Stenographischer Bericht
über die
XII. Sitzung der fünften Jahres-Session des höhmischen Landtages vom Jahre 1872, am 24. März 1876.
Stenografická zpráva
o
XII. sezení pátého výročního zasedání sněmu
českého z roku 1872, dne 24. března
1876.
Inhalt:
Präsidials - Mittheilungen:
Agnoscirung des Geschäftsprotokodes der 9. Sitzung.
Einlaüf und Zuweisung.
Tagesordnung.
1. Bericht des Laudesausschußes, betreffend die Erhöhung der Straffenbaudotation um 50000 ff. zur Subventiontrung der Strassenbauten in den Bezirken Gabtonz, Tannwald, Reichenberg, Kratzau und Friedland.
2. Bericht der Budgetkommission, betreffend den Verkauf des Koschiřer Bräuhauses,
3. Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über die Petition der Ortsgememde Bratronic mit Běleč, dann Lhota um Ausscheibung aus dem Pürglitzcer Gerichts- und Rakonitzer Verwaltungsbezirke und Zutheilung zum Gerichtsbezirke Unhoscht, beziehungsweise politischen Verwaltungsbezirke Smichow.
4. Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegeuheiten, betreffend die Petition der Gemeinde Kameui-Radimowie um Uiberweisung aus dem Gerichtssprengel Böhmisch-Aicha in den Gerichtsbezirk Turuau
5. Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeange. legeuheiten, betreffend die Kreirung eines Bezirksgerichts» sprengels mit dem Amtssitze in Steken.
6. Bericht der Budgetkommision, betreffend die Eintheitung der Landesausschußoffiziale in zwei Gehaltskategorien.
7. Bericht der Budgetkommission zum Landesausschußberichte über das Gesuch der Buchhaltungsoffiziale Schwiha und Werner um Verleihung von Quinquennalzulagen.
Obsah:
Sdělení presidialní: Schválen jednací protokol 9. sezení. Došlé spisy přiděleny komisím. Denní pořádek:
1. Zpráva zemského výboru v příčině zvýšení dotace silniční o 50000 zl. k udělení subvencí stavbám silničním v okresích Jablonském, Tannwaldském, Libereckém, Chrastavském a Fridlandském.
2. Zpráva budžetní komise v příčině prodeje pivovaru v Košířích.
3. Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o petici obcí Bratronic a Bělče, pak Lhoty za vyloučeni ze soudního okresu Křivoklátského a přidělení obcí těch k soudnímu okresu Unhoštskému.
4. Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o žádosti obce Kamení-Kadimovice za vyloučení z okresu Českodubského a přidělení k okresu Turnov-
skému.
5. Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti v příčině zřízení okresního soudu v Štokách.
6. Zpráva budžetní komise v příčině roztřídění oficialů při zemském výboru na dvě třídy platu.
7. Zpráva budžetní komise ku zprávě zemského výboru o žádosti oficiálů zemské účtárny Švihy a Wernera za udělení přídavku pětiletého.
Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Karl Fürft Auersperg.
Gegenwärtige: Der OberstlandmarschallStellvertreter Eduard Claudi und die beschlußfähige Anzahl von Landtags-Abgeordneten.
Am Regierungstische: Se. Excell. der k. k. Statthalter Freiherr von Weber und der k. k. Statthaltereirath Herr Dr. Friedl Ritter von Friedensee.
Beginn der Sitzung: 11 Uhr 50 Min. Vormittags.
Předseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek zemský Karel kníže Auersperg.
Přítomní: Maršálkův náměstek Edvard Claudi a poslancové v počtu k platnému uzavírání dostatečném.
Co zástupce vlády: Jeho Exc. c. k. místodržitel svob. pán Weber a c. k. místodržitelský rada pan Dr. Friedl rytíř z Friedensee.
Sezení počalo o 11. hodině 50 minut dopoledne.
Oberstlandmarschall (läntet): Die Sitzung ist eröffnet.
Nám. nejv. marš.: Sezení jest zahájeno.
Oberstlandmarschall: Ich habe dem hohen Landtage folgende Mitteilungen zn machen:
Die Geschäftsprotokolle der 9. Sitzung vom
20. März find durch die vorgeschriebene Zeit zur Einsicht aufgelegt gewesen.
Nám. nejv. marš.: Jednací protokoly 9. sezení ze dne 20. března byly po předepsaný čas k nahlédnutí vyložený.
Oberstlandmarschall: Ist zu deren Fassung etwas zu erinnern?
Nám. nejv. marš.: Nemá někdo žadné námitky?
Obetstlandmarschall: Da dies nicht der Fall ist, so sind sie agnoscirt.
Nám. nejv. marš.: Jsou tedy schváleny.
Oberstlandmarschall: Im Laufe der heutigen Sitzung gelangen zur Vertheilung in Druck
Landtags=Sekr. Schmidt: Z. 184 Bericht der Comniission für Bezirks= und Gemeindeangelegenheiten, betreffend die Errichtung eines Bezirksgerichtes in Marienbad.
Z. 185. Bericht derselben Kommission über die Petition der Städte: Oschitz, Wartenberg, Hühnerwasser um Errichtung neuer Gerichtssprengel.
Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten, betreffend die Petition der Gemeinde Libischau um Uiberweisung ans dem Pardubitzer in den Königgrätzer Gerichtssprengel.
Během sezení rozdají se v tisku:
Čís. 184. Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti týkající se zřízení okresního soudu v Marianských Lázních.
čís. 185. Zpráva téže komise k peticím obcí Osečné, Wartenberku, Kuří Vody a Doksy za zřízení nových soudních okresů.
Čís. 190. Zpráva komise pro okr. a obecní záležitosti týkající se petice obce Libišan za přidělení k soudnímu okresu královéhradeckému z dosavadního soudního okresu pardubického.
Oberstlandmarschall: Einlauf an Petitionen und deren Zuweisung.
Landtagssekr.: Z. 80. Abg. Rasp überreicht die Petition der Stadtgemeinde Plan um Abhilfe bezüglich der der Gemeinde auferleglen Bestreitung der Kosten für Einrichtung und Erhaltung der dortigen Bürgerschule.
Oberstlandmarschall: Der Schulkommission.
Landtagssekr.: Abg. Neumann überreicht die Petition des Bezirksausschußes Reichenberg um Bewilligung der Gemeindetrennung Rosenthal=Johannesthal.
Oberstlandmarschall: Dem Landesausschuße.
Landtagssekr.: Abg. Dr. Bareuther überreicht die Petition des Bezirksausschußes Graslitz um Einräumung der Exekutive an die Bezirksvertretungen.
Oberstlandmarschall: Der Kommission für Bezirks= und Gemeinde= Angelegenheiten.
Sněm. sekr. Schmidt: Posl. dr. Sladkovský podává petici obcí Plastovic, Lhoty Lékařové, Sedlce, Novosedla, Hlavatce za zřízení v roce 1801 zrušené fary v Sedlci z fondu náboženského.
Nejv. marš.: Petiční komisi.
Sněm. sekr. Schlmidt: Týž p. poslanec podává petici školské obce Golčův-Jenikovské za subvenci na stavbu školy.
Nejv. marš.: Budžetní komisi.
Landtagssekr.: Abg. Bauriedl überreicht die Petition der Häusler in Plöß um Bewilligung zur Vertheilung von Gemeindehutweiden.
Oberstlandmarschall: Der Petitionskommission.
Sněm. sekr. Schmidt: Posl. svob pán Mladota podává petici obce Chlumecké Vísky, Vápenice a Auštěpnice atd. za zřízení 2třídní školy národní ve Vysokém Chlumci.
Nejv. marš.: Školské komisi.
Sněm. sekr. Schmidt: Posl. dr. Grégr podává petici domkářů ve Velkém Kuchaři za opatření zákonnitá strany hospodaření s jměním obecním.
Nejv. marš: Petiční komisi.
Landtagssekr.: Abg. Knoll überreicht eine Petition des Bezirksausschußes Joachimsthal um Einränmung der Exekutive an die Bezirksvertretung.
Oberstlandmarschall: Der Kommission für Bezirks= und Gemeindeangelegenheiten.
Landtagssekr.: Abg. Ritter von Brechler überreicht die Petition des Bezirksausschußes in Hohenelbe um Abänderung der Strassenpolizeiordnung.
Oberstlandmarschall: Dem Landesausschuße.
Wir gehen nunmehr zur Tagesordnung über.
Nám. nejv. marš: Pňkročuje se k dennímu pořádku.
Oberstlandmarschall: Der erste Gegenstand ist der Bericht des Landesausschußes, betreffend die Erhöhung der Straßenbaudotation um 50000 fl. zur Subventionirung der Straßenbauten in den Bezirken Gablonz, Tannwald, Reichenberg, Kratzan und Friedlaud.
Berichterstatter ist der Landesausschußbeisitzer Dr. Waldert. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zprava zemského výboru v příčině zvýšení dotace silniční o 50000 zlatých k udělení subvencí stavbám silničním v okresích Jablonském, Tannwaldském, Libereckém, Chrastavském a Fridlandském.
Berichterstatter Dr. Waldert:
Hoher Landtag! Der Landesausschuß ist abermals in der unangenehmen Lage, dem h. Landtage Mittheilungen zu machen über eine Kalamität, welche über einen großen Theil des Landes hereingebrochen ist. Es ist das allerdings eine Wiederholung, da eine ähnliche Mittheilung auch in den früheren Jahren von Seiten des Landesausschußes gemacht werden mußte. Allein während in früheren Jahren es sich nur darum gehandelt hat, Mittheilungen zu machen, daß ein großer Theil der Landeseinwohner an ihrem Vermögen, an ihrem Hab und Gut geschädigt worden find, handelt es sich diesmal nach den Mittheilungen der betreffenden Behörden darum, daß ein großer Theil der industriellen Bevölkerung der Bezirke des nordwestlichen Böhmens dem Hunger und Nothstande preis-
gegeben ist. ES handelt sich um das Leben und die Existenz eines großen Theiles dieser Bevölkerung.
Wenn nun der hohe Landtag Schon in früheren Sessionen, wo es sich eben, wie gesagt, blos um das Hab und Gut gehandelt hat, hilfreich eingetreten ist, glaubte der Landesausschuß, daß im gegenwärtigen Falle der hohe Landtag um so mehr bereit Sein wird, Hilfe zu leisten.
Die näheren Modalitäten und Verhältnisse, welche den Landesausschuß zu diesem Antrage veranlaßt haben, sind im Berichte des Landesausschußes Zahl 182, welcher bereits gestern den Hren. Mitgliedern des hohen Hanfes im Drucke mitgetheilt worden ist, umständlich niedergelegt.
Ich glaube daher von der Verlesung dieses Berichtes Umgang nehmen zu dürfen, und werde mich, wenn die Verlesung nicht ausdrücklich gewünscht wird, darauf beschränken, blos die Anträge des Landesausschußes zur Verlesung zu bringen.
Oberstlandmarschall. Wenn die Vorlesung nicht begehrt wird, nehme ich an, daß dem Antrage des Berichterstatters Folge gegeben wird.
Berichterstatter Dr. Waldert (liest): Der Landesansschuß erlaubt sich zu beantragen:
I. Die Straßenbaudotation des Jahres 1876 wird ausnahmsweise um den Betrag von 50000 fl. ö. W. erhöht, und ist diese Summe zur Subventionirung von solchen Straßenbauten zu verwenden, welche in den Bezirken Gablonz, Tannwald, Reichenberg, Kratzau und Friedland entweder von den Bezirken oder von Gemeinden zn dem Zwecke unternommen werden, nm den Arbeitern verschiedener Industriebranchen, welche durch anhaltende Geschäftsstockung in Nothstand gerathen sind, Arbeit und Brod zu verschuffen.
II. Diese außerordentliche Vermehrung der Straßenbaudotation des Jahres 1876 hat ihre Bedeckung in den Kassaresten des Landesfondes und insbesondere in dem nicht verausgabten Theilbetrage von 49314 fl. ö. W. zu finden, welcher von den mit dem Jahresbudget pro 1875 bewilligten und zur Gewährung von Personalzulagen für besonders bedürftige Volksschullehrer bestimmten Betrage von 100. 000 fl. ö. W. in Ersparung gebracht worden ist.
Es ist nun durch ein unliebsames Versehen bei dem Drucke ein Satz ausgeblieben, welcher im böhmischen Text allerdings vorkömmt, im Deutschen aber weggeblieben ist, nämlich, daß die Absätze 3, 4 und 5 nur eventuelle sind, daß, wenn nämlich der h. Landtag nicht Selbst ans die Ertheilung dieser Subvention eingehen sollte, der Landesausschuß mit den weiteren Maßnahmen betraut werde. Ich bitte also, diesen Druckfehler zur Kenntniß zu nehmen.
III. Eventuell, wenn der h. Landtag nicht selbst die Ertheilung dieser Subvention beschließen sollte, hat der Landesausschuß die Auswahl der zu subventionirenden Straßenbauten und die Bestimmung der Höhe der Subventionen nach genauer
Erwägung aller Verhältnisse und nach Einholung des Gutachtens der landesfürstlichen Behörden zu treffen.
Hiebei hat als Grundsatz zu gelten, daß zu den Baukosten die betheiligten Korporationen oder Privatpersonen zunächst beizutragen haben, sowie daß die Subvention ans Landesmitteln nur zur leichteren und rascheren Ausführung der Bauten zu gewähren ist.
IV. Der Landesausschuß wird angewiesen, behuss der Tracirung der zu bauenden Straßen, sowie zur Ausarbeitung der Pläne und Kostenüberschläge so viel als möglich Landesingenieure zuzuweisen, sowie auch die Banausführung selbst nach Maßgabe des Bedarfes durch Landesingenieure überwachen zu lassen.
V. Der Landesausschuß hat vor Gewährung der Subvention dafür zu sorgen, daß von den betreffenden Bezirken die Uebernahme der fertigen Straßen in die Regie und Erhaltung den Bezirken zugesichert werde.
Bezüglich der formalen Behandlung erlaubt sich der Landesausschuß den Antrag zu stellen, daß dieser Bericht des Landesausschußes der Budgetkommission zur Vorberathung und Berichterstattung zngewiesen werde.
Snem. akt. Lederer:
Slavný sněme račiž se usnésti jak následuje:
I. Dotace roku 1876 na stavby silniční povolená, zvyšuje se výjimkou o sumu 50000 zl. r. m., a budiž suma tato obrácena na udílení subvencí takovým stavbám silničním, které v okresích Jablonském, Tannwaldském, Libereckém, Chrastavském a Fridlandském podniknuty budou bud od okresů bud od obcí k tomu konci, aby se dělníkům rozličných závodů průmyslových, stále trvajícím váznutím obchodu v nouzi uvrženým, poskytla práce a výživa.
II. Mimořádné toto zvýšení silniční dotace stavební roku 1876 uhraženo budiž pokladničnými přebytky zemského fondu, zvláště pak nevydanou částkou 49314 zl. r. m., která uspořena byla ze sumy 100. 000 zl. při vyřízení zemského rozpočtu na rok 1875 k tomu účeli povolené, aby se z ní poskytly osobní přídavky učitelům národních škol, pomoci takové zvláště potřebujícím.
Kdyby slavný sněm subvenci nadřečenou sám rozděliti nehodlal, mělo by se dále uzavříti:
III. Zemský výbor, uváživ dříve zevrubně poměry veškeré a vyžádav sobě dobré zdání úřadů zeměpanských, ustanoví, na kterou stavbu silniční uděliti se má subvence, a vyměří též výši subvence.
V příčině té platiti má zásada, že k nákladu stavebnímu korporace aneb osoby soukromé, jichž se týče, především přispívati mají, jakož i že se subvence zemská toliko k tomu účeli uděluje, aby stavby snáze a rychleji provésti se mohly.
IV. Zemskému výboru ukládá se, aby okresům a obcím za účelem vytýčení směru silnic, jež se stavěti mají, a k vypracování plánů a rozpočtu, potud nejvíce možná inženýry zemské přikázal, jakož aby k provedení staveb podle potřeby skrze inženýry zemské dohlížel.
V. Než se subvence udělí, má zemský výbor pečovati o to, aby okresové, jichž se týče, přípověd dali, že dokonané silnice převezmou ve správu a vydržování na účet okresu.
Co se týče formálního pojednání s tímto návrhem, ponavrhuje p. zpravodaj, aby byl přikázán budžetní komisi.
Nejv. marš. zemsk.: Žádá někdo za slovo ?
Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen Herren, welche dem Antragezustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se. )
Der Antrag ist angenommen
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Budgetkommission, betreffend den Verkauf des Košiřer Bräuhauses. Berichterstatter ist Herr Dr. Daubek.
Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva budžetní komise v příčině prodeje pivováru v Košířích.
Berichterstatter Dr. Daubek (liest):
Hoher Landtag!
Die in Folge der Beschlüsse des h. Landtages vom 10. Oktober 1874, Nr. 260, angesuchte Errnächtigung zur Veräußerung des Koschiřer Bräuhauses sammt allen Werksvorrichtungen und der neu zu erbauenden Wasserleitung, dann der Wirthshäuser Nr. 1 und Nr. 38, ferner der Grundparzellen Nr. 5, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26 und 28 ebendaselbst, Letztere im Gesammtausmaße pr. 5 Joch 515 Q. -Klft. wurde von Sr. k. k. Apost. Majestät mit a. h. Entschließung vom 20. Dezember 1874 genehmigt.
Nach dieser allerhöchsten Ermächtigung hat der Landesausschuß im Offertwege durch die öffentlichen Blätter nur blos das Bräuhans c. a. die Grundparzellen Nr. 5, 19, 21, 22, 23 per 4 Joch 325 Q. -Klft., dann das Wirthshaus Nr. 1 sammt Gartenparzelle Nr. 20 zum Verkaufe ausgeschrieben, die Veräußerung des Virthshauses Nr. 38, dann der Grundparzellen Nr. 24, 25, 26 und 28 jedoch einer späteren Zeit vorbehalten.
Hierauf sind 3, Offerte eingelangt, als: die erste per 68500 st. die zweite per 77000 st. die dritte, per 85000 fl. u. z. letztere von den gewesenen Bräuhauspächtern Jonas Libitzky und Gottlieb Reitler, wodurch die eben genannten um so mehr in Berücksichtigung zu zichen waren, als hiedurch die einfachste und leichteste Löfung des noch bis Ende September 1877 laufenden, vielseitig drückenden und um mit nam-
haften Opfern abzuändernden Pachtverhältnisses Zu erzielen war
Demgemäß wurden zahlreiche mündliche Verhandlungen gepflogen und hiedurch ein Preisanbot per 100000 fl. gemäß Kaufvertrages vom 19 September 1875 von Libitzky und Reitler erlangt, der Art, daß der Theilbetrag per 28000 fl. baar erlegt, der Uiberrest per 72000 fl. in sechs mit 1. September 1876 beginnenden und stets am 1. September jedes folgenden Jahres fälligen Raten á 12000 fl. eingezahlt und bis dabin mit 6% (pro rata ternporis et quanti) unter den Folgen des §. 195 des k. Patentes vom 9. August 1854, Nr. 206 R. -G. -Bl, ohne Abzug der Einkommensteuer verzinst wird.
Zur Sicherheit dessen setzen die Hren. Käuser in solidum die sammtlichen gekausften Realitäten nebst dem mauer-, niet- und nagelfesten Zugehör des Bräuhauses Nr. 2 in Koschiř, somit insbesondere die Brauerei-Einrichtung und Maschinen zur Hypothek ein
Ferner wurde denselben auf den dem Landes-
gute gehörigen Parzellen Nr. 6 und 9 unter Ein-
haltung der behördlich genehmigten Trace die Füh-
rung einer neuen Wasserleitung zur Hebung des
Moldauwassers gestattet.
Dieser Verkauf erspart dem Lande unvermeidliche Opfer für die fernere Zukunft und resultirt durch die Anlage des Kaufpreises in Pfandbriefen der böhm. Hypothekenbank ein Einkommen von 5840 fl, wählend der bisherige Ertrag mir 3820 st erreichte und welcher in Erfüllung der von Seite des h. Landesausschußes als Verpächters eingegangenen weiteren Verpflichtungen stets eine große Schmälerung erfahren hat.
Der Landesausschuß hat in Würdigung der wesentlichen Verdienste, die der Landesgüter-Verwalter Hr. Joh. Duschanek bei der Vorbereitung und Durchführung des Kaufgeschäftes bewies, diesem Beamten als Remuneration 500 fl. zuerkannt, welchem Beschluße die Budgetkommission vollkommen zustimmt.
Die Budgetkommission vereint sich mit dem Berichte des L. -A. und stellt den Antrag:
Der hohe Landtag wolle beschließen:
1 Den Verkauf des Koschiřer Bräuhauses c. a., dann des alten Wirthshauses Nr. 1 sammt Garten Parz-Nr. 20 und der Grundparzellen Nr. 5, 19, 21, 22, 23 im Gesammtausmaße per 4 Joch 325 Q. Klft. nach dem Kaufkontrakte vom 19. September 1875 zu genehmigen und
2. der Ausfolgung eines Betrages pr. 500 fl. als Remuneration die Zustimmung zu ertheilen.
Sněm. akt. L e d e r e r: Slavný sněme račiž 1. prodej Košířského pivovaru s příslušenstvím, pak staré hospody č. 1 se zahradou parc. č. 20, dále pozemků čís. 5, 19, 21, 22 a 23, celkem ve výměře 4 jiter 325 čtv. sáhů, podle smlouvy trhové ze dne 19. září 1875 schváliti a
2. dáti přivolení k tomu, aby částka 500 zI. vydána byla co remunerace.
Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo ?
Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.
(Stane se). Der Antrag ist angenommen.
Nächster Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über die Petition der Ortsgemeinde Bratronitz mit Beleč, dann Lhota um Ausscheidung aus dem Pürglitzer Gerichts- und Rakonitzer Verwaltungsbezirke und Zutheilung zum Gerichtsbezirke Unhoscht, beziehungsweise politischen Verwaltungsbezirke Smichow.
Berichterstatter ist Hr. Abgeordneter Wilhelm Alter; ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš:: Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o petici obcí Bratronic a Bělče, pak Lhoty za vyloučení ze soudního okresu křivoklátského a přidělení obcí těch k soudnímu okresu unhošťskému.
Berichtest. Abg. Wilh. Alter (liest):
Hoher Landtag!
Uiber die mit h. Landtagsbeschluße vom 14 Oktober 1874 dem Landesausschuße zur Erhebung und Antragstellung zugewiesene Petitton der Ortsgemeinde Bratronic und Beleč, dann der Gemeinde Lhota um Ausscheidung aus dem Pürglitzer Gerichtsbezirke, beziehungsweise Rakonitzer polit Verwaltungsbezirke und Zutheilung zum Gerichtsbezirke Unhoscht, beziehungsweise polit. Verwaltungsbezirke Smichow hat der Landesausschuß die Erhebungen gepstogen und dem hohen Landtage vorgelegt, worauf sie mit dem hohen Landtagsbeschluße vom 10. März 1876der Kommission für Gemeindeangelegenheiten zur weiteren Behandlung überwiesen wurden.
Die Kommission erlaubt sich hierüber den nachfolgenden Bericht zu erstatten:
Das gestellte Ansuchen wird von den betreffenden drei Gemeinden, welche eine Gesammthevölkerung von 1829 Seelen zählen, damit begründet, daß
a ) Bratronitz von Unchoscht nur 11/2 Stunden, Běleč und Lhota nur 2 Stunden entfernt sind, während die Entfernung der Gemeinden Bratronitz und Lhota von Pürglitz 3 1/2 Stunden, jene der Gemeinden Běleč 3 Stunden beträgt, ebenso auch die Entfernung dieser Gemeinden von Smichow in Anbetracht der leichteren Kommunikationsmittel eine geringere ist als von Rakonitz.
b) Die Verbindung mit Unhoscht und Smichow Sei auch in Anbetracht der Terrainverhältnisse eine weit leichtere und bequemere; denn die nächsten Fahrwege ans allen drei Gemeinden nach Pürglitz sein äußerst Schlecht, führen über halsbrecherische
Abhänge, zum Theile zweimal über die Mies, stf. daß bei Hochwasser und zur Winterszeit dort überhaupt nicht zu sahren sei und selbst bei eingetretenem Regenwetter oder in der Dunkelheit die Fahrt mit Lebensgefahr für Menschen und Bezüge verbunden Sei In diesen Fällen müsse man dann erst noch einen Umweg von einer Stunde machen.
c) Der Absatz mit Feldsrüchten richte sich gegen Prag zu, so wie auch die Bewohner dieser Gemeinden den Einkauf ihrer Bedürfnisse und Geräthschaften nur auf den Jahrmärkten in Unhoscht oder in Prag besorgen. In Unhoscht sei zugleich die nächste Poststation und der nächste Gendarmerieposten.
Der ämtliche Weg nach Pürglitz und Rakonitz Sei eben darum, weil er exklusiv nur in ämtlichen Geschäften zu geschehen hat und mit demselben kein anderer Zweck in Verbindung gebracht werden kann, für die betreffenden Gerneinde-Infassen der beschwerlichere und kostspieligere.
d) Das Areale des Bezirkes Pürglitz be-
trage......................................60054 Joch
und sei daher so bedeutend daß, wenn
das Areale der 3 petitionirenden Ge-
meinden zusammen pr................... 7347 1/2 Joch
daraus ausgeschieden und zu dem Areale
des Unhoschter Bezirkes pr.............49756 Joch
zugetheilt würde, dann die beiden Bezirke sich an Flächenausdehnung ziemlich gleichkommen würden, e) Aus Anlaß dessen, daß der Pürglitzer Bezirk den Charakter einer Gebirgslandschaft hat und die Kommunikation mit Pürglitz Selbst für Fußgänger eine sehr beschwerliche Sei, geschehe es, daß mancher Bewohner der genannten Gemeinden, wenn er der Hilfe der Gerichte bedarf, dennoch ans eine solche und auf feine Rechtsansprüche blos aus Scheu vor dem beschwerlichen Wege zum Gerichte und ans Scheu vor dem Zeitverluste namentlich in der Zeit der Feldarbeiten lieber verzichtet; auf diese Art entgehe dem Bewohner mancher Vortheil u. dem Staate vom fiskalischen Standpunkte manches Einkommen an Stempel und Gebühren, sowie auch in vorkommenden Fällen die Kommissionsreisen der l. f. Beamten beschwerlicher und kostspieliger Seien. So Sprächen alle Interessen der Bevölkerung dieser Gemeinden, gewichtige national ökonomische Rücksichten sowohl, als auch das Interesse bei öffentlichen Rechtswege und der politischen Administration für die Gewährung des gestellten Ansuchens.
Der hierüber einvernommene Pürglitzer Bezirksausschuß bestätigt zwar die Richtigfeit der von den petitionirenden Gemeinden für die angesuchte Ausscheidung angeführten Motive der Entfernung, der beschwerlichen Kommunikation, der Verkehrsverhältnisse, hebt aber hervor, daß noch gewichtigere, die Interessen des Bezirkes wesentlich berührende Verhältnisse sich gegen die Gewährung des Ansuchens geltend machen.
Der Pürglitzer Bezirk habe wohl als vorwiegende Berg- und Waldgegend eine bedeutendere Ausdehnung, habe aber im Verhältnisse nur die
geringe Bevölkerung von 19806 Einwohnern, so daß, wenn die drei Gemeinden mit der Seeleuzahl von... 1829 " entfallen sollten, die Einwohneranzahl auf........................17977 Einwohner
reduzirt würde.
Ebenso ungünstig seien auch die Steuerverhältnisse, denn während der Unhoschter Bezirk an direkten Steuern.................................212797 fl.
zahle, betragen die direkten Steuern des
Pürglitzer Bezirkes im Ganzen nur...... 62800 fl.
und würden bei Entfall der drei Ge-
rneinden mit der Steuer von............ 7462 fl.
auf.......................................... 55337 fl.
reduzirt.
Hiebei falle überdies wesentlich in Betracht, daß die Gewährung des vorliegenden Ausuchens zuverläßig ähnliche Consequeuzen bei jenen Bezirksgemeinden herbeiführen würde, welche am rechten Beraunuser gelegen, nicht weit von der Stadt Beraun entfernt sind und mit ihrer Bevölkerung den Kern des Pürglitzer Bezirkes bilden.
Es sind dies die Gemeinden Stradonitz, Neuhütten, Neujoachimsthal, Hudlic, Svata und Ostročin, welche sämmtlich eine weit nähere und leichtere Verbindung mit Beraun und Hořowic haben und daher in natürlichr Weise die Zutheilung zu diesen Gerichts- und politischen Verwaltungsbezirken anstreben würden.
Mit derselben und noch weit größerer Berechtigung könnten auch die politischen Gemeinden Kublow und Broum um die Zuweisung zum Gerichtsbezirke Zbirow ansuchen, da sie dahin viel näher und eine sehr leichte Kommunikation haben, allein unter solchen Verhältnissen müßte dann der längere Bestand des Pürglitzer Bezirkes unzweifelhaft in Frage gestellt werden.
Zu diesen gewichtigen Konsequenzen, die eine Gewährung des Ansuchens der erwähnten drei Gemeinden haben müßte, geselle sich aber noch ein weiterer Umstand, der hiebei sehr zu erwägen sei, nämlich der, daß der Bezirk Pürglitz anläßlich der großen Ueberschwemmung im Jahre 1872 ein unverzinsliches, in 10 Jahren rückzahlbares Darlehen aus der Staatskassa im Betrage von 240000 fl. ö. W. erhalten habe, überdies auch aus früheren Jahren Schuldner der Landeskassa sei, welchen Verbindlichkeiten er in einer weiten Reihe von Jahren gerecht zu werden haben werde.
Von diesen Verbindlichkeiten könnten die um Ausscheidung petitionirenden Gemeinden in keiner Weise losgezählt werden, und müßte Sich auch der Pürglitzer Bezirk dagegen im Interesse der anderen schwer genug belasteten Bezirksgemeinden in entschiedenster Weise verwahren.
Der Unhošter Bezirksausschuß erklärt sich mit der Zuweisung dieser Gemeinden zum Unhošter Bezirke nur für den Fall einverstanden, wenn die petitionirenden Gemeinden der Solidarhaftung für
das gemeinschaftliche Anlehen des Bezirkes Pürglitz pr. 240000 fl. entbunden werden.
Das Pürglitzer Bezirksgericht äußert sich dahin, daß die Ausscheidung der petitionirenden Gemeinden aus dem Pürglitzer Bezirke in geschäftlicher Beziehung keiner Schwierigkeit und keinem Anstande unterliegen würde, daß in Bezug auf Entfernung und leichtere Kommunikation die Zutheilung dieser Gemeinden zum Unhoschter Bezirksgerichte in offenbarem Vortheile dieser Gemeinden liegen würde; allein es sei gewiß, daß durch die Gewährung der Petition der Bestand des Pürglitzer Bezirksgerichtes in Frage gestellt würde, weil dann, wie dies anläßlich einer Verhandlung wegen Beitragsleistnug zur Herstellung eines Gerichtes und Steueramtsgebäudes kundgegeben worden, die meisten Bezirksgemeinden mit Ausnahme von etwa 8 Gemeinden die Ausscheidung aus dem Pürglitzer Bezirke ans dem gleichen Motive der geringeren Entfernung und leichteren Kommunikation mit den anliegenden Bezirken anstreben würden.
Das Unhošter Bezirksgericht findet gegen die Zutheilung der petitionirenden Gemeinden kein Bedenken zu erheben.
Die Rakonitzer Bezirkshauptmaunschaft schließt sich in ihrer Aeußerung den Anschauungen des Pürglitzer Bezirksausschußes an, und die Smichower k. k. Bezirkshauptmannschaft erklärt sich, überdies gegen die Gewährung des Ausuchens noch ans dem Grunde, weil dann das bestehende Mißverhältniß in der Größe des politischen Bezirkes Smichow gegenüber Den Nachbarbezirken noch greller hervortreten würde
Die k. k. Statthalterei spricht sich aus dem von der Smichower k. k. Bezirkshauptmannschaft geltend gemachten Grunde und im weiteren Hinblick auf die zu besorgende Exemplifikation, die ein gleiches und gleich berechtigtes Ausuchen anderer Pürglitzer Bezirksgemeinden um Ausscheidung aus diesem Bezirke hervorrufen und den Bestand des Pürglitzer Bezirkes in Frage stellen würde; sowie auch in Betracht Des Umstandes, daß dem Pürglitzer Bezirke ein Staatsdarlehen von 240000 fl. gegen Solidarhaftung und 10jährige Rückzahlung zugewendet wurde - gegen die Gewährung des Ansuchens der 3 petitionirenden Gemeinden.
Ebenso spricht sich das k. k. Prager Landesgericht und das k. k Oberlandesgericht gegen die Willfahrung der in Frage stehenden Petition unter Hervorhebung des Umstandes, daß die gewährte Ausscheidung der petitionirenden 3 Gemeinden aus dem Pürglitzer Bezirke nicht ohne weitere ähnliche Konsequenzen bleiben würde und allerdings zur Auflösung des Pürglitzer Bezirksgerichtes führen könnte. Das k. k. Landesgericht macht noch insbesondere darauf aufmerksam, daß die Errichtung eines neuen Bezirksgerichtes in Kladno im Zuge sei und daß es vor Erledigung dieser Frage auch deshalb keineswegs opportun wäre, ohne Rücksicht auf die hiedurch bedingten bevorstehenden Veränderungen
des Unhoschter Gerichtssprengels neue Kombinationen zu machen, die den künftigen Verhältnissen nicht entsprechen könnten.
Wenn auch die Kommission für Gemeindeangelegenheiten die alleits als richtig bestätigten, für das Ansuchen angeführten Motive der geringeren Entfernung, der leichteren Kommunikation und der Verkehrsinteressen nicht verkennt, so vermag sie unter den dermal obwaltenden Verhältnissen doch nicht aus die Gewährung der erbetenen Ausscheidung einzurathen, steht sich vielmehr in Uebereinstimmung mit dem Landesausschuße Angesichts der von den autonomen und den politischen und Gerichtsbehörden gegen die Gewährung des Aussuchens erhobenen gewichtigen Bedenken zu dem Antrage veranlaßt:
Der hohe Landtag wolle beschließen, über die Petition der Gemeinden Bratronic, Běleř, Lhota um Ausscheidung aus dem Pürglitzer Gerichts-, beziehungsweise Rakonitzer politischen Verwaltungsbezirke und um Zutheilung zum Gerichtsbezirke Unbošt, beziehungsweise politischen Verwaltungsbezirke Smichow zur Tagesordnung zu übergehen.
Komise pro okresní a obecní záležitosti činí návrh:
Slavný sněme račiž se usnésti takto: Přes petici obcí Bratronice, Bělče a Lhoty za vyloučení ze soudního okresu Křivoklátského, pokud se týče politického obvodu Rakovnického a za přivtělení jich k soudnímu okresu Unhoštskému, pokud se týče k politickému okresu Smíchovskému, přechází se k dennímu pořádku.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo ?
Diejenigen, welche für diesen find, sind, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.
(Geschieht).
Der Antrag ist angenommen.
Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Kommission für Bezirks und Gemeindeangelegenheiten, betreffend die Petition der Gemeinde Kameni-Radimowitz um Uiberweisung aus dem Gerichtssprengel Böhm. - Aicha in den Gerichtsbezirk Turnan.
Berichterstatter ist der Abgeord. Körber.
Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva komise pro okr. a obecní záležitosti o žádosti obce KameníRadimovice za vyloučení z okresu českodubského a přidělení k okresu turnovskému.
Abgeord. Körber (lieft): Hoher Landtag !
In dem Gesuche der Ortsgeineinde KameniRadimowitz, welche die Ortschaften Kameni, Albrechtitz, Čerwenitz, Radimowitz, Rybnik und Zasada, im Ganzen mit 91 Wohngebänden und 635 Einwohnern umfaßt, um Ausscheidting ans dem Gerichtssprengel Böhmisch-Aicha und Zutheilung zu dem
Bezirke Turnau werden lediglich Bequemlichkeitsrücksichten geltend gemacht, nämlich eine kürzere und bequemere Strassenverbindung mit Turnau, wo auch die k. k. Bezirkshauptrnannschast ihren Sitz hat, und mit welcher Stadt die Gemeinde Kameni- Radimowitz in wirtschaftlicher und gewerblicher Beziehung im ununterbrochenen Verkehre steht, was nach den Anführungen des Gesuches rückstchtlich der Stadt Böhm. -Aicha nicht der Fall ist. Bequemlichkeitsrückstchten jedoch können nur dann für die Aenderung der Bezirke maßgebend sein. Wenn nicht höher stehende Interessen hiedurch gefährdet werden. Dies wäre aber der Fall, indem der Veriretungsbezirk Böhmisch-Aicha durch die im Jahre 1869 erfolgte Ausscheidung von 15 Kataftralgemeinden bereits derart verringert worden ist, daß eine weitete Abtrennung den Bestand des Bezirkes in Frage stellen würde.
Derselbe umfaßt nämlich gegenwärtig einen Flächenraum von 2, 2 Q. -Meilen mit 16167 Einwohnern, und eifordert die Bestreitung der Verwaftungskosten und der Strasseuanslagen dermal schon einen 20 % Stenerzuschlag, welcher bei einer weiteren Verringerung des Bezirkes notwendiger Weise erhöht werden müßte.
Nach der Bestätigung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Turnan könnten die von der petitionirenden Gemeinde geltend gemachten Motive mit gleichem Rechte von allen an der Grenze des Böhm. Aichaer Bezirkes liegenden Gemeinden geltend gemacht und sonach auch denen eine etwa angefuchte Ausscheidung nicht verweigert werden.
Aus diesen Gründen, und weil eine Notwendigkeit der Zutheilung der petirenden Gemeinde zu dem Turnauer Gerichtsbezirke nicht vorliegt, haben sich Sowohl die Bezirksvertretung Böhmisch- Aicha, die Bezirkshauptmannschast Turnan und die k. k. Statthalterei, als auch die k. k. Bezirksgerichte Turnau und Böhmisch-Aicha, das k. k. Kretsgericht Jungbunzlau und das k. k. Oberlandesgericht gegen die von der Gemeinde Kameni-Radimowitz angestrebte Ausscheidung aus dem Böhmisch-Aichaer GerichtsSprengel, welche blos von der Bezirksveitretung von Turnau befürwortet wird, als mit Rücksichtnahme auf das öffentliche Interesse unftatthaft ausgesprochen
Die Kommission stellt daher, da auch sie das Gewicht der von den genannten Behörden angeführten Gründe nicht verkennen kann, in Uibereinstimmung mit dem Landesausschuße den Antrag:
Der hohe Landtag wolle über das Ansuchen der Gemeinde Kameni-Radimowitz um Uiberweisung aus dem Gerichtssprengel Böhmisch-Aicha in den Gerichtsbezirk Turnau zur Tagesordnung übergehen.
Slavný sněme račiž přejíti k dennímu pořádku přes žádost obce Kamení- Radimovic za vyloučení ze soudního okresu Česko-Dubského a přidělení její k soudnímu okresu Turnovskému.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo?
Diejenigen, welche für diesen Antrag sind, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.
(Stane se). Der Antrag ist angenommen.
Berichterst. Körber: Hiedurch erhalten auch die denselben Zweck verfolgende Petition der Insassen der Gemeinden Radimowitz und Kameni de präs. 7. März 1876, Z. 4 Pet., dann die dagegen gerichtete Petition des Bezirksausschußes zu Böhm. = Aicha de präs. 17. März 1876, Z. 55, ihre Erledigung.
Tím vyřízeny jsou také žádost za touže příčinou podaná obyvatelů obce Radimovic a Kamení de pr. 7. března 1876, č. 4, a protižádost výboru okresního v českém Dubě de pr. 17. března 1876, č. 55.
Oberstlandmarschall: Der hohe Landtag nimmt dieses zur Kenntniß.
Nächster Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Bezirks= und Gemeindeangelegenheiten, betreffend die Ereirung eines Bezirksgerichtssprengels mit dem Amtssitze in Steken.
Berichterstatter ist der Abgeord. Ritter von Wiener.
Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti v příčině zřízení okresního soudu v Stokách.
Dr. R. v. Wiener: Der hohe Landtag hat in seiner Sitzung vom 17. Janner 1874 Beschlüsse gefaßt, welche dahin zielen, einen eigenen Bezirks= Gerichtssprengel mit dem Gerichtssitze in Steken zu bilden. Nachdem diese Beschlüsse gefaßt waren, hat die hohe Regierung weitere Erhebungen eingeleitet und es hat sich bei denselben herausgestellt, daß die Gemeinde Ober=Wěžnitz, welche dem neuen Bezirksgerichtssprengel hätte zugetheilt werden sollen, nicht der deutschen, sondern der böhmischen Nationalität angehört.
Die Kommission hat nämlich den Grundsatz gehabt, auf Grundlage der Eintheilung nach Schulgemeinden hier vorzugehen und daraus ist dieser Irrthum entsprungen
Nun scheint aber die Gemeinde Selbst über ihre Nationalität nicht ganz sicher zu sein, weil sie in ihrer neuesten Eingabe unter Z. 69 erklärt, daß sie eine deutsche Gemeinde sei, indem es heißt: "wir vertreten eine deutsche Gemeinde". Ich bin aber überzeugt, daß die Erhebungen der k. k. Behörden richtiger sind und es hat die Kommission nun geglaubt, daß es keinem Anstande unterliege, wenn die Gemeinde Ober=Wěžnitz beim Bezirke Polna verbleibe, weil diese Gemeinde hart an der Sprachgrenze liegt und eine eigene Ortsgemeinde bildet. Aber auch ein anderer Umstand hat sich mittlerweile heransgestellt. Das k. k Oberlandesgericht, welches ursprünglich dem Projekte ungünstig gestimmt war, hat nunmehr erklärt, daß es ebenfalls für Bildung eines eigenen Gerichtssprengels
mit dem Gerichtssitze in Steken sich aussprechen müsse, weil einerseits mehrere deutsche Gemeinden, welche früher sich ablehnend verhalten haben, nunmehr ihre Erklärungen zurückgezogen haben und weil andererseits die k. k. Statthalteri aus öffentIichen Rücksichten die Bildung dieses Gerichtssprengels befürwortet. Unter diesen Umständen glaubt die Kommission den Antrag stellen zu sollen, daß nachstehende Beschlüsse gefaßt und nachstehende Gesetzentwürfe angenommen werden: (liest)
Das am 17. Dezember 1872, Z. 29772, bei dem Landesausschuße überreichte Ansuchen der Stadtgemeinde Steken um Kreirung eines Bezirksgerichtssprengels mit dem Amtssitze in Steken innerhalb des bisherigen politischen Amtsbezirkes Polna wird im Sinne des §. 2 des Gesetzes vom 11. Juni 1868, Z. 59, sammt allen hierauf Bezug nehmenden Akten an die hohe Regierung geleitet und dahin begutachtet, daß die Orts= und Verkehrsverhältnisse der deutschen Gemeinden in dem gemischten Gerichtssprengel Polna und der deutschen Gemeinde Blumendorf in dem gemischten Gerichtssprengel Deutschbrod und die Rücksichtnahme auf die Zusammenfassung dieser deutschen Gemeinden in einen neuen sprachlich gleichartigen Bezirk die Ausscheidung der Ortsgemeinden:
1. Bergersdorf,