Sobota 8. dubna 1876

bei einer Steuerleistung über 100 sl. 24 sl,

K návrhu sněmu Mého království Českého vidí se Mi následujícím obcím povoliti vybírání poplatku za propůjčení práva domovského osobám cizím:

Sněm. akt. Sládek: 1. Obci Křešicím okr. litoměřického vybírání poplatku dle pěti stupňů podle poměru přímé daně a to:

od osob, které platí daň do 5 zl, 2 zl.,

od osob, které platí daň od 5 do 20 zl, 4 zl,

od osob, které platí daň od 20 do 50 zL, 8 zl.,

od osob, které platí daň od 50 do 100 zl, 16 zl,

od osob, které platí daň přes 100 zl, 24 zl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo ? Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, mögen die Hand erheben

(Geschieht). Der Antrag ist angenommen. Dr. Alter (liest): 2. Der Gemeinde Kojic, Bezirk Kolin, die Einhebung einer Gebühr in 3 Abstufungen je nach dem Wahlkörper. u. z.: innerhalb des 1. Wahlkörpers 30 sl. " 2.           ,, 20 sl.

" 3.            " 10 sl.

Sněm. akt. Sládek: 2. Obci Kojici okresu kolínského vybírání poplatku dle 3 stupňů podle sboru volicího a to:

v 1. sboru volicím 30 zl.

" 2. "        " 20 zl.

" 3. "        " 10 zl.

Nejv. marš. zems.: Žádá někdo za slovo ?

Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se. )

Der Antrag ist angenommen.

Dr. Alter (liest): 3. Der Gemeinde Lowčic, Bezirk Chlumec, die Einhebung einer Gebühr nach 3 Abstufungen u. z:

innerhalb des 1. Wahlkörpers 60 sl.

" " 2.           ,,            40 sl.

" 3.          ,,           20 sl.

Sněm. akt. Sládek: 3. Obci Lučici okresu chlumeckého vybírání poplatku podle 3 stupňů: v 1. sboru volebním 60 zl. " 2. "           " 40 zl.

" 3. "           " 20 zl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo ? Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

(Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen. Dr. Alter (liest): 4. Der Gemeinde Smidar, Bezirk Neubydžow die Einhebung einer Gebühr nach 3 Abstufungen u. zw:

innerhalb des 1. Wahlkörpers 20 sl. ,, 2.             "              15 sl.

" 3.           "            10 sl.

Sněm. akt. Sládek; 4. Obci Smidarům okresu novobydžovského vybírání poplatku podle 3 stupňů a to:

v 1. sboru volicím 20 zl.

,, 2.,,          n 15 zl.

,, 3.,,          " 10 zl.

Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

(Stane se. )

Der Antrag ist angenommen.

Dr. Alter (liest): 5. Der Gemeinde Weipert, Bez. Preßnitz, die Einhebung einer Gebühr nach 3 Abstufungen u. zw.:

innerhalb des 1. Wahlkörpers 75 sl.

" 2.            "            75 sl.

" 3.            "            30 sl.

Sněm. akt. Sládek: 5. Obci Vejprtům okr. Přísečnického vybírání poplatku dle 3 stupňů a sice:

v 1. sboru volicím 75 zl.

" 2 "         " 50 zl.

" o. "         " 60 zl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo ? Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Dr. Alter (liest): 6. Der Gemeinde Helkowic, Bez. Semil, die Einhebung einer Gebühr nach 3 Abstufungen u. zw.:

bei einer direkten Steuerleistung von 1 sl. bis 5 sl., Geb. 5 sl.,

bei einer direkten Steuerleistung von 5 sl. bis 10 sl, Geb. 10 sl.,

bei einer direkten Steuerleistung von 10 sl. an Geb. 20 sl.

Sněm. akt Sládek: 6. Obci Helkovicím okresu Semilského vybírání poplatku dle 3 stupňů a to:

od osob, které platí přímou daň od 1 do 5 zl., 5 zl.,

od osob, které platí přímou daň od 5 do 10 zl., 10 zl.,

od osob, které platí přímou daň od 10 zl. počínajíc, 20 zl.

Nejv. marš. zems.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort ?

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen. Dr. Alter (liest): 7. Der Gemeinde Wiesenthal, Bez. Gablonz, die Einhebung einer Gebühr nach 3 Abstufungen u. zw.:

innerhalb des 1. Wahlkorpers 50 fl. ,,,, 2.           ,, 25 fl.

,, " 3.           "         10 fl.

Sněm. akt. Sládek: 7. Obci Wiesenthalu okr. jabloneckého vybírání poplatku dle 3 stupňů a to:

v 1. sboru volicím 50 zl.

v 2. "         " 25 zl.

v 3. "         " 10 zl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo? Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht)

Der Antrag ist angenommen.

Dr. Alter (liest): 8. Der Gemeinde Welwarn, Bezirk gleichen Namens, die Einhebung einer Gebühr in 3 Abstiufungen u. zw.:

innerhalb des 1. Wahlkörpers 50 fl. ,, " 2          ,,          30 fl.

Sněm. akt. Sládek: 8. Obci Velvarům soujmenného okresu vybírám poplatku dle 3 stupňů a to:

v 1. sboru volicím 50 zl.

v 2. "         " 30 zl.

v 3. "         " 15 zl.

Nejv. marš. zems.: Žádá někdo za slovo ?

Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se. )

Der Antrag ist angenommen. Dr. Alter (liest): 9. Der Gemeinde Straž, Bezirk Neuhaus, die Einhebung einer Gebühr in 3 Abstufungen u. zw.:

innerhalb des 1. Wahlkörpers 60 fl. ,, " 2.           "         40 fl.

,, " 3.           "         30 fl.

Sněm akt. Sládek: 9. Obci Stráži okr. Jindřichohradeckého vybírání poplatku dle 3 stupňů a sice:

v 1. sboru volicím 60 zl. v 2. "         " 40 zl.

v 3. "         " 30 zl.

N e j v. m a r š. z e m s.: Žádá někdo za slovo ?

Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se. )

Der Antrag ist angenommen. Dr. Alter (liest): 10. Der Gemeinde Wostřešan, Bez. Pardubitz, die Einhebung einer Gebühr in 3 Abstufungen u. zw.:

innerhalb des 1. Wahlkörpers 20 fl.

,,,, 2.           "         10 fl.

,,          ,, 3.           "           5 fl.

Sněm. akt. Sládek: 10. Obci Vostřešanům okr. Pardubického vybírání poplatku dle 3 stupňů a to:

v 1. sboru volicím 20 zl.

v 2. "         " 10 zl.

v 3. "         " 5 zl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo ? Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.                                                    

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Berichterst. Dr. Alter (liest): 11. Der Gemeinde Saaz, Bezirk gleichen Namens, die Einhebung einer Gebühr von 50 fl.

Sněm. akt Sládek: 11. Obci Žatci soujmenného okresu vybírání poplatku 50 zl.

Nejv. marš. zems.: Žádá někdo za slovo ?

Wünscht Jemand das Wort?

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche für diesen Antrag Stimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen. Ber. -Erst. Dr. A l t e r (liest): 12. Der Gemeinde Jíkew, Bezirk Nimburg, die Einhebung einer Gebühr nach 3 Abstufungen und zwar:

innerhalb des 1. Wahlkörpers 20 fl.

2.,,                       12 fl.

"          ,, 3.            ,,            6 fl.

Sněm akt. Sládek: 12 Obci Jikvi okr. Nimburského vybírání poplatku dle 3 stupňů a to:

v 1. sboru volicím 20 zl.

v 2. "         "12 zl.

v 3. "         " 6 zl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo?

Diejenigen, welche für diesen Antrag sind, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se. )

Der Antrag ist angenommen. Berichterstatter Dr. Alter (liest): 13. Der Gemeinde Podersam, Bezirk gleichen Namens, die Einhebung einer Gebühr nach 3 Abstufungen und zwar:

innerhalb des 1. Wahlkörpers 50 sl. " 2.         "          35 sl.

"        ,, 3 sowie von jenen, welche kein

Wahlrecht besitzen, 20 sl.

Sn. akt. Sládek: 13. Obci Podbořanům soujmenného okresu vybírání poplatku dle 3 stupňů, a to:

v 1. sboru volicím 50 zl.

,, 2.,,          ,, 35 zl.

" 3. jakož od osob, které nemají právo volební, 20 zl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo?

Diejenigen, welche für diesen Antrag sind, wollen die Hand erheben

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se. )

Der Antrag ist angenommen. Berichterstatter Dr. Alter (liest): 14. Der Gemeinde Hruschau, Bezirk Hohenmauth, die Einhebung einer Gebühr nach 3 Abstufungen n z.: innerhalb des 1. Wahlkörpers 50 sl. " 2.           "        30 sl.

" 3           "         15 sl.

Sněm. aktuár Sládek: 14. Obci Hrušovu, okresu vysokomýtského, vybírání poplatku dle 3 stupňů, a to:

v 1. sboru volicím 50 zl.

" 2. "         " 30 zl.

,, 3. "            "          10 zl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo ? Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben. (Geschieht). Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Dr. Alter (liest): 15. Der Gemeinde Kenle, Bezirk Trautenau, die Einhebung einer Gebühr nach 3 Abstufungen und zwar:

bei einer direkten Steuerleistung bis 8 sl.... Geb. 5 sl.

,,             ,, 20 sl... " 10 sl.

über 20 sl... " 20 sl.

Sn. aktuár Sládek: 15. Obci Kyji, okresu trutnovského, vybírání poplatku dle 3 stupňů, a to:

od osob, které platí přímou daň do 8 zl... 5 zl. ",, " " " " " 20 zl.... 10 zl " " kdož platí více než 20 zl.........20 zl.

Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort?

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Der Antrag iß angenommen.

Berichterstatter Dr. Alter (liest): 16. Der

Gemeinde Čelkowic, Bezirk Tabor, die Einhebung

einer Gebühr nach 3 Abstufungen u. z.:

innerhalb des 1. Wahlkörpers 30 sl.

,, 2.           "        20 sl.

" 3.           "        10 sl..

Sněm. aktuár Sládek: 16. Obci Čelkovicím, okr. táborského, vybírání poplatku dle 3 stupňů, a, to:

v 1. sboru volicím 30 zl.

v 2. "         " 20 zl.

v 3. "         " 10 zl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo? Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche für diesen Antrag sind, wollen die Hand erheben. (Geschieht) Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Dr. Alter (liest): 17. Der Gemeinde Reichenau, Bezirk Gablonz, die Einhebung einer Gebühr nach 3 Abstufungen und zwar:

innerhalb des 1. Wahlkörpers 40 sl. " 2.          " 30 sl.

,, 3.          "        20 sl.

Sněm. akt. Sládek: 17. Obci Rychnovu, okr. jabloneckého, vybírání poplatku dle 3 stupňů, a to:

v 1. sboru volicím 40 zl.

v 2. "         ,, 30 zl.

v 3. " " 20 zl.

Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo ?

Wünscht Jemand das Wort?

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche für diesen Antrag sind, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Dr. Alter (liest): 18. Der Gemeinde Schüttenhosen, Bez. gleichen Namens, die Einhebung einer Gebühr nach 3 Abstufungen und zwar:

innerhalb des 1. Wahlkörpers 200 sl. " 2.           " 150 sl.

" 3.           " 100 sl.

Sn. akt. Sládek: 18. Obci Sušici, téhož okresu, vybírání poplatku dle 3 stupňů, a to. v 1. sboru volicím 200 zl. v 2. "         ,, 150 zl.

v 3. "         " 100 zl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo? Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche für diesen Antrag sind, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Dr. Alter (liest): 19 Der Gemeinde Wraclau, Bezirk Hohenmanth, die Einhebüng einer Gebühr nach 4 Abstufungen und zwar:

bei einer direkteil Steuerleistung bis 10 st. 5 st. Geb dpi einer direkten Steuerleistung von 10-30 fl. 10 fl. Geb.,                                  

bei einer direkten Steuerleistung von 30-60 fl. 20 fl. Geb,

bei einer direkten Steuerlerstung von 60 fl. angefangen 30 st. Geb.

Sněm. akt. Sládek: 19 Obci Vraclavi,

okresu vysokomýtského, vybírání poplatku dle

4 stupňů, a to:

od osob, které platí přímou daň do 10 zl... 5 zl.

" " " " " od 10 do 30 zl. 10 zl.

od osob, které platí přímou daň od 30 do 60 zl.., 20 zl.

od osob, které platí přímou daň od 60 zl. počínajíc 30 zl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort ?

Žádá někdo za slovo? Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben. (Geschieht) Der Antrag ist angenommen.

Dr. Alter (liest): 20. Der Gemeinde Němčic

Libichow, Bezirk Jungbünzlau, die Einhebung einer

Gebühr nach 3 Abstufungen und zwar:

innerhalb des 1. Wahlkörpers 20 fl.

" " " 2.            " 15 fl.

". " 3.            "         10 fl.

Sněm. akt. Sládek: 20. Obci NěmčicímLibichovu, okresu mladoboleslavského, vybírání poplatku dle 3 stupňů, a to:

v 1. sboru volicím 20 zI.

v 2.,,          " 15 zl.

v3, "         " 10 zl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo? Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Dr. Alter (liest): 21. Der Gemeinde Zámrsk, Bezirk Hohenmauth, die Einhebung einer Gebühr nach 3 Abstufungen u. z.:

innerhalb des 1. Wahlkörpers 30 fl. " 2.             " 20 fl.

" 3. "         10 fl.

Sněm. akt. Sládek: 21. Obci Zámrsku, okresu vysokomýtského, vybírání poplatku dle 3 stupňů, a to:

v 1. sboru volicím 30 zl.

v 2. "         "i 20. zl. v 3..         ,, 10. zl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo? Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.          

Berichterstatter Dr. Alter (liest): 22. Der Gemeinde Klein Aicha, Bez. Böhm. Aicha, die Einhebung einer Gebühr nach 3 Abstusungen u. z.: innerhalb des 1. Wahlkörpers 15 fl. " 2.,,            10 fl.

n          n 3.           "             5 fl.

Sněm. akt. Sládek: 22. Obci Malému Dubu, okresu Českodubského, vybírání poplatku dle 3 stupňů, a to:

v 1. sboru volicím 15 zl.

v 2.,,          " 10 zl.

v 3. "         " 5 zl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo ?

Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se. )

Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter   Dr. Alter (liest): 23. Der

Gemeinde Hlawice,   Bez. Böhm. Aicha, die Einhe-

bung einer Gebühr  nach 3 Abstufungen u. z.:

innerhalb des  1. Wahlkörpers 30 fl.

"    2. "          20 fl.

" "    3.           10 fl.

Sněm. akt. Sládek: 23. Obci Hlavici, okresu Českodubského, vybírání poplatku dle 3 stupňů, a to:

v 1. sboru volicím 30 zl.

v 2. "         " 20 zl.

v 3.,          " 10 zl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo? Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche dem Abtrage zustimnen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Dr. Alter (liest): 24. Der Gemeinde Maltschitz, Bez Böhm. Aicha, die Einhebung einer Gebühr nach 3 Abstufungen u. z.:

innerhalb des 1. Wahlkörpers 30 sl.

" 2.           ,,            20 sl.

" " 3.                      10 sl.

Sn. akt. Sládek: 24. Obci Malčicím, okr. českodubského, vybírání poplatku dle 3 stupňů, a to:

v 1. sboru volicím 30 zl.

v 2.;,           " 20 zl.

v 3. "          " 10 zl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo? Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Dr. Alter (liest): 25. Der Gemeinde Theresienstadt, Bez. Leitmeritz, die Einhebung einer Gebühr nach 3 Abstufungen u. z.: innerhalb des 1. Wahlkörpers 100 sl. " 2.            "            60 sl.

" 3.             "            30 sl.

Sn. akt. Sládek: 25. Obci Terezínu, okr. litoměřického, vybírání poplatku podle 3 stupňů, a to:

v 1. sboru volicím 100 zl.

V 2.        "           "          60 zl.

v 3. "          "         30 zl.

Sněm. akt. Sládek: 26. Obci Redhošti, okresu libochovickeho, vybírání poplatku dle 4 stupňů, a to:

od osob, které platí přímou daň do 5 zl... 5 zl. " " " " " " od 5 do 50 zl.

10 zl., od osob, které platí přímou daň od 50 do

100 zl... 15 zl., od osob, které platí přímou daň přes 100 zl

20 zl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo? Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

(Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Dr. Alter (liest): 26. Der Gemeinde Ředhošt, Bez. Libochowitz, die Einhebung einer Gebühr nach 4 Abstufungen, und zwar:

bei einer direkten Steuer bis 5 sl... 5 sl.,

bei einer direkten Steuer von 5 bis 50 sl. 10 sl.

bei einer direkten Steuer von 50 bis 100 sl. 15 sl.,

bei einer direkten Steuer über 100 sl... 20 sl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo? Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku?

Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.

(Geschieht). Der Antrag ist angenommen.

Dr. Alter: Der Eingang des Gesetzes hätte zu lauten:

Gesetz vom....................

giltig für das Königreich Böhmen, womit mehreren

Gemeinden die Bewilligung zur Einhebung einer

Gebühr für die ausdrückliche Aufnahme in den

Heimatsverband ertheilt wird.

Sněm. akt. Sládek: Nápis zákona zní:

Zákon, daný dne....................

pro království České, kterýmž se dává některým obcím povolení vybírati poplatky za propůjčení práva domovského osobám cizím. Nejv. marš. zem.: Kteří jsou pro ten nápis zákona, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche diesem Titel des Gesetzes zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )

Er ist angenommen.

Dr. Alter: Da der Gesetzentwurf eine Aenderung nicht erfahren hat, erlaube ich mir den Antrag auf Vornahme der 3. Lesung und Annahme des Gesetzes in 3. Lesung zu stellen.

Sněm akt. Sládek: Činí se návrh, aby se vykonalo ihned třetí ctění a aby zákon byl přijat v 3 čtění co celek.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo? Kteří jsou pro návrh na 3. čtění, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche für die 3. Lesung sind, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Ich bitte nun Diejenigen, die dem Gesetze in 3. Lesung endgiltig ihre Zustimmung geben, sich zu erheben. (Geschieht. ) Das Gesetz ist in 3 Lesung angenommen.                                            

Der nächste Gegenstand ist der Beucht der Zur Prüfung des Rechnungsabschlußes und der Geschästsagenda der bohmischen Hypothekenbank vom Jahre 1875 eingesetzten Kommission, und zwar jener Bericht, der bereits im Drucke vertheilt ist. Den 2. Bericht wird der Herr Berichterstatter mündlich erstatten. Berichterstatter ist der Hr. Abg Dr. Klier.

Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen

Nám. nejv. marš.: Zpráva komise pro zkoumání závěrku a jednací agendy české hypoteční banky z roku 1875.

Zpravodajem jest p. Dr Klier.

Berichterst. Dr. Klier (liest): Dem gefertigten Ausschuße sind in Angelegenheit der böhmischen Hypothekenbank nachstehende Gegenstände zur Berichterstattung durch den hohen Landtag zugewiesen worden:

I. Landesausschußbericht über den Rechnungsabschluß und die Geschäftsagenda der Hypothekenbank im Jahre 1875, Nr. 27 Ldtagsz.

II. Bericht des Landesausschußes Nr. 221, betreffend

a)  das Gesuch des rechtskundigen Bankdirektors Herrn Franz Wolf um Pensionirung, und

b)  die Anwendung des Pensionsnormales für Landesbeamte von: 8. März 1866 auf den rechtskundigen Bankdirektor Herrn Klemens Keißler für den Fall seiner einstigen Pensionirung.

III. Bericht des Landesausschußes Nr. 228, betreffend die Regiebeiträge der Pfandschuldner der böhmischen Hypothekenbank.

Die Kommission erlaubt sich nun dem hohen Landtage den abgeforderten Bericht sammt daran geknüpften Anträgen mit Nachstehendem zu unterbreiten.

Ad I. Rechnungsabschluß und Geschästsagenda des Jahres 1875.

Der vorliegende Bericht des Landesausschußes hebt hervor, daß im Verlause des Jahres 1875 wieder eine bedeutende Geschäftsvermehrung bei der böhmischen Hypothekenbank eingetreten ist, indem die Zahl der Geschäftsstücke dieses Jahres jene vom Jahre 1874 um 2190 Stücke überstiegen hat, in Folge dessen darauf hingewiesen wird, daß das bisherige Bankpersonale zur Bewältigung des Geschäftsaudranges nicht mehr hinreichen dürfte, und auf eine Abhilfe hierwegen gedacht werden müsse.

Die Kommission bringt dies einstweilen zur Kenntniß des hohen Landtages, weil die diesfalligen motivirten Anträge der Bankdirektion und des Landesauschußes erst noch abgewartet weiden müssen, um in eine Prüfung dieser Angelegenheit eingehen zu können.

Nach dem Rechnungsausweise sind im J. 1875 Hypothekardarlehen zugewachsen fl. 3, 770. 379. 40 so daß die Gesammtsumme der ultimo Dezember 1875 aushaftenden Hypothekardarlehen sich

auf ................................ fl. 42, 454. 073. 33

beläuft, welche mit Hinzurechnung

des Tilgungsfondes pr.......... fl. 619. 526. 67

die Summe von................. fl. 43, 073. 600. -

ergeben, welche dem Betrage der mit 31. Dezember 1875 im Umlause verbliebenen 43. 217 Stück Pfandbriese entspricht und denselben vollständig deckt.

Der Tilgungsfond enthält einen Betrag von fl. 334. 100, der zur Deckung einer Anzahl bereits verloster, jedoch noch nicht eingelöster Pfandbriefe gleichen Betrages dient, so daß zur 20. Verlosung im Januar 1876 blos 257. 500 fl. verwendet werden konnten, und zur nächsten Verlosung noch fl. 27. 926. 67 disponibel verblieben, da man die Vorschrift des §. 23 der Statuten nicht außer Acht lassen konnte.

Die Einnahmen der Bank haben sich im Jahre 1875 gegenüber dem Jahre 1874 um fl. 12. 562. 02 gehoben, und das Reinerträgniß des Jahres 1875 pr. fl. 114. 050. 35 übersteigt den Reingewinn vom

Jahre 1874 um 2977 fl. 52 kr., wodurch eine weitere Erhöhung des Reservefondes eintrat, welcher sich mit Ende Dezember 1875 auf fl. 546. 968. 99 bezifferte, und nach Zuschlag des Reingewinnes pr. fl. 114. 050. 35 sich auf fl. 661. 019. 34 herausstellt.

Auffällig erscheint es, daß von den bewilligten Darlehen eine sehr bedeutende Summe, nämlich 1951 Darlehen mit st. 7, 785. 500 - in Folge Verzichtleistung der Parteien gar nicht realisirt wurden, was seinen Erklärungsgrund in den meisten Fällen wohl darin findet, daß die betreffenden Parteien die im Interesse der Sicherheit des Darlehens gestellten Bedingungen nicht erfüllen konnten, mitunter aber auch anderweitig das gesuchte Darlehen fanden.

Sowie in früheren Jahren begab sich auch diesmal der Ausschuß an Ort und Stelle, nahm Einsicht in Buch= und Kassaführung, wie auch in die ganze Geschäftsgebahrung, unterzog namentlich einer speziellen Prüfung, in wie weit die §§. 2, 4, 5, 22, 23, 24, 25, 28, 29, 30, 31, 34, 36, 37, 53 der Statuten zur entsprechenden Anwendung gelangten, und erlaubt sich nun dem hohen Landtage zur Kenntniß zu bringen, daß durch die geschehene Revision sich die Ueberzeugung von der vollkommen tadellosen und statutenmäßigen Gebahrung ergeben hat. (Bravo. )

Insbesondere muß dabei erwähnt werden, daß im Verlaufe des Jahres 1875 außer den ordentlichen monatlichen Skontrirungen durch die Generaldirektion, am 31. Jänner und 28. Juni 1875 durch die Bankdirektion und am 19. Oktober 1875 und 4. Feder 1876 durch den Landesausschuß Skontrirungen vorgenommen worden sind, bei welchen sich Alles in bester Ordnung vorgefunden hat.

Die Verbrennung der unbrauchbaren Pfandbriefe erfolgte am 4. Feber 1876

Im Jahre 1875 wurden 959 Hypothekardarlehen ausgegeben im Betrage von st. 4, 649. 600, Pfandbriefe realisirt im Nominalbetrage von fl. 5, 707. 500 zum Durchschnittskurse von 89. 65%, 1/4%tige Regiebeiträge erzielt per 98. 399 fl. 58 kr., Zinsenüberschüsse gewonnen in der Summe von 80. 815 fl. 54 kr., Regieauslagen bestritten mit 64309 fl. 94 kr., endlich Reingewinn erzielt von 114. 050 fl. 35 kr.

Als Zeichen des fortwährend guten Geschäftsganges der Anstalt darf noch hinzugefügt werden, daß in der Zeit vom 1. Jänner bis 23. März des Jahres 1876 bereits 258 Hypothekardarlehen mit fl 1, 480. 800 ausgegeben, 1, 421. 900 fl. Pfandbriefe zum Durchschnittskurse von 91. 88% realisirt und 1/4%tige Regiebeiträge im Betrage von 32. 292 fl. 6 kr. erlangt worden sind.

Im Uebrigen wird auf die im Landesausschußberichte dargestellten Ziffern verwiesen und hiebei nur noch bemerkt, daß die Bankverwaltung eben so wie in früheren Jahren die Realisirung ihrer Hypothekenpfandbriefe provisionsfrei vermittelt, und dadurch auf den Conrs dieser Papiece günstig eingewirkt hat.

Ueberhaupt darf hier das Zeugniß nicht ver-

sagt werden, das; sämmtliche Faktoren der Bankverwaltung durck ebenso einträchtiges, wie einsichtsvolles Zusammenwirken die Zwecke des Institutes in der ersprießlichsten Weise gefördert haben.

Nach gewonnener Erfahrung über die ordnungsmäßige Gebarung bei der böhmischen Hypothekenbank und als Ergebniß der an Ort und Stelle geschehenen Revision steht sich die gefertigte Kommission veranlaßt, den Antrag zu stellen:

Der hohe Landtag wolle beschließen: Es werde der Landesausschußbericht vom 31. Jänner 1876, Nr. 27 Landtg., über den Rechnungsabschluß und die Geschäfts=Agenda der böhmischen Hypothekenbank im Jahre 1875, resp. der Rechnungsabschluß für richtig befunden und genehmigt.

Snem. akt. Sládek: Slavný sněme račíž se usnésti takto:

Zpráva výboru zemského ze dne 31. ledna 1876, čís. 27 sněm. o účetním závěru a působnosti české hypoteční banky v roce 1875 resp. závěr účetní uznává se správným a schvaluje se.

Nejv. marš zem.: Žádá někdo za slovo ?

Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se. )

Der Antrag ist angenommen.

Berichterst Dr. Klier (liest weiter):

Ad II. a) Pensionirung des rechtskundigen

Bankdirektors Hrn. Franz Wolf Der Hypothekenbankdirektor Franz Wolf überreichte am 2. März d. J. an den Landesausschuß ein Gesuch, mittelst dessen er wegen langandauernder Krankheit und Zerrüttung seines Nervensystems um seine Pensionirung mit Belassung der bisherigen Bezüge ansucht.

Bei der Beurtheilung und Erledigung dieses Gesuches kömmt vor Allem der bestehende Dienstvertrag in Rücksicht zu nehmen, wornach dem Pensionswerber für die ersten seit dem 9. September 1864 zu berechnenden 5 Dienstjahre ein Drittel, für die weiteren 5 Dienstjahie die Halste des Jahresgehaltes als Pension gebührt, für eine weitere Dienstzeit aber die Pensionsbemessung dem h. Landtage anheimgestellt bleibt.

Dieser letztere Fall tritt nun ein, nachdem bereits mehr als 11 Jahre seiner Dienstzeit verflossen sind.

Die gegenwältigen Bezüge des Hrn. Bankdirektors Wolf bestehen in Folgendem: vermöge Landtagsbeschlußes vom 22. Oktober 1869

Jahresgehalt..................... ........... 3000 fl.

2 Quinquennien a 400 fl zu Folge Land-

tagsbeschlußes v. 16. Jänner 1874 macht 800 st in Folge Landtagsbeschlußes vom 22. Oktober 1869 eine Personalzulage jährlicher 500 fl. in Folge Landtagsbeschlußes vom 4. Mai

1872 ein jährliches Quartiergeld von 500 fl. Zusammen...... 4800 fl.

Die Bankdirektion, sowie der Landesausschuß heben nun hervor, daß Herr Bankdirektor Wolf nicht nur in der Verwaltung seines Amtes eine unausgesetzte eifrige Umsicht bewährte, eine treue und aufopferude Pflichterfüllung bethätigte, und ebenso rastlos, wie erfolgreich im Interesse unseres Institutes wirkte, sondern auch schon an der Begründung, Organisirung und ersten Geschäftsthätigkeit der böhmischen Hypothekenbank den hervorragendsten Antheil nabm, ein Verdienst, welches fast ausschließend seiner Person zukömmt.

Die Kommission darf nach genauer und gewissenhafter Prüfung der Amtswirksamkeit des Herrn Bankdirektors Franz Wolf der Anerkennung der Bankdirektion und des Landesausschußes sich anschließen, daß dem Genannten ein besonderes ausnahmsweises Verdienst an dem dermaligen geregelten Geschäftsgange und den so außerordentlich günstigen Resultaten der Geschäftsgebarung bei der böhmischen Hypothekenbank und sonach auch eine besondere Rücksicht bei Feststellung seiner Pensionsbezüge gebührt.

Derselbe begann seine beeidete Dienstleistung bei der Justiz am 16. Feber 1841, setzte dieselbe ununterbrochen bis zum 9. September 1864 fort, von welchem Tage an er als k. k. Landesgerichtsrath die Stelle eines rechtskundigen Bankdirektors bei der böhmischen Hypothekenbank übernahm und, wie gezeigt, in der ersprießlichsten Weife versehen hat

Seine Dienstzeit hat also bereits 35 Jahre überschritten und gibt ihm, wenn das Pensionsnormale für Landesbeamte und Diener vom 8. März 1866 auf ihn Anwendung finden sollte, den Anspruch auf Fortbezug des ganzen Aktivitätsgehaltes als Pension, was mit Ausschluß des Quartiergeldes per 500 fl. einen jährlichen Pensionsbetrag von 4300 fl. ergeben würde.

Weil nun der hohe Landtag schon im Jahre 1874 den rechtskundigen Direktoren den Bezug der Quinquennalzulagen auf Grund der Erwägung votirte, daß dieselben nicht schlechter behandelt werden sollen als alle übrigen Landes= und Bankbeamten, so rechtfertiget sich hiernach die Auschauung, daß dieser Grundsatz auch bei Feststellung der Pensionsbezüge zu gelten, und somit das Pensionsnormale für Landesbeamte hier in Anwendung zu treten habe, wo der h. Landtag den Ausspruch über den Pensionsbezug des Herrn Franz Wolf zu fällen hat.

Hiemit wäre ein rechtlicher Pensionsanspruch auf den jährlichen Bezug von 4300 fl. vollständig begründet und es würde also durch Gewährung dieses Bezuges dem Pensionswerber einfach fein gutes Recht.

Im vorliegenden Falle aber treten Umstände ein, welche nicht allein für eine gerechte Feststellung des Pensionsbezuges, sondern auch für eine besondere Anerkennung treuer, höchst ersprießlicher und ganz ausnahmswesser Dienste sprechen und die gefertigte Kommission glaubt dieser Anerkennung seinen besseren und zweckmäßigeren Ausdruck geben zu

können, als wenn sie dafür sorgt, daß der Bankdirekter Hr. Franz Wolf durch seine Pensionirung keinerlei Schmälerung seines bisherigen Einkommens erleidet, und dadurch in dem Besitze der Mittel erhalten wird, um die Kosten für den kostspieligen Versuch der Herstellung seiner Gesundheit ohne Abbruch an seinen gewohnten Lebensbedürfnissen bestreiten zu können.

Da der bisherige Wohnungsbeitrag von 500 sl. nach dem Pensionsnormale in die Pension nicht einrechenbar ist, so ließe sich ein Ersatz hiefür darin finden, daß der bereits dargestellte normalmäßige Pensionsbezug per 4300 sl. durch eine aus Anlaß der ausgezeichneten Dienstleistung gewährte besondere jährliche Zulage von 500 st. auf den Betrag von 4800 st. erhöht wird, welcher den bisherigen Gesammtbezügen entspricht.

ES wird demnach der Antrag gestellt, der hohe Landtag wolle beschließen:

Der Landesausschuß werde beauftragt, dem rechtskundigen Bankdirektor und k. k. Landesgerichtsrathe Hrn. Franz Wolf bei seiner erbetenen Versetzung in den Ruhestand in besonderer Anerkennung seiner ausgezeichneten und ersprießlichen Dienstleistung zu dem normalmäßig entfallenden jährlichen Ruhegehalte von 4300 sl. eine besondere Zulage von 500 sl., zusammen also eine Jahrespension im Gesammtbeitrage von 4800 sl. zuzuweisen

Sněm akt. Sládek: Činí se návrh: Slavný sněme račiž se usnésti takto:

Výboru zemskému se ukládá, aby práv znalému řediteli a c. k. radovi zemského soudu panu Frant. Wolfovi při jeho vyžádaném dání na odpočinek, na důkaz uznání jeho výtečných a vydatných služeb k normálnímu výslužnému ročních 4300 zl. ještě zvláštní přídavek 500 zl., dohromady tudíž výslužného ročních 4800 zl vykázal.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo ? Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Dr. Klier (liest): Ad II. b) Anwendung des Pensionsnormales für Landesbeamte vom 8. März 1866 auf den rechtskundigen Bankdirektor Herrn Klemens Keißler im Falle seiner einstigen Pensionirung.

Der Bankdirektor Keißler bezieht in Folge Landtagsbeschlußes vom 22. Oktober 1869 seit 1. Jänner 1870 einen Jahresgehalt von 3000 sl., wozu die im Jahre 1874 bewilligten Quinquennalzulagen und das im Jahre 1872 gewährte Quartiergeld jährlicher 500 sl. hinzukommen.

Betreffs der Pension war in dem, mit Keißler abgeschlossenen Dienstvertrage vereinbart worden, daß die Hohe des pensionsbezuges innerhalb, der

vom 1. Mai 1865 zu berechnenden Dienstdauer der ersten 5 Jahre mit einem Fünstel, nach Ablauf dieser 5 Jahre und innerhalb 10 Jahren auf 2 Fünftel seines Gehaltes festgesetzt und nach jedem weiteren Dienstjahre um 2% des bezogenen Jahresgehaltes gesteigert werde.

Es handelt sich nun darum, das am 8. März für die Landesbeamten beschlossene Pensionsnormale auch auf ihn anzuwenden und ihn damit diesen Beamten rücksichtlich der Pensionirung gleichzustellen.

Die Bankdirektion sowohl, wie der Landesausschuß befürworten es, die beiden rechtskundigen Direktoren nach dem Pensionsnormale für Landesbeamte zu behandeln, weil eben diese Direktoren es waren welche für die Einführung der Geschäftsorganisation und die Begründung des Bankgeschäftes die wesentlichsten Dienste leisteten, weil gerade in der von ihnen im Staatsdienste zurückgelegten Zeit und erworbenen Geschäfts- und Rechtskenntniß die Prämisse ihrer für die Interessen der Bank so erfolgreichen geschäftlichen Umsicht und Erfahrung gefunden werden muß, weil endlich der durch ihre Bemühung erzielte vortheilhafte finanzielle Stand des Unternehmens eine an sich berechtigte günstigere Behandlung als völlig zulassig erscheinen läßt, und den Landesfinanzen hiedurch keinerlei Last aufgebürdet wird.


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