Støeda 15. bøezna 1876

Nám. nejv. marš.: Zpráva zemského výboru o žádostech mìstských obcí Králové Hradce, Chomutova a Kolína za udìlení subvence pro tamnìjší obecné reálky.

Berichterstatter Dr. Volkelt (liest):

Hoher Landtag!

Bei Erledigung des Landesvoranschlages für das Jahr 1876 wurde den Stadtgemeinden Bohmisch-Leipa, Leitrneritz, Leitomischl und Rakonitz zur Erhaltung ihrer Communalrealschulen Subventionen von je 5000 fl. aus dem Landesfonde für die Dauer von 3 Jahren bewilligt und der Landesausschuß gleichzeitig beauftragt, bezüglich dieser subventionirten Communal-Mittelschulen dem Lande, bezichungsweise dem Landesausschuße einen maßgebenden kontrolirenden Einfluß aus die Aufstellung des Schulpraliminares zu sichern und darüber dem nachsten Landtage Bericht zu erstatten.

In Befolgung dieses hohen Auftrages wurde nach gepflogener Einvernahme der betheiligten Stadtgemeinden die Anordnung getroffen, daß bezüglich der subventionirten Communal-Realschulen abgesonderte Jahresvoranschläge und Rechnungen verfaßt, bei den Praliminarien die Form. der Landesvoranschläge angenommen und gegen das Vorjahr sich ergebende Aenderungen einzelner Positionen anmerkungsweise oder mittels eigenen Berichtes begründet werden Die Jahres Präliminarten sind nach dem Beschluße des Landesausschußes derselben vor deren Genehmigung durch die Gemeindevertretung, die Rechnungen aber nach vollzogener Prüfung und Richtigstellung vorzulegen, welcher hiedurch in die Lage versetzt ist, sich von der entsprechenden Verwendung der Landes Subventionen und der ganzen Gebahrung zu überzeugen, gegebenen Falles zur Abstellung von Uebelständen und Unzukömmlichkeiten die weiteren Schritte einzuleiten, sowie seinerseits Anträge auf die fortgesetzte Erfolgung von Landesunterstützungen eingehend motiviren zu können.

Durch diese Porkehrungen, deren zu Folge auch die Schulpräliminarten der genannten Städte bereits vorgelegt wurden, glaubt der Landesaus-

schuß den Intentionen der hohen Landesvertretung Rechnung getragen zu haben.

In der letzten Landtagssession wurden von den Stadtgemeinden Königgrätz und Komotau Petitionen um Subventionirung ihrer Communalrealschulen überreicht, welche dem Landesausschuße zur Instruirung und Berichterstattung zugewiesen wurden. Auch die Stadtgemeinde Kolin, deren Subventionsgesuch in der letzten Landtagssession keine Berücksichtigung gefunden hat, überreichte beim Landesausschuße ein neuerliches Einschreiten um Beitragsleistung des Landes zur Erhaltung ihrer Communalunterrealschule. Ueber diese Gesuche beehrt sich der Landesausschuß dem h. Landtage Nachstehendes zur Kenntniß zu bringen:

1. Königgrätz.

Die Stadtgemeinde Königgrätz hat in der Sitzung vom 7. September 1870 beschlossen, eine Sechs- und eventuell siebenklassige Communal-Oberrealschule zu errichten und aus eigenen Mitteln zn dotiren. Die diesfällige Errichtungsurkunde wurde vom k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht mit dem Erlasse vom 10. März 1871, Z. 10978 bestätigt.

Die Stadtgemeinde übernahm die Verpflichtung, für die Communal Oberrealschule die benöthigten Lokalitäten beizustellen und hat ein ganz neues Gebäude aufgeführt, dessen Herstellungskosten mit Einrechnung der Kaufsumme für den Bauplatz und der Zinsen für entlehnte Bauvorschüsse die Summe von 318004 fl. erreichten.

Bereits im Jahre 1873 wurden die Bezüge der Professoren nach dem Gesetze vom 15. April 1873 regulirt und wurden von. der Gemeinde für Realschulzwecke in den Jahren 1870 - 74 (inclus. ) mit Zurechnung der Kosten des Neubaues im Ganzen 377849 st. 53 kr. verausgabt.

In das Gemeindepräliminare pro 1875 wurden als Erforderniß der Realschule 19182 st. einbezogen.

Nach dem Spezialvoranschlage pro 1876 erheischt die Königgrätzer Communal-OberrealSchule 19760 st.

Hievon entfallen auf die Entlohnung des Direktors, 10 Professoren und des Katecheten, dann eines Supplenten und Turnlehrers nebst Quinqueunalzulage und Remunerationen 16460 fl., auf Anschaffung von Lehrmitteln, Befoldung des Schuldieners und sachliche Bedürfnisse 3300 fl.

Das Schulgeld wird von Einheimischen mit 12 fl., von Fremden mit 24 fl. eingehoben.

Die Einschreibgebühr beträgt bei den Neueintretenden 3 st. und bei jenen, welche in eine höhere Klasse vorrücken, 1 st. die Immatrikulationstaren werden zum Ankaufe von Lehrmitteln verwendet. Die Schülerzahl bezifferte sich im Jahre 1875 auf 375 (46 einheimische und 329 Fremde).

Der Ertrag des Schulgeldes kann mit 7000 st. veranschlagt werden. Andere eigene Einnahmsquellen besitzt die Realschule nicht und hat hiernach die Gemeinde für die Aufbringung eines Abganges von mehr als 12000 st. Sorge zu tragen.

Das Gemeindevermögen repräsentirt einen Werth von 660788 fl., wovon 221410 fl. auf jene Gebäude entfallen, die Schul- und anderen öffentlichen Zwecken gewidmet sind, daher die Gemeinde mit denselben nicht frei Verfügen kann. Dagegen hat die Gemeinde eine Schuldenlast von 290000 fl. (Sparkasse-Kapitalien), welche in 7% Annuitäten zur Rückzahlung gelangen sollen. Nachdem genehmigten Voranschlage pro 1875 belaufen, sich die Einnahmen auf 110962 fl., die Ausgaben auf 148723 fl. An direkten Steuern sind in der Gemeinde 35836 fl. vorgeschrieben, von welcher keine Zuschläge eingehoben werden. Der k. k. Landesschulrath spricht sich dahin aus, daß die Gemeinde mit - Rücksicht ans die bedeutenden Opfer, welche die Gemeinde als eigener Schulbezirk dem öffentlichen Unterrichte bringt, einer Unterstützung ans Landesmitteln würdig erscheine und bei Unzureichenheit eigener Mittel derselben auch bedürfe.

2. Komotau.

In der Stadt Komotau bestand bis zum Jahre 1870 nebst einem Kommunal-Ober- und Untergymnasium eine vierklassige Unterrealschule, welche bei Aktivirung der neuen Schulgesetze in eine Bürgerschule umgewandelt wurde.

Um jedoch der studierenden Jugend die Gelegenheit zur gründlichen Ausbildung in realistischen und technischen Fächern zu bieten, sowie um den gesteigerten Anforderungen der Gegenwart zn entsprechen, wurde von der Stadtgemeinde das Gyrnnasium in ein Realgymnasium umgestaltet und mit demselben eine 3klassige Oberrealschule als Kommunalanstalt in Verbindung gebracht, welcher das Recht der Oeffentlichkeit und die Befugniß zur Abhaltung von Maturitätsprüfungen verliehen wurde.

Durch diese Erweiterung der Kommunalmittelschulen sind aber der Gemeinde so bedenkende Ausgaben erwachsen, daß die Weiterführung dieser Anstalten nur mit den schwersten Opfern möglich erscheint, da als einzige Einnahmsquelle die Unterrichtsgelder vorhanden sind und der Mehrbedarf ganz aus den Stadtrenten getragen werden muß.

Die Stadtgemeinde Komotau fand sich deshalb bestimmt, beim k. k. Unterrichtsministerium die Uebernahme des Realgymnasiums in die Staatsregie wiederholt anzusuchen, ohne einen Erfolg zu erzielen, weshalb derzeit die Subventionirung aus den Landesmitteln angestrebt wird.

Die Nothwendigkeit des Fortbestandes genannter Kommunalanstalten wird durch die territoriale Lage der Stadt und den Umstand begründet, daß die nächsten Oberrealschulen in Elbogen und Leitmeritz bestehen.

Die vereinigte Kommunal-Mittelschule (Realgymnasium mit Oberrealschule) wurde

im Jahre 1874 von............................... 314

im Jahre 1875 von.............................. 329

Schülern (35 einheimische und 294 fremde) besucht.

An dieser Kommunalanstalt fungiren derzeit 17 Professoren und 2 Supplenten; acht Professo-

ren werden vom Stifte Osseg bestellt und bezieht das Stift hiefür einen Pauschalbetrag von 7820 fl.

Die weltlichen Professoren haben gleiche Bezüge wie jene an den Staatsauftalten.

Im Jahre 1874 haben die Gesammtausgaben für das Realgymnasium und die Oberrealschule 28916 fl. betragen.

Hievon entfallen ans Besoldungen sammt Zu-

lagen und Substitutions=Gebühren...... 21370 fl.

uns Lehrmittel.............................. 1394 fl.

Beheizung, Beleuchtung und Reinigung 602 fl.

für das Laboratorium.... ................. 1050 fl.

Adaptirung von Schulzimmern, Einrichtungsstücke und Gaszuleitung......... 4123 fl.

und der Uiberrest auf verschiedene Ausgaben

Das Schulgeld wird am Untergymnasium mit 16 fl. und an der Oberrealschule mit 20 fl. eingehoben und hat nebst den Aufnahmstaren im Jahre

1874  ein Erträgniß von 5830 fl. gegeben.

In dem Vorauschlage für das Jahr 1875 ist das Erforderniß für Mittelschulen mit 23. 607 fl. eingestellt, was auch dem Erfolge des Jahres 1874 entspricht, da die vorerwähnten Adaptirungs=Kosten

von........................................... 4123 fl.

und wahrscheinlich auch ein Theil des Aufwandes für das Laboratorium nicht zu den wiederkehrenden Ausgaben gezählt Werden können.

Als Ertrag an Unterrichtsgeldern sind pro

1875......................................... 5744 fl.

veranschlagt und ergibt sich hiernach für das Jahr

1875  ein von der Gemeinde zu deckendes Deficit von 17. 863 fl.

Eine Zergliederung der Ausgaben und Einnahmen, insoweit sich selbe nämlich auf das Gymnasiurn und anderseits aus die dreiklassige Oberrealschule beziehen, ist in den vorliegenden Akten nicht geboten und erscheint auch eine richtige Bezifferung dieser Daten um so Schwieriger und unzuverlässiger, als das Realuntergymnasium zugleich die Grundlage der Oberrealschule bildet.

Ein Anhaltspunkt zur annähernden Berechnung ist aber darin geboten, daß im Jahre 1870-71 der Gesammtaufwand für das Kommunal=Gymnasiurn in Komotau blos 7782 fl. betragen hat, daher dermalen ein Mehraufwand von nahezu 16000 fl. erwachsen ist, von dem aber als Mehreinnahmen von Unterrichtsgeldern 4000 fl. und jene Posten abzusragen sind, welche vorher mit Erhaltung der Unterrealschule verknüpft waren.

Das Stammvermögen der Stadtgemeinde Komotau repräsentirt einen Werth von 1, 057. 669 fl., wovon 341053 fl. auf Gebäude entfallen, die öffentlichen Zwecken gewidmet keinen Ertrag bieten.

Nach dem genehmigten Voranschlage der Gemeinde pro 1875 sind die ordentl. Ausgaben mit 113494 fl., das außerordentliche Erforderniß mit 3311 fl. veranschlagt, - die Einnahmen sind mit 106698 fl präliminirt und ergibt sich bei Zurechnung der außerordentlichen Ausgaben ein Deficit von 10107 fl. und nach Abrechnung desselben ein vor-

aussichtlich wiederkehrender Abgang von 6796 fl., dem eine direkte Steuerschuldigkeit von 29919 fl: gegenüber steht.

Die Stadtgemeinde hat durch Kreirung und Erweiterung der Kommunal=Mittelschulen, Errichtung einer mechanisch=technischen Lehrwerkstätte und Förderung der neubegründeten Lehrerbildungsanstalt für das Unterrichtswesen große materielle Opfer gebracht und wird das Einschreiten um Subventionirung der Oberrealschule aus Landesmitteln vom k. k. Landesschulrathe mit dem Beifügen unterstützt, daß das Realschulgesetz aus den vorliegenden Fall zweifellos Anwendung finde, indem die zufällige Verbindung der Kommunaloberrealschule mit dem Realgymnasium als kein Hinderniß der Subventionirung angesehen werden kann.

3. Kolin.

Aus Grund der vom hohen. Landtage dem Landesausschuße gegebenen Ermächtigung wurde der Stadtgemeinde Kolin zur Erhaltung der dort bestehenden Kommunal=Unterrealschule eine Subvention von 3000 fl. für das Jahr 1875 bewilligt.

Am 23. Februar 1875 ist die Stadtgemeinde Kolin beim Landesausschuße um Erwirfung einer dauernden Subvention oder wenigstens Zusicherung eines Landesbeitrages für mehrere Jahre eingeschritten, welches Gesuch dem h Landtage zur Schlußfassung vorgelegt wurde, bei Erledigung des Landesvorauschlages pro 1876 aber keine Berücksichtigung gefunden hat.

Die Stadtgemeinde Kolin hat sich um im laufenden Jahre neuerlich an den Landesausschuß um Befürwortung der Gewährung einer Subvention ans Landesmitteln für die dortige Kommunalunterrealschule gewendet und wird zur Unterstützung dieses Gesuches Nachstehendes angeführt:

Die Koliner Komrnunalunterrealschule zählt vier Klassen und wird von 217 Schülern besucht, von welchen blos 77 der einheimischen Bevölkerung angehören.

An dieser Mittelschule haben gesetzlich 8 Lehrkräfte thätig zu sein, während derzeit blos 7 den Unterricht ertheilen, von welchen der Katechet auch andere Gegenstände tradirt, so wie auch die übrigen Lehrkräfte eine größere Stundenzahl übernehmen mußten.

Von den Lehrkräften bezieht der Direktor 1300 fl. und 2 Professoren 1000 fl., 4 Professoren beziehen blos den Supplentengehalt, der Lehrer für's Turnen blos eine Remuneration von 180 fl.

Im Jahre 1874 erforderte die Koliner Realschule einen Aufwand von 6812 fl, für das Jahr

1875   wurden 7412 fl. präliminirt, dagegen pro

1876  blos 6867 fl. in den Voranschlag einbezogen. Das Schulgeld wird mit 20 fl. und 12 fl.

eingehoben und ergibt nebst den Einschreibungsgebühren eine Einnahme von 2381 fl.

Als weitere Einnahmen der Realschule sind angeführt: Pachtschilling von Grundstücken 119 fl. und ein eventuell vom Bezirksfonde zugesicherter

Beitrag von......................... 1161 st. 68 kr.

(wenn nämlich keine Landessubvention bewilligt wird. )

Hiernach sind die Gesammteinnahmen mit 2700 fl., beziehungsweise 3861 st. beziffert, und ergibt sich ein Deficit von 3000 fl, beziehungsweise von 4000 st.

Nun wurde aber der Gemeinde aufgetragen, für die Kompletirung des Lehrkörpers Sorge zu tragen und wurde derselben nur in der Voraussetzung, daß die innere Konsolidirung der Anstalt vollzogen werde, das Oeffentlichkeitsrecht auf ein weiteres Jahr verliehen.

Um diesen Intentionen zu entsprechen und geprüfte Lehrkräfte zu erhalten, ist die Gleichstellung der Professoren in ihren Bezügen mit den Staatsanstalten nothwendig (Quinquennalzulagen - Vermehrung der Professoren), hiedurch wird der Gemeinde eine weitere Ausgabe von 3000-4000 fl. und sonach ein Defizit von 6000-7000 fl. erwachsen.

Was die Vermögensverhältnisse der Stadtgemeinde betrifft, so besitzt die Stadt Kolin ein reines Aktivvermögen von 97000 st. Bezüglich der Einnahmen und Ausgaben liegen 3 Präliminarien pro 1876 vor.

A.   Einnahmen und Ausgaben der Stadt Kolin: Einnahmen inclusive der Getränkeabgaben

von Bier und Branntwein............... 18817 fl.

Ausgaben.................................... 10591 fl.

Uiberschuß......... 8226 fl.

B.   Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde Kolin (Kolin mit Ètitar).

Ausgaben inclusive jener für die Baum-

schule............. ...................... ...... 18275 fl.

Einnahmen.................................. 6251 fl.

Defizit......... 12024 fl.

wird gedeckt durch den Uiberschuß aus den Einnahmen der Stadt pr 8226 fl. und eine 11% Steuerumlage von 36200 fl. Steuer.

C.   Präliminare der Volksschulauslagen:

Einnahmen.............................. - ff.

Ausgaben.............................. 5032 fl.

zn deren Bedeckung weitere 14%, also im Ganzen 25% von allen direkten Steuern eingehoben werden.

Mit Berufung auf diese mißliche finanzielle Lage der Gemeinde bittet dieselbe wiederholt um Gewährung einer Subvention, weil sonst der Bestand einer nothwendigen und ersprießlich wirkenden Lehranstalt gefährdet wäre.

Indem der Landesausschuß die Subventionsgesuche der Stadtgemeinde Königgrätz, Komotau und Kolin zur hochgeneigten Schlußfassung unterbreitet, hält er sich verpflichtet, nachstehende Bemerkungen beizufügen.

Werden die Vermögensgebahrungen der Stadtgemeinde Königgrätz auf Grund der eingebrachten Belege einer näheren Prüfung unterzogen, so gelangt man zu dem Schluße, daß sich die Gemeinde in relativ nicht ungünstigen Vermögensverhältnissen

befinde und wohl im Stande ist, die erst vor kurzer Zeit im eigenen wohlverstandenen Interesse begründete Oberrealschule aus eigenen Mitteln zu erhalten.

Denn nach Beilage 7/7 des vorliegenden Einschreitens haben die Einnahmen der Gemeinde in den Jahren 1872, 1873 und 1874 im Ganzen 785. 369 fl, die Ausgaben aber blos 755. 231 fl. betragen; wird hievon beiderseits das im Jahre 1874 kontrahirte Darlehen von 250. 000 fl. in Abzug gebracht, so ergibt sich für diese 3 Jahre als Summe der Einnahmen 535. 369 fl. oder im Durchschnitte für jedes Jahr 175. 123 st. und als Summe der Ausgaben 505. 231 fl. oder im Durchs Schnitte 168. 410 fl., so daß sich ein durchschnittlicher Uiberschuß von nahezu 7000 st. ergibt.

Mit diesem von der Gemeinde selbst angegebenen summarischen Gebahrungsresultate stehen allerdings die im Präliminare des Jahres 1875 mitangeführten Positionen des Jahres 1874 in grellem Widerspruche, da als Gesammteinnahmen des Jahres 1874 blos 70. 626 fl. als Ausgaben 263. 914 fl. einbezogen sind, ohne daß diese bedentende Differenz aufgeklärt erscheint. Allein wenn Selbst die mit Hinblick auf die Ergebnisse der unmittelbar vorausgegangenen drei Jahre offenbar als zu niedrig angenommenen Gesammteinnahmen des Jahres 1875 per 110. 962 fl. und ebenso die Ziffer der Gesammtausgaben dieses Jahres mit 148. 723 fl. als den thatsächlichen Verhältnissen entsprechend und Sonach als richtig angesehen werden will, so darf doch nicht übersehen werden, daß abgesehen von der unter Rubrik XIV. des Präliminares vorkommenden Kapitalsrückzahlungen unter Rubrik XVI. als außerordentliche Ausgaben 40, 500 fl. einbezogen erscheinen, bei deren Wegrechnung die reelle Vermögensgebahrung des Jahres 1875 statt mit einem Deficite mit einem Uiberschuße abschließt, der auch in früheren Jahren zu Tage getreten ist. In ähnlich relativ günstigen finanziellen Verhältnissen befindet sich die Stadtgemeinde Komotau.

Dieselbe besitzt nach Angabe der k. k. Bezirkshauptmannschaft ein Stammvermögen von 1, 057. 669 fl., worauf nur die geringe Schuldenlast von 170 106 fl. haftet, welche letztere Ziffer aber unrichtig sein dürfte, da im Präliminare als Interessen von Passivkapitalien 15. 183 fl. eingestellt sind, was eine Schuldenlast von 300. 000 fl. voraussetzen läßt.

Die Gemeinde strebt die Subventionirung aus Landesmitteln zunächst aus dem Grunde an, weil die Uibernahme des Gymnasiums in die Staatsregie trotz wiederholten Einschreitens abgelehnt worden fei.

Allein hiedurch ist eine Subventionirung des Gymnasiums aus dem Staatsschatze nicht ausgeschlossen, und nachdem die Sorge für Gymnasien dem Staate obliegt, so erscheint auch eine Beitragsleistung desselben vollkommen gerechtfertigt. Der Bestand einer Bürgerschule, eines Realgymnasiums, einer Oberrealschule und einer Lehrerbildungsanstalt

im Orte bringt der Gemeinde nicht unerhebliche Vortheile und erscheint es gerechtfertigt, daß sie ihrerseits zu den Erhaltungskosten beitrage.

Hiebei darf nicht unerwähnt bleiben, daß in der Gemeinde bisher gar keine Zuschläge zu den direkten Steuern eingehoben wurden, und die Gemeinde sich erst in jüngster Zeit entschlossen hat, eine Getränkeumlage von Bier, Wein und Branntwein einzuführen, wodurch die Einnahmen eine wesentliche Vermehrung erfahren werden.

Es gibt im Lande nur wenige Gemeinden, die ihren Haushalt ohne Zuschläge zu den direkten Steuern zu bestreiten in der glücklichen Lage sind, und Scheint es dem Landesausschuße unbillig, ohne dringendes Bedürfniß die Zuschläge für den Landesfond weiter zu erhöhen.

Der Landesausschuß kann unter diesen Verhältnissen derzeit die Subveutionirung der Kommunalrealschulen in Königgrätz und Komotau nicht befürworten und glaubt sich auch bezüglich der Stadtgemeinde Kolin auf die Vorlage des Gesuches beschränken zn sollen, da die Verhältnisse seit dem Vorjahre keine wesentlichc Veränderung erfahren haben.

Zemský výbor nemùže se na ten èas pøimluviti za to, aby se obecním realkám v Hradci Králové a Chomutovì poskytla subvence a též co se týèe žádosti mìstské obce Kolína, obmezuje se zemský výbor na pouhé pøedložení její, any se od minulého roku pomìry v podstatì nezmìnily.

Was die formelle Behandlung dieses Berichtes anbelangt, so erlaubt sich der Landesausschuß zu beantragen, es wolle dieser Bericht der Budgetkommission zugewiesen werden.

V pøíèinì formálního naložení se zprávou touto navrhuje zemský výbor, aby se zpráva tato pøikázala komisi budžetní,

Nejv. marš. zemský: Žádá nìkdo za slovo ?

Wünscht Jemand das Wort ? Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.

Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku.

(Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über den Protest gegen die Giltigkeit der im Jahre 1875 stattgefundenen Wahl eines Landtagsabgeordneten für den Städtewahlbezirk Schlan, Laun, Rakonitz, Welwarn. Berichterstatter ist Herr Dr. Ritter v. Wiener. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o protestu proti platnosti volby poslance do snìmu pro volicí okres mìst Slaného, Loun, Rakovníka a Velvar v roce 1875 vykonané.

Der Landesausschuß hat an den hohen Landtag folgenden Bericht erstattet:

Berichterstatter Dr. Ritter von Wiener liest:

Hoher Landtag! Anläßlich des von einigen Wählern der Stadt Schlan eingebrachten Protestes ddto. 30. März 1875 hat der hohe Landtag in der XI. Sitzung vom 23. April 1875 sich bestimmt gefunden, den Wahlakt über die am 18. März 1875 vorgenommene Wahl eines Landtagsabgeordneten für den Wahlbezirk der Städte Schlan, Laun, Rakonitz und Welwarn an die k. k. Regierung zur Vorerhebung über die in jenem Proteste behaupteten Thatsachen abzutreten.

Dem Beschluße des hohen Landtages gemäß wurden die erforderlichen Erhebungen durch die k. f. Bezirks hauptmannschaft in Schlan gepflogen und beehrt sich der Laudesausschuß über das Resultat derselben nachstehend zu berichten.

In dem Proteste ddto. 30. März 1875 wird vor Allem über eine gesetzwidrige Einflußnahme Seitens des Schlaner Bürgermeisters auf jene Witwen, welche zur Landtagswahl mittelst Vollmacht berechtiget erscheinen, Beschwerde geführt und namentlich hervorgehoben, daß jenen Frauen durch Amtsuntergebene des Bürgermeisters unausgefüllte Vollmachten zur Fertigung präsentirt und letztere sodann nach Belieben des Bürgermeisters ausgefüllt worden sind, - daß ferner die Stimmzettel und Legitimationskarten den Vollrnachtsausstellerinen nicht zukamen, wie auch deren Unterschriften gefalscht wurden.

Aus dem vorliegenden Einvernahms-Protokolle der in Schlan anwesenden weiblichen Wahlparteien ist zu entnehmen, daß die betreffenden Wählerinen theils ihre Namensfertigung anerkannten, oder aber bestätigten, daß die Unterschriften mit ihrem Wissen und Willen von dritten Personen beigesetzt wurden und daß auf sie keine wie immer geartete Pression ausgeübt wurde.

Es läßt sich aber nach den Erhebungen nicht in Abrede stellen, daß die Vollmachtsblanquete zumeist durch Amtsuntergebene des Bürgermeisters Prügl zugestellt und sodann gefertigt in Rückempfang genommen worden sind.

Wenn nun auch der größte Theil der einvernommenen Frauen die Erklärung abgab, daß sie die Wahlbehelfe aus freiem Willen dem Schlaner Bürgermeister zur weiteren Wahlprocedur nach seinem Gutachten überlassen haben, ohne sich bei ihrer Unkenntniß der Wahlmodalitäten um das fernere Ergebniß ihrer Vollmachten zu kümmern, so dürfte das Vorgehen des Schlaner Bürgermeisters doch nicht als korrekt und unbefangen angesehen werden. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Schlan ist zwar der Meinung, daß das Einsammeln von Vollmachten und deren Verwendung zu Gunsten einer begünstigten Persönlichkeit bisher zu den üblichen und tolerirten Wahlmanövern zählt, allerdings unter der Voraussetzung, daß hiebei kein gesetzwidriger Zwang stattfindet, wofür jedoch die Erhe-

bungen keinen Anhaltspunkt darbieten; allein im vorliegenden Falle kann füglich das Moment nicht übersehen werden, daß ein derartiges Verfahren allenfalls bei Privatpersonen nicht zu beanständen wäre, keineswegs aber einer öffentlichen Behörde, als welche das Bürgermeisteramt angesehen werden muß, gestattet werden darf und dies um so weniger, als der Bürgermeister und Seine Amtsuntergebenen bei dem Wahlakte als Hilfsorgane der politischen Behörde fungirten.

Noch bedenklicher erscheint das Eigebniß der geführten Untersuchung bezüglich jener weiblichen Vollmachtsgeber, welche zur Wahl berechtigt, jedoch von Schlan abwesend sind und anderwärts domiziliren, indem laut der Einvernahmsprotokolle die Wahlberechtigten

Marie Jánsky in Neubydžow,

Marie Wolfgang in Prag,

Marie Haèek in Ernstbrunn,

Anna Neumann in Leitmeritz,

Marie Brožovský in Lochowitz sämmtlich die auf den betreffenden Vollmachten beigefügte Namensfertigung nicht als ihre eigenhändige Unterschrift anerkennen und dieselbe als gefälscht erklären.

In diesen Fällen ist ein gesetzwidriger Vorgang und eine Ungebührlichkeit außer Zweifel gestellt, welche, nachdem die gedruckten Vollmachtsblanquete vom Schlauer Bürgermeisteramte erfolgt wurden, und nachdem ferner die auf den Vollmachten beigefügten Ausfüllungen, wie die k. f. Bezirkshauptniannschaft bemerkt, als die Schriftzüge der Bediensteten des Bürgermeisteramtes in Schlan erkannt werden, - die Vermuthung der diesfälligen Fälschung der Unterschriften der Vollmachtsgeberinen von Seite der erwähnten Bediensteten, wenn nicht zur Gewißheit, so doch zur größten Wahrscheinlichkeit erhebt.

Der k. k. Bezirkshauptmann in Schlan hielt zwar ein weiteres Eingehen in Betreff der Urheberschaft jener Fälschung nicht für angezeigt, weil sich der Vorgang der weitern Amtshandlung in politischer Richtung entziehe, die Thatsache der stattgefundenen Fälschung erscheint dem ungeachtet fonstatirt und ist nur geeignet, auf das Vorgehen des Schlauer Bürgermeisteramtes ein bedenkliches Licht Zu werfen.

In gleicher Weife hat die im Proteste enthaltene Angabe, daß Anton Èuba das Wahlrecht für seinen Vater Johann Èuba unberechtigt ausgeübt habe, in dem Einvernehmungsprotokolle des Anton Èuba seine Bestätigung gefunden und dürfte dieser Anstand wohl nicht durch die Bemerkung der k. k. Bezirkshauptmannschaft behoben erscheinen, daß dieses Versehen dem Schlaner Bürgermeister nicht vollständig zur Last zu legen sei, weil ihm nicht zugemuthet werden könne, jeden Wähler persönlich zu kennen.

Die Angabe des Protestes, daß der Gemeindesekretär Thomas Rubeš den Wählern die Stimm-

zettel gegen andere mit dem Namen "Milde" ausgefüllte ausgetauscht habe, wird von dem Zeugen Josef Weinert, auf welchen sich im Proteste berufen wird, in Abrede gestellt.

Dagegen wird die im Proteste hervorgehobene außergewöhnliche Agitation, welche zur Zeit der Landtagswahl in Schlan seitens des Bürgermeisteramtes und dessen Amtsuntergebenen stattgefunden hat, von dem k. k. Vezirkshauptmanne in Schlan auf Grund der eigenen Wahrnehmung bestätigt.

Anlangend den Schlußabsatz des Protestes, nach welchem die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Schlan zur Zeit der Wahl in den Landtag ersucht wurde, die Zustellung der Legitimationskarten direkt von Seite der politischen Behörden zu verfügen, hält der k. k. Bezirkshauptmann dafür, daß dieser Antrag praktisch undurchführbar sei, weil ihm einestheils das zu einer folchen Modalität erforderliche Dienstpersonal abgehe, anderirtheils demselben die einzelnen Wahlvarteien nicht persönlich bekannt Sein würden und daher unausweichliche Beirrungen entstehen müßten, welche durch die Zustellung der Legitimationskarten im Wege der Bürgermeister vermieden werden.

Es erübrigt noch zu bemerken, daß nach dem Berichte der f. f. Bezirkshanptmanschaft einige der abzuhörenden Wahlparteien wie Marie Èerny, Barbara Eiselt, Elisabeth Slunièko, Anna Charwat und Bertha Miltner nicht eruirt und einige andere Wählerinen wegen andauernder Krankheit und hohen Alters bisher nicht vernommen werden konnten.

In Erwägung nun, daß nach dem festgestellten Ergebnisse der amtlichen Erhebungen

1. die Unterschriften von 5 Vollmachten thatsächlich gefälscht wurden und diese Fälschung ohne Zweifel sich innerhalb des Bürgermeisteramtes Schlan vollzog,

2 Bedienstete des Bürgermeisteramtes Schlan den Wählerinen Vollmachten zur Unterschrift in bianco unterbreiteten und diese theils von Letzteren, theils von Dritten unterschriebenen Vollmachten behufs weiterer Verfügung zum Zwecke der Wahl von dem Bürgermeisteramte übernommen wurden,

3.   daß entgegen der klaren Vorschrift des §. 5, Abf. 4, und §. 8, Abs. 1 des Gesetzes vom 17. Jänner 1870, Nr. 8, die Legitimationskarten und Stimunzettel den Wählerinen nicht zugestellt. Sondern im Bürgermeisteramte rückbehalten wurden,

4.   daß die Anzahl der im Grunde von Frauenvollmachten abgegebenen Stimmen 82 - der Unterschied der auf die Gegenkandidaten Dr. Milde und Dr. Gregr gefallenen Stimmen 63 beträgt,

5.     daß das Bürgermeisteramt Schlan und dessen Bedienstete sich einer außergewöhnlichen Wahlagitation beflissen haben - erachtet der Landesausschuß, daß das Bürgermeisteramt Schlan einen ungesetzlichen, gegen die ihm Kraft feines Amtes obliegende Unparteilichkeit verstoßenden Einsluß auf den Vollzug der Wahl genommen und dieser

Einfluß Ausdruck im Ergebnisse der Wahl Selbst gefunden hat, Letztere somit der wesentlichsten Voraussetzungen der Giltigkeit entbehrt.

Der Landesausschuß hat daher die Ehre, die Wahl- und Erhebungsakten dem h. Landtage mit dem ehrfurchtsvollen Antrage zu unterbreiten:

Der h Landtag wolle die Wahl des Herrn Dr. Joses Milde zum Abgeordneten der Städte Schlan, Laun, Rakonitz und Welwarn nicht für giltig anerkennen.

Nachdem der Bericht der Kommission in dieser Angelegenheit bereits gedruckt war, wurde folgender Protest des Bürgermeisters in Schlan dem hohen Präsidium übergeben.

Snìm. akt. L e d e r e r: Vysoké presidium zem. snìmu království Èeského!

V druhém letošním sezení zem. snìmu království Èeského ze dne 7. bøezna b. r. uvedl referent zem výboru pan dr. Schmeykal v pøíèinì volby snìmovní za mìsta Slané, Louny, Rakovník a Velvary loòského roku konané na základì neznámých dokladù mezi jiným i to, že pìt podpisù na plnomocenství slavným purkmistrovským úøadem Slanským bylo padìláno, jakož i také že jednotlivým k volbì oprávnìným paním lístky legitimaèní a volební nebyly co volièùm ženským dodány do domu, nýbrž ponechány prý na purkmistrovském úøadì Slánském a tam pak libovolnì bez vìdomí volièù tìchto podpisy a jmeny vyplnìny. Proti udání tomuto co úplnì bezpodstatnému a nepravdivému ohražuje se purkmistrovský úøad Slanský s celým dùrazem své cti, jakož i pravdy a prohlašuje, že ani jediný podpis ani s vùlí ani s vìdomím jeho falšován nebyl, naopak že veškeré legitimaèní i volební lístky doruèeny byly jednotlivým volièùm i paním zøízenci purkmistrovskými do domù. Z té pøíèiny nemohl purkmistrovský úøad o nìjakém falšování a libovolném vyplnìní jmen volièù v plnomocenstvích mít vìdomí, tím ménì sám takového nezákonnitého skutku býti úèasten, ponìvadž pøi zmínìné volbì veškerým zøízencùm purkmistrovského úøadu pøísnì bylo naøízeno, aby pøedpisù volebních bedlivì šetøili a že také opravdu veškerým ustanovením zúplna bylo zadost uèinìno, ruèí purkmistrovský úøad celou váhou svého pøesvìdèení a vìdomí o dùležitosti, kterou na sebe pøevzal pøedevším pak dovolává se svìdectví veškerého na slovo vzatého obèanstva mìsta a sl. c. k. hejtmanství v Slaném.

Staly-li se nicménì pøi volbì patrné èi nepatrné pøechmaty, bez nichž se v žádném mìstì vùbec obejíti nelze, nesluší je klásti na vrub purkmistrovskému úøadu a týž nemùže se v odpovìdnost brát zejmena již proto, že se udály úplnì bez vìdomí a vùle jeho.

Krom toho jest purkmistrovský úøad úplnì pøesvìdèen, kdyby se bylo zavedlo vyšetøování o volbì loòské i v ostatních tøech mìstech

Rakovníku, Lounech a Velvarech, že by byl vysoký snìm se pouèil, že zdánlivé líèené nepøíslušnosti, které se vytýkají purkmistrovskému úøadu Slánskému, na celo by mizely a nedaly by se porovnati s pøechmaty, které se ve volebních místech tìch udály ve prospìch ovšem mladoèeského kandidáta dra. Julia Grégra.

Ostatnì doufá purkmistrovský úøad krom toho však také správnì míti za to, že nejménì ètvrtá èást plnomocenství u volby v Slaném byla odevzdána ve prospìch dra. Grégra, ve prospìch Mladoèecha.

Aby toto osvìdèení purkmistrovského úøadu nabylo spravedlivé váhy pøed obecenstvem, vznáší purkmistrovský úøad k vys. presidium zem snìmu království Èeského žádost, aby toto osvìdèení ráèilo vys. snìmu sdìliti a zároveò k tomu pùsobiti, aby veškerá záležitost s veškerými spisy a doklady zem. výboru odevzdána byla pøíslušnému soudu a tak aby praví vinníci byli vypátráni a zákonnitì potrestáni.

Z purkmistrovského úøadu v Slaném dne 9. bøezna 1876.

Purkmistr: A Prügl

Berichterstatter Dr. Ritter von Wiener: Ans Anlaß dieses Protestes hat sich die Kommission veranlaßt gefunden, eine genaue Einsicht in sämmtliche Verhandlungsprotokolle zu nehmen.

Ans dem vorgelesenen Proteste geht nun hervor, daß der Bürgermeister von Schlan gegen den L. -A. -Bericht 2 Einwendungen erhebt:

1.    daß die Fälschung der Unterschriften auf den Vollmachten ohne Wissen und Willen des Bürgerrneisteramtes erfolgt fei, und

2.     daß sämmtliche Legitimationskarten und Wahlzettel an die Wählerinen zugestellt wurden, u z. durch Amtsuntergebene des Bürgermeisters.

Die übrigen Anführungen des L. -A. -B. werden in dem eingelangten Proteste nicht beanständet.

Was nun die 1. Einwendung betrifft, so hat der Landesausschuß nicht behauptet, daß die Fälschung der Unterschriften aus den Vollmachten mit Wissen und Willen des Bürgermeisteramtes erfolgt sei, weshalb diese Einwendungen gegenständlos sind. Was aber die Behauptung des Schlaner Bürgermeisters betrifft, daß alle Legitimationsscheine und Wahlzettel den Wahlmännern, bez. Wählerinen zugestellt worden sind, so haben bei den durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft von Schlan vorgenommenen Erhebungen nachfolgende Frauen protokollarisch erklärt, daß ihnen Legitimationsscheine und Wahlzettel nicht zugestellt wurden, daß die Unterschriften ans den Zustellungsscheinen unecht seien; Anna Janda aus Nr. 182, Anna Brosch, Josefine Jirasek, Marie Brosch, Maria Sliwa, Katharina Kaòka, Anna Hájek, Barbara Donda.

Folgende Frauen haben protokollarisch die Erklärung abgegeben, daß sie sich nicht erinnern, Legitimationskarten und Wahlzettel erhalten zu haben,

daß aber jedenfalls die Unterschriften auf den Zustellungsbögen unecht feien: (Hört! Hört!) Agnes Eichler, Marie Tichý, Anna Semin, Maria Breier, Theresia Kozlik und Maria Hulinský.

Maria Prügel führt an, daß der Bürgermeister Anton Prügel Legitimationskarte und Stimmzettel für sie in Empfang nahm und die Zustellung für sie bestätigte, weil Anton Prügel ihr Bruder sei. (Heiterkeit. ) Maria Sedláèek gibt an, daß bei ihrer zufälligen Anwesenheit in der Kanzlei des Bürgermeisters und Gemeindesekretärs sie blos mündlich verständigt wurde, es befänden sich Legitimationskarte und Stimmzettel in der Kanzlei, worauf sie denselben antwortete: Sie mögen die Akten behalten und damit nach Belieben verfügen.

Die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Schlau bestätigt, daß der Aufenthaltsort der Frauen Marie Èerný, Barbara Eiselt, Elisabeth Slunièko, Anna Charwat und Bertha Millner ungeachtet aller Bemühungen nicht erforscht werden konnte, obgleich auch Vollmachten gemacht wurden, auf welchen jene Unterschriften vorkommen, wobei nicht erhoben werden kann, ob diese Unterschriften echt sind (Sehr gut!)

Daß weiter Marie Jánský, Marie Wolfgang, Marie Hráèek, Anna Neumann und Marie Brožowský Legitimationsscheine und Wahlzettel nicht zugeschirft erhielten, geht aus den protokollarischen Aussagen hervor, welche ich dem ganzen Inhalte noch vorzulesen mir erlauben weide, weil durch dieselben zugleich die Fälschung der Vollmachten nachgewiesen wird.

Ein Protokoll, ausgenommen bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Leitmeritz, lautet: Nach Bekanntgabe des Gegenstandes heißt es: Die mir jetzt vorgezeigte Vollmacht ist mir ganz fremd. Ich habe überhaupt und namentlich im heurigen Jahr von Niemandem ein Wahlvollmachtsblankett zugesendet erhalten und daher auch keines unterschrieben. Die auf der gegenwärtigen Vollmacht enthaltene Unterschrift ist nicht von mir, und ich bemerke hiebei, daß ich meinen Namen nie mit lateinischen, sondern immer mit deutschen Buchstaben schreibe. Auch habe ich Niemanden ermächtigt, meinen Namen aus die Vollmacht zu unterschreiben, wie ich auch nicht angeben kann, wer der Vollmacht die Namensunterschrift beigesetzt hat. Auch habe ich Später weder eine Legitimationskarte noch einen Stimmzettel von Schlan aus zur Landtagswahl zugesendet erhalten.

Ich habe in Schlan einen kleinen Realbesitz, welcher sich jedoch im Pachte des H. Riese=Stallburg befindet.

Eine Verständigung oder Aufforderung zur Landtagswahl habe ich überhaupt noch gar nicht erhalten.

Ein Protokoll, aufgenommen bei dem Steueramte in Neuern, lautet:

"Ich habe keinen Besitzstand in Schlan, zahle demnach keine Steuern oder Sonstige landesfürstliche Abgaben, besitze in Schlan kein Wahlrecht weder

zur Gemeinde- noch zur Landtags- oder Reichsrathswahl, konnte sonach auch nicht zur Ausübung irgend eines Wahlrechtes aufgefordert werden, erhielt auch keine Aufforderung zur Betheiligung bei irgend welcher Wahl in Schlan, bekam auch nicht eine Vollmacht zur Ausfüllung, und habe auch, wie selbstverständlich, eine Vollmacht zu meiner Vertretung bei irgend einer Wahl nie ausgestellt oder unterschrieben.

Die mir zur Einsicht vorgelegte Vollmacht habe ich nie gesehen, daher auch nicht unterschrieben, und ist mir von einer Wahl in Schlan ganz und gar nichts bekannt. " Maria Brožowský.

Ein Protokoll aufgenommen beim Magistrate in Prag.

Gegenstand ist die Einvernahme der Frau Maria Wolfgang.

"Die mir vorgewiesene Vollmacht de dato Schlan, den 16. März 1875 ist nicht von mir ausgestellt, die Unterschrift auf derselben ist nicht meine eigenhändige und ich habe auch Niemanden beauftragt, dieselbe an meiner Stelle zu unterschreiben. Uibrigens ist das Vollmachtsblankett mir durch Niemanden zugesendet worden, ich sehe es heute zum erstenmale. Natürlich habe ich dann auch Niemanden zur Ausübung der Wahl in meinem Namen in Schlan bevollmächtigt, ja es hat sich in dieser Wahlangelegenheit überhaupt Niemand bei mir eingefunden und um meine Stimme ersucht, um so weniger ist aber auch von irgend Jemand eine Pression auf mich geübt worden.

Schließlich bemerke ich, daß mir weder die Legitimationskarte noch auch der Stimmzettel zur Wahl zugestellt worden ist, und daß ich sie weder ausgefüllt habe, noch auch habe ausfüllen lassen. "

Einvernahmsprotokoll bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Korneuburg der Frau Marie Hraèek aus Schlan: "Das mir vorgelesene Vollmachtsblanquet wurde mir gar nicht zugesendet und ich weiß hievon überhaupt gar nichts, die beigesetzte Unterschrift ist falsch und rührt von meiner Hand nicht her, wie dies die Unterschrift aus diesem Protokolle nachweisen wird.

Wie oben bemerkt, wurde mir dieses Blanquet gar nicht zugesendet, daher ich dasselbe auch nicht nach Schlan absenden konnte, da ich überhaupt von einer vorzunehmenden Landtagswahl gar keine Kenntniß hatte.

ES konnte mir gegenüber eine Pression ans obigen Gründen nicht ausgeübt werden und ich habe weder eine Legitimationskarte noch einen Stimmzettel erhalten. "


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