Ètvrtek 6. dubna 1876

Wenn nun die Budgetkommission aus budgetmäßigen Rücksichten dahin kommt, zu beantragen, daß Normal=Pläne für Schulbauten geschaffen werden sollen und wenn sie in dem letzten Satze des Antrages sagt, daß sie den Gemeinden zugänglich zu machen und jedenfalls bei Ausführung von Bauten, für welche vom Lande Subventionen in Anspruch genommen werden, zur Richtschnur zu nehmen sind, d. h. alfo, daß sie den Gemeinden überhaupt zugänglich zu machen sind, damit auch den Gemeinden, welche vom Lande nichts beanspruchen, So meine ich, daß die Gelegenheit günstig wäre und ergriffen werden Sollte, um auch für die so wichtige, p ä d a g o g i sch und sanitär wichtige Frage der Schuleinrichtung ein gutes Wort einzulegen und einen Antrag dem hoh. Hause zu empfehlen, der weder etwas kostet, noch sonderliche Mühe macht, der aber in seinem Erfolge sehr günstig sein kann.

Wenn Sie, m. H., bedenken, welchen Luxus in dieser Frage Amerika anwendet, wenn Sie bedenken, welche peinliche Gewissenhaftigkeit, die selbst zum übertriebenen Zartgefühl ausartet, Schweden dieser Frage angedeihen läßt, wenn Sie darauf Rücksicht nehmen, daß die Schweiz der Ausgangspunkt einer Schulbankliteratur ist, die sich von Fahrner bis Kunze erstreckt und die merkwürdigsten Phasen durchgemacht hat, so werden Sie einsehen, daß es auch einer legislativen Körperschaft nicht unwürdig ist, eine kleine Viertelstunde dieser Frage zugewendet zu haben und ihre Lösung dadurch zu fördern, daß der L. -A. und der Landesschulrath beauftragt werden, auch dieser Frage ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden. Denn es kann ja doch nur im Wege einer Enqnête geschehen, welche beide Körperschaften aus erprobten Fachmännern in allen jenen Wissenschaften zusammenzusetzen in der Lage sein werden, welche für eine ersprießliche Thätigkeit in dieser Rücksicht als concurrirend betrachtet werden können.

Ich stelle daher den Antrag, daß nach dem Worte "Normalpläne für" in II. b) eingeschaltet werde "Schuleinrichtungen und".

Ich will, nachdem ich selbst die Ehre habe, Berichterstatter der Unterrichtskommission auch in dieser Session zu sein und andere Fragen, welche ans, diesem Berichte noch zur Besprechung herausfordern, dort zur Besprechung gelangen, mich bescheidet und bitte nur das h. Haus, diesem meinen Antrage die Zustimmung nicht vorenthalten zu wollen. (Lebhafter Beifall!)

Oberstlandmarschall: Der Antrag, welchen der Herr Abg. Dr. Ruß stellt, lautet als Einschaltung in den Artitel b) des 2 Beschlußes, der von der Kommission beantragt wurde, im Einvernehmen mit der Landesschulbehörde dahin zu wirken, daß Normalpläne,, für die Schuleinrichtungen", Schulbauten, Aenderungen u. s. w.

Snìm. akt. Sládek: Pan poslanec dr. Russ navrhuje, aby do návrhu II. èís. b) vloženo bylo po slovech "by vypracovány byly normální plány": "pro školní nábytek" a pro stavby školní atd.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen, welche den Antrag unterstützen, die Hand zu erheben.

Kteøí návrh podporují, nech pozdvihnou ruku.

Er ist unterstützt und steht in Verhandlung.

Se. Excellenz der Herr Statthalter hat das Wort.

Se. Exellenz der Herr Statthalter: Ich werde mir erlauben, rücksichtlich der von der Kommission beantragten Punkte 2 und 3 noch einige Worte zu bemerken.

Was den Punkt a) des 2. Antrages betrifft, so glaube ich im Namen des Landesschulrathes die Versicherung geben zu können, daß er gewiß mit aller Vorsicht und der nöthigen Sparsamkeit bei seinen Beschlüssen vorgehen werde; rücksichtlich des Punktes b) erlaube ich mir zu bemerken, daß bereits das Unterrichtsministerium die Gutachten abverlangt hat, um eine Art von Normalplänen, sowohl rücksichtlich der Bauten, als auch der Einrichtung von Schulen festzustellen, und daß die Verordnung, aus welche sich hier bezogen wurde, bisher nur betreffs der sanitären Verhältnisse der Schulen provisorisch in Wirksamkeit ist, rücksichtlich der übrigen Punkte aber die Entscheidung des Unterrichtsrninisteriums vorbehalten wurde.

Was jedoch den Punkt 3 der Anträge betrifft, erlaube ich mir einige Bedenken gegen denselben auszusprechen.

Ich glaube bemerken zu müssen, daß, wie das auch bereits der Herr Vorredner bemerkte, derselbe mit dem Reichsvolks=Schulgesetze §. 11 nicht im Einklange steht; es ist nämlich als Bedingung der Bewilligung zur Errichtung einer Schule die Rücksichtnahme ans die vorhandene Lehrkraft nicht enthalten.

Die Schülerauzahl ist es, welche den Landesschulrath bindet, bei der Entscheidung über das Gesuch um Vermehrung der Schulen und Klassen die Richtschnur zu nehmen.

Der Landesausschuß hat mit dem Landesschulrathe, um die nunöthige Vermehrung der Klassen mit Rücksicht auf die vorhandene Lehreranzahl zu beschränken, eine Vereinbarung getroffen, welche sich auf die Zeit der Errichtung, bez. auf die Aufnahme der Kosten ins Präliminare bezieht, und darin besteht, daß erst wenn die betreffende Schulgemeinde für die sachlichen Erfordernisse der Schule Sorge getragen hat, die Bewilligung ausgesprochen und die Aufnahme in das Präliminare verfügt werde, dies aber ist, wie ich glaube, eben innerhalb des Rahmens des Gesetzes die einzige temporäre Bedingung, welche der Landesschulrath berücksichtigen kann.

Ea scheint mir nämlich diese zweite Bedingung, welche der Antrag involvirt, nämlich das Vorhandensein der Lehrkräfte nicht ausführbar zu fein. Würde der Landesachulrath die Lehrerstellen von Amtswegen besetzen, somit bestimmen, welcher Lehrer auf einen bestimmten Posten zu kommen hat, würde er bestimmen können, wohin er die in dem nächsten Schuljahre absolvirenden Lehramtszöglinge schicken will, dann wäre die Sache allerdings ganz praktisch. Nachdem aber für jede Lehrerstelle ein Konkurs ausgeschrieben werden muß, nachdem sich um manche Lehrerstellen viele, oder wenige, oft auch Niemand bewirkt, so ist es dem Landesschulrathe unmöglich, im Vorhinein zu sagen, welche von den Lehrerstellen, die von den Gemeinden angesucht werden, zur Besetzung kommen können. Er würde da vielleicht eine Bestimmung treffen, die dann in der Praxis nicht zur Ausführung kommen würde, weil eben die Bewerbung nach der Wahl der Kompetenten stattfindet, der Landesschulrath aber nur jenen anstellen darf, der sich beworben hat und vom Bezirksschulrathe präsentirt worden ist.

Endlich glaube ich auch, daß die finanzielle Seite dieses Gegenstandes gar keine Bedenken erregt. Es ist nämlich bestimmt, daß die prälirninirten Auslagen für die Besoldung der Lehrer keineswegs zu einem Virement verwendet werden dürften. Eben jene Uebereinkunft mit dem h. Landesausschuße, die ich erwähnt habe, geht dahin, daß, wenn die Lehrerstellen, die bereits bewilligt wurden, nicht besetzt sind, der betreffende Gehalt nicht zu einer anderen Auslage verwendet werden darf, sondern als Ueberschuß in das nächste Präliminare, bez. Rechnung übertragen werden muß. Als Interkalare kann ich, wie der Herr Abg. Dr. Ruß angenommen hat, eine solche Ersparniß nicht ansehen. Ich glaube nicht, daß eine noch nicht besetzte Lehrerstelle ein Interkalare abliefert, so lange sie eben noch gar nicht aktivirt wurde, aber wie ich bereits erwähnt habe, müssen diese Ueberschüsse, welche durch die Nichtbesetzung der Stelle erspart werden, auf

das nächste Jahr übertragen werden und gehen daher für die Finanzen des Landes nicht verloren.

Ich erlaube mir daher, mich rücksichtlich des Punktes 3 dahin auszusprechen, daß der Landesschulrath bisher Schon das Möglichste gethan hat, um eine überflüssige und nicht in Ausführung kommende Präliminirung zu verhüten und daß damit auch schon genug gethan sein werde

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort?

Žádá nìkdo za slovo ?

Nejv. marš. zems.: Pan dr. Sladkovský má slovo.

Dr. Sladkovský: Já si dovoluji jen upozornit na èeský pøeklad a sice stran toho místa, kde stojí v nìmeckém

"die innere Schul-

Einrichtung ".

To je pøeloženo v èeskem "školní nábytek". To prosím jest pøíliš úzký pojem, ve vnitøním zaøízení není jen školní nábytek, tu jsou také jiné vìci, které se týkají vnitøního zaøízení a proto prosím, aby se èeský pøeklad v tom ohledu opravil a aby znìl (není žádné pøíèiny, proè by nemìl znít jako nìmecky totiž "vnitøní zaøízení".

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort?

Da dies nicht der Fall ist, erkläre ich die Debatte für geschlossen.

Rokování jest ukonèeno.

Der Herr Berichterstatter hat das Wort.

Berichterstatter Baron Scharschmidt: Wenn der Herr Abg Dr. Ruß gegen die Ausführungen des Berichtes der Budgetkommission, namentlich gegen den Antrag bezüglich der Systemisirung oder richtiger Nichtsystemisirung neuer Stellen, so lange noch unbesetzte vorhanden sind, die Einwendung erhebt, daß ein Mehraufwand durch die Systemistrung von Stellen allein, wenn sie nicht auch besetzt werden, nicht entstebt, so ist wir das ja auch vollkommen bekannt. Auch das, was Seine Excellenz der Herr Statthalter hinzufügte, ist mir bekannt, daß derartige Gehalte von Stellen, die niemals zur Besetzung gelangt sind, nicht als Interkalarien, nicht als zwischenweilige Einkünfte betrachtet werden können, Sondern, daß sie in den Schulbezirkskassen unverwendet bleiben und dann allenfalls als Gebahrungsüberschüsse im nächsten Jahre verwendet werden können, oder endlich im zweitnächsten Jahre eventuell als Rechnungsüberschüsse verwendet werden.

Daß aber, wie Se. Ercellenz meint, eine solche Verfügung allein genügend sei, das vermag ich nicht anzuerkennen. Ich halte es durchaus nicht für gleichgiltig, wenn derartige ganz unbegründete Präliminirungen vorgenommen werden und ich frene mich, daß Herr Dr. Ruß auf Grund feiner Erhebungen und Untersuchungen in den vorliegenden Tabellen auch die Zunahme von einem Jahre zum andern auf etwa 400 Stellen angegeben hat. Ich

hatte 500 angenommen bei Zugrundelegung eines Gehaltes von 400 st; 400 entsprechen dem Gehalte von 500 st. Ich bin auch damit vollkommen zufrieden.

Eine jede parlamentarische Versammlung, welche über ein Budget zu verfügen hat, sträubt sich immer gegen die Einstellung von Ausgaben, von welchen sie weiß, daß sie im lausenden Jahre nicht verwendet werden können, weil eine einmal bewilligte Post natürlich das Bestreben hervorruft, diese Post auf jeden Fall, ob gut oder schlecht, zu verwenden. (Ruse: Sehr richtig !) Und das ist auch hier der Fall; wenn Solche Stellen neu systemisirt werden, obwohl man weiß, daß man ja geprüfte Lehrkräfte nicht in 5 Jahren genug haben wird, um die gegenwärtig Schon systemisirten, von nicht geprüften Lehrkräften versorgten Lehrerstellen zn besetzen.

Wenn man Solche Stellen neu systemisirt, dann wird der Konkurs ausgeschrieben und dann geschieht nichts Anderes, als entweder die Stelle bleibt ganz unbesetzt, - in diesem Falle ist Zn viel Geld eingestellt, eine zu hohe Umlage eingehoben worden, was ja auch nicht gleichgiltig ist, - oder es kommt ein Aushilsslehrer.

Von welcher Qualität die Aushilsslehrer jetzt im Allgemeinen sind, - und ich spreche damit gar keinen Vorwurf gegen sehr viele achtbare Leute ans, die sich unter ihnen befinden - das wird von allen Seiten bestätigt, und vom Landesausschuße wird offiziell erklärt, daß bei einer so beständigen Neusystemifirung von Stellen, bei der so gesteigerten Nachfrage nach Lehrern die Qualität der Lehrer immer schlechter werden muß (Rufe: Sehr richtig!)

Ich glaube, das ist ganz natürlich. Dabei will ich ganz dahin gestellt sein lassen, ob nicht bei Systemisirung solcher Stellen die Rücksicht aus die Bewerbung eines bestimmten Aushilsslehrers zu Grunde liegt, welcher im Bezirke ist, und welchen der Bezirksschulrath im Auge hat. Nun kommt noch der 3. Fall zu erwähnen, daß eben ein bereits in einer systemistrten Stelle wirkender Lehrer auf eine andere Stelle übersetzt wird.

Dann werden eben durch die an günstiger gelegenen Orten neu systemisirten Lehrstellen die Lehrer jenen armen Gemeinden, den Gebirgsgegenden z. B., wo die Lehrer eine kümmerliche Existenz fristen und wo sie vielleicht keine Zuschüsse von den Gemeinden bekommen, wie dies hie und da anderwärts der Fall sein soll, entzogen.

Dadurch entsteht aber eine immerwährende Fluktnation der Lehrkräfte. Wenn das kein admiuistrativer Uibelstand ist, meine Herren, dann muß ich gestehen, daß ich nicht weiß, was dann noch zn rügen wäre. (Rufe: Richtig, Bravo ! Bravo !)

Endlich bringen ja derartige Systemistrungen von Lehrerstellen und Schulklassen eine ganze Reihe anderer Auslagen mit sich. Es ist nicht zweckmäßig, auch nur die Sicherstellung der Sachlichen Bedürfnisse von den Gemeinden zn verlangen, so lange man

nicht weiß, ob die Schule besetzt werden wird. (Rufe: Sehr gut! Sehr richtig!)

Die Auslagen für neue Zubauten, für die Miethe eines neuen Schullokales ist vergeblich hinausgeworfenes Geld, so lange die Hauptbedingung, der Lehrer, fehlt. (Lebhaftes Bravo!)

Wenn auf das Reichsvolksschulgesetz Bezug genommen wird, so glaube ich, daß es wesentliche Gründe sind, welche für meine Anschauungen und die Anschauungen der Budgetkommission sprechen, welche auch schon im Budgetberichte auseinandergesetzt sind. Es ist richtig, daß es im Volksschulgesetze heißt: für 40 Kinder im Umkreise einer Meile oder einer halben Meile sei eine Schule zu errichten, wenn mehr als 80 Kinder vorhanden sind, eine Parallelklasse.

Das ist ganz richtig. Aber daß die Ausdrücke, wie ste im Gesetze vorkommen: "unter allen Umständen", "unter jeder Bedingung", daß diese kategorischen Ausdrücke ein Fehler in der Textirung des Gesetzes sind, das kann Niemand längnen. (Sehr gut! Bravo!) Das wäre ja geradezu eine Absurdität, dem Gesetze vom Jahre 1869 zuzumuthen, daß dadurch innerhalb eines Jahres, oder innerhalb 5 Jahren alle Schulen entstehen sollen deren Errichtung seit 100 Jahren versäumt worden ist. (Bravo, Bravo! Sehr gut!)

Ich gestehe aufrichtig, ich bedauere es, daß die Vorschläge der Budgetkommission von Seite des Herrn Statthalters bekämpft werden. Es sind von feiner Seite die Einrichtungen des Volksschulwesens, namentlich der Bezirksschulräthe einigermaßen gestreift worden und ich habe bei den Studien, welche ich genöthigt war, ans diesem Anlasse leider noch nicht so gründlich, wie ich ste gerne gemacht hätte, über diesen Gegenstand anzustellen, sehr viele Seiten der Schuleinrichtung gefunden, welche in der That sehr bedenklich und nachtheilig sind und welche reformbedürftig erscheinen.

Aber ein Hanptübelstand in der Organisirung der Bezirks- und Landesschulen scheint das zu sein, daß gerade der Regierung ein zu geringer Einfluß eingeräumt ist, daß gerade die Regierungsorgane, nämlich sowohl die nach oben, als auch die den Vertretungskörpern verantwortlichen Organe viel zu geringen Einfluß haben. (Sehr gut!) Der Statthalter und der Bezirkshauptmann sind nur Vorsitzende der Schulräthe, von welchen man wirklich nicht recht weiß, ob sie als Behörden, oder als autonome Organe bezeichnet werden sollen. Sie sind nur die Vorsitzenden, sie haben blos die Leitung und können gegen die Verfügugen der Organe nur dann einschreiten, wenn dadurch ein Gesetz verletzt wird, und daß der Kreis solcher Befugnisse ein ziemlich enggezogener ist, liegt auf der Hand. (Rufe: richtig!)

Ich habe nun nach Anhaltspunkten gesucht, welche der Regierung, insbesondere dem Hrn. Statthalter als Vorstizenden des Landesschulrathes eine Gelegenheit geben würden, in dieser Beziehung ans

den Landesschulrath einzuwirken und ich glaube es gefunden zu haben in den Paragrafen 6 und 8 des Landesschulgesetzes, in welchen es eben heißt (wie auch schon in dem Berichte angeführt ist), daß die Volksschulen ohne unnöthigen Aufschub errichtet, daß alle Bedingungen zu ihrem festen und gedeihlichen Bestande sichergestellt werden, ferner daß die Vervielfältigung der Volksschulen nicht auf Kosten der gedeihlichen zweckmäßigen Einrichtung und gedeihlichen Fortführung der nothwendigen Schulen bewilligt werde. Ich habe eben verflicht in dem Berichte sowohl als in den mündlichen Bemerkungen auszuführen, daß durch das ewige wirklich planlose Systemisiren von Lehrstellen die größte Verwirrung in dem ganzen Königreiche hervorgerufen werden müsse, (Sehr gut!) und daß den bestehenden nothwendigen Schulen ihre Lehrer fortwährend entzogen werden, daß ein immerwährendes und Herwandern stattfindet und daß beständig neue Schulen errichtet werden, ohne daß daraus gesehen wird, daß die nothwendigen Bedingungen zum Bestande vorhanden sind.

Wenn Se. Excellenz darauf hinweisen, daß die Besetzung ja in den Händen der Bezirksschulräthe liegt, von welchen die Präsentation für Lehrerstellen ausgeübt wird, so ist eben auch damit eine wunde Stelle der Schuleinrichtung berührt; denn es ist ganz richtig, daß bei dieser Einrichtung eine zweckmäßige Vertheilung der Lehrer, namentlich ein Avancement von den minder günstigen Stellen an höhere Stellen nicht stattfinden kann, daß ganz junge Lehrer, die eben ans der Bildungsanstalt kommen, gleich in die allergünstigsten Lehrerstellen einrücken und für andere Lehrerstellen, die minder gut dotirt sind, kein Kandidat gesunden werden kann, und daß gerade bei den Schullehrern nicht die Verhältnisse eingeführt werden, wie ste in der ganzen Bureankrafte üblich sind, daß sich der junge Beamte zunächst gefallen lassen muß, unangenehmere Posten einzunehmen, und daß angenehmere Pesten in günstigeren Städten nach Maßgabe des Vorrückens in die höheren Dienstjahre zu Theil werden.

Ein solches Verhältniß läßt sich bei den Schullehrern nicht herstellen. Es liegt darin allerdings ein Mangel der jetzigen Einrichtung; und der ist eben für den Moment nicht zu ändern.

Es wird gesagt, daß einem einzelnen Schulbezirke gegenüber die Bewilligung nicht versagt werden könne, weil er einwenden könnte, daß er vielleicht für die von ihm beabsichtigte und projektirte Stelle, um deren Bewilligung er einschreitet, einen Lehrer finden wird.

Denn wenn auch im Allgemeinen die vorhanduien Lehrkräfte nicht hinreichen, um alle Lehrerstellen zu besetzen, so sind doch immerhin ein Paar Hundert vorhanden, und es ist möglich, daß dieser Schulbezirk neue Lehrer oder Lehrer von auderen Volksschulen bekomme.

Das ist richtig, aber ich glaube eben, daß es dem Landesschulrathe obliegt, die Schulbezirke im

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ganzen Lande in harmonischem Zusammenhange zu überblicken und zu würdigen, einen gegenseitigen Ausgleich herbeizuführen, dem Streben eines Schulbezlrkes, sich die Lehrer zu sichern u. neue Stellen zu schaffen, gegenüberzutreten und auch andere Schulbezirke ins Auge zu fassen, welche in der Eristenz ihrer Schulen bedroht werden u endlich auch die allgemeine Rücksicht auf die Steuerträger und auf das Gleichgewicht, welches durch das unverhältnißmäßige Wachsen der Ausgaben ohne entsprechende Leistungen empfindlich geschädigt wird, im Auge zu behalten.

Er müßte also so vorgehen, daß mit Rücksicht auf die voraussichtliche Zunahme der Lehrkräfte, von welchen dann der voraussichtliche Abfall durch Pensionirung, Todesfälle n. dgl. abzuziehen ist, der Plan gemacht werde, wie viele Lehrstellen im Allgemeinen im Laufe des Jahres werden besetzt werden können und daß nachher diejenigen Stellen zunächst bewilligt werden, zu deren Besetzung zunächst geschritten werden muß, wo sie am allernothwendigsten sind, wo die größte Anzahl von Kindern ohne Schulen ist wo die Schulen am allermeisten überfüllt sind und daß nicht von Fall zu Fall ohne System und Plan vorgegangen werde. (Bravo! rechts. ) Das ist, wie mir scheint, gegenwärtig der Fall, denn die Ziffern scheinen es zu beweisen.

Es ist ganz gewiß nicht der Vorschlag der Budgetkommission, daß das gegenwärtig bestehende Schulgesetz nicht durchgeführt werden solle, aber sie glaubt, es solle durchgeführt werden in einem Sinne, wie es offenbar nur gemeint sein soll. (Bravo!) Man kann doch nicht das Gesetz blos nach der zufälligen Tertirung, die ihm einmal gegeben worden ist, interpretiren. Ich glaube, man muß es vernünftig interpretiren und ich glaube, ich finde bei der Prüfung einen Anhaltspunkt im Reichsvolksschulgesetze selbst.

Es wird ja auch in den verschiedenen Gesetzen immer auf das Präliminare der Landesvertretung hingewiesen, d. i. ans den Voranschlag für das Volksschulwesen.

In Folge der Opposition der Regierung muß ich einen Umstand berühren, der mir von Bedentung scheint, den ich aber vorläufig nicht geeignet fand, im Berichte erwähnt zu werden. Er betrifft nämlich das Budget des Landtages.

Es heißt in dem neuen Gesetze vom Jahre 1873, welches ja allgemein bekannt ist, daß der Landesschulrath das Schulpräliminare nach den, mit dem Landesausschuße vereinbarten Grundsätzen sestzustellen und der Landesausschuß es zu prüfen und dem Landtage bekannt zu geben habe, welcher für die Aufbringung der Mittel zu forgen hat.

Also eben diese beiden. Behörden, der Landesschulrath und der Landesausschuß sind es, welche zusammen das Präliminare festsetzen und der Landtag hat nichts zu thun, als die Kosten zu bewilligen.

Daß das dem Budgetrechte eines Vertretungskörpers nicht angemessen ist unterliegt keinem Zwei-

fel. (Bravo! und Zustimmung. ) Ich weiß wohl, welchen Reminiscenzen diese Bestimmung ihre Entstehung verdankt, ich glaube aber dem ungeachtet, daß sie nicht gerechtfertigt ist, denn wir dürfen nicht auf die Ausübung von pflichtmäßig uns obliegenden konstitutionellen Rechten deshalb verzichten, weil vielleicht von einer anders zusammengesetzten Versammlung ein Mißbrauch damit geübt werden kann. (Lebhafter Beifall). Ich glaube auch, daß einer Gefahr in dieser Beziehung vorgebeugt werden könne, wenn die mir ganz zweckmäßig scheinende Bestimmung aufgenommen würde, daß jedenfalls, wenn ein Budget bezüglich der Schulen nicht zu Stande kommen follte, was manchmal schon wegen der frühen Einberufung des Landtages, wie sie jetzt üblich ist, möglich ist, daß dann die im Vorjahre eingestellte Stimme als bewilligt anzusehen ist, was also gewissermaßen ein Normal Budget wäre, gegen welches ich gar nichts einzuwenden hätte.

Aber was die Mehrauslagen betrifft, da glaube ich, sollte dem Landtage das Recht der Bewilligung eingeräumt bleiben. Das kann gegenwärtig nicht geschehen, dazu bedürfte man einer Änderung der gegenwärtigen Gesetze, aber wenn ich auch und in der Lage war, in diesem Jahre Vorschläge nicht Anträge derart zu erstatten, so glaube ich doch, daß der Gegenstand künftig ins Ange gefaßt werden müsse. Ich mache daraus aufmerksam, daß in den Ländern Riederösterreich, Mähren darauf hindenkende Bestimmungen vorhanden sind. So heißt es z. B. im §. 57 des mährischen Volksschulgesetzes: Zum Behufe der dem Landtage zustehenden Festfetzung der Ausgaben für Volksschulzwecke hat der Landesschulrath einen jährlichen Voranschlag zu versassen und dem Landesausschuße zur Vorlage an den Landtag mitzutheilen, und es heißt auch in Riederösterreich: Die Voranschläge sind im Wege der Landesschulbehörde dem Landtage zur Genehmigung vorzulegen. In Oberösterreich hat ebenfalls das Land die Verplichtung, für die Schulen zu sorgen und das Präliminare ist alljährlich dem Landtage vorzulegen.

Mit den Kosten der Volksschulen verhält es sich ebenso, wie mit allen anderen Verwaltungskosten. Sie Werden eben systemisirt nach Bedarf und der Landtag bat die Verpflichtung, diejenigen Mittel zu gewähren, welche zur Deckung der gesetzmäßigen Auslagen erforderlich sind. Aber das kann fein Budgetrecht nicht alteriren, unbedingt jede Mehrauslage zu bewilligen, welche von Seite einer Behörde mit dem Landesausschuße vereinbart wird, dagegen sträubt sich mein constitutionelles Bewußtsein.

Und ich glaube nun, da ein derartiger Antrag nicht auf der Tagesordnung steht, daß wenigstens innerhalb des Rahmens des gegenwärtigen Gesetzes von Seite aller betheiligten, von Seite der Regierung sowohl, als von Seite des Landesausschußes das Möglichste geschehe, damit eine unnöthige Steigerung des Aufwandes, oder auch nur eine unzweckmäßige oder

ungerechtfertigte Präliminirung, welche mindestens eine Unwahrheit wäre, vermieden wird.

Ans diesen Gründen erlaube ich mir die Anträge der Budgetkommission zur Annahme zu empfehlen. (Anhaltender Beifall. )

Oberstlandmarschall: Se. Excellenz der Herr Statthalter hat das Wort.

Se. Exc. Statthalter Freih. v. Weber: Bei meinen Erörterungen habe ich lediglich den Standpunkt des Landesschulrathes als Korporation in's Auge gefaßt und habe nachzuweisen gesucht, daß der Landesschulrath bisher nach den Gesetzen vorgegangen ist und daß ich glaube, es sei die im Punkte 3 beantragte Beschränkung mit dem Gesetze nicht ganz im Einklange. Ich will von dem Meritum dieser Sache ganz absehen, es liegt im Belieben des h. Hauses, dem Antrage zuzustimmen oder nicht. Der Hr. Berichterstatter hat aber nun das Feld meiner persönlichen Stellung betreten und hat gemeint, dem Vorsitzenden des Landesschulrathes stehe es ja zu, es sei sogar seine Pflicht, Beschlüsse des Landesschulrathes, welche dem Gesetze nicht entsprechen, zu sistiren; und ich wurde aus §. 8 verwiesen, welcher lautet: "Die Vervielfältigung der Volksschulen darf niemals aus Kosten der zweckmäßigen Einrichtung und gedeihlichen Fortführung der nothwendigen Schulen bewerkstelligt werden. " Das ist ja eben der Punkt, um welchen sich Alles dreht, die Nothwendigkeit der Schule. Die Gesuche der Gemeinden langen ein, werden vom Bezirksschulrathe unterstützt, es wird nachgewiesen, daß die Vermehrung der Kinder eine so große ist, daß eine Schule nothwendig wird, und ich kann die Herren versichern, daß die Vermehrung der Kinder eine staunenswerthe ist (Heiterkeit) und der Landesschulrath ist nun in der Lage, auf Grundlage des Gesetzes zu entscheiden. Ich frage nun, warum er die Gemeinde A abweisen soll und der Gemeinde B die Bewilligung ertheilen, wenn für beide dieselben gesetzlichen Gründe sprechen.

Der Vorsitzende aber ist, es mag nun die Entscheidung des Landesschulrathes so oder so ausfallen, d. h. es mag auf Grund der gegebenen Fakta die Notwendigkeit erkannt werden oder nicht, nicht in der Lage, eine Sistirung auszusprechen und muß es geschehen lassen, weil eben der Landesschulrath im gesetzlichen Rechte ist, wenn im Lause eines Jahres so und so viele Bewilligungen ertheilt werden. Dieses glaubte ich zur Wahrung meiner Stellung, beziehungsweise meines Rufes der gesetzlichen Amtswaltung dem h. Hause mittheilen zu müssen.

Uibrigens, was das Präliminare der einzelnen Sätze anbelangt, glaube ich, daß der Landesschulrath bisher nur auf gesetzlicher Basis vorgegangen ist und daß ihn in dieser Richtung gar kein Vorwurf trifft.

Oberstlandmarschall: Der Herr Berichterstatter hat das Wort.

Berichterst. v. Scharschmidt: Bezüglich der letzten Ausführungen Sr. Excell. habe ich mir zu bemerken, daß dieselben mich in der Ansicht be-

stärken, daß eine Abhilfe nur in gesetzlichem Wege wird gefunden werden können, wenn von Seite des Landesausschußes und der Regierung in der gegenwärtigen Auffassung des Gesetzes beharrt wird. Es ist heute natürlich nicht der Moment, um über dieses Thema weiter zu sprechen.

Ich habe nur noch über den Antrag des Dr. Ruß zu Punkt 2 b) zu bemerken, daß ich von Seite der Budgetkommission nicht ermächtigt werden konnte, über Seinen Antrag mich zu äußern, weil er mir nicht bekannt war. Ich habe gegen die Sache an und für sich nichts einzuwenden, im Gegentheile würde ich es für sehr zweckmäßig halten, wenn auch bei Schuleinrichtungen, für welche vom Lande seine Subvention gegeben wird, Musterzeichnungen (denn von Normalplänen kann man doch nicht recht sprechen), Modelle angefertigt werden, und ich glaube, daß in dem Erlasse des Hrn. Unterrichtsministers, auf welchen der Hr. Abg. Ruß hingewiesen hat, auch derartiger Erfordernisse gedacht wird. Ich hätte nur gewünscht, daß Hr. Dr. Ruß seinen Antrag zum Gegenstande eines eigenen Absatzes gemacht hätte, denn in den Absatz 2 b) scheint er mir nicht hineinzupassen, weil derselbe sich auf Schulbauten bezieht und eben hervorgerufen wurde durch Subventionsgesuche.

Der Landesausschuß selbst ist ja nicht berechtigt, den Gemeinden vorzuschreiden, wie sie Schulen bauen sollen, wenn sie sie selbst bezahlen. Aber wenn sie an das Land heraukommen, dann wohl kann er es thun und für diese Fälle sind hauptsächlich die Pläne nothwendig. Daß auch den übrigen Gemeinden die Pläne mitgetheilt werden und ihnen der gute Rath gegeben wird, daß Gemeinden, welche 1-2000 fl. Steuern zahlen, nicht Schulbauten auf eigene Kosten ausführen, die vielleicht mehr als 30000 fl. kosten, das läßt sich erreichen.

Aber wenn nun die Bestimmung bezüglich der Schuleinrichtung noch hinzugefügt wird, scheint mir dadurch die Tendenz des §. 2 b) etwas verrückt und es wird eine gewisse Unklarheit herbeigerufen, welche ich vermieden sehen möchte. Ungeachtet ich etwas Wesentliches dagegen nicht sagen kann und ich eine Gefahr gerade nicht darin erblicke, glaube ich doch im Interesse einer richtigen und präzisen Redaktion den Beisatz nicht befürworten zu können, weil ja dieser Gegenstand Schon dadurch, daß er im h. Hause angeregt worden ist, wahrscheinlich Anspruch auf die Beachtung des Landesausschußes sich erworben hat.

Oberstlandmarschall: Ich schreite nunmehr zur Abstimmung.

Der erste Antrag lautet: I.

In Erledigung des Landesausschußberichtes Z. 225 Landtag, wird für das Jahr 1877 das Erforderniß für Beiträge zu den Kosten der Volksschulen in Post 47, Rubrik XII. auf 2, 169. 278 fl. 66 1/2 kr. erhöht, und sonach mit Einschluß der Subventionen für Schulbauten und der Beiträge

zum Lehrerpensionsfonde auf 2, 615. 278 fl. 33 1/2 kr. festgestellt.

Der hiernach gegen die in den Voranschlag eingestellte Summe sich ergebende Mehrbedarf von 267. 761 st. 33 1/2 kr. ist erforderlichen Falls aus den vorhandenen Gebahrungsüberschüssen der Vorjahre zu decken.

Zugleich wird der Landesausschuß beauftragt, das Mehrerforderniß der für 1877 bewilligten Dotation gegen die Bewilligung des Jahres 1876 nur dann flüssig zu machen, wenn die ermittelten Ueberschüsse der Schulbezirksrechnungen von 1875 zur Bedeckung des Mehrerfordernisses nicht hinreichen sollten.

Snìm. akt. Sládek: I.

U vyøízení zprávy zemského výboru è. 225 snìm. zvyšuje se na rok 1877 potøeba na pøíspìvky k nákladu škol obecných v pol. 47 rubr. XII. na 2, 169 278 zl. 66 1/2 kr., a stanoví se tedy, vèítajíc i subvence na stavby školní a pøíspìvky k pensijnímu fondu uèitelskému, sumou 2, 615. 278 zl. 33 1/2 kr.

Potøeba u porovnání se sumou v rozpoèet vloženou podle toho o 267. 761 zl. 33 1/2 kr. vìtší, má z pøebytkù hospodáøství rokù pøedešlých, aè bude-li toho potøeba, uhražena býti.

Zároveò naøizuje se výboru zemskému, to co v potøebì na rok 1877 v porovnání i s rokem 1876 více povoleno jest, toliko v pøípadu tom vyplatiti, kdyby vyhledané pøebytky z úètù okresù školních na rok 1875 k uhražení vyšší potøeby této nestaèily.

Nejv. marš. zems.: Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche für diesen Antrag sind, wollen die Hand erheben. (Geschieht).

Der Antrag ist angenommen.

Der zweite Theil des Antrages wird mit Rücksicht darauf, daß für lit. b) ein Zusatz beantragt ist, getrennt zur Abstimmung gebracht.

Der erste Theil lautet:

Der Landesausschuß wird beauftragt:

a) Bei der neuen Feststellung der Klasseneintheilung für die Gemeinden in Gemäßheit des Gesetzes vom 19. Dezember 1875, L. =G. =Bl. 1876 Nr. 16, so wie auch bei seinen übrigen Amtshandlungen in Schulsachen mit der durch die finanzielle Lage gebotenen Vorsicht und Sparsamkeit vorzugehen und jede durch den Zweck des Gesetzes nicht unbedingt gebotene Steigerung des Aufwandes hintanzuhalten.

Snìm. akt. Sládek:

II.

Zemskému výboru naøizuje se: a) aby pøi novém ustanovení rozdìlení obcí podle tøíd dle zákona ze dne 19. prosince 1875, z. z. z roku 1876 è. 16, jakož i pøi ostatním jednání svém v záležitostech školních pamìtliv byl obezøetnosti i spoøivosti, jakouž po-

mìry finanèní vyžadují, i aby zameziti hledìl každékoli zvýšení nákladu, které úèel zákona nevyhnutelnì nežádá.

Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche für diesen Antrag sind, wollen die Hand erheben.

Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku (Stane se)

Der Antrag ist angenommen.

Damit kein Mißverständniß entsteht, werde ich nun zuerst den Antrag der Kommission zur Abstimmung bringen, und dann die zwei Worte des Zusatzes.

Der Antrag der Budgetkommission lautet:

b) Im Einvernehmen mit der Landesschulbehörde dahin zu wirken, daß Normalpläne für Schulbauten der verschiedenen Kategorien, unter Beschränkung auf das im Gesetze begründete Bedürfniß und unter Bedachtnahme auf eventuelle Erweiterungsbauten angefertigt werden, welche den Gemeinden zugänglich zu machen und jedenfalls bei der Ausführung der vom Lande subventionirten Schulbauten zur Richtschnur zu nehmen wären.

Snìm. akt Sládek:

b) aby ve srozumìní se zemským úøadem školním pøièinil se o to, by vypracovány byly normální plány pro stavby školní rozlièných druhù, obmezející se na potøebu zákonem odùvodnìnou a pøihlížející k možnosti pøípadného rozšíøení budovy, jíž se týèe, kteréžto plány by se obcím pøístupny uèiniti a jež by každým spùsobem pøi takových stavbách škol mìøítkem býti mìly, na které z prostøedkù zemských subvence udìlena byla.

Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku. (Stane se. )

Der Antrag ist angenommen.

Nun kommt die Einschaltung zur Abstimmung, welche Dr. Ruß beantragt, die zu lauten habe: "daß Normalpläne für Schuleinrichtungen u. s. w ......für Schulbauten x. "

Snìm akt. Sládek:

Návrh p. dra. Russa, by vloženo bylo do odstavce o), by vypracovány byly normální plány pro vnitøní zaøízení a pro stavby školní rozlièných druhù atd.

Oberstlandmarschall: Ich bitte Diejenigen, welche dieser Einschaltung zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Kteøí jsou pro ten dodatek, nech pozdvihnou ruku.

(Das Resultat ist unklar. ) Ich muß bitten, daß Diejenigen, welche dafür sind, sich erheben. (Geschieht. )

Ja, ich bitte, ans diese Weise kann ich nicht zählen, wenn die Herren nicht stehen bleiben. Ich bitte also, ich werde noch einmal zählen.

Diejenigen, welche für die Einschaltung find, mögen sich erheben und stehen bleiben, bis ich im

Reinen bin mit der Zählung. (Geschieht. ) Ich bitte nun um die Gegenprobe.. (Geschieht. ) Der Antrag ist gefallen. (Läutet. ) Der letzte Antrag, der zur Abstimmung kommt, lautet:

Die k. k. Regierung wird aufgefordert, durch ihre Organe im Landesschulrathe dasür Sorge zu tragen, daß mit der Errichtung neuer und der Erweiterung bestehender Schulen nur nach Maßgabe des im Ganzen zu erwartenden Zuwachses an geprüften Lehrkräften vorgegangen werde.

Snìm. akt. Sládek: III.

C. kr. vláda vybízí se, orgány svými v zemské radì školní peèovati o to, aby nové školy zøizovány a školy již zøízené rozšiøovány byly toliko v pomìru takovém, v jakém nadíti se jest, že pro školy tyto pøibude zkoušených sil uèitelských.

Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku. (Stane se. )

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Budgetkommission über den Landesvoranschlag für das Jahr 1877.

Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Wolfrum. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva budžetní komise o rozpoètu zemském na rok 1877. Zpravodaj p. Wolfrum.

Berichterstatter Abg. Wolfrum: Der Bericht der Budgetkommission über den Landesvoranschlag für das Jahr 1877 befindet sich seit mehreren Tagen in den Händen der hochverehrten Mitglieder des hohen Hauses. Ich kann mir daher die Bitte erlauben, der h. Landtag möge gestatten, von der Verlesung dieses Berichtes Umgang zu nehmen, da er ja ohnehin dem stenografischen Protokolle beigefügt werden wird.

Nachdem die ersten 4 Artikel des Entwurfes des Landesvoranschlages erst dann berathen werden können, wenn die ziffermäßige Einstellung genehmigt ist, so werde ich mir erlauben, bei der ziffermäßigen Einstellung zu beginnen und zwar beim Domestikalfonde.

Post 1, Rub. 1 "Polytechnische Lehranstalten" entfällt; Rub. 2 "Oberrealschule" entfällt ebenfalls; Rub. 3 "Exercitienanstalten" 6822 sl.

Sn. sekr. Schmidt: Domestikální fond: èís. 1., rubr. 1. "Polytechnické ústavy" odpadá; èís. 2., rubr. 2. též; èís. 3, rubr. 3.. "Cvièné ústavy" 6822 zl.

Oberstlandmarschall: Wenn nichts erinnert wird, so ist der Betrag zur Einstellung angenommen.

Res. Wolfrum: Rubr. 4. "Deutsches Landestheater"'27773 st.

Snìm. sekr. Schmidt: Rubr. 4 " Nìmecké divadlo zemské" 27773 zl.

Oberstlandmarschall: Ist angenommen.

Res. Wolfrum: Rubrik 5. "Böhmisches

Landestheater"' 28847 sl.

Sn. sekr. Schmidt: Rub. 5. "Èeské divadlo zemské" 28847 zl.

Oberstlandmarschall: Ist angenommen. Res. Wolfrum: Rub. 6. "Subventionen und Beiträge" 8126 sl.

Snìm. sekr. Schmidt: Rub. 6. "Subvence a pøíspìvky" 8126 zl.

Oberstlandmarschall: Ist angenommen. Ref. Wolfrum: Rub. 7. "Militärstiftungen" 15670 sl.

Sn. sekr. Schmidt: Rub. 7.,, Vojenská nadací" 15670 zl.

Oberstlandmarschall: Ist angenommen. Ref. Wolfrum: Rub. 8. "Erhaltung der Gebäude" 782 sl.

Snìm. sekr. Schmidt: Rub. 8.,, Zachování budov" 782 zl.

Oberstlandmarschall: Ist angenommen. Ref. Wolfrum: Rub. 9. "Steuern und Gaben" 27227 sl.

Snìm. sekr. Schmidt: Rub. 9.,, Dane a dávky" 27227 zl.

Oberstlandmarschall: Ist angenommen. Ref. Wolfrum: Rub. 10. "Rechtsanwaltschaft" 840 sl.

Sn. sekr. Schmidt: Rub. 10. "Právní zastupitelstvo" 840 zl.

Oberstlandmarschall: Ist angenommen. Res. Wolfrum: Rub. 11. "Geschichie Böhmens" 3280 sl.

Sn. sekr. Schmidt: Rub. 11. "Dìjepis èeský" 3280 zl.

Oberstlandmarschall: Ist angenommen.

Ref. Wolfrum: Rub. 12. "Passiv-Interessen" entfällt.

Rub. 13. "Pensionen für Beamte, Professoren und Diener" 8305 sl.

Snìm. sekr. Schmidt: Rub. 12. "Úroky passivní" odpadne; rub. 13. "Výslužné úøedníkùm, professorùm a sluhùm" 8305 zl.

Oberstlandmarschal: Ist angenommen. Ref. Wolfrum: Rub. 14. "Pensionsanlagen" entfällt.

Rub. 15. "Pensionen für Witwen" 5172 sl.

Snìm. sekr. Schmidt: Rubr. 14.,, Pøídavky k výslužnému" odpadne; rub. 15. "Výslužné vdovám" 5172 zl.

Oberstlandmarschall: Ist angenommen. Ref. Wolfrum: Rub. 16. "Erziehnugsbeiträge" 525 sl.

Snìm. sekr. Schmidt: Rub. 16. "Vychovací pøíspìvky sirotkùm" 525 zl.

Oberstlandmarschall: Ist angenommen.

Res. Wolfrum: Rub. 17. "Provisionen"

166 st.

Snìm. sekr. Schmidt: Rub. 17. "Provise" 166 zl.

Oberstlandmarschall: Ist angenommen. Res. Wolfram: Rub. 18. "Gnadengaben" 4429 st.

Snìm. sekr. Schmidt: Rub. 18. "Dary z milosti" 4429 zl.

Oberstlandmarschall: Ist angenommen.

Ref. Wolfrum: Rub. 19. "Abfertigungen"

und Rub. 20. "Veischiedene Ausgaben" entfallen.

Snìm. sekr. Schmidt: Rub. 19. a 20. ,, Odbytné a rozlièné výlohy" odpadají.

Ref. Wolfrum: Bubenèer Fond: Rub. 1. "Besoldungen" 1464 st.

Snìm. sekr. Schmidt: Bubeneèský fond: Rubr. 1 "Služné" 1464 zl.


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