-Dobrotivské.

Nejv. mars. zem.: Budžetní komisi.

Oberstlandmarschall: Wir gehen nun zur Tagesordnung uber.

Nám. nejv. marš. zems.: Pøikroèuje se k dennímu poøádku.

Oberstlandmarschall: Der erste Gegenstand ist der Bericht Der Schulkommission über die Petitionen und den Lendesausschußbericht, betreffend die Bestreitung der sachlichen Bedurfnisse an den Bürgerschulen.

Berichterstatter ist der Hr. Abg. Dr. Ruß.

Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nam. nejv. marš. zems. Zpráva komise pro záležitosti školské o žádostech a zprávì

zem. výboru stran uhrazení vìcných potøeb na školách mìšanských.

Zpravodaj p. dr. Russ.

Berichterst. Dr. Ruß: Nachdem auch dieser Bericht, h. Landtag, durch eine geraume Zeit sich in den Händen sammtlicher Herren Mitglieder befindet, so glaube ich auch diesmal am Eingange der Debatte dem Berichte nichts hinzufügen zu sollen.

Der Antrag, den die Kommission stellt, lautet: es möge beschlossen werden, der Landtag nimmt den Bericht der Unterrichtskommission, betreffend die Bestreitung der fachlichen Bedürfnisse an Bürgerschulen genehmigend zur Kenntniß.

Sn. sekr. Schrnidt: Komise pro záležitosti školské navrhuje:

Sl. snìm bere na vìdomí zprávu komise pro záležitosti školské v pøíèinì zapravování vìcných potøeb na školách obèanských a schvaluje ji.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abg. Dr. Volkelt hat das Wort.

Abg. Dr. Volkelt: Hoher Landtag!

Ich sehe mich veranlaßt zu dem Berichte der Kommission für Unterrichtsangelegenheiten über die Bürgerschuten das Wort zu ergreifen, um einige Bemerkungen zu machen, und werde mich hiebei wieder auf den Standpunkt der Abwehr stellen müssen.

Es ist dieser Gegenstand von Seite des L. =A. als einer derjenigen betrachtet worden, welchen eine hohere Wichtigkeit beizulegen ist, und es ergibt sich dies aus dem Berichte selbst, da der Landesausschuß diesem Gegenstande eine ziemlich umfangreiche Behandlung zu Theil werden ließ. Aber auch die h. Unterrichtskommission scheint von derselben Anficht geleitet worden zu sein, denn sie hat ebenfalls einen eigenen Bericht über die Burgerscbulangelegenheit dem hohen Hause vorgelegt, welcher "beute in Verhandlung steht.

Die Beranlassung hiezu gab eine Reihe von Petitionen, welche im Jahre 1874 eingebracht wurden, vor allem von Der Stadt Braunau, welche sich darüber beklagt, daß nach Aufhebung des Konkurrenzgesetzes vom Jahre 1870 die Lasten, welche den Gemeinden in Beireff der Bürgerschulen zufallen, nicht gerechtfertigt fein Sollen.

Zu dieser Petition ist eine Reche von andern Petitionen hinzugetreten, und es wurde in der Sitzung des h. Landtages vom 14 Oktober 1874 dem Landesausschusse der Auftrag ertheilt, die in diesen Petitionen geltend gemachten Gesichtspunkte für die legislativen Aenderungen derjenigen Bestimmungen, aus welchen die Verpflichtung der Schulgemeinden zur Beistellung der sachlichen Bedürfnisse an den Bürgerschulen abgeleitet wird,

in Erwägung zu ziehen, und darüber Bericht zu erstatten. Der Landesausschuß hat jedoch in Folge der Erhebungen aus diesem Anlasse, welche er gemacht hat, geglaubt, an diese Frage noch eine zweite anzuknüpfen, nämlich die über die Errichtung der Bürgerschulen und den dabei zu beobachtenden Vorgang.

In Betreff der ersten Frage, namlich, was die fachlichen Leistungen der Gemeinden für die Bürgerschulen anbelangt, hat der L. =A. in seinem Berichte die bestehende Gesetzgebung der Gänze nach dargestellt und es ist auch aus diesem Berichte ersichtlich, baß die bestehenden Vorschriften eben nicht zu umfangreich find. ES wird im Reichsvolksschulgesetze wohl der Begriff der Bürgerschulen definirt, es wird ferner ausdrücklich im §. 61 erklärt: "wo, an welchen Orten und mit welchen Mitteln Bürgerschulen zu errichten sind, bleibt der Landesgesetzgebung vorbehalten. "

Die Landedgedetzgebung hat in Durchführung dieses Grundsatzes lediglich einen einzigen Paragraph im Schulkonkurrenzgesetze vom Jahre 1870 beliebt, welcher dahin geht, daß in jedem politischen Amtsbezirke wenigstens eine Bürgerschule zu errichten sein wird.

Durch Aufhebung des zweiten Theiles des früheren Konkurrenzgesetzes und durch Uebertragüng der fachlichen Bedürfnisse für alle nothwendigen Schulen ist, es aber, wie der L. -A. in feinem Berichte auch dargethan hat, gegenwärtig unbestreitbar, daß die Gemeinde die Bedürfnisse zu erfüllen hat.

Insoferne ist auch die Kommission mit der Ansicht des Landesausschusses einverstanden.

Sie erklärt auf Seite 1 des Berichtes: "Im Uebrigen vermeint die Kommission sich der Darstellung des Berichtes anzuschließen, soweit er den derzeitigen gesetzlichen Zustand bespricht. " Es werden jedoch dieser Schlußfolgerung einige Bemerkungen vorausgeschickt, u. z. Die Kommission glaubt zuerst betonen zu müssen, daß sie weder einer Pramisse, noch dem Schlusse des A. =A. =B. Seite 8 beistimmen könne, wenn er sagt: "daß nach dem Lehrplane die Volksschule sich - von der Bürgerschule gar nicht unterscheidet. Die Bürgerschule ist nichts Anderes, als eine erweiterte Volksschule mit erhöhtem Lehrergehalte. Der Landesausschuß glaubt zur Rechtfertigung dieser seiner Anführung Folgendes bemerken zu sollen:

Die Ministerialverordnung vom 18. Mai 1874, mittelst welcher der Minister für Kultus und Unterricht den Lehrplan für die Volksschulen bekannt gegeben hat, spricht sich ausdrücklich dahin aus, daß die Bürgerschulen die höchste. Kategorie der Volksschulen repräsentiren.                        

Es sind aber auch diese Lehrpläne für Sklassige Volksschulen mit denen mit der 5klassigen Volksschule in Verbindung stehenden Bürgerschulen

vollkommen identisch, bis auf die Bestimmung, baß an 8klassigen Volksschulen die zweite Landessprache und der linobligate Unterricht in fremder Sprache entfallt.

Aus den Lehrpläuen ist dieses ersichtlich, da der Anführung des Lehrplanes ausdrücklich vorausgeschickt wird, z. B. bei dem Lehrplane für 8klassige Bürgerschulen, dieser Lehrplan gilt auch für 8klassige Volksschulen, in denen die vorgeschriebenen Lehrziele nach Möglichkeit zu erreichen sind. Ganz dasselbe findet auch statt in Betreff der Lehrpläne für 8klassige Mädchenschulen.

Ich glaube also damit die Berechtigung des Landesausschusses für seine Anführung, daß die Bürgerschulen erweiterte Volksschulen mit erhöhtem Lehrergehalte sind, dargethan zu haben.

Es wird ferner von der Kommission bemerkt, es sei nicht richtig, daß die Errichtung von Bürgerschulen von der Zustimmung der Gemeinde abhängt. Dieß ist vom Landesausschusse gar nicht behauptet worden, im Gegentheile hat der Landesausschuß in seinem Berichte ausdrücklich gesagt:

"aus dem unter wesentlich verschiedenen Voraussetzungen beschlossenen Gesetze vom 19. Februar 1870 ist die Schulverwaltung in der Lage die Berechtigung abzuleiten, im Entscherdungswege und sonach auch gegen den Willen der Interessenten die Errichtung von Bürgerschulen zu dekretiren. " Ich glaube also, daß diese Bemerkung jedenfalls eine solche ist, welche den Landesausschuß mit Unrecht trifft. Es wird von der Kommission mit Bezugnahme auf den Ausschußbericht betont: "es kann ein Zweisel nicht ausgesprochen werden, baß 8ktassige Bürgerschulen bestehen dürfen; der §. 18 des Reichsvolksschulgesetzes hat sie ausdrücklich geschaffen. "

Der §. 18 des Reichsvolksschulgesetzes spricht sich dahin aus: "Denjenigen, welche die Schule erhalten, bleibt es überlassen, die allgemeine Volksschule so einzurichten, baß sie zugleich die Aufgabe der Bürgerschule leicht lösen kann. In diesem Falle besteht die Schule aus 8 Klassen; es können jedoch auch selbstständige 3klassige Bürgerschulen errichtet werden, welche sich an den 5. Jahrgang der Volksschule anschließen.

Wenn der Landesausschuß die Ansicht desLandesschulrathes als der höchsten Schulbehörde im Lande adoptirt hat, so glaube ich, daß der Landesausschuß sich wenigstens nicht auf einem Irrwege befindet. In Betreff der Bürgerschulen ist ein prinzipieller Erlaß des Landesschulrathes bei der ersten Einfuhrung derselben erflossen. u. unterm 20. Juni 1870, in welche merklärt wird, was der Landesschulrath als eine vollständige Bürgerschule auffaßt.

Hiernach hat eine vollständige Bürgerschule zu bestehen aus 3 Knaben= und 3 Mädchenklassen,

welche sich an den 5. Jahrgang der allgemeinen Volksschule anschließen.

Mit Rücksicht darauf, daß gesetzlich bestimmt ist, daß für jeden politischen Bezirk mindestens eine Bürgerschule errichtet werde, durch die spätere Gesetzgebung jedoch die Abtrennung der Schulbezirke nach sprachlicher Abgranzung durchgeführt würde: ist die Frage an den Landesschulrath herangetreten, in welcher Weise die Bürgerschule in solchen sprachlich gemischten ober jetzt getrennten Bezirken durchzuführen sei, und darüber hat der Landesschulrath sich wie folgt ausgesprochen:

"Es wird daher in solchen Fällen, wo ein bisheriger Schulbezirk in 2 Schulbezirke zerlegt wird, dahin zu streben sein, daß in jedem der beiden Schulbezirke entweder eine selbstständige Bürgerschule, ober wenigstens eine allgemeine Volksschule nach §. 18 des Volksschulgesetzes vom 14. Mai 1870 so eingerichtet werde, daß sie zugleich die Aufgabe der Bürgerschule lösen könne. "

Der Landesausschuß konnte jedoch in seinem Berichte gar nicht behaupten, baß es keine 8klassigen Bürgerschulen geben könne, weil er ausdrücklich die gesetzliche Textirung eingehalten hat, und auf Seite 14 seines Berichtes sich dahin aussprach:

Ebenso enthält das bezogene Schulgesetz keine Andeutung darüber, "ob durchgehends 3klassige Bürgerschulen ober auch 8klassige Volksschulen bestehen dürfen. "

Darin scheint wir doch durchaus die Behauptung nicht enthalten zu sein, welche in dem Berichte ber Kommission dem Landesausschusse zugeschrieben wird, daß vom Landesausschusse in seinem Berichte der Bestand von solchen Schulen angezweifelt werde.

Wenn ich nun die Schlußfolgerung der Kommission auf dieser Seite, welche sich der Darstellung des Landesausschuß=Berichtes anschließt, mit dem Schtußantrage der Kommission vergleiche, so ist eigentlich hiemit die ganze erste Frage erschöpft. Der übrige Theil des Berichtes ist zum größern Theile ein polemischer und zum Schlusse wendet sich derselbe der Behandlung der vom Landesausschusse aufgestellten Frage über die Errichtung der Bürgerschulen zu.

Was die Polemik gegen die vom Landesausschusse vorgelegten Daten anbelangt, berufe ich mich auf das, was ich in der letzten Sitzung, wo es sich um den Bericht über das Volksschulwesen handelte, zu erstatten, auszusprechen mir erlaubt habe und bis zu einem gewissen Punkte treffen meine damaligen Bemerkungen auch heute zu.

Ich glaube insbesondere das Eine anführen zu sollen, was ausdrücklich im Berichte des Landesausschusses auf Seite 1 betont ist, die im heurigen Jahre gebrachten neuen Ziffern seien aus dem Präliminare des Jahres 1876 entnommen und betreffen das Jahr 1875.

Es könnte mir zwar eingewendet werden, daß die Ueberschrift der Tabelle über den Bestand der Bürgerschulen und deren Frequenz diese Ausweise als für die Jahre 1872 - 73 bis 1873 - 74 und 1874 - 75 Bezeichnet. Dies hat jedoch nur betreffs der Frequenz der Volksschulen zu gelten, weil nur die Daten über die Frequenz von Seite des Landesschulrathes mitgetheilt wurden und nach diesen Jahrgängen geordnet waren, während der Nachweis über den Bestand von Schulen und Klassen vom Landesausschusse selbstständig ans den mitgetheilten Daten zusammengestellt wurde.

Der Bericht der Kommission geht dann auf die Bürgerschulen im Einzelnen über, und weist nach, daß eine größere Anzahl politischer Bezirke, nämlich 20, gar keine Bürgerschulen haben, so wie daß eine Anzahl von Schulbezirken, welche durch die sprachliche Trennung der Schulbezirke entstanden sind, ebenfalls selbständiger Bürgerschulen entbehren.

Wenn die Zahl der politischen Bezirke, die noch keine Bürgerschule haben, mit 20 angegeben wurde, so würde sich unter Hinzurechnung der abgetrennten Bezirke noch eine größere Anzahl ergeben. Dagegen führt der Bericht an, daß eine große Anzahl von Bezirken 2 und auch 3 Bürgerschulen haben.

Es werden diese Daten dazu benützt, um nachzuweisen, daß die Zahl der Bürgerschulen dessenungeachtet bereits so bedeutend sei, daß die Befürchtung nicht nahe liege, es könne die Begründung einer nahmhafteren Anzahl von Bürgerschulen in Aussicht genommen werden.

Dagegen möchte ich doch bemerken, daß aus den Tabellen, welche vorliegen, sich ergibt, es bestehen demnach im Ganzen 125 Bürgerschulen, da die eine erst im Schuljahre 1876 - 77 eröffnet wird, nämlich die in Grulich. Von diesen sind 22 sogenannte vollständige Bürgerschulen, nämlich Knaben- und Mädchenschulen, während bloß 69 Knaben- und 34 Mädchenschulen bestehen.

Wenn nun die Durchführung des Gesetzes in seiner ganzen Ausdehnung stattfinden sollte, daß in jedem Bezirke mindestens eine vollkommene Bürgerschule errichtet werde, so müßten noch 69 Mädchen- und 34 Knabenschulen errichtet werden.

Außerdem müßten noch in den 20 Bezirken, welche gar keine Bürgerschulen besitzen, 20 Knaben- und 20 Mädchenbürgerschulen errichtet werden, und es würde sich die Summe der Klassen, welche aus diese Weise noch ins Leben gerufen würden, jedenfalls auf mehr als 400 belaufen.

Es wird in Betreff der Rubrik "Fremde" beim Schulbesuche ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es interessante Daten wären, wenn die Zahl der fremden Bürgerschüler 40% ausmachen würde, es wird dabei bemerkt, daß keine Gewähr dafür gegeben sei, ob diese Daten von den Bezirksorga-

nen nach allein zulässiger Begriffsbestimmung zsammen gestellt worden sind, daß darunter nur nicht eingeschulte gezählt werden.

Der L. -A. konnte nun diese Daten nur durch den h. Landesschulrath sich verschaffen und der Laudesschulrath hat die betreffenden Unterbehörden gewiß angewiesen mit Rücksicht auf die Petita der betreffenden Petitionen Erhebungen zu machen. Wenn also irgend ein Irrthum unterlaufen sein sollte, so lag dieß außerhalb der Schuld des L. -A. Wenn jedoch bemerkt wird, daß in der Schule zu Aussig, wo nach den Tabellen 315 Mädchen angegeben wurden, unter diesen 24 fremde, lediglich ein einziges fremdes Kind im Jahre 1875 gewesen, so kommt es daraus an, welche Angabe die richtige ist, ob die, welche vom Herrn Berichterstatter, wie es scheint, auf privatem Wege eingeholt, oder die des Landesschulrathes, wofür mir auch die vom Bezirkshauptmanne als Vorsitzendem des Bezirksschulrathes unterschriebene Tabelle vorliegt.

Es wird auf Seite 7 gerügt, daß die Specialtabellen eben jene Angaben vermissen lassen, welche zur Würdigung der Petition, wie der angefochtenen Gesetzesbestimmungen wünschenswerth wären und insbesondere betont, daß in Betreff der sachlichen Bedürfnisse keine Daten vorliegen. Es ist richtig, daß in den Tabellen, wie sie vorgelegt wurden, die sachlichen Bedürfnisse nicht specifizirt sind.

Es wird mir jedoch zugegeben werden, daß es nicht leicht sei, die sachlichen Bedürfnisse korrekt ziffermäßig auszudrücken. Eine große, ja vielleicht die größere Anzahl der Bürgerschulen find mit Volksschulen vereinigt, so zwar, daß die sachlichen Bedürfnisse zusammenfallen, und es außerordentlich schwer wäre, eine Trennung dieser Bedürfnisse durchzuführen. Es wird aber auch im Kommissionsberichte betont, daß die sachlichen Bedurfnisse der Bürgerschulklassen, dieselben seien, wie die der Volksschulklassen. Wenn ich das auch bis zu einem gewissen Punkte in Betreff der einzelnen Klassen zugebe, so kann ich es doch nicht zugestehen in Betreff der Schule selbst. Die Bürgerschule braucht einen viel größeren Apparat auch an Lokalitäten als die Volksschule, und ich weise nur auf die von Seiten des h. Ministeriums herausgegebenen Vorschriften über die Eintheilung und Einrichtung der Bürgerschulen hin, ich weise auf die Plane hin, welche für Bürgerschulen uns vorgelegt werden.

Nicht die sachlichen Bedürfnisse im engeren Sinne allein sind es, sondern auch die Kosten der Bauten, welche die Gemeinden zu bestreiten haben, und wenn man dann sieht, daß in den Plänen Konferenzsäle, Zeichnungsfäle, Bibliotheken, Museen, mineralogische und andere Kabinete vorkommen, so glaube ich, wird man doch zugeben, daß der Bedarf an sachlichen Bedürfnissen für die Bürgerschule größer ist, als für die gewöhnliche. Volks-

Schule. Es wird auf Seite 7 des Berichtes gefagt-, der Umstand, baß die Bürgerschultheile unter getrennter Direktion stehen, könne nicht rechtfertigen, diese Theile als selbständige Schulen zu zählen. Es bezieht sich dies darauf, weil von Seite des L. A. in seinen Tabellen Rubriken eröffnet wurden für die vollständige aus Knaben und Mädchenklassen bestehende Bürgerschulen und selbständige, wenn auch unvollständige Knaben- und Mädchenbürgerschulen, zu welch letzteren auch jene Schulen gerechnet wurden, die in einem und demselben Orte, jedoch unter getrennter Direktion bestehen.

Der L. -A. glaubte bei der Zusammenstellung feiner Tabellen darauf Bedacht nehmen zu müssen, daß die Tabellen unter einander stimmen. Er mußte also außer dem Unterschiede zwischen den vollständigen und unvollständigen auch noch den Unterschied zwischen selbständigen und nicht Selbstandigen Bürgerschulen wachen, und mußte annehmen, daß eine unvollständige Bürgerschule, auch selbständig sein könne, und daß jede, (Schule selbständig sei, welche von einer eigenen. Direktion geleitet werde.

Würde dies nicht geschehen sein, so würde die Anzahl der Direktoren die Summe der Bürgerschulen übersteigen, und ich muß gestehen, ich würd das Bedenken haben, daß gerade diese Differenz wieder gerügt worden wäre Es mußte darauf Bedacht genommen" werden, um dem vorzubeugen.

Es wird betont, daß der L. -A. die Mehrbelastung des Landes in's Auge gefaßt habe und wird darauf hingewiesen, daß, um darüber ein sicheres Urtheil zu haben, die Tabellen über folgende fragen vorliegen mußten: wie viel Lehrer find an den Bürgerschulen angestellt? Wie viel Stellen sind Systemisirt ? In dem Genüsse Welcher Funktions und Dienstatterszulagen Besinden sich diese Lehrpersonen?

Die Tabellen, welche vorgelegt worden sind, und insbesondere die litographirten Tabellen sind ganz Speziell, und weisen alle Daten für das Jahr 1876 vollkommen nach und ich glaube, daß in dieser Beziehung etwas Genaueres wohl schwer geleistet werden kann, weil ja der Inhalt der Präliminarien in den Tabellen vollkommen sich abspiegelt, Von Seite der Kommission wird auf Seite 8 der Tabellen eine Berechnung angestellt u. z. auf folgenden Prämissen. Es wird erklärt, daß alle jene Städte, welche 4000 oder 3500 Einwohner haben, mindestens eine solche Anzahl von Kindern haben dürften, daß eine achtklassige Volksschule errichtet werden muß, daß also, wenn heute Bürgerschulen in solchen Orten errichtet werden, der Unterschied in den Auslagen kein so bedeutender sei, Es scheint mir aber, daß die von Seiten des Berichterstatters, angeführten Ziffern denn doch nicht zutreffend sind, weil auf bloßen Annahmen beruhend.                              

Ich will dabei nur auf das eine, hinweisen,

daß selbst in den Endsummen immer ein Unterschied gemacht wird zwischen dem vollen Abgange und dem auf das Land entfallenden Antheil der Bedeckung..

Hiebei scheint der Herr Berichterstatter übersehen zu haben, daß alle Bezirke im Lande gegenwartig bereits derartig zu Schulauslagen beizutragen haben, daß sie mehr als 10 % zahlen und jede erhöhte Auslage dadurch allein durch das Land bestritten werden muß, ohne daß die Bezirke etwas dazu beitragen. ES ist jedoch die Erhöhung, welche hei vollkommener Durchführung der Errichtung der Bürgerschulen stattfinden würde, keine so unbedeutende. Denn nach den vorliegenden Tabellen stellt sich heraus, daß die Kosten der Bürgerschulen schon jetzt st. 477. 000 betragen, und wenn die Zahl in der Weise, wie früher erwähnt wurde, vervollständigt würde, so würde dieser Betrag nahezu das Doppelte erreichen.

Es wird von Seite der Kommission erklärt, daß sie sich den vom L. -A. empfohlenen Anträgen derzeit nicht anschließen könne. Ich halte mich für verpflichtet darüber, wie der L. A. zu diesen Anträgen gekommen ist, mich kurz auszusprechen.

Der L. -A. hat gesunden, daß die Gesetzgebung über Bürgerschulen denn doch nicht so erschöpfend fei, daß nicht eine Ergänzung möglich oder zweckmäßig wäre. Er hat in Folge der an ihn gelangten Petitionen sich an die Schulbehörden, gewendet und Von denselben ein Gutachten darüber abverlangt, ob die Schulbehörden den Zeitpunkt für gekommen erachten, i. i legislativer Richtung eine Aerderung eintreten zu lassen.

Die Schulbehörde hat sich dagegen ausgesprochen. Der L. -A. glaubte jedoch mit Rücksicht auf die möglichen Gefahren welche durch eine übermäßige Vermehrung der Bürgerschulen, sowohl für die Gemeinden, als auch für das Land entstehen können, wenigstens die Frage anregen zu sollen und hat Gewicht darauf gelegt, ob die Unterrichts-Kommission, in welcher Sommitaten des Unterrichtswesens sich befinden, die gründlich über die Verhältnisse unterrichtet find, sich nicht zu einem derartigen Antrage veranlaßt sehen wird.

Die Unterrichts Kommission, thut dies nicht, obgleich aus dem Berichte hervorgeht, daß dieselbe wohl fühlt, die Gesetzgebung sei nicht ausreichend. Sie spricht sich nämlich in folgender Weife aus:

,, Aber auch die Durchführung des Gesetzes vom 19. Dezember 1875 wird die Errichtung neuer Bürgerschulen kaum fördern, wenn der hohe Landtag sich der Aufchanung anschließt, wie sie die Kommission ausspricht, daß überhaupt diese Gesetzesdurchführung zur Klärung des Zustandes, nicht aber zur Aenderung der bestehenden Verhältnisse der Schulen selbst angethan ist und daß Angesichts der Wahrscheinlichkeit, es dürfte am Schlusse dieser Action, der Schulbehörden auf Grund neuge-

wonnener Erhebungsresultate an eine Aenderung des §. 5 bes cit. Gesetzes v. 19. Febr. 1870 denn doch geschritten werden müssen. "

Daraus geht hervor, baß die Kommission selbst die Meinung hat, baß die Schulbehörde in einer nicht fernen Zeit sich veranlaßt sehen dürfte, legislative Aenberungen zu beantragen. Es wäre wünschenswerth gewesen, wenn die Kommission da weitere Andeutungen gegeben hätte, ob und welches Materiale hiefür wünschenswerth sei.

Der Landesausschuß wird gewiß mit ber größten Bereitwilligkeit, so weit es in seiner Macht steht, jedem Wunsche der Unterrichtskommission nachkommen und soweit die betreffenden Daten zur Beurtheilung der Frage nicht zur Hand sind, sich diese Daten zu Verschaffen suchen, indem er die Schulbehörden darum angeht. Im Grunde genommen liegt wohl im Schlußautrage der Kommission eine Vertagung der Beschlußfassung uber die legislatorische Aenderung in Betreff ber Errichtung von Bürgerschulen für ein Jahr, nämlich bis zur nächsten Session. Mit Rücksicht barauf, baß die Frage eine außerordentlich wichtige, die bamit verbundenen Kosten sehr bedeutend sind, die Erfahrungen, die bisher gemacht worden sind, auf den Zeitraum von verhältnißmäßig wenig Jahren zurückreichen, kann ich mich auch mit diesem Antrage einverstanden erklären; ich muß jedoch gegen die Erwägungen, welche die Unterrichtskommission; zu diesem Schlußfolgerungen gebracht haben, meine Bemerkungen vorbringen. Insofern der Schlußantrag des Berichtes, nämlich "der Landtag nimmt den Bericht der Unterrichtskommission betreffend die Bestreitung ber Sachlichen Bedürfnisse an den Bürgerschulen genehmigend zur Kenntniß, " lediglich die zuerst von mir angeregte Frage betrifft, so habe ich nichts dagegen einzuwenden, weil ja diese Frage auch vom Landesausschusse so entschieden worden ist. Nur Eines werde ich mir noch zu bemerken erlauben. Wird der Kommissionsantrag angenommen, so ist ja das eigentliche Petitum der Petition erledigt und zwar dadurch, daß auf die bestehenden Gesetze verwiesen wird und es ist mir nicht recht klar, warum die vorliegenden Petitionen beim Landesausschusse bleiben sollen, um als weiteres Material für künstige Entschließungen benützt zu werden. Es kann das lediglich so aufgefaßt werben, daß auch in diesen Petitionen Andeutungen gegeben werden, ob in Betreff der Errichtung der Bürgerschulen weitere Schritte gethan werden sollen. Mit Rücksicht auf alles das glaube ich erklaren zu können, daß der Landesausschuß diesem Gegenstande alle Sorgfalt zuwenden und wenn die Verhaltnisse dem nächsten Jahre die zwingende Nothwendigkeit legislatorischer Aenderungen gebieten sollten, ohne daß dieselben von Seite der Schulbehorde beantragt werden, nicht säumen

werde in dieser Richtung die betreffenden Anträge zu stellen. (Bravo!)

Oberstlandmarschall: Wünscht noch jemand das Wort?

Žádá nìkdo za slovo?

Der Herr Berichterstatter hat das Wort.

Berichterstatter Dr. Ruß: Ich habe vorerst, hoher Lanbtag, nachzutragen, was ich bei Beginn der Berichterstattung unterlassen, daß auf Seite 3 des Berichtes zwei grobe Druckfehler sich eingeschlichen haben, indem es nach Anführung des Bezirkes Reichenberg heißen soll "in Reichenberg und Liebenau" (nicht "Schönlinde"), sodann "Bezirk Rumburg (Libenau und Kratzau). " Endlich soll bei Karolinenthal nicht "Budweis" sondern "Brandeis" gedruckt sein.

Was aber die Bemerkung des H. Landesausschußreferenten anlangt, so glaube ich, nur die Anerkennung des h. Landtages zu erwerben, wenn ich nur in äußerst kurzer Weise auf Einzelheiten eingehe. (Rufe: Ja wohl!) Gegen die Anführungen des H. Landesausschußreferenten bezüglich der Bemerkungen des Landesausschußberichtes: "Es seien die Bürgerschulen nur erweiterte Volksschulen mit erhöhten Lehrergehalten", muß ich einige Gegenbemerkungen vorbringen.

Es ist richtig, baß die Bürgerschulen die höchste Kategorie der Volksschulen sind, allein diese Erhöhung der Kategorie wird nicht konstituirt durch die Erhöhung der Lehrergehaltes fondern durch die Erhöhung der Lehrziele. Und (neèitatelné) Herren, der Herr Abgeordnete Dr. Volkelt hingewiesen hat auf die im Jahre 1874 erschienenen Lehrpläne und gesagt hat, daß die Lehrpläne der 8klassigen Bürgerschulen identisch seien mit den Lehrplänen der 8klassigen Volksschulen, so erlaube ich mir darauf aufmerksam zu machen; daß für 8klassige Bürgerschulen das Lehrziel als ein pflichtmäßig zu erreichendes hingestellt, wird, während es an ber von ihm citirten Stelle der Verordnung ausdrücklich heißt, daß in 8klassigen Volksschulen diese Lehrziele nur nach Möglichkeit zu erreichen sind. Es bürste daher die Bemerkung des Berichtes, daß nur ein Blick auf diese Lehrplane genüge, um die Verschiedenheit ber Kategorien zukonstatiren, wohls als gerechtfertigt betrachtet werben.

Wenn der H. Abgeordnete Dr. Volkelt zwei Bemerkungen auf S. 3 angegriffen hat, wo gegenüber den Tabellen, welche 24 fremde unter 315 Mädchen der Bürgerschule Aussig angeben, der Bericht nur 1 fremdes Kund unter diesen 24 anführt, wenn der H. Abg. Dr. Volkelt bei dieser Gelegenheit sagt, daß es dahingestellt sein muß, welche Daten die richtigen sind, ob die der Kommission ober des Landesausschusses, so bin auch ich im Stande, meine Duelle zu nennen. Ich habe mich nämlich direkt an die Direktion der Bürgerschule meines Hauptwahlortes gemendet und

habe die amtliche Mittheilung bekommen, daß in den letzten 3 Jahren an der Mädchenbürgerschule von Aussig sich nur 1 nicht im Schulbezirke wohnhaftes, nicht der Schulgemeinde zugeschultes Kind befunden habe. Nachdem ich auch die Quelle genannt habe, so muß ich es dem h. Landtage überlassen, Selbst zu beurtheilen, ob die eine oder andere Duelle mehr oder weniger authentisch ist.

Die Behauptung des H. Abg. Dr. Volkelt, daß die sachlichen Bedürfnisse der Bürgeschulklassen nicht dieselben seien, wie die der Volksschulklassen, hat er dahin erläutert, daß er sagte, die Bürgerschule brauche einen viel bedeutenderen Apparat als die Volksschule; damit aber widerstreitet die Bemerkung des Berichtes nicht, in welchem, um solchen Einwendungen zu begegnen, ausdrücklich Bürgerschulklassen gesagt ist und das Wort: "Klasse" noch mit durchschossenen Lettern gedruckt erscheint. Wenn der H. Abg. Dr. Volkelt noch bemerkt, daß die Bürgerschule Museen und mineralogische Kabinete braucht, welche die Volksschule nicht bedarf, so gehören diese eben nicht zu den fachlichen Bedürfnissen, sondern zu den Lehrmitteln, welche bekanntlich nach dem neuen Gesetze der Bezirk zahlt. Auch in dieser Beziehung bin ich daher nicht in der Lage, dem Herrn Landesausschuß-Referenten zu weichen. Der Bericht der Kommission sagt übrigens auf Seite 7. "Es muß auch hier betont werden, daß die Kommission es unterläßt, nach den Motiven oder Erklärungsgründen, sei es der Inkongruenz der Zahlen sei es der Lückenhaftigkeit der Tabellen, sei es der Unbestimmtheit der Begriffsbestimmungen zu forschen, oder diese Mängel einer bestimmten Behörde Zu imputiren; die Kommission hatte sich an das ihr vorliegende Material zu halten, das sie objektiv zu beurtheilen oder auch zu ergänzen versuchte, soweit es die ihr so knapp bemessene Zeit eben zulassen konnte. "

Der Unterschied der Berechnungen der Kommission und der Berechnungen des Landesausschusses Besteht darin: Der Landesausschuß legt Tabellen vor, bekleidet mit der ganzen Autorität der Authenticität. Ich habe das letzte Mal und habe heute nachgewiesen, daß dieselben der Verbesserung bedürfen. Die Kommission aber will auf keine anderen Ziffern sich berufen, als auf die Volkszählungsziffern, und führt bei ihrer Rechnung, welche von dem Abgeordneten Dr. Volkelt angegriffen wurde, ausdrücklich an, es möge eine Wahrscheinlichkeitsrechnung gestattet sein. Es macht diese Rechnung in feiner Weise einen Anspruch auf Autorität und Authenticität und deßwegen darf sie nicht mit jener Schärfe kritisirt werden, mit welcher Tabellen kritisirt werden müssen, welche von einer Behörde amtlich vorgelegt werden Es ist aber noch ein Grund, meine Herren, der in dem Berichte nicht angeführt wurde, und der

sehr wesentlich dafür spricht, nicht sofort eine Aenderung des Gesetzes in der Richtung eintreten zu lassen, daß für Bürgerschulen die Bezirkskonkurrenz normirt werde.

Wenn nämlich auch zugegeben werden soll, daß es einen Kreis gibt, welcher größer ist, als der Kreis der Schulgemeinde, in der die Bürgerschule sich befindet, aus welchem Kinder, welche also der Schulgemeinde der Bürgerschule nicht zugeschult sind, täglich die Bürgerschule zu besuchen in der Lage sind, so gibt es denn doch noch einen viel größeren Kreis, welcher zu weit vom Centrum der Bürgerschule entfernt ist, als daß die Kinder dieser Gemeinde die Bürgerschule täglich besuchen könnten. Die Anzahl der Schulgemeinden, deren Kinder die Bürgerschule nicht täglich besuchen können, ist eine weitaus größere, als die Anzahl jener Schulgemeinden, welche die Bürgerschule der fremden Schulgemeinde täglich zu besuchen in der Lage sind. Und daraus erhellt, daß, wenn jetzt die Bezirkskonkurrenz in der Schärfe, wie sie einmal bestanden hat, wieder aufgenommen werden sollte, die derzeitige Unbilligkeit, wenn sie behauptet und bewiesen werden kann, durch eine größere Unbilligkeit ersetzt werden würde.


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