Ètvrtek 6. dubna 1876

Stenographischer Bericht

über die

XXI. Sitzung der fünften Jahres-Session des

böhmisschen Landtages vom Jahre 1872, am

6. April 1876.

Stenografická zpráva

o

XXI. sezení pátého výroèního zasedání snìmu Èeského z roku 1872, dne 6. dubna 1876.

Inhalt:

Einlaus und Zuwetsung.

Tagesordnung: t. Bericht des Landesausschußes mit zwei Gesetzentwürfen, betreffend die Einreihung der neuen Gerichtsbezirke Hochstabt, Eipel und Skalitz in die Landtagswahlgruppe der Landgemeinden und betreffend die Erleichterung der Abatideruugen der bestehenden Landtagswahlordnung in Folge der Steuerungen in den Gerichtsbezirkssprengeln bis zur Wirksamkeit der neuen Landtagswahlordnung.

2.    Bericht der Budgetkommission, betreffend die im Jahre 1877 zu leistenden Beiträge des Landesfondes zu den

Kosten der Bolksschulen.

3.    Bericht der Budgetkommission über den Landes-Voranschlag für das Jahr 1877.

Obsah:

Došlé spisy pøidìleny komisím. Denní poøádek:

1.    Zpráva zemského výboru s dvìma osnovami zákona v pøíèinì vøadìní nových soudních okresù Vysokého, Úpického a Skalického ve volební skupení venkovských obcí a v pøíèinì usnadnìní zmìn øádu volení zemského následkem nového zmìòování okršlkù soudních až do doby, kdy nový øád volení zemského platnosti nabude.

2.    Zpráva budžetní komise o pøíspìvcích fondu zemského k nákladu škol obecních roku 1877.

3.    Zpráva budžetní komise o rozpoètu zemském na rok 1877.

Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Karl Fürst Auersperg.

Gegenwärtige: Der OberstlandmarschatlStellvertreter Eduard Elandi und die beschlußfähige Anzahl von Landtags-Abgeordneten.

Am Regierungstische: Se. Ercell. der k. k. Statthalter Freiherr von Weber und die k. k. Statthaltereiräthe Dr. Friedl Ritter v. Friedensee und Virgil Ritter von Grohmann.

Beginn der Sitzung: 12 Uhr 5 Min. Mittags.

Pøedseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek zemský Karel kníže Auersperg.

Pøítomní: Maršálkùv námìstek Edvard Claudi a poslancové v poètu k platnému uzavírání dostateèném.

Co zástupce vlády: Jeho Exc. c. k. místodržitel svob. pán Weber a c. k. místodržitelští radové Dr. Friedl rytíø z Friedensee a Virgil rytíø Grohmann.

Sezení poèalo o 12. hodinì 5 minut. v poledne.

Oberstlandmarschall (läutet): Die Sizzung ist eröffnet.

Nárn. nejv. marš.: Sezení jest zahájeno.

Oberstlandmarschall: In Druck wurde vertheilt:

Nám. nejv. marš.: V tisku bylo rozdìleno:

Landtags-Sekr. Schmidt: Z. 272. Bericht der Budgetkommission über den Grundentlastungsfond für das Jahr 1877.

3. 275. Bericht der Budgetkommission über den Rechnungabdchluß des Stiftungsfondes für das Jahr 1875.

Z. 276. Bericht der Kommission für Bezirksund Gemeindeangelegenheiten über die Petition der Gemeinde Eiziè-Borek um Ausscheidung ans dem Gerichtsbezirke Blowic und Zuweisung zum Gerichtsbezirke Pilsen.

Z. 278. Bericht der zur Prüfung des Rechnungsabschlußes und der Geschästsagenda der böhmi-

schen Hypothekenbank vom Jahre 1875 niedergesetzten Kommission.

Z. 279 Bericht der Kommission zur Vorberathung des Gesetzentwurfes, betreffend die Landtagswahlordnung für das Königreich Böhmen, sammt Minoritätsbericht.

V tisku bylo rozdìleno:

èís. 272. Zpráva budžetní komise o rozpoètu vyvažovacího fondu na rok 1877.

Èís 275. Zpráva budžetní komise o úèetní závìrce nadaèního fondu na rok 1875.

èís. 276. Zpráva komise pro obecní a okresní záležitosti o petici obce Èižic-Borek za vylouèení z okresního soudu Blovického a pøidìlení k okresu Plzenskému.

èís. 278. Zpráva komise pro skoumání úèetního závìru a èinnosti èeské hypoteèní banky za rok 1875.

èís. 279. Zpráva komise k poradì o osnovì

zákona nového øádu volení do snìmu pro království Èeské se zprávou menšiny.

Zpráva vìtšiny bude rozdìlena pozdìji.

Oberstlandmarschall: Einlauf von petitionen und deren Zuweisung.

Nám. nejv. marš.: Došlé petice a jejich pøikázání.

Snìm. sekr. Schmidt: Posl dr. Jan rytíø Limbek podal petici místní školní rady v Mladìjovì za subvenci k stavbì školní budovy

Posl. dr. Nittinger petici obce Lubné za subvenci k stavbì školní budovy.

Nejv. marš.: Budžetní komisi.

Oberstlandmarschall: Wir gehen nunmehr zur Tagesordnung über.

Nám. nejv. marš.: Pøikroèuje se k dennímu poøádku.

Der erste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Landesausschußes mit zwei Gesetzentwürfen, betreffend die Einreihung der neuen Gerichtsbezirke Hochstadt, Eipel und Skalitz in die Landtagswahlgruppe der Landgemeinden und betreffend die Erleichterung der Abänderungen der bestehenden Landtagswahlordnung in Folge der Neuerungen in den Gerichtsbezirkssprengeln bis zur Wirksamkeit der neuen Landtagswahlordnung.

Berichterstatter ist der Landesausschußbeisitzer Dr. Schmeykal. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nárn. nejv. marš.: Zpráva zemského výboru s dvìma osnovami zákona v pøíèinì vøadìní nových soudních okresù Vysockého, Úpického a Skalického ve volební skupení venkovských obcí a v pøíèinì usnadnìní zmìn øádu volení zemského následkem nového zmìòování okršlkù soudních až do doby, kdy nový øád volení zemského platnosti nabude.

Zpravodaj p. dr. Schmeykal.

Berichterstatter Dr. Schmeykal: Mit dem vorliegenden Berichte unterbreitet der Landesausschuß dem h. Landtage 2 Gesetzentwürfe, welche sich ans die Landtagswahlordnung beziehen

Für diese Vorlage gaben folgende Erwägungen den Ausschlag:

Der erste Gesetzentwurf hat die Einreihung von bereits in der Bildung begriffenen Gerichtsbezirken in die Wahlgruppe der Landgemeinden zum Gegenstande; es find dies die Bezirke Hochstadt, Eipel und Skalitz.

Eine faktische Aenderung tritt in der Gruppirung des §. 7 der Landtagswahlordnung durch diese Neuerung nicht ein, weil die neuen Bezirksgerichte Hochstadt, Eipel und Skalitz in derselben Wählergruppe belassen weiden, in welcher sie in ihrem bisherigen Bezirksverbande gewählt haben. Mit Rücksicht aber auf die Vorlage einer neuen Landtagsvorlage überhaupt enthält dieser Gesetzentwurf die weitere Bestimmung, daß das Gesetz dann außer Wirksamkeit zu treten habe, sobald die

Wirksamkeit der neu beschlossenen Landtagswahlordnung beginnt.

Ich glaube also, daß diese Vorlage vollständig in der Lage der Dinge begründet ist und daß es nicht gewollt werden kann, daß, wenn in der Zwischenzeit bis zur Wirksamkeit der neuen Landtagswahlordnung eine Nachtragswahl für den Landtag stattfindet, an dieser Wahl die neugebildeten Bezirke einen Antheil nicht haben.

Was den zweiten Gesetzentwurf betrifft, so führe ich zu seiner Begründung Folgendes an: Es ist den Herren bekannt, daß jene erweiterte Frist, welche für eine erleichterte Beschlußfassung von Abänderungen der Landtagswahlordnung bestimmt ist, am Ende dieses Jahres abschließt, und daß also vom 1. Jänner 1877 an jene strenge Bestimmung der Landtagswahlordnung in Kraft tritt, welche verfügt, daß solche giltige Abänderungsbeschlüsse nur bei einer Anwesenheit von 3 Viertheilen der Mitglieder des Landtages und einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Landtagsmitglieder gefaßt werden könne.

Die neue Landtagswahlordnung dagegen enthält die Bestimmung, daß sie mit der Auflösung des jetzt bestehenden Landtages Wirksamkeit tritt; daraus würde nun folgen, daß in der Zwischenzeit, nämlich vom 1. Jänner 1877 an, bis zum Tage, wo die neu beschlossene Landtagswahlordnung in Wirksamkeit und Kraft tritt, Aenderungen in den Wahlgruppen nicht mehr stattfinden könnten, - Solche Aenderungen nicht, welche mir eine Konsequenz von bereits feststehenden Beschlüssen über die Umgestaltung und Neubildung von Gerichtsbezirken wären.

Ich erinnere dabei an jene Beschlüsse, welche die Bildung der Bezirksgerichte Stecken, Kladno und Karolinenthal betreffen; diese Beschlüsse sind gefaßt, haben aber die a. h. Sanktion noch nicht erhalten. Würde nun diese mittlerweile erfolgen, so wäre die Möglichkeit ausgeschlossen, die neu gebildeten Bezirke in die Gruppe des §. 7 der Landtagswahlordnung einzureihen, wenn eine solche vom Landesausschuße in den vorgelegten Gesetzentwürfen vorgeschlagene Vorsorge nicht getroffen wäre.

Konsequent enthält auch dieser Gesetzentwurf die Bestimmung, daß dieses Gesetz mit Beginn der Wirksamkeit der neuen Landtagswahlordnung seine Kraft verliert.

Darin nun besteht der Inhalt der beiden Gesetzentwürfe, welche von Seite des Landesausschußes dem h. Landtage zur Annahme empfohlen werden. In formaler Beziehung beantrage ich die Uiberweisung beider Gesetzentwürfe an die Kommission für die Landtagswahlordnung.

Snìm. sekr. Schmidt: Co se týèe formálního jednání se zprávou o pøedložených osnovách zákonù, èiní pan zpravodaj návrh, aby byla pøikázána komisi pro øád volení do snìmu.

Nejv. marš. zem.: Žádá nìkdo za slovo ?

Wünscht Jemand das Wort?

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku. (Stane se. )

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Punkt der Tagesordnung ist der Bericht der Budgetkommission, betreffend die im Jahre 1877 zu leistenden Beiträge des Landesfondes zu den Kosten der Volksschulen.

Berichterstatter ist der Abgeordnete Hr. Baron Scharschmid. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva budžetní komise o pøíspìvcích fondu zemského k nákladu škol obecních roku 1877.

Zpravodaj svob. pán Scharschmid.

Berichterstatter Baron Scharschmidt: Der Bericht befindet sich seit gestern gedruckt in den Händen der Mitglieder des h. Hauses; ich glaube daher von einer Verlesung seines vollständigen Inhaltes Umgang nehmen zu können. Ich glaube aber doch, daß es vielleicht einige Herren Mitglieder, welche nicht in der Lage waren, bei der großen Anzahl der Vorlagen, welche sich jetzt zusammendrängen, von dessen vollständigem Inhalt Kenntniß zu nehmen, wenn ich mir erlaube in Kürze mündlich die Motive der Anträge zu entwickeln, welche sich am Schluße des Berichtes befinden

Im Voranschlage des Jahres 1877 sind die Posten: Beiträge für Schulen und Subventionen für neue Schulbauten nur provisorisch vom Landesausschuße mit der Ziffer des Vorjahres eingestellt, weil damals die Schulbezirkspräliminarien noch nicht vorgelegen waren (wegen der zeitlichen Einberufung des Landtages), während nach dem Gesetze den Schulbezirken zur Vorlage der Präliminarien eine 6monatliche Frist gegönnt ist. Mittlerweile sind nun diese Schulpräliminarien eingelangt. Es ergibt sich aus der Tabelle, welche auf der 2. und 3. Seite des Berichtes enthalten ist und in welchem das neu angesprochene Erforderniß mit den Posten des vorigen Jahres verglichen eine Mehrauslage für das Land von 267461 fl.; demungeachtet hat der L. =A. den Antrag gestellt, daß keine höhere Summe in das Budget eingestellt werden solle, weil er glaubt, daß das Mehrerforderniß von 267000 fl. durch Uiberschüsse aus früheren Jahren gedeckt werden wird.

Was die Schulbauten betrifft, beantragt der L. =A. sowie im Vorjahre den Betrag von 300000 fl. einzustellen, was daher keine Aenderung in der ohnehin eingestellten Ziffer in das Budget zur Folge hätte. Die Budgetkommission hat sich diesen beiden Anträgen des L. =A. vollkommen angeschlossen und nur im Berichte einige Bemerkungen aufgenommen, welche eine nähere Begründung der Ansichten enthalten, die für die Deckung des Uiberschußes von 267000 fl. in den Uiberschüssen der früheren Jahre das Auslangen gesunden werden wird.

Es ist im Berichte eine auf Daten, welche mir von Seiten des L. -A. geliefert wurden, gestützte Vorstellung über die systemisirten, über die unbesetzten und über die mit Aushilfslehrern versehenen Posten enthalten. Ich glaube die Herren ans diese Darstellung, deren Daten mir eben von Seiten des Landesausschußes bekannt gegeben wurden, zu verweisen.

Ich erlaube mir aber nur auf einige Posten in den früheren Zustandsberichten, oder den Berichten des L. =A. über den Zustand des Volksschulwesens hinzuweisen, aus welchen ich zwar keine so ziffermäßig genauen Konklusionen ziehen konnte, um sie in den Bericht auszunehmen, welche aber doch bemerkenswerth genug erscheinen, um wenigstens hier mündlich unter meiner Verantwortlichkeit erwähnt zu werden.

In dem Zustandsberichte für 1876 nämlich, welcher sich einmal auf die Daten des Jahres 1875 bezieht, waren zur Zeit der Vorlage der Präliminarien für das Jahr 1876 unbesetzt laut Seite 5 im Ganzen 133 und 729 also 862 Lehranstalten. Dann heißt es: Außerdem waren sehr viele Stellen mit Aushilfstehrern besetzt, deren Anzahl im Landesausschußberichte auf (ich glaube) 1754 angegeben wird und deren Qualifikation der Landesausschuß in Seinem Berichte theilweise wenigstens als Sehr zweifelhaft bezeichnet. Das Jahr vorher waren 602 Stellen ganz unbesetzt und es wird die Anzahl der Aushilfslehrer auf 1530 Stellen angegeben.

Nun, ich war der Meinung, daß diese beiden Ziffern zusammengerechnet werden müssen, und daß, wovon sich die Herren ans dem Berichte gütigst überzeugen wollen, ich annehmen muß, daß für das letzte Jahr 862 ganz unbesetzte und 1700 durch Aushilfslehrer besetzte, zusammen also 2500 systemisirte Stellen, welche nicht mit geprüften Lehrkräften versehen sind, sich ergeben. Nun wurde mir bei meinen Informationen, welche ich mir zum Zwecke des Berichtes eingeholt habe, eingewendet, daß diese Ziffer nicht ganz genau Sei, daß von diesen 862 als unbesetzt angegebenen Stellen einige doch von Aushilfslehrern versehen wurden, was allerdings mit der Angabe in dem Berichte schwer vereinbar schien, was ich aber nicht im Stande war zu bestreiten, und was zu untersuchen mir bei der Beschäftigung, welche mir von anderer Seite zu Theil geworden ist, absolut außer Stande war. Ich habe daher Konklusionen, welche ich aus dieser Ziffer ziehen wollte, in den Bericht nicht aufgenemmen Die hätten aber ergeben nach den Berichten des Landesausschußes, daß in dem einen Jahre, in dem 600 Stellen unbesetzt waren und in dem anderen Jahre 862 Stellen, daß die Gehalte für diese Stellen erspart werden konnten und wenn ich durchschnittlich die Gehalte der Lehrerstellen mit 400 fl. annehme, so hätte das in einem Jahre 240000 fl., im anderen ein Ersparniß von 320000 fl., zusammen also ein Ersparniß von

560000 st. ohne Rücksicht ans die Nebenbezüge der Beamten ausgemacht.

Da ich nun nicht in der Lage bin, zu konstatiren, daß die Ziffer vollständig, sondern nur, daß sie theilweise richtig ist, so erlaube ich mir nur zu erwähnen, daß soviel aber als gewiß angenommen werden muß, daß viele Stellen unbesetzt waren, daß die Gehalte für diese Stellen für das Jahr 1875 und 76 erspart werden sollen, daß also die Besorgniß, daß wir etwa deshalb, weil 276000 fl. weniger im Budget als für das Jahr 77 gefordert werden, in gar keine Verlegenheit kommen können. Es ergibt sich schon weiter daraus, weil für das Jahr 1877 wiederum 200000 fl. mehr an Lehrers gehalten allein verlangt Werden, also wieder neue Stellen systemisirt werden, ohne daß die alten vollständig besetzt sind und da es nicht möglich sein wird, alle zu besetzen, daß auch diese Gehalte werden erspart werden

Außerdem wird im Berichte selbst schon angeführt, daß sich für das Jahr 1874 ans den Abrechnungen mit den Bezirken Rechnungsüberschüsse zu Gunsten des Landes pr. 240000 fl. bei 76 Bezirken allein ergeben haben.

Das Sind Überschüsse, welche dem Jahre 1876 zu Gute kommen, welche aber natürlich auch wieder Gebahrungs=Uiberschüsse zur Folge haben, welche dann ans das Jahr 1877 Einfluß nehmen, so daß ein Mangel an disponiblen Kassaresten absolut nicht eintritt.

Aus diesen Gründen hat sich die Budgetkomrnission für den Antrag des L. =A. aus unveränderte Beibehaltung der bereits in dem gedruckt vertheilten Budget eingestellten Ziffer entschieden.

Ungeachtet nun in diesem Jahre eine Mehrbelastung des Budgets vermieden wird, hat die Kommission doch für nothwendig gehalten, dem stätig wachsenden Aufwande für die Volksschulen und der dadurch bedingten Belastung der Steuerträger ihre Aufmerksamkeit im Allgemeinen zuzuwenden, und in Folge der Betrachtungen, welche sich hieraus ergeben, einige Resolutionen dem h. Hause zur Annahme vorzulegen. Es ist in dem Berichte auseinandergesetzt, daß die gesammten Auslagen für Schulen seit dem Jahre 1871 bis zum Jahre 1876 von 3191000 auf 5900000 fl. gestiegen und die Beiträge des Landes von nur 360000 auf 2347000 st. und sie würden sich, wenn alle systemisirten Lehrerstellen besetzt wären, im Jahre 1877 aus 2615000 fl. belaufen. Da nun außerdem die Bezirksumlagen von 10 % cirka 1/2 Million betragen, so macht die Gesammtbelastung der Steuerträger 24 % der direkten Steuern aus und außerdem sind noch Kosten für Schulbauten und Sachliche Bedürfnisse der Schulen von den Gemeinden zu tragen, welche gar nicht in Aufchlag gebracht sind. Allerdings ist hier nicht zu läugnen, daß die erhobenen Landesbeiträge einigermaßen durch die Verminderung der Bezirksumlagen kompensirt wurden, eine Verminderung, welche bei Einführung der neuen

Schulkonkurrenzgesetze 700000 fl. beträgt. Die Ursachen dieses Steigens der Auslagen sind allerdings ziemlich einleuchtend, sie liegen in der naturgemäßen Entwicklung des Schulwesens, in der fortschreitenden Vermehrung und Errichtung von neuen Schulklassen, außerdem in der Einreihung der Schulgemeinden in höhere Gehaltsklassen, wobei nur bemerkt wird, daß im Jahre 1870 in der 1. Gehaltsklasse nur 54, in der 4. 866 Schulgemeinden waren, während im Jahre 1875 235 Gemeinden in der 1. und nur 75 in der 4. Klasse waren, daß also die Schulgemeinden nach und nach in höhere Gehaltsklassen vorgerückt sind, was übrigens auch im Allgemeinen als begründet anerkannt werden muß, da ja der Landtag selbst im vorigen Jahre die Erhöhung der Schulklassen beschlossen hat durch das Gesetz vom Jahre 1875.

Eine weitere Ursache des Steigens der Schulauslagen muß entschieden in der Schulkonkurrenz, wie sie das Gesetz vom Jahre 1873 feststellt, gesunden werden, indem durch dieses Gesetz für alle Bezirke, welche jetzt sämmtlich zehnperzentige Umlagen zahlen, jeder Grund weggefallen ist, bei Mehrauslagen zu sparen, da diese ja allein dem Lande zur Last fallen.

Die Budgetkommission ist der Meinung, daß der Fortbestand solcher Verhältnisse für die Dauer große finanzielle Gefahren mit sich führen müsse, hat sich aber nicht für berufen gehalten, schon jetzt drei Jahre nach Erlassung dieses Gesetzes irgend welche Aenderungen anzuregen.

Der hohe Landtag dürfte sich mit der Besprechung verschiedener anderer Momente, welche von dem administrativen sowohl, als disziplinären Standpunkte beachtenswerth sein dürsten, zu beschäftigen haben, die Commission hat aber doch geglaubt, die Aufmerksamkeit des h. Hauses aus einen Vorgang hinlenken zu müssen, wel der aus unserem letzten Schulberichte zu entnehmen ist und welcher auch schon früher von mir besprochen worden ist, die Systemisirung von Hunderten und Hunderten neuer Lehrstellen, bevor die alten Stellen mit halbwegs genügenden Kräften besetzt sind. Die Zahl der unbesetzten Stellen ist schon früher von mir angeführt worden. Ich will ste nicht wiederholen und nur darauf aufmerksam machen, daß durchgängig in den drei letzten Jahren ungeachtet der großen Anzahl unbesetzter Stellen alljährlich 200000 st. mehr an Lehrergehalten angesprochen wird, was beiläufig nach dem Durchschnitte einer neuen Systemisirung von 500 Lehrerstellen, Beziksschullehrer und Unterlehrer alles in einander gerechnet, gleichkommen dürfte, ungerechnet die, Nebenbezüge u. Emolumente, welche in diese 200000 fl. gar nicht inbegriffen find.

Die Budgetkommission war der Meinung, daß es in der Natur der Sache liegt, daß die im Volksschulgesetze enthaltenen Vorschriften über die Errichtung der Schulen mit Rücksicht auf die Anzahl der vorhandenen Schulkinder zwar durchgeführt, aber

innerhalb gewisser Zeiträume durchgeführt werden müssen, daß man nicht mit einem Schlage für je 40 Kinder eine Schule und für je 80 Kinder eine Klasse errichten könne. (Rufe: Richtig !) Sie glaubt, daß die Regierung in der Beziehung auf den Landesschulrath Einstuß nehmen könne, weil im §. 6. und §. 8 des Schulgesetzes vom 19. Feber 1870 ausdrücklich gesagt ist, daß die Schulen ohne unnöthigen Aufwand zu errichten Seien, daß alle Bedingungen, die einen gedeihlichen Bestand sichern können, eingehalten werden sollen und daß eine Vervielfältigung der Schulen niemals aus Kosten der zweckmäßigen Einrichtung und gedeihlichen Fortführung der Schulen stattfinden dürfe.

Nun ist es klar, daß zu den wesentlichen Bedingungen einer Schule geeignete Lehrkräfte gehören, daß daher von einer Sicherstellung und einem gedeihlichen Bestande nicht die Rede sein kann, wenn man nicht im Stande ist, die Lehrstellen zu besetzen

Wenn ferner bei der Systemisirnng in der geschilderten Weife vorgegangen wird, ist es evident, daß zwar einzelne neue Schulen neue Lehrkräfte bekommen, daß aber dieselben von den Schulen anderer weniger günstig gelegener Gemeinden abgezogen und dieselben dadurch verwaist werden. Was dieses für einen Einfluß auf die Disziplin des Lehrstandes nehmen muß, wenn immer wieder eine neue Konkurrenz, ein nenes Angebot von Lehrerstellen entgegentritt, während der Zuwachs, wie ans den Daten der Lehrerbildungsanstalten zu entnehmen ist, ein verhältnißmäßig geringer ist, das, glaube ich, bedarf keiner weiteren Erörterung. Alle diese Umstände fallen noch um so mehr ins Gewicht, wenn man bedenkt, daß von den nächsten Jahren an eine Erhöhung der Lehrergehalte stattfindet und die Kommission hat es daher für nöthig gehalten, den L. -A. ganz insbesondere darauf aufmerksam zu machen, daß bei der neuen Eincheilung der Gemeinden in die Gehaltsklassen mit der durch die finanzielle Lage und durch die Natur der Sache gebotenen Strenge vorgegangen wird.

Ebenso hat sie geglaubt, eine Aufforderung an die h. Regierung vorschlagen zu sollen, daß in dem von mir bereits angedeuteten Sinne der Vorgang bezüglich der Systemifirung neuer Lehrerstellen abgeändert werde und daß im Sinne der Grundfätze vorgegangen werde, welche im Berichte auseinander gesetzt sind Endlich hat die Budgetkommission die Wahrnehmung gemacht aus Anlaß verschiedener Subventionsgesuche um Beiträge für Schulbauten, daß bei der Verfassung von Schulplänen von Seiten der Gemeinden Sehr planlos vorgegangen wird, daß die meisten dieser Bauten außerordentlich kostspielig angesetzt sind und mit einer ganz unnöthigen Architektur weit über die Bedürfnisse hinaus v rfaßt sind, daß es daher zweckmäßig wäre, den Gemeinden Normalpläne zu empfehlen, welche auf die gewöhnlichen begründeten Bedürfnisse eingerichtet sind, welche berechnet sind ans eventuelle künftige Etweiterungsbauten und

welche namentlich von jenen Gemeinden benützt werden müßten, welche die Subvention von Seite des Landes in Anspruch nehmen.

Auf Grundlage aller dieser Betrachtungen hat nun- die Budgetkommission sich erlaubt, folgende Anträge zu stellen:

In Erledigung des Landesansschußberichtes Z. 225 Landtag, wird für das Jahr 1877 das Ersorderniß für Beiträge zu den Kosten der Volksschulen in Post 47 Rubrik XII. aus 2169278 st. 66 1/2 kr. erhöht, und sonach mit Einschluß der Sudventionen für Schulbauten und der Beiträge zum Lehrerpensionssonde auf 2615278 st. 33 1/2 kr. festgestellt.

Der hiernach gegen die in den Voranschlag eingestellte Summe sich ergebende Mehrbedarf von 267. 761 st. 33 1/2 kr. ist erforderlichen Falls aus den vorhandenen Gebahrungsüberschüssen der Vorjahre zu decken.

Zugleich wird der Landesansschuß beauftragt, das Mehrerforderniß der für 1877 bewilligten Dotation gegen die Bewilligung des Jahres 1876 nur dann flüssig zu machen, wenn die ermittelten Uiberschüsse der Schulbezirksrechnungen von 1875 zur Bedeckung des Mehrerfordernisses nicht hinreichen sollten.

II.

Der Landesansschuß wird beaustragt:

a)  Bei der nenen Feststellung der Klasseneintheilung für die Gemeinden in Gemäßheit des Gesetzes vom 19. Dezember 1875, L. G. Bl. 1876 Nr. 16, so wie auch bei seinen übrigen Amtshandlungen in Schulsachen mit der durch die finanzielle Lage gebotenen Vorstcht und Sparsamkeit vorzugehen, und jede durch den Zweck des Gesetzes nicht unbedingt gebotene Steigerung des Aufwandes hintanzuhalten.

b)  Jm Einvernehmen mit der Landesschulbehörde dahin zn wirken, daß Normalpläne für Schulbaulen der verschiedenen Kategorien, unter Beschränkung auf das im Gesetze begründete Bedürfniß und unter Bedachtnahrne auf eventuelle Erweiterungsbauten angefertigt werden, welche den Gerneiuden zugänglich zu machen und jedenfalls bei der Ausführung der vom Lande subventionirten Schulbauten zur Richtschnur zu nehmen wären.

III. Die k. f. Regierung wird aufgefordert, durch ihre Organe im Landesschulrathe dafür Sorge zu tragen, daß mit der Errichtung neuer und Erweiterung bestehender Schulen nur nach Maßgabe des im Ganzen zn erwartenden Zuwachses an geprüften Lehrkräften vorgegangen werde.

Snìm. akt. Sládek: Komise budžetní èiní návrh:

I.

U vyøízení zprávy zemského výboru è. 225

snìm. zvyšuje se na rok 1877 potøeba na pøíspìvky k nákladu škol obecných v pol. 47

rubr. XII. na 2, 169. 278 zl. 66 1/2 kr., a stanoví se tedy, vèítajíc i subvence na stavby školní a pøíspìvky k pensijnímu fondu uèitelskému, sumou 2, 615. 278 zl. 33 1/2 kr.

Potøeba u porovnání se sumou v rozpoèet vloženou podle toho o 267. 761 zl. 33 1/2 kr. vìtší, má z pøebytkù hospodáøství rokù pøedešlých, aè bude-li toho potøeba, uhražena býti.

Zároveò naøizuje se výboru zemskému, to co v potøebì na rok 1877 v porovnání i s rokem 1876 více povoleno jest, toliko v pøípadu tom vyplatiti, kdyby vyhledané pøebytky z úètù okresù školních na rok 1875 k uhražení vyšší potøeby této nestaèily. II.

Zemskému výboru naøizuje se:

a)  aby pøi novém ustanovení rozdìlení obcí podle tøíd dle zákona ze dne 19. prosince 1875, z. z. z roku 1876 è. 16, jakož i pøi ostatním jednání svém v záležitostech školních pamìtliv byl obezøetnosti i spoøivosti, jakouž pomìry finanèní vyžadují, i aby zameziti hledìl každékoli zvýšení nákladu, které úèel zákona nevyhnutelnì nežádá;

b)  aby ve srozumìní se zemským úøadem školním pøièinil se o to, by vypracovány byly normální plány pro stavby školní rozlièných druhù, obmezující se na potøebu zákonem odùvodnìnou a pøihlížející k možnosti pøípadného rozšíøení budovy, jíž se týèe, kteréžto plány by se obcím pøístupny uèiniti a jež by každým spùsobem pøi takových stavbách škol mìøítkem býti mìly, na které z prostøedkù zemských subvence udìlena byla.

III. C. kr. vláda vybízí se, orgány svými v zemské radì školní peèovati o to, aby nové školy zøizovány a školy již zøízené rozšiøovány byly toliko v pomìru takovém, v jakém nadíti se jest, že pro školy tyto pøibude zkoušených sil uèitelských.

Oberstlandmarschall: Der Hr. Abg. Dr. Ruß hat das Wort.

Abg. Dr. Ruß: Es wird, meine Herren, nicht unnatürlich erscheinen, wenn derjenige, welcher durch mehrere Jahre die Ehre hat, Berichterstatter der Unterrichtskommission an den hohen Landtag zu sein, einige Bemerkungen zu dem vorliegenden Berichte macht, welcher, obwohl in erster Linie vom Standpunkte der Budgetkommission abgefaßt, denn doch in die disciplinäre und pädagogische Entwicklung des Schulwesens zum großen Theile eingreist.

Nicht als ob ich dem Berichte damit irgend welchen Vorwurf machen möchte; aber es ist begreiflich, daß Auslagen für Schulen immer einen Fortschritt im Schulwesen bezeichnen fallen, und daß daher dasselbe Maß, welches für die Steigerung der Auslagen bedingt wird, auch für den Fortschritt in den Schulen gefordert werden kann Trotzdem

werde ich, meine Herren, bei der nicht nur dem Landtage, sondern auch den einzelnen Mitgliedern des hohen Hauses zum Studium der Berichte so knapp zugemessenen Zeit mich mir ans Weniges beschränken.

Der Hr. Berichterstatter hat soeben mündlich ausgeführt, was im Berichte enthalten ist, daß eine Gefahr für die immer steigende und das wahre Bedürfniß überschreitende Belastung des Landes darin zu finden sei, daß immer mehr Lehrstellen systemisirt werden, als welche durch geprüfte Lehrpersonen besetzt werden können. Ich muß daraus hinweisen, daß in diesem Motive ein Irrthum zu finden ist. Wenn nämlich die Behörden aus Grund der gesetzlichen zwingenden Vorschrift zur Errichtung neuer Klassen und somit zur Systemisirung neuer Lehrstellen schreiten und wenn in Folge dessen ein bedeutender Mehranspruch an den Säckel des Landes gestellt wird, so folgt daraus in keiner Weise eine Mehrbelastung des Landes, wenn diese Stellen nicht besetzt werden. Der Irrthum gründet sich ans das heute nicht mehr geltende Gesetz über die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes, nachdem das Gesetz vom 19 Dezember 1875, welches am 10. Februar 1876 publizirt wurde, in diesen Punkten bereits in Wirksamkeit ist. Unter diesen Punften befindet sich auch jener, welcher die Intercalarien für unbesetzte Lehrerstellen dem Pensionsfonde zuweist, und welcher jene unglückliche Citation vermeidet, die das alte Gesetz hatte, die Citation eines Paragraphen, worin auch Zuschüsse des Landes als Ueberschüsse des Pensionsfondes betrachtet werden könnten, und auf Grund welcher Bestimmung die Landesbuchhaltung, wie mir Scheint, zu der ungerechtfertigten Meinung kam, daß, wenn mit Hinzurechnung der Zuschüsse des Landes zum Pensionsfonde die Bedeckung größer war als das Erforderniß diese Uiberschüsse der Bedeckung capitalisirt wurden.

Nach dem neuen Gesetze ist dies nicht mehr möglich und der in das Budget mit 160000 sl. für 1877 eingestellte Zuschuß des Landes wird nur in jenem Maße in Anspruch genommen werden können, als nicht die übrigen Einnahmen des Pensionsfondes dessen Erfordernisse decken; und UN diesen übrigen Einnahmen gehören die Intercalarien der systemisirten, aber nicht besetzten Lehrerstellen. Somit entfällt dieses Motiv, welches im Berichte der Kommission erwähnt wird, als ob in der Vermehrnng von systemisirten Lehrstellen auch eine Vermehrung der Verwendung von Landesmitteln, eine Erhöhung der Gesammtpflicht enthalten wäre, weil, wie ich gezeigt habe, dadurch der Zuschuß des Pensionsfondes sich vermindert.

Es ist auch die Rechnung, als ob 200000 sl. mehr gleich fein würden 500 Lehrstellen, eine nicht richtige, indem wir ja gesehen haben, daß noch niemals in einem Jahre 500 Lehrstellen mehr waren als im vorhergehenden; indem nach den Tabellen, soweit sie als Grundlage einer Solchen Berechnung gebraucht werden können, die größte Vermehrung

einmal in runder Summe in 400 Klassen bestand und eine ebenso große Vermehrung von fystemisirten Lehrerstellen angenommen werden muß.

Die Kommission Spricht auf Seite 9 ihres Motivenberichtes die Erwartung, oder wie es da heißt, die Voraussetzung ans, daß das neue Gesetz vom 19. Dezember 1875 nicht vor dem 1. Jänner 1878 in's Leben treten werde, eine Voraussetzung, welche auch die Schulkommission hat. Und sie ist auch der Meinung, daß mit Rücksicht daraus in das Budget für 1877 ein Mehrbedarf wenigstens mit Rücksicht auf dieses neue Gesetz nicht einzustellen fei. Allein eine kleine Betrachtung fordert dieser Umstand doch heraus. Das Gesetz, das am 10. Feber publicirt wurde, enthält die Bestimmung, daß spätestens 1 Jahr nach der Publikation die Klasseneintheilung durchgeführt fein müsse und daß am 1. Jänner des der Vollendung der Klasseneintheilung nachfolgenden Jahres die Lehrer in die durch dieses Gesetz systemisirten neuen Bezüge zu treten haben.

Es hängt also von jenen Organen, welche die Klasseneintheilung durchzuführen haben, ob, wann das Gesetz de jure in's Leben zu treten hat hinsichtlich der Bezüge der Lehrpersonen. Wenn nämlich der Landesausschuß und der Landesschulrath noch im Laufe des Jahres 1876 diese Klasseneintheilung zu Ende führen Sollten, so müßte das Gesetz mit Rücksicht aus die neuen Bezüge der Lehrer am 1. Jänner 1877 in's Leben treten.

Es kann wohl mit Rücksicht ans den Umstand, daß der Landtag nicht geneigt sein wird, den Mehr' betrag pro 1877 einzustellen, vorausgesetzt werden, daß diese Organe ans diesen Wunsch Rücksicht nehmen und wenigstens formell die Klasseneintheilung im Jahre 1876 nicht zu Ende führen werden; obzwar ich der Ueberzeugung bin und obzwar es die Regierung in der Schulkommission ausdrücklich ausgesprochen hat, daß es an dem Landesschulrathe nicht liegen würde, wenn diese Klasseneintheilung nicht schon im Jahre 1876 durchgeführt sein Sollte.

Zurückgreifen möchte ich auf die Daten, welche dieses Gesetz betreffen, indem ich erinnere, daß etwa am 6. o. 7. Mai, (das Datum ist mir nicht genau erinnerlich) des Jahres 1875 dieses h. Haus das Gesetz in 3. Lesung angenommen hat. Nicht nur das Datum der Annahme des Gesetzes in 3. Lesung, auch wohl die Debatte und der Bericht haben klar erkennen lassen, daß es die Intention des h. Hauses war, daß das Gesetz noch im Jahre 1875 publicirt werde.

Auch das Datum der, wenn gleich sehr späten, doch im Jahre 1875 ersolgten Sanktion, nämlich der 19. Dezember 1875 läßt vermuthen, daß der andere legislative Faktor gleichfalls die Intention hatte, daß das Gesetz noch im Jahre 1875 publicirt werde.

Wenn nun trotzdem das Gesetz hier in Prag erst am 17. Januar 1876 anlangte, so läßt sich nicht leugnen, daß eine Thatsache vorliegt, die ich nur

der akademischen Erwägung des h. Hauses überlassen möchte, daß durch die exekutiven Organe, lediglich durch die exekutiven Organe die Wirksamkeitdieses Gesetzes ans ein Jahr hinausgeschoben werden konnte.

Ich will darin keinen Nachtheil der Sache erblicken, aber principiell ist der Fall in der That von keiner geringen Bedeutung. Was den Antrag der Budgetcommission ad III. anlangt, worin die Regierung aufgefordet wird, durch die Organe des Landesschulrathes Sorge zu tragen, daß mit der Errichtung neuer und der Erweiterung bestehender Schulen nur nach Maßgabe des zu erwarteten Zuwachses an geprüften Lehrkräften vorgegangen werde, so werde ich nicht gegen den Antrag stimmen, aber ich kann ebenso nur mit Schwerem Bedenken dafür stimmen.

Die Berechnung, welche der Kommissions Bericht anstellt, geht dahin, als ob die nächsten Jahre je 450 Lehrer und je 80 Lehrerinen aus den Lehrerbildungsanstalten austreten würden, wobei der Kommissions Bericht selbst sagt, daß nicht zu wissen ist, wie viele von ihnen sich dem Lehrberufe wirklich widmen werden. Allein das ist ja nicht jener Umstand, welcher die Ziffer der sich dem Lehrfache zuwendenden Personen bestimmt. Wichtig ist der Abfall, der jährlich durch Pensionirung und durch Tod stattfindet, zu wissen. Von diesem Absall ist nichts gesagt worden. Die Ziffern von 450 und 80 sind mehr als prekär.

Mit diesem Urtheile will ich keinen Vorwurf gegen die Budgetkommission ausgesprochen wissen, der ja nichts anderes zu Gebote steht, als die vorliegende Tabelle, welche ja auch Seitens der Unterrichtskommission in den Kreis ihrer Kritik gezogen wurde.

Allein wenn die Regierung nur nach Maßgabe des Zuwachses des Lehrpersonales vorgehen Soll, So ist das eine Beschränkung, welche das Gesetz ihr nicht auferlegt und man möchte fürchten, als ob zwischen den Zeilen eines solchen Auftrages von mißwollender Seite auch gelesen werden könnte, als ob daß die Regierung aufgefordert wird, das Gesetz nicht im vollen Umfange durchzuführen.

Ich möchte nur constatiren, daß ich nicht glauben kann, daß die Kommission eine solche Auslegung wünscht und ich könnte auch nur unter der Voraussetzung, daß eine solche Auslegung diesem Antrage ganz serne bleibt, für einen solchen Antrag stimmen.

Was endlich den Punkt b) II. der Budgetkommissions Anträge anbelangt, so bitte ich das h. Haus, mir zu gestatten, daß ich zu demselben einen Zusatz beantrage.

Es läßt sich nicht läugnen, daß alle die Gründe, welche der Hr. Berichterstatter der Kommission für diesen Antrag angeführt hat, stichhältig sind, es läßt sich nicht längnen, daß die Gemeinden in vielen Fällen mit einer Opulenz Schulpläne entwerfen, die weder den finanziellen Verhältnissen der Gemeinde, noch der Stenerkraft derselben, noch auch

dem Zwecke, der damit angestrebt wird, irgend wie zu entsprechen, geeignet sind. Es läßt sich auch nicht läugnen, daß das in vielen Fällen deshalb geschieht, um, indem mehr verlangt wird, doch das Wenigere zu erreichen.

Allein es so nackt und klar hinzustellen, daß Normalpläne für Schulbanten gemacht werden sollen, könnte leicht zu dem Irrthume verführen, als ob darunter nur Ein einfacher Hausplan gemeint sei. Abgesehen nun davon, daß diese Schulen 1, 2, 3 etc bis 8klassig sind, abgesehen davon, daß die Bedürfnisse der Stadt und der Landgemeinden bedeutend verschiedene sind, abgesehen davon, daß der Bau solcher Schulhäuser ja nach klimatischen und örtlichen Verhältnissen sich richten muß und daß das, was im Gebirgslande sehr gut sein kann, in der Ebene nicht zu brauchen ist, und umgekehrt, möchte ich doch darauf hinweisen, daß der Erlaß des Ministeriums aus dem Jahre 1871-3 über die Gesundheitspflege an den Volksschulen ja eigentlich schon die Vorschriften enthält, wie solche Schulpläne gemacht werden sollen und muß ich es deshalb bedauern, daß die darin beispielsweise vorgeschriebene Constituirung eines Gesundheitskomités im Schooße eines jeden Bezirksschulrathes im Lande nur sporadisch durchgeführt ist. Würde jene Bestimmung, welche vorschreibt, daß Aerzte diesem Gesundheitskomité beizuziehen sind, immer durchgeführt worden sein, wie der Erlaß des Ministeriums erheischt, dann würde der L. =A. nicht jene berechtigten Klagen erheben können.

Es würde in der That einer Anregung würdig, daß das Ministerium diesen Erlaß über die Gesundheitspflege einer Sichtung, einer neuerlichen Erwägung unterziehe, denn ich will nur beiläufig aufmerksam machen, daß dieser Erlaß, der für alle Länder gilt, dem böhmischen Landesgesetze widerspricht.

Im böhmischen Gesetze ist, um nur einen Fall anzuführen, 6 Breite für die Stiegen verlangt.

In den Ausführungsverordnungen aber aller dieser Gesetze, als welche der Ministerialerlaß doch betrachtet werden muß, sind die Stiegen nur mit einer Breite von 1. 5 Mir. vorgeschrieben.

Es scheint eine solche Ausführungs=Verordnung schon von diesem Gesichtspunkte ans einer Revision bedürftig zu sein.

Allein, meine Herrn! Subventionen, welche der Landesausschuß aus den Mitteln des Landes für Schulbauten gibt, werden nicht lediglich bemessen nach dem Kostenpreise der Schulbauten selbst, sondern sie müssen, wenn ste gerecht und billig vertheilt werden sollen, bemessen sein nach den allgemeinen wirthschaftlichen Verhältnissen der Gemeinde, nach der Steuerkraft, nach dem Vermögen derselben und nach den übrigen nothwendigen Verplichtungen, welche die Gemeinden haben. Nnu, meine Herren, ist bei neuen Schulbauteu, wenn eine Schule, neu errichtet oder auch nur ein neues Haus dafür gebaut werden soll, nach dem Bau selbst nichts kostspieliger, aber auch gleichzeitig nichts wichtiger,

als die innere Einrichtung des Schulhauses, und wenn eine Gemeinde ihre finanzielle Situation darstellt, wird sie nie unterlassen, bei dem Ansuchen um Subvention auch die Posten, zu deren Deckung sie verpflichtet ist, anzuführen, welche die innere Einrichtung derselben erfordert. Ich will das hoh. Haus mit Einzelnheiten nicht behelligen; allein gestatten Sie mir hinzuzufügen, welche ausgebreitete Literatur die einzige Schulbankfrage bereits hervorgerufen hat. Und es ist das nicht zu wundern, den wenn man bedenkt, daß jede Generation durch 8 Jahre täglich eine größere Anzahl von Stunden in einem Instrumente sitzen muß, das manchmal in der That mehr wie ein orthopädischer Marterkasten aussteht, als wie ein richtiger Schulplatz, so genügt das vollständig, um auf die Wichtigkeit der Frage hinzudeuten. Nun ist freilich durch diesen Erlaß für die Gesundheitspflege in der Volksschule auch dafür vorgesorgt; aber ich habe bereits gesagt, daß die Durchführung des Erlasses keine allgemeine ist.


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP