Snìm. sekr. Schmidt: Komise èiní návrh: Slavný snìme raèiž k denníma poøádku pøejíti pøes petici mìstské obce Krásné Hory
za vylouèení ze soudního okresu Selèanského, pokud se týèe Milevského, a za zøízení soudu v Krásné Hoøe.
Nejv. marš. zem.: Žádá nìkdo za slovo ?
Wünscht Jemand das Wort ? Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruce.
(Geschiebt)
Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Schulkommission, betreffend den LandesausschußBericht über den Zustand des Volksschulwesens in Böhmen und die Aufhebung des Schulgeldes.
Berichterstatter ist Hr. Dr. Ruß.
Nám. nejv. marš.: Zpráva komise k zprávì zemského výboru o nynìjším stavu školství národního v království Èeském v pøíèinì zrušení školního platu na školách obecních.
Ref. Dr. Ruß: Hoher Landtag! Der Bericht über den Schulzustand und die Aufhebung des Schulgeldes sowie über 2 Petitionen liegt dem h. Landtage bereits feit geraumer Zeit vor. Ich glaube mich deshalb der Hoffnung hingeben zu dürfen, daß mich der h. Landtag des Vorlesens überßeben wird. Ich mache nur auf eine Anzahl von Druckfehlern aufmerksam. Auf Seite 2 soll es in der 1. Zeite "Provenienz" heißen statt "Pervenienz"; auf Seite 3, 4. Absatz nicht "Berathung des Schulgeldes", sondern "Bewegung des Schulgeldes", sodann soll auf Seite 6 "nicht nur ein Verlassen", sondern "um ein Verlassen. " Endlich vor den 6 Ziffern, welche die Bewegung des Schulgeldes begreifen, nicht "eingegangene Steuern", sondern "eingegangene Beträge" stehen. Ich glaube im Eingange des Berichtes mich jeder weitern Bemerkung enthalten zu sollen.
Die Anträge lauten:
Der hohe Landtag wolle unter Genehmigung des vorliegenden Berichtes der Unterrichtskommission beschließen:
1. Der L. A. wird beauftragt:
a) dem nächsten Schulzustandsberichie ziffermäßige Nachweisungen über den Ab- und Zugang von Lehrpersoneu an Volksschulen in andere und aus anderen Provinzen anzufügen;
b) dem Landtage im nächsten Schulzustandsberichte darüber Bericht und Antrag zu erstatten, ob das Schulgeld für das 7. und 8. Jahr der Volksschulpflicht aufgehoben werden konnte;
c) über die Petition des Gauturuirathes der nordwestbõhm. Turnvereine Zahl 210 dem hohen Landtage in der nächsten Session Bericht und Antrag zu erstatten.
2. Der Landtag spricht wiederholt denWunsch ans, daß der k. k. L. -S. -Rath die Bildung der im §. 43 Absatz 5 des Gesetzes vom 23. Februar 1873, Zahl 17 L. -G. -Bl., bezeichneten Sektionen vornehme.
3. Die Regierung wird wiederholt anfgefordert, für eine entsprechende Vermehrung des Bonzeptsperfonals. des L. -S. -R. ernstlich Sorge zu tragen.
Snìm. sekr. Schmidt (ète): Komise pro záležitosti školské èiní tedy návrhy tyto:
Slavný snìme raèiž tuto zprávu komise pro záležitosti školské schváliti a usnésti se takto:
1. Zemskému výboru se ukládá:
a) aby k nejbližší pøíští zprávì o stavu školství pøipojil èíselné výkazy o odchodu uèitelù škol obecných do jiných zemí, a o pøíchodu z jiných zemí;
b) aby slavnému snìmu v nejblíže pøíští zprávì o stavu školství podal zprávu a návrh o tom, zda-li by se školné za dìti, které 7. a 8. roèníku k návštìvì školy obecné povinny jsou, zrušiti mohlo;
c) aby o petici krajinské rady tìlocvièných spolkù v severozápadních Èechách èís. 210 slavnému snìmu v nejblíže pøíštím zasedání zprávu a návrh podal.
2. Snìm projevuje znova pøání, aby c. kr. zemská rada školní zøídila odbory naznaèené v §. 43 odst. 5. zákona ze dne 24. února 1873 è. 17. z. z.
3. Vláda se na novo vybízí, aby se opravdovì postarala o rozmnožení konceptních úøedníkù pøi zemské radì školní.
Nejv. marš. zem.: Žádá nìkdo za slovo ?
Wünscht Jemand das Wort ? Diejenigen, welche Den Anträgen zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozvednou ruku. (Stane se.
Geslieht. )
Angenommen.
Ref Dr. Ruß: Ich habe über eine Anzahl Petitionen mit Erlaubniß des h. Hauses und Sr. Durchlaucht des Herrn O. -L. - M. mündlich zu berichten. 386 Petitionen, betreffend die Schulgeldaufhebung, dann unter Z. 72 Petition der Stadt Warasdorf um Reorganistrnng des Landesschulrathes, unter Z. - 210 eine Petition des Gauturnrathes der nordwestböhmischen Turnvereine um Durchführung ber reichsgesetzlichen Bestimmungen, betreffend den Turnunterricht; sie erscheinen durch die ebengefaßten Beschlüsse über den Schulzustandsgericht erledigt. Die weiter eingelaufenen Petitionen 3. 38, 53, 85, 90, 91, 92, 93, 105, 108, 114, 122, 123, 124, 139, 140, 150, 154, 166, 759, von Lehrern und Lehrervereinen erscheinen durch die Annahme des Gesetzentwurfes zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes erledigt. Unter 3. 104 ersucht die Gemeinde Strunkowitz, Bezirk Pisek, um Versetzung in die 2. Gehaltsklaste; unter Z. 113 die Volksschullehrer von Wodòan um Versetzung in die höhere Gehaltskiasse. Unter Z. 83
die Volksdchullehrer von Böhmisch-Trüban um Versetzung in die 1. Gehaltsklasse.
Unter 3. 462 der Ortsschulrath Unhoscht um Belassung in der 1. Gehaltsklasse. Unter 3. 467 die Gemeinde Polièka um Errichtung einer eigenen Schule.
Die Schulkommission stellt den Antrag, diese eben genannten Petittonen der Regierung abzutreten.
Snìm. sekr. Schmidt: Pan zpravodaj èiní návrh o poslednì jmenovaných peticích, aby odevzdány byly vládì.
Obersttandmarschall: Wünscht Jemand das Wort ?
Žádá nìkdo za slovo?
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozvednou ruku. (Stane se.
Geschieht. ) Angenommen.
Ref. Dr. Nuß: Unter Z. 205 ersuchen die Gemeinden Miloòowitz, Sudkowitz und Neudorf um Errichtung einer eigenen Schule in Miloòowitz. Unter 3. 782 der Stadtrath von Kuttenberg um Verfchmelznng beider Mädchenschulen und Belassung der Ursuliner-Mädchenschule. Die Kommission stellt den Antrag, diese beiden Petitionen der Regierung zur Würdigung abzutreten.
Snìm. sekr. Schmidt: Poslednì jmenované petice mají se odevzdati vládì k uvážení.
Oberstlandmanschall: Wünscht Jemand das Wort ?
Žádá nìkdo za slovo ? Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozvednou ruku.
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. Stane se. )
Angenommen.
Ref. Dr. Nuß: Unter 3. 238 ersucht der Ortsschulrath von Neugedein um Verlegung der Bürgetschule von Taus nach Neugedein, eventuell um Errichtung einer solchen in Neugedein. Die Komnission hat sich bestimmt gefunden bei der Wichtigkeit der von den Petenten vorgebrachten Gründe den Antrag zu stellen, diese Petition der Regierung zur eingehenden Würdigung abzutreten.
Snìm sekr Schmidt: Žádost obce Novokdynské ohlednì tamnìjší školy má se odevzáati slavné vládì k dùkladnému uvážení a vyšetøení.
Nejv. marš. zem. Žádá nìkdo za slovo ?
Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche Dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozvednou ruku. (Stane se.
Geschieht. )
Angenommen.
Ref. Dr. Ruß Es sind eingelaufen 356 Petitionen betreffs Errichtung einer èechischen Universität. Bei der Berathung über diese Petitionen hat die Schulkornrnission vor Allem geglaubt, auch
darauf Rücksicht nehmen zu muffen, daß sie nicht unter dem Gesichtspunkt gewählt war, auch über andere Angelegenheiten zu berathen und Anträge zu stellen, als über die Angelegenheiten der Volksschule.
Ein zweiter Umstand war der, daß die Schulkommission gerade in diesem Jahre durch eine Reihe von wichtigen Arbeiten außergewöhnlich in Anspruch genommen war, und daß sie sich verpflichtet fühlte, zuerst jene Angelegenheiten in Berathung zu nehmen, für welche sie in erster Linie auch wirklich gewählt war. Ein driter mehr nebensächlicher Umstand ist der, daß der Inhalt der Petitionen ein sehr kurzer und immer gleichlautender ist, welcher in der That für die Frage selbst gar keine Anhaltspunkte dieten konnte.
Wit Rücksicht aus die weit vorgerückte Session und aus den Zeitpunkt, in welchem die Kommission in der Lage war, darüber endlich Schlüssig zu werden, erübrigte daher nichts anderes, als den Antrag zu stellen: Der h. Landtag wolle beschließen: Diese Petitionen werben dem Landesausschuße zur Erwägung, eventuell Berichterstattung überwiesen.
Snìm. sekr. Schmidt: Ohlednì 365 petic o zaøízení èeské university èiní komise návrh, aby byly odevzdány zemskému výboru k uvážení a po pøípadì ku podání zprávy zemskému snìmu.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand dad Wort ?
Žádá nìkdo za slovo ? Pan dr. Trojan má slovo.
Dr. Trojan: Daß über die Petitionen in einem so hochwichtigen Anliegen, wie es die Frage der böhmischen Universität ist, im letzten Moment vor Schluß der Session nicht merital abgesprochen weiden kann, liegt aus der Hand.
Ich bedauere, daß ein für uns so wichtiges und dringendes Anliegen bis aus den letzten Moment liegen geblieben ist.
In diesem Momente bleibt wohl nichts anderes übrig, als das Anliegen mit allen den diesbezüglichen Petitionen dem Landesansschuße zur Vorberathung und Wiedervorlage zuzuweisen, weßhalb ich den Landesausschuß aufmerksam mache auf die vielen Vorverhandlungen, die in diesem hohen Hause darüber bereits stattgefunden haben; die Sache ist hier also nicht neu, brauchte nicht etwa durch die Petition erschöpft zu sein, sollte nur in Anregung kommen. Ich bitte also den Landesausschuß, daß diese Angelegenheit in der nächsten Session einer definitiven günstigen Lösung zugeführt werde.
Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemanb zu dem vorliegenden Gegenstande das Wort ?
Žádá nìkdo za slovo ?
Die Debatte ist geschlossen.
Rokování jest uzavøeno.
Der Herr Berichterstatter hat das Wort. Ref. Dr. Ruß: Auf die wenigen Worte des Herrn Dr. Trojan habe ich nur zu bemerken, daß diese
Vorverhandlungen für die Kommission keineswegs von Belang sein könnten, weil sie in einer Zeit geführt wurden, wo die Verhältnisse fast ganz andere gewesen sind.
Der Antrag lautet: Diese Petitionen werden dem Landesausschuße zur Erwägung, eventuell Berichterstattung überwiesen.
Snìm. sekr. Schmidt: Petice odevzdávají se zems. výboru, aby je uvážil a po pøípadì podal zprávu snìmu.
Nejv. zems. marš: Kteøí jsou pro návrh, nech pozdvihnou ruce.
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Ref. Dr. Ruß: Unter Zahl 353 wurde von der Gemeinde Pošic, Bezirk Karlsbad, eine Petition um Errichtung einer neuen Schule eingebracht.
Die Kommission stellt den Antrag: Hoher Landtag wolle über die Petition zur Tagesordnung úbergehen.
Snìm. sekr. Schmidt: O petici obce Posice za zøízení školy navrhuje komise, aby slavný snìm pøešel k dennímu poøádku.
Nejv. zems. marš.: Žádá nìkdo za slovo ?
Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruce.
(Geschieht. ) Angenommen.
Ref. Dr. Ruß: Unter 3. 36 ist eine Petition der Stadivertretung Kaaden, Z. 64 der Stadtvertretung Polièka, 3. 211 des Drtsschulrathes in Blatná, Z. 759 der Stadtvertretung in Friedland betreffs der Bestreitung der sachlichen Bedürfnisse für Bürgerschulen eingelangt. Die Petition des Ortsschulrathes von Blatna ist mit Landes-Ausschuß-Bericht vom 26. April 1875 Z. 211 an den Landtag und von diesem an die Kommission gekommen und es detreffen diese Petitionen die Frage, welche bereits mehrfach angeregt und im vorigen Jahre behufs Antragstellung und Berichterstattung dem LandesauSfcbuße zugewiesen wurde.
Der Landesausschuß sagt, daß die Erfahrung derzeit noch nicht hinreicht und erbittet sich vom hohen Landtage die Ermächtigung, den meritorischen Bericht erst im nächsten Jahre vorzutragen.
Die Gründe, welche der Landesausschuß in diesem Berichte vorgebracht hat, hat sich auch die Kommission angeschlossen und ste stellt daher den Antrag:
Der hohe Landtag wolle beschließen:
Der Antrag des Landesausschußes den meritorischen Bericht erst in der nächsten Session zu erstatten, wird genehm gehalten.
Snìm. sekr. Schmidt: Návrh zem. výboru týkající se petice obcí Kadanì, Polièky, Blatné, Fridlandu, aby o tìch samých smìl v nejblíže pøíštím zasedání podati zprávu, schvaluje se.
Nejv. zems. marš.: Žádá nìkdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort ? Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruce.
(Geschieht. ) Angenommen.
Ref. Dr. Ruf: Unter 3. 36, 106, 466, ersuchen drei Gemeinden um Ordnung der Frage über die Bestreitung der Kosten des Religionsunterrichts an den öffentlichen Volksschnien. Die Wichtigkeit dieser Frage hat sich bereits dadurch erwiesen, daß auch andere Landtage dieselbe wiederholt auf ihrer Tagesordnung sahen und daß sogar im niederösterreichischen Landtage derzeit die Anrufung des Reichsgerichtes um Entscheidung über die Konkurrenz zur Bestreitung der hosten des Religionsunterrichtes an den öffentlichen Volksschulen erwartet und gewünscht wird. Mit Rücklicht also auf den derzeitigen Stand dieser so hochwichtigen Frage und mit Rücksicht auf die bereits über diese Frage zum Theil entscheidenden gesetzlichen Bestimmungen glaubte die Kommission einem solchen Ausspruch des Reichsgerichtes Sowohl wie auch der Klärung der Frage überhaupt in diesem Augenblicke noch nicht vorgreifen zu sollen und stellt den Antrag:
Der Landesausschuß wird beauftragt, über die Bestreitung der hosten des Religions Unterrichtes an den öffen tauchen Volks- und Bürgerschulen durch die Bezirks- und Gemeindekonkurrenz Erhebungen zu pflegen und im hohen Landtage in der nächsten Session Bericht, eventuell den Antrag zu erstatten.
Snìm. sekr. Schmidt: Komise èiní návrh: Slavný snìme raèiž se usnesti: Zemskému výboru budiž uloženo, aby o záležitosti týkající se zapravení platù za vyuèování náboženství na národních školách uèinil vyšetøení a podal zprávu snìmu v nejblíže pøíštím zasedání.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort ?
Žádá nìkdo za slovo ? Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruce.
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
(Geschieht). Angenommen.
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist die Wahl eines Landesausschußbeisttzer - Ersatzmannes. Ich ersuche die Herren Vensifikatoren vom
heutigen Tage, sich gefälligst her zu bemühen und das Skrntinium vorzunehmen.
Nám. nejv. marš.: Volba náhradníka pøísedícího zemského výboru.
Oberstlandmarschall (läutet).
Landtags-Sekretär Schmidt verliest die Namen behufs Abgabe der Stimmzettel.
Oberstlandmarschall (nach vollzogenem Wahlakte): Zur Wahl eines Ersatzniannes in den Landesausschuß aus dem Landtage wurden abgegeben 135 Stimmzettel, die absolute Majorität beträgt 68 Stimmen. Abg. Dr. Nit. v. Wiener erhielt 122 Stimmen, er erscheint somit mit absoluter Majorität gewählt. Es erhielten außerdem Dr. Sladkovský; 4 Stimmen, Karl Lumbe 2 Stimmen, Dr. Görner 1 Stimme, und Dr. Roser 1 Stimme. 5 Stimmzettel waren leer. Die Wahl ist somit vollzogen. Der nächste Gegenstand ist der ResolutionSantrag der Kommission zur Vorberathung der Petitionen in Angelegenheit des des Zollarifs.
Berichterstatter ist Herr Dr. Hallwich.
Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Návrh resoluce, jejž podává komise pro poradu o žádosteeh v pøíèinì sazby celní.
Ref. Abg. Hallwich: Die Kommission, in deren Namen zu sprechen ich die Chre habe, wurde durch Beschluß vom 1. Mai l. J. mit der Berichterstattung über eine Anzahl von Petitionen in Angelegenheit der Revision des allgemeinen Zolltarifs unter ausdrücklichem Hinweis auf die allgemeine Geschäftskrists, unter welcher Handel und Gewerbe gegenwärtig darniederliegen - beauftragt, über die weitergehenden beiden Fragen Anträge zu Stelle«, und zwar, 1. welche Rückwirkung haben die bisherigen Zoll- und Handelsverträge auf das Wohl des Landes geübt und 2. welche Wege sind bei der etwaigeu Erneuerung der Zoll- und Handelsverträge einzuschlagen. In der That wichtige, in's öffentliche Leben tief einschneidende Fragen, werth ein Substrat zu bilden bei der Berathung des h. Haufes. Um die erste der gestellten Fragen zu beurtheilen, dürfte es nöthig sein, einem wenn auch nur kurzen Rückblick auf die Entwickelung des Handels und Gewerbes dieses Landes zu werfen.
Nachdem bekanntlich in den. dreißiger Jahren, im Vergleiche zu anderen Ländern ziemlich spät, auch in Böhmen dem gewerbereichsten Lande Oesterreichs, aus dem Kleingewerbe eine eigentliche Großindustrie hervorgegangen war, entfaltete sich dieselbe in den folgenden Dezennien in überraschender Progression und stieg die Zahl der Gewerbetreibenden in Böhmen bis zum Jahre 1857 zur Summe von 491. 626 selbstständiger Gewerbsunternehmer und Hilfsarbeiter, welche Zahl allerdings unter dem Einfluß der durch die Gewerbeordnung vom 20. Dezember 1859 bis zum Jahre 1869 die Höhe von 855. 631 selbstständiger und unselbstständiger Gewerbeleute erreichte, demnach im Laufe von 12 Jahren eine Steigerung von 74%.
Der gesammte Erport der österr. Industrie betrug 288 Millionen im Jahre 1861, und steigerte sich auf 432 Millionen bis zum Jahre 1869, wobei allerdings auch der Import von 240 Millionen im Jahre 1861 sich auf 412 Millionen im Jahre 1869 steigerte. Im Jahre 1870 sanf der Erport auf 390 Mill. Gulden herab, während der Import im selben Jahre bereits den Werth von 424 Mill. Gulden betrug. Immerhin ist, wie ich bemerke, bis zum Jahre 1869 ein allgemeiner Aufschwung auf gewerblichem Gebiete nicht zu verkennen, die Steigerung der Produktions- und Konsumptionsverhältnisse, wie vorher niemals trotz mannigfacher anscheinend ganz unüberstaglicher Hinderuisse, von denen ich hier nur einige wenige aufzählen will: theueres Kapital, primitiv mangelhaft geschulte 21 Arbeitskräfte, hohe Frachttaife zu Wasser und zu Lande, theuere Kohlen, hohe ungleichmäßig verteilte Steuern, das ungeregelte Konsularwefen und das seitherige Zolltystem. Es wäre von großem Interesse, alle diese einzelnen Punkte mit Ziffern zu belegen; in Anbetracht der vorgerückten Zeit ziehe ich es jedoch vor, davon Umgang zu nehmen und sofort auf den Kardinalpunkt, auf den es uns heute ankommt, einzugehen, auf das seitherige Zollfystem. Erschrecken Sie nicht, meine Herren, wenn ich um 90 Jahre zurückgreife, um diese Frage zu erörtern, ich bin sofort bei der Gegenwart. Es war das Patent vom 27. August 1784, in welchem Kaiser Joseph II. in Oesterreich das Prohibitivsystem einführte, ein System, das vor Allem andern ein allgemeines Verbot Der Einfuhr, insbesondere aber jener fremden Fabrikate dekretirte, welche genügsam in den k. k. Erblanden fabrizirt wurden, ober sonst leicht entbehrlich waren Es ist Kaiser Joseph von vielen Seiten ein Vorwurf ob diefes Dekrets gemacht worden, insbesondere von liberaler Seite, dabei ist zweierlei zu bemerken:
Erstens that mit diesem Schritte Kaiser Joseph nichts mehr und nichts weniger, als was vor ihm eine Königin Elisabeth von England, was vor ihm ein König Ludwig XIV. von Frankreich, was vor ihm ein Friedrich II. von Preußen ebenfalls gethan hat.
Zweitens und das war wohl entscheidend vom Jahre 1784 resp. 1788, von welchem Jahre der eigentliche Zolltarif datirt, bis zum Jahre 1851, also durch einen Zeitraum von mehr als 60 Jahren wurde an den Positionen des Zolltarifes vom Jahre 1784 beziehungsweise 1788 soviel wie ganz und gar nichts geändert, ganz entschieden gegen die weife Absicht des Kaisers Joseph II. und ebenso entschieden zum unläugbaren Nachtheile für unsere heimische Produktion, für solche Konsequenzen aber den Kaiser Joseph verantwortlich machen zu wollen. scheint mir denn doch eine Ungerechtigkeit.
Was aber bis zum Jahre 1851 versäumt worden war, das holte man seit diesem Jahre mehr als gut war, wieder ein mit allzu großer Überstürzung.
Man verfiel in den geraden Gegensatz von ehedem. Ein gewisser sprüchwortlicher Erbfehler, nichts ans sich selbst herauswachsen zu lassen, bewährte sich auch hier.
Man rottete mit Stumpf und Stiel, so zu sagen. Alles aus, um eine Neuerung herbeizuführen. Der allgemeine Zolltarif vom 6. November 1851, der bekanntlich am 1. Feber 1852 erst in Wirksamkeit trat, wurde schon durch den ursprünglich mit Preußen abgeschlossenen, später auf den ganzen Zollverein ausgedehnten Handelsvertrag vom 19. Feber 1853 bedeutend alterirt und noch mehr durch den Tarif vom 1. Jänner 1854, durch welchen wieder viele sogenannte Zollbegünstigungen mit Rücksicht auf die zollvereinsländische Fabrikation gewährt wurden. Waren schon über die Praktibilität dieser Aenderung, dieser, wie man steht, rasch auf einander folgenden Aendernngen in den Kreisen der Vertreter der Industrie nicht alle Stimmen einig, so mußte auch den nicht Betheiligten eine gewisse Verwunderung gelinde gesagt befallen, wenn er in den Sechziger Jahren das Exeriment der weitest gehenden Aendernngen, das maßgebend wurde, zu beobachten Gelegenheit hatte. Der mit den Staaten des deutschen Zoll- und Hadelsverines am 11. April 1865 abgeschlossene Vertrag machte abermals eine Modistkation des allgemeinen Zolltarifes nothwendig durch das Gesetz vom 30. Juni 1865. Um das sprungweise in diesem sogenannten System zu erweisen, erlaube ich mir nur einen Artikel, eine Position aus den beiden Tarifen der Jahre 1852 und 1865 herauszugreifen: den Artikel Wollwaaren. Im Tarife vom Jahre 1852 war für die gemeinen Wollwaaren festgestellt 50 fl., für denselben Artikel vom J. 1865 36 fl., für mirtelfeine Wollwaaren im Jahre 1852 75 st., im Jahre 1865 54 st., für gedruckte, dichte Wollwaaren im erfteren Jahre 100 st. und im zweiten Jahre 70 st.; für seine Wollwaaren im Jahre 1852 150 st., im Jahre 1865 90 st. In ähnlicher Weife ging man in beinahe allen übrigen Posttionen herab und zwar im Lause des Zeitraumes von 13 Jahren Das war aber erst der Anfang, es folgte am 16. Dezember 1865 der Handelsvertrag mit Großbritannien, am 11. Dezember 1866 der Handelsvertrag mit Frankreich, am 23. Feber 1867 der Handels- und Schifffahrtsvertrag mit Belgien, am 23. April 1867 der Handels und Schiffahrtsvertrag mit Italien, am 9. März 1868 der Zoll und Handelsvertrag mit dem deutschen Reiche und in Konsequenz des Vertrages vom 16. Dezember 1865 die Nachtragskonvention mit England vom 30. Dezember 1869. Jeder dieser einzelnen und noch mehrere andere Zollverträge brachten neue tief einschneidende Aenderungen an den bestehenden Tarifen mit sich. Die industriellen Kreise überkam ein gewißes Gefühl der Unsicherheit, das auf alle Unternehmungen lähmend wirken mußte. In Wirklichkeit waren solche Schwankungen des Tarifes gegenüber den kaufmännischen Kalkulationen (das steht jeder Laie ein)
beinahe ganz unmöglich gemacht. Und von dem allgemeinen Zolltarife war schon beinahe nichts mehr übrig geblieben, er galt faktisch und gilt heute in der That in allen seinen Positionen nur mehr für den Verkehr mit Rußland und der Türkei, für den Verkehr mit allen übrigen Staaten hat er keine Giltigkeit. Mit anerkennungswerthem Eifer hatten die Fabrikanten und Kleingewerbtreibenden im Jahre 1852, 1853, 1854 allerdings unsanst durch die Tarifänderungen aufgerüttelt mit dem Aufwande großer Kapitalien (ich einzurichten gesucht, Fabriksgebäude umgestaltet, Maschinen angeschafft, um der steigenden Konkurrenz gewachsen zu sein. Viele Umstände kamen ihnen dabei sehr zu Statten. Ich will nur aufzählen die Reihe der sehr günstigen Ernten bei der Landwirthschaft im Laufe der 50 Jahre, dahin gehört aber auch die plötzliche Vermehrung der Cirkulationsmittel in demselben Jahre, die rasche, bald nur zu rasche Zunahme der Aktiengesellschaften und der durch sie bedingte, leichtere Felderwerb, dahin gehört auch unter andern der trügerische Aufschwung, welchen die einzelnen Industriezweige durch das Agio genommen haben, seiner Natur nach mir ein vorübergehender, der einen verhängnißvollen Rückschlag unvermeidlich machte. Vom Jahre 1871 begann das Agio zu sinken, wollen wir vom Standpunkte des Gesammtinteresses es bedauern, mit dem Jahre 1870 aber begannen auch, wie schon aus den Import= und Exportlisten, aus denen ich Auszüge mitgetheilt habe, ersichtlich ist, alle die geschlossenen Zollverträge mit fremden Staaten ihre Rückwirkung zu üben.
Der heimische Markt wurde von fremdländischen Produkten geradezu überschwemmt; um nur ein Beispiel anzuführen und den Effekt der englischen Nachtragskonvention zu illustriren, will ich nur eine einzige Ziffer herausgreifen.
Der Import der als gemeine Wollwaaren tarifirten Stoffe, der vor Abschluß der englischen Nachtragskonvention kaum 1000 Ztr. betragen hatte, stieg bis z. J. 1873 aaf 36000 Zt. (hört!) was einer Zunahme von beiläufig 3600% gleichkommt. Die Einfuhr feinster und mittelfeiner Wollwaaren erhöhte sich im gleichen Zeitraume von zirka 10000 auf 38000 und im Jahre 1873 floßen aus Oesterreich allein für die Erzeugnisse der Schafwollwaarenindustrie in das Ausland (zu allermeist nach England selbstverständlich) nicht weniger als 30000000 fl., genau gesagt 29988000 fl. Die Zeit drängt, ich enthalte mich weiterer Illustrationen.
Bereits im J. 1871 stand unserere Industrie oder doch der größte Theil unserer Industrie bereits in einer Krisis, die bei der fortwährenden Steigerung des Importes srembländischer Produkte nur zunehmen mußte, und bei dem Ausbruch der Börsenkatastrofe vom 9. Mai 1873 dahin führen mußte, wohin es eben endlich kam. Wenn auch außer dem innern Zusammenhange mit dieser Ka-
tastrofe und durch dieselbe doch der Pfeiler, auf welchem das öffentliche Vertrauen ruht, der Kredit und die Konsumptionsfähigkeit gewaltig erschüttert wurde, ist der gegenwärtige Stand der Verhältnisse, darüber geben wir uns keiner Täuschung hin, ein sehr beklagenswerther, sowohl im Bereiche der großen wie der kleinen Industrie und der einst so massenhaften Arbeiterbevölkerung.
Es wäre entschieden viel zu weit gegangen für diese Thatsachen unseren Zollpolitik allein verantwortlich machen zu wollen. Wohl aber, ich betone es, dürfte der Zusammenhang dieser Thatsachen mit der Zollpolitik, die befolgt wurde, kaum geläugnet werden.
Eine Industrie, welcher durch ein System von Konventionaltarifen, wie es in Schwung gekommen war, immer wieder, nachdem sie sich kaum erholt hat, die eigentliche Calculationsbasis genommen wurde, müßte Selbstverständlich auf das Tiesste erschüttert werden in dem Momente, wo ein Sturm hereinbrach, der eben mehr als vor zwei Jahren sich auf dem Geldmarkte mit solcher elementarer Gewalt bemerkbar machte.
Jene Konventionaltarife aber und ihr Produkt, die eigentlichen Differenzialzölle, das muß wohl konstatirt werden, kamen zu Stande zum Theile ohne alles Zuthun, zum Theile gegen die ausdrücklichen Vorstellungen und Vetos der legalen Vertreter der gewerblichen und merkantilen Interessen.
Die entschiedensten Proteste der Repräsentanten der einheimischen Industrie vermochten nicht den Abschluß des englischen Zoll= und Handelsvertrages von 1865 zu hindern.
Die Beschwerden gegen die Gewährung abermaliger ausgiebiger Zollbegünstigungen gegenüber der deutschen Industrie im J. 1868 mußten hohenorts durch den Hinweis auf den Art. XIII. des Prager Friedens vom 23. August 1866 zurückgewiesen werden.
Die große Menge verschiedener Tarife, die keineswegs einheitliche Klassifikation und selbst die verschiedene Terminologie der großen Anzahl bestehender Zolltarife macht aber auch eine gesetzmäßige Anwendung derselben überaus schwierig.
Dazu kam bei der relativ doch immerhin großen Ausdehnung der Reichsgränze, daß aus einem Staate, der zu den nicht am meisten begünstigten gehörte, eine Waare sehr leicht ins Reich über einen Gränzpunkt eingeführt wurde, der an ein Land gränzte, das eben zu den am meisten begünstigten gehörte.
Und damit wurden auch die wenigen Ausnahmen, die in dem allgemeinen Zolltarife, der eben schon die Ausnahme geworben war, bestanden, illusorisch gemacht und illusorisch selbst wie der allgemeine Zolltarif.
Darf ich hoffen, mit diesen Worten vielleicht zu ausführlich, vielleicht zu kurz die erste der Fragen, die aufgestellt wurden, gelöst zu haben, so darf ich
mich wohl bei der zweiten Frage etwas kürzer fassen, welche Wege hat die bisherige Zollpolitik Oesterreichs eingeschlagen, um dem darniederliegenden Handel und Gewerbe nach Möglichkeit wieder aufzuhelfen.
Es hat sich die Kommission der Ueberzeugung hingegeben, daß nichts so sehr ganz und gar in die Hand der Regierung gegeben ist, von allen den Hindernissen, die der Industrie und ihrem Aufblühen bisher entgegengestanden haben, als gerade die Feststellung der Eingangszölle.
Weder die Herabsetzung des landesüblichen Zinsfußes noch die Wiederherstellung der Valuta noch die Herabsetzung der Steuern, die Verwohlfeilung der Frachttarife, nichts ist so ganz und gar dem Ermessen der Regierung anheimgegeben, als gerade die Feststellung dieser Tarife, darum erkennt die Kommission als das erste Erforderniß in der bevorstehenden großen zollpolitischen Aktion den Bruch mit dem bisherigen Systeme des fortwährenden Aenderns und Schwankens der Zolltarife; sie anerkennt das Prinzip der freien Selbstbestimmung des Staates in zollpolitischen Angelegenheiten als das oberste in dieser Frage.
Unter Zuziehung von Fachmännern hat sich die Kommission geeinigt, von Fachmännern aller Branchen einzig und allein geleitet von den saktischen Bedürfnissen der heimischen Bevölkerung, der vaterländischen Arbeit, es sei, wie die Kommission dafür hält, wiederum u. zw. im Wege der Gesetzgebung ein in der Wirklichkeit allgemein einheitlicher Zolltarif zu Stande zu bringen, der zunächst nichts anderes enthält als die den eben ausgesprochenen Bedürfnissen entsprechenden Minimalzollsätze, unter welchen und nur unter welchen die bisher am meisten begünstigten fremden Staaten die Einfuhr von. Naturprodukten und allen Halbfabrikaten zu gestatten wäre. Diesen naturgemäßen Vorgang beobachtet gegenwärtig Deutschland, beobachtet gegenwärtig Amerika und beobachtet gegenwärtig England.
Uiber die Möglichkeit, ein solches System zu beobachten, ist wohl keine Frage auszuwerfen. Mit welchem Erfolge die genannten Staaten ein solches System bisher durchgeführt haben, ist wohl den Herren nur zu bekannt.
Die Frage, die eminente Streitfrage, ob Schutzzoll oder Freihandel, das erkläre ich hiemit ausdrücklich, wird von dem Vorschlage der Kommission auch nicht im geringsten berührt. Es handelt sich um nichts mehr aber auch um nichts weniger als die Abschaffung des bisherigen Systems der Differenzialzölle; und gibt dafür der Vorschlag der Kommission dem Staate, was ihm gehört, das Recht der freien Selbstbestimmung auch im Zollpolitischen u. zw. bleibt dem Staate gewahrt das Recht der Feststellung der größeren oder geringeren Höhe einmal der durch fiskalische Zwecke benöthigten Finanzzölle, andererseits der nach den bestehenden Produktionsbedingungen dem einheimi-
schen Gewerbe und der einheimischen Industrie nöthigen Ausgleichszölle.
Dem Abschluße von Handelsverträgen wird durch einen solchen Vorgang durchaus nichts in Weg gelegt.
Handelsverträge dürfen und können nur geschlossen werden mit fremden Staaten,
(Präsident läutet. )
auch wenn in diesen Handelsverträgen Zollabschlüsse nicht einbezogen werden.
Die Kommission zweifelt nicht an dem Erfolge des von ihr vorgeschlagenen Systems. Die Kommission hatte bei ihrer Beschlußfassung keinerlei Sonderinteressen im Auge.
Der Rückschlag einer nothleidenden Industrie auf alle übrigen Protuzenten eines Landes, und wer ist in einem Lande nicht auch Produzent, liegt wohl auf der Hand.
Eine blühende Industrie kann den Bobenwerth und den Werth der Produkte dieses Bodens entschieden steigen.
Es handelt sich daher um ein allgemeines gemeinsames Interesse. Damit dürste mehr als dewiesen sein nicht nur die Berechtigung sondern auch die Verpflichtung dieses h Hauses, den Wünschen und Beschwerden, wie sie in den noch zu erwähnenden Petitionen an das h. Haus gelangt sind, das Ohr nicht zu verschließen. Nach §. 19 L. =O. dieses Königreiches Böhmen ist der Landtag berufen, zu berathen und Anträge zu stellen auf Erlassung allgemeiner Gesetze und Einrichtungen, welche die Bedürfnisse und die Wohlfahrt des Landes erheischen.
Im Hinblicke auf die durch den Ablauf sämmtlicher Zoll= und Handelsverträge sich ergebenden Nothwendigkeit der Erlassung eines solchen allgemeinen Gesetzes, im Hinblicke ans die wohlerwogenen Bedürfnisse und Wohlfahrt des Landes beehrt sich die Kommission den Antrag zu stellen, der sich bereits in den Händen der geehrten Herren Mitglieder dieses h. Hauses befindet.
Der Antrag lautet:
Der hohe Landtag wolle beschließen:
In Erwägung der notorisch sehr bedrängten Lage der Industrie und des Kleingewerdes in Böhmen, sowie
in Erwägung der höchst nachtheiligen Rückwirkungen dieser Nothlage auf die gesammten wirtschaftlichen Zustände des Landes; ferner
in Erwägung der selbst unter normalen Verhältnissen vielfach ungünstigen Produktionsbedingungen des Inlandes gegenüber jener der meisten auswärtigen Staaten; serner
in Erwägung der empfindlichen und nachhaltigen Schäden, welche dem heimischen Handel und Gewerbe durch die Unzweckmäßigkeit der in den bestehenden Zoll- und Handelsverträgen normirten Konventionaltarife erwachsen sind; endlich
in Erwägung der Nothwendigkeit der thunlichst baldigen Wiedererlangung der freien Selbstbestimmung des Reiches in Angelegenheiten der Zollpolitik:
stellt der Landtag des Königreiches Böhmen an die f. f. Regierung das dringende Ersuchen:
Dieselbe wolle angesichts der Thatsache, daß sämmtliche bestehenden Zoll- und Handelsverträge in den Jahren 1875-1876 ablaufen, dahin wirken, daß an Stelle der seitherigen Konventionaltarife ein in autonomer Weise festzusetzender, die Interesten der vaterländischen Arbeit ausreichend wahrender allgemeiner Zolltarif zu treten habe. (Bravo, Bravo. )
Snem. sekr. S c h m i d t: Slavný snìme raèiž se usnésti takto:
Uvažuje nynìjší pomìry prùmyslu a menších živnostníkù v Èechách, jakož i obecnì známo velmi stísnìné;
uvažuje na nejvýše škodlivý vliv, jakýmž tento stav obecné nouze pùsobí na veškeré hospodáøské pomìry v zemi;
uvažuje dále, kterak i za pomìrù pravidelných podmínky výroby v tuzemsku mnohem nepøíznivìjší jsou než v nejvíce státech cizozemských; uvažuje citelné a trvalé škody, které domácímu obchodu a prùmyslu vzešly nepøimìøenými sazbami konventionálními, jaké jsou obsaženy v platných smlouvách obchodních a celních; uvažuje koneènì potøebu, aby øíše co nejdøíve opìt nabyla práva volného a samostatného urèování ve vìcech politiky celní:
žádá snìm království Èeského dùtklivì c. k. vládu, aby hledíc k okolnosli, že veškeré posud platné smlouvy celní a obchodní bìhem roku 1875-1876 dojdou, pùsobila k tomu, aby na místì posavadních sazeb smluvených v platnost vešla všeobecná tarifa celní, spùsobem samosprávným ustanovená a zájmùv domácí práce dostateènì šetøící.
Nejv. marš.: Žádá nìkdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. )
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Händ erheben.
Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruce.
(Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.
Ref. Dr. Hallwich: Die der Kommission
zur Vorberathung zugewiesenen Petitionen find:
1. Die Petition 582 der Vertreter der nordböhmischen Glasindustrie in Haida, Steinschönau und Langenau um Verwendung bei der k. k. Regierung, daß in den künftigen allgemeinen Zolltarif die von ihnen gewünschten Tarifänderungen aufgenommen werden.
2. Die Petition 818 der Tuchindustriellen in der Stadt Niemes folgenden Inhaltes: Die k. k. Regierung wird aufgefordert, zu verfügen, daß bei der bevorstehenden Conferrenz zum Behufe der Revision der Seitherigen Zollverträge Fachmänner aus den beiden Landesgebieten Oesterreichs und insbesonders Mitglieder der Handelskammern zugezogen werden.
Schließlich die Petition 838 der Stadtgemeinde Humpolec mit der motivirten Bitte; Der h. Lsnd-
tag wolle bei der k. k. Regierung dahin wirken, baß beim Zustandekommen der neuen Zoll- und Handelsverträge mehr als bisher Rücksicht genommen werde auf das inländische Gewerbe.
Obwohl die Kommission, wie Schon bemerkt wurde, sich nicht einließ auf die Beurtheilung der einzelnen Zollpetitionen, daher auch keine bezüglichen Anträge stellte, so erachtet sie doch, daß die Hauptpetita dieser Petition als im Rahmen des gestellten und bereits aeceptirten Resolutionsantrages gelegen sind und beehrt sich, den Antrag zu stellen: Der h. Landtag wolle beschließen: Die Petitionen 582, 818 und 838 werben der hohen Regierung zur Würdigung abgetreten.
Snìm. sekr. Schmidt: Dále èiní se návrh, aby petice è. 582, 818 a 838 odevzdány byly sl. vládì k uvážení.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá nìkdo za slovo ? (Niemand. )
Diejenigen, melche dem Antrage zustimmen, bitte ich die Hand zu erheben.
Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruce. (Stane se. )
Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Budgetkmission aber den Landesausschußbericht, betreffend die Restaurirung der Burg Karlstein.
Berichterstatter ist Herr Dr. Ritter v. Wiener. Bitte den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva budžetní komise k zprávì zemského výboru v pøíèinì obnovení hradu Karlštýna.
Ref. Dr. Wiener: Hoher Landtag ! In der XVIII. Sitzung des hohen Landtages vom 15. Oktober 1874 das vom Oberbaurathe Schmidt verfaßte Projekt der Restaurirung der Burg Karlstein so wie das von demselben aufgestellte Bauprogramm zur Kenntniß genommen und der Landesausschuß beauftragt, mit der k. k. Regierung in Unterhandlung zu treten und die Vereinbarung in der Richtung anzubahnen, daß der Landesfond einen ziffermäßig bestimmten Beitrag zur Restaurirung der Burg Karlstein leiste.
Diesem Auftrage entsprechend hat der Landesausschuß sich mit der k. k. Statthalterei ins Einvernehmen gefetzt und legt als Resultat die Note der k. k. Statthalterei vom 20. April 1875 vor, in welcher erklärt wird, daß die Regierung bei der Restaurirung der Burg Karlstein ausschließlich den programmmäßig bestimmt ausgesprochenen Zweck, die Burg vor dem Verfallein zu sichern, die Schäden an dem Baue und an den Kunstschätzen, die er birgt, zu beseitigen und diese Herstellung im Einklange mit dem früheren kunstgemäßen Bestande zu bewirken vor Augen habe, daß sich also das Restaurirungsprojekt nur auf die stylgerechte Herstellung der Dächer und Mauerwerke und im Innern der Burg nur auf jene Räume, welche noch jetzt ihren künstlerischen Schmuck mehr oder weniger bewahrt haben, also hauptsächlich auf die St.
Katharina= und Kreuzkapelle mit den Zugängen, endlich auf den Aufbau eines Amtshauses für die Karlsteiner Gutsverwaltung im Orte Budòan und auf die Dauer die Sicherung des großen Thurmes beschränke Weiter gehende Herstellungen wie z. B. die ganze innere Eimichtung der restaurirten Burg werden bei den dermaligen finanziellen Verhältnissen des Reiches nicht in Aussicht genommen, daher auch die vom Landesausschuße projektirte Erwerbung eines die Burg in landschaftlicher Beziehung einrahmenden Waldgebietes in das Restaurirungsprojekt nicht einbezogen.