Úterý 21. března 1876

Stenographischer Bericht

über die

X. Sitzung der fünften Jahres-Session

des böhmischen Landtages vom Jahre 1872,

am 21. März 1876.

Stenografická zpráva

o

X. sezení pátého výročního zasedání

sněmu Českého z roku 1872, dne

21. března 1876.

Inhalt:

präsidialmittheilungen:

1.    Agnoscirung der Geschäftsprotokolle der sechsten und Siebenten Sitzung.

2.    Berlesung der Einlauses und Zuweisung der Petitionen,

Tagesordnung:

1.   Bericht des Landesausschusses mit dem Antrage auf Einsetzung einer Kommission zur Borberathung der vorzulegenden Landtagswahlordnung für das Königreich Böhmen.

2.    Bericht der Budget Kommission über den Landesausschußbericht Z. 19. betreffend den Berkauf einer Hutweidenparzelle vom Košířeř Maierhose.

3.    Bericht der Budget Kommission über den Landesausschußbericht Z. 16. betreffend die Ueberlassung der Parzelle Nr. 7 in Košíř an Wenzel Swoboda.

4.    Bericht der Bubget Kommission betreffend außerordentliche Subventionirung der höheren landwirtschaftlichen Lehranstalten Tetschen Liebwerd und Tábor für das I. 1876.

5.    Bericht des Landesausschusses betreffend den Abverkauf der Irrenhausgarten Absiesse an die Staatsverwaltung.

6.   Wahl der Kommission zur Borberathung der Landtagswahlordnung.

Obsah:

Sdělení presidialní:

1.    Schváleny protokoly jednací šestého a sedmého sezení.

2,    Přidělení došlých peticí komisím.

Denní pořádek:

1.    Zpráva zemského výboru s návrhem na ustanovení komise k předběžné poradě volebního řádu pro království České, jenž předložiti se má.

2.    Zpráva budžetní komise k zprávě zemského výboru čís. 19 v příčině odprodeje jedné parcely pastvin dvora Košířského.

3.    Zpráva budžetní komise k zprávě zemského výboru č. 16 v příčině přenechání parc. čís. 7 v Košířích V. Svobodovi.

4.    Zpráva budžetní komise o udělení mimořádné subvence vyšším hospodářským ústavům zemským v Děčíně Liebverdě a v Táboře.

5.    Zpráva zemského výboru v příčině odprodeje některých dílců od zahrady blázince správě státní.

6.    Volba komise k poradě o řádu volení do sněmu.

Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Karl Fürst Auersperg.

Gegenwärtige: Der Oberstlandrnarschall Stellvertreter Eduard Claudi und die Beschlußfähige Anzahl von Landtags Abgeordneten.

Am Regierungstische: Se. Excell. der k. k. Statthalter Freiherr von Weber und der k. k. Statthaltereirath Herr Dr. Friedl Ritter von Friedensee.

Beginn der Sitzung: 11 Uhr 50 Min.

Předseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek zemský Karel kníže Auersperg.

Přítomní: Maršálkův náměstek Edvard Claudi a poslancové v počtu k platnému uzavírání dostatečném.

Co zástupce vlády: Jeho Exc. c. k. místodržitel svob. pán Weber a c. k. místodržitelský rada pan Dr. Friedl rytíř z Friedensee.

Sezení počalo o 11. hodině 50 minut.

Oberstlandmarschall: Die Sitzung ist eröffnet.

Nám. nejv. marš.: Sezení jest zahájeno.

Oberstlandmarschall: Ich habe dem h. Hause folgende Mittheilungen zu machen:

Die Geschäftsprotokolle der sechsten und siebenten Sitzung vom 15. und 17. März sind durch die vorgeschriebene Zeit zur Einsicht aufgelegt gewesen.

Nám. nejv. marš.: Jednací protokoly z 6. a 7. zasedání ze dne 15. a 17. března byly v patřičný čas k nahlédnutí vyloženy.

Oberstlandmarschall: Wird zu deren Inhalt etwas erinnert?

Nám. nejv. marš.: činí se dotaz, zdali má někdo něco k připamatování?

Oberstlandmarschall: Da dies nicht der Fall ist, so sind sie angnoscirt.

Nám. nejv. marš..: Tedy jsou schváleny.

Oberstlandmarschall: Im Drucke wurde vertheilt.

Nám. nejv. marš.: V tisku bylo rozdáno:

Ldtsekr. Schmidt (liest): Gesetzentwurf betreffend die Landtagswahlordnung für das Königreich Böhmen.

Pod č. 181 osnova zákona o řádu volení do sněmu v království českém.

Oberstlandmarschall: Einläufe und Zuweisung der Petitionen.

Sněm. sekr. Schrnidt: Poslanec pan dr. Schmeykal pet. měst. rady Hořovické za subvencí na stavbu školy.

Nejv. marš. zem.: Budžetní komisi.

Sněm. sekr. S c h m i d t: Posl. p. Eckert pet. občanů v Kolovči za zřízení okresního soudu tamtéž.

Nejv. marš. zem.: Komisi pro obecní a okresní záležitosti.

Ldtgssekr. Schmidt (liest): Abg. Hruschka. Petition der Gemeinden des Bezirket Polna, Seetenz, Neuhof, Oberwěžnic, Unterwěžnic, Schlacherndorf, Schlappenz und Pfaffenborf gegen ihre Ausscheidung aus dem Polnaer und Zuweisung zum Gerichtsbezirke Stecken,

Oberstlandmarschall: Der Kommission für Bezirks= und Gemeindeangelegenheiten.

Sněm. sekr. Schmidt (čte): Posl. Pražák, Pet. okresního výboru v Mělníce za udělení moci exekutivní.

Nejv. marš. zem.: Komisi pro okresní a obecní záležitostí.

Lbtgssekr. Schmidt (liest): Abg. Neumann. Petition der Pächter des Rochlitz=Wurzelsdorfer prov. Landesstraßenbaues um Ersätze für Felsensprengungen und sonstiger bei diesem Straßenbau erlittenen Verluste.

Oberstlandmarschall: Der Budget=Kommission.

Ldtgssekr. Schmidt (liest): Abg. E. Knoll. Pet. des Bezirksausschusses Joachimsthal um Einflußnahme auf Herstellung des als Bahnhofftraße benützten Schlackenwert = Möritschauer Gemeindeweges.

Oberstlandmarschall: Der Petitions=Kommission.

Sněm. sekr. Schmidt (čte): Posl. Wacek. Pet. Františka Raiského, mlynáře v Mladé Vožici za subvenci k stavbě mlýna povodní poškozeného.

Nejv. marš. zem.: Budžetní komisi.

Sněm. sekr. Schmidt: Posl. dr. Sladkovský. Pet. gruntovníků z Nové Vsi a Senešnic za prominutí úroků ze zálohy z fondu zemského za příčinou neúrody obdržené v částce 835 zl.

Nejv. marš. zem.: Budžetní komisi.

Oberstlandmarschall: Wir gehen nunmehr zur Tagesordnung über.

Oberstlandmarschall. Der erste Gegenstand ist der Bericht des Landesausschusses mit dem Antrage auf Einsetzung einer Kommission zur Vorberathung der vorgelegten Landtagswahlordnung für das Königreich Böhmen.

Berichterstatter ist Herr Dr. Schmeykal. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen

Nám. nejv. marš.: Zpráva zem. výboru s navrhem na ustanovení komise k předběžné poradě volebního řádu pro království české, jenž předložiti se má.

Berichterstatter Dr. Schmeykal: Als Berichterstatter des Landesausschusses unterbreite ich dem h. Landtage den Antrag, eine Kommission einzusetzen, deren Aufgabe sS sein soll, den vom Landesausschusse vorgelegten Entwurf einer Landtagswahlorbnung des Königreiches Böhmen behufs verfassungsmäßiger Behandlung burch den Landtag selbst vorzubereiten.

Es ist die Vorlage dieses Entwurfes die Konsequenz vorangegangener Landtagsbeschlüsse und insbesondere jener Landtagsbeschlüsse, welche am 5. Dezember 1872 und am 14. Mai 1875 gefaßt worden sind.

Der Landtagsbeschluß vom 5. Dezember 1872 ertheilt dem Landesausschusse den Auftrag, sämmtliche die Landtagswahlordnung für das Königreich Böhmen betreffenden Bestimmungen in einen Gesetzentwurf zusammenzufassen und über die sich als zweckmäßig herausstellenden Aenderungen Bericht zu erstatten. Hiebei wurde dem Landesausschusse anheim gegeben:

1.   zu erwägen, ob nicht die Zahl der selbststänbig wählenden Städte sowie die gruppenweise wählenden Städte mit Rücksicht auf die gestiegene Einwohnerzahl, mit Rücksicht auf die vermehrte Steuer, mit Rücksicht auf die vorangeschrittene industrielle Entwickelung zu vermehren wäre. Es wurde

2.    ihm als Grundsatz aufgestellt die Wahlberechtigung für den Landtag unabhängig zu machen von der Wahlberechtigung in die Gemeinde und endlich

3.    die Wahlbezirke überhaupt, insbesondere aber jene der Landgemeinden so viel als möglich national gleichartig zu gestalten.

Es fand dieser Auftrag des h. Landtages an den Landesausschuß sine Wieberholung durch den Beschluß vom 14. Mai 1875, und dabei würden dem Landesausschusse außer dem bereits am 5. Dezember 1872 gegebenen Weisungen noch weitere Richtschnuren an die Hand gegeben u. zw. dahin:

1.   dafür zu sorgen, baß wie das bereits in der Wählerklasse der Städte der Fall ist, den Wahlmännern der Landgemeinden die Erleichterung zu Theil werde, insofern sie nämlich in mehreren Bezirksgruppen wählen, die Wahl an dem Amtssitze ihres Bezirksgerichtes zu vollziehen.

2.    darauf zu sehen, daß wo möglich eine gleiche Einwohnerzahl auf die einzelnen Wahlbezirke entfalle,

3.    dahin zu zielen, daß alle jene Städte, welche in der Reichsrathswahlordnung in die Wähler-

Nám. nejv. marš.: Přikročíme k dennímu pořádku..

klasse der Städte Aufnahme gefunden hatten, auch in der Landtagswahlordnung in die gleiche Wählerklasse der Städte und Industrialorte eingereiht werden und endlich

4. auszusprechen, daß in der Wählerklasse der Landgemeinden, dann der Städte und Industrialorte die aktive Wahlberechtigung eigenberechtigten Personen männlichen Geschlechtes zukomme, welche das 24. Lebensjahr zurückgelegt haben.

Ich hielt es für nothwendig und für angezeigt den vollen Inhalt dieser Landtagssaufträge und Landtagsbeschlüsse deshalb zurückzukommen, um damit die Art und Weise zu rechtfertigen, wie der Landesausschuß die wahre Bedeutung dieser Landtagsaufträge aufgefaßt hat, und wie er bei Vollziehung dieser Aufträge vorgegangen ist.

Es tritt aus dem Inhalte dieser Landtagsbeschlüsse und mehr noch aus jenen Motiven, mit Welchen die ihnen zu Grunde gelegenen Kommissionsanträge begleitet Waren, klar hervor, daß es nicht in den Intentionen des Landtags gelegen war, eine Reform int weitesten Sinne und Umfange einzuleiten und durchzuführen, daß er vielmehr von der Absicht ausgieng, diese Revision zu beschränken auf eine einheitliche Zusammenfassung der in der Landtagswahlordnung sowohl als in der Später erschienenen Novelle zerstreut liegenden in das Gebiet der Landtagswahlordnung gehörigen Bestimmungen.

Es war also seine Absicht zunächst gerichtet auf eine Codifikation dieser Bestimmungen, allerdings aber unter Zulassung von solchen Abänderungen, Welche sich vom Standpunkte der konformen Bildung der Wahlbezirke, vom Standpunkte der Ausgleichung der Grundlagen und Bedingungen des aktiven Wahlrechtes in den einzelnen Gruppen, vom Staudpunkte der Erleichterung der Ausübung des Wahlrechtes, vom Standpunkte der thunlichsten Uebereinstimmung der Landtags- und Reichsrathswahlordnung und vom Standpunkte endlich der gebotenen Lösung von Zweiselfragen, welche bei Handhabung der Landtagswahlordnung eintreten, als opportun, aber auch als ausführbar sich darstellen.

Es war übrigens diese Einmengung und diese Begränzung des Revisionswerkes nicht blos eine willkührliche und zufällige, sie war eine Konsequenz von Gründen der inneren Nothwendigkeit, welche in den vorwaltenden faktischen und rechtlichen Verhältnissen gelegen war. Es ist dies insbesondere in den Motiven, welche für den Kommissionsantrag vom 14. Mai 1875 gegeben waren, deutlich ausgebrochen, und ich kann daher mich kurz fassend darauf berufen, daß insbesondere alle jene Momente, welche die Ziele einer weitausgreifenden Reform bilden könnten, und wozu ich insbesondere die Interessenvertretung, die für den Landtag überhaupt und für die einzelnen Kurien fixirte Anzahl der Abgeordneten, die Vertretung der Handels-

kammer und dergleichen zähle, ihre gesetzliche Quelle nicht in der Landtagswahlordnung, sondern in der Landesordnung finden und daß hienach gegenüber der augenblicklichen Ziffer- und Parteigestaltung des Landtages sich alle diese Momente schon aus formalen Gründen einer praktischen Diskussion entziehen, ganz abgesehen von den meritorischen Bedenken und von der Tragweite jener Befestigung, welche in grundgesetzlicher Beziehung insbesondere das Prinzip der Interessenvertretung durch die Reichsrathswahlordnung selbst gefunden hat.

Es hat also diese Auffassung der Landtagsbeschlüsse dem Landesausschusse das Ziel und die Grenze seines Vorganges bestimmt und es hat der Landesausschuß hienach einen Entwurf ausgearbeitet, welcher augenblicklich bereits in Druck gelegt in den Händen der Herren Mitglieder des hohen Landtages sich befindet. Der Landesausschuß glaubte hiebei von der Erstattung eines eingehenden und detaillirten Motivenberichtes deßhalb Umgang nehmen zu dürfen, weil ja die Motive für seine Arbeit schon in den Landtagsbeschlüssen selbst gegeben und niedergelegt waren, und er wird überdies, wie es feine Pflicht ist, stündlich bereit fein, durch seinen Berichterstatter der Kommission alle jene Aufklärungen und Behelfe vorzulegen, und zu bieten, welche nöthig find, um die Art und, Weise zu rechtfertigen, in welcher er im Einzelnen die ihm vor dem Landtagsbeschlüsse vorgezeichnete Richtschnur in den Bestimmungen seines Entwurfes zum Ausdruck gebracht hat.

Ich wiederhole nur, daß der Landesausschuß bemüht und bestrebt war, diese ihm vorgezeichnete Richtschnur so viel als möglich zu befolgen, und daß er über die ihm vorgezeichneten Neuerungen hinaus sich nicht berufen fühlte, wesentliche Bestimmungen der gegenwärtigen Landtagswahlordnung zu verlassen. Was insbesondere aber die Bestimmungen der Landtagswahlordnung über die Einleitung, Vorberathung und über die Vornahme der Wahlhandlungen betrifft, so hat allerdings der Landtag weder im Beschlusse vom Jahre 1872 noch in jenem vom Jahre 1875 dem Ausschusse eine besondere Direktive gegeben; allein es glaubte der Landesausschuß der Zustimmung des hohen Landtages sicher zu sein, wenn er es sich zum Zwecke setzte, diese Bestimmungen in eine völlige Uebereinstimmung mit jenen Normen zu bringen, welche die Reichsrathswahlordnung festsetzte, weil nicht zu verkennen ist, daß die Disparität dieser formellen Vorschriften und Normen in der Landtagswahlordnung und in der Reichsrathswahlordnung zu großen praktischen Unzukömmlichkeiten und Kollisionen führten. (Bravo).

Indem also der Landesausschuß den von ihm ausgearbeiteten Entwurf dem hohen Landtage vorlegt und unterbreitet, schließt er mit dem formalen Antrage:

1.    Es wolle der hohe Landtag beschließen, es werbe eine Kommission bestehend aus 15 Mitgliedern eingesetzt, Welche je zu 5 von den einzelnen Kurien aus dem ganzen Landtage gewählt werden.

2.   Dieser Kommission ist durch das Landtagspräsidium der vom Landesausschusse vorgelegte Gesetzentwurf Betreffend die Landtagswahlordnung für das Königreich Böhmen zur Vorberathung und Berichterstattung zu übergeben.

3.   Diese Kommission ist sofort zu wählen und zu konstituiren.

Sn. sekr. Schmidt: P. zpravodaj navrhuje, aby pro tuto předlohu byla zvolena komise 15 členů po 5 kuriemi zvolených z celého sněmu.

Nejv. marš. zems.: Žádá někdo za slovo ?

Wünscht jemand das Wort? Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erbeben.

Kteří jsou pro návrh, nechť pozdvihnou ruku.

(Geschieht).

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Budget=Kommission über den L. =A. =B. Z. 19, betreffend den Verkauf einer Hutweidenparzelle vom Koschířer Meierhofe. Berichterstatter ist Ritter von Daubek und ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva budžetní komise k zprávě zemského výboru čís. 19 v příčině odprodeje parcely pastvin dvora Košířského.

Berichterst. Ritter v. Daubek: Der Grundbesitzer aus Koschiř Wenzel Pisecky von Kranichsfeld hat um Ueberlassung einer Parzelle Nr. 124 pr. 80ڤ Klafter angesucht. Er begründet fein Ansuchen damit, daß er im Anbote von 80 fl. 1 fl. für die ڤ Kl. geboten hat, weil er bei dem Baue seines Hauses die Bauparzelle benothigte.

Der h. L. =A. hat in Erwägung dessen erhoben, daß der angebotene Kaufpreis pr. 1 fl. für die ڤ Klftr. den hundertfachen Steuerwerth dieser Parzelle per 2 st. 50 kr. um das 32fache und den kapitalisirten Katastral=Reinertrag pr. 11 kr. um mehr als das 36fache übersteigt. In Erwägung dessen hat die Budget=Kommission diesen Verkauf genehmigt und erlaubt sich folgenden Antrag zu stellen.

Oberstlandmarschall (liest): Es sei dem Landesausschusse die Ermächtigung zu ertheilen, die zum Meierhofe Koschíř gehörige Parzelle Nr. 124 im Ausmaße von 80ڤ Klft. um den preis von 80 fl. an den Wenzel Pisecky von Kranichsfeld zu verkaufen.

Sn. sekr. Schmidt: Budžetní komise činí návrh: zemskému výboru budiž moc dána, aby pozemek čís. parc. 124 ve výměře 80ڤ° k dvoru

košířskému náležející za cenu trhovou 80 zl. odprodal Václavu Píseckému z Kranichsfeldu.

Oberstlandmarschall: Wünscht jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo?

Diejenigen, welche für diesen Antrag sind, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

(Geschieht).

Der Antrag ist angenommen.

Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Budgetkommission über den L. =A. =B. Zahl 16, betreffend die Ueberlassung der Parzelle Nr. 7 in Koschiř an Josef Swoboba.

Berichterstatter ist H. Dr. Raudnitz. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva budžetní komise k zprávě zemského výboru č. 16 v příčině přenechání parc. čís. 7 v Košířích J. Svobodovi.

Berichterst. Dr. R a u d n i tz: Mit dem Berichte des Landesausschusses vom 7. Okt. 1875 wird beantragt, dem Landesausschusse die Ermächtigung zur Anerkennung des Eigenthums des Josef Swoboda an der zum Bräuhause Nr. 2 in Koschiř gehörigen Parzelle mit 165ڤ Klftr. und zur Ausstellung einer Einverleibungsurkunde zu ertheilen. Der Sachverhalt ist folgender: Im Jahre 1872 erstattete die Landesgüter=Verwaltung die Anzeige, baß der Besitzer ber Gartenwirtschaft Nr. C. 158 in Koschiř die Parzelle Nr. 7 zu seiner Gartenparzelle Nr. 8 in Koschiř einbezogen hat, in Folge dessen wurde von Seite des Landesausschusses die Eigenthumsklage auf Revindizirung dieser Parzelle gegen Josef Swoboba anhängig gemacht.

Schon im Anfange dieser Prozeßführung machte der Geklagte Josef Swoboda die Einwendung der eingetretenen Ersitzung. Im Weiteren Verlaufe hat Jos. Swoboda den Beweis durch Zeugen zum ewigen Gedächtnisse geführt und diese Zeugen haben übereinstimmend angegeben, daß Jos. Swoboba und seine Besitzvorgänger in dieser Gartenwirthschaft Nr. C. 158 in Koschiř die in Frage stehende Gartenparzelle Nr. 7 seit mehr als 40 Jahren besessen und benützt haben und baß Jos. Swoboba diesen Besitz und diese Benützung dadurch übt, daß er Obstbäume in dieser Gartenparzelle ausroden ließ und neue Obstbäume einsetzte, daß er davon auch die Früchte bezog und benützte. In Folge dessen hat der Landesausschuß von ber Eigenthumsklage gegen Jos. Swoboba abgelassen und nunmehr Schreitet Jos. Swoboba ein, da ihm mit beut bloßen Naturalbesitze dieser Parzelle nicht gedient ist, es möge ihm eine Einverleibungsurkunde ausgestellt werden, in welcher die eingetretene Ersitzung und das Eigenthum an dieser Gartenparzelle zu Gunsten des Jos. Swoboda anerkannt und Die Einwilligung ertheilt werde, womit diese Gar-

tenpazelle von den Landesgütern beziehungsweise dem Bräuhause Nr. C. 2 in Koschiř abgeschieden und zu seiner Gartenwirthschaft Nr. C. 158 zugeschrieben werde. Es liegt auch ein Entwurf einer Solchen einverleibungsfähigen Urkunde vor. - Die Budget-Kommission muß dagegen hervorheben, daß dieser Entwurf dem Sachverhalte nicht vollständig entspricht, weil in dem bezüglichen Entwurfe lediglich die Einwilligung zur Abschreibung von den Landesgütern, beziehungsweise von dem Bräuhause Nr. 2 in Koschiř ertheilt wird, aber keineswegs die Einwilligung zur Einverleibung des Eigenthums für Jos. Swoboda gegeben wird, an dieser Einwilligung aber umsomehr gelegen ist, als sonst Jos. Swoboda neuerlich mit einer Prozeßführung eine solche dem Sachverhalte entsprechende einverlei-bungsfähige Urkunde verlangen und fordern könnte. Demgemäß stellt die Budget-Kommission folgenden Antrag:

Der hohe Landtag wolle beschließen, der Landesausschuß werde ermächtigt, dem Jos. Swoboda eine Urkunde auszustellen, in welcher das Eigenthum des Jos. Swoboda an der Gartenparzelle Nr. 7 in Koschiř in einem Ausmaße von 1650 anerkannt und die Einwilligung ertheilt wird, diese Gartenparzelle Nr. 7 in Koschiř in einem Ausmaße von 165 o von den Landesgütern beziehungsweise dem Bräuhause Nr. C. 2 abgeschrieben und für Jos. Swoboda eventuell als Zugehör der Realität Nr. 158 in Koschiř zugeschrieben werde.

Sněm. sekr. Schmidt: Budžetní komise činí návrh: zemský výbor se zmocňuje, aby Josefu Svobodovi vyhotovil listinu, ve které by se uznalo vlastnictví Josefa Svobody k této zahradní parcele č. p. 7 v Košířích per 1650 a ve které by se dále povolilo oddělení této zahradní parcely č. 7 v Košířích per 165 0 od zemského statku potahmo od pivováru č. p. 2 v Košířích a předepsání pro p. Josefa Svobodu po případě co příslušenství k usedlosti čís. 158 v Košířích.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo?

Diejenigen, welche für diesen Antrag sind, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

(Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Oberstlannmarschall: Der nächste Gegenstand muß von der Tagesordnung abgefetzt werden, da der betreffende Berichterstatter nicht im Haufe anwesend ist.

Nám. nejv. marš.: Článek 4 denního pořádku se odkládá.

Oberstlandmarschall: Es folgt daher der nächste Gegenstand, der Bericht der BudgetKommission betreffend die außerordentliche Sub-

ventionirung der höheren landwirthschaftlichen Lehranstalten zu Tetschen-Liebwerd und Tabor für das Jahr 1876.

Berichterstatter ist Herr Franz Wanka. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva budžetní komise o udělení mimořádné subvence vyšším hospodárským ústavům zemským v Děčíně-Liebverdě a v Táboře.

Berichterstatter Herr Wanka: Ich habe die Ehre im Namen der Budget-Kommission über den Antrag des Landesausschusses, betreffend die außerordentliche Dotirung der höheren landwirthschaftlichen Landeslehranstalten zu Tetschen-Liebwerd und Tabor, im Betrage von je 3600 fl., sowie über die Erfolgung einer außerordentlichen Dotation zur Anschaffung von Lehrmitteln für dasselbe Jahr an die höheren landwirthschaftliche Landeslehranstalt zu Tabor Bericht zu erstatten. Bis zum Jahre 1875 bezogen die 2 höheren landwirthchaftlichen Lehranstalten vom Lande eine fixe Subvention von 12. 000 fl.

Zu Folge der eingetretenen Gehaltsregulirung im Jahre 1874, welche im Princip vom Landtage selbst ausgegangen ist, hat sich natürlich der Aufwand bei diesen beiden Lehranstalten wesentlich gesteigert und hatte also mit der ursprünglich bewilligten Dotation von 12. 000 fl. das Auskommen nicht gefunden werden können.

Zu Folge dessen wurde im Jahre 1875 den beiden höheren landwirthschaftlichen Lehranstalten von Seite des h. Landtages eine Subvention von je 3600 fl. bewilligt. In das Präliminare für das Jahr 1876 wurde diese hohe Dotation von 3600 fl. nicht eingestellt, u. zw. deswegen, weit das k. k. Ackerbau-Ministerium mit Erlaß vom 23. Jänner 1875 eine Staats-Subvention von 10000 fl. in Aussicht stellte.

Dieselbe ist aber bisher nicht erfolgt.

Auf eine unter dem 16. Januar l. J. vom L. -A. an das k. k. Ackerbauministerium diesfalls gerichtete Zuschrift ist bis heute auch noch keine Erledigung erfolgt.

Es stellt sich nun heraus, daß man für das Jahr 1876 Vorsorge treffen muß dafür, daß der gesteigerte Mehraufwand dieser beiden Lehranstalten auch für das Jahr 1876 gedeckt werde.

In Folge dessen schlägt der L. -A. vor, für das Jahr 1876 diesen beiden Lehranstalten 3600 fl. zu erfolgen mit dem Bedeuten, daß, im Falle eine Staatssubvention erfolgen wird, diese 3600 fl. Wieder an das Land zurückzuzahlen wären.

Betreffs der zweiten Punktes, nämlich ber Erfolgung einer außerordentlichen Subvention von 2000 fl. an die höhere landwirthschaftliche Lehranstalt von Tabor zur Anschaffung von Lehrmitteln, Wird bemerkt, daß die höhere landwirthschaftliche Lehranstalt in Tetschen-Liebwerd im Jahre 1872

aus Staatsmitteln eine Subvention von 3000 fl. zur Anschaffung von Lehrmitteln erhielt; außerdem im Jahre 1875 eine Subvention Von 2000 fl. eben auch zu demselben Zwecke. Für das Jahr 1876 wendet sich nun das Kuratorium der höheren Landwirtschaftlichen Lehranstalt in Tabor an den Landesausschuß mit der Bitte, für das Jahr 1876 auch dieser Anstalt eine außerordentliche Subvention von 2000 fl. zur Anschaffung von Lehrmitteln bewilligen zu wollen, und zwar mit der Begründung, 1. daß auch in diesem Falle in Folge von zugesicherter Staatssubvention gegründete Hoffnung vorhanden war, dieselbe zu bekommen, daß sie aber bis heute nicht erfolgt fei.

2. Daß das Jahrespräliminare dieser landwirtschaftlichen Lehranstalt in Tabor mit einem Deficit von 1912 fl. öst. W. abgeschlossen habe, hauptsächlich hervorgerufen durch nicht erwartete Reparaturarbeiten, sowie auch durch Mehrauslagen beim chemischen Laborattorium. Nachdem nun das chemische Laboratorium jedenfalls in allererstem Maße unter die Lehrbehelfe eines höheren LandWirtschaftlichen Unterrichtes gezählt zu werden verdient, übrigens es auch nur den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Billigkeit entspricht, daß man einer Anstalt nicht verweigere, was einer anderen Anstalt unter gleichen Verhältnissen zu Theil wurde, beantragt den auch in diesem Falle die Budgetkommission aus den Antrag des Landesausschusses einzugehen und diese 2000 fl. als außerordentliche Subvention für das Jahr 1876 zur Anschaffung von Lehrmitteln bewilligen zu wollen. In Folge des eben Gesagten stellt nun die Budgetkommission folgende Anträge:

Ein hoher Landtag wolle beschließen:

I.   Beiden höheren landwirthschaftlichen Lehranstalten in Tetschen-Liebwerd und Tabor zur Bedeckung des durch erhöhte Lehrgehalte, Quinquennalzulagen und Duartiergelder erforderlichen Mehraufwandes für das Jahr 1876 einen Vorschuß im Betrage von je 3600 Gulden, zusammen 7200 Gulden öst. Währ.

II.    Der landwirthschaftlichen Lehranstalt zu Tabor überdies eine Weitere Subvention von 2000 Guld. auf Lehrmittel nachtraglich zu bewilligen mit dem Bedeuten, daß diese vorstehend angeführten Betrage aus den Kassaresten zu entnehmen und seiner Zeit aus der zugesicherten Staatssubvention für das Jahr 1876 entsprechend zu refundiren wären.

Slavný sněme račiž usnesti se takto: 1. Oběma vyšším hospodářským ústavům zemským v Děčíně Libverdě a v Táboře povolena budiž na rok 1876 mimořádná záloha po 3600 zl., dohromady tudíž 7200 zl., kteroužto částkou uhraženy býti mají zvýšené učitelské platy, pětileté přídavky a jich příbytečné. 2. Zemskému ústavu v Táboře budiž do-

datečně povolena ještě další subvence 2000 zl. na zaopatření učebních pomůcek, s tím podotknutím, aby tyto uvedené částky vzaty byly z přebytků kasovních a časem svým aby z pojištěné státní subvence na rok 1876, na kolik možné vráceny byly.

Oberstlandmarschall. Wünscht jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo ?

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

(Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht des Landesausschusses betreffend den Abverkauf der Irrenhausgaiten Abseisse an die Staatsverwaltung. Berichterstatter ist der Landesausschußbeisitzer Dr. Tedesco. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva zemského výboru v příčině odprodeje několika dílců od zahrady blázince správě státní.

Berichterstatter Dr. Tedesco (liest): Hoher Landtag!

Unterm 2. November 1874, Z. 58471 hat sich die k. k. Statthaltern an den Landesausschuß mit der Anfrage gewendet, ob und unter welchen Bedingungen derselbe geneigt wäre, die Sogenannte Herrenhausgartenabseisse in das Eigenthum des Staates zu überlassen. Zugleich gab die Statthalterei ihre Absicht kund, diese Parzelle eventuell Sr. Exe. dem Herrn Minister für Kultus und Unterricht behufs der Herstellung des Gebäudes für das neue physikalische Instittut in Antrag zu bringen.                          

Die erwähnte Parzelle bildet jenen Theil des Herrenhausparkes, welcher bei Anlegung der neuen Weinberggasse im Jahre 1868 von diesem Parke abgetrennt Wurde und laut beiliegender Situationsskizze auf der einen Seite durch die neue Gasseumauer, auf der anderen Seite durch die Umfangsmauer des aufgelassenen steilen Windberggäßchens, dessen Grundfläche in Folge der Vereinbarungen zwischen dem Landesausschusse und der Prager Stadtgemeinde in das Eigenthum des Landes übergieng, begrenzt wird, auf der dritten Seite unmittelbar an die sogenannten Kateřinka Häuser anstößt, aus Der vierten Seite endlich, wo die zwei obgedachten Mauern zusammenstoßen, einen spitzigen Winkel bildet. Die Gesammtarea dieser Parzelle beträgt 24694/6 °, wovon 1363 1/6 auf das ebenere, für eine Baustelle geeignete Plateau, 781 ° auf den Schroffen Abhang gegen die Kateřinka - Häuser, 287 4/6 0 auf kassirten Gassengrund und 37 5/6 ° auf die Einfriedung entfallen.

Infolge der Von der h. k. k. Statthaltern gestellten Anfrage hat der Landesausschuß behufs der Verwerthung des genannten Objektes kommissi-

onelle Erhebungen pflegen lassen, auf Grundlage welcher der Statthalterei als Kaufschilling für die Absciffe sammt der Umfangsmauer entlang der Weinberggasse die Summe von 65. 000 fl. benannt wurde.

Die k. k. Statthalterei hat hierauf längere Zeit mit dem Laudesausschusse behufs Erzielung einer Ermäßigung dieser Summe verhandelt, wobei der Landesausschuß eine Reduktion Seiner Forderung zuerst auf den Betrag von 55. 000 fl. sodann über wiederholtes Andringen der k. k. Statthalterei und des h. Unterrichts=Ministeriums auf den Betrag von 50. 000 fl, zuzugestehen sich entschloß und zwar: wie in der h. Erwiederung vom 30. Juni v. J. Z. 19040 ausdrücklich betont wurde, in Anbetracht des wissenschaftlichen Zweckes, welcher von der hohen Staatsverwaltung bei dieser Grunderwerbung angestrebt wird.

In derselben Note des Landesausschusses an die Statthaltern wurde übrigens bemerkt, daß sich der geforderte Preis pr. 50. 000 fl. lediglich auf die Parzelle per 2469 4/6 □ ° (deren Begrenzung oben angegeben erscheint) beziehe und daß in diesem Preise keineswegs die vom hohen Unterrichtsministerium irrthümlich als Appertinentien der Irrenparksabseisse bezeichneten, an das obere spitz zulaufende Ende derselben unmittelbar sich anschließenden Objekte (nämlich ein ziemlich langer Grundstreifen an der Windberggasse sammt einem Häuschen und einer Kapelle) inbegriffen sein können, da diese Objekte nicht zu der Abscisse, sondern zur Landessondsrealität Nr. 438-II gehören und in anderer Weise zu Landeszwecken benutzt werden.

Laut Mitteilung der k. k. Statthalterei vom 12. Jänner G. Z. 2204 hat Se. Exzellenz der Herr Unterrichtsminister mit Rücksicht auf die vom Landesausschusse abgelehnte Verbreiterung der oberen Spitze der Irrenparksabscisse durch die letzterwähnten Objekte, auch den Kaufpreis per 50. 000 fl. zu hoch befunden und eine weitere Ermäßigung desselben bis auf 40. 000 fl. in Anregung gebracht, auf welche Ermäßigung jedoch der Landesausschuß keinesfalls eingehen zu sollen erachtete, in der bezüglichen Antwort vom 19. Jänner l. J. Zahl 1717 übrigens darauf hinweisend, daß der Verkauf der fraglichen Realität der Genehmigung des hohen Landtages vorbehalten bleiben mußte inhaltlich einer soeben am 16. d. M. anher zugekommenen Eröffnung der k. k. Statthalterei haben nun feine f. und k. Apostolische Majestät mit allerhöchster Entschließung vom 27. Feber l. J. allerguädigst geruht, den Herrn Minister für Kultus und Unterricht zum Ankaufe der Sogenannten Irrenhauspark=Abscisse als Baugrund für das physikalische Institut der Universität in präg, um den Betrag von 50. 000 fl. aus Staatsmitteln zu ermächtigen und ist der L.. =A. gleichzeitig in Folge Erlasses Sr. Exz. des H. Unterrichtsministers vom 1-14. d.

M. Z. 3170 ersucht worden, diese Angelegenheit noch in der gegenwärtigen Landtagssession zur Verhandlung und Ertheilung der Genehmigung von Seite des h. Landtages zu bringen.

Zugleich bemerkte Sr. Exz. der Herr Minister, daß nach der hierortigen Mittheilung vom 19. Jänner l. J. Z. 1717 eine Herabminderung des Kaufschillings unter 50. 000 fl. - wenn auch nicht um 10. 000 fl. - nicht ausgeschlossen sein dürfte, und hat deshalb Se. Exz. den Herrn Statthalter beauftragt, den gefertigten L. =A. nochmals zu erfuchen, bei dem hohen Landtage eine Ermäßigung dieser Kaufsumme mit Rücksicht auf die hiefür schon früher geltend gemachten Motive (nämlich auf die Eignung blos eines verhältnißmäßig kleineren Theiles der Abscisse zu Bauzwecken und sohin angeblich mindere Preiswürdigkeit derselben) zu erwirken; wobei von Sr. Exz. dem Herrn Statthalter beigefügt wurde, daß die Auszahlung der vereinbarten Kaufsumme sofort nach Abschluß und bücherlichen Einverleibung des Vortrages erfolgen kann.

Indem der Landesausschuß dem h. Landtage diese bereits im Berichte über die Adaptirungen im Landesfondsgebäude Nr. 438-II, angedeuteten Verhandlungen zur Kenntniß bringt, erlaubt er sich zu bemerken, daß das ursprüngliche Anbot des Landesausschusses sich auf eine vollkommen objektiv vorgenommene Preisermittlung gründete und die gewiß namhafte Restringirung desselben um 15. 000 fl, nur mit Rücksicht auf den wissenschaftlichen Zweck, der hiebei verwirklicht werden soll, zugestanden wurde, indem es sich um Förderung von Interessen der Hochschule handelt, welche doch unmittelbar auch dem Laude selbst zum Vortheile gereicht.

In Betreff der von der h.. Regierung gewünschten weiteren Ermäßigung des vom Landesausschusse schließlich geforderten Kaufschillings per 50. 000 fl. glaubt sich jedoch der Landesausschuß eines dießfalligen Antrages enthalten und die Beschlußfassung hierüber lediglich dem Ermessen des hohen Landtages anheimstellen zu sollen.

In Erwägung nun

1.    daß die Irrenhausabscisse als solche dem Lande bisher keinen Nutzen getragen hat;

2.    daß die Ueberlassung derselben an den Staat behufs Erbauung eines physikalischen Institutes, wie auch die Durchführung des Baues selbst, die Iuteressen der gegenüberliegenden Landesirrenanstalt in keiner Weise alterirt - wie laut der Vorethebungen Seitens der Irrenhausdirektion ausdrücklich bestätigt ersheint - während Bei anfälliger anderweitiger Veräußerung dieser- Parcelle die gleiche Beruhigung in Betreff der Wahrung der Irrenanstaltsinteressen kaum vorhanden wäre und

3.    daß es der den anläßlich der projektirten Erbauung der Irrenanstalt bei Dobřan dem Landesfonde für Grundeinlösung u. f. w. Bereits erwachsenen und noch erwachsenden Auslagen gerecht-

fertigt erscheint, auf einer andern Seite einen Theil dieser Auslagen wieder hereinzubringen, stellt der Landesausschuß den Antrag:

Hoher Landtag geruhe denselben zu ermächtigen, die sog. Irrenhausgarten = Abscisse sammt dem Gassengrunde des aufgelassenen steilen Windberggäßchens und der entlang der Weinberggasse laufenden Umgangsmauer, in der aus der vorgelegten Skizze ersichtlichen Begrenzung und im Gesammtausmaße von 24694/6ڤ° an die h. Staatsverwaltung um den Kaufschilling von 50. 000 fl. ö. W. zu veräußern, und den Vertrag hierüber mit der k. k. Regierung abzuschließen. In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Bericht der Budget= Kommission zuzuweisen.

Sněm. sekr. Schmidt: Co se týče toho, jak by se formálně naložiti mělo se zprávou touto, navrhuje pan zpravodaj, aby byla přikázána budžetní komisi.

Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo? Wünscht jemand das Wort? Diejenigen, welche für den Antrag find, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro návrh, nechť pozdvihnou ruku.

(Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Der Herr Abg. Dr. Ritter von Wiener hat das Wort.

Abg. Dr. R. v. W i e n e r: Ich erlaube mir an Se. Durchlaucht den H. Oberstlandmarschall die Anfrage zu stellen, ob es gestattet ist, zu einem früheren Beschlusse einen Antrag zu stellen, jenem Beschlusse nämlich, welcher dahin geht, daß zur Vorberathung des Entwurfes einer Landtagswahlordnung eine Kommission aus 15 Mitgliedern zu bestellen sei.

Mein Antrag soll dahin zielen, die Anzahl der Kommissions=Mitglieder zu erhöhen.

Oberstlandmarschall: Nachdem für die Beantwortung dieser Frage in der Geschäftsordnung keine Handhabe zu finden ist, so werde ich das h. Haus befragen, ob es diesen Antrag zulassen will und bitte diejenigen, welche einen Zusatzantrag zu dem früher gefaßten Beschlusse in Berathung ziehen wollen, die Hand zu erheben. (Geschieht). Angenommen.

Ich bitte nun, den Antrag zu stellen

Abg. Dr. R. v. Wiener: Mit Rücksicht auf die Wichtigkeit des vorliegenden Gegenstandes und da so verschiedenartige Interessen dabei im Spiele sind, erlaube ich mir, den Antrag zu stellen, daß die Kommission zur Vorberathung des Gesetzes betreffend die Landtagswahlordnung aus 18 Mitgliedern bestehen solle, welche von den einzelnen Kurien aus dem ganzen Landtage zu wählen sind.

Sněm. sekr. Schmidt: Pan dr. rytíř Wiener navrhuje, aby komise, která má býti sestavena

pro předlohu zákona, jenž se týče volení poslanců do sněmu království českého, byla sestavena z 18 členů volených po 6 kuriemi z celého sněmu.

Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht jemand das Wort? Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro návrh, nechť pozdvihnou ruku.

(Geschieht).

Der Antrag ist angenommen.

Ich bitte nun mehr zur Wahl zu schreiten, und stante concluso 18 Mitglieder zu wählen.

(Unterbrechung der Sitzung von 12 Uhr 40 Minuten bis 1 Uhr NM.

Sezení přerušeno o 12 hod. 40 min. do 1 hod. odp. )

Oberstlandmarschall (läutet): Ich bitte das Wahlergebniß zur Kenntniß zu nehmen.

Für die Kommission zur Berathung der Landtagswahlordnung wurden in der Kurie der Großgrundbesitzer 54 Stimmzettel abgegeben.

Die absolute Majorität beträgt 28. Es erscheinen gewählt: mit je 54 Stimmen: Freiherr von Scharschmidt, Kart Ritter von Limbeck, Abt Liebsch, Graf Moritz Zedtiwitz, Baron Karl Weidenheim jun., und mit 35 Stimmen Ritter von Brechter.

In der Kurie der Städte und Industrialorte wurden für dieselbe Kommission 46 Stimmzettel abgegeben. Die absolute Majorität beträgt 24, und es erscheinen gewählt mit je 46 Stimmen: Herr Dr. Herbst, Dr. Banhans, Dr. Wiener, Dr. Klier, Dr. Stadkovský, und Herr Ehrlich mit 45 Stimmen. In der Kurie der Landgemeinden wurden für dieselbe Kommission 31 Stimmzettel abgegeben. Die absolute Majorität beträgt 16, und es erscheinen gewählt mit je 31 Stimmen Dr. Raudnitz, Dr. Hallwich, Dr. Hanisch, Dr. Weber, Dr. Grégr und Dr. Trojan.

Nám. nejv. marš.: Do komise stran volebního řádu byli zvoleni:

V kurii velkostatkářů bylo odevzdáno 54 hlas. lístků a obdrželi: svob. pán Scharschmidt, ryt. Karel Limbeck, prelát Liebsch, hrabě Karel Moric Zedtwitz a svob. pán Karel Weidenheim ml. každý 54 hlasy, pan z Brechlerů 35 hlasy. Z kurie měst bylo odevzdáno 46 hlas. lístků a jsou zvoleni pp. dr. Herbst, dr. Banhans, dr. Wiener, dr. Klier, dr. Sladkovský, každý 46 hlasy a pán z Ehrlichů 45 hlasy.

Z kurie venkovských obcí bylo vdevzdáno 31 hlas. lístků a jsou zvoleni pp.: dr. Raudnitz, dr. Hallwich, dr. Hanisch, dr. Weber, dr. Grégr a dr. Trojan každý 31 hlasy.


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